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  • Britische Tabakgegner machen mobil

    LONDON (DTZ/red). Eine parteiübergreifende Allianz aus Mitgliedern des britischen Ober- und Unterhauses drängt die Regierung Cameron die Einheitspackung für Tabakprodukte gesetzlich einzuführen.

    Medienberichten zufolge unterstützen Labour Party und Liberale die Anti-Tabak-Koalition.

    Erst im Juli hatte Premierminister David Cameron die Pläne für das Plain packaging auf Eis gelegt. Zur Begründung hieß es, die Regierung werde zunächst die Entwicklung in Australien abwarten. Hier ist die Standardpackung für Zigaretten seit dem 1. Dezember 2012 vorgeschrieben.

    (DTZ 40/13)

  • TPD-Regulierung zur Bekämpfung des Schmuggels ist nicht praktikabel

    BRÜSSEL (DTZ/fok). Nicht nur die Sorge wegen geplanter überdimensionierter Bildwarnhinweise und Verboten von Menthol- und Slimzigaretten lassen in der Tabakbranche die Alarmglocken läuten: Auch auf anderen Feldern der von der EU-Kommission vorangetriebenen Tabak-Produktrichtlinie (TPD), die an und für sich sinnvoll geregelt werden könnten und sollten, droht durch wirklichkeitsferne Detailvorschriften ein kostenintensives und rechtlich bedenkliches Desaster.

    Die Rede ist hier vor allem von den geplanten Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit und zu Sicherheitsmerkmalen von Tabakprodukten im Rahmen der TPD. Diese sollen den Schmuggel von Tabakwaren verhindern oder zumindest eindämmen und gehen zurück auf das WHO-Anti-Schmuggel-Protokoll, das als Teil der Framework Convention on Tobacco Control (FCTC) weltweit den Schmuggel bekämpfen soll.

    In Artikel 14 ihres Richtlinienentwurfs hat die EU-Kommission zu Rückverfolgbarkeit und zu Sicherheitsmerkmalen die Absicht formuliert, dass Packungen von Tabakerzeugnissen künftig ein individuelles Erkennungsmerkmal haben sollten, das sich nicht nachträglich verändern lässt. Dieses soll die Feststellung von
    [bul]Herstellungstag und -ort,
    [bul]Herstellungsstätte,
    [bul]Maschine, die zur Herstellung der Produkte verwendet wurde,
    [bul]geplanten Absatzweg,
    [bul]geplanten Versandweg,
    [bul]gegebenenfalls Importeur,
    [bul]Produktnamen,
    [bul]tatsächlichen Versandweg von der Herstellung bis zum Einzelhändler inkl. aller genutzten Lager,
    Identität aller Käufer von der Herstellung bis zum Einzelhändler
    Rechnungs- und Bestellnummer sowie Zahlungsbelege aller Käufer von der Herstellung bis zum Einzelhändler ermöglichen.

    Die erstgenannten Punkte sind auch im Anti-Schmuggelprotokoll der FCTC genannt, die vier letztgenannten stammen zusätzlich aus der Feder der EU-Kommission, wobei die letzten drei besonders problematisch, weil völlig realitätsfern sind.

    Nach den Plänen der Kommission müssen Hersteller und Importeure außerdem einen Vertrag mit einem unabhängigen Dritten schließen, der die entsprechenden Daten speichert und verwaltet. Dieser Datenspeicher soll den zuständigen Behörden, der Kommission und dem unabhängigen Dritten permanent zugänglich sein. Die Eignung und Leistungsfähigkeit des Letzteren wiederum soll ein externer Prüfer billigen und überwachen, bezahlt vom Hersteller. In Form Delegierter Rechtsakte will die Kommission sich außerdem vorbehalten, auch weitgehende Korrekturen des Verfahrens künftig ohne Zustimmung des Europäischen Parlaments oder nationaler Entscheidungsgremien vorzunehmen.

    Für Zigaretten und Feinschnitt will die Kommission diese Regelungen im Rahmen der Umsetzung in nationales Recht, also bereits 18 Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, in Kraft treten lassen, und für alle andere Tabakerzeugnisse innerhalb von 5 Jahren nach Umsetzung in nationales Recht. Gegenüber den Vorgaben des Anti-Schmuggel-Protokolls der FCTC bedeutet dies eine drastische Verkürzung der Fristen, denn dieses sieht Übergangsfristen von 5 Jahren bei Zigaretten und zehn Jahren bei allen anderen 'Tabakerzeugnissen vor, jeweils ab In-Kraft-Treten, und die gilt für uns ab der Ratifizierung durch Deutschland, die für 2015 erwartet wird.
    Wo liegen die besonderen Probleme der „Track and Trace“-Pläne der EU-Kommission aus Sicht der betroffenen Marktteilnehmer. Hier ist der Fokus vor allem auf kleinere und mittelständische Unternehmen zu legen, da die Gefahr besteht, dass durch unrealistische und viel zu kostenintensive Vorgaben gerade diese Betriebe ernsthaft in ihrer Existenz gefährdet werden und damit regulative Wettbewerbsbehinderung eintreten kann. Da ist an allererster Stelle die Vorgabe zu nennen, dass der Hersteller den kompletten Vertriebsvorgang bis zum Einzelhändler im voraus dokumentieren und über die Packung verschlüsselt eine individuelle Erkennung dieses Weges ermöglichen soll. Wie in allen Konsumgüterbranchen wird in der Tabakbranche zunächst die Ware produziert, dann an Großhändler geliefert, die sie wiederum an Einzelhändler weiterliefern. Die Entscheidung der direkten und indirekten Abnehmer im Handel über Abnahmemenge, Marken- und Produktversionen der abzunehmenden Mengen und den Absatzzeitpunkt fällt also deutlich später als zum Zeitpunkt der Herstellung. Vielleicht hatten die Strategen in der Kommission ja die DDR-sozialistische Planwirtschaft als Vorbild vor Augen, die genau diesen Prozess ja mit dem bekannten Erfolg realisiert hatte.

    Zu den weiteren wirklichkeitsfremden Aspekten der Kommissionspläne zählt die Dokumentation der Distributionswege bis in den Einzelhandel. Automatenbetreiber wären dabei genauso betroffen wie Großhändler mit ihren Rechnungskundenbeziehungen. Das ist auch wettbewerbsrechtlich bedenklich: Zwar versuchen die Pläne die Vertraulichkeit der Daten zu sichern. Doch das wirkt nur horizontal zwischen unmittelbaren Wettbewerbern zwischen den Herstellern. Die Großhandelsdaten aus seinen Kundenbeziehungen zum Einzelhandel werden den Herstellern jedoch absolut transparent, was durchaus wettbewerbsrechtlich bedenklich werden könnte.
    Ein entscheidender Punkt neben den genannten sind die entstehenden Kosten. Diese sind vor allem dann ausgesprochen hoch, wenn es sich um kleinere/mittelständische Unternehmen und um eine kleine Produktionsmengen handelt, die z.B. bei der Pfeifentabakherstellung zunächst einmal auf Vorrat produziert und dann nach und nach an nachfragende Groß- und Einzelhändler abgegeben werden. Massive Kostensteigerungen gerade für kleinere Unternehmen schwächen deren Wettbewerbsfähigkeit.

    Abschließend stellt sich die ganz entscheidende Frage, ob die geplanten Regulierungen den gewünschten Zielen entsprechen. Ob es also gelingt, durch die Regulierung die Mengen an geschmuggelten Zigaretten signifikant zu senken. Dazu muss zunächst einmal festgestellt werden, dass alle Fälschungen oder von vornherein für den Schwarzmarkt hergestellten Pseudo-Marken nicht durch diesen Part der Richtlinie erfasst werde, ja sogar noch einen zusätzlichen Preisvorteil durch sie erhalten würden. Dass legal hergestellten Tabakwaren auch legal versteuert vermarktet werden, ist zu begrüßen, aber auch mit deutlich weniger aufwändigen Verfahren zu erreichen.

    Wie die besonders betroffenen mittelständischen Hersteller- und Großhandelsfirmen die Gefahren durch eine überzogene Rückverfolgungsregelung sehen, ermittelte eine DTZ-Umfrage. So sagte Dr. Michael Reisen, Geschäftsführer der Großhandlung Hall Tabakwaren: „Sollte das im Richtlinienentwurf zur EU-Tabakproduktrichtlinie unter Artikel 14 vorgeschlagene System zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen tatsächlich mit den von der Kommission vorgeschlagenen Standards, Vorgaben und Umsetzungsfristen verabschiedet werden, ist dies für uns als mittelständische Tabakwarengroßhandelsbetriebe eine Katastrophe.

    Der Richtlinienentwurf sieht eine Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen bis zum ‚First Retail Outlet‘ vor. Der Zigarettenautomat wäre demnach das erste Retail Outlet, und nicht der Tourenfahrer, der seine Automaten betreut. So müsste beispielsweise bei der Bestückung von Tabakwarenautomaten künftig jede Packung direkt am Automaten einzeln eingescannt werden. Durch diesen zeitraubenden Vorgang – Verdoppelung der Aufenthaltsdauer des Mitarbeiters am Automaten – wäre die Wirtschaftlichkeit dieses Handelskanals (zu hohe Personalkosten) insgesamt in Frage gestellt.

    Auch bei der Kommissionierung der Tabakwaren für den Einzelhandel sind hohe und kostenintensive technische Voraussetzungen sowie Datenerfassungs- und Dokumentationsverpflichtungen erforderlich, um die Kommissionsvorgaben überhaupt erfüllen zu können.

    Grundsätzlich begrüßen wir jede Aktivität zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakwaren. Mit diesem Bürokratiemonster wird jedoch nur ein weiteres Parallelsystem aufgebaut, welches den Belangen des Mittelstandes auf Hersteller- und Handelssicht nicht im Ansatz Rechnung trägt. Es ist schlichtweg für den Mittelstand inoperabel. Wir plädieren daher für eine 1:1-Umsetzung der Standards, Vorgaben und Implementierungsfristen des WHO-Tabakschmuggelprotokolls zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen in Europa. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

    Die Kommission muss sich die Frage gefallen lassen: „Warum kompliziert, wenn es auch einfach(er) geht?“

    (DTZ 35/13)

  • Umstrittene Studie zur Einheitspackung

    SYDNEY (DTZ/red/kes). Seit 1. Dezember 2012 können Raucher in Australien Zigarettenpackungen nur noch in standardisierten olivfarbenen Einheitspackungen und mit großen Warnhinweisen kaufen. Das schreckt ab, behauptet eine Studie. Stimmt nicht, betonen Vertreter der Zigarettenindustrie.

    Für die Untersuchung der Wissenschaftler des Zentrums für Krebs-Verhaltensforschung im Bundesstaat Victoria wurden rund 500 australische Raucher in den ersten drei Monaten nach Einführung der Einheitspackung zu ihrem Konsum befragt. Die vollständigen Ergebnisse wurden Medieninformationen zufolge im „British Medical Journal“ (BMJ) veröffentlicht.

    Und während die Regierung, allen voran Gesundheitsministerin Tanya Plibersek, die Forschungsergebnisse als direkte Folge ihrer Anti-Tabak-Politik begrüßt, relativiert die Industrie die Aussagen mit eigenen Fakten.

    Die Einführung des Plain packaging (dt. Einheitspackung) für Tabakprodukte habe „keine nennenswerten Auswirkungen auf den legalen Tabakverkauf in den ersten sechs Monaten“, sagt Scott McIntyre, Sprecher von BAT Australien (BATA).

    (DTZ 30/13)

  • Neues Lotto 6aus49: mehr Gewinner und höherer Umsatz

    MÜNCHEN (DTZ/vi). Früher konnten alle Spielteilnehmer ihre Spielquittungen getrost wegwerfen, wenn sie anlässlich der letzten Ziehung nur zwei richtige Zahlen innerhalb eines Tippfelds angekreuzt hatten.

    Seit 4. Mai dieses Jahres gilt jedoch für Lotto 6aus49 ein neuer Gewinnplan, der eine feste Quote von fünf Euro bei zwei Richtigen garantiert, wenn die letzte Ziffer der siebenstelligen Losnummer der Spielquittung mit der gezogenen Superzahl übereinstimmt. Allein in Bayern sind über 1,7 Millionen Lotto-Spieler durch die Einführung der neuen Gewinnklasse 9 (Zweier plus Superzahl) zu Gewinnern geworden.

    „Es ist erfreulich, dass wir so viele zusätzliche Gewinnerlebnisse schaffen konnten“, äußert sich Erwin Horak, Präsident von Lotto Bayern, zufrieden über die positiven Auswirkungen des veränderten Gewinnplans. Dessen Erneuerung sieht höhere Gewinnwahrscheinlichkeiten in den mittleren Gewinnklassen vor, da dort die Zusatzzahl zugunsten der Superzahl abgeschafft wurde. Zusätzlich ermöglicht das neue Lotto 6aus49 schneller ansteigende Jackpots in den höchsten beiden Gewinnklassen.

    Zufrieden zeigt sich Horak auch angesichts gestiegener Umsatzzahlen: „Es ist erkennbar, dass unsere Kunden die Produktveränderungen begrüßen“, kommentiert Bayerns Lotto-Chef ein Umsatzplus bei Lotto 6aus49 von 27,67 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres, seitdem sich Deutschlands beliebtestes Glücksspiel im neuen Kleid präsentiert.

    (DTZ 30/13)

  • Big Apple zügelt Genuss-Lust

    NEW YORK CITY (DTZ/red). Die US-Millionenmetropole New York City bevormundet ihre Bürger, klagen Pro-Raucher-Initiativen in den Medien. Jüngstes Beispiel ist ein Gesetzesvorhaben der Stadt, das das Mindestalter für den Zigarettenkauf von 18 auf 21 Jahren anhebt.

    Der aktuelle Vorschlag ist der Versuch das Rauchen in den fünf Stadtbezirken einzudämmen, schreibt das „Wallstreet Journal“. Gleichzeitig sei es auch eine Kehrtwendung der Anti-Tabak-Politik Micheal Bloombergs. Der Bürgermeister hatte noch 2006 vehement gegen die Anhebung des Mindestalters gekämpft und dessen Wirkungslosigkeit in seinem Kreuzzug gegen den Tabakkonsum angeführt.

    Sein bevorzugtes Regulierungsinstrument waren Steuererhöhungen, heißt es. Als Begründung fürdie Kehrtwende werden neue Untersuchungsergebnissen aus Großbritannien angeführt, zitiert die US-Tageszeitung seine Sprecherin.

    Erst letzten Monat hatte Bloomberg ein Präsentationsverbot für Tabakwaren (engl. display ban) und gleichzeitig einen Mindestpreis für ein Päckchen Zigaretten von 10,50 Dollar (rd. 8 Euro) verkündet. Alle Gesetzentwürfe sollen während einer Ratsversammlung am 2. Mai erörtert werden.

    Pro-Rauchergruppen kritisieren die neuen Anti-Tabak-Pläne der Stadt als schlimmste Bevormundung überhaupt. „Diejenigen, die 18 Jahre und älter sind, sind erwachsen genug, um zu heiraten, in den Krieg ziehen – eine unmittelbare Gesundheitsgefahr zurzeit – und zu wählen, aber das Rauchen will die Stadt ihnen verbieten“, empören sich Kritiker.

    (DTZ 17/13)

  • Die Ermuri sieht der Branchenentwicklung nicht tatenlos zu

    DETMOLD (DTZ/da). Die Ermuri hat sich im Wettbewerb gut behauptet. Das war die gute Nachricht auf der Ermuri-Jahrestagung 2013, die vom 12. bis 14. April in Detmold stattfand. Die weniger gute Nachricht: „Die schwierige Marktsituation ist auch an der Ermuri nicht spurlos vorbeigegangen“, erklärte Vorstandsvorsitzender Cay-Uwe Vinke vor den rund 130 in die ostwestfälische Stadt angereisten Tagungsteilnehmer.

    Gemeinsam mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden Dirk Quade stellte er u. a. die Wirtschaftsdaten für die Geschäftsjahre 2011/12 und 2012/13 vor.
    Ihren Ausführungen zufolge stieg der Umsatz im Wirtschaftsjahr 2011/12 (1. Oktober bis 30. September) gegenüber dem vorherigen Geschäftsjahr um 5,6 Prozent. Die Eigenkapitalquote an der Bilanzsumme betrug 47,2 Prozent.
    Nicht ganz zufrieden ist Vinke mit der Mitgliederentwicklung.

    Ihre Zahl ging im abgelaufenen Wirtschaftsjahr zurück auf 954 mit 991 Geschäftsanteilen. Die Gründe für den Mitgliederschwund liegen fast ausschließlich in Geschäftsaufgaben und Insolvenzen. Auch in dem seit 1. Oktober laufenden Wirtschaftsjahr 2012/13 hat sich diese Entwicklung fortgesetzt. So haben seitdem 19 Mitglieder die Ermuri verlassen und 13 sich ihr angeschlossen. Positiv ist hingegen die Lagerumsatzentwicklung, die bislang zehn Prozent über dem vergleichbaren Zeitraum im vorangegangenen Geschäftsjahr liegt.

    Vor dem Hintergrund der massiven Anti-Tabakpolitik wird sich nach Vinkes Einschätzung die Zahl der Fachhändler in Deutschland weiter reduzieren, was sich auch auf die Ermuri auswirken dürfte. Es sei zu befürchten, dass sich die Ermuri ab einem bestimmten Zeitpunkt schwer tun würde, das gesamte Dienstleistungsportfolio langfristig aufrecht zu erhalten.

    Deshalb würden Vorstand, Aufsichtsrat und Beirat es auch als notwendig erachten, durch eine Satzungsänderung die Voraussetzung für einen eventuellen Einstieg ins Online-Geschäft zu schaffen. „Es geht nicht zwingend darum, morgen mit diesem neuen Geschäftszweig zu starten. Wir müssen aber satzungsmäßig die Möglichkeit haben, auf die Veränderungen der Warenströme im Markt zu reagieren, wenn die Notwendigkeit gegeben ist“, sagte der Ermuri-Vorstandsvorsitzende.

    Mancher Tagungsteilnehmer äußerte, dass die Ermuri über das Internet in den direkten Warenverkauf an den Konsumenten einsteigen werde und somit in Konkurrenz zu ihren Mitgliedern treten könnte. „Das Internetgeschäft in Deutschland entwickelt sich rasant, viel schneller als viele im Einzelhandel erwartet haben“, stellte Vinke fest. Er versicherte ausdrücklich, dass die Ermuri-Mitglieder an dem Online-Geschäft partizipieren sollen.

    Wie Dr. Jürgen Schacht, renommierter Fachmann für Gesellschaftsrecht, erläuterte, hätten die Ermurianer im Übrigen jederzeit die Möglichkeit auf ihren Generalversammlungen bei entsprechender Mehrheit konkrete Online-Konzepte zu verwerfen. Nach der anschließenden Diskussion, bei der die Argumente für und wider eines Einstiegs der Ermuri ins Online-Geschäft ausgetauscht wurden, stimmten die Tagungsteilnehmer der Satzungsänderung bei fünf Gegenstimmen mit großer Mehrheit zu.

    (DTZ 16/13)

  • JTI protestiert gegen Plain packs

    EDINBURGH (DTZ/red). Der Zigarettenhersteller Japan Tobacco International (JTI) protestiert gegen die britische Anti-Tabak-Politik des Plain packaging mit einer Anzeigenkampagne in den nationalen Tageszeitungen.

    Das Unternehmen will damit die Pläne der schottischen Regierung zur Einführung der Einheitspackung für Tabakprodukte anfechten.

    „Wir nutzen die Medienkampagne um zu zeigen, dass das Gesundheitsministerium bereits 2011 anerkannt hat, dass diese Vorschläge durch nichts gestützt werden“, sagt Jorge da Motta, JTI-Direktor in Großbritannien.

    Schottland ist der erste Landesteil Großbritanniens, der die einheitliche Packung (plain packaging) für Tabakprodukte als Teil seiner Anti-Tabak-Politik gesetzlich einführen will.

    (DTZ 15/13)

  • New York will Tabak unter die Ladentheke verbannen

    NEW YORK CITY (DTZ/red). Zigaretten und andere Tabakwaren verschwinden in New York City aus der öffentlichen Wahrnehmung.

    Mit dieser Vision vor Augen stellt Bürgermeister Michael Bloomberg seinen aktuellen Anti-Tabak-Gesetzentwurf der Stadtverordnetenversammlung diese Woche vor.

    Kernpunkt der Maßnahme ist die Reduzierung des Tabakkonsums bei Jugendlichen, heißt es. Dafür sollen Einzelhändler ihre Tabakwaren künftig unter der Ladentheke, in geschlossenen Schränken oder hinter Vorhängen platzieren. Die Produkte würden Medienangaben zufolge nur noch sichtbar, wenn ein Erwachsener danach fragt oder wenn sie nachgefüllt werden.

    Für die Betroffenen eine „absurde Situation“, zitiert die „Financial Times“ die Sprecher von US-Einzelhandelsverbänden. Die Einschränkung bei der Kundenberatung und der Produktpräsentation verletzte auch ihr Recht auf freie Meinungsäußerung.

    Das sieht Bloomberg ganz anders und verweist Medienangaben zufolge auf Länder wie Island, Kanada, Großbritannien und Irland, die bereits den sogenannten Display ban eingeführt haben.

    In einem zweiten Gesetzentwurf will Bloomberg die Bußgelder für den Verkauf oder den Handel geschmuggelter Zigaretten erhöhen.

    (DTZ 12/13)

  • Museum will JTI-Spende zurückgeben

    GENF (DTZ/red/kes). Das Internationale Rotkreuz-und Rothalbmondmuseum in Genf weist eine Spende des Zigarettenherstellers Japan Tobacco International (JTI) zurück. JTI kündigt an das Geld nicht zurückzunehmen.

    Hintergrund der Spendenaktion in Höhe von umgerechnet rund 115.000 Euro, ist die aktuelle Renovierung des Museums der Hilfsorganisation. Die Einrichtung, die 1988 eröffnet wurde, wird zurzeit komplett erneuert und soll am 18. Mai 2013 neu eröffnet werden.

    Bereits im November 2012 kam es zu ersten Protesten von Anti-Tabak-Aktivisten gegen die finanzielle Unterstützung durch die Tabakindustrie. Schließlich gab Museumsdirektor Roger Mayou Mitte letzte Woche bekannt, dass seine Organisation mit der Annahme des Geldes einen Fehler gemacht habe, schreibt der Online-Dienst „Swissinfo.ch“.

    Die Renovierung des Hauses soll den Angaben zufolge insgesamt umgerechnet rund 15,3 Millionen Euro kosten. Die Ausstellungen sind unter anderem Henry Dunant, dem Gründer der Organisation, gewidmet.

    JTI wiederum will den Angaben zufolge diese „einseitige Aufkündigung“ der Zusammenarbeit nicht akzeptieren, vor allem da die Summe auf ausdrücklicher Bitte des Museums hin gespendet wurde. Offiziell ist die Zusammenarbeit des Konzerns, der seinen internationalen Hauptsitz in Genf hat, und dem Museum beendet.

    Das Rote Kreuz in Genf, das ebenfalls Spendengelder des Herstellers angenommen hatte, und im November 2012 die Unterstützung durch JTI noch begrüßte, will sich jedoch künftig auch nach neuen Geldgebern umsehen, heißt es.

    (DTZ 09/13)

  • Plain packs für Neuseeland

    WELLINGTON (DTZ/red). Neuseeland will die Einheitspackung für Tabakprodukte einführen und nach Australien als zweites Land weltweit unattraktive Einheitsschachteln für alle Zigaretten vorschreiben.

    Die Verpackungen sollen künftig mit großflächigen Warnhinweisen bedruckt werden, sagte Gesundheitsministerin Tariana Turia am Dienstag in Wellington. Diese Maßnahme nehme „diesen tödlichen Produkten den letzten Rest an Glamour“.

    Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll den Angaben nach noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Umgesetzt werden soll die Regelung aber erst, wenn die Klagen der Zigarettenindustrie gegen das Gesetz in Australien entschieden worden seien.

    Der Schritt kommt nicht überraschend. Der Inselstaat hat in der Vergangenheit keinen Zweifel an seiner Anti-Tabak-Politik gelassen, die bis 2025 das Ziel hat, Rauchen in Neuseeland komplett zu beseitigen.

    Dabei hat die Ministerin wiederholt die Anti-Tabak-Politik Australiens zitiert, um die eigenen Pläne für eine standardisierte Einheitspackung bei Tabakprodukten zu untermauern.

    Entsprechend aufmerksam beobachtet die Regierung in Wellington zurzeit die juristische Auseinandersetzung des westlichen Nachbarn mit der Welthandelsorganisation (WTO). Die WTO-Mitglieder Ukraine, Simbabwe, Honduras, die Dominikanische Republik, Nicaragua und Indonesien verklagen Australien, weil dessen Gesundheitspolitik nicht den internationalen Handel beschränken und das Recht am geistigen Eigentum verletzen sollte.

    Erst wenn es eine rechtsverbindliche Entscheidung für Plain packaging im internationalen Handelsverkehr gibt, will sich Gesundheitsministerin Turia Medieninformationen zufolge bei diesem Thema festlegen und das Gesetz für Neuseeland auf den Weg bringen.

    3, 8 Millionen Euro Rücklagen für Klagen
    Immerhin will das Land für künftige juristische Auseinandersetzungen mit der Tabakindustrie umgerechnet 3,8 Millionen Euro bereitstellen.

    Die Tabakindustrie werde ihre gesetzlichen Möglichkeiten untersuchen, bestätigte Steve Rush, Geschäftsführer von British American Tobacco New Zealand. Als Folge rechnet das Unternehmen mit zahlreichen Beeinträchtigungen, da dieser Schritt internationale Handelsabkommen ignoriere und dazu einen gefährlichen Präzedenzfall für andere Industrien darstelle, heißt es.

    Aktuell sind Raucher in Neuseeland bereits stark eingeschränkt: Die Anhebung der Tabaksteuer und der Display ban, das Präsentationsverbot für Tabakwaren im Handel, belasten Konsum und Handel.

    (DTZ 8/13)