DÜSSELDORF (DTZ/red). Die rot-grüne Landesregierung hat letzten Donnerstag Fakten geschaffen: Ab 1. Mai 2013 darf in den Gaststätten von Nordrhein-Westfalen nicht mehr geraucht werden. Und obwohl alle Abgeordnete der Grünen und SPD für eine Verschärfung des bisherigen Gesetzes stimmten, waren nicht alle davon überzeugt.
Bei der namentlichen Abstimmung haben Medienberichten zufolge 18 der 99 SPD-Abgeordneten persönliche Bedenken darüber geäußert, dass es keine Ausnahmen vom Rauchverbot für Eckkneipen und Brauchtumsveranstaltungen gibt.
In der Debatte am Donnerstag (20. November) verteidigte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) das Gesetz damit, dass es bisher zu viele Ausnahmen gegeben habe. CDU- und FDP-Politiker haben die Verordnung scharf attackiert.
Das aktuelle Gesetz verbietet das Rauchen in Gaststätten und Kneipen und auf Brauchtumsveranstaltungen wie Karnevalssitzungen und Schützenfesten. Die Verordnung erstreckt sich auch auf Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie auf öffentlichen Einrichtungen und Einkaufszentren. In Schulen, Universitäten und Spielplätze ist das Rauchen nicht erlaubt.
Eine Ausnahme gibt es nur für echte geschlossene Gesellschaften. Das heißt, die private Veranstaltung darf nicht öffentlich zugänglich sein. Der Gastgeber muss alle Gäste der Feier namentlich anmelden und die Veranstaltung muss in einem streng abgetrennten Raum stattfinden. Für Biergärten gilt das Rauchverbot nicht.
Neben Zigaretten gilt das Verbot auch für Zigarren, Zigarillos und Wasserpfeifen.
Die Pressemitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums hatte in diesem Zusammenhang auch E-Zigaretten genannt, doch machten Anbieter darauf aufmerksam, dass dies nicht durch den Wortlaut des neuen Gesetzes abgedeckt und wohl nur Ausdruck der persönlichen Antipathie von Gesundheitsministerin Steffens gegen E-Zigaretten sei.
Für die Kontrolle des Gesetzes sind die Ordnungsämter zuständig. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 2 500 Euro erhoben werden.
Rauchen auf der Inter-tabac 2013?
Tageszeitungen vor allem im Dortmunder Raum warfen die Frage auf, ob künftig auf der Inter-tabac das Rauchen in den Hallen noch erlaubt sein wird. Auf Anfrage der Tabak Zeitung erklärte die Messeleitung, dass zunächst einmal feststehe, dass die Inter-tabac auch weiter stattfinden werde und dass auf der Messe geraucht werden dürfe. Ob dies allerdings wie bisher ohne Einschränkungen in den Hallen der Fall sein werde und welche weiteren Schlüsse aus dem neuen Gesetz zu ziehen seien, das werde derzeit von der Messe noch einer genaueren Analyse unterzogen.
(DTZ 49/12)