Schlagwort: EU

  • Spanien: Rekordmenge von 41 Tonnen Tabak sichergestellt

    SEVILLA // Spanische Fahnder haben mehr als 41 Tonnen illegalen Tabaks, der für rund vier Millionen Zigarettenpackungen gereicht hätte, beschlagnahmt. Der Fund hat nach Behördenangaben einen Marktwert von 6,6 Millionen Euro. Die Beamten nahmen im südspanischen Jaen und in Madrid elf beteiligte Zigarettenfälscher fest.

    Dies sei die größte Menge gewesen, die in Spanien jemals beschlagnahmt worden ist, heißt es in einer Stellungnahme der Polizei. Die Bandenmitglieder hätten den Tabak, der ursprünglich zu Dünger und Pflanzenschutzmitteln verarbeitet werden sollte, bei drei Firmen angekauft, und ihn stattdessen illegal als Zigarettentabak weiterverkauft.

    Der Fahndungserfolg bewahrte den Fiskus vor etwa 5,5 Millionen Euro Steuerschaden. Die Ermittler waren dem Betrug auf die Spur gekommen, nachdem legale Zigarettenhändler in Jaen darüber beklagt hatten, dass ihr Umsatz in den vergangenen Monaten um 30 Prozent zurückgegangen sei. red

    (DTZ 49/15)

  • Zigarettenschmuggel per Mausklick

    HAMBURG // Das Internet ist eine Fundgrube für die Organisierte Kriminalität (OK). Es ist ein Ort, an dem sich Terrorakte ebenso wie Zigarettenschmuggel kurzfristig organisieren und durchführen lassen.

    Das sagt Professor Arndt Sinn, Direktor des Zentrums für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien an der Universität Osnabrück. Der Strafrechtler hat im Gespräch mit der Tageszeitung „Die Welt“ die Optionen und Verknüpfungen von organisierten Kriminellen und Terrorismus erörtert. „Es gibt Kriminelle, die sind tagsüber Terroristen und nachts Zigarettenschmuggler oder Menschenhändler.“ Und: „Al-Qaida finanziert sich nachweislich durch Zigarettenschmuggel“, sagt Sinn.

    Dieser neue Verbrecher-Typus ist von der Justiz schwer zu greifen. Er ist ortsungebunden, organisiert sich dezentral im Netz und trennt sich auch ebenso schnell wieder, erläutert er.

    Die virtuelle Gefahr habe zudem dramatische Folgen für die Wirtschaft, insbesondere für die Logistikbranche. Für Cyber-Kriminelle sei es ein Leichtes Frachtpapiere zu fälschen. Auf diese Weise werden illegale Güter quasi unsichtbar, dafür aber legal transportiert. Für Hacker sei es ein Kinderspiel GPS-Geräte zu infiltrieren und zu manipulieren.

    Die Verschmelzung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität ist auch ein Ergebnis des Europol-Reports „Exploring Tomorrow’s Organised Crime“. Demnach wandeln sich die OK-Strukturen dramatisch und werden als Dienstleistung im Netz feilgeboten.
    red

    (DTZ 46/15)

  • Nicht für Jugendliche

    BERLIN // Längst hatten Vertreter der E-Zigarettenbranche – allen voran der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) – auf die freiwillige Selbstbeschränkung beim Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas nur an Erwachsene gepocht. Und die meisten Geschäftsinhaber hielten sich daran. Trotzdem hat das Bundeskabinett nun strengere Regeln verabschiedet.

    Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegt. Darin vorgesehen: Das Verbot, elektronische Dampf-Produkte an Kinder und Jugendliche zu verkaufen. Bislang war die Abgabe an Minderjährige nicht verbindlich geregelt, da sie keinen Tabak enthalten und somit nicht unter die für Zigaretten und Co. geltenden Vorgaben fielen.

    Das neue Verbot wird über eine Änderung des Jugendschutz- und des Jugendarbeitsschutzgesetzes realisiert. Es gilt auch für den Versand- und Internethandel. Das dürfte vor allem kleinere Shop-Betreiber vor Probleme stellen, die nun die Altersangaben jedes Bestellers noch genauer unter die Lupe nehmen müssen.
    Ministerin Schwesig zeigte sich mit dem Resultat ihrer Bemühungen zufrieden: „Mit den neuen Regelungen schaffen wir Bewusstsein dafür, dass der Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas keineswegs harmlos ist. Wir wollen verhindern, dass eine neue Kultur des Rauchens unter Kindern und Jugendlichen um sich greift.“

    Nach aktuellen Untersuchungen haben mehr als 25 Prozent aller 16- bis 19-Jährigen schon einmal gedampft. Als gefährlich schätzen Forscher die fruchtigen Aromen insbesondere von E-Shishas ein.
    red

    (DTZ 45/15)

  • 90 Prozent für Bildwarnhinweise

    KATHMANDU // In Nepal müssen Bildwarnhinweise auf Zigarettenpackungen künftig 90 Prozent der Fläche füllen.

    Das schreibt die neue Anti-Tabak-Maßnahme der Regierung vor, die Anfang Oktober in Kraft getreten ist. In Ländern, in denen die Alphabetisierung, also die Lese- und Schriftkompetenz, nur gering ausgeprägt sei, bewähre sich der Einsatz von Bildern, begründet Dr. Tara Singh Bam von The Union, einem internationalem Gesundheitsnetzwerk gegen Tuberkolose und Lungenerkrankungen den Schritt. The Union hat eigenen Angaben zufolge die nepalesische Regierung bei diesem Vorgehen unterstützt.

    Die Maßnahme ist damit die strengste weltweit und übertrifft sogar den australischen Standard, der vorschreibt, dass Markenlogos wegfallen und insgesamt 82,5 Prozent der Packungsfläche (75 Prozent der Vorder- und 90 Prozent der Rückseite) verdeckt werden müssen.
    red

    (DTZ 45/15)

  • Imperial Tobacco verdient mehr

    BRISTOL // Der britische Tabakkonzern Imperial Tobacco hat im abgelaufenen Geschäftsjahr mehr verdient als im Vorjahr. In den letzten zwölf Monaten bis Ende September war der bereinigte operative Gewinn um 2,4 Prozent auf umgerechnet rund 4,3 Milliarden Euro gestiegen.

    Demgegenüber ging der Umsatz im abgelaufen Geschäftsjahr um 4,4 Prozent auf 35,5 Milliarden Euro zurück. Bereits im August hatte Imperial Tobacco mitgeteilt, dass der Umsatzzuwachs durch die Situation vor Ort im Irak und Syrien schwinden würde. Die Wirtschaft der Länder leidet vor allem unter dem Ölpreis-Verfall sowie den militärischen Auseinandersetzungen der Armee mit der Terrorgruppe Islamischer Staat, schreibt der Online-Dienst „finanzNachrichten.de“.
    „Wir sind gut platziert, um die Erwartungen für das kommende Jahr zu erfüllen“, so Cooper.
    Damit übertraf das Unternehmen am Dienstag die Schätzungen von Analysten, die mit einem Ergebnis auf Vorjahreshöhe (2014: 4,2 Milliarden Euro) gerechnet hatten.
    red

    (DTZ 45/15)

  • IVW meldet Silberstreif am Auflagen-Horizont

    BERLIN // Für die Gesamtauflagen deutscher Zeitungen und Zeitschriften sind laut Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) im dritten Quartal 2015 gegenüber dem Vorquartal nur noch leicht rückläufige bis leicht ansteigende Auflagen zu verzeichnen. Die Abwärtskurve der Tageszeitungen verlaufe flacher, bei den Publikumszeitschriften sei seit geraumer Zeit wieder ein leichter Anstieg der Gesamtauflage zu verzeichnen.

    Tageszeitungen
    Von den deutschen Tageszeitungen wurden einschließlich der Sonntagsausgaben und aktuellen Sonntagszeitungen im dritten Quartal des laufenden Jahres durchschnittlich pro Erscheinungstag 18,5 Millionen Exemplare verkauft. Die Tagespresse verliert damit gegenüber dem Vorquartal 1,5 Prozent ihrer verkauften Auflage (2/2015: 18,8 Millionen Exemplare), im Jahresvergleich beträgt der Rückgang noch 4,4 Prozent (3/2014: 19,4 Millionen Exemplare). Weiter ansteigend sind hingegen die Verkäufe der ePaper, deren Anteil am Gesamtergebnis der Tagespresse sich innerhalb eines Jahres um knapp 200 000 auf aktuell 770 000 Ausgaben erhöht hat.

    Wochenzeitungen
    Die Auflagen der wöchentlich erscheinenden Zeitungen zeigen sich im zurückliegenden Quartal bei 1,7 Millionen durchschnittlich pro Woche verkauften Exemplaren stabil, nachdem das Vorquartal durch die Einstellung eines Titels verzerrt war. Der Vorjahresvergleich ergibt durch diesen Effekt einen Rückgang um 4,3 Prozent (3/2014: 1,7 Millionen Exemplare).

    Publikumszeitschriften
    Die verkaufte Gesamtauflage der Publikumszeitschriften liegt im dritten Quartal um 1,8 Prozent über dem Ergebnis des Vorquartals und weist mit 98,8 Millionen Exemplaren durchschnittlich pro Ausgabe seit geraumer Zeit wieder eine positive Entwicklung auf. Der Jahresvergleich ergibt mit einem Minus von 3,6 Prozent eine deutlich abflachende Kurve (3/2014: 102,6 Millionen Exemplare). Der Anteil der Digitalausgaben legte mit rund 6,0 Prozent auf 650 000 verkaufte Nutzungsrechte auch hier deutlich zu.

    Ein Blick auf die drei auflagenstärksten Nachrichtenmagazine Spiegel, Stern und Focus zeigt eine anhaltend rückläufige Entwicklung. So hat der Stern fast 12 Prozent an Verkaufsauflage im Einzelverkauf verloren, das sind durchschnittlich 27 413 Exemplare. Laut IVW gingen im dritten Quartal noch knapp 209 000 Exemplare je Folge über den Ladentisch. Auch der Wettbewerber Spiegel meldete im Einzelverkauf ein Minus von 4,4 Prozent und damit noch rund 249 000 Exemplare, die abgesetzt wurden. Beim Focus waren es im Einzelverkauf fast 76 000 Exemplare, 9,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Sonstige Verkauf von Focus schrumpfte um 29,4 Prozent auf 8 076.

    Dass es auch anders geht, sieht man beispielsweise beim Magazin Landidee, das auch in diesem Quartal wieder positiv hervorsticht. kh

    (DTZ 44/15)

  • Glücksspiel: Generalanwalt betont nationale Kompetenz

    LUXEMBURG // Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat seine Schlussanträge vorgelegt. Es ging darum, wie die vom Amtsgericht Sonthofen aufgeworfenen Bedenken gegen die vorgesehene Höchstgrenze von maximal 20 Sportwetten-Anbieter und das hierzu vorgesehene Auswahlverfahren zu beurteilen sind.

    Die Sonthofener Richter sollten über die Strafbarkeit eines Unternehmens urteilen, das ohne erforderliche Erlaubnis Sportwetten anbot und damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verstieß. In der Anfrage der Amtsrichter an den EuGH hatten die Juristen aber versäumt zu begründen, ob die vom Verteidiger erhobenen europarechtlichen Einwendungen gegen den GlüStV überhaupt zutreffen und welche Konsequenzen sich daraus für die Rechtslage in Deutschland ergeben.

    Der EuGH-Generalanwalt macht nun das Versäumnis zum Kern seines Entscheidungsvorschlags. Die Amtsrichter müssten selber feststellen, ob ein Verstoß des GlüStV gegen Europarecht vorliege. Sollte das der Fall sein, verweist der Generalanwalt auf die selbstverständlichen Grundsätze des Europarechts.

    Im Deutschen Lotto- und Totoblock sieht man sich darin bestätigt, dass das Entscheidungsrecht über die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrage bei den nationalen Gerichten liegt. Insbesondere die Klarstellung, dass die Regeln über das grundsätzliche Verbot nicht erlaubter Glücksspiele und die Vorschriften über das Sportwettenmonopol keiner Notifizierung durch die Kommission bedürfen, sei erfreulich. da

    (DTZ 44/15)

  • Facebook nimmt Zensur gegen E-Zigaretten zurück

    MAINZ // Facebook nimmt Zensur für den E-Zigaretten-Dokumentation „A Billion Lives“ zurück.

    Das soziale Netzwerk hatte Medieninformationen zufolge die Werbung für den Film zensiert und erst nach heftigen öffentlichen Protesten wieder zurückgenommen.
    Zur Begründung für die Ablehnung der Anzeige gab das Unternehmen das Verbot der Förderung von Tabak oder tabakbezogenen Produkten, einschließlich der E-Zigaretten, an.
    Jetzt hätten die Verantwortlichen ihre Meinung geändert und das Verbot zurückgenommen, heißt es.

    Weniger kritisch geht das US-amerikanische Unternehmen mit rassistischen und volksverhetzenden Kommentaren auf seinen Seiten um.
    Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Facebook. Ein Würzburger Anwalt hat Anzeige erstattet. Seiner Ansicht nach machen sich die Facebook-Manager „wegen der Verbreitung und Zugänglichmachung volksverhetzender Inhalte strafbar“, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ). Für den Anwalt ist es nicht hinnehmbar, dass in Deutschland die „Community Standards“ (deutsch: Gemeinschaftsstandards) eines Unternehmens mehr gälten als das Grundgesetz.

    Die Firma halte rassistischen Postings (deutsch: Beiträge, z.B. in sozialen Netzwerken) für vereinbar mit ihren Standards, schreibt die SZ. Eine Entfernung verstoße laut Facebook gegen die Meinungsfreiheit.
    red

    (DTZ 43/15)

  • EU legt sich bei Bildwarnhinweisen fest

    BRÜSSEL // Die EU-Kommission hat die Bildwarnhinweise für Tabakprodukte verabschiedet, die im Zusammenhang mit der TPD 2 ab Mai 2016 vorgeschrieben werden.

    Die neuen Motive enthalten neben einer Fotografie einen Textwarnhinweis, schreibt der „Sofia Globe“. Sie sollen insgesamt 65 Prozent der Vorder- und Rückseite bedecken. Darüber hinaus haben die Kommissare auch die technischen Voraussetzungen für Layout, Design und Verpackung der kombinierten Bild- und Text-Warnhinweise unter Berücksichtigung der verschiedenen Verpackungen festgelegt.
    red

    (DTZ 42/15)

  • Preise für die Besten

    DORTMUND // Die Oettinger Davidoff AG, weltweit führender Hersteller von Premium Zigarren mit Hauptsitz in Basel, hat im Rahmen der zweiten European Golden Band Awards sechs seiner erfolgreichsten europäischen Depositäre und Vertriebspartner in Dortmund ausgezeichnet.

    Die Auszeichnungen wurden in den folgenden Kategorien vergeben: „Best Davidoff Performance“ für „Davidoff of Geneva since 1911“ in Malaya Bronnaya in Russland, „Best Davidoff Merchandising“ für „Au Plaisir de Vivre“ in Belgien, „Davidoff Depositaire of the Year“ für „Urs Portmann Tabakwaren AG“ in der Schweiz sowie dem „Davidoff Newcomer Award“ für das jüngste Mitglied des europäischen Depositär-Netzwerks auf Basis ihrer Umsätze der letzten zwei Jahre und ihrer Umsetzung der Markenprogramme für „Manuel’s“ in der Schweiz.

    Der „Zino Davidoff Legacy Award“ wurde dem Depositär verliehen, der sich über Jahre stets vorbildlich für Premium Zigarren eingesetzt und in besonderem Maße leidenschaftliches Engagement für das Tabakgeschäft gezeigt hat. Die Auszeichnung ging an Peter Heinrichs in Köln.

    In diesem Jahr präsentierte Davidoff erstmals die neue Kategorie „Davidoff Distributor of the Year“ für den Vertriebspartner, der einen entscheidenden Beitrag zum anhaltenden Wachstum der Produktverkäufe von Davidoff leistet und optimal kommerzielles Engagement vereint. Die Auszeichnung ging an „Brobergs Tobakshandel AB“ in Schweden.
    pi

    (DTZ 40/15)