Schlagwort: Außenwerbeverbot

  • Brüssel lässt prüfen

    BERLIN / BRÜSSEL  // Die Formulierungshilfe für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes liegt jetzt in Brüssel. Bis zum 24.  Juni – also im Rahmen der dreimonatigen Stillhaltefrist – sind noch Änderungen möglich. Damit könnte das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden – falls ein geordneter parlamentarischer Prozess in der aktuellen Situation überhaupt möglich sein sollte.

    Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf weist die nun vorliegende Fassung eine ganze Reihe von Änderungen auf. Wichtig ist zum Beispiel, dass Schaufenster des Fachhandels vom Außenwerbeverbot nicht umfasst werden.

    Übergangsfrist geplant
    Mit Blick auf nikotinfreie Liquids für E-Zigaretten ist jetzt eine Übergangsfrist vorgesehen: Die Produkte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits am Markt sind, müssen innerhalb von sechs Monaten nachgemeldet werden. Ebenfalls für die E-Branche wichtig ist der Hinweis, dass der im Gesetz verwendete Begriff des Nachfüllbehälters sich auf alle Flüssigkeiten bezieht, die zum Befüllen elektronischer Zigaretten geeignet sind – also etwa auf die sogenannten Basen.

    Die übrigen Änderungen sind redaktioneller Natur. Das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium soll nach fünf Jahren zur Wirksamkeit des Gesetzes Stellung nehmen.

    Die Notifizierung kann auf der Website der Europäischen Kommission unter der [link|https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/search/?trisaction=search.detail&year=2020&num=149] Nummer 2020 / 149 / D[/link] eingesehen werden.

    red

  • Werbeverbot – wie geht‘s weiter?

    BERLIN // Mittlerweile ist die Frist zum Einreichen von Stellungnahmen bezüglich der Änderungen des Tabakerzeugnisgesetzes abgelaufen. Nun soll bereits am 25. März im Kabinett über die „Formulierungshilfe“ beraten werden. Ziel ist es offenbar, die neuen Regeln noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

    Recht für jedes legale Produkt zu werben
    Neben den Industrieverbänden hat sich auch der BTWE Handelsverband Tabak zu den Änderungsvorschlägen geäußert. Steffen Kahnt von der BTWE-Geschäftsführung wies darauf hin, dass der BTWE schon immer die Position vertreten habe, dass das Recht zu werben für jedes legale Produkt gelten müsse. Deshalb lehne der BTWE das geplante Außenwerbeverbot prinzipiell ab.

    Außenwerbeverbot
    Das gelte insbesondere auch für das – wenn auch zeitverzögerte – Außenwerbeverbot bei Tabakerhitzern und elektronischen Zigaretten. Im Rahmen einer aktiven Gesundheitspolitik unterstützten Gesundheitsbehörden anderer Industrieländer den Umstieg auf potenziell risikoreduzierte Produkte. Mit einem Außenwerbeverbot für diese Produkte erlange der Gesundheitsschutz der deutschen Konsumenten dagegen einen herben Rückschlag.

    Genaue Definition
    Kahnt weiter: „Eine besondere praktische Herausforderung aus Sicht des Einzelhandels ist die Einordnung von Einzelhandelsgeschäften als ‚Fachhandel‘. Hier bestünden gegensätzliche Positionen, die eine verlässliche Rechtspraxis gefährdeten. Laut Definition seien „Fachhandelsgeschäfte für Tabakerzeugnisse“ nur solche Geschäfte, die ausschließlich für den Handel mit Tabakwaren, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern bestimmt seien.

    Branchenvielfalt
    Der überwiegende Teil der Tabakwaren-Fachgeschäfte biete Randsortimente wie Zeitungen / Zeitschriften, Lotto Toto, Spirituosen, Schreibwaren, Süßwaren und sofort an. Eine weitere große Mehrheit der Tabakwaren-Fachgeschäfte agiere zudem mit dem Drei-Säulen-Modell Tabak / Lotto / Presse. Wären mit der geplanten Formulierung vom Außenwerbeverbot nur Geschäfte ausgenommen, die ausschließlich für den Handel mit Tabakerzeugnissen, elektronischen Zigaretten oder Nachfüllbehältern bestimmt seien, stünde die Mehrheit der Tabakwaren-Fachgeschäfte vor deutlichen Einnahmeverlusten. Außerdem dürften Fachgeschäfte, die zum Beispiel zusätzlich Ansichtspostkarten verkauften, im Schaufenster nicht mehr für ihre Produkte werben.

    Der BTWE schätze, dass ein großer Teil der Fachgeschäfte als „Mono-Tabak-Läden“ – insbesondere in kleineren Städten und auf dem Land – nicht mehr lebensfähig wäre. Daher solle der Begriff „Fachhandel“ im Gesetz eindeutig definiert werden.

    Der BTWE wendet sich außerdem gegen das Verbot der kostenlose Abgabe von Tabakwaren sowie gegen reduzierte Registrierungspflichten bei E-Zigaretten.

    Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
    Zusammenfassend heißt es: „Der BTWE sieht wesentliche Inhalte der Formulierungshilfe zu einem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes sehr kritisch. Das Außenwerbeverbot und im Besonderen ein Außenwerbeverbot bei Tabakerhitzern und elektronischen Zigaretten lehnen wir aus gesundheitspolitischen Gründen ab. Mit seinen Vorschlägen setzt sich der BTWE vor allem dafür ein, bewährte und sichere Vertriebswege zu erhalten, die Existenz zahlreicher Nahversorger in Deutschland zu sichern, indem mit klaren Formulierungen eine rechtssichere Geschäftsausübung auch in Zukunft gewährleistet wird.“

    Auch das Forum Rauchfrei hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Wie nicht anders zu erwarten, gehen der Organisation die Regeln nicht weit genug. Man müsse vielmehr „das Profitstreben der Tabakkonzerne durch ein umfassendes, also ein Werbeverbot ohne Einschränkungen, bekämpfen“, hieß es.

    Einige der Forderungen:
    [bul]Verbot der Tabakwerbung am und im Ort des Verkaufs
    [bul]Kein Verkauf in Lebensmittelgeschäften und Drogerien
    [bul]Verbot der Präsentation der Ware am Ort des Verkaufs
    [bul]Uneingeschränktes Verbot von Tabakwerbung im Kino
    [bul]Verbot von Zigarettenautomaten
    [bul]Einführung von Plain Packages

    red

    (DTZ 12/20)

  • Werbeverbot – wie weiter?

    BERLIN // Am Donnerstag, 17. Oktober (nach Redaktionsschluss der Ausgabe), haben nach DTZ-Informationen die Regierungsparteien über die Positionen zum Tabakwerbeverbot verhandelt. Ziel war es dem Vernehmen nach, eine einheitliche Regelung für den Umgang der Fraktionen mit diesem Thema zu finden.

    Vereinbart war demnach ein Treffen zwischen den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Gitta Connemann (CDU), Georg Nüßlein (CSU) sowie Matthias Miersch, Sprecher der Parlamentarischen Linken der SPD-Bundestagsfraktion.

    Zumindest von Nüßlein ist bekannt, dass er sich für ein Außenwerbeverbot mit Verzögerung, etwa ab 2025 oder 2026, einsetzt. Er spricht sich außerdem dafür aus, E-Zigaretten und Tabakerhitzer von diesen Regeln auszunehmen. DTZ wird in den kommenden Ausgaben und gegebenenfalls im Newsletter weiter berichten.

    red

    (DTZ 43/19)

  • Wer ist ein guter Kunde?

    RÖSRATH // Auf der Jahrestagung des BTWE Handelsverband Tabak hielt der neu gewählte Präsident Torsten Löffler eine Grundsatzrede, die wir hier auszugsweise wiedergeben.

    „Geschäfte wurden nur gebaut, weil es kein Internet gab.“ Mit diesen Worten provozierte vor genau fünf Jahren der Internetunternehmer Oliver Samwer (Rocket Internet) den klassischen Einzelhandel. Zugegeben: Der Siegeszug des Online-Handels hält an, und viele Unternehmer sind gut beraten, ihre Geschäftsmodelle auf den Prüfstand zu stellen. Aber nach wie vor kauft der Konsument am liebsten stationär. Bei Tabak macht dieser Kauf sogar die weitaus überwiegende Mehrheit aus. Kaum eine Branche hat so einen engen und regelmäßigen Kontakt zu seinen Kunden wie wir.

    Wir haben nicht nur einen intensiven Kontakt zum Kunden, sondern der tabakführende Handel profitiert heute von neuen revolutionären Produkten und Sortimenten. Und damit von neuen Chancen, die er nicht nutzen muss – aber nutzen kann. Im Ernst: Wer hätte vor zehn Jahren damit gerechnet, dass unsere Branche mit dampfenden und tabak-erhitzenden Produkten von der Öffentlichkeit als hochinnovativ wahrgenommen wird?

    Ich persönlich glaube nicht, dass neue Genussprodukte wie E-Zigaretten die Macht haben, die alten Genuss-Produkte wie die Zigarette vom Markt zu verdrängen. Die Zigarette begann ihren Siegeszug vor über hundert Jahren. Sind deswegen Zigarillos und Zigarren heute ausgestorben? Der Markt wird vielfältiger und die Chance für den Handel, davon zu profitieren werden steigen.

    Die Innovationen bei den Risikoreduzierten Produkten überschlagen sich. Aktuell bin ich gespannt, wie die neue Juul bei unseren Konsumenten ankommen wird. Und das Beste: Viele der neuen Produkte erzählen auch noch eine Geschichte, bei der es unter anderem um Risikoreduzierung geht.

    Was will die Politik?

    Von den Briten lernen heißt siegen lernen? Keine Frage: Der Brexit kostet uns alle Nerven. Aber in einer Sache scheinen die Briten ganz schlau zu sein: Dort schlägt der Gesetzgeber nicht dumpf auf alles ein, auf dem Tabak oder Nikotin steht. Dort ziehen Gesundheitsministerium, Ärztekammer und Krebsforschungszentrum an einem Strang und forcieren die E-Zigarette als gesündere Alternative. Es gibt sogar Überlegungen, die britischen Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen zu lassen.

    Geht die deutsche Politik jetzt den umgekehrten Weg? Bei der Union war zuletzt ein Kompromiss im Gespräch. Dabei wollte man sich am WHO-Vertrag von 2005 orientieren. Es könnten neue Produkte wie E-Zigaretten vom Werbeverbot ausgenommen werden, denn die habe es schließlich bei Abschluss des WHO-Vertrags noch gar nicht gegeben. Selbst die SPD liebäugelte mit diesem Deal, um das Thema endlich vom Tisch zu bekommen.

    Vor zwei Wochen wurde dagegen bekannt, dass die CDU/CSU-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen in einer Testabstimmung mehrheitlich für ein totales Rauchverbot stimmte. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das schon der Weisheit letzter Schluss ist. Warum sollte die Politik risikoreduzierte Produkte bekämpfen, die für viele Menschen eine attraktive und gesündere Alternative darstellen?

    Gegen Verbote von Außenwerbung

    Der BTWE hat Außenwerbeverbote immer abgelehnt und wird das auch in Zukunft tun. Wir sind überzeugt: Für legale Produkte muss auch öffentlich geworben werden dürfen.

    Und auch für uns als Wirtschaft sind Werbeverbote schädlich: Denn wenn nur der Preis zur Differenzierung im Wettbewerb bleibt, ist das Margensterben nicht mehr weit.

    Kommt das Außenwerbeverbot trotzdem, wird der POS wichtiger. Und wir werden unsere Chancen zu nutzen wissen. Die Aufmerksamkeit und die Diskussion über neue Produkte überdeckt zu oft, dass wir immer noch 95 Prozent unseres Geldes vor allem mit den klassischen Sortimenten verdienen – in den Bereichen Zigaretten, Rauchtabak, Pfeifentabak, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen und Raucherbedarfsartikel. Deshalb ist es auch wichtig, dass wir dieses Sortiment hegen und pflegen.

    Und so gibt es auch kein Naturgesetz, Big-Packs und Maxipackungen zu forcieren. Natürlich kann man den Schnäppchen-Instinkt der Konsumenten anheizen. Aber ist ein Kunde, der uns seltener besucht und weniger Umsatz und Rendite bringt, ein guter Kunde?

    Track & Trace als Umsatzbringer

    Seit 20. Mai ist das Rückverfolgungssystem nach der Tabakproduktrichtlinie TPD 2 in Kraft. Damit wurde ein gigantisches IT- und Bürokratieprojekt endgültig scharf gestellt: Jede Zigarettenschachtel muss dann lückenlos verfolgbar sein – von der Fabrik bis zum Händler. Dafür wird auf jeder Schachtel ein Code aufgebracht. Jedes Unternehmen aus Handel und Industrie, das Tabak verkauft, braucht jetzt einen Code, jedes Lager, jeder Kiosk oder Automat wird identifiziert. Das sind allein in Deutschland rund 90 000 Händler mit 400 .000 Standorten.

    Gestatten Sie mir eine satirische Anmerkung: Wenn das Rückverfolgungssystem nach der TPD 2 den Schmuggel wirksam eindämmt – das ist ja ein erklärtes Ziel – müsste es ja demnächst im legalen Handel einen deutlichen Umsatzzuwachs geben. Wenn aktuell fast jede fünfte Zigarette in Deutschland nicht ordentlich versteuert wird, dürften uns ja rein rechnerisch jetzt Umsatzsteigerungen von bis zu 20 Prozent ins Haus stehen …

    red

    (DTZ 23/19)