Schlagwort: Jugendschutz

  • Ungarn plant Zigarettenverkauf mit staatlicher Lizenz

    BUDAPEST (DTZ/red). Die ungarische Regierung plant Medienberichten zufolge die Einführung einer staatlichen Lizenz für den Zigarettenverkauf. Als Begründung nennt Janos Lazar von der regierenden Fidesz Partei, den Jugendschutz und die Stärkung des Mittelstandes. Vorbild für die Maßnahme ist das österreichische Trafikanten-Modell.

    Der Verkauf von Tabakwaren und Alkohol an Kunden unter 18 Jahren ist in Ungarn gesetzwidrig. Und gerade in großen Einkaufszentren mit hoher Kundenfrequenz seien die Kontrollen schwierig. Budapest favorisiere das österreichische System, da es die Kennzeichnung ausgewählter Verkaufsstellen einschließe, die mittelständisch organisiert sind, heißt es.

    (DTZ 48/11)

  • Israel plant striktes Tabak-Werbeverbot

    JERUSALEM (DTZ/red). Israel plant Medienberichten zufolge Zigarettenwerbung aus allen Medien zu verbannen. Als Grund für diese drastische Maßnahme nennt das israelische Gesundheitsministerium den Jugendschutz. Tabak-Werbung ist bereits seit längerem aus den elektronischen Medien des Landes verbannt.

    Was jetzt folgen soll, geht weit über das existierende Gesetz hinaus und betrifft Fernseh-, Radio- und Zeitungswerbung. Hinzukommt, dass Zigarettenhersteller künftig nicht mehr als Sponsoren bei Festivals, öffentlichen Veranstaltungen und anderen vergleichbaren Ereignissen auftreten dürfen. Weiterhin werden Tabakanzeigen im Internet und in E-Mails verboten.

    Eine Ausnahme gilt für Fachgeschäfte. Hier darf die Industrie künftig noch werben – vorausgesetzt, die Anzeigen sind von außen nicht sichtbar. Darüber hinaus soll auf Zigarettenpackungen in Zukunft nicht nur ein schriftlicher Warnhinweis, sondern auch einen Bild-Warnhinweis aufgedruckt werden. Nicht genug damit müssen die Hersteller dem Gesundheitsministerium die Inhaltsstoffe ihrer Produkte mitteilen – mit Ausnahme der Bestandteile, die das Ministerium als geheim einstuft, heißt es.

    (DTZ 36/11)

  • Beim Jugendschutz muss Branche absolut konsequent handeln

    KÖLN (DTZ/fok). Seit dem April 2003 schreibt das Jugendschutzgesetz ein absolutes Abgabeverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche vor. Zigaretten und andere Tabakprodukte dürfen ebenso wie Spirituosen nur noch an Personen abgegeben werden, die mindestens 18 Jahr alt sind. Deshalb sind alle Verkaufsstellen für diese Produkte angehalten, in jedem Zweifelsfall das Alter des Kunden zu überprüfen und gegebenenfalls den Verkauf zu verweigern.

    Gerade die Tabakbranche hat sich voll hinter diese Vorschrift gestellt und ist das Thema über viele Jahre sehr konsequent angegangen. Doch offensichtlich lässt mit der Zeit auch manchmal die Sensibilität des Verkaufspersonals für den Aspekt des Jugendschutzes nach. So wurde kürzlich im Rahmen von Testkäufen durch eine bekannte Tageszeitung ein erschreckend hoher Anteil von Verstößen gegen dieses Abgabeverbot festgestellt – im Lebensmittelhandel, in Tankstellen, an Kiosken, aber auch in Fachgeschäften.

    Jugendschutz konsequent einhalten

    Es ist davon auszugehen, dass die Unternehmen durch diese Ergebnisse aufgeschreckt wurden und ihr Verkaufspersonal erneut durch klare Anweisungen und Schulungen dazu bringen, den Jugendschutz konsequent einzuhalten. Das gilt auch für Problemsituationen, wie sie jeder aus der Praxis kennt: Vor der Theke staut sich ungeduldig die Kundschaft. Ein junger Mann, dessen Alter man auf ca. 20 Jahre schätzen würde, reagiert zuerst unwirsch auf die Frage nach einem Altersnachweis, dann kramt er minutenlang in seinen Taschen, sagt schließlich, dass er seinen Ausweis nicht dabei hat.

    In einem solchen Fall nein zu sagen zu einem Verkauf (und damit unter Umständen einen Kunden auf Dauer zu verlieren) ist schwierig, aber der einzig richtige Weg. Verstöße gegen Abgabeverbot können teuer werden Wenn Ordnungsbehörden Verstöße gegen das Abgabeverbot feststellen, sind hohe Bußgelder (in der Spitze bis zu 50 000 Euro) fällig. Darüber hinaus muss gerade die Tabakwarenbranche, die ohnehin im kritischen Fokus der Öffentlichkeit steht, alles für die konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes tun, um nicht öffentlich an den Pranger gestellt zu werden.

    "Eine Verpflichtung für Hersteller und Händler"

    Hierzu stellt BTWE-Geschäftsführer Willy Fischel fest: „Jugendschutz ist eine Verpflichtung für Hersteller und Händler. Der tabakführende Einzelhandel hat unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine bundesweite Kampagne durchgeführt. Herstellerspezifische Jugendschutzkampagnen zeigen, dass die Branche ihre gesellschaftliche Verantwortung ernst nimmt. Der Handel investiert in Mitarbeiterschulungen, fragt nach dem Altersnachweis und schützt dadurch aktiv Kinder und Jugendliche.

    Die Alterskontrolle wird durch Kassensysteme unterstützt. Damit ist der Jugendschutz sicherlich über alle relevanten Sortimente besser geworden, trotzdem ist es eine Daueraufgabe, dafür zu sorgen, dass der Jugendschutz im hektischen Tagesgeschäft nicht zu kurz kommt.“

    (DTZ 35/11)

  • Österreich: Grüne wollen Automatenverbot

    WIEN (DTZ/pnf). Die Bundessprecherin der österreichischen Grünen hat ein Totalverbot der Zigarettenautomaten in der Alpenrepublik gefordert. Als Begründung nannte sie die Ergebnisse einer Studie der belgischen Universität Gent, wonach in Österreich 27,1 Prozent der Jugendlichen mindestens einmal wöchentlich zur Zigarette greifen, innerhalb der EU nach Bulgarien der zweithöchste Wert.

    Die Verfasser der genannten Studie stellten die These auf, eine restriktive Automatenpolitik führe zu einem geringeren Zigarettenkonsum bei Jugendlichen (was allerdings bereits mit Blick auf den extrem hohen Anteil rauchender Jugendlicher im automatenfreien Bulgarien fraglich erscheint). Die österreichische Grünen-Chefin will einen entsprechenden Antrag für ein flächendeckendes Totalverbot für Zigarettenautomaten im Nationalrat stellen.

    Sie behauptete, Jugendliche würden den vorhandenen technischen Jugendschutz an den Automaten umgehen, indem sie abgelaufene Bankomat-Karten für die Altersverifizierung nutzten. Ein ziemlich schwaches Argument, denn wer gibt abgelaufene Bankkarten so einfach aus der Hand. In Deutschland ist es übrigens nicht möglich, abgelaufene EC-Karten für die Altersverifikation zu benutzen, weil die Automaten zuerst die Gültigkeit der Karte prüfen und erst, wenn diese gegeben ist, die Altersverifikation vornehmen. Jedenfalls haben sich inzwischen alle anderen österreichischen Parteien und auch Teile ihrer eigenen Partei gegen den Vorschlag der Grünen-Politikerin gestellt.

    Sowohl der für den Jugendschutz zuständige Wirtschaftsminister Reinhold Lehner (ÖVP) als auch Gesundheitsminister Alois Stöger halten eine solche Maßnahme für ungeeignet, vor allem deshalb, weil sich Jugendliche auf andere Weisen Zigaretten beschafften. Auch die Oppositionsparteien FPÖ und BZÖ lehnten den Plan entschieden ab. Besonders heftig reagierten verständlicherweise die österreichischen Trafikanten. Ihr Bundesgremialobmann Peter Trinkl spricht von einer völlig unnötigen Forderung.

    Es sei noch keiner Partei eingefallen, die Abschaffung des Führerscheins zu fordern, nur weil einige ohne Lenkerberechtigung fahren, zitieren ihn die „Oberösterreichischen Nachrichten“. Im Wiener „Kurier“ äußerten Trafikanten ihren Ärger über den Grünen-Vorschlag, weil sie bereits hohe Beträge in den Jugendschutz ihrer Automaten investiert haben.

    Der Vizepräsident der Wirtschaftskammer, Fritz Ammann, spricht von „Enteignungsfantasien“ seitens der Grünen. Viele der mehr als 7 000 Trafikanten hätten wegen der Umrüstung auf Jugendschutz neue Automaten gekauft, die zwischen 3 000 und 5 000 Euro kosteten. Ammann: „Wenn die Grünen die Zigarettenautomaten abschaffen wollen, dann sollen sie auch den Trafikanten die Kosten für die Umrüstung aus der Parteikasse zahlen.“

    (DTZ 24/11)

  • Automatentechnik: Setzen von Prioritäten ist unerlässlich

    MAINZ (DTZ/vi/fok). Technisch wurde der Jugendschutz am Zigarettenautomaten zweifelsohne gesetzeskonform und effektiv durch die Betreiberunternehmen in Deutschland gelöst. Auch die Bundesregierung hat am 1. April 2010 im Rahmen einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen daher nochmals betont, dass die bereits existierenden gesetzlichen Vorschriften und die in Vollzug dieser Vorschriften erfolgte Umsetzung der technischen Sicherung von Zigarettenautomaten durch Alterskontrolle per Geldkarte oder europäischem Führerschein als derzeit ausreichend und als die mildesten Mittel angesehen wird, um das Abgabeverbot von Tabakwaren durch Automaten an Minderjährige wirksam zu regeln.

    Allerdings wurde die Errungenschaft eines verlässlichen nationalen Rechtsrahmens für das Betreiben von Zigarettenautomaten auch um den Preis der Verlagerung von Absatzvolumen auf andere Vertriebskanäle erkauft. Nicht nur Kinder und Jugendliche werden seit dem 1. Januar 2007 wirksam vom Kauf am Automaten ausgeschlossen, sondern auch viele erwachsene Raucher haben aufgrund der als aufwendig und wenig bequem empfundenen Pflichtlegitimation vor jedem Kauf am Zigarettenautomaten ihre Einkaufsgewohnheiten in Richtung anderer Einkaufsstellen verändert.

    Verstärkte Einführung von ScheinakzeptorenSeither lässt die Branche nichts unversucht, wieder in stabilere und damit kalkulierbarere wirtschaftliche Gewässer zurückzufinden. Als einen Beitrag hierzu kann die inzwischen in weiten Teilen erfolgte zusätzliche Ausrüstung der Automaten mit Dokumentenprüfern für Führerschein und Personalausweis gewertet werden, um die Altersverifikationspflicht für den erwachsenen Verbraucher insgesamt auf eine breitere Anwenderbasis zu stellen. Als eine andere Maßnahme ist die verstärkte Einführung von Scheinakzeptoren im Zuge der Umstellung auf die 5,00-Euro-Automatenpackungen Mitte 2009 zu sehen.

    Trotz aller wiederum kostenintensiver Aufrüstungsschritte der Automatenbetreiber sowie verstärkter unternehmensindividueller Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen war der Marktanteil der Automatenpackung auch im Jahr 2010 wiederum rückläufig: Der Anteil der AP am Markenzigarettenmarkt schrumpfte auf 12,7 Prozent nach 13,5 Prozent im Vorjahr. In der Konsequenz hat die Rentabilität des Zigarettenautomatengeschäftes unter diesen Rahmenbedingungen stark gelitten, was innerhalb des Zigarettenautomaten betreibenden Tabakwarengroßhandels zu verstärkten Konsolidierungsprozessen geführt hat.

    Hinzu kommen weitere Unsicherheiten der politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, wie etwa das totale Gastrorauchverbot in Bayern und Vorstöße für eine Verschärfung der bestehenden Regelungen in anderen Bundesländern, was Einfluss auf die großenteils in Gastrobetrieben aufgestellten Innenautomatern haben kann. Überflüssig zu erwähnen ist, dass die Automaten-Verbotsdiskussion im Rahmen der EU-Tabakproduktrichtlinie weitere Unruhe in die Branche gebracht hat, auch wenn die Europäische Kommission bisher alle notwendigen Antworten im Hinblick auf die Rechtsgrundlage eines solchen Rechtsaktes schuldig geblieben ist.

    Selektivere InvestitionenKnappes Geld und vor allem die unsicheren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen führen dazu, dass der Großhandel selektiver investiert. In 2009/10 lag wie oben erwähnt einer der Schwerpunkte in der Ausstattung der Geräte mit Banknotenlesern, um die Münzproblematik zu bewältigen. Laut BDTA wurden diese Investitionen bei den Außenautomaten inzwischen weitgehend abgeschlossen. Im Innenbereich beginne die Nachrüstung mit Banknotenlesern derzeit vereinzelt. Aus Kostengründen verzichteten die meisten Aufsteller auf die parallele Installation von Geldwechslern. Eine entsprechende Nachrüstung ist aber möglich. Mit Blick auf künftige Preisstellungen können die Geldwechsler zusätzlich Sinn machen, ihr Einsatz wäre dann aber nicht unbedingt zwingend. Denn eine 6,00-Euro-Preislage ließe sich auch über die Kombination 5-Euro-Schein plus 1-Euro-Münze bewerkstelligen.

    Vor allem durch den breitflächigen Einbau von Banknotenlesern hat sich die Problematik der ausreichenden Stromversorgung verschärft. Lösungswege bieten hier vor allem stromsparende Automatensteuerungen oder ein Batteriemanagement mit mehreren Akkus. Wie zu hören ist, werden Investitionen in diesem Bereich getätigt, allerdings seien sie noch kein breiter Trend. Ähnliches gilt für den Einsatz der Telemetrie, die von einigen Unternehmen vorangetrieben wird; die Gesamtstückzahl im Markt ist allerdings noch niedrig.

    Zur Absicherung der bereits getätigten Investitionen in Dokumentenleser sind vor allem die Hersteller gefordert, technische und rechtssichere Wege und Lösungen aufzuzeigen, um in naher Zukunft auch den seit November 2010 ausgegebenen neuen Personalausweis zur Altersprüfung an Zigarettenautomaten verarbeiten zu können.

    Noch Zukunftsmusik ist der kontaktlose Einsatz der GeldKarte. Hier sind nach Einschätzung von Experten noch viele und hohe Hürden bis zum praktischen Einsatz zu überwinden.

    (DTZ 11/11)

  • Bätzing will Bildwarnung

    Drogenbeauftragte: Gesetzliche Regelung bis 2010

    BERLIN (DTZ/fok). Mit einer konzertierten Aktion haben die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing (SPD) und das DKFZ ihre Forderung nach bildgestützten Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen vorangetrieben. Als Aufhänger diente eine Veranstaltung „Rauchen und Frauen“ in Berlin, auf der das DKFZ Studien u.a. über den früheren Rauchbeginn bei Frauen und die angeblich schlechteren Bildungsstandards der Raucherinnen vorlegte und dies zum Anlass nahm, Bildwarnhinweise zu fordern.

    Bätzing kündigte an, die Einführung bildgestützter Warnhinweise und weitere geschlechtsspezifische Präventionsempfehlungen im nationalen Aktionsprogramm zur Tabakprävention, das Ende 2008 vorgelegt werden soll, aufzugreifen. Der Vorstoß ist als durchsichtiger Versuch zu werten, über die unbestrittenen Felder „Jugendschutz“ und „Schutz des ungeborenen Lebens“ die diskriminierenden Bildwarnhinweise politisch salonfähig zu machen.

    (DTZ 42/08)

  • WestLotto testet SM-Terminals in Annahmestellen

    Unternehmen verspricht sich Entlastung des Verkaufspersonals und eine höhere Kundenzufriedenheit

    LOTTO

    [pic|93|l|||Prototyp des WestLotto-SB-Terminals. Vertriebsleiter Hans-Jürgen Gärtner macht sich mit dem Gerät vertraut.|||]

    MÜNSTER (DTZ/pnf). WestLotto hat ein Selbstbedienungs-Terminal zum Lottospielen entwickelt. Das Gerät wird ab Mitte September in ausgewählten Annahmestellen des Ruhrgebietes getestet werden. Der Test soll sechs bis neun Monate dauern.

    WestLotto verspricht sich von den neuen SB-Terminals zum einen eine Steigerung der Kundenzufriedenheit durch diesen zusätzlichen Service, zum anderen eine Entlastung des Annahmestellen-Personals, insbesondere an Standorten mit einer hohen Kundenfrequenz.

    „Es ergibt sich der zusätzliche Vorteil, dass auf Grund der SB-Terminals zukünftig potenziell mehr Zeit für Information und Beratung zwischen Annahmestellen und Kunden besteht – ein wichtiger Aspekt, da die Anforderungen an die Tätigkeit als Annahmestellenleiter in Folge des neuen Glücksspiel-Staatsvertrages sehr viel anspruchsvoller geworden sind als in der Vergangenheit“, heißt es in einer Pressemitteilung. An den SB-Terminals wird ausschließlich Lotto 6aus49 mit den beiden Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6 angeboten. Dort gibt es keine Spiele, die eine zusätzliche Identifizierung mit Kundenkarte und Personalausweis erfordern wie etwa Sportwetten oder die Keno-Lotterie.

    Der Bezahlvorgang erfolgt per EC-Karte sowie Eingabe der persönlichen PIN-Nummer. Die Sicherstellung des Jugendschutzes wird gewährleistet durch die Überprüfung des Geldkartenchips der EC-Karte, von dem das Alterskennzeichen gelesen wird. Auf diesem Weg wird eine Spielteilnahme Minderjähriger ausgeschlossen.

    Bei positiver Resonanz von den Annahmestellenleitern und den Kunden, würden die Geräte auch zukünftig ausschließlich in den Räumlichkeiten der Lotto-Annahmestellen eingerichtet werden. „Es wird kein neuer Vertriebsweg eröffnet werden“, heißt es in der Presseerklärung weiter. Auch sei auf diesem Wege gewährleistet, dass die SB-Terminals stets unter Aufsicht benutzt werden könnten. Zuständiges Fachpersonal werde immer in der Nähe sein.

    Die Sicherheit des Datentransfers über SB-Terminals wird, wie man bei WestLotto betont, auf dem exakt gleichen hohen Niveau wie bei den Annahmestellen-Terminals liegen. Die Spiel- und Kundendaten werden über eine geschützte Leitung direkt an das WestLotto-Rechenzentrum geleitet und dort digital verschlüsselt. Die Spieleinsätze und Bearbeitungsgebühren beim SB-Terminal entsprechen genau denen des üblichen Verkaufs in der Annahmestelle. Auch die Provision für die Annahmestellen ist identisch mit der im übrigen Lotteriegeschäft.

    Durch die Tests mit der Selbstbedienungstechnologie möchte WestLotto herausfinden, ob diese Art der Spielteilnahme auf Interesse bei seinen Kunden stößt und dieses Angebot die Annahmestellen bei ihrer täglichen Arbeit unterstützt.

    (DTZ 36/08)