Schlagwort: Jugendschutz

  • „Wir wollen nicht, dass Jugendliche rauchen!“

    BERLIN (DTZ/vi). Die Nichtverfügbarkeit von Tabakwaren für Menschen unter 18 Jahren ist der Schlüssel für einen wirkungsvollen Jugendschutz. Dabei stehen Hersteller und Händler gleichermaßen in der Verantwortung.

    Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) unterstützt den Handel bei der Erfüllung dieser gemeinsamen Verpflichtung durch die Bereitstellung von 240.000 Stoppschild-Aufklebern mit der Aufschrift „Rauchen nur ab 18“.

    Durch den täglichen Kundenkontakt kommt dem Handel eine Kernfunktion bei der Durchsetzung des Jugendschutzes zu. Mit der Anbringung der „Rauchen nur ab 18“-Aufkleber an Tür oder Fenster signalisiert der Händler seinen Kunden und der Öffentlichkeit, dass in seinem Geschäft der Jugendschutz strikt eingehalten wird. „Jugendschutz geht uns alle an. Dass die vielen Händler in Deutschland dieser Verpflichtung so verantwortungsbewusst nachkommen und auch ihre Mitarbeiter sensibilisieren, stärkt nicht nur den Jugendschutz, sondern kommt auch bei ihren Kunden gut an, die diese klare Haltung zu schätzen wissen“, so Henning Finck, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbands.

    Die „Rauchen nur ab 18“-Aufkleber bereiten jüngere Erwachsene darauf vor ihr Alter nachweisen zu müssen und halten Minderjährige davon ab, im Laden überhaupt nach Tabakwaren zu verlangen. Der Vorteil für Händler und die Angestellten: Sie sind den häufig damit verbundenen Diskussionen und Überredungsversuchen weniger ausgesetzt. Zugleich wird die strikte Einhaltung des Jugendschutzes von anderen Kunden erfahrungsgemäß honoriert. Jugendschutz rechnet sich also – ganz unabhängig von drohenden Bußgeldern bis zu 50 000 Euro bei Zuwiderhandlungen. Bei wiederholten Verstößen kann sogar die weitere Ausübung des Gewerbes untersagt werden – dies widerfuhr erst jüngst einem Gießener Tabakwarenhändler, der regelmäßig Tabakwaren ohne Ausweiskontrolle an Jugendliche verkauft hatte.

    Mit der Verteilung der Aufkleber führt der Deutsche Zigarettenverband eine Aktion seines Mitgliedsunternehmens British American Tobacco (BAT) fort, das in den vergangenen Jahren bereits „Rauchen nur ab 18“-Aufkleber an den Handel ausgeliefert hat. Die Bereitstellung neuer Aufkleber, die natürlich im Laufe der Zeit abnutzen und verbleichen, ist ein erster Schritt, jugendschutzpolitische Maßnahmen der Hersteller stärker auf Verbandsebene zu bündeln und auf diese Weise Synergieeffekte zu erzielen.

    „Bei einem so wichtigen Thema wie dem Jugendschutz sind sich unsere Mitgliedsunternehmen einig: Wir wollen nicht, dass Kinder und Jugendliche rauchen!“, stellt Henning Finck fest. Dies zeige sich auch an der konsequenten Einhaltung des DZV-Werbekodexes. Mit dieser freiwilligen Selbstverpflichtung stellen die Mitgliedsunternehmen sicher, dass sich ihre Marketingaktivitäten nicht an Kinder und Jugendliche richten. So darf etwa im direkten Umfeld von Schulen und Jugendzentren nicht auf Außenplakaten geworben oder in der Werbung dürfen nur Models eingesetzt werden, die mindestens 30 Jahre alt sind.

    Die „Rauchen nur ab 18“-Aufkleber werden in drei verschiedenen Größen geliefert und eignen sich so für die Anbringung Aufkleber an Tür, Fenster, Kasse und/oder Regal. Zusätzliche Aufkleber können jederzeit über den DZV bestellt werden: per Post: DZV, Unter den Linden 42, 10117 Berlin; per Fax: 030 / 88 66 36 111; per Internet: [link|http://www.zigarettenverband.de] www.zigarettenverband.de [/link].

    (DTZ 36/13)

  • USA: Online-Verkaufsverbot für E-Zigaretten?

    NEW YORK CITY (DTZ/red). Die US-Gesundheitsbehörde FDA prüft ein Verbot des Online-Handels mit E-Zigaretten. Bei einem gemeinsamen Treffen wurde den Herstellern ein entsprechender Maßnahmenkatalog präsentiert, berichtet das „Wall Street Journal“ (WSJ).

    Eine offizielle Ankündigung der Vorschläge wird für Oktober erwartet.

    Bereits 2009 hatte die Food and Drug Administration (FDA) die gesundheitlichen Risiken der elektronischen Zigarette öffentlichen angeprangert. Aktuell geht es jetzt auch um einen besseren Jugendschutz, so das WSJ. In diesem Zusammenhang könnte das Mindestalter von 18 auf 19 Jahren heraufgesetzt werden.

    Darüber hinaus überprüft die FDA auch Werberichtlinien für Fernsehen, Radio und Print-Produkte, zitiert das WJS den Direktor für Tabakprodukte bei der FDA, Mitch Zeller. Dabei gehe es allerdings nicht um mögliche Einschränkungen für E-Zigaretten oder andere Produktgruppen, so Zeller. Die Vorschläge würden zeitgleich den beteiligten Parteien vorgelegt.

    In den USA wird der Umsatz mit E-Zigarettenmarkt dieses Jahr rund 1 Mrd. US-Dollar erzielen, schreibt das WSJI. Und das Geschäft wächst weiter. In den nächsten fünf Jahren könnte der Umsatz bei 10 Mrd. Dollar liegen, vorausgesetzt die Konsumenten wechseln weiterhin von Tabak zu den batteriebetriebenen Dampfer-Geräten, heißt es.

    Wenn das Online-Geschäft mit der e-Zigarette verboten wird, erwarten Marktbeobachter im Gegenzug einen entsprechenden Aufschwung für den stationären US-Handel.

    (DTZ 35/13)

  • BTWE warnt vor Arbeitsplatzverlusten

    KÖLN (DTZ/vi). Laut aktuellen Medienberichten unterstützt die Bundesregierung das Verbot der gerade bei älteren Menschen beliebten Menthol-Zigaretten.

    Hingegen gibt es – anders als ursprünglich in Medienberichten dargestellt – keine Entscheidung zu Schockbildern. Der BTWE zeigt Unverständnis für extreme Maßnahmen zur Tabakregulierung und warnt vor unbeabsichtigten Konsequenzen.

    Nach seiner Ansicht sollen Tabakwaren zwar umfassend, verantwortungsbewusst und unter Berücksichtigung aller Konsequenzen reguliert werden. Extreme Maßnahmen, wie übergroße Schockbilder und Warnhinweise sowie das Verbot von Mentholzigaretten seien für die gesundheitspolitischen Ziele jedoch kontraproduktiv, zudem fehle der wissenschaftliche Nachweis über die Wirksamkeit dieser Maßnahmen.

    „Gerade ein Verbot von ganzen Produktreihen wie Mentholzigaretten ist ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt, der schon heute erschreckende Ausmaße angenommen hat. Der Jugendschutz wird durch den Schwarzmarkt völlig unterwandert. Mentholzigaretten werden vornehmlich von älteren Konsumenten bevorzugt, was gegen das Argument des Jugendschutzes spricht“, sagt Rainer von Bötticher, Präsident des BTWE.

    Die Maßnahmen der EU-Kommission schränkten Verbraucher direkt in ihrer Auswahl ein und nähmen ihnen wichtige Informationsmöglichkeiten. Der BTWE geht davon aus, dass dies dazu führt, dass Produkte stärker über den Preis kommuniziert werden.

    „Ein solcher Preiskampf bei einer gleichzeitigen Einschränkung des Sortiments führt zu einer Marktverschiebung. Der Tabak-Fachhandel ist mit seinen rund 8 000 Händlern und 25 000 Arbeitsplätzen Leidtragender einer solch einseitigen Politik“, so von Bötticher. Die größten gesundheitspolitischen Erfolge würden mit umfassenden Informations- und Präventionsmaßnahmen erreicht. So belegt eine Langzeitstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dass der Anteil jugendlicher Raucher derzeit auf einem historischen Tiefstand ist und sich allein in den letzten zehn Jahren halbiert hat.

    Andere nationale Parlamente haben bereits Kritik an den Plänen der EU-Kommission geäußert. Am kommenden Freitag tagt der EU-Ministerrat um über die TPD zu beraten.

    (DTZ 25/13)

  • Wirtschaftsverbände sehen staatliche Überregulierung durchweg kritisch

    BERLIN (DTZ/HePe). „Staatliche Fürsorge zwischen Überregulierung und Kundennutzen“ – zu diesem Thema luden der BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie BVE und der Markenverband zu ihrem „Forum Wirtschaft und Verbraucher“ nach Berlin.

    Vor etwa 100 Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Politikern und Journalisten verwies Dieter Schweer, Hauptgeschäftsführer des BDI, auf das verbraucherpolitische Leitbild der Bundesregierung: Danach solle ein gut informierter mündiger und selbstbestimmter Verbraucher eine eigenverantwortliche Wahl treffen können. Überregulierung sei teuer und verhindere Angebotsvielfalt. Konsumsteuerung werfe die Frage nach ihren politischen Kriterien und ihrer demokratischen Legitimation auf. Es gibt auch, so Schweer, ein Recht auf Unvernunft.

    Während Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, den Schutzaspekt in den Vordergrund stellte – der Konsument müsse vor Irreführung und Gesundheitsgefährdung bewahrt werden – beklagte der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, Jürgen Abraham, eine „Diktatur der Fürsorge“. Zur freien Lebensgestaltung gehöre auch das Wahlrecht des Verbrauchers. Dieser ließe sich stark vom Vertrauen in Marken leiten. Andererseits gäbe es besonders im Lebensmittelbereich eine Verunsicherung, die aus fehlendem Verständnis für die qualitativen, vor allem hygienischen Vorteile industrieller Produktion resultiere. Hier müsse die produzierende Wirtschaft durch maximale Transparenz für Abhilfe schaffen. „Öffnet Eure Betriebe“, forderte Abraham.

    In verschiedenen Podiumsrunden diskutierten dann unter der Moderation des Politikjournalisten Guido Bohsem von der Süddeutschen Zeitung Fachleute, Politiker und Journalisten über die Themenkreise Werbung, Sponsoring, Markenauftritt und Produktgestaltung, Inhaltsstoffe, Kennzeichnungspflicht und was das für die Kommunikation mit dem Verbraucher bedeute und wo die Grenzen der Herstellerfreiheit lägen.

    Während Jens Spahn (CDU) den Alkoholanbietern mangelhafte Einhaltung der Selbstverpflichtungen vorwarf, was der Präsident des Brauer-Bunds, Hans-Georg Eils, zurückwies, reklamierte Manfred Parteina, Geschäftsführer des ZAW, der Staat mische sich über Werberegulierung unzulässig in persönliche Lebensbereiche ein. Auch er forderte das „Recht auf Unvernunft“. Allgemeine Übereinstimmung dagegen herrschte bei der Feststellung der Notwendigkeit eines strikten Jugendschutzes.

    Beim Thema Tabak stand natürlich die neue Tabakrichtlinie im Mittelpunkt der Diskussion. Dirk Pangritz, Geschäftsführer des DZV, zeigte sich enttäuscht darüber, dass seitens des Bundesinstituts für Risikobewertung noch immer keine klare Reaktion auf die vorliegenden Daten erfolgt sei. Die im EU-Entwurf veränderten Deklarationsvorschriften würden zu weniger Information als bisher führen, Forderungen etwa nach „Verringerung der Attraktivität“ seien sinnlos, da Attraktivität ja kein objektiv messbarer Wert sei.

    Hans-Michael Goldmann (FDP), Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, hielt die in der neuen Tabakrichtlinie vorgesehenen Verschärfungen schlicht für überflüssig und für schädlich, da sie der Produktdifferenzierung im Wege stünden. Dirk Pangritz sprang ihm bei mit dem Hinweis, dass selbst nach Aussage der Drogenbeauftragten fast 100 Prozent der erwachsenen Bevölkerung über die Gesundheitsrisiken, die mit dem Rauchen verbunden sind, informiert seien. Außerdem sei der Konsum bei Jugendlichen deutlich rückläufig.

    „Dürfen wir bald gar nichts mehr – rauchen, saufen, fressen?“ fragte Nicole Maisch (Grüne), ebenfalls Mitglied im Verbraucherschutz-Ausschuss, und antwortete mit einem erfrischenden „Doch“. Allerdings meinte sie auch, es sei politisch gewollt, dass weniger geraucht würde.

    Die Journalisten Jan Grossarth, Wirtschaftsredakteur der FAZ, und Guido Bohsem warfen übereinstimmend ihrem eigenen Berufsstand vor, dass die Diskussion in den Medien viel zu hysterisch geführt werde. Es sei ein Mechanismus der Mediengesellschaft, dass gehört werde, wer am lautesten schreie. Auch der FDP-Politiker Goldmann beklagte, dass die Berichterstattung zu diesen Themen ungewichtet und mit negativen Tendenzen erfolge – von den Politikern würde dann gefordert, daraus Gesetze zu machen.

    Wenn die Standpunkte dieses Forums auch unterschiedlich waren, blieb ein gemeinsames Fazit: Weniger Aufgeregtheit und mehr Sachlichkeit in der Diskussion, mehr Transparenz auf der Wirtschaftsseite und weniger Populismus in der Politik wären zu wünschen.

    (DTZ 21/13)

  • „Da ist im Entwurf etwas schief gelaufen“

    BÜNDE (DTZ/red). Der Verpackungshersteller Weidenhammer schlägt Alarm. Nach der geplanten Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) darf Feinschnitt nur noch in Beuteln verpackt werden. Das wäre das Ende der herkömmlichen Kombidose, wie sie das Hockenheimer Unternehmen herstellt.

    Und damit wäre der Hersteller vom Markt für Tabakwaren-Verpackungen ausgeschlossen, zitiert die „Rheiderland Zeitung“ Firmenchef Ralf Weidenhammer. Auch der SPD-Europaabgeordnete Matthias Groote sieht in diesem Punkt der geplanten Richtlinie keinen Sinn. Bei TPD 2 gehe es um Jugendschutz betonte er bei einem Gespräch mit dem Verpackungsspezialisten in Bünde und nicht ob eine Verpackung rund oder eckig sei.

    Groote versprach im Anhörungsverfahren, in dem der Kommissionsentwurf diskutiert wird, für eine Änderungen zu plädieren: „Da ist im Entwurf etwas schief gelaufen oder nicht beachtet worden“, sagt er im Gespräch mit der Tageszeitung.

    (DTZ 11/13)

  • Hersteller schlagen Alarm

    LONDON (DTZ/red). Die Tabakkonzerne schlagen Alarm. Die geplante Einführung der Einheitspackung sei ein Anschlag auf die britische Wirtschaft, sagt Jaine Chisholm Caunt, die Generalsekretärin der Tobacco Manufacturers Association (TMA).

    Die Entscheidung gegen die Tabakindustrie vor dem Obersten Gerichtshof in Australien ist eine Woche nach dem Urteil allgegenwärtig. Gerade in Großbritannien, wo das Thema seit Monaten für Gesprächsstoff in den Medien sorgt.

    Für die TMA steht Medienberichten zufolge außer Frage, dass einheitliche Verpackungen leicht zu kopieren bzw. fälschen und quasi ein Geschenk für das organisierte Verbrechen sind.

    Dem englischen Staat gingen durch illegalen Tabakhandel rund vier Milliarden Euro im Jahr verloren, was einem täglich Verlust von etwa zehn Millionen Euro entspräche – mit steigender Tendenz, rechnet Chisholm Caunt im Gespräch mit der englischen Fachzeitschrift „Packaging News“ vor.

    Wo dabei der Effekt für den Jugendschutz bleibe, immerhin das oberste Ziel der Maßnahme, sehe die TMA nicht. Im Gegenteil. Wie andere kritische Stimmen auch fürchtet der Verband eine Zunahme des Schmuggels und eine Verbreitung der illegalen Ware in England.

    Eine halbe Million Menschen habe sich in Großbritannien via Online-Abstimmung, Postkartenaktionen und E-Mails gegen das geplante Gesetz ausgesprochen, betont die TMA-Sprecherin (DTZ berichtete).

    (DTZ 34/12)

  • JTI kündigt Klage gegen England an

    LONDON (DTZ/red). Japan Tobacco International (JTI) will rechtliche Schritte gegen die britische Regierung einleiten, sollte ein Gesetz zur Einführung der Einheitspackung für Tabakprodukte verabschiedet werden.

    Der weltweit drittgrößte Zigarettenproduzent begründet das Vorgehen mit dem Schutz seiner Marken, schreibt die „Financial Times Online“ (FTD). Die Entscheidung werde im September getroffen.

    Einen Monat zuvor, im August, sei die öffentliche Online-Abstimmung zum Plain packaging (engl. Einheitspackung) des britischen Gesundheitsministeriums (Department of Health/DoH) offiziell abgeschlossen.

    Der Vorstoß ist Medienberichten zufolge der aktuelle Höhepunkt in der Auseinandersetzung zwischen der Tabakindustrie und der britischen Regierung zum Thema Plain packaging. Hintergrund ist die Sorge der Hersteller, dass England dem Beispiel Australiens folgen könnte. Dort tritt ab ab Dezember ein Gesetz in Kraft, das für alle Tabakprodukte eine normierte Verpackung gesetzlich vorschreibt.

    Martin Southgate, Geschäftsführer von JTI in Großbritannien, zweifelt in diesem Zusammenhang an der Unabhängigkeit des Gesundheitsministeriums (DoH) und glaubt Medienberichten zufolge, dass die Entscheidung für die einheitliche Verpackung von Tabakprodukten schon jetzt längst gefallen sei.

    Für die Kritiker steht fest, dass die Nutznießer des Gesetzes das organisierte Verbrechen und der illegale Handel sind und damit am eigentlichen Ziel, dem Jugendschutz, völlig vorbei reguliert werde.

    (DTZ 28/12)

  • BDTA-Tagung bot guten Einblick in die Funktionsweise der EU

    DRESDEN (DTZ/fok). Vorbei die Zeiten, in denen Jahresversammlungen des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) schwerpunktmäßig dazu dienten, kritische Diskussionen mit der herstellenden Industrie zu führen.

    Auch die Informationen über technische Weiterentwicklungen rund um den Zigarettenautomaten sind etwas in den Hintergrund getreten. Stattdessen setzt der Verband auf ein Tagungskonzept, das den Unternehmen des Tabakwaren-Großhandels Einblick gibt in die Veränderung der Rahmenbedingungen, in diesem Jahr speziell in die Mechanismen von Regulierungsvorhaben der EU. Dies aus der Erkenntnis heraus, dass ein langfristig erfolgreiches Wirtschaften nur möglich ist, wenn der regulative Rahmen in Deutschland, vor allem aber in Europa, dies zulässt.

    Eine hohe Teilnehmerzahl seitens der Mitglieder bewies, dass das Tagungskonzept von diesen gut angenommen wird. Der attraktive Tagungsort Dresden trug aber sicher ebenfalls dazu bei. Dr. Michael Reisen, 1. Vorsitzender des BDTA, erwähnte eingangs seiner Begrüßungsansprache, dass man die nächste Tagung aber auch gerne wieder in NRW stattfinden lassen werde, wobei man sich wünsche, dass auch künftig das derzeitige Nichtraucherschutzgesetz mit seinen Ausnahmeregelungen Bestand habe.

    Die entsprechende Online-Petition an die damalige und wohl auch künftige Ministerpräsidentin Hannelore Kraft habe immerhin 52 000 Unterschriften erbracht und war damit eine der erfolgreichsten Petitionen, die je in NRW durchgeführt wurden.

    Mit Blick auf den Markt stellte Dr. Reisen fest, dass das abgelaufene Jahr mit der klaren Stabilisierung ein positives Signal gesetzt habe. Er verdeutlichte, dass der Gesamtkonsum sich in den letzten 21 Jahren lediglich um 0,5 Prozent pro Jahr reduziert habe, wobei allerdings das Volumen des Markenzigarettenabsatzes insgesamt um fast 50 Prozent schrumpfte, während Grenzverkäufe/Schmuggel einerseits und der Verkauf von OTP, vor allem von Feinschnitt, stark zugenommen haben.

    Weiter stellte Dr. Reisen fest, dass ein großer Teil der heute aktuellen Branchenthemen auch schon vor zehn Jahren für Zündstoff sorgten. Was in der Zwischenzeit abgeschlossen wurde, war der technische Jugendschutz, den die Branche konsequent umgesetzt hat. Das sorgte einerseits für starke Umsatzverluste und entsprechenden Mitarbeiterabbau, sorgt aber für die aktuelle Sicherheit des Geschäftes und gute Argumente Richtung Europa, betonte Dr. Reisen.

    Für das Jahr 2012 hofft der BDTA-Vorsitzende auf eine Fortsetzung des Stabilitätstrends, getragen durch einen moderaten Umgang mit dem Faktor KVP bei der Zigarette. Beim Feinschnitt hingegen sieht er noch preisliche Gestaltungsspielräume, die seitens der Industrie sinnvoll genutzt werden sollten. Denn spannenschwache OTP nutzten weder dem Handel noch der Industrie.

    Der BDTA-Vorsitzende stellte heraus, dass das Thema Automatenverbot nach wie vor über der Branche schwebe. Die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes an den Automaten in Deutschland helfe in den Gesprächen und Diskussionen auf europäischer Ebene, leider sei aber noch keine Entwarnung in Sachen Automatenverbot in der EU angesagt. Dr. Reisen erklärte dies mit dem Widerstreit von Rationalität und Mainstream, der sich auch bei vielen anderen gesellschaftlich umstrittenen Themen äußere.

    Doch es bringe nichts, den Kopf in den Sand zu stecken. Man müsse seine Argumente immer wieder auch auf europäischer Ebene vorbringen und Überzeugungsarbeit leisten. Dazu trage der Europäische Tabakwarenverband ETV besonders bei, in den der BDTA personell viel Arbeit und Know-how einbringe. Dies betreffe die komplette Diskussion um die Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie. Ein Schwerpunkt für den ETV liege im Erhalt der Zigarettenautomaten, die vor allem in Deutschland unverändert ein großes Gewicht im Zigarettenvertrieb besitzen und außerdem noch in Spanien und Portugal verbreitet im Einsatz sind.

    In Gesprächen mit EU-Kommissar Dalli war festgestellt worden, dass der Jugendschutz offensichtlich die oberste Maxime bei den Regulierungszielen ist. So werde der Jugendschutz als Argument genannt, wenn Eingriffe hinsichtlich der „Attraktivität“ der Produkte z.B. bei den Geschmacksrichtungen, Packungsgestaltungen oder Verbote von Produktpräsentationen vorgeschlagen werden. Dieser vorgegebene Attraktivitätsaspekt ist subjektiv, also wissenschaftlich nicht seriös messbar, dient aus Sicht seiner Verfechter aber als Grund, dem Jugendschutz Vorfahrt vor Eigentums-und Markenrechten einzuräumen.

    Parallel dazu gibt es, so Dr. Reisen, die objektive Komponente, die den Jugendschutz am „Zugangs“-Aspekt misst. Hierzu sagte er: „Die konsequente Umsetzung des objektiven Zugangs-Jugendschutzes auf Einzelhandelsebene ist auch politisch hilfreich. Sie ist ein Faustpfand für unsere Branche: Wer fahrlässig oder sogar vorsätzlich dagegen verstößt, verspielt möglichen entscheidenden Kredit in der politischen Diskussion. Unser Verhalten hat uns aktuell in Europa bereits geholfen, weil die Umsetzung am Automaten als vorbildlich erwähnt wurde.“ Daher müsse die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes auf Einzelhandelsebene inklusive Automatenaufstellern konsequent weiter umgesetzt werden.

    Der BDTA-Vorsitzende machte weiter deutlich, dass nur legale Vertriebswege ordnungspolitisch zu regulieren, zu kontrollieren und zu überwachen sind. Würden legale Verteiler verboten oder diesen die wirtschaftliche Geschäftsgrundlage entzogen, so verliere auch der Staat seinen Einfluss.

    Abschließend stellte Dr. Reisen heraus, dass der mittelständisch geprägte Tabakwaren-Großhandel unternehmerische Verantwortung und das Risiko für sein Tun übernimmt – ohne Subventionen oder Auffanggesellschaften. Andererseits möchten diese Unternehmen dafür aber auch einen legalen Handlungsspielraum definiert haben, auf dem sie planen können, für sich und für ihre Mitarbeiter.

    Wie Europa tickt und wie die europäischen Strukturen und Entscheidungswege sind, dass erläuterten in zwei Redebeiträgen der bekannte Gastreferent Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio sowie der dem BDTA als Berater verbundene Rechtswissenschaftler Dr. Reinhard Pauling. Hierzu und zu weiteren Schwerpunkten der BDTA-Tagung lesen Sie bitte weiter auf Seite 3 dieser Ausgabe.

    (DTZ 20/12)

  • Niedersachsen erlaubt E-Zigarette

    HANNOVER (DTZ/red). In Niedersachsen ist der Konsum von E-Zigaretten vorerst erlaubt. Das Landesgesundheitsministerium schließt Medieninformationen zufolge zurzeit ein Verbot aus.

    Das gelte auch für Behörden, heißt es. Das Land schreibe nicht vor, dass sie in den Büros die E-Zigarette verbieten sollen.

    Das Ziel der Landesregierung sei die Einhaltung des Jugendschutzes. Letztlich wirklich sinnvoll sei jedoch eine bundesweit einheitliche Lösung. Auf der nächsten Konferenz der Gesundheitsminister im Frühjahr, soll nach Medieninformationen beschlossen werden, dass E-Zigaretten unter das Arzneimittelrecht fallen. Das hätte zur Folge, dass sie nur noch in Apotheken an Erwachsene verkauft werden dürfen.

    Die SPD in Niedersachsen fordert laut jüngsten Pressemeldungen ein Verbot der E-Zigarette, solange Gesundheitsrisiken nicht ausgeschlossen werden können.

    (DTZ 12/12)

  • Regierung rudert zurück

    EDINBURGH (DTZ/red). Das gesetzliche Auslageverbot für Zigaretten und Tabakprodukte in den schottischen Lebensmittelmärkten für April ist vorerst gestoppt. Als Grund wird Medienberichten zufolge eine laufende juristische Auseinandersetzung genannt, die das Vorhaben bis zu drei Jahre verzögern könnte.

    Der Zigarettenproduzent Imperial Tobacco klagt gegen die Regierungspläne, weil das Verbot in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit stehe. Darüber hinaus sei das Parlament in Westminster (England) und nicht das schottische Parlament für derartige Gesetzesvorhaben zuständig.

    Der staatliche Eingriff soll den Jugendschutz unterstützen und den Abverkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche verhindern, betont der schottische Gesundheitsminister Michael Matheson.
    Die Regierung wollte das Gesetz im Handel in zwei Stufen umsetzen, wobei die großen Lebensmittelketten ursprünglich im Oktober 2011 als erste ihre Tabakwaren aus dem Sichtfeld der Konsumenten nehmen sollten. Durch die Klage des Tabakunternehmens verzögert sich dieses Vorhaben. In einer zweiten Stufe, die für 2015 angesetzt ist, soll das Gesetz auch für kleine Geschäfte in Kraft treten, schreibt der Onlinedienst „Forest“.

    (DTZ 03/12)