Schlagwort: Tabaksteuererhöhung

  • Kritik an neuer Mindeststeuer

    WALDSHUT (DTZ/fok). Im Zuge der Tabaksteuererhöhung wird eine neue Mindeststeuer für Zigarren und Zigarillos eingeführt, die niedrigpreisige Zigarillos deutlich stärker belasten wird.

    In einem Interview übt Heinrich Villiger offene Kritik an dieser Neuregelung und befürchtet erhebliche negative wirtschaftliche Auswirkungen für die auch in diesem Segment erfolgreich tätige Villiger Söhne GmbH. Fiskalisch könne dieser Schritt durch die zu erwartenden Absatzrückgänge ein Nullsummenspiel werden, so Villiger.

    Das ausführliche Interview lesen Sie auf Seite 5 der aktuellen Tabak Zeitung (DTZ 49/10).

    (49/10)

  • Finanzausschuss gibt grünes Licht für Tabaksteuererhöhung

    BERLIN (DTZ/fok). Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch die Empfehlung ausgesprochen, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine fünfstufige Tabaksteuererhöhung in den Jahren 2011-2015 sowie eine Anpassung des deutschen Tabaksteuerrechts an die geänderte EU-Tabaksteuerrichtlinie anzunehmen.

    Vorangegangen war eine Anhörung von Sachverständigen, die sich am Dienstag sehr unterschiedlich zu der geplanten Tabaksteuererhöhung äußerten. Abgelehnt wurde sie von der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft und vom Deutschen Gewerkschaftsbund, da diese einen deutlichen Anstieg des Konsums nicht in Deutschland versteuerter Zigaretten befürchten. Der DGB beklagt darüber hinaus eine soziale Schieflage, da Verbrauchsteuererhöhungen untere Einkommensschichten überproportional belasteten.

    Seitens der geladenen Verbände und Unternehmen der Tabakbranche wurde trotz grundsätzlicher Bedenken gegen Tabaksteuererhöhungen eine Unterstützung des Gesetzesentwurfs signalisiert, da das mehrstufige Modell mit moderaten Steuerschritten geeignet sei, eine mittelfristige, verlässliche Planungssicherheit für Staat, Industrie und Handel herbeizuführen. Einen Fragenkatalog des Ausschussvorsitzenden Dr. Volker Wissing mit dem Fokus auf eine mögliche Gleichbesteuerung aller Tabakprodukte hatten die Verbände dahingehend beantwortet, dass sie einen solchen Schritt nicht für sinnvoll halten, vor allem, weil er dem Schmuggel enormen Vorschub leisten würde.

    Änderungsvorschläge zu dem vorliegenden Gesetzentwurf machten Tabakverbände und -unternehmen, abgesehen von kleineren sprachlichen Korrekturen zur besseren Verständlichkeit, vor allem in Richtung einer terminlichen Verschiebung der Steuerschritte 2012 bis 2015 jeweils auf den 1. Mai, weil sonst zwischen den ersten beiden Steuerschritten zum 1. Mai 2011 und dem 1. Januar 2012 nur ein sehr kurzer Zeitraum läge, was sich negativ auf das Marktgeschehen auswirken würde. Auch falle voraussichtlich genau in diesen Zeitraum die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die die Verwendung von schwer entflammbarem Papier für die Zigarettenherstellung vorschreibt, was mit hohem Aufwand für die Hersteller verbunden sein wird.

    Die in erster Linie von den Oppositionsparteien geladenen Sachverständigen mit extrem tabakkritischer Haltung plädierten für eine kräftige Tabaksteuererhöhung in einem Schritt sowie für eine Gleichbesteuerung aller Tabakprodukte und argumentierten dabei im wesentlichen mit dem Ziel, den Tabakkonsum zu reduzieren. Dass ein solches Konzept aber fiskalpolitisch zum Fiasko wird und den Konsum in erster Linie in den Schmuggel und die Grenzeinkäufe verlagert, hatte die Durchsetzung eines solchen Vorhabens bereits in der ersten Hälfte des Jahrzehnts gezeigt.

    In der Diskussion nahm das Thema Schmuggel und die Auswirkungen der Besteuerung auf das Rauchverhalten Jugendlicher (in Deutschland ohnehin untersagt und durch Verkaufsverbote wirkungsvoll unterstützt) einen breiten Raum ein. Keine Terminverschiebung Nach seiner Beratung am Mittwoch teilte der Finanzausschuss mit, dass er mit Mehrheit den Regierungsentwurf zur Änderung der Verbrauchsteuergesetze, der auch die Tabaksteuererhöhung beinhaltet, ohne Änderung billige.

    Aus Sicht der Tabakbranche ist es sehr bedauerlich, dass dem Wunsch nach Terminverschiebungen bei den Steuererhöhungen damit nicht Rechnung getragen wird. Es ist damit zu rechnen, dass der Bundestag in 2. und 3. Lesung des Gesetzes, die am Donnerstag oder Freitag dieser Woche stattfinden wird, dem Votum des Finanzausschusses folgen wird. Durch die Ausgliederung der Änderung des Biersteuergesetzes ist das Verbrauchsteueränderungsgesetz nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtig. Konkret wird das Gesetz zwar auch dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt, doch kann der Bundestag ein gegebenenfalls anderes Votum der Ländervertretung mit einfacher Mehrheit überstimmen.

    (DTZ 48/10)

  • Tabaksteuererhöhung: Bundestag entscheidet im Dezember

    BERLIN (DTZ/fok). Das Bundeskabinett hat, wie bereits gemeldet, eine Erhöhung der Tabaksteuer in fünf jährlichen Schritten, beginnend 2011 und endend 2015, beschlossen. Die Änderung soll im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen erfolgen.

    Der Zeitplan sieht eine Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages am Vormittag des 30. November 2010 vor. Am 1. Dezember 2010 wird der Finanzausschuss seine abschließenden Empfehlungen vorlegen. Am 3. Dezember 2010 ist die zweite und dritte Lesung und damit die endgültige Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag vorgesehen.

    Die Änderung ist, da die Tabaksteuer eine reine Bundessteuer ist, nicht durch den Bundesrat zustimmungspflichtig. Noch offen ist, ob das gesamte Gesetzespaket verabschiedet wird, da andere Teile, wie die Änderungen des Biersteuergesetzes, der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Mit Blick auf mögliche zeitliche Verzögerungen wird daher erwogen, die Verabschiedung der Biersteueränderungen aus dem Paket auszugliedern.

    Nach dem derzeitigen Stand des Entwurfs wird der erste Schritt der Tabaksteuererhöhung zum 1. Mai 2011 wirksam werden. Allerdings sieht der Gesetzentwurf bereits für den Zeitraum 1. Januar bis 30. April 2011 eine betragliche Fixierung der Mindeststeuer für Zigaretten auf 17,586 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette, höchstens jedoch 14,370 Cent je Stück vor.

    Diese Regelung hat den Sinn, dass eine rückläufige Entwicklung der für die Mindeststeuerberechnung maßgeblichen Bemessungsgrundlage (bisher meistverkaufte Preislage, künftig gewichteter Durchschnitt der KVPs des Vorjahres) nicht zu Steuermindereinnahmen führt. Die Steuersätze für die Zigarette werden dem Entwurf zufolge bis 30. April 2011 auf dem bisherigen Niveau (8,27 Cent je Stück und 24,66 Prozent des KVP) verharren; zum 1. Mai 2011 steigen sie dann auf 9,08 Cent je Stück und 21,94 Prozent des KVP, mindestens 18,156 Cent je Stück abzüglich Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette.

    Danach folgen jährliche Anhebungen bis zur Endstufe im Jahr 2015 mit dann 9,82 Cent je Stück und 21,69 Prozent des KVP, mindestens 19,636 Cent je Stück abzüglich Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarette. Insgesamt zeigen die neuen Tabaksteuerregelungen bei der Zigarette eine stärkere Spezifität. Das bedeutet eine stärkere Anhebung der Steuerbelastung für die niedrigpreisigen Produkte mit dem Ziel höherer Steuereinnahmen.

    Um wieviel steigt die Belastung durch Tabak- und Mehrwertsteuer?

    Schaut man sich die steuerliche Mehrbelastung per 1. Mai 2011 an (Tabaksteuer und MwSt. unter der Voraussetzung einer exakten Überwälzung der Steuererhöhung), steigt diese z.B. bei der niedrigsten Preislage von 3,70 Euro/19 Stück (Handelsmarken) um 12,9 Cent pro Packung. Bei der Preislage 5,00 Euro/23 Stück steigt die Steuerbelastung um 13 Cent pro Packung.

    Und bei der Premiumpreislage von 4,70 Euro/19 Stück erhöht sich die Steuerbelastung um 4,2 Cent. Wie die tatsächliche Preisgestaltung nach diesem ersten Steuerschritt aussehen wird, ist noch offen. Handelsseitig fordert man Anhebungen, die sich positiv auf die Marge auswirken, um die Effekte von Steuermehrbelastung, steigenden Kosten, Marktverschiebung in die Niedrigpreisklassen und Volumenverluste auszugleichen. Beim Feinschnitt sieht der Entwurf zur Änderung der Tabaksteuer ebenfalls eine Veränderung der Steuerstrukturen hin zu einer erhöhten Spezifität (Mengenabhängigkeit der Steuer) vor, darüber hinaus auch eine kräftige Anhebung der Mindeststeuer.

    Derzeit beträgt der Steuertarif für Feinschnitt 34,06 Euro pro Kilogramm und 18,57 Prozent des KVP, mindestens jedoch 53,28 Euro je Kilogramm. Zum 1. Mai 2011 (bis 31. Dezember 2011) wird der neue Feinschnittsteuertarif lauten: 41,65 Euro je Kilogramm und 14,30 Prozent des KVP abzüglich der Umsatzsteuer des KVP des zu versteuernden Feinschnitts. Hieraus resultiert beispielsweise für die (niedrigpreisige) meistverkaufte Preislage 3,40 Euro / 40 Gramm eine Steuermehrbelastung von 59,1 Cent pro Packung.

    Die ebenfalls stark verkaufte Preislage von 14,50 Euro / 140 Gramm wird steuerlich um 1,66 Euro pro Dose höher belastet und die Preislage 4,00 Euro / 40 Gramm wird um 44 Cent mehr belastet. Die Steuerbelastung der Premiumpreislage von 5,20 Euro / 40 Gramm steigt um knapp 12 Cent pro Pouch. In der letzten Stufe der fünf Steuererhöhungen beim Feinschnitt, also im Jahr 2015, wird der Steuersatz bei 48,49 Euro je Kilogramm und 14,76 Prozent des KVP, mindestens bei 95,04 Euro je Kilogramm abzüglich der Umsatzsteuer des KVP des zu versteuernden Feinschnitts liegen.

    Beim Pfeifentabak sieht der Entwurf keine Veränderung der Steuersätze vor, zieht aber eine Mindeststeuer von 22 Euro je Kilogramm ein. Bei dem hohen Preisgefüge in Deutschland dürfte dies derzeit keine steuerlichen Mehrbelastungen für das Marktangebot zur Folge haben. Unveränderte Steuersätze von 1,4 Cent je Stück und 1,47 Prozent vom KVP gelten für Zigarren und Zigarillos, wobei hier eine Mindeststeuer neu eingeführt wird. Und zwar ab 1. Mai 2011 mit einem Betrag von 4,888 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarre/Zigarillo bzw. ab 1. Januar 2012 mit einem Betrag von 5,760 Cent je Stück abzüglich der Umsatzsteuer des KVP der zu versteuernden Zigarre/Zigarillo.

    Eine Steuermehrbelastung durch die Mindeststeuer entsteht ab 1. Mai 2011 bei Preislagen bis zu einer Höhe von 20 Cent pro Stück, ab 1. Januar 2012 bis zu einer Höhe von 25 Cent pro Stück. Deutlich betroffen hiervon sind die Ecofiltercigarillos, bei klassischen Zigarillos nur die untersten Preislagen.

    (DTZ 46/10)

  • Regierungskoalition einigt sich auf Tabaksteuererhöhung

    BERLIN (DTZ/fok). Die Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP hat sich im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen am letzten Sonntag darauf geeinigt, die Tabaksteuer ab 2011 anzuheben und in insgesamt fünf moderaten Schritten bis 2015 die Steuerbelastung für Zigaretten und Feinschnitt weiter zu erhöhen. Dabei sollen die Steuererhöhungsstufen so ausgestaltet werden, dass die steuerliche Belastung von Feinschnitt stärker ansteigt als die steuerliche Belastung von Zigaretten.

    Bei Feinschnitt soll eine Umstellung der Mindeststeuer vorgenommen werden, die zu einer überproportionalen Steuerbelastung niedriger Preislagen führt, was die Preisspreizung innerhalb des Feinschnittmarktes reduzieren und gleichzeitig den Preisabstand von Zigaretten und Feinschnitt verringern soll.

    Außerdem ist die Einführung einer Mindeststeuer für Zigarren und Zigarillos vorgesehen, um den Preisabstand niedrigpreisiger Zigarillos zu den Zigaretten und dem Feinschnitt zu reduzieren. Auch für Pfeifentabak ist die Einführung einer Mindeststeuer geplant, um die EU-weite Mindeststeuer für alle Preislagen im Pfeifentabakbereich einzuhalten.

    Mehreinnahmen angestrebtZiel der Tabaksteuererhöhung sind höhere Einnahmen für den Bund, mit denen eine Abmilderung der geplanten höheren Ökosteuerbelastung für energieintensive Industriezweige, daneben aber auch Kosten für Maßnahmen einer Steuervereinfachung gegenfinanziert werden sollen.

    Das Konzept der Regierungskoalition geht von Tabaksteuer-Mehreinnahmen in Höhe von 200 Mio. Euro im Jahre 2011 aus, und dann jährlich weiter steigend bis auf ein Einnahmeplus von 1 Mrd. Euro im Jahr 2015.

    Nach den Aussagen der Koalition werden die Steuererhöhungen bei Zigaretten eine jährliche steuerinduzierte Preisanpassung von ca. 4 bis 8 Cent pro 19-Stück-Packung Zigaretten erforderlich machen. Beim Feinschnitt bedeuten die Pläne, bezogen auf eine 40-Gramm-Pouch, einen jährlichen Preisschritt von 12 bis 14 Cent, um die höhere Steuerbelastung zu überwälzen.

    Durch die Umstellung der Mindeststeuer dürfte beim Feinschnitt außerdem in den niedrigeren Preislagen ein einmaliger Anpassungsbedarf von 45 Cent je Packung entstehen. Bei den Ecocigarillos wird im ersten Schritt mit einer steuerlichen Mehrbelastung von bis zu 40 Cent pro 17er-Packung gerechnet, im Zuge einer weiteren Anpassung mit noch einmal bis zu 15 Cent pro Packung. Beim Pfeifentabak prognostiziert das Konzept durch die Einführung einer Mindeststeuer keine steuerinduzierten Preisanpassungen.

    Planungssicherheit und moderate AnhebungZwei Aspekte werden zu dem Konzept außerdem noch angesprochen: Zum einen soll das Modell sowohl dem Fiskus als auch dem Handel und der Industrie Planungssicherheit geben. Zum anderen sollen die Steuererhöhungen vor allem bei der Zigarette relativ moderat ausfallen, weil man ein verstärktes Ausweichen der Verbraucher auf Schmuggelware und legale Grenzeinkäufe verhindern und deshalb einer starken Erhöhung des Steuergefälles zu den EU-Nachbarländern aus dem Weg gehen will.

    Es wird damit gerechnet, dass das Konzept in den nächsten Tagen nach den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen der Koalitionsparteien vom Kabinett beschlossen wird und der Entwurf dann in das Gesetzgebungsverfahren kommt. Die entsprechende Formulierung der Änderung des Tabaksteuergesetzes ist noch in Arbeit. Nach Auskunft aus dem Bundesfinanzministerium ist noch nicht klar, im Rahmen welchen Gesetzpaketes dies erfolgt.

    Möglich wäre z.B. die Beratung im Zuge des 5. Verbrauchsteueränderungsgesetzes, das derzeit schon läuft und voraussichtlich am 10. November abgeschlossen wird. Allerdings stellt sich hier die Frage, ob in diesem Fall der Zeitrahmen ausreicht oder ob die Tabaksteuerthematik einem anderen Gesetzgebungsverfahren angehängt wird. Nach derzeitigem Diskussionsstand ist damit zu rechnen, dass der erste Steuerschritt zum 1. April 2011 wirksam werden wird.

    Gemischte GefühleSeitens der Tabakverbände und ihrer Mitglieder sieht man das Tabaksteuerkonzept der Koalition mit gemischten Gefühlen: Einerseits wirken sich Steuererhöhungen immer negativ auf das Kaufverhalten aus – ob dies nun, wie in der Vergangenheit geschehen, vorwiegend durch Konsumverlagerung auf preiswertere Alternativen bzw. nicht in Deutschland versteuerte Ware erfolgt oder durch echte Konsumzurückhaltung.

    Andererseits war der Tabakbranche klar, dass nach fünf Jahren ohne Tabaksteuererhöhungen gerade mit Blick auf die hohen Haushaltsdefizite die Gefahr überzogener Forderungen hinsichtlich der Tabaksteuer wuchs. Daher war in Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium in den vergangenen Monaten seitens der Tabakbranche zum Ausdruck gebracht worden, dass im Falle einer Steueranhebung nur ein Konzept mit mehrstufigen kleinen Schritten in Frage kommen könne, um starke Marktverwerfungen, die auch die Fiskalkraft des Wirtschaftsbereichs in Frage stellen würden, möglichst zu verhindern.

    Positiv bewertet werden kann sicher, dass bei den neuen Steuerplänen der fiskalpolitische Ansatz Dominanz hat. Denn mehr Geld für den Fiskus kann nur dann herausspringen, wenn man die Fiskalquelle nicht verschüttet. Es ist zu hoffen, dass sich dieser Denkansatz auch bei anderen Aspekten durchsetzt. So etwa bei der derzeit laufenden Konsultation zur EU-Tabakproduktrichtlinie. Denn die von der EU vorgeschlagenen Maßnahmen wie Einheitspackungen sind mit ihrem nicht sachbezogenen Diskriminierungscharakter Steilvorlagen für den Schmuggel.

    (DTZ 43/10)

  • Unionspolitiker erwägen Tabaksteuererhöhung

    BERLIN (DTZ/pnf). Unionspolitiker haben vorgeschlagen, die Tabaksteuer zur Gegenfinanzierung von umfassenden Maßnahmen zur Steuervereinfachung anzuheben. Übereinstimmend berichteten mehrere Tageszeitungen über den Vorstoß des CDU-Finanzpolitikers Christian Freiherr von Stetten, die Tabaksteuer im Zeitraum 2011 bis 2015 um jährlich jeweils ca. 0,22 Cent pro Zigarette anzuheben.

    Mit den von ihm erwarteten Mehreinnahmen von ca. 1,3 Mrd. Euro ab dem Jahr 2015 soll ein großer Teil der veranschlagten Kosten von rund 2 Mrd. Euro für eine große Steuervereinfachungsoffensive gegenfinanziert werden. Freiherr von Stetten, MdB und stellvertretender Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte, dass in diesen Berechnungen bereits berücksichtigt sei, dass die moderaten Steuerschritte zu einer leichten Reduktion des Konsums führen würden.

    FDP hat sich noch nicht geäußert
    Auch Michael Fuchs, stellvertretender CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender, hat sich inzwischen hinter die Vorschläge von Stettens gestellt: „Die Erhöhung der Tabaksteuer ist ein gangbarer Ansatz zur Finanzierung der Steuervereinfachungen“, sagt er der „Rheinischen Post“. Ob die Vorschläge der Finanzpolitiker auch beim Koalitionspartner FDP Zustimmung finden, ist noch nicht sicher.

    Das Tabaksteuerreferat im Bundesfinanzministerium, das im Sommer eigene Vorschläge zur künftigen Gestaltung der Tabaksteuer vorgelegt hatte, ist in den aktuellen Vorstoß noch nicht eingebunden. „Bisher haben wir noch keine Aufträge in dieser Richtung erhalten“, war dort zu hören.

    (DTZ 36/10)