Schlagwort: Pandemie

  • Liebe Leserin, lieber Leser,

    es ist nicht leicht, dieser Tage den Überblick zu behalten. Folgt nach dem harten Lockdown und der neuen Normalität jetzt also die föderale Lässigkeit?

    Maskenpflicht
    Beim Besuch einer Straußwirtschaft fiel mir diese Woche buchstäblich die Maske aus dem Gesicht. Wir hatten einen Tisch für zwei Personen auf der Terrasse reserviert. Den Mund- Nase-Schutz aufgesetzt, waren wir schon auf dem Weg zu unseren Plätzen, als die freundliche Servicekraft uns augenzwinkernd stoppte: „Die Maske können Sie abnehmen. Seit heute gilt das nicht mehr.“

    Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, hat am 24. Juni die Maskenpflicht für die Außenbereiche der Gastronomie aufgehoben.

    Neue Lockerungen
    Die Chefs der Bundesländer beschließen gefühlt fast täglich neue Lockerungen. Natürlich in bewährter föderaler Tradition und in 16 unterschiedlichen Varianten. Wer da noch durchblicken und die Übersicht behalten möchte, hat es schwer.

    Sortieren wir uns neu. Genießen wir den Sommer und halten Abstand. Da herrscht ausnahmsweise mal Konsens. Doch unabhängig davon, ob im Freien 50 (Bremen) oder 150 Menschen (Mecklenburg-Vorpommern) zusammenkommen dürfen: Abstand muss sein. Daran ändert sich nichts!

    Relative Sicherheit
    Soweit zur gefühlten Lässigkeit. Sie ist relativ. Da genügt der Blick nach Göttingen oder Gütersloh, wo Menschen hinter Bauzäunen stehen oder in langen Schlangen auf einen Corona-Test warten. Die Lockerungen der einzelnen Bundesländer sind keine Sicherheitsgarantie. „Wir leben in einer Pandemie. Eine Normalität, wie wir sie kannten, ist bis auf weiteres nicht machbar“, sagte dazu Kanzleramtsminister Helge Braun im ZDF.

    In diesem Sinn wünsche ich uns, dass wir den Überblick in der neuen föderalen Wirklichkeit behalten.

    Nächste Woche wird Sie an dieser Stelle wieder mein Kollege Marc Reisner begrüßen.

    Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende!

    Kerstin Kopp
    Redaktion DTZ

  • Arbeitszeit sinkt

    NÜRNBERG // „Die Covid-19-Pandemie hat bereits im ersten Quartal 2020 deutlich auf die Arbeitszeit gedrückt“, sagt Enzo Weber vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigem lag im ersten Quartal bei 349,8 Stunden und sank damit um 1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Damit wurde pro Erwerbstätigem so wenig gearbeitet wie noch nie in einem ersten Quartal seit der Wiedervereinigung“, sagt Weber.

    Niedrigster Zuwachs
    Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal mit 0,3 Prozent nur noch wenig und lag bei rund 45 Millionen Personen. Das war der niedrigste Zuwachs gegenüber dem Vorjahr seit zehn Jahren. Gegenüber dem Vorquartal gab es saison- und kalenderbereinigt gar keinen Zuwachs mehr. Bis Februar wuchs die Erwerbstätigkeit zwar noch, aber im März ging die Zahl der Erwerbstätigen dann zurück.

    Weniger Überstunden
    Insgesamt arbeiteten die Erwerbstätigen in Deutschland im ersten Quartal gut 15,7 Milliarden Stunden. Das bedeutet ein Minus von 1,3 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. „Weniger Überstunden, Abbau der Guthaben auf den Arbeitszeitkonten, Freistellungen, vorgezogene Urlaubstage und Kurzarbeit – die Covid-19-Pandemie wirkte sich bereits im ersten Quartal massiv auf das Arbeitsvolumen in Deutschland aus“, erklärt Weber.

    Arbeitszeitkonten
    Die bezahlten und unbezahlten Überstunden je Arbeitnehmer sanken im ersten Quartal 2020 gegenüber dem Vorjahr um 0,6 beziehungsweise 0,4 Stunden. Die Beschäftigten machten im ersten Quartal im Durchschnitt 5,2 bezahlte und 5,5 unbezahlte Überstunden. Zusätzlich wurden im Schnitt je Arbeitnehmer zwei Stunden Guthaben auf den Arbeitszeitkonten abgebaut. Die Zunahme bei den Freistellungen und beim genommenen Urlaub betrug zusammengerechnet fünf Stunden pro Arbeitnehmer im Vergleich zum Vorjahresquartal. Der Kurzarbeitereffekt belief sich im Schnitt auf zwei Stunden – er lag damit im ersten Quartal eine Stunde höher als im ersten Quartal 2019.

    Shutdown
    Weber: „Da der wirtschaftliche Shutdown erst in den letzten zwei März-Wochen begann und sich Erwerbstätigkeit wie Arbeitsvolumen in Deutschland vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie auf einem Rekordhoch befanden, wird sich die volle Wucht der wirtschaftlichen Einschränkungen erst in den Zahlen für das zweite Quartal zeigen.“

    pi

  • Heftige Einbußen im April

    WIESBADEN // Aufgrund der Geschäftsschließungen in der Corona-Krise sind die Umsätze in einigen Einzelhandelsbranchen nach den Einbußen im März auch im April 2020 deutlich zurückgegangen. Gleichzeitig sorgte die weiterhin starke Nachfrage nach Gütern des täglichen Bedarfs zu erhöhten Umsätzen in anderen Bereichen, etwa in Supermärkten.

    Insgesamt setzten die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland im April nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) real (preisbereinigt) 6,5 Prozent und nominal (nicht preisbereinigt) 5,3 Prozent weniger um als im April 2019. Beide Monate hatten jeweils 24 Verkaufstage. Kalender- und saisonbereinigt war der Umsatz im diesjährigen April im Vergleich zum März real um 5,3 Prozent und nominal um 5,1 Prozent niedriger. Das war – wie schon im März – der stärkste Umsatzrückgang gegenüber einem Vormonat seit dem Januar 2007. Im März war der Umsatz real und nominal um 4,0 Prozent zum Vormonat gesunken.

    Steigerung im Lebensmittelhandel
    Im Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren zeigte sich auch im April eine deutlich erhöhte Nachfrage: Die Branche setzte real 6,2 Prozent und nominal 9,5 Prozent mehr um als im vergleichbaren Vorjahresmonat. Dabei lag der Umsatz bei den Supermärkten, SB-Warenhäusern und Verbrauchermärkten real 8,1 Prozent und nominal 11,5 Prozent über dem des Vorjahresmonats.

    Im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln fielen die Umsätze im April 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat real um 14,5 Prozent und nominal um 14,4 Prozent, nachdem sie bereits im März real um 8,6 Prozent und nominal um 8,2 Prozent gesunken waren. Dies ist der stärkste Umsatzrückgang im Einzelhandel mit Nicht-Lebensmitteln seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1994.

    Die großen Verlierer
    Den größten seit 1994 gemessenen Umsatzeinbruch in einer Branche des Einzelhandels verzeichnete der Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren mit real minus 70,7 Prozent und nominal minus 70,9 Prozent gegenüber April 2019. Einen ebenfalls starken Umsatzeinbruch von real minus 40,3 Prozent und nominal minus 39,8 Prozent zeigte der sonstige Einzelhandel mit Waren verschiedener Art. Dazu zählen zum Beispiel Waren- und Kaufhäuser.

    Online-Handel boomt
    Das größte Umsatzplus zum Vorjahresmonat mit real und nominal 24,2 Prozent erzielte der Internet- und Versandhandel. Veränderungsraten dieser Größenordnung sind selbst in dieser Branche ungewöhnlich und somit zu einem erheblichen Teil auf einen Sondereinfluss der Corona-Pandemie zurückzuführen.

    pi

  • Keine Hausmesse bei Tabac Benden

    DÜSSELDORF // Die Fachhändler und Online-Zigarrenhändler Patricia und Marc Benden haben ihre für den 12. September geplante Hausmesse abgesagt. Traditionell findet diese Veranstaltung, auf der den Kunden von Tabac Benden unter anderem brandneue Zigarrenmarken präsentiert werden, kurz vor der InterTabac statt.

    Behördliche Auflagen
    Bekanntlich sind Großveranstaltungen bundesweit zunächst bis Ende August verboten. Ob diese Frist verlängert wird, hängt von der Entwicklung der Corona-Pandemie ab. Und das ist zurzeit nicht vorhersehbar. Die Erfahrung der vergangenen Wochen und Monate zeigt, dass die Einschätzungen und Prognosen sich ständig ändern und behördliche Auflagen sehr kurzfristig erlassen werden.

    Planungssicherheit
    „Insofern lässt sich derzeit auch noch nicht mit Sicherheit sagen, ob die InterTabac zwischen dem 18. und 20. September in Dortmund stattfinden wird. Und auch uns könnte niemand versprechen, dass wir zur Messe öffnen dürften. Planungssicherheit wäre jedoch absolut notwendig, um eine solche Veranstaltung vorzubereiten“, heißt es bei Tabac Benden kurz vor Redaktionsschluss dieser DTZ-Ausgabe. Und weiter erklären Patricia und Marc Benden: „Zudem kommen viele unserer Gäste und Aussteller aus dem Ausland, einige sogar von Übersee. Wir wissen nicht, ob sie im Spätsommer zu uns nach Europa reisen können.“


    Gesundheit und Mindestabstand

    Die Geschwister Benden betreiben in Düsseldorf-Bilk eines der größten stationären Tabakwarengeschäfte mit benachbarter Casa del Habano in Europa. Dennoch müssen sie einräumen: „Wer von Ihnen schon einmal bei uns war, weiß: Wir haben es recht gemütlich, aber unser Gelände ist wirklich alles andere als weitläufig. Dass wir mehrere hundert Gäste willkommen heißen und gleichzeitig den festgelegten Mindestabstand garantieren – das geben unsere Räumlichkeiten einfach nicht her. Doch wir möchten auf keinen Fall Ihre Gesundheit riskieren. Aus diesen Gründen müssen wir schweren Herzens von der Hausmesse 2020 Abstand nehmen – so leid es uns tut.“

    red

  • InterTabac und InterSupply 2020 im neuen Format

    DORTMUND // Die für den Zeitraum 18. bis 20. September 2020 geplanten Fachmessen InterTabac und InterSupply finden aufgrund der weltweiten Covid-19-Pandemie in diesem Jahr nicht in der gewohnten Form statt.

    Das ist das Ergebnis einer Abstimmung zwischen der Messe Dortmund GmbH als Veranstalter und den Partnerverbänden der Tabakindustrie und des Tabakwaren-Groß- und -Einzelhandels.

    Alternativen
    Die Beteiligten haben sich darauf verständigt, an einem alternativen Format zu arbeiten, das auf den Stärken der weltweit größten Fachmesse für Tabakwaren und Raucherbedarf sowie der zeitgleich stattfindenden internationalen Fachmesse für den Herstellungsprozess von Tabakwaren, E-Zigaretten, Pfeifen und Wasserpfeifen basiert und im Herbst 2020 umgesetzt werden soll. Weitere Details werden in Kürze vorgestellt.

    Entscheidung
    Ausschlaggebend für die Entscheidung waren die Entwicklung der Covid-19-Pandemie und die damit möglichen Auswirkungen für die Gesundheit von Ausstellern und Besuchern. Die weltweiten Reiserestriktionen, die nachhaltige Folgen auf die Planung und Durchführung internationaler Fachmessen wie der InterTabac und InterSupply haben, trugen hierzu ebenfalls bei.


    Verantwortung

    „Auch wenn es in Deutschland in den letzten Wochen hinsichtlich der Covid-19-Pandemie Signale der Entspannung gab und die lokalen Behörden die Durchführung von Fachmessen mit beschränkter Personenzahl unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen wieder ermöglicht haben, legen wir als Veranstalter weiterhin besonderes Augenmerk auf unsere Verantwortung für den Schutz der Gesundheit aller Beteiligten“, erläutert Sabine Loos, Hauptgeschäftsführerin der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH, zu der die Messe Dortmund GmbH gehört. „Daher haben wir uns in enger Abstimmung mit unseren Partnerverbänden entschieden, für diesen Herbst gemeinsam ein neues Konzept zu erarbeiten und in Kürze im Detail vorzustellen.“

    Neues Format
    Die Entwicklung der Pandemie sei auf globaler Ebene weiterhin dynamisch und derzeit nicht vorhersehbar. Eine Durchführung international geprägter Messen wie der InterTabac und der InterSupply sei daher in der bisherigen Form in diesem Jahr unzumutbar: „Wir nehmen unsere besondere Verantwortung und Fürsorgepflicht für die Gesundheit der mehreren hundert Aussteller und tausend Besucher aus 47 Ländern, die wir jährlich in Dortmund begrüßen, sehr ernst. Daher wollen wir für dieses Jahr ein neues Format anbieten, dass Einschränkungen wie die weiterhin geltenden Reiserestriktionen berücksichtigt“, erklärt Sabine Loos. Und Steffen Kahnt, Geschäftsführer des Handelsverband Tabak (BTWE), ergänzt: „Die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor besondere Herausforderungen, gerade was den Austausch innerhalb der gesamten Branche betrifft. Hier waren die InterTabac und die InterSupply immer die idealen Plattformen, weil der persönliche Kontakt zwischen Menschen auch weiterhin das Maß aller Dinge bleibt“, so Steffen Kahnt. „Daher ist es positiv, dass für den Fachhandel kurzfristig eine neue Plattform angeboten werden soll, die den Austausch mit Hilfe neuer, frischer Ideen auch unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen aufrecht hält. Wir freuen uns, dass wir uns hier von Verbandsseite einbringen und gemeinsam ein neues Format entwickeln können.“

    Umsetzung
    Dass alle Beteiligten mit diesem Gedanken richtig liegen, zeigt eine kurzfristig realisierte Ausstellerbefragung. Diese ergab, dass die Mehrheit der Teilnehmenden eine Durchführung der InterTabac und InterSupply in der derzeitigen Form im September aufgrund der geringen Reisebereitschaft internationaler Besucher nicht für zielführend hält. Vor dem Hintergrund dieses Branchenfeedbacks war die Umsetzung der InterTabac und InterSupply weder für den Veranstalter Messe Dortmund noch die Aussteller und Messeteilnehmer zumutbar. Daher habe man sich gemeinsam entschieden, im Herbst 2020 das neue Format umzusetzen.


    Neuer Termin

    „Für die Zukunft hat der Austausch mit den Branchenvertretern darüber hinaus ergeben, nach der Covid-19-Pandemie die Tagesfolge von Freitag bis Sonntag auf Donnerstag bis Samstag zu ändern“, erläutert Sabine Loos. „Das kommt den Bedürfnissen internationaler Fachaussteller und -besucher aus unserer Sicht absolut entgegen.“ Übrigens: Die nächsten „regulären“ Ausgaben der InterTabac und InterSupply sind auf den Zeitraum vom 16. bis 18. September 2021 verschoben – dann natürlich wieder in den Hallen der Messe Dortmund.

    Mehr Informationen unter: [link|http://www.intertabac.de]www.intertabac.de[/link]

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    dass die ökonomischen Folgekosten der Corona-Pandemie gigantisch sein werden, steht außer Frage. Dabei ist Deutschland mit einem Minus von 2,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes noch vergleichsweise glimpflich durchs erste Quartal gekommen. Vor allem der April dürfte da deutlich schlimmer ausgefallen sein.

    Diskussionen
    Jetzt diskutieren Politiker und Wirtschaftswissenschaftler, wie die Erholung ausfällt. Es geht um die Rezessionsszenarien V, U, W und L. Im besten Fall geht es wie beim V schnell und steil wieder bergauf. Wahrscheinlicher ist allerdings zurzeit ein U, bei dem die Wirtschaft sich erst nach einer längeren Durststrecke wieder berappelt. Bei einem W würde zum Beispiel die berüchtigte „zweite Welle“ für einen erneuten Abwärtsknick sorgen. Und beim L wäre ein Aufschwung auf lange Sicht nicht realistisch.

    Finanzspritze
    Die Bundesregierung stemmt sich mit allem, was sie hat, gegen die drohende Flaute, und das ist vor allem eines: Geld. Jetzt hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier eine neue Finanzspritze für darbende Unternehmen in Aussicht gestellt: Selbstständige, Freiberufler und Firmen mit maximal 249 Mitarbeitern, die im April und Mai gegenüber den Vorjahresmonaten mindestens 60 Prozent ihres Umsatzes eingebüßt haben, sollen von Juni bis Dezember bis zu 50.000 Euro monatlich erhalten können. So sollen kleine und mittlere Unternehmen gerettet werden.

    Ob das funktioniert? Es mangelt derzeit an internationalen Aufträgen und an der Nachfrage der Konsumenten.

    Ich wünsche Ihnen einen guten Start in diese Woche.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Lotto hilft in der Coronakrise

    KOBLENZ  // Lotto steht für das Gemeinwohl. Das gilt natürlich erst recht in der Corona-Pandemie. Hier setzen sich Lotteriegesellschaften für die verschiedensten Projekte ein.

    Corona-Notfonds für Studierende
    So ist zum Beispiel Westlotto dem Aufruf der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) gefolgt und spendet 15.000 Euro an den Corona-Notfonds für Studierende in Münster. Damit werden Studierende unterstützt, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, etwa weil sie ihren Nebenjob verloren haben, weil ihre Eltern ihnen nicht mehr finanziell unter die Arme greifen können oder weil sie durch eine Vorerkrankung zur Risikogruppe gehören und nicht mehr nebenher arbeiten können. Aus den Spendenmitteln im Fonds wird betroffenen Studierenden ein einmaliger Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von bis zu 450 Euro gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss.

    Übergabe des Spendenschecks
    Andreas Kötter, Sprecher der Geschäftsführung von Westlotto, sagte bei der Übergabe des Spendenschecks an die Leiterin der Stabsstelle Universitätsförderung und Koodinatorin des Projekts, Petra Bölling: „Münster ist eine Studentenstadt. Die jungen Leute prägen unser Stadtbild und unsere Stadtkultur. Und gerade in diesen Zeiten ist Solidarität wichtiger denn je. Diese Krise darf nicht zu einer neuen Chancenungleichheit führen. Daher war uns sofort klar, dass wir uns dem Spendenaufruf anschließen werden.“

    Eine wichtige Rolle im Kampf gegen die Corona-Pandemie spielen die Hilfskräfte in Rettungsdiensten, Hilfsorganisationen, Krankenhäusern und ärztlichen Einrichtungen. Ihnen stellt Lotto Rheinland-Pfalz Schutzkleidung zur Verfügung.

    Schutzkleidung
    Die Koblenzer Glücksschmiede spendete 1600 Bio-Regenponchos aus dem eigenen Bestand an den DRK-Rettungsdienst Rhein-Mosel-Eifel und für die ADAC-Luftrettung. Hier werden die Ponchos als Schutzbekleidung im Rahmen von Desinfektionsmaßnahmen und bei Nacharbeiten nach Infektionstransporten verwendet. Weitere 1400 Ponchos wurden den Kliniken und Krankenhäusern in der Region übergeben.

    Auch Lotto Brandenburg möchte in der Coronakrise einen sinnvollen Beitrag leisten. „Wir haben uns entschieden, die Stiftung ‚Hilfe für Familien in Not‘ mit einer Spende in Höhe von 5000 Euro zu unterstützen“, sagt Anja Bohms, Geschäftsführerin von Land Brandenburg Lotto.

    Solidarität
    Deshalb verzichtet das Unternehmen in diesem Jahr auf Firmen-Events – eine Entscheidung, die bei allen Mitarbeitenden großen Zuspruch gefunden hat. „Unsere Belegschaft ist sich einig, dass Solidarität in dieser Zeit oberste Priorität hat“, erklärt Kerstin Kosanke, Co-Geschäftsführerin von Lotto Brandenburg.

    Hilfspakt aus zwei Bausteinen
    Vorbildlich verhält sich Lotto Bayern. Wie DTZ bereits berichtete, wurde im Freistaat ein Hilfspaket in Höhe von insgesamt 3,5 Millionen Euro für in Schwierigkeiten geratene Annahmestellen geschnürt. Das Hilfspaket setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen. Es handelt sich dabei zum einem um den Soldiaritätsfonds „Lotto“ mit einem Volumen von einer Million Euro. Aus diesem Fonds, den Lotto Bayern und die Lotto-Toto-Vertriebsgemeinschaft in Bayern gemeinsam gebildet haben, werden von der Coronakrise besonders stark betroffene Annahmestellen unterstützt. Zum anderen gewährt Lotto Bayern seinen Annahmestellen eine vorübergehende Liquiditätshilfe in Höhe von insgesamt 2,5 Millionen Euro. Die aus diesem Topf erhaltenen Finanzspritzen müssen in einem angemessenen Zeitraum nach Überwindung der Corona-Pandemie zurückbezahlt werden.

    red

  • Effekte des Lockdowns

    NÜRNBERG // Den größten Effekt unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland hatten die Schul- und Kitaschließungen. Das haben die Wissenschaftler Enzo Weber und Tobias Hartl in einer vor kurzem veröffentlichten Studie festgestellt. Beide forschen am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg und an der Universität Regensburg.


    Schul- und Kitaschließungen

    Die Schul- und Kitaschließungen hätten die Wachstumsrate der bestätigten Corona-Infektionen um 7,9 Prozentpunkte verringert, geht aus der Studie hervor. Auf die Ausgangsbeschränkungen entfielen 5,0 Prozentpunkte, auf die Einstellung des Profi- und Breitensports 3,4 Prozentpunkte. „Diese Effekte haben eine hohe statistische Signifikanz“, schrieben Weber und Hartl.

    Einzelhandel, Gastronomie und Friseure
    Für die Schließungen unter anderem in den Sparten Einzelhandel, Gastgewerbe oder Friseure und Kosmetik hätten sich dagegen kaum Wirkungen gezeigt, betonen die Forscher. Entsprechend gebe es gute Chancen, dass eine kontrollierte Öffnung der Dienstleistungsbranchen des öffentlichen Lebens ohne beträchtliche Verstärkung des Infektionsgeschehens möglich sei. Die erheblichen Jobverluste könnten dadurch begrenzt werden, sagen Weber und Hartl. Großveranstaltungen etwa im Sport seien aber weiter kritisch zu beurteilen.

    Konzepte zur Ansteckungsvermeidung
    Eine Öffnung von Schulen und Kitas sei aus sozialer, aus pädagogischer sowie aus Arbeitsmarktsicht von immenser Bedeutung. Allein bis Ende April seien aufgrund der Schul- und Kitaschließungen bei den betroffenen Eltern 55,8 Millionen Arbeitstage ausgefallen. „Unsere Ergebnisse weisen aber darauf hin, dass effektive Konzepte zur Ansteckungsvermeidung in Schulen und Kitas zentral sind. Gleiches gilt angesichts der Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen auch für den öffentlichen Raum“, erklärten Weber und Hartl.

    pi

  • Gute Chancen für InterTabac

    DORTMUND // Messen und Veranstaltungen sind seit März durch behördliche Auflagen verboten. Jüngste Entwicklungen machen Hoffnung, dass Fachmessen und -kongresse bald wieder stattfinden können. Die Messe Dortmund GmbH schaut denn auch positiv in den Messeherbst, was die Durchführung der [link|https://www.intertabac.de/start/]InterTabac[/link] angeht.

    Signale aus der Politik
    „Wir sind durch die neusten Signale aus der Politik wieder etwas positiver eingestellt, was die Durchführung von Fachmessen in Dortmund anbetrifft“, sagt Sabine Loos, Hauptgeschäftsführerin der Westfalenhallen.

    Auflagen für Veranstalter
    Aktuell beraten die Behörden darüber, wie die Auflagen für Messe-Veranstalter aussehen können, um Fachmessen mit beschränkter Personenzahl und Hygienemaßnahmen nach dem 31. Mai durchführen zu können. Wie diese im Detail aussehen, soll in den nächsten Tagen oder Wochen bekanntgegeben werden.

    Fachmessenkonzepte
    Die Messe Dortmund arbeitet mit Hochdruck an Fachmessekonzepten. Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie wurden bereits diverse Maßnahmen auf dem Messegelände in Dortmund erfolgreich eingeführt.

    Die weltgrößte Fachmesse für Tabakwaren und Raucherbedarf findet vom 18. bis zum 20. September in Dortmund statt.

    pi

  • Keine Leistungsminderung

    DÜSSELDORF // „Falls eine Betriebsschließungsversicherung vorliegt, ist keine Gewährung von Kurzarbeitergeld möglich.“ So hieß es für einige Unternehmen in den Bescheiden der Agentur für Arbeit. Andere erfuhren, dass die Leistungen der Versicherer mit den staatlichen Leistungen verrechnet würden. Das sorgte für Unklarheiten, Ärger und Verzweiflung unter den Betroffenen. Nun heißt es anders.

    Betriebsschließung
    Die Bundesagentur für Arbeit hat am 28. April eine Weisung an die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben, in der es heißt: „Zahlungen, die – gegebenenfalls auch anteilig – von den Versicherern aufgrund einer wegen der Corona-Pandemie angeordneten vorübergehenden Betriebsschließung erbracht werden, wirken sich nicht leistungsmindernd auf das Kurzarbeitergeld aus. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherer einen Rechtsanspruch auf die Leistung (den Versicherungsfall) anerkannt hat oder nicht.“

    Diese Regelung gelte zunächst bis zum 31. Dezember dieses Jahres und soll zeitnah berücksichtigt und veröffentlicht werden.

    Versicherungsleistung
    Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Arne Podewils sagte dazu: „Die Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit schafft die erhoffte Klarheit zugunsten der Versicherungsnehmer von Betriebsschließungsversicherungen (BSV). Die Anrechnung der Versicherungsleistung auf das Kurzarbeitergeld (KUG) schwebte als Drohung wie ein Damoklesschwert über ihnen. Manch Betroffener sah daraufhin zunächst von einer weiteren Verfolgung des Versicherungsanspruches aus der BSV ab. Hierfür besteht nun kein Grund mehr."

    Empfehlung
    Podewils empfiehlt allen Betroffenen, ihre Ansprüche gegen die Betriebsschließungsversicherung mit aller Konsequenz durchzusetzen. „Da sich die Bedingungen der Versicherungen erheblich unterscheiden, muss der Einzelfall betrachtet werden. Fest steht nunmehr jedoch, dass die Versicherungsleistung nicht auf das Kurzarbeitergeld oder eine sonstige staatliche Hilfe angerechnet wird – gleichgültig ob vollständig oder nur anteilig nach dem sogenannten ‚Bayerischen Kompromiss‘. Dies gilt übrigens auch für den Fall, dass die Versicherung das Kurzarbeitergeld auf die Versicherungsleistung anrechnen will. Auch dies ist nicht zulässig, da sich für eine derartige Anrechnung keine Grundlage in den Versicherungsbedingungen findet. Dasselbe gilt nach meiner Rechtsauffassung auch für die staatliche Soforthilfe", erklärt er.

    red