Schlagwort: Gesundheits

  • Evo Nxt: Erfolgreiche Neuauflage

    MÁLAGA // Ein Business-Festival für die rasant wachsende NGP-Branche hat es so noch nie gegeben: Evo Nxt passt mit einem jungen und wegweisenden Konzept perfekt zur dynamischen Entwicklung. Jetzt fand im andalusischen Málaga die zweite Ausgabe der Veranstaltung statt.

    Der Erfolg machte sich nicht zuletzt in der Vielzahl an Ländern bemerkbar, aus denen die Gäste nach Südspanien reisten, um den globalen Branchentreff nicht zu verpassen – darunter China, Indien, die USA, die Republik Korea, die Vereinigten Arabischen Emirate und Malaysia. Auch Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Belgien, Österreich, die Schweiz, Dänemark, Schweden, Estland, Großbritannien und Gastgeberland Spanien waren vertreten. Renommierte Unternehmen sowie interessante Newcomer und Innovatoren kamen zusammen und trafen auf wichtige Impulsgeber, Vordenker und Experten. Das Ziel: Gemeinsam die Gegenwart und Zukunft der NGP-Branche analysieren und vom Wissensaustausch profitieren.

    Eindrucksvolle Resonanz
    Angelika Bauer, Bereichsleitung der Messe Dortmund, fasst zusammen: „Die Resonanz auf die Evo Nxt bestätigt eindrucksvoll, dass das innovative Format eine Lücke in der Branche schließt. Die Anwesenheit bedeutender Vertreter nicht nur aus Europa, sondern ebenso aus Amerika oder Asien, aber auch die Teilnahme relevanter Verbände aus Großbritannien, Spanien, den USA und China verdeutlichen die globale Zustimmung für die Veranstaltung. Die Kontaktpflege und der Austausch erreichten dabei ohnehin schon ein bemerkenswert hohes Niveau, das durch die Präsenz führender internationaler Persönlichkeiten aus Forschung und Wissenschaft noch weiter gesteigert wurde. Der Erfolg unterstreicht unsere Überzeugung, dass die Branche nach frischen, dynamischen Konzepten verlangt, die mit den rasanten Entwicklungen auf dem NGP-Sektor Schritt halten können. Wir blicken mit großer Spannung auf die zukünftigen Entwicklungen und sind fest entschlossen, die Evo Nxt als Begleiter und Impulsgeber weiter zu etablieren.“

    Besondere Herausforderung
    Besondere Herausforderungen wie die Regulierung durch die Politik sowie das zunehmende Gesundheits- und Umweltbewusstsein der Konsumenten spielten eine zentrale Rolle bei der Messe in Málaga. Dementsprechend waren die Themenkomplexe im hochkarätig besetzten Rahmenprogramm von großer Bedeutung. In der Auftaktveranstaltung „Outlook for the European Union and Key Global Markets: Examining Market and Regulatory Trends in Alternative Tobacco Products“ ging es um einen Überblick über die regulatorischen Gesetzgebungen in den wichtigsten globalen Märkten.

    Auch die weiteren Gesprächsforen, Referate, Produktvorstellungen und Vorträge waren reich an Informationen, die Teilnehmern einen Vorteil am Markt und neue Kontakte verschaffen können. DTZ-Chefredakteur Marc Reisner moderierte ein Forum, in dem Innovationen der NGP-Branche beleuchtet wurden. Besucher erhielten im neuen Format „Meet the expert“ die einzigartige Gelegenheit, führende Köpfe persönlich kennenzulernen und sich mit ihnen auszutauschen.

    Neben den Vorträgen stießen die Produkte der zahlreichen Aussteller bei den Besuchern auf großes Interesse. Wie schon im Vorjahr wurde das Angebot in vier thematisch gegliederten Zonen vorgestellt. Ein Konzept, das schon 2023 für Übersicht sorgte.

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  • Bundestag verabschiedet Cannabis-Legalisierung

    BERLIN // Nach langer politischer Auseinandersetzung hat der Bundestag am Freitag, 23. Februar 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ gebilligt. Mit dem Gesetz soll Erwachsenen künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum im privaten Raum erlaubt werden.

    Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen. In namentlicher Abstimmung votierten 407 Abgeordnete für das Gesetz, 226 stimmten dagegen und vier enthielten sich ihrer Stimme.

    Entwurf mit Änderungen
    Der Gesundheitsausschuss hat das Cannabisgesetz der Bundesregierung mit einigen Änderungen beschlossen. Die Abgeordneten billigten vor wenigen Tagen insgesamt 30 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Der Entwurf wurde anschließend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie Stimmen der Gruppen Die Linke und BSW angenommen.

    Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Das Gesetz sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Ermöglicht wird nun der private Eigenanbau, der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Mit dem Gesetz werde ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert, heißt es in der Begründung der Bundesregierung.

    Das Gesetz zielt den Angaben zufolge darauf ab, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Die aktuelle Entwicklung zeige, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen weiter ansteige. Das vom Schwarzmarkt bezogene Cannabis sei oft mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten.

    Privater Cannabis-Anbau

    Künftig möglich sein soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Privat angebautes Cannabis muss jedoch vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche geschützt werden. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.

    Dafür gelten strenge Vorschriften. So werden für die Anbauvereinigungen maximal 500 Mitglieder zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Zulässig ist nur die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. In den Anbauvereinigungen darf Cannabis nur in begrenztem Umfang an Mitglieder weitergegeben werden, wobei die Mitgliedschaft und das Alter zu überprüfen sind.

    Begrenzte Ausgabe von Cannabis

    An Mitglieder weitergegeben werden dürfen maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat. Die Ausgabe von Cannabis an Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist auf 30 Gramm pro Monat mit einer Begrenzung des THC-Gehalts auf zehn Prozent zulässig. Konsumcannabis darf als Haschisch oder Marihuana nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden. In einer Schutzzone von 100 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und öffentlich zugängliche Sportstätten wird der Konsum von Cannabis verboten.

    Prävention durch Aufklärung
    Um vor allem Kinder und Jugendliche vor der Droge zu schützen, gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und Anbauvereinigungen. Geplant ist außerdem eine Stärkung der Prävention durch eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis. Die Novelle soll nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin evaluiert werden. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht für Medizinalcannabis.

    Geplant ist ein gestuftes Inkrafttreten der Reform. So soll das Gesetz insgesamt am 1. April 2024 in Kraft treten. Die Vorschriften für den gemeinschaftlichen Eigenanbau in den sogenannten Anbauvereinigungen soll jedoch am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

    Stellungnahme des Bundesrates

    In einer Stellungnahme hatte zuvor der Bundesrat seine Befürchtung vor hohen finanziellen Folgebelastungen der Länder durch Kontroll- und Vollzugs- sowie Präventions- und Interventionsaufgaben zum Ausdruck gebracht. Als Beispiel angeführt wurde die Kontrolle der Anbauvereinigungen. Der Bundesrat bezweifelte auch die wirksame Kontrolle des zulässigen Höchstwertes von THC (Tetrahydrocannabinol) und hält neue, hochpotente Cannabis-Sorten für möglich.

    Die praktische Umsetzung der geplanten Jugendschutzzonen im öffentlichen Raum und Schutzvorkehrungen im privaten Raum war nach Einschätzung der Länderkammer ebenfalls kritisch zu hinterfragen. Hier deute sich ein strukturelles Vollzugsdefizit an. Schließlich wies der Bundesrat auf die Notwendigkeit hin, zulässige Grenzwerte für THC im Straßenverkehr festzulegen.

    Gegenäußerung der Bundesregierung

    Die Bundesregierung teilte die Bedenken des Bundesrates zum Vollzugsaufwand nicht, wie aus der entsprechenden Unterrichtung hervorgeht. So sei voraussichtlich erst nach fünf Jahren die geschätzte Gesamtzahl von 3.000 Anbauvereinigungen erreicht. Die Länder könnten die Personal- und Sachmittelkapazitäten sukzessive anpassen. Zudem erwartet der Bund mit der Entkriminalisierung hohe Einsparungen der Länder durch weniger Strafanzeigen und weniger Strafverfahren. Die eingesparten Mittel könnten für die Überwachung der Anbauvereinigungen sowie für die Suchtprävention eingesetzt werden.

    Aufklärung und Prävention sowie gesetzliche Vorgaben für die Anbauvereinigungen trügen zu einem umfassenden Gesundheits- und Jugendschutz bei, heißt es in der Unterrichtung weiter. Was den zulässigen THC-Wert im Straßenverkehr betrifft, habe eine interdisziplinäre Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums das Ziel, Grenzwerte zu ermitteln. Nach Auffassung der Bundesregierung sei der THC-Grenzwert so zu bemessen, dass die Straßenverkehrssicherheit ausreichend gewahrt bleibe.

    Antrag der Union

    Die Unionsfraktion forderte, die geplante Cannabislegalisierung zu stoppen und die Bevölkerung über die Risiken der Droge aufzuklären. Der Entwurf des Cannabisgesetzes, der im August 2023 vom Kabinett beschlossen wurde, sei unverantwortlich und führe in die falsche Richtung, hieß es in dem Antrag der Fraktion.

    Eine Legalisierung von privatem Anbau, Besitz und Konsum für alle Erwachsenen werde zu einer Ausweitung des Cannabiskonsums führen. Auch eine Entlastung der Justiz oder ein Zurückdrängen des Schwarzmarktes werde mit dem Gesetz nicht erreicht.

    Es sollte im die Forschung intensiviert werden, die sich mit den gesundheitlichen Folgen von nichtmedizinischem Cannabisgebrauch befasst. Unterstützt werden sollte zudem die Erforschung des medizinischen Nutzens und der Nebenwirkungen von Cannabisarzneimitteln.

    Antrag der AfD

    Die geplante Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken sollte nach Ansicht der AfD-Fraktion aufgegeben werden. Zugleich sollte für das Medizinalcannabis eine wissenschaftliche Nutzenbewertung eingeleitet werden, hieß es in dem Antrag der Fraktion. Bei der geplanten Legalisierung von Cannabis werde die Gefahr, die für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren ausgehe, unterschätzt.

    hib

  • Lichtaktion für E-Zigarette

    BERLIN // Die Pläne der Bundesregierung, Liquids für E-Zigaretten nach Nikotingehalt hoch zu besteuern, stoßen zunehmend auf Widerstand bei Konsumenten und in der Branche. Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hat jetzt mit einer überdimensionalen Projektion vor dem Reichstag auf die fatalen gesundheits- und wirtschaftspolitischen Konsequenzen einer radikalen Besteuerung von E-Zigaretten aufmerksam gemacht.

    Vor den Toren des Reichstags
    Der Verband stieß nach eigenen Angaben damit auf reges Interesse bei den Parlamentariern, die sich auch persönlich ein Bild vor den Toren des Reichstags machten. Nach dem geplanten Tabaksteuermodernisierungsgesetz würde sich der Preis für Liquids laut VdeH um bis zu zehn Euro erhöhen, was einer Verdreifachung entspräche. Damit werde die 95 Prozent weniger schädliche E-Zigarette bald teurer sein als konventionelle Zigaretten und sich vom Ausstiegs- zum Luxusprodukt entwickeln.

    Das sei gesundheitspolitisch ein Desaster. Es sei damit zu rechnen, dass keine nennenswerten Steuermehreinnahmen generiert, allerdings Arbeitsplätze vernichtet und ein lukrativer Schwarzmarkt geschaffen würden.

    120 Quadratmeter großen Leinwand
    Um darauf aufmerksam zu machen, wurden auf einer 120 Quadratmeter großen Leinwand Aufnahmen von Konsumenten und Wissenschaftlern gezeigt. Begleitet wurden diese von Schilderungen des Verbandsvorsitzenden Michal Dobrajc: „Bei immer noch elf Millionen Rauchern in Deutschland ist die E-Zigarette die größte gesundheitspolitische Chance, die wir haben. Wir müssen sie nutzen. Die geplante ausufernde Besteuerung würde genau das Gegenteil bewirken.“

    E-Zigarette unterstützt Menschen
    Die E-Zigarette helfe vielen Menschen dabei, mit dem Rauchen aufzuhören. Mehrfach wissenschaftlich belegt sei auch, dass sie anderen Rauchausstiegsprodukten deutlich überlegen sei. Wie eine aktuelle Umfrage zeige, sei nun zu erwarten, dass sich der Konsum durch die horrende Preiserhöhung wieder auf die deutlich schädlichere Tabakzigarette verlagere.

    Dobrajc weiter: „Jede Steuer hat eine Lenkungswirkung. Wenn diese aber den Konsum wieder in Richtung der deutlich gefährlicheren Tabakzigarette treibt, läuft etwas gänzlich schief. Ich kann mir nicht erklären, warum wissenschaftliche Erkenntnisse und die Stimmen der Verbraucher und der Selbstständigen derart ignoriert werden. E-Zigaretten durch eine Tabaksteuer unattraktiv zu machen, ist, als würden Sie Ökostrom auf einmal wie Benzin besteuern.”


    Entwurf in der Kritik

    Der CSU-Steuerexperte Sebastian Brehm hatte gegenüber der Zeitung „Rheinpfalz“ erklärt: „Der Entwurf aus dem Finanzministerium ist nicht zustimmungsfähig, da er weder die versprochene Lenkungswirkung noch die erhofften Steuermehreinnahmen bringen wird.“ Ob sich jedoch auch die CDU-Parlamentarier der Fraktion dieser Sichtweise anschließen, stand bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht fest.

    vi / red

  • Frust und Meinungsvielfalt

    BERLIN // Was wird denn nun aus dem Tabakwerbeverbot? Fest steht: So viel Hin und Her war selten. Immer neue Beteiligte melden sich zu Wort, und die Politik wird sich nicht einig. DTZ bringt Sie auf den aktuellen Stand.

    „Dampfen mit Nikotin und Tabak führt in die Abhängigkeit, genau wie bei herkömmlichen Zigaretten. Deshalb fordern wir ein umfassendes Werbeverbot für Tabak, Zigaretten und für E-Zigaretten.“ Das postulierte jüngst Andreas Storm, Chef der Krankenkasse DAK. Ins gleiche Horn stößt auch Marlene Mortler (CSU): Das Werbeverbot müsse E-Zigaretten einschließen, so die Drogenbeauftragte der Bundesregierung.

    Doch ob mit oder ohne Next Generation Products (NGP) – schon in Sachen Tabak sind sich die Parteien nicht einig und häufig sogar innerhalb der Fraktionen unterschiedlicher Meinung. Beispiel CDU/CSU: Während der gesundheitspolitische Flügel ein weitgreifendes Verbot anstrebt, sträuben sich die Wirtschaftspolitiker. Werbung in Fachgeschäften, Kinowerbung vor Filmen ab 18 und andere Punkte könnten daher ausgeklammert werden. Dem „Spiegel“ sagt ein „Insider“: „An diese Themen traut sich kein Gesundheitspolitiker in der Union ernsthaft ran; die innerparteilichen Widerstände wären zu groß.“

    Hüh und hott
    Beispiel SPD: Noch am 3. April machte sie in einer Stellungnahme deutlich, bei der E-Zigarette verdampfe eine Flüssigkeit, dies habe mit der Zigarette, an der gezogen werde, um Sauerstoff hineinzubringen, nichts zu tun; die Fraktion habe sich jedoch klar für ein Verbot der Außenwerbung für Tabakprodukte positioniert. Dagegen setzt sich der zuständige Berichterstatter der SPD, Rainer Spiering, vehement für ein umfassendes Werbeverbot ein, das auch E-Zigaretten und Liquids einschließen soll.

    Bündnis 90 / Die Grünen möchten in einem neuen Gesetz „Regelungen für die E-Zigarette“ enthalten wissen. Das stellt sich die Fraktion der Linken anders vor. Sie möchte zunächst die Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation WHO umgesetzt wissen, bevor über die E-Zigarette gesondert diskutiert werden könne.

    Rolle der Branchen-Verbände
    Dass die Verbände der Tabakwirtschaft, allen voran der Deutsche Zigarettenverband und der Verband der Rauchtabakindustrie sowie für E-Zigaretten das Bündnis für Tabakfreien Genuss und der Verband des E-Zigarettenhandels, sich zumindest für zurückhaltende Eingriffe der Politik einsetzen, liegt auf der Hand. Sie verweisen unter anderem auf ein im Februar vorgelegtes Gutachten der Kanzlei Redeker / Sellner / Dahs, dass ein Tabakwerbeverbot verfassungswidrig sei. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat dazu eine Gegenexpertise verfasst, die zum gegenteiligen Schluss kommt.

    Auch der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft, der Markenverband sowie der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde setzen sich laut „Spiegel“ für die Belange der Industrie ein. max

    (DTZ 18/19)

  • Neuer Vorstoß für Werbeverbot

    BERLIN // Jetzt wird es allmählich eng für die Tabakbranche: In Berlin formiert sich eine Allianz gegen Werbung für Tabakwaren und E-Zigaretten. Ziel ist es, die Werbung für diese Produkte komplett zu verbieten.

    Während allerdings bisher immer nur Teile einzelner Fraktionen sich für ein solches Komplettverbot aussprachen, gibt es jetzt einen Vorstoß von Politikern der Grünen, der Union und der SPD. Demnächst soll eine Anhörung im Bundestag erfolgen.

    Betroffen sind in erster Linie Zigaretten, E-Zigaretten sowie Tabakerhitzer. Für diese Erzeugnisse darf derzeit noch auf Plakaten und im Kino – falls der Film eine Freigabe ab 18 Jahren hat – geworben werden.

    In der Vergangenheit hatte sich der wirtschaftspolitische Flügel der Unionsfraktion in Sachen Werbeverbot quergestellt, selbst einen bereits vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf ließ er nicht durch. Nun wollen Abgeordnete von CDU, SPD und Grünen das ändern. Dabei, so ist aus Berlin zu hören, knickte auch Volker Kauder, Fraktionschef von CDU / CSU im Bundestag, ein. Während er den entsprechenden Entwurf in der zurückliegenden Legislaturperiode noch abgelehnt hatte, kann er sich ein Werbeverbot nun offenbar doch vorstellen.

    Neuer Vorschlag
    Der neue Vorschlag wurde von den Grünen vorgelegt und entspricht weitgehend dem 2017 geplanten Gesetz. Die Forderung: Es soll „ein Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter geschaffen“ werden. „Jetzt muss die Koalition Farbe bekennen“, erklärte dazu Kirsten Kappert-Gonther, Grünen-Sprecherin für Drogenpolitik, im „Mannheimer Morgen“.

    Die gleiche Zeitung zitiert auch den langjährigen Tabak-Gegner Lothar Binding (SPD): „Das Thema Tabakwerbeverbot wieder auf die politische Tagesordnung zu setzen, ist gut.“ Und Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin von CDU/CSU, macht deutlich: „Wir Gesundheitspolitiker werden in unseren eigenen Reihen für ein Verbot der Tabakwerbung auf Außenflächen werben.“ Allerdings habe ihre Fraktion „die Meinungsbildung für das Tabakwerbeverbot an Außenflächen noch nicht abgeschlossen“.

    Damit stehen die Zeichen für die Branche nicht gut. Dabei geht es den Anbietern hierzulande im Vergleich zu anderen europäischen Staaten noch relativ gut – dort herrscht meist schon ein totales Tabakwerbeverbot.

    In Deutschland wird die Bevölkerung momentan vor allem mit Plakaten für E-Zigaretten und Tabakerhitzer konfrontiert. Das ruft Anhänger einer schärferen Regulierung dieser Produkte und Tabakgegner auf den Plan, allen voran die Drogenbeauftragte Marlene Mortler, die sich vehement für ein Tabakaußenwerbeverbot ausspricht. Die Werbetreibenden dagegen argumentieren damit, dass Werbung für ein legales Produkt möglich sein müsse.

    red

    (DTZ 37/18)

  • England fürchtet Zucker-Risiko

    LONDON // Für den Chef des staatlichen Gesundheitssystems NHS (National Health Service) ist Zucker das neue Reizwort. Entsprechend plädiert Simon Stevens für die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Nahrung und Snacks.

    Damit ist der NHS die erste öffentliche Einrichtung in Großbritannien, die eine entsprechende Maßnahme für ihre Einrichtungen plant. Mit den zu erwartenden Einnahmen, die auf umgerechnet 26 bis 53 Millionen Euro geschätzt werden, soll die Gesundheit von 1,3 Millionen Arbeitnehmer verbessert werden, erklärt Stevens in der englischen Tageszeitung „The Guardian“. Bereits jetzt seien Adipositas und Diabetes Typ 2 Krankheiten, die den staatlichen Gesundheitsdienst herausfordern.

    Bei seinem Vorstoß gehe es nicht nur um die Verantwortung des NHS gegenüber der Bevölkerung, sondern auch um die Glaubwürdigkeit der Organisation selbst: „Rauchen ist immer noch ein großes Problem. Jetzt aber zeigt sich, dass Ernährung knapp vorne liegt“, sagt Stevens.

    Dem Gesundheitsexperten und Labour-Mitglied Stevens werden gute Beziehungen zum Premierminister David Cameron und dem britischen Schatzkanzler George Osborne nachgesagt. Im Gespräch mit „The Guardian“ spricht sich der NHS-Chef dafür aus, seinen Vorschlag 2020 in den vom NHS verwalteten Krankhäusern und Gesundheitszentren umzusetzen.
    red

    (DTZ 03/16)

  • Bayern will E-Zigarette erst ab 18 zulassen

    MÜNCHEN (DTZ7red). Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml plädiert dafür, den Verkauf von nikotinhaltigen E-Produkten an Unter-18-Jährige zu verbieten.

    Der Verkauf dieser Produkte an Minderjährige ist bislang nicht verboten, unabhängig davon wie die Zusammensetzung der jeweiligen Inhaltsstoffe ist.
    „Die Gefahr von E-Shishas darf nicht unterschätzt werden. Diese harmlose wirkenden Mini-Wasserpfeifen können gesundheitsschädigende Stoffe enthalten“, sagt Huml. Bayern setzet sich beim „Bund dafür ein, die gegenwärtige Gesetzeslücke zu schließen“, betont sie.

    (DTZ 20/14)

  • SPD bremste Grüne bei Gastro-Rauchverbot aus

    BREMEN (DTZ/tk). Zum 1. Juli 2013 wird es im Bundesland Bremen ein neues „Nichtraucherschutz-Gesetz“ geben. Darauf haben sich die im kleinsten Bundesland regierenden Sozialdemokraten und Grünen geeinigt.

    Dem gefundenen Kompromiss gingen heftige Debatten innerhalb der rot-grünen Koalition voraus, denn die Grünen wollten ursprünglich mit mehrjähriger Übergangsfrist ein totales Rauchverbot in der Gastronomie erreichen. Damit konnten sie sie sich allerdings nicht durchsetzen, weil der Koalitionspartner SPD hart blieb. Darüber hinaus hatten manche Gastronomen „klare Kante“ gezeigt und Grünen-Politikern Hausverbote in ihren Lokalen erteilt.

    „Wir bedauern es sehr, dass es kein absolutes Rauchverbot gibt, und hätten uns einen noch effektiveren Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern gut vorstellen können“, kommentierte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bürgerschaftsfraktion, Kirsten Kappert-Gonther.

    In Raucherkneipen darf künftig weiter geraucht werden. Und neu ist das Zugeständnis an Wirte in Ein-Raum-Raucher-Kneipen, die fortan wieder Kleinigkeiten zum Essen wie zum Beispiel Frikadellen servieren dürfen. Vom Tisch ist ferner ein Rauchverbot im Weserstadion.

    Im Gegenzug erzielten die Grünen ein Rauchverbot in fliegenden Bauten wie etwa Festzelten. Das populäre Volksfest „Freimarkt“ wurde dabei von ihnen besonders ins Visier genommen. Neu sind ebenfalls die Rauchverbote auf Spielplätzen und in Spielotheken. Letzteres hat den Nordwestdeutschen Automaten-Verband auf den Plan gerufen. Er befürchtet „aufgrund des hohen Anteils von Rauchern unter den Gästen eine erhebliche wirtschaftliche Belastung“ und nimmt Anstoß an der Ungleichbehandlung mit dem Weserstadion, das schließlich weiterhin „bequalmt“ werden dürfen.

    (DTZ 19/13)

  • Limonaden-Kreuzzug bringt New Yorker auf die Barrikaden

    NEW YORK (DTZ/red). Michael Bloomberg macht sich keine Freunde. Der Mann, der das Rauchen aus dem öffentlichen Leben New Yorks verbannt hat, geht mit seiner jüngsten Forderung, dem Verbot für übergroße zuckerhaltige Getränke, vielen Bürgern zu weit.

    Vorläufiger Höhepunkt in der Gesundheits-Debatte ist eine ganzseitige Anzeige mit Bloombergs Konterfei in der Tracht eines beleibten und betagten Kindermädchens (engl. Nanny). Diese wurde vom „Center for Consumer Freedom“, einer Vereinigung, die sich für die Freiheit der Verbraucher einsetzt, in den Print-Medien der Millionenmetropole platziert. Der Lacherfolg ist der „Nanny-Bloomberg“ sicher, heißt es.

    Der Bürgermeister selbst, sieht sich Medienberichte zufolge in seinem Vorstoß und der folgenden Aufmerksamkeit bestätigt. Allein das Kleid, das er in der Anzeige trägt sei „wenig schmeichelhaft“. Ein Verbot der sogenannten XXL-Getränke (rd. 1,3 Liter) sei notwendig, da sechs von zehn New Yorkern übergewichtig oder fettleibig seien, meint er.

    Sein Vorschlag reiht sich nahtlos in die von ihm bereits angestoßenen und existierenden Einschränkungen und Verbote wie die Angabe der Kalorien in Fast Food-Mahlzeiten, das Verbot für sogenannte trans-Fettsäuren in Restaurantküchen und das Rauchverbot in der Gastronomie, in öffentlichen Parks und Stränden. Einschränkungen, die die Bürger und Hersteller scheinbar kritiklos hinnahmen.

    Doch das Limonaden-Verbot geht Verbraucherschützern, Gastronomen und der Lebensmittelindustrie definitiv zu weit, heißt es. Die Menschen fühlen sich ihrer Eigenverantwortlichkeit beraubt, sagt Rick Berman vom „Center for Consumer Freedom“.

    (DTZ 23/12)