Schlagwort: Einzelhandel

  • Betriebe vor dem Aus

    NÜRNBERG // Etwa 23 Prozent aller Betriebe sind aktuell nach den Regelungen des Lockdowns in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt. Sie mussten ihre Geschäftstätigkeit vorübergehend ganz oder teilweise einstellen.

    Befragung
    Sechs Prozent der Firmen geben an, vollständig geschlossen zu haben. Im Januar berichteten die Betriebe noch zu 28 Prozent, ganz oder teilweise geschlossen zu haben. Das geht aus einer zwischen dem 22.  März und 8. April durchgeführten repräsentativen Befragung von Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

    Branchen
    Allerdings sind die einzelnen Branchen unterschiedlich betroffen: Im Groß- und Einzelhandel sind 27 Prozent der Betriebe nach den Regelungen des Lockdowns in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt. Bei den sonstigen Serviceleistungen – dazu zählen beispielsweise personennahe Dienstleistungen oder solche der Unterhaltung und Erholung – gilt dies für 20 Prozent. Von diesen berichten acht Prozent von vollständigen Schließungen, im Groß- und Einzelhandel sind es drei Prozent. Mit Abstand am stärksten ist das Gastgewerbe betroffen: 87 Prozent der Gastro-Unternehmen sind aktuell von den angeordneten Schließungen betroffen. Rund ein Drittel der Betriebe im Gastgewerbe gibt an, ihre Geschäftstätigkeit ganz eingestellt zu haben.

    Existenz bedroht
    Insgesamt sehen sich zwölf Prozent aller Unternehmen akut in ihrer Existenz bedroht. Dabei sind insbesondere kleinere Firmen mit zehn bis 49 Beschäftigten und Kleinstbetriebe mit einem bis neun Beschäftigten betroffen: Neun beziehungsweise 13 Prozent sehen sich aktuell existenzgefährdet. In der Gastronomie betrachten 41 Prozent der Unternehmen ihre Situation als existenzbedrohend, im Groß- und Einzelhandel sind es 13 Prozent.


    red

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Corona und kein Ende. Im Moment dreht sich alles um das geplante Infektionsschutzgesetz (Entscheidung bei Redaktionsschluss noch nicht gefallen). Damit bestimmt der Bund an den Ländern vorbei, schwarze Tage für Demokratie und Föderalismus. Erstaunlicherweise regt sich auf Seiten der Parlamentarier, deren Auftrag vom Souverän damit praktisch ausgehebelt wird, kaum Widerstand.


    Maßnahmen

    Dabei ist das meines Erachtens noch nicht einmal das Hauptproblem. Das liegt vielmehr darin, dass Betroffene bisher Maßnahmen gerichtlich überprüfen lassen können, wie es ja immer wieder vorkommt – und wobei die beanstandeten Maßnahmen ja oft auch aufgehoben werden. Werden jedoch die Maßnahmen per se in Gesetzesform gebracht, dann entfällt dieser „Rechtsschutz“. Lediglich der Weg zum Bundesverfassungsgericht stünde den Bürgern offen; allerdings hat Karlsruhe sich in der Pandemie bislang erstaunlich zurückgehalten und die Hürden vor einer Verfassungsbeschwerde sind hoch.

    Branche
    Erstaunlich gelassen gehen die Märkte und die Wirtschaft (noch) mit der Situation in Deutschland und in Europa um. „Folgt man den Einkaufmanager-Indizes, so befindet sich die Stimmung in der Wirtschaft auf einem Rekordhoch“, schreibt die Privatbank Ellwanger&Geiger in einem aktuellen Report. Andere Indikatoren liefern zwar ein pessimistischeres Stimmungsbild. Zumindest die europäischen Einzelhandelsumsätze lagen im Februar (+3,0 Prozent) noch deutlich unter denen des Vorjahres, allerdings hatten Beobachter mit Schlimmerem gerechnet. Dennoch liegt die Branche am Boden.

    Innenstädte und Einkaufszeiten
    Kein Wunder, dass sich eine Bewegung formiert, die einen großzügigeren Umgang mit den Ladenöffnungszeiten in der Zeit nach Corona anstrebt. Der ursprüngliche Vorschlag kam von Marcel Fratscher, Präsident des DIW. FDP, Handel und Kommunen sehen das ähnlich. Während Fratscher die Innenstädte attraktiver machen möchte, sieht die FDP in Entzerrungen der Einkaufszeiten einen Beitrag zum Infektionsschutz sowie eine Hilfe im Wettbewerb mit dem Online-Handel.

    Sonntagsöffnungen
    Und der HDE erklärte, mit Sonntagsöffnungen könne wenigstens etwas verlorener Umsatz wieder aufgeholt werden. Nur die Gewerkschaft Verdi möchte ihren Mitgliedern die Sonntagsarbeit ersparen. Ob eine solche Blockade-Haltung angesichts der verheerenden Daten aus der Branche vernünftig ist, mag dahingestellt bleiben.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.


    Herzlich,


    Marc Reisner,

    Chefredakteur DTZ

  • Nun übernimmt der Bund das Ruder

    BERLIN // Seit mehr als 13 Monaten werden in Deutschland die Grundrechte als Mittel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeschränkt. Dazu zählen auch Zwangsschließungen zahlreicher Betriebe. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass die Länder die Corona-Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz unterschiedlich ausgelegt haben, will nun der Bund das Kommando in der Corona-Politik übernehmen. Das hat auch für den Einzelhandel weitreichende Konsequenzen.

    Notbremse
    „Die bundeseinheitliche Notbremse ist überfällig,“ sagt Kanzlerin Angela Merkel. Deshalb ergänzt die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz. Wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100 000 Einwohner überschreitet, sollen dort ab dem übernächsten Tag bundeinheitlich festgelegte, zusätzliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen bremsen. Diese Maßnahmen werden im neu eingefügten Paragraf 28 b des Infektionsschutzgesetzes geregelt.

    Kontakbeschränkungen
    Unter anderem sieht der Bund weitere Kontaktbeschränkungen für private Treffen und nächtliche Ausgangssperren vor. Für den Einzelhandel gelten folgende Regelungen:
    Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existenziellen Dienstleistungen soll sichergestellt bleiben. Deshalb dürfen der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte offen bleiben. Das gilt ebenfalls unter anderem auch für Poststellen. Voraussetzung bleiben die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht.

    Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes
    Die am 13. April vom Bundeskabinett beschlossene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes wird in den nächsten Tagen (nach Redaktionsschluss der DTZ-Prinzausgabe) im Bundestag beraten. Anschließend wird der Bundesrat beteiligt. Allerdings ist der Gesetzentwurf im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

    Impfung
    Dass die Bundesregierung nun das Zepter vollends in die Hand nimmt, stößt längst nicht überall auf Zustimmung. Angesichts des von weiten Teilen der Bevölkerung als zu langsam empfundenen Tempos bei den Impfungen hat die Regierung Ansehen im Hinblick auf die Krisenbewältigung verloren.

    Skeptische Stimmen
    So gibt es auch im Einzelhandel einige skeptische Stimmen. Gewarnt wird vor allem vor anhaltenden Lockdowns und noch härteren Einschnitten. „Jede Verschärfung der Maßnahmen bedeutet auch eine Verschärfung der Existenznot im Handel“, gibt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), zu bedenken. Sollte die Notbremse wie geplant umgesetzt werden, bedürfe es daher angemessener staatlicher Finanzhilfen, die über die aktuellen Wirtschaftshilfen hinausgingen. Im Übrigen gebe es keine plausible Begründung dafür, den Nicht-Lebensmittelhandel ab einer Inzidenz von 100 zu schließen, „Click & Collect“ zu verbieten und strengere Kundenbegrenzungen im Lebensmittelhandel einzuführen. „Der Ansatz der Bundesregierung ist nicht zielführend. Es braucht schnelle und wirksame Maßnahmen für Infektionsherde, keine symbolische Notbremse für den Handel“, so Genth weiter.

    Testpflicht für Unternehmen
    Kritik gibt es auch an der Testpflicht für Unternehmen. Diese wird nicht zuletzt wegen zu hoher Kosten und der damit einhergehenden Bürokratie kritisiert. Zudem seien die Corona-Tests nicht in ausreichend großer Zahl vorhanden.

    Wie die Testpflicht für den deutschen Einzelhandel aussehen könnte, lässt sich in Berlin und Sachsen beobachten, denn in diesen beiden Ländern besteht bereits seit Ende März eine Testpflicht für das Personal. Arbeitgeber des Einzelhandels sind dort verpflichtet, den Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind zweimal pro Woche ein Testangebot zu machen. Mitarbeiter mit direktem Kontakt zu Kunden müssen das Angebot annehmen und das Ergebnis vier Wochen aufbewahren. Die Kosten für die Tests sind von den Händlern zu tragen, können aber bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III erstattet werden.

    Selbstständige, die direkten Kontakt zu Kunden haben, sind verpflichtet mindestens einmal pro Woche, eine Testung mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests vornehmen zu lassen. Der Nachweis muss ebenfalls für die Dauer von vier Wochen aufgehoben werden.

    red

  • Muster für Protest-Mail an Bundestagsabgeordnete

    KÖLN // Der Deutsche Bundestag muss jetzt über die Änderungen im Infektionsschutzgesetz entscheiden. Aktuell sind für den Einzelhandel im Fall eines Falles massive Verschärfungen geplant. Weder Click & Collect noch Test & Meet sind im letzten Gesetzentwurf vorgesehen.

    Musterbrief
    Mit dem beigefügten [lpdf|107]Musterbrief [/lpdf]des HDE können sich Händler jetzt per E-Mail an ihre Bundestagsabgeordneten wenden, um die geplanten weiteren Einschränkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu verhindern.

    Den Kontakt zu ihren Bundestagsabgeordneten finden Händler unter [link|https://www.bundestag.de/abgeordnete]https://www.bundestag.de/abgeordnete[/link].

    red

  • Schluss mit Lockdown

    BERLIN // „Nach einem Jahr mit Lockdowns und Einschränkungen ist der Einzelhandel auf eine schnelle Krisenbewältigung angewiesen.“ Darauf hat HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth hingewiesen. Jetzt seien zielgenaue Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gefordert. Corona-Maßnahmen müssten dort ansetzen, wo die Infektionsgefahr erhöht ist, das sei im Einzelhandel und beim Einkauf nicht der Fall.

    Zeitliche Befristung
    Sollte die Politik einen weiteren Lockdown beschließen, erwartet der HDE dabei zwingend eine zeitliche Befristung mit einer verbindlichen Öffnungsstrategie. „Ein erneuter Lockdown darf lediglich eine zeitlich eng befristete Übergangslösung sein.“ Zudem müssten die Hilfen endlich dort ankommen, wo sie gebraucht würden. So bekämen etwa Unternehmen mit vielen Filialen keine ausreichende finanzielle Unterstützung.

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  • Kein Ende in Sicht

    BERLIN // „Bund und Länder agieren nur noch im Tunnelmodus. Die alleinige Fixierung auf die Corona-Inzidenzwerte wird der komplexen Lage nicht gerecht. Die Maßnahmen müssen sich an den wissenschaftlichen Fakten orientieren und die zeigen, dass die Infektionsgefahr beim Einkaufen niedrig ist.“ Mit dieser Kritik reagiert Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), auf die von Bundes- und Länderregierungen beschlossene erneute Verlängerung des Lockdowns bis zum 18. April.

    Der Unmut über die Corona-Politik der Kanzlerin und der Ministerpräsidenten wächst spürbar. Vielen Bürgern und Unternehmern ist kaum noch zu vermitteln, warum ihre Grundrechte nach über einem Jahr Corona-Pandemie nach wie vor eingeschränkt werden, warum ihre Betriebe über Monate hinweg von Zwangsschließungen betroffen sind, während die Politik ihre Hausaufgaben nicht oder nur unzureichend löst.

    Unterdessen hinterlässt der seit über 100 Tagen andauernde Lockdown tiefe Spuren in den Geschäften, die nicht mit Lebensmitteln handeln. Aus der neuesten HDE-Umfrage unter knapp 1000 Händlern geht hervor, dass 54 Prozent der Bekleidungsgeschäfte und 58 Prozent der Läden mit Schuhen und Lederwaren die Insolvenz droht.

    „Künstlich am Leben gehaltene Unternehmen“
    In einer Studie kommen das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Verband der Vereine Creditreform zu dem Schluss, dass in der zweiten Jahreshälfte jenen Firmen eine Pleite droht, die aktuell durch staatliche Corona-Hilfen „künstlich am Leben gehalten“ werden. Auf diese Weise habe sich ein Rückstau bei den Insolvenzen in Höhe von etwa 25.000 überwiegend kleinen Betrieben gebildet, so die Autoren der Studie.

    Die Experten haben die Bonitätsdaten von etwa 1,5 Millionen Firmen ausgewertet und daraus abgeleitet, dass besonders kleine, finanziell schwache Betriebe, die unter normalen wirtschaftlichen Umständen sehr wahrscheinlich insolvent gegangen wären, ohne Perspektive auf eine erfolgreiche Sanierung durch staatliche Hilfen am Leben gehalten wurden – – so genannte „Zombie-Unternehmen“.

    Enorme Umsatzverluste
    Der HDE hat außerdem von den Händlern erfahren, dass die Umsatzverluste in der vergangenen Woche im Vergleich zu 2019 weiter enorm sind. Die geschlossenen Geschäfte in den Innenstädten machten 63 Prozent weniger Umsatz als vor zwei Jahren. Die Läden, bei denen ein Einkauf mit Terminvereinbarung möglich war, verzeichneten ein Minus von knapp einem Drittel. Mit knapp einem Fünftel im Minus landeten die Geschäfte, die mit Begrenzung der Kundenzahl geöffnet hatten.

    „Mit den Firmen wanken ganze Innenstädte", warnt Stefan Genth. Beim HDE geht man von Umsatzverlusten durch den Lockdown seit dem 16. Dezember von bis zu 40 Milliarden Euro aus. Und mit jedem geschlossenen Verkaufstag des aktuell bis 18. April verlängerten Lockdowns kämen weitere 700 Millionen Euro Verlust hinzu. In Berlin schätzt man, dass durch die 100 Tage Lockdown bis zu 120.000 Läden in Existenznot geraten könnten.


    Einzelhandel braucht Öffnungsperspektive

    Genth verweist auf eine aktuelle, vom Robert-Koch-Institut bestätigte Studie der TU Berlin, aus der hervorgeht, dass die Wahrscheinlichkeit für Ansteckungen im Einzelhandel eher niedrig sei. „Die Branche darf nicht weiter aus symbolischen Gründen die Hauptlast bei der Bekämpfung der Pandemie tragen.“ Die Händler brauchten eine zeitnahe und realistische Öffnungsperspektive.

    Immerhin waren der Gründonnerstag und der Karsamstag als Ruhetage schnell wieder vom Tisch, was der HDE als ein Signal der Vernunft bewertete. Die kurzfristig vorgesehene Schließung des Lebensmittelhandels am Gründonnerstag hätte letztlich zu erhöhtem Kundenandrang an den Tagen davor und danach geführt. Und in Pandemiezeiten gehe es schließlich darum, die Kundenzahl zu entzerren. Für die Lebensmittellogistik hätten mit der kurzfristigen Anordnung der Osterruhe ebenfalls erstzunehmende Probleme gedroht. Mit der Rücknahme dieses Beschlusses kehre ein Stück Vernunft in die Corona-Politik zurück. vi

  • Komplexe Situation

    BERLIN // Die Einzelhandelsunternehmen in Deutschland haben im Januar 2021 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) 4,5 Prozent und nominal (nicht preisbereinigt) 3,9 Prozent weniger umgesetzt als im Dezember 2020.

    Dieser Rückgang lässt sich mit dem anhaltenden Corona-Lockdown erklären, der eine Schließung vieler Einzelhandelsgeschäfte seit dem 16. Dezember 2020 bedeutete.


    Vergleich zum Februar 2020

    Im Vergleich zum Vorjahresmonat sank der Umsatz real um 8,7 Prozent und nominal um 7,4 Prozent. Im Vergleich zum Februar 2020, dem Monat vor Ausbruch der Corona-Pandemie in Deutschland, war der Umsatz im Januar 2021 kalender- und saisonbereinigt real 5,8 Prozent niedriger.

    Die verschiedenen Einzelhandelsbranchen haben sich auch im Januar sehr unterschiedlich entwickelt, je nachdem, ob und wie stark sie von den Einschränkungen betroffen waren. Der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren setzte im Januar 2021 real 4,3 Prozent und nominal 6,0 Prozent mehr um als im Januar 2020. Dabei lag der Umsatz der Supermärkte, SB-Warenhäuser und Verbrauchermärkte real 5,3 Prozent und nominal 6,9 Prozent über dem des Vorjahresmonats.

    Von den Geschäftsschließungen profitiert hat der Internet- und Versandhandel mit einem Umsatzanstieg von real 31,7 Prozent.

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  • Kein erhöhtes Corona-Risiko

    MANNHEIM // Bei der Arbeit im Einzelhandel kommt es nicht zu einer erhöhten Infektionsgefährdung durch das Corona-Virus. Zu diesem Ergebnis kommt eine gemeinsame Untersuchung der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

    Effektiver Schutz
    Die derzeitigen Regelungen für die technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen reichen nach aktueller Kenntnis offensichtlich aus, um einen effektiven Schutz der Beschäftigten vor einer Corona-Infektion am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

    Arbeit im Einzelhandel
    Die Studie fußt auf den Ergebnissen dreier Untersuchungen: auf der Befragung von Einzelhandels-Unternehmen durch die BGHW, die Analyse von Daten der Barmer Krankenkasse zu den an Corona erkrankten Berufsgruppen sowie der Auswertung von epidemiologischen Daten durch die BAuA. Allesamt belegen: Das Infektionsrisiko bei der Arbeit im Einzelhandel ist nicht erhöht. Ausgewertet wurden unter anderem Daten aus elf Einzelhandels-Unternehmen mit rund 331 000 Beschäftigten.

    Infektionen geringer
    Zwischen Mitte März und Ende Oktober 2020 erkrankten etwa 0,6 Prozent der Beschäftigten an dem Virus. Demgegenüber infizierte sich im gleichen Zeitraum etwa 0,8 Prozent der Allgemeinbevölkerung. Somit liegt der Anteil der erkrankten Beschäftigten sogar unter dem Mittel der entsprechenden Altersgruppe in der Allgemeinbevölkerung. Dabei habe es keine wesentlichen Unterschiede in den betrachteten Handelszweigen gegeben. So sei etwa im Lebensmitteleinzelhandel, der in allen Lockdown-Phasen geöffnet hatte, die Infektionshäufigkeit unauffällig geblieben.

    Schutzmaßnahmen greifen
    „Eine wesentliche Rolle für das geringe Infektionsrisiko spielen sehr wahrscheinlich die von den Handelsunternehmen ergriffenen Schutzmaßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel die Abtrennungen an den Kassen und Bedientheken, die Abstandsregeln, die Verordnung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, die verstärkte Lüftung und die verstärkte Reinigung“, erklärt Stefan Mayer von der Präventionsabteilung der BGHW.

    Kontaktnachverfolgung
    Hinzu komme, dass alle befragten Unternehmen ein Corona-Management mit eigener Kontaktnachverfolgung genutzt haben. „Das hat sehr wahrscheinlich dazu beigetragen, dass Infektionen in der Regel nur auf einzelne Beschäftigte beschränkt blieben“, nimmt Mayer an. Dabei habe die Ursache für die gemeldeten Infektionen überwiegend in außerbetrieblichen Arbeitsstellen gelegen.

    Geringere Risiken
    Die hohe Anzahl an Kontakten zwischen Beschäftigten und Kunden legte bislang die Vermutung erhöhter Infektionsrisiken nahe. Epidemiologische Daten aus unterschiedlichen Kontaktszenarien zeigten jedoch, dass kurze Kontaktdauern, wie sie im Einzelhandel typisch sind, im Allgemeinen geringere Infektionsrisiken bergen als längere Kontaktdauern. Die Kontaktdauer von 15 Minuten, die als Grenzwert für Hochrisikokontakte gilt, wird in Abhängigkeit vom regionalen Infektionsgeschehen auch beim Kontakt Beschäftigter mit Infizierten über die Arbeitsschicht nicht unweigerlich erreicht. Sechs bis zehn Minuten summierte Kontaktdauer wurden beispielhaft für Szenarien abgeleitet, die bei lokalen Ausbrüchen auftreten könnten.

    In einer weiteren, methodisch unabhängigen Analyse von Krankenkassendaten wurde zudem festgestellt, dass Erkrankungsrisiken für den Einzelhandel insgesamt unauffällig blieben. Das gilt auch für den Sektor des Einzelhandels, in denen während der Lockdown-Phasen gearbeitet wurde.

    fnf

  • Totalversagen der Politik

    MÜNCHEN //Nach der erneuten Verlängerung des Lockdowns erklärt der Handelsverband Bayern (HBE): Die Beschlüsse zur erneuten Verlängerung des Lockdowns sind eine Bankrotterklärung der Politik.

    "Es ist das bis zum Abwinken bekannte Spiel: Man tagt stundenlang, um dann in geübter Manier das Mindesthaltbarkeitsdatum des Lockdowns einfach zu verlängern. Und nicht zu vergessen: Eine sichere und faire Öffnungsstrategie ist immer noch nicht in Sicht. Kein Einzelhändler könnte mit solch einer Perspektiv- und Mutlosigkeit sein Geschäft führen", kommentiert der HBE.

    Ohne Rücksicht
    Als Krönung sei jetzt noch handstreichartig der monatelang heruntergebetete Inzidenzwert, bei dem es endlich Lockerungen gibt, von 50 auf 35 korrigiert worden. Damit habe die Politik ohne mit der Wimper zu zucken eiskalt und ohne Rücksicht ein Versprechen gebrochen.
    „Wir sind nicht nur enttäuscht, sondern empört über diese beispiellose Dreistigkeit. Wann in Bayern ein Inzidenzwert von 35 erreicht wird, steht in den Sternen. Dies ist das Gegenteil einer echten Öffnungsstrategie und nicht die Spur verlässlich“, so der Verband.
    Voraussetzung für einen Inzidenzwert von 35 wäre eine hohe Impfrate, die aber erst in ein paar Monaten erreicht sein wird, da die Politik bei der Besorgung des Impfstoffes versagt habe. Ohne effizientes Impfen und ausreichende Tests sei der Wert 35 pure Utopie.

    Kampf um das Überleben
    Augenmaß und Realitätssinn habe die Politik außerdem bei der Regelung zu den Friseuren vermissen lassen. Auch der Handel kämpfe um das Überleben. Einem Buchhändler oder Floristen könne aber nicht nachvollziehbar erklärt werden, warum man sich zwar im Friseursalon zwei Stunden lang eine neue Dauerwelle legen lassen könne, die Händler aber wegen angeblich hoher Infektionsgefahr geschlossen bleiben müssen.

    Der Handel wolle den Friseuren gleichgestellt werden. „Wir wollen keine Extrawurst, sondern nur Chancengleichheit.“ Der Handelsverband werde deshalb die Regelungen gerichtlich überprüfen.

    pnf

  • Insolvenzen drohen

    BERLIN // Die Entwicklung des Einzelhandels verlief im vergangenen Jahr extrem unterschiedlich. Das zeigen neue Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Demnach erzielte die Branche insgesamt zwar ein Umsatzplus von mehr als fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr, der Textilhandel aber verlor knapp ein Viertel seiner Umsätze.

    Notlage
    Aufgrund der akuten Notlage vieler Handelsunternehmen im aktuellen Lockdown fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) von der Politik die schnelle Anpassung und Auszahlung der Überbrückungshilfen sowie konkrete Festlegungen, wann und unter welchen Rahmenbedingungen eine Wiedereröffnung der Geschäfte erfolgen kann.

    Entwicklungen
    Ursachen dieser extrem unterschiedlichen Entwicklungen innerhalb der Branche sind die Corona-Krise und die zur Eindämmung der Pandemie angeordneten Maßnahmen. So verlor der ab Mitte Dezember geschlossene Bekleidungshandel im letzten Monat des Jahres mehr als 40 Prozent seines Geschäfts. Der Online-Handel dagegen wuchs im gleichen Zeitraum um mehr als 30 Prozent. „Wenn die Bundesregierung jetzt nicht entschlossener als bisher ihre Unterstützungsprogramme an die Realitäten im Einzelhandel anpasst, dann treibt die Corona-Krise viele Handelsunternehmen in die Insolvenz“, so Genth. Die Anpassungen bei der Überbrückungshilfe 3 müssten rasch und konsequent umgesetzt werden, sonst sei es für viele Händler und viele Innenstädte zu spät.

    Strategie
    Zudem fordert der HDE eine langfristig tragfähige Strategie zum Umgang mit der Pandemie. „Die Unternehmen brauchen Verlässlichkeit. Wir benötigen einen transparenten Plan für einen Ausstieg aus dem Lockdown, der sich an realistischen und fundierten Indikatoren orientiert“, so Genth weiter. Ein solcher Plan müsse Ergebnis einer breiten gesellschaftlichen Debatte sein.

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