Schlagwort: EU

  • Gut vorbereitet ins Gespräch

    ILSFELD // Viele Unternehmen erhöhen, bevorzugt zum Jahreswechsel, ihre Preise. Für Verkäufer heißt das, dass sie mit ihren Stammkunden Preisanpassungsgespräche führen müssen – für einige Verkäufer eine Herausforderung. Folglich sollten sie gut vorbereitet in die Verhandlungen gehen.

    Die Preise erhöhen
    Die Preise erhöhen – viele scheuen sich davor, mit dieser Zielsetzung in Vertragsverhandlungen zu gehen. Denn sie wissen aus Erfahrung: Kaum sitzen sie den Einkäufern bei ihren Stammkunden gegenüber, beginnen diese zu klagen – zum Beispiel über die wirtschaftlich unsichere Situation. Und hierauf folgt meist die Aussage „Ihr seid zu teuer“. Deshalb wagen viele Verkäufer an ein Erhöhen der Preise erst gar nicht zu denken. Und machen ihre Vorgesetzten ihnen höhere Preisvorgaben? Dann denken viele unmittelbar: Die Preise sind nicht durchzusetzen.

    Verkäufer als Mitstreiter
    Verkäufer als Mitstreiter gewinnen: Deshalb müssen Sie, wenn Ihr Unternehmen seine Preise erhöhen möchte, zunächst die Verkäufer als Mitstreiter gewinnen. Der erste Schritt hierzu ist: Die Verkäufer präzise über die Gründe informieren. Diese Information sollte bezogen auf Produkte und Warengruppen erfolgen. Oder indem Verkäufern am Beispiel der Kontrakte mit ausgewählten Schlüsselkunden aufgezeigt wird, wie positiv sich die geplanten höheren Preise auf den Ertrag auswirken, so dass das Unternehmen wieder mehr Spielraum für Investitionen und zum Erhöhen der Löhne hat. Danach sollte der Appell folgen: „Beim Erhöhen der Preise benötigen wir Ihre Unterstützung“ – möglichst durch die Geschäftsleitung, um die Bedeutung der Entscheidung zu unterstreichen.

    Manche Verkäufer werden nach dem Appell klagen: „Das geht nicht. Die Kunden sagen jetzt schon, dass ihr zu teuer seid.“ Dass Verkäufer so reagieren, ist normal. Verdeutlichen Sie ihnen deshalb Folgendes: Es gehört zum Job der Einkäufer zu sagen „Ihr seid zu teuer“. Denn sie sollen möglichst preiswert einkaufen. Deshalb sagen sie sogar bei Dumpingpreisen „Ihr seid teuer“, um noch vorhandene Spielräume auszuloten. Selbst wenn das nicht so wäre, müsste Ihr Unternehmen die Preise erhöhen – zumindest, wenn es die Ziele erreichen möchte.

    Verkäufern das Gefühl vermitteln „Es geht, wenn …“ Das wird Ihre Verkäufer besänftigen. Das enthebt Sie aber nicht von der Aufgabe, Ihre Verkäufer auf das Führen der Preisanpassungsgespräche vorzubereiten – nicht nur, weil sie eine Gesprächsstrategie brauchen. Vielmehr gilt es, ihre mentalen Widerstände abzubauen, und stattdessen das Gefühl zu vermitteln: „Wenn ich es richtig anpacke, kann ich das Ziel erreichen.“ Sonst stehen Ihre Verkäufer in den Gesprächen auf verlorenem Posten. Spüren Einkäufer eine Unsicherheit, hebeln sie Argumentationen leicht aus.

    Verkäuferschulung
    Lassen Sie sich beim Vorbereiten der Verkäuferschulung von folgenden Gedanken leiten. Erstens: Jede Preiserhöhung ist letztlich eine normale Preisverhandlung. Der einzige Unterschied: Das Vorzeichen des Gesprächs lautet nicht, wie viel geht der Preis nach unten, sondern um wie viel geht er nach oben. Also muss sie ebenso vorbereitet werden.

    Zweitens: Der höhere Preis muss jedem Kunden individuell verkauft werden. Also sollten Ihre Verkäufer für jeden Kunden eine spezifische Argumentationskette erarbeiten. Hierfür benötigen sie unter anderem die Information: Welche Umsätze wurden mit dem Kunden in den zurückliegenden Jahren erzielt? Wie waren Umsatz- und Preisentwicklung? Wie groß ist der Lieferanteil beim Kunden? Wo liegen Cross-Selling-Möglichkeiten? Zusätzlich sollten sie im Vorfeld analysieren: Vor welchen Herausforderungen steht der Kunde? Wie verlief die bisherige Kooperation? Die Infos bilden das Rohmaterial, aus dem die kundenspezifische Argumentationskette und Gesprächsstrategie entworfen werden kann.


    Strategien erarbeiten

    Mit Verkäufern Strategien erarbeiten. Basierend auf den Grundgedanken sollten Sie Ihre Verkäufer trainieren, Preisanpassungsgespräche vorzubereiten und zu führen. Dabei lautet die Regel: zunächst die nötige Gesprächsatmosphäre schaffen. Das gelingt Ihren Angestellten am einfachsten, indem diese dem Kunden nochmals vor Augen führen, welchen Nutzen er von der Zusammenarbeit hat. Doch statt das direkt zu sagen, ist es geschickter, den Kunden zu fragen: Hat sich jene Lösung bewährt? Danach können Verkäufer das Gespräch zum Thema Preisanpassung überleiten, zum Beispiel über die Entwicklung der Energiepreise oder der Löhne, bevor er hieraus ableitet, was das bedeutet. Nun können Verkäufer ihre kundenspezifische Argumentationskette entrollen, bevor folgt: „Daher müssen wir unsere Preise um 5,1 Prozent erhöhen.“

    Nach diesem Satz werden Kunden – ganz gleich, wie gut die Erhöhung begründet ist – empört sein und eventuell drohen: „Dann ist unsere Zusammenarbeit beendet.“ Bereiten Sie Ihre Verkäufer auf diese Reaktion vor, damit diese gelassen erwidern – zum Beispiel: „Das haben wir erwartet. Deshalb haben wir nochmals mit unseren Zulieferern verhandelt. Zudem haben wir unsere Prozesse weiter optimiert. Dadurch konnten wir einen großen Teil der Kostensteigerungen auffangen, weshalb wir unsere Preise nur um 3,8 Prozent erhöhen.“ Daraufhin wird der Verhandlungspartner erleichtert sein. Schließlich klingen 3,8 Prozent anders als 5,1 Prozent.

    Solche Argumentationsmuster sollten Sie mit Ihren Verkäufern erarbeiten, denn aus Erfahrung zeigt sich: Alleine fällt es vielen schwer, ausreichend technische, wirtschaftliche und emotionale Argumente zu identifizieren, um ein Erhöhen der Preise zu legitimieren. Und noch schwerer fällt es ihnen, diese in eine kundenspezifische Argumentationskette und Gesprächsstrategie zu integrieren.

    Preisanpassungsgespräche trainieren
    Mit Ihren Verkäufern das Führen der Preisanpassungsgespräche trainieren: Doch selbst, wenn Ihre Verkäufer den Kunden schlüssig darlegen, warum Ihr Unternehmen seine Preise erhöhen muss, ist das Ziel Preis-Erhöhung beziehungsweise -Anpassung noch nicht erreicht. Denn der Kunde hat ihren Wunsch noch nicht akzeptiert. Es wurde nur die Basis für die eigentliche Preisverhandlung geschaffen.

    In dieser Verhandlung müssen Verkäufer das Instrumentarium einsetzen, das sie auch sonst bei Vertragsverhandlungen nutzen. Hierzu zählt der Versuch, die Preiserhöhung zu relativieren. Zum Beispiel: „Lieber Kunde, die Preisanpassung bewegt sich bei den einzelnen Warengruppen zwischen null und zwölf Prozent. Da Sie vermutlich vor allem interessiert, wie sich die Preisanpassung insgesamt auf Ihre Kosten auswirkt, habe ich errechnet, wie viel mehr Sie bei den angepassten Preisen für Ihre Bestellungen in den vergangenen drei Monaten bezahlt hätten – insgesamt nur 1,89 Prozent.“

    Bleiben Kunden dennoch skeptisch, sollten Verkäufer Vorschläge unterbreiten, wie die Preisdifferenz eventuell kompensiert werden kann – gemäß der Maxime „Wenn du mir das gibst, erhält du jenes“. Gehen Verkäufer dabei geschickt vor, kann das Ergebnis eine engere Kundenbindung bringen. Die Argumentation kann etwa lauten: „Lieber Kunde, ich habe mir überlegt, wie wir einen Teil der 3,8 Prozent kompensieren könnten. Wäre es möglich, unseren Lieferanteil beim Produkt X von 26 auf 35 Prozent zu erhöhen? Das wäre für uns ein geldwerter Vorteil. Dann könnte ich Ihnen im Gegenzug anbieten, …“ Solche taktischen und strategischen Verhandlungselemente sollten Sie mit Ihren Verkäufern entwerfen und auch deren Einsatz trainieren. Nur dann können Ihre Verkäufer im Kundengespräch mit der nötigen Gelassenheit und Flexibilität reagieren.

    Peter Schreiber

    (DTZ 02/19)

  • Der Jahresrückblick 2018

    MAINZ // Das Jahr 2018 geht dem Ende entgegen. Zeit, noch einmal zurückzuschauen: Was hat die Branche bewegt, von wem musste sie sich verabschieden, was gab es Neues im Markt, wo wurde gefeiert?

    Woche für Woche hat DTZ seine Leser mit aktuellen News und Meldungen informiert. Ein spannendes Jahr mit vielen Herausforderungen steht kurz bevor.

    Wer wissen möchte, was in den vergangenen zwölf Monaten passiert ist, dem wünscht die Redaktion viel Spaß beim Lesen des Jahresrückblicks 2018 auf den Seiten 6 und 7 in der aktuellen Printausgabe DTZ 51/52.

    red

    (DTZ 51/52/18)

  • Erster Westlotto Concept Store eröffnet

    MÜNSTER // Am Donnerstag, den 6. Dezember, eröffnet der erste Westlotto Concept Store in Münster. Das 120 Quadratmeter große Geschäft im Aaseemarkt erscheint in einem modernen Design und vereint traditionelle Serviceleistungen mit digitalen Spielmöglichkeiten sowie neue und wechselnde Sortimente.

    „Die Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden verändern sich auch durch die Digitalisierung immer schneller, deshalb wollen und müssen wir unser Angebot fortlaufend weiterentwickeln und das Spielerlebnis weiter optimieren“, sagt Westlotto-Geschäftsführer Andreas Kötter. „Mit dem Concept Store in Münster haben wir einen Ort geschaffen, an dem wir in Interaktion mit unseren Kunden neue Ideen testen können. Von diesen Erfahrungswerten werden auch unsere selbständigen Vertriebspartner in den Annahmestellen profitieren.“

    Im ersten Concept Store können die Kunden ihre Lottoscheine zum Beispiel an digitalen Terminals selbst ausfüllen und ihre Spielquittung dann später an der Kasse an der „Lottobar“ abholen. Der Ladenbau, der Funktionalität und Komfort vereint sowie die stilvolle Inneneinrichtung sind Teil des fortschrittlichen Konzepts.

    Neue Kooperationsmodelle mit externen Partnern sowie ein abwechslungsreiches Sortiment vervollständigen als zentrale Elemente die moderne Einkaufsatmosphäre. So wird ab sofort zum Beispiel der Fahrradhändler "Rose Bikes" passend zur Fahrrad-Stadt Münster sein Angebot im Store präsentieren.

    Auch die Services der Deutschen Post können vor Ort genutzt werden. Um Wartezeiten bei der Paketausgabe für die Kunden zu verkürzen, wird die Deutsche Post ein Selbstbedienungssystem im Westlotto-Store testen.

    pi

    (DTZ 49/18)

  • Reemtsma verspricht Qualität

    HAMBURG // Mehr Sicherheit für Konsumenten: Das Hamburger Traditionsunternehmen Reemtsma hat ein Qualitätsversprechen für E-Liquids abgegeben und strengere Kontrollen importierter Waren aus Nicht-EU-Ländern angemahnt.

    Die E-Zigarette habe das Potenzial, deutlich weniger schädlich als die Tabakzigarette zu sein – damit dies so ist, müssten Qualität und Sicherheit von E-Zigaretten und Liquids hochwertig und für den Konsumenten verlässlich sein.

    „Die Einhaltung von Produkt- und Sicherheitsstandards ist unsere oberste Pflicht. Der Konsument hat ein Recht auf Produktsicherheit und Produkte, die dem gesetzlichen Rahmen entsprechen“, so Reemtsma-Chef Michael Kaib. „Man hört häufiger, dass niemand weiß, was in E-Zigaretten drin ist. Ein Blick in die EU-Regulierung und deutsche Gesetzgebung sagt sehr deutlich, was drin sein darf und was nicht. Wer sich daran nicht hält, muss vom Markt.“

    Reemtsma fordert die Behörden daher auf, die Qualität der E-Liquids in Deutschland regelmäßig zu kontrollieren: Es dürfe nicht sein, dass ein weniger schädliches Produkt wie die E-Zigarette für den Konsumenten unsicher werde, weil einzelne Hersteller sich nicht an vorgeschriebene Qualitätsstandards hielten. „Daher ist es wichtig, dass die Qualität der Liquids nicht nur vom Gesetzgeber vorgegeben, sondern auch kontrolliert wird“, ergänzt Kaib. Er nennt als Vorbild die regelmäßigen Kontrollen in der Lebensmittelindustrie: „Bei Schokolade wird auch überprüft, dass kein Mineralöl enthalten ist – Gleiches muss für die Reinheit der E-Liquids gelten.“

    Laut einer Untersuchung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entsprechen viele E-Liquids nicht den gesetzlichen Anforderungen. So weist rund jedes zweite Liquid Mängel wie zu hohen Nikotingehalt, fehlende oder unvollständige Kennzeichnung von Warnhinweisen oder Fehler bei der Beschaffenheit der Nachfüllbehälter auf.

    Das Qualitätsversprechen von Reemtsma für die E-Zigarette Myblu beinhaltet unter anderem:
    [bul]Sicherheit im Nikotinlevel: Die Reemtsma-Produkte weisen einen stabilen Nikotingehalt auf, der dem auf der Verpackung ausgewiesenen entspricht.
    [bul]Liquids enthalten kein Diacetyl und keinen Zucker (Glucose). Beide Stoffe sind in Deutschland verboten, Importe und Urlaubsmitbringsel bergen hier häufig Unsicherheiten.
    [bul]Produktion und Kontrolle der Liquids in der EU: Die Liquids werden in der EU hergestellt und vor Auslieferung kontrolliert.
    [bul]Reemtsma bietet alle Liquids auch ohne Nikotin an und unterstützt so die Wahlfreiheit des Konsumenten.
    Zudem setzt sich Reemtsma dafür ein, dass auch E-Zigaretten in hoher und sicherer Qualität angeboten werden:

    [bul]Die E-Zigarette Myblu ist frei von Weichmachern (Phthalaten). Diese können vor allem bei Billigimporten beim Kontakt mit der Mundschleimhaut unerwünschte Stoffe abgeben.

    [bul]Visueller Schutz vor „Trockendampfen“: Züge an einer E-Zigarette ohne Liquid können zu starkem Temperaturanstieg führen, bei dem Formaldehyd freigesetzt werden kann. Aufgrund des transparenten Pod-Designs der Myblu E-Zigarette und des Sichtfensters im Gerät wird dieses Risiko weitgehend eliminiert, da der Nutzer leicht erkennt, wenn sich keine Flüssigkeit im Pod befindet.

    [bul]Alle E-Zigaretten und Liquids von Reemtsma sind EUTPD-konform.

    Außerdem verweist Reemtsma auf die Bedeutung des Jugendschutzes für die E-Zigarette: „E-Zigaretten haben in den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen“, so Kaib. Reemtsma hat ein breites Netz an Maßnahmen entwickelt, um Jugendlichen den Zugang zu den Produkten zu verwehren.

    [bul]Online: Hier hat Reemtsma einen dreifachen Alters-Check etabliert. Vor Zugang zur Website erfolgt eine Abfrage an den User zu dessen Volljährigkeit. Später wird eine direkte Schufa-Altersabfrage durchgeführt. Ohne Schufa-Altersbestätigung erfolgt keine Freigabe der Bestellung. Ein dritter Check erfolgt bei Auslieferung: Ohne Ausweis gibt es keine Übergabe der Bestellung.

    [bul]Handel: Reemtsma bringt Händlern bei, die Tricks der Jugendlichen beim Erwerb zu erkennen und zu verhindern.

    [bul]Sanktionen: Reemtsma beendet den Vertrieb über Händler, die nachweislich an Jugendliche verkaufen.

    pi

    (DTZ 49/18)

  • Im Amt bestätigt

    SPEYER // Der Bundesverband Deutscher Tabakpflanzer hat auf seiner Mitgliederversammlung Vorstandswahlen abgehalten. Einstimmig im Amt des Vorsitzenden bestätigt wurde Hubert Bleile (Baden-Württemberg). Zu seinen Stellvertretern wurden Rainer Heusmann (Niedersachen) und Markus Fischer (Rheinland-Pfalz) gewählt.

    Für seine langjährigen Verdienste um den deutschen Tabakanbau ehrten die Pflanzer Stefan Richter mit der Goldenen Tabakpflanze. Er wurde 1994 in den geschäftsführenden Vorstand des Landesverbandes Ostdeutscher Tabakpflanzer sowie 1997 als dessen Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Tabakpflanzer gewählt. pi

    (DTZ 48/18)

  • Richter stärken Bezeichnung

    MÜNCHEN // Auf eine Klage von Habanos S.  A. hin hat das Landgericht München in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Bezeichnungen wie „Deckblatt: Habano 2000 Seco“ oder „Umblatt: Piloto Cubano Dominikanische Republik“ unzulässig sind für Zigarren, die aus nicht-kubanischen Tabaken hergestellt sind.

    „Cuba / Kuba“ und „Havana / Havanna“ sind geografische Herkunftsbezeichnungen, die in Bezug auf Tabak und Zigarren einen besonderen Ruf genießen. Bezeichnungen, die auf ursprünglich aus Kuba stammendes Saatgut Bezug nehmen, beinträchtigen den Ruf und die Unterscheidungskraft der kubanischen Herkunftsbezeichnungen in unlauterer Weise und ohne rechtfertigenden Grund. Auch Angaben zur tatsächlichen Herkunft solcher nicht-kubanischer Tabake macht derartige Verwendungen kubanischer Herkunftsbezeichnungen nicht zulässig.

    Das Gericht unterstreicht in seiner Urteilsbegründung, dass „… die Insel Kuba und ihre Hauptstadt Havanna nicht nur stellvertretend für Zigarrengenuss, sondern auch für die besondere Qualität des dortigen Tabaks …“ steht. „Kubanische Zigarren sind aufgrund der verwendeten Tabake und der besonderen Herstellungsmethoden (Handarbeit) für ihre besondere Qualität weltweit bekannt.“

    Weiter heißt es: „Die willkürliche Verwendung dieser Herkunftsangaben unabhängig von einem aktuellen konkreten Bezug zu Kuba / Havanna beeinträchtigen ihre Unterscheidungskraft, weil dadurch die besondere Bedeutung dieser Begriffe für höchsten Tabakgenuss aus Kuba verloren geht“. … „Allein die Tatsache, dass die von der Beklagten verwendeten Tabake nicht-kubanischer Herkunft ihren Ursprung auf Kuba haben, da Samen von dort nach der kubanischen Revolution in andere Länder mitgenommen wurden, ist für eine Lauterkeit der Angaben, ungeachtet des diesbezüglichen Bestreitens der Klägerin, unzureichend.“

    Ursprung Kuba
    Anlass zu diesem Gerichtsverfahren gab die in letzter Zeit laut Habanos um sich greifende Unsitte, für nicht-kubanische Zigarren mit Hinweisen auf angebliches oder angeblich ursprüngliches „kubanisches Saatgut“ oder „Cuban Seed“ zu werben. Solche Hinweise sind – wie durch das jetzige Urteil bestätigt – rechtlich unzulässig. Auch inhaltlich seien sie für den Zigarrenraucher wenig hilfreich, denn Tabakpflanzen passten sich stark an Böden und Klimabedingungen an und entwickelten aus gleichem Saatgut in verschiedenen Anbaugebieten in kurzer Zeit höchst unterschiedliche Eigenschaften.

    Unterschiedliche Regionen Kubas bieten in einzigartiger Weise für verschiedene Tabaksorten ideale Anbaubedingungen. So bilden beste Tabake in breiter Vielfalt die Grundlage für untereinander sehr verschiedene charakterstarke Havannas. Echtes kubanisches Saatgut wird seit vielen Jahrzehnten exklusiv für die kubanische Tabakproduktion gezüchtet und nicht exportiert. Hinzu kommen einzigartige handwerkliche Tradition und einzigartiges Wissen um die Geheimnisse bester Zigarren. Der besondere Ruf von Kuba für Tabak und Zigarren hat viele Gründe.

    pi

    (DTZ 46/18)

  • Neuer Interessenverband

    BERLIN // International wird die E-Branche ihre Interessen künftig besser vertreten können.

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG), gehört zusammen mit Jean Moiroud aus Frankreich und Ciprian Boboi aus Rumänien dem Vorstand der neuen Independent European Vape Alliance (IEVA) an. Sie soll unter anderem für stärkeres Gehör bei den anstehenden Verhandlungen zur TPD 3 sorgen.

    pi

    (DTZ 46/18)

  • „Wahrnehmung ändert sich“

    BERLIN // Die Mitglieder des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG) trafen sich vor wenigen Tagen zu ihrer dritten Jahreshauptversammlung. Der Verband zeigt sich mit der Entwicklung zufrieden und sieht sich auf Kurs.

    Das BfTG hat inzwischen knapp 70 Mitglieder. Dabei handelt es sich um Unternehmen, vor allem aus den Bereichen Groß- und Einzelhandel sowie Produktion. Zudem legt der Verband Wert darauf, die gesamte Wertschöpfungskette des Marktes abzubilden.

    Einen Schwerpunkt seiner Arbeit sieht das Bündnis dabei im Aufbau direkter und persönlicher Kontakte zu Entscheidungsträgern und Meinungsbildnern. Als Beispiel nannte der Vorstand, dass im vergangenen Jahr das drohende Mentholverbot abgewendet wurde. Der Verband ist dabei nicht nur auf Bundesebene aktiv, sondern sucht auch den Austausch auf Landesebene, etwa auf Landesparteitagen der FDP.

    Als Türöffner habe sich immer wieder das Bekenntnis zur Tabakfreiheit erwiesen. Allerdings hat das BfTG, das zunächst die Mitgliedschaft von Unternehmen mit Tabakbezug abgelehnt hatte, auf seiner letztjährigen Jahreshauptversammlung genau diese Mitgliedschaften einstimmig in seine Satzung aufgenommen und ist somit dem Trend gefolgt.

    Einen Eindruck der wissenschaftlichen und regulatorischen Arbeit gab Thomas Mrva, stellvertretender Vorsitzender des BfTG und Mediziner. Dabei ging es vor allem um das Labeling, um DIN-Normen und Messverfahren. Zur Festlegung deutscher und europäischer Normen gibt es Arbeitsgruppen, in denen auch das BfTG aktiv ist.

    Als Folge, hieß es, werde die E-Zigarette in weiten Teilen der Politik inzwischen anders wahrgenommen. Die geforderte Trennung von Tabak und E-Zigarette beginne, auf offene Ohren zu stoßen.

    Juristische Streitigkeiten
    Auf großes Interesse bei den Mitgliedern stießen Ausführungen zum Begriff „Shake ‚n‘ Vape“. Auf der InterTabac war ein Mitglied abgemahnt worden, weil es eine entsprechende Produktbezeichnung verwendet hatte (DTZ berichtete). Das Unternehmen Niko Liquids hatte sich den Begriff schützen lassen. Das BfTG hat inzwischen ein Löschen dieses Schutzes beantragt. Es handele sich um eine Produktkategorie, deren Bezeichnung bereits vor dem Schützen des Namens im Gebrauch war.

    Außerdem fordert der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb, Händler müssten bei Kunden vor Betreten des Ladenlokals eine Alterskontrolle durchführen. Sonst bestehe die Gefahr, dass Minderjährige Verkaufsangeboten ausgesetzt würden. Ein Rechtsgutachten hat diesen Ansatz jedoch laut BfTG entkräftet.

    ps

    (DTZ 46/18)

  • Zweiter Deutscher Zigarrentag

    BÜNDE // Nach dem Erfolg des „Ersten Deutschen Zigarrentags“ am 2. September 2017 in Bünde gibt es im nächsten Jahr in der ostwestfälischen Stadt eine Nachfolgeveranstaltung. Der [link|http://www.deutscher-cigarrentag.de ]zweite Deutsche Zigarrentag [/link]unter dem Motto „Ein Erlebnis für die Sinne!“ findet am 31. August statt.

    Bünde gilt als die Wiege der Deutschen Zigarrenindustrie und blickte im vergangenen Jahr auf eine 175-jährige Geschichte als Zigarrenstadt zurück. Dieses Jubiläum war der Anlass für den Ersten Deutschen Zigarrentag, den die Stadt im September 2017 gemeinsam mit den heimischen Zigarrenanbietern Arnold André, Bentley, Schuster und Woermann sowie dem Tabakwaren-Fachgeschäft Pfeifen Pollner veranstaltete.


    red

    (DTZ 45/18)

  • Arbeitsmarkt brummt weiter

    NÜRNBERG // Das IAB-Arbeitsmarktbarometer hat im Oktober zum zweiten Mal in Folge zugelegt. Nach einer leichten Schwächephase im Sommer stieg der Frühindikator des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) um 0,2 auf jetzt 104,1 Punkte.

    „Der gegenwärtige Arbeitsmarktaufschwung wird sich bis ins nächste Jahr fortsetzen“, kommentiert Enzo Weber vom IAB. Zum Anstieg des IAB-Arbeitsmarktbarometers hätten sowohl die Aussichten für die Beschäftigungsentwicklung als auch der Indikator für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit beigetragen. Vor allem die Arbeitslosigkeitskomponente hat sich im Oktober – um 0,3 Punkte – verbessert. Der aktuelle Stand von 101,7 Punkten lässt einen weiteren Abbau der Arbeitslosigkeit erwarten.

    Die Beschäftigungskomponente stand mit 106,6 Punkten im Oktober 0,1 Punkte höher als im Vormonat. „Wieder einmal zeigt sich: Eine Eintrübung der Stimmung in der Weltwirtschaft wirft den Trend im deutschen Arbeitsmarkt nicht aus der Bahn“, so Weber. Rekordwerte bei den Beschäftigungszunahmen seien aber auch nicht mehr zu erwarten, weil die Verfügbarkeit von Arbeitskräften an ihre Grenzen stoße. Daher liege die Beschäftigungskomponente auch klar unter ihren Spitzenwerten vom Jahresbeginn.

    pi

    (DTZ 44/18)