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  • L&M-Pack mit 38 Zigaretten

    GRÄFELFING // Philip Morris baut das Angebot der Zigarettenmarke L&M ab sofort um ein weiteres Großformat aus.

    Die neue „L&M Red Label 4 XL“ ist zu einem Preis von elf Euro für 38 Zigaretten erhältlich und bietet laut Hersteller preisbewussten Kunden einen Sparvorteil von über elf Prozent im Vergleich zur L&M-Originalpackung mit 20 Zigaretten.

    pi

  • Machen Sie das Beste aus der Situation

    FRANKFURT AM MAIN // Der Handel ist durch die Corona-Krise besonders stark betroffen. Ein Großteil der Geschäfte ist geschlossen, viele Dinge müssen nun geregelt werden, um Ihre Kosten zu minimieren. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt/Main [link|http://www.frankfurt-main.ihk.de]Industrie- und Handelskammer Frankfurt/Main[/link] zeigt wie.

    Die folgenden Ideen können Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, Ihre Liquidität zu sichern und Ihre Mitarbeiter und Kunden in diesen Zeiten zu binden. Ob und welche der Maßnahmen sich für Ihr Unternehmen eignen, liegt selbstverständlich in Ihrem Ermessen.

    Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter
    Mitarbeiter:
    Beantragen Sie für Ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld über die Bundesagenturen für Arbeit. Momentan geht eine telefonische Abwicklung am schnellsten.

    Ihre Mitarbeiter können trotz Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit ausüben. Diese muss zwar versteuert werden, erhöht aber insgesamt das Einkommen des Mitarbeiters. Wenn die Nebentätigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgeführt wurde, ergeben sich keine Auswirkungen, erfolgt also keine Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld. Nehmen Beschäftigte während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit auf, wird das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

    Kontakt mit Lieferanten
    Nehmen Sie Kontakt mit Ihren Lieferanten auf und versuchen Sie, keine beziehungsweise wenig Ware anzunehmen. Bei der Übergabe sind die Hygieneregeln zu beachten.

    Möglicherweise können Sie Waren retournieren, um das Einkaufslimit bei einem Lieferanten zurückzuerhalten.

    Versuchen Sie, mit Ihren Lieferanten Valuta zu vereinbaren und erhalten Sie so einen Zeitplan für Ihre finanziellen Belastungen.

    Wenn Sie ein Warenmanagement für Lieferanten nutzen, sollten Sie verhindern, dass ungefragt Ware nachgeliefert wird.

    Ordern Sie vorausschauend für die zweite Jahreshälfte. Berücksichtigen Sie mögliche Lieferengpässe. Zu geringe Bestellungen könnten dazu führen, dass Sie zu wenig Ware haben.

    Finanzplan aufstellen
    Kosten:
    Gehen Sie die Kosten anhand Ihres Finanzplans durch und schauen Sie nach Möglichkeiten, Kosten einzusparen. Renovierungen, verschiebbare Instandhaltungsmaßnahmen und so fort.

    Miete: Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter, um nach einer Stundung oder gar Reduzierung der Miete zu fragen. Sonderregelungen zu Mietverhältnissen während der Zeit der Corona-Pandemie werden gerade auf Bundesebene verhandelt. Für Mietverhältnisse wird das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen eingeschränkt. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Gewerberaummietverträge. Wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht kündigen, sofern die Mietschulden auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt im Gegenzug im Grundsatz bestehen.


    Nebenkosten:
    Reduzieren Sie laufende Nebenkosten so weit wie möglich.

    GEZ: Fragen Sie an, ob Ihre Quartalszahlung ausgesetzt werden kann.

    Valuta nutzen: Rechnungen sollten Sie mit Valuta versehen. Versuchen Sie, auch mit Ihren Geschäftspartnern fair und verantwortungsbewusst umzugehen, da auch diese auf Zahlungsströme angewiesen sind. Bleiben Sie mit Ihren Kunden in Kontakt.

    Kunden informieren über Erreichbarkeit
    Information zur Erreichbarkeit sind wichtig:
    Informieren Sie Ihre Kunden, wie Sie weiterhin für sie erreichbar bleiben (Aushang im Schaufenster, Information auf der Webseite und in den sozialen Medien). Vielleicht bietet sich auch in Ihrer Gemeinde ein gemeinschaftlicher Auftritt beziehungsweise eine Auflistung aller geöffneten Betriebe an.

    Online-Marktplätze nutzen
    Lokale Online-Marktplätze: Der gemeinsame Auftritt der Gewerbetreibenden vor Ort kann auch mit einem Online-Marktplatz verknüpft sein. Teilweise gibt es in Ihren Gemeinden bereits Möglichkeiten oder Ansätze dafür. Sprechen Sie hierfür mit dem Gewerbeverein oder der Wirtschaftsförderung.

    Das Bieg Hessen, das Unternehmen rund um die Themen Internet und Digitalisierung unterstützt, hat einen übersichtlichen „E-Commerce-Umsetzungs-Leitfaden“ entwickelt. In fünf Schritten erfahren Sie, wie das Internet in der Corona-Krise eine Chance für Sie sein kann.

    Die Pro-Bono-Initiative „Händler helfen Händlern“ arbeitet zusammen mit ihren Partnern mit Hochdruck an einer Lösung, wie Händler innerhalb von 14 Tagen eine Verkaufsplattform aufbauen und einen zusätzlichen Verkaufskanal schaffen können, um Umsatzausfälle zu kompensieren. (DTZ berichtete).

    Auslieferung
    Versand und Lieferung: Sie können Ihre Waren per Messenger anbieten und entweder per Paketzusteller versenden, in einem bestimmten Radius selbst ausliefern oder eine Kooperation mit Lieferdiensten oder Taxiunternehmern eingehen. Die Auslieferung kann auch gemeinschaftlich mit den Betrieben vor Ort organisiert werden.

    Netzwerken
    Pakete schnüren: Stellen Sie Ihrem Kunden Pakete zusammen.

    Gutscheine: Kunden können über Ihre Webseite oder telefonisch Gutscheine bestellen. Diese können den Kunden nach Zahlungseingang postalisch zugesendet werden.

    Social Media: Bauen Sie Ihre Social-Media-Kanäle aus und werden Sie zum Experten oder Unterhalter in einer Nische.

    Onlineshop: Wenn Sie überlegen, einen Onlineshop zu eröffnen, müssen Sie die Regelungen zum Fernabsatz beachten (Informationen der IHK Darmstadt).

    pi

  • Bundes-Soforthilfen stehen bereit

    BERLIN // Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Die Anträge [lpdf|102](Musterantrag/Pdf)[/lpdf] können ab sofort abgerufen werden.

    Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt [lpdf|104](Verwaltungsvereinbarung/Pdf)[/lpdf].

    Damit können in den nächsten Tagen die Anträge auf Sofort-Hilfe (Pdf 102)bei den unten genannten Ansprechpartnern in den Ländern gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen. Hier geht es zu den Anträgen.

    Das Bundeskabinett hatte vor kurzem Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro verabschiedet.

    Eine Übersicht über die zuständigen Stellen in den Ländern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

    Ebenfalls finden Sie nachfolgend einen Kurzüberblick mit den wichtigsten Fragen, z.B. wer einen Antrag stellen kann und welche Angaben für die Antragstellung erforderlich sind.

    Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?
    Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann und welche Nachweise erforderlich sind. Nachfolgend ein Überblick.

    Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.[lpdf|103](Soforthilfe/Leistungsempfänger/Pdf)[/lpdf].

    Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

    Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

    Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie[link|https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-29-PM-Verwaltungsvereinbarung-Soforthilfe-Anlage.pdf;jsessionid=26BD2A68206EBA6BEAB298526D4AA1F6.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=7] hier[/link].

    Unbürokratisches Antragsverfahren. Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein – Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

    Antrags- und Auszahlungsfrist. Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

    Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die zweite Woche der verschärften Ausgangsbeschränkungen hat begonnen. Und, machen wir uns nichts vor, ein schnelles Ende ist nicht in Sicht. Und so bleibt uns vor allem die Hoffnung, dass wir ab 20. April zumindest langsam in ein halbwegs normales wirtschaftliches Leben zurückfinden.

    Herausforderungen für viele Firmen
    Für einige Unternehmen wird das zu spät sein. Es ist zwar erfreulich, dass der Bund sein Milliarden-Hilfspaket in kürzester Zeit durchgepeitscht hat. Aber wie weit kann ein Unternehmen mit fünf Mitarbeitern mit 9000 Euro kommen? Das Überleben wird da oft nur möglich sein, wenn auch Mieten nicht gezahlt, Steuern gestundet werden können. Doch Vorsicht: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Eine ganze Reihe von Firmen dürfte nach der Krise mit einem Schuldenberg dastehen.

    Übrigens: Ab heute können Sie die Liquiditätszuschüsse beantragen, in der Regel bei den staatlichen Landes- und Förderbanken. Ausgezahlt werden soll „schnell und unbürokratisch“.

    Glaube an die Nach-Covid-Zeit
    Apropos „weit kommen“: Der Luftverkehr weltweit ist ja aktuell praktisch zum Erliegen gekommen. Und manche Auguren gehen davon aus, dass wir uns künftig rückbesinnen und weniger (fern)reisen werden. Stimmt nicht, hat der Marketingdienstleister Sojern ermittelt. Vielmehr liege die Zahl der gebuchten Flüge für 2021 deutlich über den Werten von 2019. Die Menschen glauben also an die Nach-Covid-Zeit. Das ist gut.

    BTWE sagt Jahrestagung ab
    Auf eine Reise müssen wir 2020 jedoch definitiv verzichten: Der Handelsverband Tabak (BTWE) hat seine Jahrestagung im Mai in Rösrath abgesagt. Das ist schade, denn der Branchentreff zählt für uns alle zu den wichtigsten Veranstaltungen des Jahres. Aber natürlich ist die Absage richtig. Umso mehr können wir uns aufs kommende Jahr freuen.

    Kommen Sie gut in die neue Woche, bleiben Sie gesund und lassen Sie sich nicht unterkriegen.


    Herzlich Ihr

    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Innocigs muss Geschäfte schließen

    HAMBURG // Innocigs-Gründer Dustin Dahlmann hat gegen die Schließung seiner Geschäfte geklagt, weil er seine Läden trotz Allgemeinverfügung offen halten wollte.

    Eilantrag abgewiesen
    Seine Kunden haben keine Möglichkeit mehr, an die Produkte zu kommen, weil es diese nicht im Supermarkt gebe, begründete Dahlmann seine Klage. Er ist daher bis vor das Oberverwaltungsgericht in Hamburg gezogen. Das hat den Eilantrag am Donnerstag abgewiesen. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung habe Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen, entschieden die Richter im Eilverfahren.

    Die sieben eigenen Läden in Hamburg müssen nun geschlossen werden, 18 Mitarbeiter gehen in Kurzarbeit. Der Unternehmer sieht eigenen Angaben zufolge keine andere Möglichkeit.

    red

  • Sesselwechsel bei Juul

    HAMBURG // Jonathan Green ist neuer Geschäftsführer von Juul Labs für Deutschland und der Schweiz, teilt der Hersteller mit. Er folgt auf Markus Kramer, der das Unternehmen verlässt, um eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen.

    Green werde ergänzend zu seiner aktuellen Rolle als General Manager Schweiz die Verantwortung für das Geschäft in Deutschland übernehmen.

    „Ich möchte Markus Kramer für seinen Beitrag zu unserem Geschäft in den vergangenen 18 Monaten danken – und dafür, dass er die Übergabe an Jonathan begleiten wird“, sagt Chris Keneally Senior Vice President, Juul Labs, zuständig für die Wirtschaftsräume Europa, Naher Osten und Afrika. „Indem wir unser Geschäft in Deutschland und der Schweiz zusammenführen, werden wir künftig in der Lage sein, die Erfahrungen, Ressourcen und Fähigkeiten beider Märkte noch besser zu nutzen.“

    pi

    (DTZ 10/20)

  • Schrittweiser Wandel beim Bezahlverhalten

    FRANKFURT // Die Girocard sorgt für einen spürbaren Wandel an der Ladenkasse. Statt mit Münze und Schein zahlen Verbraucher immer häufiger damit. Auch der Handel bietet Zahlungen im Girocard-System vermehrt an. Das zeigt die aktuelle Statistik der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Mit 4,5 Milliarden Transaktionen im Jahr 2019 erreichte das System einen weiteren Rekord.

    Wie bereits im Vorjahr stieg die Anzahl der Bezahlvorgänge damit erneut um rund 19 Prozent (2018: knapp 3,8 Milliarden). Die Umsätze lagen 2019 mit rund 211 Milliarden Euro etwa 12,6 Prozent über dem Erfolgsjahr 2018 (187 Milliarden Euro). Der durchschnittliche Bezahlbetrag sank weiter auf 46,86 Euro: ein Indiz dafür, dass immer mehr Nutzer auch kleinere Beträge mit der Girocard begleichen.

    Kontaktloses Bezahlen
    Katalysator dieser Entwicklung ist eindeutig das kontaktlose Bezahlen. Inzwischen sind 75 Millionen der über 100 Millionen Girocards mit der Kontaktlos-Funktion ausgestattet. Mit einem Anteil von 26,6 Prozent der Gesamttransaktionen war über das Jahr betrachtet bereits mehr als jede vierte Transaktion kontaktlos (2018: durchschnittlich 9,8 Prozent). Bemerkenswert ist die rasante Entwicklung im Jahresverlauf: Waren im Januar 2019 noch 19 Prozent der Bezahlvorgänge kontaktlos, so lag der Anteil im Dezember bereits bei 35,7 Prozent. Dies zeigt, dass Karteninhaber die Rechnung häufig und verstärkt durch Vorhalten mit Karte oder Smartphone begleichen.

    Kleinbeträge mit Karte zahlen
    Dass Kunden an der Kasse vermehrt auch Kleinbeträge mit der Karte zahlen, lassen die Durchschnittsbeträge vermuten. Diese verringerten sich über alle Girocard-Transaktionen von 49,39 Euro im Jahr 2018 auf 46,86 Euro im vergangenen Jahr. Insbesondere das kontaktlose Bezahlen wird bei kleineren Beträgen häufig genutzt: So waren es 2019 im Schnitt lediglich 33,93 Euro, die kontaktlos beglichen wurden. Offensichtlich ist es für die Kunden dabei unerheblich, ob sie, wie bei Beträgen unter 25 Euro üblich, ohne Pin-Eingabe bezahlen oder mit Eingabe der Pin bei Beträgen über 25 Euro einkaufen. Kontaktlos wird mehr und mehr zur Normalität.

    Doch nicht nur das Kundenverhalten ist ausschlaggebend für diesen Wandel. Auch das Bezahlangebot an der Ladenkasse verändert sich. Der Handel zieht mit und bietet immer häufiger die Kartenzahlung mit der Debitkarte der Deutschen Kreditwirtschaft an: 2019 gab es über 871 000 aktive Terminals auf dem Markt und damit 3,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit Stand Dezember 2019 unterstützten bereits fast 755 000 (2018: 620 000) Terminals eine kontaktlose Zahlungsabwicklung. So bietet bereits der größte Teil der kartenakzeptierenden Händler das schnelle Bezahlen an der Kasse an, Tendenz steigend.

    Hohe Kosteneffizienz
    Neben dem kontaktlosen Bezahlen sorgt laut der Deutschen Kreditwirtschaft auch die hohe Kosteneffizienz für Anreize bei den Händlern. Ehemalige Bargelddomänen, zum Beispiel Bäckereien und Metzgereien, nehmen den Angaben zufolge immer häufiger Karten an. Aber auch andere Bereiche würden von den rasanten technischen Entwicklungen des Girocard-Systems profitieren. Allen voran wird hier die Automatenbranche genannt, welche die Umrüstung ihrer Geräte mit Terminals ohne Pin-Pad auf das Girocard-System und damit das kontaktlose Zahlen weiter vorantreibt. So ist nicht nur das Bezahlverhalten der Verbraucher in einem steten Wandel, auch das Bezahlangebot entwickelt sich kontinuierlich weiter.

    pnf

    (DTZ 10/20)

  • „Keine Krise in Sicht“

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ins neue Jahr gestartet, wie es das alte beendet hat: Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) blieb im Januar auf dem Wert von 101,9 Punkten. Das deutet darauf hin, dass sich der Arbeitsmarkt insgesamt weiter gut entwickeln wird.

    Die Komponente zur Vorhersage der Arbeitslosigkeit lag – wie im Dezember – bei 99,4 Punkten. Dies deutet zwar auf eine tendenziell ungünstige Entwicklung in den nächsten Monaten hin, der Indikator liegt aber nicht weit von der neutralen Marke von 100 Punkten entfernt. „Die Arbeitsagenturen erwarten weiterhin keinen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit“, sagt Enzo Weber vom IAB. Auch wenn es in einzelnen Bereichen Beschäftigungsrückgänge gebe – vor allem in der Exportindustrie –, bleibe das Entlassungsniveau insgesamt niedrig. „Eine Krise ist weiterhin nicht in Sicht“, so der Fachmann.

    Sehr guter Beschäftigungsausblick
    Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers stand im Januar bei 104,4 Punkten. Das ist zwar ein Zehntelpunkt weniger als im Vormonat, bedeutet aber nach wie vor einen sehr guten Beschäftigungsausblick. „Trotz aller Schwierigkeiten im Auto- und Exportbereich deutet alles darauf hin, dass das Jahr 2020 auf den Beschäftigungsrekord des Vorjahres noch einmal etwas drauflegt“, erläutert Weber.

    Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Während Komponente A des Barometers die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen für die nächsten drei Monate prognostiziert, dient Komponente B der Vorhersage der Beschäftigungsentwicklung.

    red

    (DTZ 06/20)

  • Lotto & Co.: Spieleinsätze bleiben auf einem hohen Niveau

    MAINZ // Zum Jahresbeginn haben die Landeslotteriegesellschaften Bilanz für 2019 gezogen. DTZ berichtet über die Geschäftsentwicklung mehrerer Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks.

    Lotto Baden-Württemberg
    Erneut nur knapp unter der Milliardenmarke lagen die Spieleinsätze bei Lotto Baden-Württemberg. Das Glücksspielunternehmen erzielte im vergangenen Jahr einen Umsatz von 977,9 Millionen Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem leichten Rückgang von 9,7 Millionen Euro oder rund einem Prozent. „Wir behaupten uns auf einem Markt, dessen Rahmenbedingungen für uns staatliche Anbieter so herausfordernd wie selten sind“, hob Geschäftsführer Georg Wacker hervor. „Kommerzielle Glücksspielunternehmen zielen mit hohem Werbeaufwand auf die Kunden und halten sich dabei nicht immer an die Regeln.“

    Die Gesamteinsätze sanken vor allem wegen des Eurojackpots. Die europäische Lotterie hatte 2018 durch außergewöhnlich viele große Jackpots geglänzt und entsprechend starke Zuwächse verzeichnet, während sich der Verlauf 2019 normalisierte. Dagegen legte sich der Klassiker Lotto 6aus49 ins Zeug. Die Einsätze für das Flaggschiff, das es im Südwesten seit 1958 gibt, wuchsen gegenüber dem Vorjahr um 3,5 Prozent. „Mit diesem Plus belegen wir im Deutschen Lotto- und Totoblock einen Spitzenplatz“, so Wacker.

    Rückgrat des Unternehmens sind die 3150 lizenzierten Annahmestellen mit etwa 12 000 Mitarbeitern. Sie erwirtschaften auch im Zeitalter boomenden Online-Handels rund 85 Prozent der Einsätze.

    Deutlich im Aufwind befanden sich die Online-Einsätze: Über die offizielle Lotto-App und lotto-bw.de wurden im zurückliegenden Jahr fast 92 Millionen Euro eingesetzt; gegenüber 2018 war dies ein Zuwachs von 13,5 Prozent.

    Hauptumsatzträger blieb mit einem Anteil von 47 Prozent an den gesamten Spieleinsätzen das Lotto 6aus49. Der Eurojackpot landete mit 18 Prozent Anteil auf dem zweiten Rang. Von niedrigerem Niveau deutlich zulegen konnten die Lotterie Silvester-Millionen dank 250 000 mehr verkauften Losen, der traditionsreiche Fußball-Toto durch höhere Jackpots und erneut die Rubbellose, die immer beliebter werden. Die Lose erzielten 2019 Rekordeinsätze von 72 Millionen Euro.

    Für das Land erzielte Lotto Baden-Württemberg 373,1 Millionen Euro. An die Spielteilnehmer wurden insgesamt 483,5 Millionen Euro ausgeschüttet. Im letzten Jahr glückten den Baden-Württemberger 23 millionenschwere Volltreffer und damit bundesweit die meisten Millionengewinne im Lotto, Eurojackpot und den übrigen Spielarten des Deutschen Lotto- und Totoblocks.

    Lotto Niedersachsen
    Die Niedersachsen gaben für staatliche Lotterien und Sportwetten rund 722 Millionen Euro aus. 14 Spielteilnehmer wurden zu Millionären. Aus Sicht von Axel Holthaus und Sven Osthoff, den Geschäftsführern des staatlichen Unternehmens, hat sich die aktuelle deutsche Glücksspielregulierung – auch in der schnelllebigen digitalen Welt – bewährt und ist weiterhin zukunftsfähig.

    Nach wie vor setzen die Niedersachsen am liebsten auf das 1956 im Land eingeführte Lotto 6aus49. Fast jeder zweite Euro wurde 2019 hierfür ausgegeben – insgesamt rund 340 Millionen Euro. Mehr als 16 Prozent der Spieleinsätze entfielen auf die Lotterie Eurojackpot, die 2019 allerdings auch in Niedersachsen etwas verlor, weil es deutlich weniger hohe Jackpots gab als 2018.

    Sehr beliebt bei den Niedersachsen ist die Umweltlotterie Bingo. Hier wurde das zweitbeste Ergebnis in der nun schon seit über 22 Jahren angebotenen Lotterie verbucht.

    Seit Jahresbeginn 2020 befindet sich die Sportwette Oddset nicht mehr im Portfolio von Lotto Niedersachsen, weil die Erlaubnis des Glücksspielunternehmens zum Veranstalten dieser Sportwette am 31. Dezember 2019 endete. Durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Land dürfen seit 2020 Sportwetten nur noch in Wettvermittlungsstellen angeboten werden, die ausschließlich oder überwiegend Sportwetten vermitteln, so dass die niedersächsischen Annahmestellen den Vertrieb von Oddset zum 31. Dezember 2019 einstellten.

    Westlotto

    Mit knapp 1,6 Milliarden Euro hat Westlotto sein sehr erfolgreiches Vorjahresergebnis von gut 1,6 Milliarden Euro knapp gehalten. Dafür sorgten mehr als 600 000 Spielaufträge pro Tag, die die Tipper in Nordrhein-Westfalen beim staatlichen Lotterieunternehmen abgegeben haben.

    Andreas Kötter, Sprecher der Geschäftsführung von Westlotto, betonte die erfolgreiche Spieleinsatzsteigerung bei den seit 2019 auch digital spielbaren Rubbellosen. Hier konnte Westlotto Zuwachsraten von mehr als 15 Prozent verzeichnen.

    Aber auch bei den anderen Spielarten zeige die Digitalisierungsstrategie Erfolg: Im Jahr 2019 wurden 10,2 Prozent aller direkten Einsätze beim Unternehmen online abgegeben (Vorjahr: 8,9 Prozent). Mit anderen Worten: Jeder zehnte Tipp wird bereits online abgegeben. Beim stationären Vertrieb kann Westlotto auf rund 3200 Lotto-Annahmestellen in NRW zählen.

    21 Millionäre und 170 weitere Großgewinner freuten sich im zurückliegenden Jahr über ihr Glück beim Spielangebot von Westlotto. Insgesamt wurden rund 790 Millionen Euro an etwa 51,3 Millionen Gewinner ausgezahlt. Das bedeutet, dass im statistischen Schnitt jeder Bürger in Nordrhein-Westfalen rund drei Mal pro Jahr bei Westlotto einen Gewinn erzielte.

    Gewinner ist aber auch das Gemeinwohl: Rund 40 Prozent der Spieleinsätze werden nach dem Lotto-Prinzip an das Land ausgeschüttet. „Neben ihren Gewinnen haben die NRW-Lottospieler somit jeden Monat mehr als 50 Millionen Euro für das Gemeinwohl erspielt. Dafür möchte ich mich, auch stellvertretend für alle gesellschaftlichen Träger in unserem Land, bedanken,“ so Andreas Kötter, Chef der umsatzstärksten deutschen Lotteriegesellschaft.

    Lotto Schleswig-Holstein
    Mit einem Jahresumsatz in Höhe von 275,8 Millionen Euro hat Nordwestlotto Schleswig-Holstein 2019 nahezu das gute Vorjahresergebnis von 276,5 Millionen Euro erreicht. Pro Kopf haben die Schleswig-Holsteiner statistisch gesehen im Durchschnitt 95,11 Euro (2018: 95,63) für die von der Landesgesellschaft veranstalteten Glücksspiele ausgegeben.

    Im nördlichsten Bundesland wurden 2019 über 32 Millionen Spielaufträge in den Lottoverkaufsstellen, über die Lotto-App sowie über die Internetseite www.lotto-sh.de abgegeben.

    Rund 109 Millionen Euro an Gewinnen wurden an Spielteilnehmer aus Schleswig-Holstein ausgeschüttet, teilt das staatliche Glücksspielunternehmen mit. Darunter befanden sich drei Millionengewinne.

    Neben den vielen kleinen und großen Gewinnern profitierte auch das Gemeinwohl: Lotto Schleswig-Holstein führte rund 106 Millionen Euro an Zweckabgaben (60,9 Millionen Euro) und Lotteriesteuern (45,3 Millionen Euro) an das Land ab.

    Lotto Brandenburg
    „Für viele Menschen in Brandenburg ist das Lottospiel einfach ein Ritual“, sagt Anja Bohms, Geschäftsführerin der Land Brandenburg Lotto GmbH. Wie die Statistik zeigt, hat es in Brandenburg seit der Jahrtausendwende nicht mehr so viele Millionäre gegeben wie 2019 – acht waren es. Insgesamt gingen acht siebenstellige, 13 sechsstellige und 611 vier- und fünfstellige Eurobeträge ab 5000 Euro mit einer Gesamtgewinnsumme von 34,9 Millionen Euro nach Brandenburg.

    Anja Bohms und Co-Geschäftsführerin Kerstin Kosanke bezeichnen das Lottospiel in Brandenburg auch in Zeiten des digitalen Wandels als eine feste Größe bei den Spielenden – sowohl in den rund 670 Lotto-Shops als auch online.

    red

    (DTZ 04/20)

  • Stabiler Arbeitsmarkt

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer hat sich im Dezember auf seinem Vormonatswert behauptet. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liegt bei 102,0 Punkten und signalisiert damit weiterhin eine gute Arbeitsmarktentwicklung.

    Die Einschätzungen der Arbeitsagenturen im Hinblick auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit haben sich noch einmal leicht um 0,1 auf 99,4 Punkte verbessert. Bereits im Vormonat hatte sich die Arbeitslosigkeitskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers deutlich erholt. Zwar steht der aktuelle Wert noch für eine tendenziell eher ungünstige Entwicklung, es sind aber in den nächsten Monaten allenfalls leichte Zunahmen der saisonbereinigten Arbeitslosigkeit zu erwarten. „Die Industrie leidet unter der abgeschwächten Exportnachfrage. Angesichts der Arbeitskräfteknappheit bleiben gravierende Konsequenzen bei der Arbeitslosigkeit aber aus“, sagt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

    Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers verliert im Dezember leicht um 0,1 auf 104,6 Punkte. Damit bleibt der Beschäftigungsausblick trotz der konjunkturellen Schwäche deutlich positiv. „Der Arbeitsmarkt ist ein Stabilitätsanker für die Binnenkonjunktur. Wenn sich die Weltkonjunktur erholt, wird es 2020 in Deutschland wirtschaftlich auch wieder bergauf gehen“, erklärt Weber.

    Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert.

    pi

    (DTZ 03/20)