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  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    jetzt ist sie da, die Verlängerung des Lockdowns. Was mir dabei als erstes in den Sinn kommt, ist ein Zitat von Bertolt Brecht: „Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen // Den Vorhang zu und alle Fragen offen.“

    Schwer nachzuvollziehen
    Das ist schon schwer nachzuvollziehen, was sich da gerade in Berlin abspielt. Immerhin: Offenbar gab es bei der Ministerpräsidentenkonferenz auch deutliche Widerworte, die Maßnahmen fielen einigermaßen moderat aus. Nur: Die Datenlage gibt den aktuellen Schritt nicht her. Weil aber die Bundesregierung sich vor allem auf die Expertise ausgewiesen linientreuer Wissenschaftler stützt, kommt sie gar nicht auf die Idee, die eigene Marschrichtung zu hinterfragen.

    Britische Mutation
    Da ist vor allem die berüchtigte britische Mutation, die Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sich schon mal unheilschwanger bis zu 70-fach schneller ausbreiten sah, als das bekannte Virus. Fachleute sprachen davon, dass die neue Variante „40 bis 70 Prozent ansteckender“ sei als die Ursprungsversion des Virus. Doch mittlerweile heißt es aus Österreich, diese Mutation – eine von etwa 12.000 weltweit übrigens – gebe es vermutlich schon seit mehreren Monaten in der Alpenrepublik. Eine neue Studie aus Großbritannien hat sich zudem die Zahlen angeschaut und geht davon aus, dass der Mutant sich um fünf bis sechs Prozent rascher ausbreite, nicht aber gefährlicher sei. Ob das wirklich für eine Verlängerung um drei Wochen reicht? Angesichts des sich beschleunigenden wirtschaftlichen Abwärtstrends wohl eher nicht!


    Geringe Evidenz

    Spannend fand ich zudem eine Aussage aus dem Robert-Koch-Institut (RKI). Da hieß es, es gebe derzeit nur „eine geringe Evidenz für die Wirksamkeit der Impfung bei alten Menschen“. Also: Auch hier sind wir im Blindflug unterwegs. Macht aber nicht so viel, weil Pfizer, immerhin zweitgrößter Pharmakonzern der Welt, mitten in der globalen Krise wegen Umbaumaßnahmen keinen Impfstoff liefern kann. Als Pfizer-Aktionär und als Mitglied einer vulnerablen Gruppe würde ich mich fragen, ob das Pfizer-Management noch weiß, was es tut.

    Schärfere Beschränkungen
    Nun ja, laut einer aktuellen Umfrage tragen ja 21 Prozent der Bundesbürger die aktuellen Maßnahmen mit, rund 40 Prozent wünschen sich sogar schärfere Beschränkungen. Die Januar-Umfrage des Ökonomen-Barometers zeichnet dagegen ein anderes Bild. Demnach halten 26 Prozent der befragten Experten den Lockdown für „eher ungeeignet“, 21 Prozent sogar für „eindeutig ungeeignet“.

    Ein kleines Quiz
    Zum Abschluss heute wieder einmal ein kleines Quiz, mit dem ich Ihnen erstaunliche Zahlen nahebringen möchte.

    1) Um wie viel Prozent ist die Zahl der belegten Intensivbetten bundesweit vom 18.6.2020 bis zum 18.1.2021 gestiegen?
    2) Am 15.1.2021 meldete „n-tv“: „Es wurden 1113 neue Todesfälle innerhalb von 24 Stunden verzeichnet.“ Wie hoch war die tatsächliche Zahl?
    3) Wie viele Verstorbene kremiert das laut Medienberichten völlig überlastete Krematorium Meißen zurzeit?

    Lassen Sie mich bei den Lösungen hier und da etwas weiter ausholen.

    1) Das waren am 18. Januar 183 und damit 0,9 Prozent weniger als sechs Monate zuvor. Klar: Der Aufwand bei Corona-Patienten ist höher. Aber diese Zahl weist auf ein Problem hin, dass uns noch einholen wird. Viele Untersuchungen und Eingriffe entfallen momentan.

    2) 20. Das hat der Mediziner und Soziologe Bertram Häußler, Chef des Gesundheitsforschungsinstituts Iges in Berlin, im Interview mit dem „Focus“ vorgerechnet. Im Durchschnitt lag das Sterbedatum über drei Wochen zurück. Doch die vom RKI veröffentlichten Zahlen stehen einerseits im Fokus der medialen Berichterstattung und sind andererseits für die Politik ein mitentscheidendes Kriterium beim Verhängen sogenannter Infektionsschutzmaßnahmen.

    3) 60. Öffentlichkeitswirksam hieß es dazu, das Krematorium mitten im Hotspot Sachsen liegt, habe man auf Drei-Schicht-Betrieb umstellen müssen. Was nicht gesagt wurde: „Bild“ berichtete etwa schon 2010 über „Das Billig-Krematorium von Meißen – Im 3-Schicht-System werden am Fließband Särge eingeäschert“. Schließlich koste der letzte Gang dort nur 188,90 Euro. Im Jahr 2018 schrieb die „Sächsische Zeitung“ über 60 Kremationen pro Tag im Drei-Schicht-Betrieb. Teilweise kämen die Standesämter mit dem Beurkunden der Todesfälle nicht hinterher. Zudem fehle es an Lagerraum, weil auch Bestatter aus Berlin und Brandenburg Särge anlieferten. Natürlich gibt es eine Übersterblichkeit in Sachsen – aber Stimmungsmache mit Särgen zu betreiben, das ist pietätlos.

    Lassen Sie sich nicht unterkriegen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

    Herzlich,

    Marc Reisner,

    Chefredakteur DTZ

  • Schwache Studie

    MAINZ // E-Zigaretten könnten als Einstiegsdroge für Zigaretten fungieren. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Längsschnittstudie kalifornischer Wissenschaftler. Dabei wurde untersucht, ob das Ausprobieren verschiedenster Tabakprodukte bei Jugendlichen dazu führt, dass sie langfristig zu Rauchern werden. Dass E-Zigaretten die Ursache für späteres Rauchen sind, belegt die Studie nicht.

    Experten skeptisch
    Deutsche Experten zeigen sich überwiegend skeptisch. So sagt Ute Mons von der Uniklinik Köln dem Science Media Center (SMC): „Da mögliche Störfaktoren nicht statistisch kontrolliert wurden, ist eine kausale Interpretation nicht gerechtfertigt.“

    Heino Stöver von der Frankfurt University of Applied Sciences sieht das ähnlich: „Die Studie ist nicht geeignet, valide Aussagen zur E-Zigarette zu treffen. Hauptschwachpunkt der Studie ist, dass sie die Motive für das Rauchen nicht berücksichtigt. Nach dem heutigen Stand der Forschung besteht kein nennenswerter kausaler Zusammenhang zwischen dem Gebrauch von E-Zigaretten und späterem Rauchen.“

    smc

  • Neue Grundlage

    BÜNDE // Die Steuerzeichenstelle in Bünde gibt unverbindlich vorab bekannt: Für den ab 15. Februar 2021 geltenden Tabaksteuertarif sind die gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreise aus dem Jahr 2020 Berechnungsgrundlage für die Mindeststeuer bei Zigaretten und Feinschnitt. Die ermittelten Kleinverkaufspreise werden auf Veranlassung des Bundesministeriums der Finanzen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreise
    Der gewichtete durchschnittliche Kleinverkaufspreis (Paragraf 2 Absatz 2 und 3 des Tabaksteuergesetzes) beträgt für den Zeitraum vom 15. Februar 2021 bis zum 14. Februar 2022 je Zigarette 30,8996 Cent sowie 159,4326 Euro je Kilogramm Feinschnitt. Die daraus resultierende Gesamtsteuerbelastung für die Berechnung der Mindeststeuer beträgt 21,455 Cent je Zigarette und 97,477 Euro je Kilogramm Feinschnitt.

    Es gelten folgende Kennzeichnungen:

    [bul]Zigarren / Zigarillos: Regelsteuer I, Mindeststeuer B + I;
    [bul]Zigaretten: Q, V + Q;
    [bul]Feinschnitt: N, G + N;
    [bul]Pfeifentabak: G, A + G.

    red

  • Nachhaltigkeit im Fokus

    MAINZ // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In den folgenden Ausgaben drucken wir die Statements ab. In Folge 4: Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE).

    Großes Arbeitspensum
    Für den Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) ging das erste Kalenderjahr als neu gegründeter Dachverband für die gesamte Wertschöpfungskette der deutschen Tabakwirtschaft und der Hersteller neuartiger Erzeugnisse sehr arbeitsreich zu Ende. Dieses Jahr hat uns – wie auch unseren Mitgliedsunternehmen und Partnerverbänden – ein großes Arbeitspensum abverlangt. Besonders freuen wir uns über neue Mitglieder wie Swedish Match und viele Interessenten, vor allem aus dem Segment der E-Zigaretten- und Liquid-Hersteller. Wir wachsen kontinuierlich weiter und haben mit nunmehr 20 Voll- und Partnermitgliedern eine stattliche Größe erreicht. Der BVTE ist auch 2021 für neue Mitglieder offen. Es gibt keinen Aufnahmestopp.

    Eine Tabakfamilie
    Natürlich hat besonders die Covid 19-Pandemie das Jahr bestimmt. Unsere Sorge galt und gilt selbstverständlich zuerst unseren Mitarbeitern. Schon mit dem ersten Frühjahrs-Lockdown haben wir zudem einen großzügigen Hilfsfonds aufgelegt, aus dem der Tabakwarenfacheinzelhandel unbürokratisch unterstützt werden konnte. Wir verstehen uns als eine Tabakfamilie, deshalb helfen und unterstützen wir, wo wir können. Leider hat die Politik aus den Fehlern des Frühjahrs-Lockdowns wenig gelernt, denn erneut werden die Geschäfte als erstes geschlossen, die Hygiene- und Vereinzelungskonzepte am leichtesten umsetzen können. Durch den fehlenden Reiseverkehr sind insbesondere Unternehmen in den Innenstädten und an Verkehrsknotenpunkten besonders betroffen. Wenn die Politik nicht riskieren will, dass die Innenstädte endgültig veröden, müssen die Überbrückungshilfen schnell und umfassend gewährt und ausgezahlt werden.

    Regulierung mit Augenmaß
    Wir befürworten auch 2021 eine Regulierung und Besteuerung mit Augenmaß. Die nach Produktgruppen abgestuften neuen Werbeverbote in den Jahren 2022, 2023 und 2024 genügen diesem Maßstab sicher nicht. Gerade die neuartigen Erzeugnisse sind erklärungsbedürftige Produkte, die unseren Kunden noch nahe gebracht werden müssen. Und im klassischen Tabaksektor haben wir nun weiß Gott genug Verbotsexzesse erleben müssen, erinnert sei nur an das Mentholverbot. Unser Ziel als BVTE ist und bleibt eine Regulierung, die sich am Schadenspotenzial der Produktkategorien orientiert. Dieser Grundsatz der Tobacco Harm Reduction soll unsere Branche in die Zukunft führen und die Geschäftsmodelle im klassischen Tabaksektor ebenso wie die neuen Geschäftsfelder sichern. Für uns steht dabei stets die Souveränität der Verbraucher ganz oben. Sie allein entscheiden, welches Produkt für sie das richtige ist. Deshalb ist für uns eine „rauchfreie Zukunft“ auch kein tragfähiges Konzept. Wir befinden uns auf einer Transformationsreise als Branche, aber Zigaretten, Zigarillos, Zigarren und Feinschnitttabake wird es noch sehr lange geben. Dennoch freuen wir uns über jedes neue innovative Produkt, das Nikotin mit geringeren gesundheitlichen Gefahren zur Verfügung stellt, seien es nun neue Tabakerhitzersysteme oder tabakfreie Nikotinbeutel. Damit wird der Wettbewerb belebt und den Kunden eine noch größere Auswahl zur Verfügung gestellt.

    Nachhaltigkeit für die Branche
    Unser besonderes Augenmerk wird im neuen Jahr auf der Nachhaltigkeit unserer Branche liegen. Die Debatte über die Einwegplastikabfälle hat gezeigt, dass unsere Kunden noch stärker für die Umweltbelange sensibilisiert werden müssen. Der BVTE wird deshalb seine Umweltkampagne ausweiten. Wir werden mit einem eigenen BVTE-Umweltkonzept auf die Politik zugehen und uns für Genuss und Sauberkeit mit Verantwortung einsetzen. Wir wollen dabei die finanziellen Lasten, die an die Kunden weitergegeben werden müssen, so gering wie möglich halten und zugleich für eine deutlich geringere Sichtbarkeit von achtlos weggeworfenen Abfällen im öffentlichen Raum sorgen.

    Wir gehen also mit vielen neuen Aufgaben, aber auch mit neuem Optimismus in das Jahr 2021. Für Sie alle gute Gesundheit und im neuen Jahr wieder eine schnelle Erholung von den Nachwirkungen der Pandemie.

    Jan Mücke

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    aus den USA kommt ja derzeit wenig Gutes. Nicht gut, aber zumindest interessant ist da ein offener Brief, den das FBI erhalten hat.

    Die Rolle Chinas
    Darin fordern Juristen und andere Experten die Bundesbehörde auf, die [link|https://ccpgloballockdownfraud.medium.com/the-chinese-communist-partys-global-lockdown-fraud-88e1a7286c2b]Rolle Chinas in der weltweiten Pandemie zu untersuchen[/link]. Immerhin 255 Quellenangaben und Belege führen die Autoren an, die zeigen wollen, dass das Reich der Mitte zumindest ein großes Interesse haben soll, dass die Corona-Maßnahmen im Rest der Welt bestehen bleiben.

    Folgen für die Wirtschaft
    Dass das funktioniert, sehen wir an immer häufigeren „Drohungen“ der Politik und aus Behörden, dass der Lockdown wenigstens bis Ostern, womöglich auch bis zum 30. Juni aufrechterhalten werden soll. Für unsere Wirtschaft hätte das katastrophale Folgen. Zum Beispiel fürchten schon jetzt 60 Prozent aller Einzelhändler um ihre Existenz. Und dann? Das berühmte Ersparte dürfte bis dahin aufgebraucht sein. Dabei hat eine Gruppe von Wissenschaftlern um den bekannten Stanford-Professor John Ioannidis jüngst in einer Studie gezeigt, dass der Unterschied der Auswirkungen zwischen harten und weichen Maßnahmen zu gering ist, um die Menschen wegzusperren.

    Blinder Aktionismus
    Aber mit den Maßnahmen ist es ja so eine Sache. Immer häufiger sehen wir blinden Aktionismus. Wenn Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (und andere) jetzt laut über eine Impfpflicht für medizinisches Personal nachdenkt, ist ihm offenbar nicht klar, dass eine solche das eigentliche Problem deutlich verschärfen dürfte. Bei vielen dieser unterbezahlten und gerade jetzt besonders beanspruchten Beschäftigten dürfte eine solche Vorschrift das Fass zum Überlaufen bringen. Ich bin sicher, dass eine Kündigungswelle die Folge wäre. Und damit würde die Zahl verfügbarer Intensivbetten weiter zurückgehen.

    Corona-Positive
    Übrigens: Schätzen Sie doch mal, wie hoch der Anteil Corona-Positiver an der Gesamtbevölkerung ist. Es sind rund 0,38 Prozent. Und von denen haben gut 50 Prozent keinerlei Symptome (Angaben des RKI). Dass die sogenannten Corona-Toten (und es gibt eine ganze Reihe Berichte Betroffener, die zum Beispiel besagen, auf dem Totenschein für den Angehörigen stehe „Covid-19“, obwohl er an Krebs oder Herzinfarkt verstorben sei) zu 90 Prozent aus der Gruppe der über 70-Jährigen kommt, ist bekannt. Diese Menschen müssten wir schützen und menschlich behandeln. Bei den anderen liegt die Letalität bei etwa 0,2 Prozent und damit auf Grippe-Niveau. Stattdessen pumpt die Regierung Milliarden ohne Ende in die Wirtschaft, ohne verhindern zu können, dass Unternehmen und Existenzen kaputtgehen. Mittlerweile sind wir bei fast einer halben Billion Euro.

    Mir scheint, der Blindflug, über den ich bereits im vergangenen April an dieser Stelle geschrieben habe, hält unverändert an.

    Ich wünsche Ihnen ein entspanntes Wochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • HDE und E-Commerce-Verband gegen Paketsteuer

    BERLIN // Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat sich gegen den Vorschlag ausgesprochen, Pakete von Online-Händlern mit einer Abgabe zu belegen. Aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war der Vorschlag gekommen, zugunsten des stationären Einzelhandels einen „Innenstadtfonds“ einzurichten.

    Keine neue Steuern
    Der HDE argumentiert, im Verhältnis zum internationalen Online-Handel gehe es vor allen Dingen um einen fairen Wettbewerb. „Dazu braucht es keine neuen Steuern auf Pakete, sondern bessere Kontrollen, um sicherzustellen, dass auch bei Lieferungen aus Fernost unsere hiesigen Regelungen für Produktsicherheit und Steuerzahlungen eingehalten werden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Eine Paketsteuer träfe auch viele heimische Online-Händler, die korrekte und pünktliche Steuerzahler sind, so Genth. „Zudem wäre das ein Bärendienst gegenüber dem Drittel der stationären Händler, die sich ein Online-Standbein aufgebaut haben.“

    Klares Nein
    Mit einem klaren Nein gegen eine Paketsteuer positioniert sich der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (Bevh). Dazu Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer: „Der Verkauf über das Internet ist besonders in der Krise für tausende stationäre Händler der letzte Anker, der sie über Wasser hält. Viele von ihnen haben in einem Kraftakt über die letzten Monate auf online umgestellt, um sich ein zweites Standbein aufzubauen. Und das möchte die CDU nun besteuern? Das ist eine Umverteilung vom Heute zum Gestern."

    red

  • Urteil für Dampfer

    MÜNCHEN // Großer Erfolg in Bayern: Das Verwaltungsgericht in München hat vor wenigen Tagen per einstweiliger Anordnung entschieden, dass „Einzelhandelsgeschäfte mit elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern zu den sonstigen für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften“ gehörten und somit auch während des geltenden Lockdowns zur Öffnung befugt seien. Geklagt hatte iSmoke-Smart, Mitglied im Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG).

    Frank Hackeschmidt, BfTG-Vorstandsmitglied und einer der Geschäftsführer von iSmokeSmart, erklärte dazu: „Endlich hat das Gericht auf führende Suchtforscher gehört und eingesehen, dass der Bedarf an Vaping-Produkten nur über den Fachhandel gedeckt werden kann.“

    vi

  • Tabakwarenverkauf und Corona-Vorgaben

    MAINZ // Wie bereits im ersten Shutdown im Frühjahr, ist es auch im jetzigen Winter-Lockdown in den 16 Bundesländern unterschiedlich geregelt, ob Tabakwarengeschäfte öffnen dürfen oder nicht. Zudem gibt es auch innerhalb der Länder voneinander abweichende Auslegungen der jeweiligen Landes-Vorgaben durch die Ordnungsämter der Kommunen.

    Bundesländer entscheiden unterschiedlich
    In verschiedenen Bundesländern dürfen Tabakwarenhändler ihre Geschäfte aufmachen, so etwa in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und in Thüringen. Hier zählen Tabakerzeugnisse zu den Produkten des täglichen Bedarfs. In einigen der verbleibenden Bundesländer dürfen Tabakwarenläden auch im jetzigen Winter-Lockdown ihre Pforten öffnen, wenn mehr als 50 Prozent des Sortiments auf den Verkauf „erlaubter“ Produkten entfällt.

    Wie schon im Frühjahr zählen Presseerzeugnisse ausdrücklich zu den erlaubten, weil systemrelevanten Artikeln. Gleiches gilt für Postdienstleistungen. In manchen Ländern zählen auch Spirituosen zu den Lebensmitteln, deren Verkauf weiterhin gestattet ist.

    red

  • Risikoprofil berücksichtigen

    BERLIN // Nachdem sich der Bundestag mit dem Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die EU-Tabaksteuerrichtlinie auf E-Zigaretten auszuweiten, befasst hat, hat der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) seine Kritik an möglichen Zusatzsteuern auf E-Zigaretten wiederholt.

    Maßnahme kontraproduktiv
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH: „Wer die Zahl der Raucher im Land verringern will, kann nicht gleichzeitig neue Steuern auf E-Zigaretten befürworten. Das ist kontraproduktiv. Neue Steuern würden aktiven Rauchern den Umstieg auf ein Produkt mit deutlich niedrigerem Risikoprofil erschweren. Aktuelle Erfahrungen etwa in Großbritannien zeigen, dass sich E-Zigaretten gut zur Rauchentwöhnung eignen. Wer von der herkömmlichen auf die E-Zigarette umsteigt, verringert den Schadstoffeintrag um 95 Prozent. Unsere Position ist klar: Keine neuen Steuern auf E-Zigaretten!“

    Dobrajc wies zudem auf die schwierige Situation der Branche angesichts der Corona-Pandemie hin: „Die vielen kleinen und mittleren Unternehmen unserer Branche werden durch den Lockdown hart getroffen. Das letzte, was wir in dieser Ausnahmesituation gebrauchen können, sind neue Steuern.“

    Deutlich geringeres Risiko
    Der VdeH hatte bereits vor einigen Monaten in einer Anhörung des Finanzausschusses in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass ein nach aktuellem wissenschaftlichen Erkenntnisstand offensichtlich vorhandenes, im Vergleich zum Tabakrauch allerdings deutlich geringeres Risiko von E-Zigaretten, keine neue Verbrauchssteuer zu Lenkungszwecken aus Gründen des Gesundheitsschutzes rechtfertige.

    Dobrajc: „Es gibt keinen vernünftigen Grund, ein Produkt, das keinen Tabak enthält und dazu geeignet ist, Raucher von der wesentlich schädlicheren Tabakzigarette wegzubringen, in das Tabaksteuerregime einzubeziehen und mit einer zusätzlichen Steuer zu belegen.“

    vi

  • Höhere Qualität für E-Zigaretten

    BERLIN // E-Zigaretten ermöglichen im Vergleich zu herkömmlichen Tabakprodukten einen potenziell risikoärmeren Nikotingenuss – aber Verdampfer und Liquids sollten geprüfte Qualitätsware aus dem Fachhandel sein. Darauf hat der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) hingewiesen.

    Hohe gesetzliche Anforderungen
    Gerade in Deutschland unterliegt die Herstellung von E-Zigaretten und deren Liquids hohen gesetzlichen Anforderungen. Um die bestmögliche Qualität und Sicherheit für ihre Produkte zu gewährleisten und das Vertrauen der Verbraucher in diese Produktkategorie zu stärken, gehen die BVTE-Mitgliedsunternehmen nun einen Schritt weiter und haben für die Produktion von E-Zigaretten zusätzliche wichtige Kriterien identifiziert.

    Pharmazeutische Reinheit
    Wesentliche Bestandteile von Liquids – etwa Propylenglykol, Glycerin und Nikotin – sollten ausschließlich von pharmazeutischer Reinheit sein, alle anderen Inhaltsstoffe für die Verwendung in Lebensmitteln geeignet sein.

    Zudem stellen die BVTE-Mitglieder Überlegungen zur Risikobewertung in Bezug auf die Inhalation und einer thermischen Zersetzung an. Aus diesem Grund sollte in Liquids etwa keine Sucralose verwendet werden.


    Qualität und Sicherheit

    Die Herstellung von Liquids und E-Zigaretten sollte immer angepasst an den aktuellen wissenschaftlichen Stand unter Berücksichtigung von Standards erfolgen. Diese Standards legen die technischen und qualitativen Anforderungen an Produkte fest.

    Die „BVTE-Aussagen zur Qualität und Sicherheit von E-Zigaretten“ sollen einen Beitrag dazu leisten, das Vertrauen der Verbraucher in diese potenziell risikoärmeren Produkte zu stärken. Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des BVTE: „Unsere Mitgliedsunternehmen bieten als verantwortungsvolle Hersteller hochwertige E-Zigaretten und Liquids für erwachsene Nikotin-Konsumenten an. Es ist an der Zeit, dass die Politik potenziell weniger schädliche Produkte als Chance anerkennt und die Akzeptanz und Verbreitung dieser Erzeugnisse im Markt durch eine angemessene Regulierung und eine umfassende Verbraucheraufklärung unterstützt.“

    Aktuelle Studienlage
    Bei vielen Konsumenten besteht eine erhebliche Unsicherheit über diese neuartigen Produkte. Ende 2019 schätzten mehr als 60 Prozent der Deutschen die gesundheitlichen Risiken des E-Zigaretten-Konsums als genauso hoch oder gar höher, verglichen mit dem Konsum klassischer Tabakzigaretten, ein. Tatsächlich sind E-Zigaretten nach aktueller Studienlage „deutlich weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten“.

    red