Schlagwort: Tabakkonsum

  • Fachhändler gehen auf die Barrikaden

    PARIS (DTZ/red). Die französische Regierung plant mit drastischen Maßnahmen den Tabakkonsum im Land einzudämmen. Ab 1. Oktober müssen Raucher 40 Cent, rund sechs Prozent, mehr für ein Päckchen Zigaretten zahlen. Doch die Preiserhöhung ist nur die Spitze des Eisbergs.

    Gesundheitsministerin Marisol Touraine erwägt Medienberichten zufolge außerdem die Einführung einheitlicher Packungen für Tabakprodukte nach australischem Vorbild. Darüber hinaus will sie die bisherigen Warnhinweise vergrößern und die Nichtraucherbereiche in Restaurants, Unternehmen und Verwaltung ausweiten.

    Die neuen Anti-Tabak-Pläne lösen einen Sturm der Entrüstung im Handel und in der Industrie aus. Zumal die Ministerin auch ein Präsentationsverbot für Tabakwaren wie es zurzeit in der EU diskutiert wird, nicht ausschließt.

    Das wiederum hat viele Händler derart empörte, dass sie vergangenen Donnerstag ihre Tabak- und Zigarettenauslagen mit weißen Tüchern verhängten, um auf diese Weise auch ihren Kunden die potenziellen Anti-Tabak-Pläne Frankreichs und der EU zu demonstrieren.

    (DTZ 37/12)

  • Ukraine soll rauchfrei spielen

    KIEW (DTZ/red). Das ukrainische Parlament hat das Rauchverbot kurz vor der Fußball-EM ausgedehnt.

    Der Tabakkonsum ist künftig in Restaurant, Cafés, Sportstätten, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bushaltestellen und in öffentlichen Gebäuden komplett verboten.

    Bisher war das Rauchen Medienberichten zufolge in Krankenhäusern und Schulen untersagt. Demgegenüber konnte die Gastronomie abgetrennte Raucherzimmer ihren Gästen anbieten. Bei Zuwiderhandlung müssen zwischen 99 und 989 Euro gezahlt werden.

    Ausnahmen gelten für Unternehmen, Hotels, Flughäfen und Bahnhöfen. Dabei darf der jeweilige Raucherbereich nur zehn Prozent der Gesamtfläche betragen und muss speziell Lüftungsanlage vorweisen.

    (DTZ 22/12)

  • Russland plant striktes Rauchverbot

    MOSKAU (DTZ/red). Das russische Parlament soll über eines der schärfsten Rauchverbote Europas entscheiden.

    In den Gesetzentwurf hat das Gesundheitsministerium ein Verbot für den öffentlichen Zigarettenverkauf sowie für den Tabakkonsum auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Einrichtungen hineingeschrieben.

    Der Tabakkonsum wäre Medienberichten zufolge demnach nur noch in den eigenen vier Wänden oder auf der Straße erlaubt. Rauchen wird schrittweise in Büros, Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern, Sportstätten und Kultureinrichtungen verboten. Dazu gehört auch das Rauchen in Wohngebäuden und öffentlich zugänglichen Räumen.

    Darüber hinaus will der Staat das Rauchen in Restaurants und Hotels, auf Marktplätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ächten.
    Mit einer parallel geplanten Preiserhöhung, die sich am europäischen Preisniveau orientiert, soll der Preis pro Packung um mindestens 1,28 Euro steigen, heißt es.

    Der Zigarettenverkauf in der Gastronomie wäre ebenso untersagt wie der Straßenverkauf, beispielsweise in Kiosken. Nur in Geschäften mit mindestens 50 Quadratmetern Verkaufsfläche dürfen Tabakprodukte angeboten werden, heißt es.

    Die offene Zigarettenpräsentation im Geschäft entfällt und die Kunden können nur über Preislisten ihr Wunschprodukt auswählen. Auch die Zigarettenwerbung soll verboten und Bildwarnhinweise gesetzlich verpflichtend auf den Packungen vorgeschrieben werden.

    Weiterhin werde der Zigarettenkonsum in Kinder- und Jugendfilmen zensiert und die finanzielle Unterstützung für Bildungs- und Sporteinrichtungen durch die Zigarettenindustrie wegfallen, heißt es.

    (DTZ 21/12)

  • Europas Tabakwaren-Einzelhandel wehrt sich gegen Überregulierung

    MAINZ (DTZ/fok). „Würden die von der EU diskutierten Maßnahmen gegen den Tabak, wie Display Ban, Plain Packaging, übergroße Warnhinweise und Zusatzstoffverbote realisiert, könnte dies die Fiskaleinnahmen in Europa um 10 bis 20 Milliarden Euro verringern.

    Darüber hinaus würde aus solchen Überregulierungen für die europäischen Tabakwaren-Einzelhändler ein Schaden von rund 1,5 Mrd. Euro entstehen, verursacht durch die dann fehlende Produkt- und Markendifferenzierung sowie durch sinkende Handelsmargen, während andererseits eine Reduktion des Tabakkonsums nicht zu erwarten ist.“

    Mit diesen Worten fasste Giovanni Risso, Präsident der Konföderation der Europäischen Tabakwaren-Einzelhändler (CEDT) die Position dieser Vereinigung, die sich in der vergangenen Woche in Brüssel zu einer Tagung getroffen hatte, zusammen. Neben den CEDT-Mitgliedern hatten auch weitere Branchenverbände und Vereinigungen des Fachhandels aus elf EU-Mitgliedsländern an der Tagung teilgenommen, darunter auch mehrere Vertreter aus Deutschland, das seit längerem nicht mehr CEDT-Mitglied ist.

    Gemeinsam wollen die Handelsverbände zum Ausdruck bringen, dass seitens der europäischen Institutionen ein fairer Umgang im Zusammenhang mit der Regulierung des Tabaksektors notwendig ist. So stellten die Tabakwaren-Einzelhandelsverbände heraus, dass der Tabaksektor immerhin Arbeit und Einkommen für 1,5 Millionen Beschäftigte in Europa bedeutet und insgesamt Fiskaleinnahmen in Höhe von annähernd 150 Mrd. Euro garantiert.

    Bei der Tagung waren auch eine Reihe von Repräsentanten aus Politik, Verbänden und Wirtschaft anwesend, u.a. der Vorsitzende des Agrarausschusses des EU-Parlaments, Paolo de Castro, ein weiteres Mitglied dieses Ausschusses, Gabriel Mato Adrover, die Direktorin der österreichischen Monopolverwaltung, Tina Reisenbichler, und der Präsident der polnischen Handelskammer, Waldemar Nowakowski.

    Paolo de Castro machte seine Position deutlich: „Obwohl die Prinzipien des öffentlichen Gesundheitsschutzes feststehen, halte ich es für kontraproduktiv, Straf-Regulierungen gegen einen gesamten Wirtschaftssektor zu erlassen, vor allem dann, wenn dies ernst zu nehmende Folgen für Beschäftigung, Wirtschaft, Fiskus und öffentliche Sicherheit hat und nicht einmal im günstigsten Fall positive Effekte hat.“

    CEDT-Präsident Giovanni Risso bedauerte die Abwesenheit der EU-Kommission Gesundheit bei der Tagung. Er vertraue darauf, dass der gestartete Dialog mit allen europäischen Institutionen fortgesetzt werde: „Wir hoffen, einen qualifizierten Beitrag beim Prozess der Entscheidungsfindung für die Überarbeitung der Tabak-Produktrichtlinie leisten zu können, um die Legalität des Marktes zu verteidigen, und dies unter Berücksichtigung eines verantwortungsvollen, ausschließlich durch erwachsene Bürgern erfolgenden Tabakkonsums.“

    (DTZ 46/11)

  • Bundestag: Jugendschutz bei Zigarettenautomaten gewährleistet

    BERLIN (DTZ/vi/fok). Der Deutsche Bundestag hat auf Empfehlung seines Petitionsausschusses im Juni entschieden, der Forderung von 1 356 Petenten, wonach die Aufstellung von Zigarettenautomaten im öffentlichen Straßenland zu untersagen sei, nicht nachzukommen.

    Die Petition war mit der Aussage begründet worden, Zigarettenautomaten würden „entscheidende Mitverantwortung dafür tragen, dass sich Kinder und Jugendliche schon lange vor dem gesetzlich zulässigen Mindestalter ungehindert mit Tabakwaren versorgen können.“ Nach Meinung der Petenten werde dies auch nicht durch die Alterszugangskontrolle per GeldKarte verhindert, weil sich Kinder die GeldKarte ihrer Eltern oder Verwandten ausleihen könnten.

    Sogar der Vandalismus von Jugendlichen gegen Zigarettenautomaten wird als Grund genannt, um ein solches Aufstellverbot zu fordern. Im Rahmen seiner Prüfung der Petition stellt der Ausschuss unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums heraus, dass er Maßnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums, vor allem bei Kindern und Jugendlichen, ausdrücklich begrüße.

    Er führt dabei die Vielzahl der bereits ergriffenen Maßnahmen auf, mit besonderem Fokus auf der 2003 in Kraft getretenen Neuregelung des Jugendschutzgesetzes, wonach die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche untersagt ist. Um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, haben die Zigarettenautomatenbetreiber ihre Geräte komplett mit einer technischen Sicherung versehen, die via chipbasierten Bankkarten sowie EU-Führerschein eine wirkungsvolle Altersverifikation vornimmt.

    Der Petitionsausschuss kam bei seiner jetzigen Prüfung zum Ergebnis, dass die bereits existierenden gesetzlichen Vorschriften und die im Vollzug dieser Vorschriften erfolgte Umsetzung der technischen Sicherung von Zigarettenautomaten derzeit ausreichen, um das Abgabeverbot von Tabakwaren durch Automaten an Jugendliche wirksam zu regeln.

    In Bezug auf die Vermutung der Petenten, Erwachsene würden ihre GeldKarten an Kinder und Jugendliche ausleihen, damit diese Zigaretten am Automaten ziehen könnten, erläutert der Ausschuss in seiner Begründung auch die entsprechenden Passagen des Jugendschutzgesetzes: „Ordnungswidrig handelt nach dem Jugendschutzgesetz auch, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch das Jugendschutzgesetz gerade verhindert werden soll.

    Hierzu gehören auch die Abgabe von Tabakwaren und das Gestatten des Rauchens. Unter die Begriffe des „Förderns“ und des „Herbeiführens“ fallen alle Handlungen, die für ein Verhalten eines Kindes oder eines Jugendlichen, das den Vorschriften nicht entspricht, kausal geworden sind. … Das kann z.B. auch das unberechtigte Zurverfügungstellen einer Bankkarte sein.“ Als Fazit kam der Ausschuss zur Überzeugung, dass die bereits eingeleiteten Maßnahmen ausreichend sind und das Petitionsverfahren abzuschließen sei; der Deutsche Bundestag schloss sich dem Votum seines Ausschusses an.

    (DTZ 29/11)

  • Warnhinweis ohne Wirkung auf Konsum

    HAMBURG (DTZ/red). Experten wussten es schon lange. Jetzt ist es statistisch untermauert: Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen Verpackungsgesetzen und Tabakkonsum. Das heißt, die Vergrößerung der Gesundheitswarnhinweise und die Einführung von graphischen Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen verringern den Tabakkonsum nicht unmittelbar. Weiterhin sei fraglich, inwieweit die Einheitspackung die Gesundheitsziele der Regierung unterstütze.

    Umfangreich und unabhängig
    Zu diesem Ergebnis kommt eine internationale Studie des Beratungsunternehmens Deloitte, die von British American Tobacco in Auftrag gegeben wurde. Der Bericht ist den Angaben nach einer der bisher umfangreichsten unabhängigen Untersuchungen über die Verpackungsverordnung von Tabakerzeugnissen. Insgesamt wurden Daten in 27 Länder über einen Zeitraum von 14 Jahren hinweg von Fachleuten bei Deloitte erhoben, bewertet und analysiert. informiert das britische Beratungsunternehmen.

    „Unsere Analyse ergab keine statistisch signifikante, direkte Beziehung zwischen der Verpackungsordnung für Tabakerzeugnisse, einschließlich Größe und Art der staatlich vorgegebenen Gesundheitswarnhinweise und Veränderungen beim legalen Tabakkonsum“, sagt Lawrence Hutter, Seniorpartner bei Deloitte (Großbritannien).

    Einheitspackung und Folgen
    Weiterhin zeigt der Bericht die möglichen unbeabsichtigten Folgen einer Einführung neutraler Einheitsverpackungen für Tabakerzeugnisse. Dazu gehören beispielsweise der Anstieg des illegalen Zigarettenhandels, geringere Tabaksteuereinnahmen sowie Rechts- und Entschädigungskosten für Regierungen und letztlich die Kostenbelastung für den Einzelhandel.

    Aus diesem Grund lautet die Empfehlung: „Im Einklag mit bewährten Regulierungsverfahren (…), dass die Regierungen vor einem Beschlusss über die Einführung von neuen Verpackungsverordnungen belastbare Untersuchungen über diesen betroffenen Bereiche durchführen lassen.“ Der vollständige Deloitte-Bericht ist im Internet unter [link|http://www.bat.com/deloittereport ]www.bat.com/deloittereport[/link] hinterlegt.

    (DTZ 19/11)

  • Tabakbauern starten weltweite Petition gegen WHO

    LEXINGTON/KENTUCKY (DTZ/vi). Auf der Jahreshauptversammlung der International Tobacco Growers Association (ITGA), die in Lexington stattfand, warf die Versammlung der Tabakbauern der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor, der Existenz von Millionen von Farmern und deren Familien in einigen der ärmsten Regionen der Welt absolut gleichgültig gegenüberzustehen.

    Im Einzelnen ging es um die „verheerenden“ Konsequenzen, die durch die neuen Richtlinien für das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums (Framework Convention of Tobacco Control, FCTC) heraufbeschworen werden. Das Übereinkommen ist das erste unter der Federführung der WHO ausgehandelte Abkommen. Hierzu zählen das Verbot der Verwendung von Zusatzstoffen in Tabakwaren sowie die Reduzierung der Anbauflächen weltweit.

    „Wir sind diejenigen, die von diesen Richtlinien am stärksten betroffen sind“, erklärt Antonio Abrunhosa, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IGTA, und fügt an: „Trotzdem entscheiden Menschen, die nur über sehr beschränkte Kenntnisse darüber verfügen, wie Tabak angebaut wird, völlig willkürlich über unser Schicksal, ohne auch nur mit uns darüber zu sprechen.“

    Vernichtung von ExistenzenIn den vergangenen Wochen hat die ITGA, die 30 Millionen Tabakbauern vertritt, eine Petition gegen die Vorschläge der WHO gestartet und bei Pflanzern auf der ganzen Welt in Umlauf gebracht. Seitdem wurden über 200 000 Unterschriften in 25 Anbauländern gesammelt.

    Am 8. November, eine Woche vor Ratifizierung der Richtlinienentwürfe in Uruguay, werden Tabakbauern ihren Regierungen die unterzeichneten Petitionen vorlegen, zusammen mit dem Aufruf, das Vorhaben abzulehnen und zu verhindern, dass die Existenz von Millionen von Tabakbauern zerstört wird.

    (DTZ 43/10)