Schlagwort: Zigaretten

  • Philip Morris International ist Top Arbeitgeber Europa 2015

    LAUSANNE // Philip Morris International (PMI) ist als „Top Arbeitgeber Europa 2015“ ausgezeichnet worden.

    Der Hersteller gewann jetzt das dritte Jahr infolge die Auszeichnung.

    Nationale Auszeichnungen gingen an die PMI-Teams in Belgien, in der Tschechische Republik, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Litauen, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien, Schweiz, Großbritannien. Ebenso erhielt PMI die Auszeichnung, die jährlich durch das unabhängige niederländische Top Employer Institute vergeben wird, in Russland und in der Ukraine.

    Der Zigarettenhersteller wird für die hohen beruflichen Qualifikationen in seinem Arbeitsumfeld ausgezeichnet.
    red

    (DTZ 08/15)

  • Drogenbeauftragte für Steuer auf E-Zigaretten

    STUTTGART // Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU) hat sich für eine Besteuerung der E-Zigarette ausgesprochen.

    „Ich halte eine Steuer auf E-Zigaretten mit nikotinhaltigen Flüssigkeiten für steuersystematisch zwingend geboten“, sagte sie den „Stuttgarter Nachrichten“. Sie will, dass die E-Zigarette in allen Punkten genauso behandelt wird wie die herkömmliche Zigarette. Mortler hält es für problematisch, dass diese Produkte bisher nicht reguliert sind.
    „Die Abgabe von E-Zigaretten und E-Shishas mit und ohne Nikotin an Kinder und Jugendliche muss verboten werden“, sagte sie.

    Vor diesem Hintergrund ist ihr die Umsetzung der TPD 2016 wichtig. Sie spricht sich für ein umfassendes Werbeverbot für Tabakprodukte aus. Allerdings kommentiert die CSU-Politikerin die Plain-Packaging-Diskussion Großbritanniens kritisch: "Von der Einheitspackung für Zigaretten halte ich wenig. Das Produkt sollte unterscheidbar bleiben.“
    red

    (DTZ 07/15)

  • Lukrativer Geschäftszweig

    MAINZ // Die Zahl der Dampfer in Deutschland wächst beständig. Experten gehen aktuell von drei Millionen Nutzern von E-Zigaretten aus – Tendenz in den nächsten Jahren weiter steigend.

    Nur ein verschwindend geringer Teil davon macht im Übrigen mit der elektronischen Zigarette die ersten Erfahrungen im Umgang mit dem Rauchen. Die Verbliebenen sind wechselwillige Zigarettenkonsumenten, die als Gründe für den Umstieg auf die elektronische Alternative am häufigsten angeben, sie sei gesundheitlich weniger bedenklich als konventioneller Tabak, schmecke ihnen besser, unterstütze sie bei der Rauchentwöhnung und sei für sie kostengünstiger im Vergleich zu Zigaretten- beziehungsweise Feinschnittprodukten.

    Dabei legt eine steigende Zahl an Dampfern hier zu Lande Wert darauf, dass die Rauch-Geräte sowie Liquids in Deutschland hergestellt wurden, und dass die Produkte entsprechend zertifiziert sind.

    Dem stationären Fachhandel fällt bei der weiteren Entwicklung am Markt eine bedeutende Rolle zu: Parallel zur steigenden Zahl an Nutzern gibt es immer mehr Anbieter und damit ein wachsendes Angebot an E-Zigaretten-Modellen sowie Liquid-Geschmacksrichtungen. Welches Einsteiger-Gerät ist für mich das Beste? Gibt es auch Liquids ohne Nikotin? Ist die E-Zigarette ‚Made in Germany‘? Kunden brauchen eine kompetente Orientierungshilfe, die sie im Internet so nicht finden. Die E-Zigaretten- und Liquid-Anbieter wissen das und sehen den Fachhandel als wichtigen Vertriebskanal an. Das bedeutet aber auch, dass das Verkaufspersonal entsprechend geschult ist und Kunden über das aktuelle Angebot Frage und Antwort stehen kann.

    Um den Einstieg in das lukrative Geschäft mit E-Produkten und Liquids zu erleichtern, räumen einige Unternehmen bei einer Erstbestellung mehrwöchige Rückgabefristen für die Ware ein und bieten Einzelhändlern damit die Möglichkeit, mit einem verminderten Risiko in das Segment einzusteigen. Die Handelsmargen bei E-Zigaretten und Liquids unterscheiden sich teils erheblich – doch liegen sie unter dem Strich deutlich höher als bei konventionellen Tabakprodukten. Bei den elektronischen Geräten seien Spannen von bis zu 70 Prozent und bei manchen Liquids von bis zu 400 Prozent möglich, heißt es dazu aus den Untenehmen.
    schu

    (DTZ 07/15)

  • Neue Liquid-Größe

    BERLIN/ESSEN // Die traditionsreiche Berliner Tabakmanufaktur Planta geht seit 1. Januar gemeinsame Wege mit dem Essener Premium-E-Liquid-Hersteller Niko Liquids.

    Der bundesweit tätige Außendienst von Planta hat die General Distribution der von Niko Liquids in Essen hergestellten, apothekenreinen E-Premium-Liquids für E-Zigaretten und E-Shishas übernommen. Die flächendeckende Verfügbarkeit der in Deutschland hergestellten Premium E-Liquids soll durch den Aufbau eines bundesweiten Händlernetzes mit 25 000 Verkaufsstellen bis Ende 2016 erreicht werden.

    Planta/Niko bieten zudem umfangreiche Verkaufsunterstützung durch Seminare, Schulungen und Promotionaktionen an. Niko Liquids veröffentlicht zur Qualitätstransparenz regelmäßig alle Rohstoffzertifikate und öffnet Interessenten, nach Absprache, die Türen zur Werksbesichtigung in Essen.
    pi

    (DTZ 05/15)

  • Hersteller kritisieren britisches Tempo

    LONDON // Die britische Regierung will die Einheitspackung für Tabakprodukte noch vor den Unterhauswahlen im Mai verabschieden. British American Tobacco (BAT) und Imperial Tobacco werfen den Verantwortlichen übereiltes Handeln vor.

    „Es ist bedauerlich, dass das Thema für den Wahlkampfmittel genutzt wird“, betont Imperial Tobacco in einer Mitteilung. „Zwei Jahre nach seiner Einführung in Australien, gibt es keinen glaubwürdigen Beweis, dass Plain Packaging (PP) einen Einfluss auf den Tabakkonsum hat. Dagegen ist der illegale Handel mit Tabakprodukten erheblich angestiegen.“

    Am 7. Mai stehen in Großbritannien die Unterhauswahlen an. Die allgemeine politische Lage ist laut Experten schwer einzuschätzen. Europa-Kritiker wie der Oppositionspolitiker Nigel Farage (Ukip) sind gegen weitere Tabak-Regulierungen, während Premierminister David Cameron (Conservative Party) mit diesem Vorstoß Farbe bekennen will, so die Einschätzung.

    Gesundheitsministerin Janes Ellison bestätigt, dass die Einheitspackung für Zigaretten und Feinschnitt gelten soll. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde im Unterhaus vor den Wahlen eingebracht. Es wird damit gerechnet, dass die Maßnahme im Mai 2016 in Kraft tritt.

    In ihrer Begründung für die Regulierung hatte die britische Regierung wiederholt auf Australien verwiesen und eine Einführung von den dortigen Erfahrungen abhängig gemacht. Nach Ansicht von British American Tobacco (BAT) fehlen dagegen eindeutige Beweise, dass die gesundheitspolitischen Ziele der australischen Regierung erfüllt wurden. Allein „der illegale Handel ist auf ein Sieben-Jahres-Hoch angestiegen.“
    red

    (DTZ 05/15)

  • „Bis zu 50 Prozent Wachstum“

    SEEVETAL // Nach einem guten Wachstum des Marktes 2014 erwarten wir auch in diesem Jahr eine Bestätigung dieses Trends. Das berechtigte Vertrauen des Handels und der Konsumenten ist nach der angekündigten Regulierung des Produktes zurückgekehrt.

    Ein weiterer wichtiger Baustein zur Stabilisierung des Marktes war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November des letzten Jahres. Alle Händler in Deutschland haben jetzt den höchstrichterlichen Nachweis, dass E-Zigaretten auch in Zukunft weiterhin frei gehandelt werden dürfen. Das Thema Arzneimittel ist damit endgültig vom Tisch.

    Wir schätzen, dass der Umsatz auf dem deutschen E-Zigarettenmarkt 2015 im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 50 Prozent wachsen kann. Das stärkste Wachstum ist im Tabakfachhandel und bei den E-Zigaretten-Fachgeschäften zu erwarten, da das Gros der Neukunden gerade dort zur Orientierung eine kompetente Beratung suchen wird. Gleichzeitig deutet vieles darauf hin, dass der vor wenigen Jahren noch sehr starke Online-Handel mit E-Zigaretten im Verhältnis zum Fachhandel schwächer wächst.

    Die Zahl der E-Zigaretten-Nutzer könnte 2015 um ein Drittel auf insgesamt vier Millionen regelmäßige Konsumenten steigen. Für den Handel bedeutet ein starker etablierter Markt bei gleichzeitig deutlichem Wachstum eine doppelte Verdienstmöglichkeit. Leicht verständliche Einsteiger-Produkte liegen weiter im Trend. Doch auch Systeme für fortgeschrittene Anwender mit stärkeren Verdampfern und Akkus sowie austauschbaren Komponenten sind wichtige Produkte für das Händler-Portfolio. Denn eine deutliche Tendenz geht zur Mehrweg-E-Zigarette.

    Alles in allem wird 2015 ein sehr gutes Jahr für den Umsatz mit E-Zigaretten werden.
    red

    (DTZ 05/15)

  • Display Ban: Präsentationsverbot kommt im April

    LONDON // In zweieinhalb Monaten verschwinden Tabakwaren in Großbritannien aus der öffentlichen Wahrnehmung. Schuld ist der Display Ban.

    Dieses Präsentationsverbot für Tabakwaren tritt ab 6. April für alle Händler in Kraft. Bisher, genauer seit 2012, waren nur Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von knapp 280 Quadratmetern betroffen. Dieses Jahr müssen auch kleine und mittlere Läden die Vorgaben umsetzen. Falls nicht, droht der Staat mit Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren und oder Geldbußen von knapp 6.500 Euro.

    Die Sanktionen gelten auch für diejenigen, die mit Eigenkreationen, wie Vorhängen oder Rollos vor dem Zigarettenregal, versuchen die Regulierung umzusetzen. Ein Problem, das tausende unabhängige kleine Händler betrifft, berichtet die britische Online-Zeitschrift „Talking Retail“.

    Die großen Zigarettenhersteller arbeiten bereits mit etwa 30.000 britischen Tabakhändlern zusammen und beraten sie entsprechend. So bietet Imperial Tobacco seinen Handelspartnern auf der Webseite [link|http://www.imperial-trade.com ] www.imperial-trade.com [/link]eine „Fülle von geeigneten Lösungen an“, sagt Sophie Hogg, Leiterin des Handelsmarketing bei Imperial Tobacco.

    Betroffene Händler suchen allerding unabhängig von diesen Angeboten zum Beispiels im Internet nach geeigneten Regal- beziehungsweise Präsentationslösungen. Keine gute Idee, meinen Experten. „Das Problem ist, dass die Händler zwar das Gesetz, allerdings nicht die Details seiner Umsetzung kennen“, sagt Mike Houghton, Marketingchef beim CJ Retail Solutions. Die Lösungen Marke Eigenbau reichen in der Regel nicht, um den gesetzlichen Anforderungen des Display ban zu genügen, betont Houghton gegenüber Talking Retail.
    red/kes

    (DTZ 04/15)

  • Tabaksteuer 2014: Fiskus nimmt mehr ein

    WIESBADEN // Der Zigarettenkonsum geht zurück: 2014 wurden in Deutschland 79,5 Milliarden Zigaretten versteuert. Trotzdem hat der Staat mehr Geld eingenommen.

    Gegenüber 2013 sankt die Anzahl der versteuerten Zigaretten um 0,9 Prozent, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Gleichzeitig ging auch die Menge des versteuerten Feinschnitts im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 Prozent leicht zurück. Dem gegenüber wächst der Pfeifentabakkonsum: Im vergangenen Jahr um 13,2 Prozent auf 1.359 Tonnen, was in erster Linie durch den Wasserpfeifentabak zustande kommt.

    Insgesamt wurden im vergangenen Jahr Tabakwaren im Verkaufswert (KVP) von 24,9 Milliarden Euro versteuert, das waren 550 Millionen Euro oder 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Betrag ergibt sich aus dem Steuerzeichenbezug von Herstellern und Händlern nach Abzug von Steuererstattungen für zurückgegebene Banderolen (Netto-Bezug).
    Der Fiskus hat durch die Tabaksteuer 2014 knapp 14,342 Milliarden Euro eingenommen, was einem Plus von 1,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht.

    Die Entwicklung im Berichtsjahr ist laut Destatis unter anderem auf die zum 1. Januar 2014 erfolgte Tabaksteuererhöhung für Zigaretten und Feinschnitt zurückzuführen. Pfeifentabak sowie Zigarren und Zigarillos waren von dieser Tabaksteuererhöhung nicht betroffen. Anfang 2015 wurde die Tabaksteuer für Zigaretten und Feinschnitt erneut angehoben.
    red

    (DTZ 04/15)

  • „Das wird knapp“

    Berlin // Nachdem am 19. Mai 2014 die neue EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) in Kraft getreten ist, geht es jetzt an die Umsetzung. Die Politik muss innerhalb von zwei Jahren die Vorgaben der TPD in deutsches Recht umgesetzt haben. Dieselbe Frist gilt für die Hersteller, die bis zum Stichtag 20. Mai 2016 ihre komplette Produktion umstellen und ab diesem Zeitpunkt nach den neuen Bestimmungen produzieren müssen.

    Angesichts der Komplexität der TPD und der noch offenen Umsetzungsfragen kommt die fristgerechte Produktionsumstellung einer Herkulesaufgabe gleich.

    Vorbereitung auf die TPD
    „Die Tabakindustrie ist, unabhängig von ihrer grundsätzlichen Kritik an der TPD – die unserer Auffassung nach weder dem Binnenmarkt förderlich ist noch dem Gesundheitsschutz dient – willens, unverzüglich mit den Vorbereitungen der Produktionsumstellung zu beginnen, um zum vorgegebenen Stichtag richtlinien- und gesetzeskonform zu sein. Zwingende Voraussetzung dafür ist aber, dass die noch offenen Umsetzungsfragen von der EU-Kommission im Wege von Durchführungsrechtsakten schnellstmöglich geregelt werden“, sagt dazu Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV).
    Dies betrifft beispielsweise die Vorgaben zu Gestaltung und Aufmachung der neuen Text- und Bildwarnhinweise auf der Vorder- und Rückseite der Packungen sowie die Vorgaben zur Anbringung der Warnhinweise auf Beuteln für Tabak zum Selberdrehen. Diese Vorgaben werden von den Herstellern zur Anpassung und Umrüstung der entsprechenden Druck- und Verpackungsmaschinerie benötigt.

    Anfang Dezember hat die Kommission ihren Zeitplan für den Erlass der notwendigen EU-Durchführungsbestimmungen bekanntgegeben. Danach ist mit deren Erlass frühestens im vierten Quartal 2015 zu rechnen. Für die Entwicklung der neuen Maschinenelemente, die Installation in den Produktionsstätten sowie das Anfahren und Austesten auf den jeweiligen Produktionslinien brauchen die Hersteller aber eine angemessene Vorlaufzeit.

    Mindestvorlaufzeit: 18 Monate
    „Wir gehen von technisch bedingten Mindestvorlaufzeiten in der Branche von 18 Monaten für Feinschnitt und von zwölf Monaten für Zigaretten aus, zumal alle Produktionslinien EU-weit zum Stichtag 20. Mai 2016 umgerüstet sein müssen. Wer solch unrealistische zeitliche Vorgaben wie die EU-Kommission macht, scheint noch nie eine Fabrik von innen gesehen zu haben“, erklärt Jan Mücke.

    Bereits heute zeichnet sich somit ab, dass den Herstellern eine rechtzeitige Umstellung ihrer Produktion nicht möglich sein wird. Auch die Planungen des in Deutschland für die Umsetzung federführend zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dürften damit Makulatur sein. Die Bundesregierung hat der Industrie versichert, dass sie sich in Brüssel dafür einsetzen wird, dass die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung geschaffen werden, so dass den Herstellern ausreichend Zeit bleibt, ihre Produktion an die neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Allerdings kann der deutsche Gesetzgeber erst dann vollständig umsetzen, wenn die fehlenden EU-Rechtsakte vorliegen.


    Industrie braucht Rechtssicherheit

    Die Verabschiedung eines neuen Tabakgesetzes, das nach den Vorstellungen des BMEL erst im März des Jahres 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet werden soll, käme eindeutig zu spät.
    Dazu stellt Jan Mücke fest: „Die Industrie benötigt jetzt zeitnah Rechtssicherheit, um zum Stichtag 20.5.2016 einen reibungslosen Übergang in der Produktion hinzubekommen. Kein Unternehmensvorstand wird Investitionen in Millionenhöhe freigeben, solange nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen eindeutig feststehen. Ich appelliere an die EU-Kommission und die Bundesregierung, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit den Herstellern eine fristgerechte und vollständige Umstellung ihrer Produktion ermöglicht wird.“

    Zugleich fordert Mücke eine angemessene Beteiligung der betroffenen Industrie am weiteren Umsetzungsprozess auf Brüsseler und nationaler Ebene ein. „Angesichts des operativen Erfüllungsaufwands kann eine operable und rechtzeitige Umsetzung der TPD nur gelingen, wenn nicht über die Köpfe der Branche hinwegentschieden wird, sondern eine fachliche Zusammenarbeit mit uns gesucht wird. Wir stehen der Bundesregierung, insbesondere dem federführenden BMEL, jederzeit mit unserer Expertise zu Verfügung“, so Jan Mücke.


    Wie sinnvoll sind die Maßnahmen?

    Dies gilt auch bei einem weiteren Thema: der Einführung von Track&Trace (T&T) in der Lieferkette. Hier verlangt die TPD, dass bis 20. Mai 2019 für Zigaretten und Feinschnitttabake entsprechende Systeme aufgebaut werden, damit alle Warenbewegungen in der legalen Lieferkette anhand eines individuellen Erkennungsmerkmals auf der Einzelverpackung erfasst und verfolgt werden können.

    „Die Sinnhaftigkeit eines solchen Ansatzes zur Schmuggelbekämpfung muss grundsätzlich in Frage gestellt werden. Den Schmuggel aus Nicht-EU-Ländern, der außerhalb der legalen Lieferkette stattfindet, wird man dadurch nicht bekämpfen können. Keine einzige Schmuggelzigarette weniger wird es deshalb in Deutschland geben. Denn illegale Produzenten und Schmuggelhändler entziehen sich naturgemäß einer Kontrolle. Stattdessen werden den legalen Herstellern und Händlern unverhältnismäßige Lasten und Kosten aufgebürdet“, beurteilt Jan Mücke die neuen Regelungen.


    Partner rechtzeitig einbinden

    Damit eine Rückverfolgbarkeit bis auf Einzelpackungsebene nicht an der immensen Datenflut von Billionen von Datensätzen scheitert, ist Sachverstand von Experten gefragt. Eine operable Umsetzung setzt Fachkenntnisse auf den Gebieten des Supply Chain Management, der IT-Technologie und der Besteuerungsverfahren für Tabakerzeugnisse voraus. Die Industrie sollte – wie die Erfahrungen auf europäischer Ebene mit komplexen IT-Projekten wie EMCS oder ATLAS gezeigt haben – frühzeitig in die Beratungen einbezogen werden.

    Wie die technischen Standards und Kernelemente für die Inbetriebnahme des Track & Trace-Systems aussehen sollen, steht bislang noch in den Sternen. Jan Mücke fordert: „ Warenerfassung, Datenübermittlung und -speicherung müssen auf offenen Standards beruhen, damit eine Interoperabilität mit bereits in der Tabakindustrie eingesetzten T&T-Systemen gewährleistet ist. Nur elektronische Systeme basierend auf Packungscodierung garantieren eine sichere und verlässliche Lösung zur Kontrolle der Lieferkette. Sie könnten zukünftig auch für Zwecke der digitalen Steuererhebung sowie zur Produktauthentifizierung eingesetzt werden.“

    Knapper Zeitplan
    Die EU-Kommission hat angekündigt, dass die entsprechenden Durchführungsbestimmungen erst im 2. Quartal 2017 zu erwarten sind. „Dann wird es wirklich knapp“, befürchtet Jan Mücke, „denn ein solches Großprojekt lässt sich ohne langfristige Planungssicherheit nicht von heute auf morgen umsetzen, insbesondere nicht für die kleinen und mittleren Hersteller und Händler. Auch bei diesem Thema sollte sich die Bundesregierung gegenüber der Kommission für eine zügige Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen einsetzen.“
    red

    (DTZ 04/15)

  • Brasiliens Raucher im Visier

    SÃO PAULO // Ausgerechnet Brasilien: In dem Land, das seit Jahren den Titel des weltweit führenden Tabakexporteurs hält, wurde nun eines der härtesten Gesetze der südlichen Welthalbkugel gegen den Tabakgenuss eingeführt. Seit wenigen Wochen wurde dort das Rauchen durch das sogenannte „Lei Antifumo“ im ganzen Land stark eingeschränkt.

    Das Gesetz trat Anfang Dezember in Kraft und verbietet das Rauchen in geschlossenen Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden. Das gilt sowohl für öffentliche als auch für privat oder geschäftlich genutzte Räumlichkeiten. Der Genuss von Zigaretten, Zigarillos und anderen Tabakprodukten wird somit faktisch in allen Bars, Klubs und Restaurants verboten.

    Religiöse Rituale eine der wenigen Ausnahmen
    Die Regelung sieht nur wenige Ausnahmen vor. Darunter fallen Tabakwarenläden, Forschungsinstitute, Filmsets sowie Kliniken und Krankenhäuser, in denen Patienten rauchen dürfen. Allerdings gibt es hierfür Auflagen: Die Räume müssen über starke Rauchabzugsgeräte verfügen, dort dürfen weder Lebensmittel noch Getränke verkauft werden. Eine Ausnahme wurde ebenfalls für den Tabakgenuss während religiöser Riten geschaffen. Damit sind vor allem aus Afrika eingewanderte Rituale gemeint, bei denen traditionell Zigarren geraucht werden.

    Das Gesetz verbietet auch die Einrichtung von Raucherkabinen und erstreckt sich auch auf die Benutzung von Nargileh-Tabak. Fortan dürfen Brasilianer also lediglich zuhause, auf der Straße oder in Tabakfachgeschäften rauchen. Wirten, die sich nicht an das Verbot halten, drohen drakonische Geldstrafen zwischen 60.000 und 450.000 Euro sowie der Entzug des Gewerbescheins.

    Dagegen will nun der brasilianische Verband der Bar- und Restaurantbesitzer Abrasel vor Gericht gehen. „Das Gesetz schränkt die individuelle Freiheit des Einzelnen ein, ein legales Produkt zu konsumieren“, sagt Verbandschef Paulo Solmucci. Die Geldstrafen seien zudem viel zu hoch, beklagt sich Solmucci: „Sie könnten die Gastronomen in die Ruin treiben“.

    „Wie Kriminelle behandelt“
    Bisher hatten lediglich neun Bundesstaaten Antirauchergesetze verabschiedet, darunter die wirtschaftlich starken Regionen São Paulo und Rio de Janeiro. Nun gilt die Regelung landesweit – und sorgt für viel Wirbel. „Ich bin Raucherin und habe immer die Nichtraucher respektiert, doch nun werde ich plötzlich wie eine Kriminelle behandelt“, beschwert sich Leserin Silvania Arman in einem Kommentar auf der Website der Tageszeitung O Estado de S. Paulo. mar

    (DTZ 02/15)