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  • KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen

    FRANKFURT // Die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, und ihre Finanzierungspartner bündeln vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ihre Kräfte: Die Förderkredite, die die KfW im Auftrag der Bundesregierung den Unternehmen zur Verfügung stellt, leiten die deutschen Kreditinstitute an ihre Kunden weiter.

    Die KfW stellt ab sofort die bestehenden [link|https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-2.html]Programme [/link] zu verbesserten Bedingungen zur Verfügung. Hierzu zählt vor allem das Angebot einer deutlich ausgeweiteten Übernahme des Kreditrisikos für die durchleitenden Banken (bis 90 Prozent des Kreditvolumens).

    Unternehmen können bei ihren Hausbanken oder bei jeder anderen Bank, die KfW-Kredite durchleitet, Anträge auf Corona-Hilfe stellen.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Online-Handel weiter im Trend

    BERLIN // Im Jahr 2019 wurde erstmals mehr als die Hälfte der Online-Umsätze in Deutschland über Smartphones und Tablets erzielt. Gleichzeitig werden die sozialen Medien wie Instagram und Facebook zunehmend zu Shopping-Plattformen. „Mobile Geräte werden im Online-Handel immer wichtiger, immer mehr Kunden kaufen von ihren Smartphones oder Tablets aus ein“, sagt Stephan Tromp vom Handelsverband Deutschland (HDE). Nach HDE-Schätzungen machte der Online-Handel hierzulande im vergangenen Jahr 54 Prozent seines Umsatzes über mobile Endgeräte.

    Die meist auf Smartphones oder Tablets genutzten sozialen Medien werden so immer bedeutender. Tromp: „Soziale Medien sind aus Sicht von Händlern und Herstellern eine wichtige Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme mit den Kunden.“

    Aktuelle Zahlen
    Die wachsende Rolle für den Online-Handel zeigen aktuelle Zahlen: Demnach sind in der Gruppe der 14- bis 19-Jährigen bereits drei von vier Nutzern in den sozialen Medien auf ein Produkt aufmerksam geworden. Am erfolgreichsten funktioniert das bei Instagram, gefolgt von Facebook und Pinterest. Insgesamt wurde bei zwei Dritteln dieser potenziellen Kunden ein Kauf ausgelöst. Hierbei sind Instagram, Facebook, aber auch YouTube die treibenden Kanäle.

    Mittlerweile hat jeder zweite deutsche Instagram-Nutzer die Shopping-Funktion gesehen. In der jungen Zielgruppe kennen sie sogar drei von vier. Angeklickt hat sie jeder fünfte, bei Teenagern sogar jeder dritte Instagram-Nutzer. Und die Mehrheit der Nutzer der Shopping-Funktion bewertet sie als nützlich. Tromp: „Soziale Medien verändern den Online-Handel und die Anforderungen der Kunden nachhaltig. Bequemlichkeit und Schnelligkeit werden damit noch wichtiger.“

    vi

    (DTZ 10/20)

  • Zum Rauchen in den Keller?

    STUTTGART // Rauchverbote Vor dem Hintergrund, dass in Schleswig-Holstein Rauchen an Spielplätzen verboten werden sollen, fordern Gegner des blauen Dunstes darüberhinausgehende generelle Rauchverbote in der Öffentlichkeit.

    Das geht Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zu weit. „Also irgendwo hört´s ja da wirklich auf“, wird Kretschmann in den „Nürnberger Nachrichten“ zitiert. Am Ende müssten die Leute in den Keller gehen zum Rauchen. „Das wollen wir ihnen dann doch nicht zumuten.“ Rauchverbote auf Spielplätzen hält Kretschmann jedoch für möglich.
    red

    (DTZ 09/20)

  • „Geld-Spiele für Minderjährige sind uns ein Dorn im Auge“

    MÜNSTER // Für Westlotto steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen ganz oben. Im Interview erläutert Axel Weber, Leiter Responsible Gaming des staatliche Lotterieanbieters, weshalb Westlotto ein Verbot von Geld-Glücksspielen für Kinder fordert.

    Warum äußert sich Westlotto zu dem Thema Spiele-Apps?
    Axel Weber: Westlotto legt als staatlicher Lotterieanbieter Wert auf umfassenden Kinder- und Jugendschutz. Dieser ist im Bereich des Glücksspiels besonders wichtig, da der Konsum von Glücksspielen in jungen Jahren das Risiko eines späteren Suchtverhaltens erhöht. Es gehört zu unserem Selbstverständnis, diesem Risiko entgegenzuwirken.

    Was ist die Kritik an Geld-Glücksspiel für Kinder?
    Weber: Wir sind der Auffassung, dass Glücksspiel oder glücksspielähnliche Produkte nicht für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Diese Auffassung wird durch die Wissenschaft gestützt. Wir kritisieren, dass Coin Master und andere ähnliche Spiele, dies ignorieren und junge Menschen so bedenkenlos unnötigen Gefahren ausgesetzt werden können: der Gefahr der Verschuldung und der Entwicklung eines Suchtverhaltens.

    Was tut Westlotto, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen?
    Weber: Von unserem Glücksspielangebot sind Menschen unter 18 Jahren ausgeschlossen. Das stellen wir durch Schulungen von Mitarbeitern und Partnern sowie regelmäßige Testkäufe sicher. Auch beim Spielen im Internet sorgen wir durch Identifizierungs- und Authentifizierungsmaßnahmen dafür, dass Minderjährige nicht teilnehmen können. Außerdem setzen wir auf Prävention und engagieren uns für Aufklärung an Schulen. Westlotto unterstützt die sogenannten „Smart Camps“. Hier werden Schüler von Experten wie professionellen Trainern oder Sportlern aus der E-Sport-Szene, Youtubern und Instagramern geschult.

    Warum steht Coin Master in der Kritik?
    Weber: Bei Coin Master werden aktiv kostenpflichtige In-App-Käufe beworben, durch die Kinder und Jugendliche leicht in die Schuldenfalle tappen können. Außerdem werden Kinder und Jugendliche, ohne die nötige Reife zu haben, systematisch an das Thema Glücksspiel herangeführt.

    Woher könnte mein Kind Coin Master überhaupt kennen?
    Weber: Viele beliebte Youtuber und andere sogenannte Influencer in den sozialen Medien machen Werbung für Coin Master, zum Beispiel Pietro Lombardi, Simon Desue, die PrankBros und Bibi mit „Bibis Beauty Palace“. Also Personen, die sich eindeutig an eine sehr junge Zielgruppe wenden. Dieter Bohlen und Daniela Katzenberger sind weitere Prominente, die für das Spiel werben.

    Ist Glücksspiel nicht für Kinder und Jugendliche verboten?
    Weber: Ja, aber bei Coin Master handelt es sich nur um sogenanntes „simuliertes Glücksspiel“, da es keine Geldgewinnmöglichkeit gibt und der Ausgang des Spiels von einem Algorithmus bestimmt wird. „Simuliertes Glücksspiel“ ist für Kinder und Jugendliche nicht verboten – unserer Meinung nach eine bedenkliche Lücke im Jugendschutzgesetz.

    Wo wird Coin Master angeboten?
    Weber: Im App Store von Apple und im Google-Play-Store.


    Was kann ich tun, wenn mein Kind Coin Master oder andere jugendgefährdende Spiele spielt?

    Weber: Information und Aufklärung bieten die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter bzga.de oder auch die Webseite jugendschutz.de.

    Wer steckt hinter Coin Master, und wie erfolgreich ist die Firma?
    Weber: Ein Unternehmen namens Moon Active. An ihm sind Manager beteiligt, die bereits führende Funktionen bei großen Firmen der verbotenen Online-Glücksspielbranche hatten, zum Beispiel bei Bwin. Coin Master macht zirka 280 Millionen US-Dollar Umsatz. Das Spiel wurde bereits millionenfach auf Smartphones heruntergeladen und liegt im Google Play Store auf Platz 1 der erfolgreichsten Apps.

    Gibt es noch weitere Spiele, die ähnlich funktionieren?
    Weber: Ja, zum Beispiel Coin Kings, Coin Trip oder Coin Hunter.

    pnf

    (DTZ 49/19)

  • Gute Vorbereitung spart Zeit

    KAMEN // Schneit ein Brief mit einer solchen Ansprache ins Haus, kündigt sich der Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung an: „Sehr geehrte Damen und Herren, die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, mindestens alle vier Jahre bei den Arbeitgebern zu prüfen, ob diese ihre Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.“ Der Besuch und somit der Blick in die Bücher kann allerdings keinesfalls früher als 14 Tage nach Empfang der Ankündigung erfolgen. Eine gute Vorbereitung spart Nerven und Zeit.

    Die Rentenversicherungsträger prüfen, ob die Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung korrekt berechnet und abgeführt haben. Auch wird geschaut, ob die gesetzlichen Meldepflichten eingehalten wurden. Alle Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnisse, die innerhalb des Prüfzeitraums – im Regelfall sind das vier Jahre – bestanden haben oder noch bestehen, werden betrachtet. Schwerpunktmäßig wird dabei auf drei Dinge geachtet: auf die versicherungsrechtliche Beurteilung, auf die Berechnung und Zahlung der Beiträge und auf die Abgabe von Meldungen.

    Deswegen muss der Chef beziehungsweise der von ihm mit der Lohnbuchhaltung betraute Mitarbeiter alle Entgeltunterlagen und Beitragsabrechnungen vollständig und geordnet parat haben. Meistens wird die Prüfung in den (Geschäfts-)Räumen des Unternehmens oder beim Steuerberater durchgeführt.

    Unterlagen bereithalten
    Dabei sollten auch Entgeltunterlagen von Personen vorgelegt werden können, die nicht sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden. Insbesondere die Beurteilung von mitarbeitenden Gesellschaftern oder Familienangehörigen sowie von Personen, die als Selbstständige tätig sind, sind für die Prüfer interessant. Auch Werkstudenten, Praktikanten oder geringfügig Beschäftigte sind ein Thema bei den Prüfungen, denn die Regeln zur Versicherungspflicht dieser Gruppe sind teilweise sehr komplex. Deswegen ist es wichtig, dass alle Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert sind.

    Zusätzlich können die Bescheide und Prüfberichte der Finanzbehörden in Augenschein genommen und auf sozialversicherungsrechtlich Relevantes hin geprüft werden. Der Prüfer schaut sich auch die Umlagen und Erstattungen im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung an sowie die Meldungen zur Sozialversicherung, zum Beispiel die Jahresmeldungen.

    Ist der Betriebsprüfer durch, führt er ein Abschlussgespräch mit dem Arbeitgeber. Dabei wird der darüber informiert, in welcher Höhe er gegebenenfalls Beiträge nachzahlen muss oder ob Beiträge erstattet werden können. Natürlich nennt er auch die Gründe dafür. Der Arbeitgeber sollte an dieser Stelle bereits die Chance nutzen, seine Argumente zu strittigen Punkten vorzutragen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass an diesem Gespräch auch der verantwortliche Mitarbeiter teilnimmt.

    Innerhalb von zwei Monaten nach der Prüfung teilt die Rentenversicherung dem Unternehmen das Ergebnis der Betriebsprüfung mit. Eine entsprechende Information erhalten auch die Unfallversicherungsträger und die beteiligten Einzugsstellen. Ist der Arbeitgeber mit dem Ergebnis (oder mit Teilen in der Auflistung) nicht einverstanden, so kann er gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe – schriftlich – Widerspruch erheben.

    Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (EuBP): Mit der EuBP kann der Aufwand einer Betriebsprüfung reduziert werden. Aus dem Entgeltabrechnungsprogramm werden die Daten maschinell an den Rentenversicherungsträger übermittelt. Dort werden die Daten geprüft und anschließend das Ergebnis mit dem Arbeitgeber besprochen. Im Idealfall entfällt dadurch die Prüfung von Unterlagen beim Arbeitgeber. Die EuBP kann optional genutzt werden, wenn das Entgeltabrechnungsprogramm dieses Verfahren unterstützt.


    Kritisch hinterfragen

    Das folgende Urteil zeigt, dass Arbeitgeber sich nicht blind auf ihren Steuerberater verlassen sollten. Vor dem Bayerischen Landessozialgericht ging es um einen Zahnarzt, der die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht seiner Beschäftigten seinem Steuerberater übertragen und auch nicht mal stichprobenartig geprüft hatte, ob alle Entscheidungen nachvollziehbar waren. Aus einer Betriebsprüfung der Rentenversicherung resultierte eine saftige Nachzahlung. 73.000 Euro sollte der Zahnarzt bezahlen, weil der Steuerberater das an einen Mitarbeiter gezahlte Arbeitsentgelt als beitragsfrei angesehen, es für die Feststellung seiner Versicherungspflicht aber angesetzt hatte.

    Diesen groben Fehler musste sich der Zahnarzt zurechnen lassen – und auf seine Kosten korrigieren (Az. L 5 KR 392/12). Auch der Versuch, das Urteil vom Bundessozialgericht noch einmal prüfen zu lassen, scheiterte. (Az: B 12 KR 88/16 B)

    (DTZ 34/19)

  • Elektronisches Bezahlen flächendeckend?

    BERLIN // Forderungen des Verbandes Bitkom, die Händler dazu zu verpflichten, mindestens eine elektronische Zahlungsart anzubieten, bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als überflüssig.

    „An die 90 Prozent der rund eine Million Kassen in Deutschland akzeptieren bereits in irgendeiner Form elektronische Zahlungen. Für die wenigen Händler, die elektronische Zahlungen bisher nicht anbieten, sind die Angebote der Zahlungsdienstleister schlicht unattraktiv. Das kann auch ein Gesetz nicht ändern, es würde die derzeitigen Angebote eher zementieren und wie ein Konjunkturprogramm für Anbieter wirken“, sagt HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel.

    Die Zahlungsdienstleister sind nach seiner Ansicht folglich in der Pflicht, wettbewerbsfähige Angebote zu machen. „Wer die Digitalisierung bei der Bezahlung im Einzelhandel weiter voranbringen will, muss dafür sorgen, dass die Infrastruktur dafür vorhanden und bezahlbar ist“, so Binnebößel weiter. Dazu gehöre auch eine Überarbeitung der Verordnung zu Interbanken-Entgelten oder die Umsetzung neuer Instant-Payment-Verfahren. pdh

    (DTZ 33/19)

  • Mehr Arbeitslose

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist im Juni um 0,6 Punkte gefallen. Der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung weist mit 102,1 Punkten zwar noch einen guten Stand aus. Die Arbeitslosigkeitskomponente hat allerdings abermals nachgegeben und zeigt saisonbereinigt steigende Arbeitslosenzahlen in den kommenden Monaten an.

    Die Arbeitslosigkeitskomponente ging um 0,9 auf 98,3 Punkte zurück und liegt damit klar unter der neutralen Marke von 100 Punkten. „Die Arbeitsagenturen erwarten in den kommenden Monaten höhere Arbeitslosenzahlen“, sagt Enzo Weber vom IAB. Dahinter stehe die schwache Wirtschaftsentwicklung, welche die Jobchancen schmälere. So etwa in der Zeitarbeit, die früh auf Konjunkturschwankungen reagiert.

    Die Beschäftigungskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers ist im Juni um 0,2 Punkte gesunken. Der aktuelle Stand von 106,0 Punkten lässt aber weiter steigende Beschäftigtenzahlen erwarten. „Die Beschäftigung ist gegenüber konjunkturellen Schwankungen viel robuster als früher – selbst in einem Konjunkturabschwung gibt es noch einen positiven Ausblick“, so Weber. Die Entwicklung werde aber im Vergleich zu den vergangenen Jahren abflachen.

    pnf

    (DTZ 28/19)

  • Neue Herausforderungen

    FRECHEN // Die Lekkerland Deutschland GmbH & Co. KG hat Peter Ganghof für die Leitung des Foodservice-Bereichs in Deutschland gewonnen.

    Als Vice President Foodservice verantwortet der 49-Jährige seit dem 1. April die Weiterentwicklung des Service- und Produktportfolios rund um Snacks und Heißgetränke für den Unterwegskonsum.

    Er hat die Position übernommen von Frank Fleck, Senior Vice President Corporate Strategy & Business Development der Lekkerland Gruppe. Dieser hatte die Leitung des Foodservice-Bereichs interimsweise und zusätzlich zu seiner Verantwortung für die Bereiche Strategie und neue Geschäftsmodelle inne.

    pi

    (DTZ 17/19)

  • Erster Westlotto Concept Store eröffnet

    MÜNSTER // Am Donnerstag, den 6. Dezember, eröffnet der erste Westlotto Concept Store in Münster. Das 120 Quadratmeter große Geschäft im Aaseemarkt erscheint in einem modernen Design und vereint traditionelle Serviceleistungen mit digitalen Spielmöglichkeiten sowie neue und wechselnde Sortimente.

    „Die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden verändern sich auch durch die Digitalisierung immer schneller, deshalb wollen und müssen wir unser Angebot fortlaufend weiterentwickeln und das Spielerlebnis weiter optimieren“, sagt Westlotto-Geschäftsführer Andreas Kötter. „Mit dem Concept Store in Münster haben wir einen Ort geschaffen, an dem wir in Interaktion mit unseren Kunden neue Ideen testen können. Von diesen Erfahrungswerten werden auch unsere selbständigen Vertriebspartner in den Annahmestellen profitieren.“

    Im ersten Concept Store können die Kunden ihre Lottoscheine zum Beispiel an digitalen Terminals selbst ausfüllen und ihre Spielquittung dann später an der Kasse an der „Lottobar“ abholen. Der Ladenbau, der Funktionalität und Komfort vereint sowie die stilvolle Inneneinrichtung sind Teil des fortschrittlichen Konzepts.

    Neue Kooperationsmodelle mit externen Partnern sowie ein abwechslungsreiches Sortiment vervollständigen als zentrale Elemente die moderne Einkaufsatmosphäre. So wird ab sofort zum Beispiel der Fahrradhändler "Rose Bikes" passend zur Fahrrad-Stadt Münster sein Angebot im Store präsentieren.

    Auch die Services der Deutschen Post können vor Ort genutzt werden. Um Wartezeiten bei der Paketausgabe für die Kunden zu verkürzen, wird die Deutsche Post ein Selbstbedienungssystem im Westlotto-Store testen.

    pi

    (DTZ 49/18)

  • Ist Dampf-Werbung wirklich schädlich?

    MAINZ // Das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung hat – gefördert durch die DAK – vor wenigen Wochen eine Untersuchung vorgelegt. Darin geht es um „Werbung für E-Zigaretten und Rauchverhalten im Kindes- und Jugendalter“. Die Krankenversicherung fasst die Ergebnisse plakativ so zusammen: „Werbung für E-Zigaretten verführt Kinder zum Rauchen.“

    In den Ergebnissen der Studie stellen die Verfasser „signifikante Zusammenhänge“ zwischen dem Konsum Jugendlicher von Zigaretten, Shisha und E-Zigaretten her. Besonders spannend allerdings ist die Schlussfolgerung der Autoren: „Eine kausale Interpretation der Studienergebnisse ist aufgrund der Anlage der Studie nicht möglich.“ Im Klartext: Es ist nicht feststellbar, ob die Jugendlichen rauchten und dampften, weil sie Werbung für E-Zigaretten gesehen hatten, oder ob ihnen die Motive auffielen, weil sie ohnehin schon Konsumenten waren. Dazu meint der Grazer E-Zigaretten-Befürworter und Hochschulprofessor Bernd Mayer: „Die Daten sagen uns nichts, was einem nicht auch der Hausverstand sagt.“ Die Ergebnisse seien vielmehr „nichtssagend“.

    Tatsächlich machen es solche Auswertungen schwieriger für die Branche. Der Wissenschaftler Konstantinos Farsalinos stellte dazu kürzlich fest: „Es gibt Organisationen, die Forschung nur unter dem Aspekt finanzieren, dass negative Ergebnisse gefunden werden.“ Diesen Vorwurf wird sich nun auch die DAK Gesundheit vorhalten lassen müssen.

    max

    (DTZ 49/18)