Schlagwort: Binnenmarkt

  • BGH verbietet Handel mit nikotinhaltigen Liquids

    LÜNEBURG // Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Grundsatzentscheidung den Handel mit nikotinhaltigen Liquids verboten. In dem Urteil sieht der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) einen Verstoß gegen den EU-Binnenhandel.

    Der Handel mit E-Zigaretten und nikotinhaltigen Liquids ist in der EU seit der Veröffentlichung der Tabakproduktrichtlinie im Mai 2014 legalisiert. Nach Inkrafttreten der Richtlinie in nationales Recht am 20. Mai, also in etwa 90 Tagen, wird der Handel in Deutschland mit E-Zigaretten und deren Liquids auch offiziell reguliert sein.

    Dac Sprengel, Vorsitzender des VdeH: „Dieses Urteil ist ein schlechter Witz. Der Bundesgerichtshof hat versäumt, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. Dies hätten die deutschen Richter tun müssen, da ihr Urteil den EU-Binnenmarkt betrifft. Dann wäre die Sinnlosigkeit eines deutschen Alleingangs für 90 Tage klar geworden. Es geht dem BGH in seiner Begründung um anderweitigen oralen Gebrauch. Dieser wurde seinerzeit exklusiv für schwedischen Lutschtabak (Snus) definiert und nicht für die elektronische Zigarette.“

    Bis zur kurz bevorstehenden Umsetzung der Richtlinie sollten alle Stellen kühlen Kopf bewahren, so Sprengel:

    „Wir appellieren an die deutschen Behörden, von voreiligen Schritten abzusehen. Der Handel mit nikotinhaltigen Liquids ist EU-weit legalisiert. Die Behörden sollten sich nicht für einen so kurzen Zeitraum von unnötigen Bestimmungen leiten lassen.“

    Das Urteil dürfte vor diesem Hintergrund für die Händler von nikotinhaltigen Liquids folgenlos bleiben. Aufgrund der kurzen verbleibenden Zeit, werde es kaum zu Verhandlungen kommen, und hinterher können die Händler nicht mehr belangt werden.

    „Nebenbei bemerkt: Das Urteil betrifft ausschließlich Liquids, deren Nikotin aus Tabakpflanzen gewonnen wurde. Bei Nikotin aus anderen Nachtschattengewächsen wie Tomaten, Paprika und Kartoffeln greift das Urteil nicht“, resümiert der VdeH.
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    (DTZ 06/16)

  • Tabakproduktrichtlinie unter der Lupe

    LAUSANNE (DTZ/red). Philip Morris International (PMI) fordert eine Überprüfung der Tabakproduktrichtlinie (TPD 2).

    Der Zigarettenhersteller hat eine entsprechende Beschwerde in Großbritannien eingereicht, mit dem Ziel, dass das Papier und damit die TPD 2 zur Prüfung vor den Europäischen Gerichtshof kommt.

    Nach Ansicht von PMI stört die Richtlinie das Gleichgewicht der EU mit ihren Mitgliedsländern. Die Richtlinie behaupte den Binnenmarkt für Tabakprodukte zu verbessern, aber das Gegenteil sei der Fall, sagt Marc Firestone, Senior Vice President von PMI.

    (DTZ 27/14)

  • TPD überschattet alles

    BONN (DTZ/vi/da). Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e. V. (VdR) hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit der EU-Tabakproduktrichtlinie auseinandergesetzt. TPD 2 dürfte auch 2014 eine Kernaufgabe der Verbandsarbeit sein, ist Franz Peter Marx, Hauptgeschäftsführer im VdR, überzeugt.

    „Wir blicken auf ein bewegtes Jahr 2013 zurück“, sagt Marx. „Prägend waren allem voran die Beratungen zur Tabakproduktrichtlinie, die als Richtlinienvorschlag der EU-Kommission am 19. Dezember 2012 veröffentlich wurde und fast auf den Tag ein Jahr später am 17. Dezember 2013 mit dem jüngsten Ergebnis der Trilogverhandlungen unter Lettischer Ratspräsidentschaft, seine vorläufig finale Fassung gefunden hat.“

    Nahezu in Vergessenheit sei geraten, dass der Richtlinienvorschlag in seiner offiziellen Begründung auf Artikel 114 des AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) gestützt sei, der im Wesentlichen das „Funktionieren des Binnenmarktes“ als Rechtsgrundlage beinhalte. „Anstatt das Funktionieren des freien Binnenmarkts für Tabakerzeugnisse zu stärken, war die Diskussion um Bildwarnhinweise, Inhaltsstoffe etc. weniger von Sachlichkeit und inhaltlicher Auseinandersetzung geprägt als von politischen Emotionen und Angriffen. Die Attacken richteten sich gegen Hersteller, Händler und Konsumenten sowie gegen einzelne Abgeordnete des Europäischen Parlaments, die sich für praktikable Regulierungen bei Feinschnitt, Pfeifentabak, Kau- und Schnupftabak ausgesprochen haben“, erklärt Marx.

    In diesem Szenario sei es für den VdR eine Herausforderung gewesen, auf die Besonderheiten der VdR-Mitgliedsfirmen und deren weites Produktportfolio hinzuweisen und sich politisch und medial angemessenes Gehör zu verschaffen. „Vor dem Hintergrund des jüngsten Dokumentes der Lettischen Ratspräsidentschaft sind mit Blick auf die Etikettierung, die Regulierung der Inhaltsstoffe, des Verfahrens zu Tracking & Tracing und der weiterhin unklaren Übergangsfristen noch viele offene Fragen vor einer finalen Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat zu klären“, berichetet Marx. Verbunden mit den Vorbereitungen für die nationale Umsetzung werde dies für 2014 eine Kernaufgabe der Verbandsarbeit bilden.

    Zu der am 1. Januar 2014 erfolgten vierten von fünf Stufen einer Tabaksteuererhöhung für Zigaretten und Feinschnitt sagt der Hauptgeschäftsführer im VdR: „Das Fünf-Stufenmodell der kleinen Schritte kann bislang als Erfolgsmodell gewertet werden, da es zu keinen Marktverwerfungen zwischen den einzelnen Produktkategorien, namentlich zwischen der Fabrikzigarette und Feinschnitt, gekommen ist.“ Trotz der regelmäßigen Tabaksteueranhebungen habe in einem national tendenziell rückläufigen Tabakmarkt das Tabaksteueraufkommen seit 2010 deutlich gesteigert und auch 2013 auf historisch hohem Niveau (zirka 14,1 Mrd. Euro) stabilisiert werden können. Marx: „Damit hat sich gezeigt, dass planbare, moderate Tabaksteuerschritte – unter angemessener Berücksichtigung der unterschiedlichen Belastungsfähigkeit der verschiedenen Produktkategorien – für Industrie und Handel sowie den Gesetzgeber Planungssicherheit und ein moderates Wachstum bei den Tabaksteuereinnahmen verschaffen. Moderate Steuerschritte sollten zudem verhindern, dass Konsumenten verstärkt auf nicht in Deutschland versteuerte Tabakwaren – legal oder illegal – ausweichen.“

    Die bislang erzielten fiskalischen Erfolge bei der Tabaksteuerpolitik sieht der VdR als ein Modell für die Zukunft. Unter Berücksichtigung der berechtigten Bestrebungen, zum Beispiel beim Jugendschutz, sollten weitere gesetzgeberische Maßnahmen bei Tabaksteuern, Produktregulierung (Umsetzung der TPD in deutsches Recht), Restriktionen bei Tabakwerbung und Nichtraucherschutz stets im Dialog mit den betroffenen Wirtschaftskreisen erörtert werden, um Rechtssicherheit und Planbarkeit zu erhalten.

    (DTZ 05/14)

  • Darf TPD Handel von eZigaretten regulieren?

    SEEVETAL (DTZ/vi). Der EU fehlt das Recht, die derzeit in Überarbeitung befindliche Tabakproduktrichtlinie (TPD) auf elektrische Zigaretten anzuwenden. Zu diesem Ergebnis kommt der Hamburger Europarechtler Prof. Dr. Holger Schwemer in einem aktuell vorgelegten 13seitigen Rechtsgutachten. Dieses bezeichnet die Tabakprtoduktrichtlinie als rechtswidrig, denn die Passagen zur elektrischen Zigarette in dem neuen EU-Entwurf der TPD verstießen gegen das Unionsrecht. Grund: Dem Gesetzgeber gehe es laut Gutachter bei der elektrischen Zigarette ausschließlich um Fragen des Gesundheitsschutzes. Vorgeschoben würden jedoch Regelungen für den Binnenmarkt. Daher entstünde ein „Ermessensmissbrauch“.[p][/p]

    Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels: „Wir sehen uns darin bestätigt, dass die bisherige Fassung der Richtlinie in Bezug auf die eZigarette einer gründlichen Überarbeitung bedarf. Sowohl aus juristischer Sicht als auch unter gesundheitspolitischen Erwägungen.“[p][/p]

    Das Dokument wurde bereits an die zuständigen Stellen der EU-Kommission weitergegeben. Eine Prüfung wurde zugesichert.[p][/p]
    DTZ 13/13