Schlagwort: Aromenverbot

  • Aromenverbot schadet nur

    BERLIN // Eine Branchenumfrage des Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) mit über 800 Teilnehmern zeigt: Fruchtaromen sind mit großem Abstand die meistverkauften Geschmacksvarianten im deutschen E-Zigarettenhandel. Rund 87 Prozent der Händler verkaufen überwiegend Frucht-Liquids wie Erdbeer, Apfel, Mango und so fort. Reine Tabakaromen werden lediglich von drei Prozent der E-Zigarettennutzer verwendet.

    Philip Drögemüller, Geschäftsführer des BfTG: „Die weit überwiegende Zahl der E-Zigarettennutzer sind ehemalige Raucher. Es hat sich gezeigt, dass Nutzer deutlich seltener rückfällig werden, wenn sie Frucht- statt Tabakaromen verwenden.”

    Schwarzhandel droht
    Weitere Ergebnisse der Umfrage: 95 Prozent der Befragten sind sicher, dass Aromen eine äußerst wichtige Rolle für E-Zigarettenkonsumenten spielen. Für 84 Prozent der Teilnehmer steht fest, dass die Verbraucher sich bei einem Verbot die Aromen auf anderen Wegen als dem legalen Handel besorgen würden, und nahezu die gleiche Menge (83 Prozent) geht davon aus, dass ein Verbot den illegalen Handel aufkommen lassen würde.

    Auch eine 2021 im Magazin „Addiction Behaviors” veröffentlichte kanadische Studie zeigt die Auswirkung von Aromenverboten: 82 Prozent der befragten Nutzer sind gegen die Maßnahme des Gesetzgebers. Jeder Sechste würde wieder mit dem Rauchen anfangen. Weniger als ein Drittel (28,8 Prozent) würden sich mit den dann noch erhält‧lichen Aromen begnügen. Fast genauso viele (28,3 Prozent) sagen, sie würden sich ihre Geschmackssorten dann auf einem anderen Weg besorgen.

    Zurück zur Zigarette
    Drögemüller: „Verbote von E-Zigarettenaromen hätten sehr negative Konsequenzen für die Gesundheitspolitik. Eine größere Gruppe der auf E-Zigaretten umgestiegenen Raucher würden wieder zur Tabakzigarette zurückkehren. Und für viele der über 20 Millionen Raucher in Deutschland würde ein entscheidender Umstiegsanreiz wegfallen.”

    Auch der Zoll in Deutschland hatte im vergangenen Jahr Einschätzungen zum Zusammenhang von Aromenverboten und illegalem Handel abgegeben: „Ein Aromenverbot wird den Schwarzmarkt befeuern, denn die Verbraucher werden auf ihre Produkte nicht verzichten wollen“. vi

  • E-Branche schreibt Brandbrief

    MÜNCHEN // Gut 80 Unternehmer der bayerischen E-Zigarettenbranche haben Staatsregierung und Spitzenpolitiker in Bayern in einem Brandbrief zum Handeln aufgerufen. Sie befürchten, ihre Firmen schließen zu müssen. Hintergrund sind Verhandlungen in der Berliner Ampelkoalition zur Einführung eines Aromenverbotes bei E-Zigaretten.

    Eine echte Alternative
    Kristine Lütke, Sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion und bayerische Bundestagsabgeordnete, sagte als Reaktion auf den Brief: „E-Zigaretten sind eine sinnvolle Wahl und können zu einem echten Game-Changer werden. Denn E-Zigaretten sind im Vergleich zu gewöhnlichen Tabakzigaretten deutlich weniger gesundheitsschädlich und für Raucher damit eine echte Alternative ganz im Sinne der Schadensminimierung. Liquid-Aromen sind für viele Raucher ein ausschlaggebendes Argument für den Wechsel weg von der schäd‧licheren Tabakzigarette. Ein Aromenverbot für E-Zigaretten wird deshalb dazu führen, dass Raucher weiter zur schädlicheren Tabakzigarette greifen – aus gesundheitspolitischer Sicht ist das eine Katastrophe!“

    Laut einer Umfrage des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG) rechnen 90 Prozent der Unternehmen bei einem entsprechenden Verbot mit der Schließung ihres Betriebs – in Bayern sind das bis zu 360 Standorte. In Deutschland gibt es schätzungsweise 3000 Verkaufsstätten mit bis zu 15 000 Beschäftigten.

    Aromen spielen eine wichtige Rolle
    Thomas Mrva ist Liquid-Produzent aus München, zweiter Vorsitzender des BfTG und Initiator des Brandbriefs: „E-Zigaretten sind erwiesenermaßen weniger schädlich als Tabak und helfen beim Rauchstopp. Aromen spielen dabei eine wichtige Rolle. Das Aromenverbot für E-Zigaretten fördert letztlich den Tabakkonsum. Dabei hat Deutschland mit 34,3 Prozent eine der höchsten Raucherquoten Europas.“ Mrva weiter: „Länder wie Großbritannien und Neuseeland machen es vor und setzen E-Zigaretten zur Reduzierung des Tabakkonsums ein. Sie haben eine um bis zu viermal kleinere Raucherquote. Und die britische Regierung gibt gerade eine Million Starter-Kits mit E-Zigaretten aus, um Raucher zum Wechsel zu bewegen.”

    Frank Buckenhofer, stellvertretender Vorsitzender der GdP Zoll, bestätigt: „Ein Aromenverbot wird den Schwarzmarkt befeuern, denn die Verbraucher werden auf ihre Produkte nicht verzichten wollen. Für organisierte Kriminelle wird es dann noch attraktiver, illegale Ware im großen Stil herzustellen. Zudem sind die Zollbehörden in Deutschland aktuell personell und strukturell nicht gut genug aufgestellt. Hier muss die Regierung nachbessern.“

    Gefahr Schwarzmarkt
    Viele Dampfer werden bei einem Verbot wieder rauchen oder auf den Schwarzmarkt beziehungsweise selbst hergestellte Liquids ausweichen. Das zeigen Umfragen und Erfahrungen aus dem Ausland. Es werden Fachgeschäfte reihenweise schließen, während illegale Händler gerade aus dem Ausland profitieren.

    Und das wird alle bayerischen Städte treffen. Zudem würden Verbraucher-, Jugend- und Gesundheitsschutz geschwächt, warnen die Unternehmer in ihrem Brief. Ein Verbot würde mehr Probleme schaffen als lösen, so Mrva. Die Branche sei interessiert, zusammen mit dem Gesetzgeber einen Kompromiss zu finden. Dafür habe man bereits erste Vorschläge vorgelegt.

    Mittlerweile, teilt man im BfTG mit, sei das Aromenverbot zumindest vorerst vom Tisch. Die Koalitionspartner hätten sich nicht einigen können. Mehr stand bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht fest.

    vi

  • „Bundesregierung muss Konzept der Risikoreduzierung endlich ernst nehmen“

    BERLIN // Der [link|https://www.bvte.de/de/]Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE)[/link] kritisiert das Verbot charakteristischer Aromen für erhitzten Tabak. Vor kurzem hat der Bundestag das Dritte Änderungsgesetz zum Tabakerzeugnisgesetz mit weitreichenden Einschränkungen für erhitzten Tabak beschlossen.

    „Die gravierende Gesetzesverschärfung für Tabakerhitzer ist ein erheblicher Rückschlag für das Konzept der Risikoreduzierung beim Genuss von Nikotinprodukten. Wenn Tabak nicht mehr bei 800 bis 900 Grad Celsius verbrannt, sondern nur noch bis zu 300 Grad Celsius erwärmt wird, können kanzerogene Schadstoffe, die nur bei Verbrennungsprozessen entstehen, von vornherein vermieden werden.

    Aromen in Tabakerhitzersticks
    Aromen in Tabakerhitzersticks sind sehr beliebt und leisten einen großen Beitrag beim Umstieg auf potenziell risikoreduzierte Tabakerzeugnisse. Ausgerechnet diese Produkte werden nun vom Gesetzgeber mit Zigaretten in einen Topf geworfen“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des BVTE Jan Mücke in Berlin. Tabakerhitzer gewinnen zunehmend Akzeptanz bei Rauchern als potenziell risikoreduzierte Alternative zur Zigarette. Sie werden fast ausschließlich von ehemaligen Rauchern genutzt und sind deutlich weniger schädlich als konventionelle Zigaretten. Ihr Marktanteil liegt bei nunmehr fast 4 Prozent am Gesamttabakmarkt in Deutschland.

    „Mit dieser Regelung erweist der Gesetzgeber dem in der Suchtbekämpfung bewährten Prinzip der Risikoreduzierung einen Bärendienst“, kritisierte Mücke weiter. „Besonders fatal ist die Nichtanwendung dieses Prinzips bei der Regulierung für die tabakfreien Nikotinbeutel. Es ist unbestritten, dass Nikotinpouches die am wenigsten schädliche Option für den Genuss von Nikotin sind. Die Bundesregierung muss Tobacco Harm Reduction endlich ernst nehmen“, empfahl er. Das Bundesinstitut für Risikobewertung BfR als Fachbehörde, die das Bundeslandwirtschaftsministerium wissenschaftlich berät, hatte im Oktober 2022 in einer Risikobewertung eine Regulierung von Nikotinpouches im Tabakerzeugnisgesetz empfohlen.

    Absenkung der Raucherquote
    Die Verbraucherschutzministerkonferenz hatte bereits im Mai 2021 eine Regulierung im Tabakrecht gefordert. Wie erfolgreich dieser Weg sein kann, zeigt das Beispiel Schweden, über das zuletzt umfassend medial berichtet wurde: Die Absenkung der Raucherquote in der schwedischen Bevölkerung auf fünf Prozent ist im Wesentlichen auf den Umstieg ehemaliger Raucher auf rauchfreie Alternativprodukte zurückzuführen. In Deutschland sind tabakfreie Nikotinbeutel weiterhin nicht zugelassen und werden gegenwärtig von Verbrauchern ohne jede Marktüberwachung und ohne einen effektiven Kinder- und Jugendschutz über den Versandhandel aus dem Ausland bezogen.


    pi

  • Aroma-Verbote drohen

    BRÜSSEL // Immer schärfer wird der Wind, der der Tabakbranche von der EU-Kommission entgegenweht. Nachdem Verbote von aromatisierten Liquids für E-Zigaretten und E-Shishas bereits auf der Agenda stehen, sollen nun auch Sticks für Tabakerhitzer verboten werden, sofern sie Aromen enthalten. Die Kommission will damit dem zunehmenden Verkauf solcher Produkte entgegenwirken.


    Nachfrage steigt

    Demnach ist der Absatz solcher Tabak-Sticks – in Deutschland sind derzeit nur die entsprechenden Produkte von Iqos / Philip Morris sowie Glo / BAT auf dem Markt – in mindestens fünf Mitgliedsstaaten um rund zehn Prozent gestiegen. Der Gesamtabsatz von Tabak-Sticks in der Europäischen Union liege mittlerweile über 2,5 Prozent, schreibt die „Ärzte Zeitung“.

    Etwas verquast stellt ein Bericht für die EU-Kommission fest, es sei „kein Anstieg des Niveaus der Verbreitung der Verwendung in der Verbrauchergruppe der unter 25-Jährigen um mindestens fünf Prozentpunkte in mindestens fünf Mitgliedsstaaten festgestellt“ worden. Im Klartext: Vor allem ältere Konsumenten nutzen Tabak-Sticks, vermutlich zur Rauchentwöhnung – zumindest liegt dieser Schluss nahe.

    Die EU-Kommission will erklärtermaßen die Rauchprävalenz in Europa bis zum Jahr 2040 auf fünf Prozent senken.

    red

  • Nein zu Verboten

    BERLIN //Die Europäische Kommission plant eine weitere Reform der Vorschriften für Tabakprodukte und E-Zigaretten und führt hierzu eine öffentliche Konsultation durch (siehe DTZ-Newsletter vom 3. Juni).

    Noch bis zum 17. Juni können Hersteller, Händler und Konsumenten [link|https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13481-Evaluierung-des-Rechtsrahmens-zur-Eindammung-des-Tabakgebrauchs_de] sich mit ihrer persönlichen Stellungnahme auf der EU-Seite[/link] einbringen und sich gegen weitere Einschränkungen und Verbote stark machen. Befürchtet werden noch mehr Auflagen und neue einschneidende Verbote für Hersteller, den Handel und Verbraucher von Tabakprodukten, E-Zigaretten und anderen neuartigen Produkten. So plant die EU-Kommission unter anderem Einheitsverpackungen und noch größere Warnhinweise für alle Tabakprodukte, ein Verbot von Slim-Zigaretten und Aromenverbote für E-Zigarettenliquids.

    Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartige Erzeugnisse (BVTE) hat deshalb die Initiative [link| https://www.dein-ding.eu]“Dein Ding! Sag Nein zu weiteren Verboten”[/link] gestartet, um Handel und Konsumenten bei der Beteiligung zu unterstützen.

    „Schon wenige Sätze reichen aus, jede einzelne Stellungnahme zählt. Jeder sollte die Chance nutzen, der EU-Kommission seine Meinung zu sagen, auch wenn das Verfahren etwas kompliziert und das Zeitfenster knapp ist“, betont Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE: „Nutzen wir gemeinsam die Chance, bei den geplanten Veränderungen noch ein Wörtchen mitzureden. Machen wir uns gemeinsam stark!“

    Initiative „Dein Ding“
    Die Initiative[link|https://www.dein-ding.eu] „Dein Ding“[/link] informiert über die Pläne der EU-Kommission und leistet Hilfestellung zur Teilnahme an der Konsultation. Die Teilnehmer der Initiative werden auch über den nachfolgenden Prozess zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie auf dem Laufenden gehalten.

    pi

  • BVTE: Mentholverbot unsinnig

    BERLIN // Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte vor einigen Wochen eine Stellungnahme zu den Gesundheitsrisiken von Aromen in E-Zigaretten veröffentlicht. Nun hat der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) dazu Stellung genommen.

    Obwohl über die Aufnahme und Wirkung von Aromastoffen nur wenig bekannt sei, wurden bereits Erweiterungen der Liste der verbotenen Inhaltsstoffe vorgeschlagen, teilt der BVTE mit. „Wir waren sehr überrascht, dass dabei ausgerechnet Menthol verboten werden soll“, sagte Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE. „Dieser Stoff wird seit Jahrzehnten in Lebensmitteln, Verbraucherprodukten oder Medikamenten sicher verwendet.“


    BfR-Empfehlung

    Das BfR begründete seine Empfehlung mit einer vermeintlichen Rolle von Menthol bei der Entstehung von Atemwegserkrankungen und dem Auftreten von schweren systemischen Symptomen bei Mäusen. Darunter versteht man Krankheitsmerkmale, die unabhängig vom Aufnahmeweg auftreten. Als Quelle wird ein Übersichtsartikel zitiert, der zwei Einzelfälle aus den 1990er-Jahren mit mentholhaltigen Hustenbonbons beziehungsweise einer Zahncreme in Verbindung bringt. Die eigentliche Bewertung von Menthol umfasst nur einen kurzen Absatz, der sonst keine Belege für Gesundheitsrisiken enthält. An einigen Stellen stimmen die Literaturhinweise nicht mit den inhaltlichen Aussagen überein. Mit der Hypothese einer erleichterten Inhalation von Nikotin und Aerosolen ändert das BfR seine frühere Einschätzung und zitiert dazu einen Bericht, der sich ausschließlich mit Tabak und Tabakrauch befasst.

    Fachliche Mängel
    „Das sind erhebliche fachliche Mängel, die die Kernaussagen der Stellungnahme infrage stellen“, erklärte Mücke weiter. „Auf dieser unzureichenden wissenschaftlichen Grundlage kann und darf kein Mentholverbot in E-Zigaretten verhängt werden.“ Mit der Bewertung und der Verbotsempfehlung für Menthol könne niemand zufrieden sein, auch nicht das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) oder der zuständige Agrarausschuss des Bundestags.

    Letztlich müsse nun Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90 / Die Grünen) abwägen, ob ein Mentholverbot in E-Zigaretten wirklich erforderlich ist. Durch die Veröffentlichung seiner Empfehlungen setzt das BfR die politischen Entscheidungsprozesse erheblich unter Druck.

    Der BVTE will nun verstärkt darauf achten, dass sich die Regularien von E-Zigaretten tatsächlich an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichtet. Der Verband mahnt dafür einen Dialog mit dem BfR an. Die öffent‧liche Diskussion zu den Aromenverboten sollte nun mit allen Stakeholdern geführt werden.

    vi

  • Verbände kämpfen in Brüssel

    BRÜSSEL // Auf politischer Ebene versuchen Verbände, die Besteuerung von Liquids für E-Zigaretten möglichst im Rahmen zu halten. Dabei preschen derzeit einige Länder – allen voran Deutschland – vor und erlassen nationale Regelungen. Gleichzeitig strebt die Verwaltung der Europäischen Union eine Harmonisierung des Binnenmarktes an, möchte also gleiche Voraussetzungen für Marktteilnehmer in verschiedenen Ländern schaffen.


    Europäisches Niveau

    Auf dem Portal „egarage.de“ ist jetzt ein Interview mit Sonya Herrmann erschienen, die im europäischen Branchenverband Independent European Vape Alliance (IEVA) für die Kommunikation zuständig ist. Auf die Frage, warum Berlin in Sachen Besteuerung nicht auf Vorgaben der EU gewartet habe, meint Herrmann, ihr falle es schwer, den deutschen Vorstoß nachzuvollziehen: „Wir haben jetzt in 14 europäischen Staaten eine E-Liquid-Steuer, sie liegt zwischen einem Cent und 30 Cent pro Milliliter, teils bezogen auf Nikotin, teils nicht. 15 Cent pro Milliliter sind es im Durchschnitt. Deutschland kommt nach allen bereits beschlossenen Erhöhungen auf 32 Cent.“ Dies passe kaum zum europäischen Niveau und gebe einen unnötigen Anreiz für illegale Umgehungen, bei denen im Ausland gekauft werde. Ein Gesetz auf europäischer Ebene werde wohl erst frühestens Ende 2022 erlassen, die nationale Umsetzung dürfte laut Herrmann bis 2024 dauern.

    Tabakproduktrichtlinie (TPD 3)
    Mit Blick auf die anstehende Tabakproduktrichtlinie (TPD 3) sagte Herrmann, es gebe in Brüssel einen Trilog von Kommission, Parlament und Rat. Nach ihrer Einschätzung gehe es bei allen neuen Erlassen um die Frage, ob das Dampfen als risikoreduzierte Rauchalternative anerkannt werde oder ob die Gateway-These dominieren werde, derzufolge das Dampfen den Einstieg ins Rauchen erleichtere. Je nachdem, wie sich die Beteiligten verständigten, „könnten dann Aromenverbote, Maximalmengen und Verpackungsvorgaben, also Einheitsverpackungen, diskutiert werden“. Die Sorge, die die Branche umtreibe, sei die Furcht vor einem vollständigen oder teilweisen Aromen-Verbot. Sie hoffe aber, dass man sich darauf verständige, etwa bestimmte Stoffgruppen oder Süßstoffe als Liquidzutat auszuschließen.

    red

  • „Aromenverbot vermeiden“

    BERLIN // Mehr als 80 Prozent der Raucher, die auf E-Zigaretten umgestiegen sind, haben das Rauchen vollständig eingestellt. Rund 65 Prozent der Dampfer in Europa verwenden Obstaromen oder andere süße Liquids.

    Dies sind zwei wichtige Ergebnisse einer Umfrage der Independent European Vape Alliance (IEVA). Mehr als 3300 europäische E-Zigaretten-Nutzer haben daran teilgenommen.


    Vielfalt der Geschmacksrichtungen

    Die Vielfalt der Geschmacksrichtungen scheint einer der wichtigsten Gründe für Dampfer zu sein, E-Zigaretten zu verwenden. 40 Prozent von ihnen nutzen Liquids mit Fruchtgeschmack und 25 Prozent bevorzugen andere süße Aromen. Ein gutes Drittel der Nutzer bevorzugt Liquids mit Tabakgeschmack (35 Prozent).

    Die IEVA fragte die Teilnehmer, wie sie reagieren würden, wenn alle Liquid-Aromen außer Tabakgeschmack verboten würden. Ergebnis: Nur 20 Prozent der ‧Vaper würden auf Tabakaromen umsteigen. Stattdessen überwiegen die negativen Auswirkungen eines Aromenverbots: Rund 31 Prozent der Befragten gaben an, dann andere Geschmacksrichtungen auf dem Schwarzmarkt zu kaufen, neun Prozent würden sogar wieder rauchen.

    Große Bedeutung für Raucher
    Dustin Dahlmann, Vorsitzender der IEVA: „Unsere Umfrage bestätigt die Ergebnisse vorheriger Untersuchungen, dass E-Zigaretten-Aromen für erwachsene Raucher von entscheidender Bedeutung sind. Ein Aromenverbot muss um jeden Preis vermieden werden, da dies viele Dampfer dazu veranlassen würde, nicht regulierte Produkte auf dem Schwarzmarkt zu kaufen oder sogar wieder mit dem Rauchen anzufangen. Das würde die große Chance gefährden, dass viel mehr Raucher mit Hilfe der E-Zigarette einen Tabakstopp erzielen.“

    Die europäische Umfrage zeigt: E-Zigaretten sind in Europa eine verbreitete Methode, um den Tabakkonsum zu stoppen. Eine Vielzahl der Dampfer (81 Prozent) haben den Tabakkonsum vollständig eingestellt. Weitere zwölf Prozent haben das Rauchen mit Hilfe von E-Zigaretten reduziert.

    Etwa 86 Prozent der Teilnehmer gehen davon aus, dass E-Zigaretten für sie weniger schädlich sind als Tabakzigaretten. Nur zwei Prozent glauben, dass Dampfen genauso schädlich oder schädlicher ist als Rauchen. Die britische Regierungsbehörde Public Health England zum Beispiel geht bekanntermaßen davon aus, dass E-Zigaretten um 95 Prozent weniger schädlich sind als Tabakzigaretten.

    red

  • EU-Tabakproduktrichtlinie absolut mittelstandsfeindlich

    GEISENHAUSEN (DTZ/pnf/da). Als in seiner Gänze absolut mittelstandsfeindlich bezeichnet Patrick Engels den Entwurf der EU-Kommission zur Tabakproduktrichtlinie. Im DTZ-Interview erläutert der Geschäftsführer von Pöschl Tabak, welche massiven Auswirkungen TPD 2 allein für sein Unternehmen hätte.

    DTZ: Die närrischen Hochburgen nähern sich dem Höhepunkt der „fünften Jahreszeit“. Pöschl Tabak wird heuer 111 Jahre. Ist Ihnen derzeit zum Feiern zumute?
    Patrick Engels: Die Veröffentlichung des Entwurfs zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie kurz vor Weihnachten hat die Stimmung bei Pöschl Tabak trotz der Freude über ein erneut sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2012 ziemlich getrübt. Aber, das Kind ist noch nicht zur Gänze in den Brunnen gefallen und nun heißt es mit Argumenten die politischen Entscheidungsträger und die staatlichen Stellen in den Mitgliedsländern mit Argumenten zu überzeugen, dass dieser Richtlinienentwurf in vielen Punkten deutlich zu weit geht bzw. an diversen Stellen sogar blanker Unsinn und in toto absolut mittelstandsfeindlich ist.

    DTZ: Welche gravierenden Auswirkungen haben die Pläne der EU-Kommission zur Verschärfung der Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) für das Rauch- und Schnupftabakunternehmen Pöschl?
    Engels: Sollten die nun auf dem Tisch liegenden Vorschläge wirklich so umgesetzt werden, würde dies die Vernichtung ganzer Produktsegmente wie z. B. Schnupftabak oder aromatisierte Feinschnitte bedeuten. Durch ein Verbot von Dosen im Bereich Feinschnitt sowie über die vergrößerten Warnhinweise würden unsere Investitionen in Anlagen und Marken, welche sich allein in den letzten Jahren im zweistelligen Millionenbereich bewegt haben, von heute auf morgen wertlos gemacht werden. Folge der Vorschläge wäre aber auch die Vernichtung einer dreistelligen Zahl an Arbeitsplätzen allein bei uns in Geisenhausen, also im strukturschwachen Niederbayern.

    Weitere Punkte des Entwurfs sind unsinnig, weil z.B. technisch gar nicht machbar, andere widersprechen nationalem Recht. Zum Beispiel muss das Steuerzeichen beim Öffnen der Packung zerstört werden. Wie soll das aber gehen, wenn es gleichzeitig den Warnhinweis nicht verdecken darf?

    Zudem stimmt es mich äußerst bedenklich, dass manche Vorschläge sogar das Potenzial haben, den üblichen demokratischen Ablauf völlig auszuhebeln. Denn die Mitwirkungsrechte der demokratisch legitimierten EU-Parlamentarier und der Mitgliedstaaten sollen in diversen Punkten künftig, wenn überhaupt, auf ein bloßes Vetorecht beschränkt sein. Über diese insgesamt 26 delegierten Rechtsakte (delegated acts) könnte die Kommission zum Beispiel die Warnhinweise nach Belieben noch weiter vergrößern oder auch die Aromen bei Pfeifentabak dann doch noch verbieten. Dies ist eine ungeheuerliche Machtanmaßung der EU-Kommission und widerspricht nach meinem Erachten dem Demokratieprinzip, da wesentliche Regelungsinhalte in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren dem Parlament und den Mitgliedsstaaten vorbehalten sein müssen. Ist das eine Retourkutsche der Kommission auf den Lissabon-Vertrag?

    Ferner: Die EU hat sich durch ihren Klein- und Mittelbetriebe betreffenden „European Small Business Act“ selbst zum Ziel gesetzt, mittelständische Betriebe zu fördern und zu unterstützen. Was hier aber nun angedacht ist, ist das genaue Gegenteil: Die mittelständische Tabakindustrie wird massiv beeinträchtigt und teilweise sogar in ihrer Existenz bedroht. Widersprüche über Widersprüche also.

    DTZ: TPD 2 sieht ein Verbot von charakteristischen Aromen vor. Sie befürchten dadurch das Aus für viele Feinschnittmarken und die Vernichtung des traditionellen deutschen Schnupftabaks. Könnten Sie Ihre Sorgen näher erläutern?
    Engels: Schnupftabak gilt als eine der ältesten Formen des Tabakgenusses in Europa. Seit über fünf Jahrhunderten ist er fester Bestandteil regionaler Traditionen in ganz Europa und wird in allen gesellschaftlichen Schichten konsumiert. Nun soll durch einen Federstrich diese Form des Tabakgenusses durch die Hintertür verboten werden. Es geht hier nicht allein um Menthol, sondern auch um alle anderen Aromen, ohne die kein Schnupftabak vorstellbar ist. Hier gibt es auch keinen Verhandlungsspielraum.

    DTZ: Wie viel Produkte von Pöschl Tabak wären von einem Verbot charakteristischer Aromen betroffen und welche Folgen hätte die Produktionsaufgabe auf Umsatz und Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens?
    Engels: Das Aromenverbot wäre wie gesagt das vollständige Aus für unseren Schnupftabak. Auch einige unserer Feinschnitte wären davon betroffen. Diese Verbote würden bei uns einen massiven Schlag ins Kontor bedeuten, wobei dies nicht nur für uns, sondern auch für unsere ebenfalls zumeist mittelständischen Zulieferer und natürlich auch für unsere Handelspartner in ganz Europa gilt. Hinsichtlich der Arbeitsplätze wären wohl alleine an unserem Standort in Deutschland sicher rund ein Drittel unserer zirka 400 Mitarbeiter, also eine dreistellige Anzahl, von Jobverlust bedroht. Dazu hätte ein Wegfall des Schnupftabaks natürlich auch Auswirkungen auf unsere gesamte Gruppe: Auch eine größere Zahl unserer zirka 380 Mitarbeiter, die vornehmlich in der EU in unseren 14 Tochter- und Beteiligungsgesellschaften tätig sind, wäre von den Plänen der EU-Kommission ebenfalls akut gefährdet. Wir reden also von mehreren Hundert Arbeitsplätzen, die allein an den Pöschl-Produkten hängen.

    DTZ: Feinschnitttabak soll laut TPD 2 nur noch in rechteckigen Pouches ab 40 g Inhalt verkauft werden dürfen und Dosen verboten werden. Welche Folgen hätten diese Restriktionen für das Haus Pöschl?
    Engels: Auch die Umsetzung dieses Vorschlags hätte enorme wirtschaftliche Folgen für Pöschl Tabak, die momentan im Detail noch gar nicht abzusehen sind. Zahlreiche Anlagen bzw. ganze Produktionslinien sind bei uns rein für die Befüllung und Abpackung von Dosen installiert. Diese Anlagen wären, wie schon oben angesprochen, mit einem Schlag vollkommen entwertet. Und der Entwurf bleibt jegliche Erklärung schuldig, welchem Zweck ein solches Verbot dienen könnte. Sicher ist jedoch, dass damit zunächst unsere Millionen-Investitionen in Maschinen vernichtet werden würden. Des Weiteren kämen durch die Verpackungsneu- bzw. Umgestaltung einer Vielzahl von Produkten weitere enorme Kosten auf das Unternehmen zu.

    DTZ: Wie aufwändig ist das in der überarbeiteten EU-Tabakproduktrichtlinie ebenfalls vorgesehene „Tracking und Tracing-System“, also die Rückverfolgung eines Produktes über die gesamte Lieferkette (außer Einzelhandel), für ein mittelständisches Unternehmen wie Pöschl Tabak?
    Engels: Wir haben schon jetzt im Rahmen unseres Qualitätsmanagementsystems ein ausgeklügeltes System zur Rückverfolgung. Unsere komplette IT-Infrastruktur müsste durch diese Regelung jedoch erneut überarbeitet werden und auch unsere Verpackungsmaschinen komplett neu ausgestattet werden. Die Investitionen in neue Soft- und Hardware-Lösungen wären immens, gerade aufgrund unserer vielen Verpackungsvarianten und speziell im Bereich der langsamdrehenden Produkte. Abgesehen von der Frage, wo ein derartiger Riesencode auf der Verpackung untergebracht werden soll, ist diese Idee auch aus anderen Gründen praxisfremd: Woher soll ein Hersteller zum Produktionszeitpunkt wissen, an welchen seiner Zigtausend Handelspartner das konkrete Produkt später ausgeliefert werden wird? Den Schmuggel, von dem Feinschnitt, Pfeifentabak oder Schnupftabak bekanntlich und abgesehen davon sowieso nicht betroffen sind, oder die Produktpiraterie wird diese Idee ganz bestimmt nicht eindämmen. Also: Auch dieser Vorschlag ist unausgegoren, kostet nur Zeit und Geld und führt zu nichts.

    Fazit: Der vorliegende Richtlinienentwurf ist überzogen, vielfach nicht wissenschaftlich belegt, praktisch oftmals gar nicht umsetzbar. Man kann ihn nur als „supranationales Arbeitsplatzvernichtungs- und Wertzerstörungsprogramm“ bezeichnen. Ich glaube nicht, dass dies im Sinne der Gründerväter der europäischen Einigung ist.

    (DTZ 06/13)