Schlagwort: EU

  • Lotto Hessen trotz schlechter Rahmenbedingungen im Plus

    WIESBADEN // Die hessische Lotteriegesellschaft hat ihren Umsatz im vergangenen Jahr um 0,9 Prozent von 587,3 auf 592,6 Millionen Euro steigern können. Jeder Hesse gab statistisch gesehen pro Kopf 98 Euro in den Verkaufsstellen von Lotto Hessen oder dem Onlineshop [link|http://lotto-hessen.de ]lotto-hessen.de [/link]aus, knapp einen Euro (0,87 Euro) mehr als noch 2013.

    Dennoch hatte sich der Geschäftsführer von Lotto Hessen, Heinz-Georg Sundermann, für 2014 mehr erhofft. Im Rahmen der Jahrespressekonferenz des Unternehmens am 21. Januar in Wiesbaden bewertete er das Abschneiden seiner Gesellschaft als „angesichts der durch das Glücksspielkollegium völlig unverhältnismäßigen Überregulierung und im Vergleich zur negativen Umsatzentwicklung aller staatlichen Lotteriegesellschaften recht zufriedenstellend, aber hinter den Erwartungen zurück“. Anders als Lotto Hessen verzeichneten die sechzehn im Deutschen Lotto- und Toto-Block (DLTB) zusammengeschlossen Landeslotteriegesellschaften insgesamt ein Minus von 0,6 Prozent.

    Überregulierung der staatlichen Lotteriegesellschaften
    Sundermann wandte sich erneut gegen die zunehmende Überregulierung der staatlichen Lotteriegesellschaften bei gleichzeitiger faktischer Tolerierung illegaler internetbasierter Glücksspielangebote mit Sitz im Ausland. „Hier werden Rahmenbedingungen geschaffen, die einseitig die regulierten nationalen Anbieter belasten“, beklagte er. Die aufsichtführende Behörde für das Glücksspiel in Deutschland, das sogenannte Glücksspielkollegium, fühle sich ausschließlich für staatliche Anbieter zuständig, deshalb blühe unter seinen Augen ein Milliardenschwarzmarkt ohne jede Kontrolle. Sundermann: „Einschränkungen bei der Werbung und im Internet sowie die Abgabenregelung sämtlicher Erlöse gelten nur für uns.“ Und das vor dem Hintergrund, dass der Anteil der staatlich regulierten Lotterieanbieter am gesamten deutschen Glücksspielmarkt von geschätzt über 70 Milliarden Euro von Jahr zu Jahr abnehme und nur noch bei knapp 15 Prozent liege. Im Jahr 2000 betrug der Wert noch 38 Prozent.

    Das Jahr 2015 beginnt mit der Einführung einer neuen sportlichen Lotterie in Hessen, der Deutschen Sportlotterie DSL. Lotto Hessen ist nicht nur Mitgesellschafter der Deutschen Sportlotterie gemeinnützige GmbH, sondern auch verantwortlich für die nationale Spielabwicklung der von Unternehmer Gerald Wagener und Diskus-Olympiasieger Robert Harting initiierten Soziallotterie (DTZ berichtete). Deren Erlöse sollen der Förderung olympischer und paralympischer Sportler zugute kommen, die auf Profiniveau trainieren müssen, dabei aber keine ausreichende finanzielle Absicherung erfahren.

    Zielgruppe: Sportbegeisterte Tipper ab 20 Jahren mit hoher Affinität zu sozialen Netzwerken
    Jedes Los kostet 2,50 Euro. Getippt wird eine achtstellige Gewinnkombination, bestehend aus fünf Farben der Olympischen Ringe, einer Winter- und Sommersportart und einer Medaillenkombination. Adressaten der neuen Lotterie sind vorrangig junge, sportbegeisterte Tipper ab 20 Jahren mit hoher Affinität zu sozialen Netzwerken. Seit 21. Januar sind die Lose in Hessen in allen gut 2100 Lotto-Verkaufsstellen oder unter lotto-hessen.de erhältlich. Die erste Ziehung findet am 13. Februar statt. Robert Harting, der anlässlich des Verkaufsstarts in Wiesbaden anwesend war, betonte die Notwendigkeit, Medaillenkandidaten finanziell zu fördern. Er hofft, dass neben Lotto Hessen bald auch die anderen Landeslotteriegesellschaften die DSL anbieten und damit die deutschen Spitzensportler fördern werden. Außerhalb Hessens werden die Lose der DSL derzeit ausschließlich online erhältlich sein. In Hessen sollen im ersten Jahr rund sieben Millionen Euro Umsatz erzielt werden, 30 Prozent fließen direkt in die Sportlerförderung. Beim angepeilten Umsatz kämen allein in Hessen in diesem Jahr mehr als zwei Millionen Euro für die Sportlerförderung zusammen.

    Im Jahr 2015 ist auch die Umsetzung einer weiteren Lotterie unter dem Arbeitstitel „Umweltlotterie“ geplant. Die Erlöse dieser neuen Lotterie sollen ausschließlich der Umwelt zugute kommen. Sie geht auf eine Initiative der hessischen Regierungskoalition zurück, die die Einführung einer solchen Lotterie zugunsten des Umwelt- und Naturschutzes in den Koalitionsvertrag aufgenommen hatte. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Staatskanzlei und unter Beteiligung Lotto Hessens erarbeitet derzeit ein Konzept.
    vi

    (DTZ 05/15)

  • Display Ban: Präsentationsverbot kommt im April

    LONDON // In zweieinhalb Monaten verschwinden Tabakwaren in Großbritannien aus der öffentlichen Wahrnehmung. Schuld ist der Display Ban.

    Dieses Präsentationsverbot für Tabakwaren tritt ab 6. April für alle Händler in Kraft. Bisher, genauer seit 2012, waren nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von knapp 280 Quadratmetern betroffen. Dieses Jahr müssen auch kleine und mittlere Läden die Vorgaben umsetzen. Falls nicht, droht der Staat mit Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren und oder Geldbußen von knapp 6.500 Euro.

    Die Sanktionen gelten auch für diejenigen, die mit Eigenkreationen, wie Vorhängen oder Rollos vor dem Zigarettenregal, versuchen die Regulierung umzusetzen. Ein Problem, das tausende unabhängige kleine Händler betrifft, berichtet die britische Online-Zeitschrift „Talking Retail“.

    Die großen Zigarettenhersteller arbeiten bereits mit etwa 30.000 britischen Tabakhändlern zusammen und beraten sie entsprechend. So bietet Imperial Tobacco seinen Handelspartnern auf der Webseite [link|http://www.imperial-trade.com ] www.imperial-trade.com [/link]eine „Fülle von geeigneten Lösungen an“, sagt Sophie Hogg, Leiterin des Handelsmarketing bei Imperial Tobacco.

    Betroffene Händler suchen allerding unabhängig von diesen Angeboten zum Beispiels im Internet nach geeigneten Regal- beziehungsweise Präsentationslösungen. Keine gute Idee, meinen Experten. „Das Problem ist, dass die Händler zwar das Gesetz, allerdings nicht die Details seiner Umsetzung kennen“, sagt Mike Houghton, Marketingchef beim CJ Retail Solutions. Die Lösungen Marke Eigenbau reichen in der Regel nicht, um den gesetzlichen Anforderungen des Display ban zu genügen, betont Houghton gegenüber Talking Retail.
    red/kes

    (DTZ 04/15)

  • Lotto Niedersachsen: Einsätze auf Vorjahresniveau

    HANNOVER // Lotto Niedersachsen hat im zurückliegenden Jahr Spieleinsätze in Höhe von 673,2 Millionen Euro erwirtschaftet.

    Damit liegen die Einsätze für staatliche Lotterien und Sportwetten in Niedersachsen etwa genauso hoch wie im Jahr zuvor. Durchschnittlich pro Kopf und Woche gerechnet, versuchte jeder Niedersachse mit 1,66 Euro sein Glück in einer der vom Unternehmen angebotenen Spielarten.

    An die Spielteilnehmer schüttete die Lotteriegesellschaft im vergangenen Jahr insgesamt rund 323,7 Millionen Euro Gewinne aus und damit rund 1,4 Millionen Euro mehr als 2013. Dabei wurden zwölf Mitspieler zu Millionären. Insgesamt fielen 85 Großgewinne von mindestens 100.000 Euro an Spielteilnehmer aus Niedersachsen. Ein großer Gewinner ist auch die Allgemeinheit. So flossen 275,4 Millionen Euro Lotterie- und Sportwettensteuern, Glücksspielabgaben und Zweckerträge an das Land Niedersachsen beziehungsweise an die Destinatäre. Axel Holthaus, Sprecher der Geschäftsführung von Lotto Niedersachsen, zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis und bezeichnet 2014 als ein Jahr der Konsolidierung.

    Für das Jahr 2015 ist Holthaus optimistisch. Er macht deutlich, dass Lotto Niedersachsen auf die sich verändernden Kundenwünsche reagiert. „Wir sind dabei, mit verschiedenen Maßnahmen die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen“, so der Geschäftsführer. Erläuternd fügt er hinzu: „Mit den klassischen Werbeformen erreichen wir die jungen Erwachsenen nicht mehr hinreichend. Wir werden deshalb unsere Aktivitäten im terrestrischen Vertrieb und im Online-Bereich zukunftsgerichtet weiter ausbauen.“
    red

    (DTZ 04/15)

  • Widerstand gegen höhere Gebühren

    MÜNSTER // Der Lotto- und Toto-Verband der Annahmestelleninhaber in Nordrhein-Westfalen (LTV) leistet Widerstand gegen die Gebührenerhöhung für die rund 3600 Lottoverkaufsstellen des Landes.

    Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen haben mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 die Genehmigungsgebühr für den Betrieb einer Lottoverkaufsstelle drastisch erhöht. Mussten bis dahin hundert Euro entrichtet werden, müssen die Annahmestellen im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland seitdem 1250 Euro zahlen – und das alle fünf Jahre.

    Der LTV hat sich daraufhin im November ein juristisches Gutachten besorgt. Demzufolge habe eine Klage gegen die hohe Gebühr Aussicht auf Erfolg. Der Haken an der Sache: Weder eine Annahmestelle noch der Lottoverband sind befugt, eine Klage zu erheben, sondern nur Westlotto. Doch die Lotteriegesellschaft habe ja keinerlei Schaden durch die Gebührenanhebung, heißt es beim LTV, der Gespräche mit Landtagsabgeordneten geführt und den Petitionsausschuss eingeschaltet hat.

    Am 6. Januar hat LTV-Geschäftsführer Tobias Buller schließlich vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben, um Einblick in die Akte der Bezirksregierung zu erhalten und so zu erfahren, wie die Gebührenerhöhung begründet wird.
    red

    (DTZ 03/15)

  • Für eine Fortsetzung der Tabaksteuerpolitik

    KÖLN // Die Verabschiedung, Veröffentlichung und darüber die Inkraftsetzung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie war aus politischer Sicht das bestimmende Ereignis des Jahres 2014.

    Klar und damit für Unternehmen planbar im Hinblick auf den Einsatz und die Steuerung von notwendigen Investitionen ist allerdings etwas anderes als das, was die Europäische Union mit dieser Richtlinie vorgelegt hat. Bekanntermaßen bedürfen viele Regelungen und Anforderungen noch einer Klarstellung durch die Europäische Kommission im Rahmen so genannter Delegierter Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte. Überdies muss auch in Deutschland Rechts- und Investitionssicherheit schnellstmöglich geschaffen werden, da der Countdown bis zum Stichtag, zu dem nur noch richtlinienkonforme Produkte durch das herstellende Gewerbe produziert werden dürfen, bereits in Gang gesetzt wurde – dies aber ohne ein genaues Zeitfenster, bis wann die noch fehlenden und notwendigen Rechts- und Durchführungsvorschriften beschlossen und veröffentlicht werden sollen.

    Größter Herausforderung: Tracking & Tracing System
    Im Ergebnis wirft die TPD – speziell auch in der für den Tabakwaren-Großhandel und die Zigarettenautomatenbetriebe größten Herausforderung eines Tracking & Tracing – Systems – zwar ihre dunklen Schatten voraus, viele Sachverhalte zur Ausgestaltung der Verpflichtungen sind aber noch ungeklärt oder bislang eher vage formuliert. Von hoher Relevanz für die Verbände der deutschen Tabakwirtschaft wird daher der Gesetzentwurf des federführenden Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Umsetzung der Inhalte der TPD in deutsches Recht sein, der für das erste Halbjahr 2015 zu erwarten ist. Unerlässlich aus Sicht des BDTA ist aber auch, dass die deutsche Administration in den Verhandlungen zu den noch ausstehenden Rechtsakten auf dem „Brüsseler-Parkett“ auf das jeweils branchenspezifische Fachwissen zurückgreift, damit auch an der Praxis orientierte und verhältnismäßige Lösungsansätze, die vor allem auch die Möglichkeiten des überwiegend mittelständisch geprägten Tabakwaren-Großhandels berücksichtigen, mit in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden.

    Aufgabe der Politik: Planungssicherheit
    Stichwort Planungssicherheit: Um den Gegenbeweis anzutreten, dass Politik sehr wohl auch einen für Staat und Wirtschaft planbaren und verhältnismäßigen Rechtsrahmen setzen kann, muss positiv das fünfstufige Tabaksteuer-Modell hervorgehoben werden.

    Das Modell hat seit Mai 2011 die notwendigen externen Impulse dafür gesetzt, dass Hersteller von Fabrikzigaretten und Feinschnittprodukten jährlich eine individuelle Bewertung und Überprüfung des Kleinverkaufspreises für ihre Produktkategorien vornehmen mussten und auch in 2015 müssen. Das Leitmotiv dieses Modells, über regelmäßig wiederkehrende, moderate Tabaksteuerschritte auch marktschonende, herstellerindividuelle Anpassungen der Kleinverkaufspreise mit einem entsprechend positiven Effekt auf die Gesamtwirtschaftlichkeit des Tabakmarktes und die Einnahmesituation des Bundes zu erwirken, ist aufgegangen. Überdies kann man die Feststellung treffen, dass über die Gestaltung von tarif- und strukturrechtlichen Vorgaben für die Besteuerung von Tabakerzeugnissen im Rahmen des Modells auch Fehlentwicklungen im Markt – als Ergebnis einer völlig überzogenen Tabaksteuerpolitik der Jahre 2002 bis 2005 (Fabrikzigarette) – langsam wieder zurückgeführt werden konnten.

    Aus dieser Betrachtung heraus hat sich das Tabaksteuermodell für Staat und Wirtschaft gleichsam bewährt.

    Branche braucht Kontinuität
    Die Ausrichtung der Tabaksteuerpolitik in Deutschland sollte daher auch in Zukunft vor allem marktschonend und planbar für Staat und Wirtschaft ausgerichtet werden, damit diese Verbrauchsteuer nicht – wie zu Beginn des Jahrtausends geschehen, zum Spielball verschiedenster fiskalischer Interessen verkommt. Überzogene, unverhältnismäßig hohe Tabaksteuerschritte, so die Lehren der Vergangenheit, beschleunigen Fehlentwicklungen im Tabakmarkt und die Substitution in billigere, in Deutschland versteuerte und nicht in Deutschland versteuerte Tabakprodukte.

    Aus Sicht des BDTA ist ein Ergebnis dieser verfehlten Politik zu Beginn des Jahrtausends auch, dass der Schmuggel seit Jahren auf einem hohen Niveau bei etwa 20 Prozent verharrt – mit den entsprechenden negativen Konsequenzen auf die Ertragslage von heimischer Wirtschaft und Staat. Und es ist nicht erkennbar, dass der Anteil nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten im kommenden Jahr signifikant zurückgeht.


    Der Tabakmarkt und das Zigarettenautomatengeschäft
    Aufgrund der noch ausstehenden Betrachtung des Statistischen Bundesamtes für das 4. Quartal 2014 kann eine abschließende Beurteilung des Tabakmarktes in Deutschland für 2014 im Rahmen dieses Beitrages noch nicht erfolgen. Die bislang vorliegenden Erkenntnisse lassen aber die Einschätzung zu, dass der Tabakwaren-Großhandel und der Zigarettenautomaten aufstellende Handel auf ein insgesamt zufriedenstellendes Geschäftsjahr zurückblicken können.

    Für die Branche überraschend kam zum Jahreswechsel 2014 die Ankündigung der Volks-und Raiffeisenbanken, marktschonend aus dem bargeldlosen Bezahlverfahren Geldkarte auszusteigen. Positiv haben wir daher die Entscheidung aufgenommen, dass derzeit die Unterstützung des Jugendschutzmerkmals auf allen VR-Bankkarten nicht zur Disposition steht, so dass auch in Zukunft flächendeckend die Altersverfikation an Zigarettenautomaten weiterhin sicher und gesetzeskonform über die kontogebundene Bankkarte aller Privat- und Geschäftsbanken erfolgen kann.

    Gute Zusammenarbeit: Europäische Zentralbank mit BDTA
    Überdies mussten auch 2014 wieder alle „im Feld“ befindlichen Automaten, die über einen Banknotenleser verfügen, auf die Annahme der neuen 10-Euro-Banknote softwareseitig vorbereitet werden. Hilfreich war, dass die Europäische Zentralbank die Hinweise des BDTA/ETV (Europäischer Tabakwaren-Großhandels Verband) aufgenommen hat und die Einführung der 10-Euro-Banknote so terminiert hat, dass eine Akzeptanz an nahezu allen Lesegeräten mit Datum der Einführung durch die Zigarettenautomatenbetriebe gewährleistet werden konnte. Wir gehen daher auch davon aus, dass die Einführung der neuen 20-Euro-Banknote, die ebenfalls für das Automatengeschäft von hoher Relevanz ist.

    Arbeitsschwerpunkte im neuen Jahr
    Ohne Zweifel wird der Fortgang der Umsetzungsarbeiten im Hinblick auf ein Tracking & Tracing System (technische Ebene) und die Erarbeitung der genauen Umsetzungsverpflichtungen für die jeweiligen Akteure innerhalb der Wertschöpfungskette (operative Ebene) auf der Brüsseler Ebene unsere volle Aufmerksamkeit erfordern.
    vi

    (DTZ 03/15)

  • Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr

    MAINZ // Das Team der Tabak Zeitung bedankt sich bei seinen Lesern und Geschäftspartnern für einen lebendigen und intensiven Dialog im Jahr 2014.

    Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr.

    Wir freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.

    (DTZ 52/14)

  • Einzigartige Zigarrenwelt in New York City

    BASEL / NEW YORK CITY // Im Frühjahrs 2015 eröffnet der neue Flagship Store „Davidoff of Geneva – since 1911“ im kürzlich sanierten Brookfield Place in New York City.

    Der am Hudson River, gegenüber von Ground Zero gelegene Gebäudekomplex ist ursprünglich als World Financial Center bekannt geworden.

    Der Flagship Store erstreckt sich hier auf knapp 186 Quadratmetern über drei getrennte Bereiche. Ein Höhepunkt der luxuriösen Verkaufsflächen ist der einzigartige begehbare Humidor, der an einen Trockenofen für Tabak erinnert. Zudem bietet eine stimmungsvolle Lounge im Stadtzentrum den Kunden die Gelegenheit zur Entspannung.

    „Der neue Davidoff Flagship Store in New York ist wegweisend für die ambitionierte Neuausrichtung von Davidoff, die darin besteht, dem Kunden eine ganzheitliche Erfahrung vom handwerklichen Können bis hin zum Genuss des Produkts zu bieten – getreu unserer Philosophie „Time Beautifully Filled“, sagt Hans-Kristian Hoejsgaard, CEO und Delegierter des Verwaltungsrates der Oettinger Davidoff AG.
    red

    (DTZ 51/52/14)

  • „Zahlungsströme abschneiden“

    SAARBRÜCKEN // Im Kampf gegen illegales Glücksspiel will der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) die Zahlungsströme zu ausländischen Anbietern ohne Konzession für Deutschland abschneiden.

    „Payment Blocking wird im Kampf gegen illegale Anbieter in zahlreichen europäischen Ländern wie Belgien, Norwegen, Spanien und so weiter angewandt“, teilen Michael Burkert und Peter Jacoby, derzeit federführend im DLTB, mit. „Was in anderen europäischen Ländern möglich ist, sollte in Deutschland ebenfalls umsetzbar sein“, meint Burkert. Und Jakoby verweist auf eine Resolution des Europäischen Parlaments zu Online-Glücksspielen im Binnenmarkt. Dabei hatten sich die Straßburger Parlamentarier mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die Mitgliedsstaaten ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen sollten, um illegales Online-Glücksspiel zu bekämpfen und illegalen Anbietern den Marktzugang zu verwehren. Dabei seien Sperrmaßnahmen für Finanztransaktionen ausdrücklich benannt worden.

    Laut DLTB verstoßen illegale Glücksspielanbieter gegen Gesetze in Deutschland und führen Kunden in ungeschützte Spielumgebungen. Außerdem entzögen sie dem Gemeinwohl hohe Mittel, leisteten keine Abgaben in Deutschland und strichen stattdessen Gewinne für multinationale Unternehmen ein, die oft ihren Sitz in Steueroasen, zum Beispiel Malta oder Gibraltar, hätten.

    „Illegales Glücksspiel spricht dem Bemühen im Kampf gegen Spielsucht, für mehr Verbraucher- und Jugendschutz sowie Steuergerechtigkeit Hohn“, erklärt Burkert. Und Jacoby macht deutlich: „Wenn zahlreiche Länder in Europa Maßnahmen gegen illegale Glücksspielanbieter durchführen, sollten gerade auch in Deutschland die Behörden richtigerweise alles Mögliche unternehmen, um das Treiben der Illegalen zu unterbinden.“

    Bundesweit zuständig für das Financial Blocking ist das niedersächsische Innenministerium. Dort arbeitet man derzeit an Wegen zur Blockierung der Zahlungsströme. Ganz so einfach dürfte die Sache indes nicht werden. Mancher Experte ist denn auch skeptisch. So stellt zum Beispiel Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein, laut einem Bericht in der „Süddeutschen Zeitung“ und im „NDR“ fest, dass illegale Glücksspiel‧anbieter nur schwer vom Zahlungsverkehr abzuschneiden seien. Um die Geldflüsse zu verhindern, müssten Banken und Kreditinstitute nicht nur verpflichtet werden, Überweisungen und Auszahlungen zu unterbinden, sondern auch Daten über die Standorte der Spielteilnehmer sammeln. Dagegen gebe es erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken.
    red

    (DTZ 51/52/14)

  • Schweiz gegen Markenverbot

    BERN // Zigaretten sollen in der Schweiz auch künftig nicht in neutralen Standardpackungen verkauft werden.

    Dafür hat sich der Schweizer Bundesrat ausgesprochen. Die Bundesregierung der Eidgenossenschaft hält nichts davon, den Markennamen auf den Packungen zu entfernen, berichtet das Online-Magazin „Zentralplus“.

    Die Regelung wie sie in Australien angewendet wird, geht der Schweizer Regierung zu weit und lehnt einen entsprechenden Vorstoß ab. Auch die Welthandelsorganisation (WTO) beschäftigt sich aktuell in mehreren Beschwerden mit dem Plain packaging-Gesetz Australiens – das Ergebnis ist noch offen.
    red

    (DTZ 50/14)

  • Das Warten hat ein Ende

    HAVANNA/WALDSHUT-TIENGEN // Jahr für Jahr versammeln sich für eine Woche mehr als 1300 Aficionados aus aller Welt in Havanna und widmen sich ihrer gemeinsamen Leidenschaft – der Habano. Auch 2015 lädt Habanos S.A. vom 23. bis 27. Februar wieder zur weltweit größten Veranstaltung dieser Art ein.

    Während einige Gäste dieses Event wenigstens einmal miterleben möchten, ist es für andere ganz selbstverständlich, mehrere Male oder sogar regelmäßig dabei zu sein. Alles dreht sich hier rund um die Premiumzigarre; der gemeinsame Genuss steht im Mittelpunkt.

    Mit besonderer Spannung warten die Gäste auf die Produktneuheiten, die weltweit auf den Markt kommen. In 2015 werden neue Produkte der Marken Montecristo und Romeo y Julieta erwartet.

    Auf der siebentägigen Tagesordnung stehen unter anderen ein Besuch der Plantagen in Pinar del Rio, die Internationale Habanos-Messe, das 25-jährige Jubiliäum des Franchisekonzepts La Casa del Habano und die Besichtigung zwei der berühmtesten Zigarrenmanufakturen in Havanna: H. Upmann und La Corona.

    Auf der Abschlussgala präsentiert Habanos anlässlich des 80-jährigen Jubiläums der Marke Montecristo eine limitierte Zigarre sowie die Verleihung des Titels Hombre del Habano.
    red

    (DTZ 50/14)