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  • „Der Marktführer wird auf Dauer Federn lassen“

    HANNOVER // Oliver Harmsen hat Mitte April die Nachfolge von Hermann Teckenburg als Vorsitzender des Bundesverbandes der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD) angetreten. DTZ sprach mit ihm über Entwicklungen auf dem Glücksspiel-Markt, die großen Herausforderungen für die Lotto-Annahmestellen und darüber, wo er als BLD-Vorsitzender Akzente setzen will.

    Die 24.000 Lottoverkaufsstellen in Deutschland beschäftigen über 100.000 Arbeitnehmer. Das ist eine beeindruckende Zahl, die nur wenige der größten Arbeitgeber Deutschlands erreichen. Trotzdem werden die Lottoverkaufsstellen kaum von der Politik und der Öffentlichkeit wahrgenommen. Was läuft da falsch?
    Oliver Harmsen: Lotto hat heute nicht mehr den Stellenwert in der Gesellschaft und in den Medien wie noch vor Jahren. Ein Jackpot von 15 oder 20 Millionen Euro war früher ein Thema für die Titelseite der „Bild“. Heute gelingt das selbst bei 30 oder 40 Millionen Euro kaum noch. Hinzu kommen die vielen Einschränkungen für die staatlichen Lotteriegesellschaften und für die Annahmestellen. Das staatliche Glücksspiel hat eine hohe Verantwortung gegenüber der Bevölkerung. Denn der Spieltrieb der Menschen soll ja in geordneten Bahnen verlaufen. Eigentlich müssten gleiche Spielregeln für alle Marktteilnehmer gelten, also auch für die privaten beziehungsweise illegalen Anbieter. Das ist leider nicht der Fall. Und genau an dieser Stelle läuft es schief.

    Die Annahmestellen sind zurzeit der dominierende Vertriebsweg für Lotto und Co. in Deutschland. Wird das auf Sicht so bleiben?

    Harmsen: Die Lotteriegesellschaften betonen, dass die Verkaufsstellen ihr wichtigster Vertriebsweg sind. Und das ist ja derzeit tatsächlich so. Es ist aber nicht gesagt, dass dies noch lange so bleibt. Die Lotteriegesellschaften sind bestrebt, die Umsätze zu halten beziehungsweise zu steigern. Da ist das Internet ein Zukunftsweg. Sicherlich werden die Annahmestellen in den nächsten Jahren der führende Vertriebsweg bleiben. Der Abstand des Internet-Lottos zum terrestrischen Lottovertrieb wird allerdings mit der Zeit immer kleiner. Mit anderen Worten: Der stationäre Vertrieb als Marktführer wird auf Dauer Federn lassen. Und nur die beweglichen Verkaufsstellenleiter werden sich längerfristig behaupten.

    Die Geschäftsführer der Lotteriegesellschaften werden nicht müde, zu betonen, dass durch das Spielangebot im Internet neue Zielgruppen angesprochen werden, die nicht in den Annahmestellen spielen. Trifft das nach Ihren Beobachtungen zu?

    Harmsen: Ja, das sehen wir im BLD genauso, und das wird auch in Zukunft so sein. Das bedeutet für die Verkaufsstellen: Der klassische Lotto-Spieler stirbt sozusagen mit der Zeit weg und es kommen keine neuen nach. Denn die jüngere Generation hat ein anderes Einkaufsverhalten, für sie spielt der Online-Handel eine viel größere Rolle. Das World Wide Web hat schon viele Bereiche erobert. Warum sollte es ausgerechnet vor Lotto Halt machen?


    Die Erteilung der Konzessionen für Sportwetten hat sich in einem Dickicht von Klagen verstrickt. Trotzdem halten die Bundesländer an einem Glücksspiel-Staatsvertrag fest, der maximal 20 Lizenzen bundesweit zulässt. Sollte jetzt nicht endlich die Reißleine gezogen werden?

    Harmsen: Die Reißleine können nur die politisch Verantwortlichen ziehen. Die Begrenzung auf maximal 20 Konzessionen war ein Geburtsfehler des Staatsvertrags. Wer die Sachlage kannte, musste kein Hellseher sein, um vorherzusagen, dass die abgelehnten Bewerber klagen würden. Meines Erachtens wird auch noch der 1001. Interessent vor Gericht ziehen. Das Ganze kann sich über Jahre hinweg in die Länge ziehen. In dieser Zeit machen die privaten Sportwettenanbieter weiter wie gehabt und die staatlichen Lottoverkaufsstellen sind die Dummen dabei.
    da

    Lesen Sie das vollständige Interview in unserer aktuellen Printausgabe DTZ 25/19.

  • „Tabak-Spezialist“ mit neuer Homepage

    RÖSRATH // Mit Möglichkeiten und Chancen für den Fachhandel in der digitalen Welt beschäftigten sich BTWE-Geschäftsführer Dieter C. Rangol und Christian Schims, Geschäftsführer der Online-Marketing-Agentur Concept S Media, auf der Jahrestagung des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) in Rösrath. Sie rückten dabei die neue Homepage des Gütesiegels „Tabak Spezialist“ in den Fokus. Da werde unter tabakspezialist.de ein neues Tabak-Genuss-Portal für Verbraucher geschaffen.

    Mit dem Internet-Auftritt werde das Ziel verfolgt, die Fachhändler mit dem Qualitätssiegel „Tabak Spezialist“ in der Öffentlichkeit bekannter zu machen und dem Verbraucher Informationen über Tabak zu liefern. Der Fachhändler profitiere unter anderem davon, weil er als „Tabak Spezialist“ seine Kompetenz darstellen könne, unterstrich Schims.

    Auf der neuen Homepage hätten Fachhändler übrigens nicht nur die Möglichkeit, sich und ihr Geschäft in Wort und Bild darzustellen, sondern auch auf die von ihnen geplanten Veranstaltungen hinzuweisen. Darüber hinaus sei ein Button in Vorbereitung, auf dem der Konsument per Mouse-click den nächsten „Tabak Spezialist“ in seiner Nähe finde. Der vorgesehene Starttermin für den neuen Internet-Auftritt von tabakspezialist.de ist der 1. Juli.

    da

    (DTZ 25/15)

  • Glück im Spiel

    MAINZ // Bei der Suche nach neuen Geldquellen setzten Irland und Griechenland auf das Glücksspiel.

    Die griechische Regierung will neue Online-Glücksspiel-Lizenzen für insgesamt drei Millionen Euro vergeben. Die Laufzeit beträgt rund fünf Jahre. Nach Einschätzung der Politiker in Athen werden dadurch pro Jahr rund 500 Millionen Euro zusätzlich in die klammen Staatskassen gespült. Jeder Lizenznehmer muss sich dabei verpflichten, mindestens eine Million Euro Steuern im Jahr zu zahlen, heißt es.

    Die irische Regierung macht auch Nägel mit Köpfen: Demnach sollen die Offshore-Anbieter, die den lokalen Spielern in Irland beispielsweise Online-Poker anbieten, künftig Steuern zahlen. Die Regierung in Dublin verspricht sich davon zusätzliche Einnahmen von 25 Millionen Euro. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll beim irischen Finanzminister liegen.
    red

    (DTZ 11/15)

  • Frankreich will Zigaretteneinkauf im Internet verbieten

    PARIS // Die französische Regierung setzt ihren Feldzug gegen den Zigarettenkonsum fort. Aktuelles Beispiel ist der Vorstoß den Online-Kauf von Zigaretten aus dem Ausland zu verbieten.

    Die Pläne liegen schon länger in der Schublade. Jetzt hat der zuständige Staatssekretär im Finanzministerium, Christian Eckert, grünes Licht für eine entsprechende Regulierung und juristische Verfolgung der Käufer gegeben. Dem Staat gingen pro Jahr durch Bestellung aus dem Ausland rund 400 Millionen Euro verloren, heißt es. Der Online-Verkauf von Zigaretten ist in Frankreich bereits verboten.
    red

    (DTZ 46/14)

  • Berliner Onlinehändler Noblego expandiert ins Ausland

    BERLIN (DTZ/red). Der Berliner Online-Zigarrenhändler Noblego plant Medienberichten zufolge eine Expansion in die Niederlanden als erstem ausländische Absatzmarkt; die Domain [linkn|http://www.noblego.nl/]www.noblego.nl [/link]ist bereits erreichbar.

    Seine Produkte auch in diesem deutschen Nachbarland zu vertreiben ist für das Unternehmen ein logischer Schritt, weist der neue Zielmarkt doch eine vergleichbare Zigarrenkultur auf wie die Vereinigten Staaten, Großbritannien. Dieses Potenzial hat auch der Versandhändler aus der Hauptstadt erkannt.

    Der Schritt, wirtschaftliches wie geografisch Neuland zu betreten, ist dabei durchaus ein Meilenstein, ergeben sich beim Versandhandel von Genussmitteln doch logistische und rechtliche Veränderungen: In den Niederlanden ist für Noblego künftig vor allem die Versteuerung ein großes Thema, denn bei Genussmitteln gilt, dass hier ein hoher Preis vor allem Jugendliche davon abbringen soll, früh zu Zigaretten oder Zigarren zu greifen.

    (DTZ 31/14)

  • BAT startet Online-Verkauf

    LAUSANNE (DTZ/red). British American Tobacco (BAT) Switzerland verkauft seit 2. Oktober Tabakprodukte und Accessoires auf der Internetplattform [link|http://www.tabazon.ch]www.tabazon.ch[/link].

    Die Website ist ein „alternatives Einkaufserlebnis“ für erwachsene Konsumenten aus der Schweiz, informiert das Unternehmen. Die Plattform wird von BAT Switzerland Vending, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von BAT Switzerland betrieben und ist nur aus der Schweiz zugänglich.

    Erhältlich sind auf tabazon.ch die BAT-Marken Parisienne, Dunhill, Kent, Lucky Strike, Pall Mall und Vogue, aber auch Exklusivangebote eigener Marken und ausgewählte Produkte anderer Hersteller, heißt es.

    „Daneben können auf der neuen Tabak-Onlineplattform auch Accessoires eingekauft werden, und die erwachsenen Besucher können sich auf der interaktiven Webseite umfassend über Tabakanbau und -verarbeitung informieren sowie einen Blick in die Markenwelten von Dunhill und Vogue nehmen.“

    Der Internetauftritt tabazon.ch richtet sich ausschließlich an erwachsene Tabakkonsumenten in der Schweiz. Sie steht den Besuchern in Deutsch, Französisch und Englisch zur Verfügung.

    (DTZ 41/13)

  • Tickets zur Inter-tabac jetzt auch online

    DORTMUND (DTZ/fok). Erstmals bietet die Dortmunder Fachmesse Inter-tabac (20. – 22. September 2013) die Eintrittstickets für Fachbesucher auch online zum Kauf an.

    Dabei entfällt für die Online-Käufer nicht nur der Zeitaufwand für das Anstehen an der Tageskasse, sondern zusätzlich gewährt die Messegesellschaft auch einen kleinen Preisvorteil für die Online-Bucher (15,00 Euro statt 15,50 Euro bei Tageskarten, 25,00 Euro statt 26,00 Euro bei Dauerkarten). Auch Gutscheine werden für die OnlineBuchung akzeptiert.

    Für den Kauf von Eintrittskarten ist (an der Tageskasse wie auch beim Online-Erwerb) eine Legitimation durch einen Fachbesuchernachweis zu erbringen (z.B. Kopie der Handelsregistereintragung, aktuelle Lieferantenrechnung oder anderes Schriftstück, aus der die Branchenzugehörigkeit hervorgeht; Details: www. inter-tabac.de unter Besucher-Infos/Eintrittskarten).

    Weiter macht die Messegesellschaft darauf aufmerksam, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben. Auch Hunde erhalten keinen Einlass.

    (DTZ 37/13)

  • USA: Online-Verkaufsverbot für E-Zigaretten?

    NEW YORK CITY (DTZ/red). Die US-Gesundheitsbehörde FDA prüft ein Verbot des Online-Handels mit E-Zigaretten. Bei einem gemeinsamen Treffen wurde den Herstellern ein entsprechender Maßnahmenkatalog präsentiert, berichtet das „Wall Street Journal“ (WSJ).

    Eine offizielle Ankündigung der Vorschläge wird für Oktober erwartet.

    Bereits 2009 hatte die Food and Drug Administration (FDA) die gesundheitlichen Risiken der elektronischen Zigarette öffentlichen angeprangert. Aktuell geht es jetzt auch um einen besseren Jugendschutz, so das WSJ. In diesem Zusammenhang könnte das Mindestalter von 18 auf 19 Jahren heraufgesetzt werden.

    Darüber hinaus überprüft die FDA auch Werberichtlinien für Fernsehen, Radio und Print-Produkte, zitiert das WJS den Direktor für Tabakprodukte bei der FDA, Mitch Zeller. Dabei gehe es allerdings nicht um mögliche Einschränkungen für E-Zigaretten oder andere Produktgruppen, so Zeller. Die Vorschläge würden zeitgleich den beteiligten Parteien vorgelegt.

    In den USA wird der Umsatz mit E-Zigarettenmarkt dieses Jahr rund 1 Mrd. US-Dollar erzielen, schreibt das WSJI. Und das Geschäft wächst weiter. In den nächsten fünf Jahren könnte der Umsatz bei 10 Mrd. Dollar liegen, vorausgesetzt die Konsumenten wechseln weiterhin von Tabak zu den batteriebetriebenen Dampfer-Geräten, heißt es.

    Wenn das Online-Geschäft mit der e-Zigarette verboten wird, erwarten Marktbeobachter im Gegenzug einen entsprechenden Aufschwung für den stationären US-Handel.

    (DTZ 35/13)

  • Studie: Illegale Wettfirmen mit hohen Umsätzen

    BERLIN (DTZ/vi). Einer Studie des Beratungsunternehmens Goldmedia zufolge werden im deutschen Sportwettenmarkt auch in vier Jahren noch immer rund 70 Prozent der Umsätze in Höhe von 4,5 Mrd. Euro von Anbietern generiert, die nicht nach den Vorgaben des seit 1. Juli 2012 geltenden Glücksspielstaatsvertrags agieren.

    Damit entgehen dem Fiskus im Zeitraum von 2014 bis 2017 rund 1,5 Mrd. Euro Steuereinnahmen. Die Regulierungsziele, die Spieleinsätze hin zu staatlich zugelassenen Angeboten zu kanalisieren, den Schwarzmarkt zu bekämpfen sowie einen bestmöglichen Spielerschutz zu gewährleisten, würden mit der neuen Glücksspielverordnung nicht erreicht.

    Laut Studie wurden auf dem deutschen Sportwettenmarkt 2012 insgesamt 6,8 Mrd. Euro Umsatz erzielt. Der Großteil entfiel mit 3,7 Mrd. Euro auf den Online-Markt. In Wettshops wurden Sportwetten in Höhe von 2,9 Mrd. Euro platziert. Da seit Inkrafttreten der neuen Glücksspielregulierung noch keine Konzessionen an private Anbieter vergeben wurden, gab es im Markt 2012 nur unregulierte Angebote. Die staatlichen Angebote (Oddset, Fußballtoto) und die regulierte Pferdewette kommen insgesamt auf einen Umsatz von nur 245 Mio. Euro.
    Im stationären Sportwettenmarkt, den Wettshops, wird sich der neue Glücksspielstaatsvertrag laut Studie nachteilig auf regulierte Anbieter auswirken. Goldmedia erwartet einen Rückgang der Umsätze bis 2017 auf nur noch 1,6 Mrd. Euro. Die verlorenen Umsätze im Wettshop-Markt dürften zum Großteil in den Schwarzmarkt abwandern.

    Im Online-Markt für Sportwetten geht die Studie davon aus, dass im regulierten Online-Markt im Jahr 2017 nur noch 400 Mio. Euro Jahresumsatz erzielt werden. Dem gegenüber stünden zirka 4,5 Mrd. Euro Umsatz im unregulierten Online-Markt.

    (DTZ 27/13)

  • Landgericht Frankfurt verhandelt über E-Zigaretten

    FRANKFURT (DTZ/red). Am Landgericht Frankfurt wird seit Anfang der Woche die Frage verhandelt, ob elektronische Zigaretten ein freies Genussmittel sind, oder unter das Arzneimittelgesetz fallen.

    Im vorliegenden Fall ist Medienberichten zufolge ein 46-jähriger Geschäftsmann wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt. Er hat im nordrhein-westfälischen Schwelm einen Online-Handel mit E-Zigaretten und Liquids betrieben. Der Zoll hatte 2012 die elektrisch betriebenen Inhalationsgeräte und rund 15.000 Patronen, die mit Nikotin und Aromastoffen gefüllt waren, beschlagnahmt.

    In der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage im Mittelpunkt, ob für den Import und Vertrieb dieser Produkte eine behördliche Genehmigung notwendig ist.

    Für die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat der Prozess „Pilotcharakter“, schreibt die „Frankfurter Neue Presse“. Noch nie sei grundsätzlich über E-Zigaretten entschieden worden, heißt es. Deshalb habe man die Angelegenheit auch in erster Instanz beim Landgericht angeklagt, um sie später vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu bringen.

    (DTZ 25/13)