Schlagwort: Zigaretten

  • Steuer: Zigaretten legen zu

    WIESBADEN // Rund 13,5 Milliarden Euro an Tabaksteuereinnahmen hat der Fiskus bis Ende November verbucht. Damit ist das Steueraufkommen gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert geblieben.

    Dabei spülten Zigaretten mit gut 10,6 Milliarden knapp 270 Millionen Euro mehr in die Staatskassen. Die Steuer auf Feinschnitt ging dagegen um etwa 61 Millionen Euro auf nicht ganz 1,7 Milliarden Euro zurück.

    Der Nettobezug von Steuerzeichen lag im gleichen Zeitraum bei 13,4 Milliarden Euro – das ist ein Zuwachs um immerhin fast 380 Millionen. Das Plus lag bei Zigaretten bei fast 417 Millionen Euro; bei Feinschnitt und Zigarren/Zigarillos ging der Steuerzeichenbezug leicht zurück.

    Bei den Kleinverkaufspreisen legten Zigaretten netto von durchschnittlich 26,33 Cent pro Stück bis Ende November auf 27,36 Cent zu. Zigarren und Zigarillos stiegen von 20,57 auf 23,13 Cent. Gering war der Preiszuwachs beim Feinschnitt: Hier kostete das Kilogramm im Januar 144,29 Euro, im November waren 145,11 Euro fällig.

    max

    (DTZ 50/17)

  • Missverständnisse, Logikbrüche

    BERLIN // Das Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR), ein Zusammenschluss verschiedener Organisationen vom Ärztlichen Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit bis zum Deutschen Krebsforschungszentrum, haben vor wenigen Tagen das Positionspapier „Für eine konsequente Tabakprävention“ vorgelegt. Ziel ist es, die Mitglieder des neuen Bundestages aufzufordern, sich stärker gegen Tabakwaren zu engagieren. DTZ hat sich den Forderungskatalog genauer angesehen.

    Man wolle, schreiben die Verfasser des Papiers, den Einstieg in das Rauchen verhindern, den Ausstieg aus dem Rauchen fördern und vor Passivrauch schützen. Das ist gut gemeint. Allerdings ist „gut gemeint“ nicht halb so viel wert wie „gut gemacht“. Sind die Appelle des ABNR gut gemacht? Wir werden sehen.
    Sieben „politische Forderungen“ hat das Bündnis zusammengetragen. Sie beginnen mit

    Nichtraucherschutz verbessern und vereinheitlichen.
    Dafür sei es erforderlich, das Rauchen in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in allen Arbeitsstätten und in Pkw zu verbieten. Nun könnte man lange darüber diskutieren, wie viele Gesetze man biegen müsste, um das alles so hinzubekommen, angefangen bei Artikel 14 des Grundgesetzes, der Bestand und Freiheit des Eigentums gewährleistet und so eine Grundlage der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung schützen soll. Wie das mit einem Rauchverbot im eigenen Auto in Einklang gebracht werden könnte, ist zumindest schwer erkennbar. Dass, wie das Papier ohne Nennung einer Quelle behauptet, 87 Prozent der Bevölkerung für ein Rauchverbot sind, wenn Kinder im Fahrzeug sitzen, lässt sich so nicht verifizieren. Laut Debra-Studie der Heinrich-Heine-Universität sind es 71,6 Prozent. Und dass fünf Prozent der Befragten angaben, sie stimmten überhaupt nicht zu, bedeutet nicht, dass sie den Nachwuchs auf Teufel komm raus zuqualmen würden. Viel näher liegt der Verdacht, sie hätten etwas gegen eine (weitere) staatliche Bevormundung.
    Dass auch und gerade in Arbeitsstätten die gegenseitige Rücksichtnahme von Rauchern und Nichtrauchern ein wichtiges Thema ist, liegt auf der Hand. Wieso besonders in Friseursalons die Beschäftigten nicht ausreichend vor Tabakrauch geschützt sein sollen, erläutern die Autoren des Positionspapiers nicht. Und bitte: Wenn schon in der Einleitung die „entschlossene Tabakprävention“ in anderen EU-Ländern so gelobt wird, sollte man auch anführen, dass der Anteil der von Passivrauch Betroffenen in deutschen Unternehmen um 7,4 Prozentpunkte unter den Vergleichswerten des europäischen Auslands liegt, wie eine Studie des Imperial College in London belegt.
    Ach ja, die bundeseinheitlichen Rauchverbote in öffentlichen Räumen. Brauchen wir wirklich ein Bundesgesetz? Ja – dann dürfen wir uns aber auch nicht beklagen, wenn der Nanny-Staat uns mit Blick auf Alkoholgenuss, Zuckerkonsum, zu wenig sportliche Betätigung, zu viel sportliche Betätigung und so fort ebenfalls gängelt. Da ist mir der Kodex für rücksichtsvolle Raucher, wie ihn das Forum Rücksichtsvoll Rauchen aufgestellt hat (unter anderem: Niemals vor Kindern rauchen. Nur dort rauchen, wo es erlaubt ist.) wesentlich lieber. Und ja: Mir ist klar, dass hinter dieser Aktion die Branchenorganisation Verband der Rauchtabakindustrie steckt.

    Werbung, Promotion und Sponsoring für Tabakprodukte und E-Zigarette in jeder Form verbieten.
    „Die Bundesrepublik muss in der nächsten Legislaturperiode (…) ein Gesetz zu einem vollständigen Tabakwerbeverbot erlassen“, heißt es unter diesem Punkt. Denn nicht zuletzt nutze die Tabakindustrie Zigarettenverpackungen als wichtige Werbefläche. Klar: Ein solches Verbot würde verschiedene Grundrechte verletzen, etwa das am geistigen Eigentum. Dass für ein legales Produkt nicht mehr geworben werden dürfte, widerspräche zudem dem gesunden Menschenverstand. Zugleich aber machen die Verfasser des Papiers deutlich, dass die sogenannten „Schockfotos“ nichts taugen – wie sonst könnte der verbleibende Raum für Botschaften an den Konsumenten und Noch-nicht-Konsumenten verwendet werden? Zudem bezweifeln Medienpsychologen immer wieder, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen Tabakwerbung und Kaufimpuls gibt. Im Eurobarometer „Attitudes of Europeans Towards Tobacco (Verhältnis der Europäer gegenüber Tabak)“ von 2012 befragten die Autoren Konsumenten, warum diese mit dem Rauchen begonnen hätten. 79 Prozent gaben an, weil ihre Freunde rauchten, bei 21 Prozent waren es die Eltern, 19 Prozent mochten den Geschmack oder Geruch von Tabak (bis zu drei Nennungen möglich). Werbung tauchte in dieser Liste nicht auf.
    Vollends unglaubwürdig wird dieser Punkt des Forderungskataloges durch den ausdrücklichen Verweis auf den „kausalen Faktor für die Initiierung des Rauchens im Kinder- und Jugendalter“. So schreibt das Bündnismitglied Deutsche Krebsgesellschaft auf seiner Homepage: „Die Zahl der Raucher in Deutschland ist weiter rückläufig – vor allem bei den Jugendlichen.“
    Dass ausdrücklich E-Zigaretten in die Forderung aufgenommen wurden, zeigt, wie voreingenommen argumentiert wird. So ist es dem Bündnis zwar ein Anliegen, den Ausstieg aus dem Rauchen zu fördern. Dass der Dachverband Sucht nun durchaus zur E-Zigarette rät, wenn andere Entwöhnungshilfen nicht griffen, und dass etwa im sonst als Vorreiter gelobten Großbritannien staatliche Stellen in der jährlichen Aktion „Stoptober“ die E-Zigarette an erster Stelle der Ausstiegshilfen nennen, bleibt unerwähnt.


    Marc Reisner, Chefredakteur

    Lesen Sie den vollständigen Leitartikel in der Printausgabe DTZ 50/17.

  • Desaster down under

    ARLINGTON // Am 1. Dezember 2012 trat in Australien das weltweit erste Markenverbot für Zigarettenschachteln ein. Laut Frederik Roeder, Geschäftsführer des Consumer Choice Centers (CCC), hatte diese Maßnahme zwar durchaus gute Absichten, verpasst es aber, die Raucherrate zu verringern.

    Die gescheiterte Politik der Einheitsverpackungen sollte anderen Ländern als Warnung gelten ähnliche Maßnahmen nicht auszuprobieren. Roeder: „Die Reduzierung von Tabakkonsum ist ein hehres Ziel. Nach fünf Jahren Einheitsverpackungen in Australien lässt sich allerdings summieren, dass diese Politik nicht funktioniert. Trotz der Einführung von Plain Packaging ist die Raucherrate in Australien stabil geblieben. Die Anzahl an Jugendlichen, die rauchen, hat sich sogar erhöht.“

    In einer Mitteilung des CCC heißt es weiter, die Einheitsverpackung sei deutlich leichter zu fälschen, zudem habe die australische Regierung die Tabaksteuer stufenhaft angehoben. Als Folge sei der Anteil gefälschter Zigaretten am Gesamtkonsum auf 30 Prozent gestiegen. Dies führte nicht nur zu Ausfällen bei der Tabaksteuer in Höhe von umgerechnet über einer Milliarde Euro, sondern auch dazu, dass fast jeder dritte australische Raucher unsichere gefälschte Zigaretten rauche, die vermutlich ein deutlich höheres Gesundheitsrisiko mit sich brächten. Zum Vergleich: Dem deutschen Staat entgehen jährlich über vier Milliarden Euro Steuereinnahmen aufgrund gefälschter und geschmuggelter Zigaretten.

    Auch eine andere Studie kommt zum Schluss, dass der Tabakkonsum in Australien zunimmt, die Einheitspackung also ins Leere läuft. Die australische Criminal Intelligence Commission (ACIC), untersucht dafür stichprobenartig die Abwässer von Haushalten. Laut ACIC werden so auch Tabakwaren vom Schwarzmarkt einberechnet. Andere Erhebungen allerdings, die einen Rückgang der Raucherquote von 16.1 im Jahr 2011 auf 14.5 Prozent im Jahr 2015 feststellen, beziehen sich nur auf offizielle Verkaufszahlen.

    red

    (DTZ 49/17)

  • Widerstand gegen Track & Trace

    BERLIN // Nachdem der Verband der Rauchtabakindustrie (VdR) bereits in der vergangenen Woche darauf hingewiesen hatte, dass die EU-Kommission regulieren wolle, „wo es nichts zu regulieren gibt“, legt der Verband in dieser Woche noch einmal nach.

    Das Rückverfolgungssystem für Tabakprodukte „Track & Trace“, das die EU-Kommission unter Federführung der DG Santé vorgelegt hat, stößt beim VdR auf scharfen Widerstand. So habe die EU-Kommission bis heute kein technisches Konzept für ein derartiges IT-Überwachungssystem ausgearbeitet, das sowohl den Anforderungen des Datenschutzes als auch der Daten- & Cybersicherheit entspreche.

    „Allein deswegen“, so VdR-Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster, „ist die Umsetzung der Direktive bis zum 20. Mai 2019 zeitlich unmöglich. Es fehlt an einer sicherheitstechnischen Zertifizierung, zum Beispiel nach den entsprechenden Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.“ Aber auch die zu erwartenden hohen Kosten für den Aufbau eines solchen Systems seien für die einzelnen Staaten bisher nicht überschaubar.

    Von Foerster: „Der VdR fordert die Verabschiedung einer technisch ausgereiften und anerkannten Lösung, die dem gemeinsamen Ziel entspricht, den Schmuggel zu bekämpfen. Dabei ist auch die Komplexität eines solchen Systems zu berücksichtigen, die sich in einem realistischen Zeitrahmen widerspiegeln muss.“

    Abgesehen von der bislang ungelösten sicherheitstechnischen Komponente weise Track & Trace einen grundlegenden Denkfehler auf, der die Sinnhaftigkeit der Direktive insgesamt massiv in Frage stelle. Von Foerster: „Auch Herstellung und Vertrieb von Pfeifen- und Schnupftabak, Feinschnitt sowie Zigarren/Zigarillos sollen im Rahmen von ‚Track & Trace‘ künftig aufwändig erfasst werden. Einzig: Keines dieser Produkte wird geschmuggelt!“

    Track & Trace sieht vor, dass Zigaretten und Feinschnitt ab 2019 durch einen Code auf der Verpackung erfasst werden, ab 2024 sind auch Pfeifen- und Schnupftabak sowie Zigarren und Zigarillos betroffen. Die Ware soll jederzeit aufgespürt und ihre Herkunft nachvollzogen werden können. Nach Berechnungen des VdR kommen dabei allein auf den deutschen Mittelstand Kosten in dreistelliger Millionenhöhe zu. Ein enormer Aufwand für eine praxisfremde Regelung, die gerade kleine Betriebe vor schier unlösbare Herausforderung stellt: Denn sie produzieren keine Massenware, sondern bieten individuelle Tabakprodukte in unterschiedlichen Verpackungsgrößen an.

    vi

    (DTZ 48/17)

  • Viel Bewegung bei JTI in Trier

    TRIER // Japan Tobacco International (JTI) baut seine Strukturen in Deutschland um. Das hat der Konzern jetzt bekannt gegeben. Dabei wird ein Teil der Zigarettenproduktion abgegeben, der Fokus vor allem auf die Bereiche Feinschnitt und Vorprodukte gelegt. Diese Umstrukturierung soll laut Unternehmensangaben in den Jahren 2019 und 2020 erfolgen.

    Zwar werden dabei etwa 300 von insgesamt 1800 Arbeitsstellen in Trier abgebaut. Allerdings soll dies ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen.

    Die gute Nachricht: JTI investiert am Standort Trier in den kommenden Jahren einen „hohen zweistelligen Millionenbetrag“. Das sieht auch Wolfram Leibe, Oberbürgermeister der Stadt, positiv: „Angesichts der Tatsache, dass andere Tabakkonzerne ganze Fabriken in Deutschland geschlossen haben, freut es mich, dass JTI am Standort Trier erhalten bleibt und die Produktion qualitativ sogar noch aufgewertet wird.“

    Tatsächlich kann der Umbau als Zeichen gewertet werden, dass JTI an der Trierer Produktion festhalten will – trotz des zunehmenden Kostendrucks und der wenig tabakfreundlichen politischen Situation in Deutschland und in Europa.

    Nach Angaben des Unternehmens völlig unabhängig von den Umstrukturierungsplänen ist der kürzlich bekannt gewordene Weggang von JTI-Geschäftsführer Klaus Neureuther. Das habe vielmehr mit der Zuordnung von Märkten innerhalb des Konzerns zu tun, hieß es. Neureuther hatte seine Karriere bei JTI vor 13 Jahren begonnen. 2008 stieg er als Personalchef in die Geschäftsleitung auf. Seit 2016 war er Werksleiter und Geschäftsführer in Trier und zugleich zuständig für die JTI-Produktionsstätten in der Schweiz, auf den Kanarischen Inseln und in Andorra.

    Bilgehan Anlas aus dem globalen JTI-Vorstand erklärte: „Klaus Neureuther hat maßgeblich zur positiven Entwicklung des Standorts Trier beigetragen und sich um den Standort verdient gemacht. Wir danken ihm außerordentlich für sein Engagement und seinen Einsatz.“

    red

    (DTZ 47/17)

  • EU-Kommission will regulieren, wo es nichts zu regulieren gibt

    BRÜSSEL / BERLIN // Die EU-Kommission will illegalen Zigarettenhandel bekämpfen. Bei den Anforderungen für ein Rückverfolgbarkeitssystem (Track & Trace) greift sie jedoch nach Überzeugung des Verbands der Rauchtabakindustrie (VdR) zu absurden Mitteln und reguliert dort, wo es nichts zu regulieren gibt. Die Folge: Die mittelständische Tabakwirtschaft wird massiv belastet, warnt der Verband in einer aktuellen Mitteilung an die Medien.

    Durch den illegalen Handel mit Zigaretten entgehen den EU-Mitgliedstaaten jährlich Milliardensummen an Steuereinnahmen. Ein Rückverfolgungssystem für Tabakprodukte, wie es die EU-Kommission unter Federführung der Generaldirektion Santé vorgelegt hat, sei damit auf den ersten Blick als Bekämpfungsinstrument durchaus sinnvoll und nachvollziehbar. In ihrem Regulierungseifer schieße die Kommission allerdings weit übers Ziel hinaus. Denn auch Herstellung und Vertrieb von Pfeifen- und Schnupftabak, Feinschnitt sowie Zigarren und Zigarillos sollen im Rahmen von Track & Trace künftig aufwändig erfasst werden. Einzig: Keines dieser Produkte wird geschmuggelt.

    Track & Trace sieht vor, dass Zigaretten und Feinschnitt ab Mai 2019 durch einen Code auf der Verpackung erfasst werden, fünf Jahre später sind auch Pfeifen- und Schnupftabak sowie Zigarren und Zigarillos von der Regelung betroffen. Denn die Ware soll jederzeit aufgespürt und ihre Herkunft nachvollzogen werden können. Nach Berechnungen des VdR kämen dabei alleine auf den deutschen Tabak-Mittelstand Kosten in dreistelliger Millionenhöhe zu.

    „Gerade für kleine Betriebe seien Teile des von Brüssel ausgedachten Systems völlig praxisfremd“, moniert VdR-Vorsitzender Patrick Engels. Da sie keine Massenprodukte herstellten, sondern individuelle Verpackungsgrößen anböten, sei eine Standardisierung schwierig und mit erheblich steigenden Kosten verbunden. Dazu VdR-Hauptgeschäftsführer Michael von Foerster: „Zigarren werden beispielsweise in Handarbeit hergestellt. Sie müssten also alle einzeln erfasst werden, während das bei Zigarettenpackungen vollautomatisch passiert.“

    Ein weiteres Problem zeigt sich nach Ansicht von VdR-Vorstand und Geschäftsführung hinsichtlich des geplanten Versandwegs, der bereits bis zu zehn Tage vor der Produktion festgelegt werden muss. Von Foerster: „Anders als bei den großen Zigarettenproduzenten wissen kleinere Hersteller bei der Produktion ihrer Ware häufig noch gar nicht, wohin diese geliefert werden soll. Übertragen auf die Landwirtschaft wäre das so, als wenn der Milchbauer schon eineinhalb Wochen vor dem Melken festlegen müsste, in welchem Supermarkt die Milch von Kuh Elsa irgendwann angeboten wird.“

    Zur Farce werde das Ganze, wenn man an Schnupf- und Pfeifentabak denke. Der VdR-Hauptgeschäftsführer: „Wer hätte jemals davon gehört, dass Schnupftabak in neblig-düsteren Nächten, etwa im Bayerischen Wald, über die Grenze geschmuggelt wird? Dennoch scheint in Brüssel nach dem Motto verfahren zu werden: Es muss reguliert werden, wo es nichts zu regulieren gibt.“

    Der VdR fordert daher die General-direktion Santé dazu auf, eine sinnhafte und technisch ausgereifte Lösung auf den Tisch zu legen, die sich darauf konzentriert, den tatsächlichen Schmuggel zu bekämpfen, anstatt kleine und mittelständische Betriebe überzureglementieren und ihnen überflüssige Kosten aufzubürden.

    vi
    (DTZ 47/17)

  • Süßer die Kassen nie klingeln

    BERLIN // Der Einzelhandel rechnet mit einem guten Weihnachtsgeschäft und mit einem Plus von drei Prozent in November und Dezember im Vergleich zum Vorjahr. Darauf hat der Handelsverband Deutschland (HDE) jetzt hingewiesen.

    Der Zuwachs entspricht der Entwicklung im Gesamtjahr 2017. Viele kleine und mittelständische Unternehmen zeigen sich dennoch pessimistisch. Das ergab eine aktuelle HDE-Umfrage unter 400 Betrieben.

    Der HDE erwartet im diesjährigen Weihnachtsgeschäft eine Umsatzsteigerung von drei Prozent auf 94,5 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. „Die konjunkturellen Rahmenbedingungen sind gut. Das Weihnachtsgeschäft wird auch in diesem Jahr ein entscheidender Umsatzbringer für viele Einzelhändler“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Das gilt vor allem für den Innenstadthandel, den Online-Handel und besonders geschenkaffine Branchen.

    Die Umsätze im November und Dezember liegen in der Regel rund 15 Prozent, in einzelnen Branchen um bis zu 100 Prozent über dem Durchschnitt der anderen Monate. Der stationäre Handel erzielt knapp 19 Prozent, der Internethandel gut ein Viertel seines Jahresumsatzes in den letzten beiden Monaten.

    Mit geringeren Erwartungen gehen allerdings viele kleinere Händler in die letzten Wochen des Jahres. „Die Schere zwischen Groß und Klein öffnet sich immer weiter“, so Sanktjohanser. Die HDE-Umfrage zeigt, dass bei Unternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten nur knapp ein Viertel für das zweite Halbjahr mit einem Umsatzplus kalkuliert.


    Deutsche geben mehr aus

    Dabei will fast jeder vierte Verbraucher mehr Geld als im Vorjahr für Weihnachtsgeschenke ausgeben. Das zeigt eine breit angelegte Verbraucherbefragung zum Einkaufsverhalten, die vom ifes Institut der FOM Hochschule mit Unterstützung des HDE durchgeführt wurde. Im Durchschnitt will jeder Bundesbürger über zwölf Jahren rund 466 Euro für Weihnachtsgeschenke investieren, etwas weniger als im Vorjahr. Besonders gefragt sind Geschenkgutscheine und Produkte aus den Bereichen Kosmetik und Körperpflege sowie Bücher und Schreibwaren.

    Das meiste Geld geben die Bundesbürger dabei traditionell am 23. Dezember aus, an Heiligabend klingeln die Kassen – auch aufgrund der kürzeren Ladenöffnungszeiten – etwas verhaltener. Da in diesem Jahr der 24. Dezember gleichzeitig der vierte Advent und der 23. Dezember ein Sonnabend ist, bleibt den Kunden etwas weniger Zeit für die Last-minute-Einkäufe.

    Und wer am Heiligen Abend doch noch ein Geschenk braucht? In den meisten Bundesländern sind die Adventssonntage besonders geschützt, Geschäfte dürfen also nicht öffnen. Ausnahmen – etwa in Berlin, wo der Einzelhandel am 3. und am 17. Dezember verkaufsoffene Sonntage durchführt – sind möglich. Zudem dürfen bestimmte Geschäftsformen Waren auch am 24. Dezember anbieten, darunter Läden, die zum Beispiel an Bahnhöfen und Flughäfen sogenannten Reisebedarf verkaufen, Tankstellen sowie klassische Kioske. Sie dürfen ihren Kunden auch Zigaretten und andere Tabakwaren sowie Raucherbedarfsartikel verkaufen. Und womöglich lohnt es sich, das eine oder andere kleine Präsent in der Auslage zu zeigen, mit dem Spätentschiedene Familienmitgliedern oder Freunden noch eine kleine Freude auf den letzten Drücker machen können.

    red

    (DTZ 46/17)

  • Imperial mit Gewinn

    BRISTOL // Der britische Tabakkonzern Imperial Brands, zu dem auch Reemtsma gehört, hat seine Jahresbilanz (zum 30. September) vorgelegt. Dabei liegen Licht und Schatten dicht beieinander, denn einerseits sank der Netto-Tabakumsatz in Landeswährungen um 2,6 Prozent. Andererseits stiegen die Erlöse um fast 7,8 Milliarden Britische Pfund (rund 8,8 Milliarden Euro). Allerdings liegt das vor allem an der schwachen Landeswährung, die nach dem Brexit-Votum deutlich an Wert verloren hatte.

    Auch der um Sonderposten bereinigte operative Gewinn legte gut sechs Prozent auf 3,8 Milliarden Pfund zu. Unterm Strich bleiben dem Konzern knapp 1,5 Milliarden Pfund Reingewinn – und damit doppelt so viel wie im Vorjahr. Damals hatten hohe Finanzierungskosten den Gewinn erheblich gedrückt.

    Nach Einschätzung von Analysten wird Konzernchefin Alison Cooper nun versuchen, den schwächelnden Zigaretten-Umsatz vor allem durch den Verkauf verschiedener E-Zigaretten anzukurbeln. Imperial sieht in diesem Bereich „deutliche Wachstumsmöglichkeiten“. Ziel des Konzerns ist es, dass Umsatz und Gewinn auch ohne Währungsdifferenzen wieder steigen. Analyst Jonathan Leinster von der Berenberg Bank urteilte: „Der Tabakkonzern hat besser abgeschnitten als vom Markt erwartet.“

    In der Vergangenheit hatte Imperial den Namensbestandteil „Tobacco“ durch „Brands“ ersetzt.

    red

    (DTZ 45/17)

  • Liquids neben Lotto

    ESSEN // Der Markt für E-Zigaretten bietet enormes Wachstumspotenzial. Wie können Tabakwarenhändler im Wettbewerb mit reinen E-Shops bestehen? DTZ fragte bei Niko Liquids nach.

    Der deutsche Markt für E-Zigaretten besteht aus zwei unterschiedlichen Handelssegmenten: Zum einen öffnen täglich etwa 1200 Fachhändler ihre Läden, in denen Kunden aus einem Angebot von zirka 1000 verschiedenen Artikeln – vom Einsteiger-Set für 20 Euro bis zum Premiumprodukt für 500 Euro, dazu Liquids und Zubehör – wählen können. Hersteller Niko Liquids rechnet damit, dass die auf E-Zigaretten spezialisierten Geschäfte in diesem Jahr einen Umsatz von 500 Millionen Euro erwirtschaften. Viele Anbieter von E-Zigaretten und Liquids konzentrieren sich ausschließlich auf dieses Handelssegment.

    Auf der anderen Seite führt eine wachsende Zahl von Tabakwaren-Fachgeschäften inzwischen ein E-Zigarettensortiment. Bei Niko Liquids ist man seit 2011 darauf spezialisiert, mit Tabakwarenhändlern vor Ort zusammenzuarbeiten. Die Essener gehen davon aus, dass Dampfer ihren täglichen Bedarf an Liquids und Verschleißartikeln wie Verdampferkernen dort decken wollen, wo sie zuvor ihre Zigaretten geholt, Lotto gespielt oder ihre Zeitungen oder Zeitschriften gekauft haben.

    Platzierung im Tabakwarenregal
    „Die Platzierung der Liquids im Tabakwarenregal ist deshalb extrem wichtig und wird von uns durch unsere Vorschubsysteme von POS-Tuning gefördert. Die deutlich sichtbare Präsenz ist auch entscheidend, damit Raucher, die einen Umstieg auf E-Zigaretten überlegen, feststellen, dass es diese Produkte auch bei ihrem Tabakwarenhändler gibt und sie daher nicht zum E-Zigaretten-Fachhandel wechseln müssen“, sagt Niko-Liquids-Chef Stephan Endler, der Händlern dazu rät, außerdem ein ausgesuchtes Sortiment an Dampfer-Geräten zu führen.

    Dabei fällt dem Tabakwarenladen eine wichtige Rolle in der Kundenansprache zu – allerdings bei eingeschränktem Platzangebot. Das sehen die Essener ebenso. „Um Umsteiger als Kunden langfristig zu binden, kommen traditionelle Tabakwarenhändler nicht an einer Sortimenterweiterung vorbei. Natürlich nicht in dem Umfang, den spezialisierte E-Shops bieten“, erklärt Endler. Vielmehr gehe es darum, mit dem verfügbaren Raum möglichst große Zielgruppen anzusprechen.

    Im E-Zigarettenhandel sind sowohl Fertig-Liquids als auch Liquids zum Selbstmischen stark gefragt. Im Segment der fertigen Produkte ist Niko Liquids nach eigenen Angaben führender Hersteller in Deutschland. Um die zusätzliche Käuferschicht der Selbstmischer auch über den Tabakwarenhandel zu versorgen, hat das Unternehmen „Shake’n’Vape“-Konzept entwickelt. Mit diesem System ist es auch Anfängern möglich, eigene Liquid-Kreationen zu mischen.

    Produkte zum Selbermischen
    Worin unterscheidet sich Shake’n’Vape von Selbstmischer-Produkten? Bei der Entwicklung hat der Anbieter die wesentlichen Faktoren im Mischen von Liquids so vereinfacht, dass auch Ungeübte aus einer von drei apothekenreinen Grundbasen, einem oder mehreren Nikotin-Shots und 54 verschiedenen Dampfaromen ihr eigenes Liquid mixen können. Das Aromenangebot umfasst gefragte Vape-Klassiker wie „Iced Limed“, „Deep Blue“, „Vape Tide“ ebenso wie diverse Grundaromen von „Grüner Apfel“ bis „Wassermelone“. Das notwendige Mischzubehör liefert der Produzent im Shake’n‘Vape-Starter-Set mit. „Für Niko Liquids gehört es dazu, dass wir unsere Produkte PoS-gerecht mit ansprechender Verpackung, Verkaufs-Displays und weiterem Werbematerial ausliefern“, betont Endler und fügt an: „Wir haben mit ‚World of eLiquids‘ eine neue Serie gestartet. Es gibt international immer wieder Liquid-Kreationen wie ‚Heisenberg‘, ‚Milkman‘ oder ‚Life‘, die sich langfristig zu Bestsellern entwickeln. Um der Nachfrage gerecht zu werden, haben wir uns von diesen Geschmackserlebnissen inspirieren lassen und 27 außergewöhnliche Varianten nach TPD  2-Standard hergestellt.“

    „World of eLiquids“ biete E-Zigarettennutzern Genuss beim Dampfen reise und sorge für ein intensives Geschmackserlebnis.

    Konsumenten können aus Produkten in gewohnter Niko-Liquids-Qualität wählen, die in Deutschland aus apothekenreinen Grundstoffen hergestellt werden, verspricht der Hersteller. Alle Premium-Liquids der neuen Serie sind in einem Mischungsverhältnis von Propylenglykol und natürlichem Glycerin zu gleichen Teilen als nikotinfreie Variante sowie in den Nikotinstärken drei, sechs, acht, zwölf und 16 Milligramm pro Milliliter erhältlich.

    schu

    Noch mehr Hintergrundinformationen zu E-Zigaretten und Liquids lesen Sie im Spezial in der Printausgabe 44/17.

  • E-Zigaretten an Bord erlaubt

    MAINZ // Karibik, Mittelmeer oder Skandinavien – Kreuzfahrten sind eine beliebte Art, Urlaub zu machen. Wer E-Zigaretten dampft, muss wissen: Nicht überall ist das auf dem Schiff erlaubt.

    Bislang gelten auf See nahezu die gleichen die Regelungen für den Konsum von Tabak- und E-Zigaretten – auch weil andere Gäste an Bord den Dampf als Rauch interpretieren könnten. Die Möglichkeiten zum Dampfen sind begrenzt, denn in den meisten öffentlichen Bereichen ist es nicht gestattet. Darauf verzichten muss aber niemand, denn auf vielen Schiffen gibt es gekennzeichnete Abschnitte auf dem Außendeck, wo der Griff zur E-Zigarette erlaubt ist. Posh Global, Hersteller der E-Zigarettenmarke „be posh“, hat sechs Reedereien befragt und zusammengestellt, wo gedampft werden darf und wo nicht.

    Wer mit TUI Cruises unterwegs ist, sollte ein Zimmer mit eigenem Balkon buchen – dort darf gedampft werden. Dabei gilt zu beachten: Das Dampfen ist nur auf dem Balkon, nicht in der Kabine selbst erlaubt. Einzig die Reederei Costa Kreuzfahrten gestattet E-Zigaretten innerhalb der Kabinen. In den exklusiven Garden Villen auf den Schiffen der Norwegian Cruise Line ist deren Nutzung im privaten Garten und auf den privaten Sonnendecks erlaubt.

    Bei MSC und Royal Caribbean ist der Genuss von E-Zigaretten im Bord-Kasino gestattet, bei Norwegian Cruise Line allerdings nur aktiven Spielern. Auf vielen Schiffen gibt es zudem Raucher-Lounges, in denen das Dampfen erlaubt ist. MSC, Royal Caribbean und TUI Cruises bieten zudem Bars und Lounges an, in denen gedampft werden darf. Die „Churchill‘s Cigar Lounges“ der Cunard-Schiffe ist übrigens Zigarren- und Pfeifenrauchern vorbehalten.

    Generell gilt: Gemäß den globalen Standards gibt es mehr Nichtraucher- als Raucherzonen. In vielen öffentlichen Bereichen ist weder Dampfen noch Rauchen erlaubt. Fast alle Schiffe verfügen aber über gekennzeichnete Orte, an denen Reisende ihre E-Zigarette in aller Ruhe genießen können. Wer also den nächsten Urlaub auf dem Meer plant, sollte bei der Buchung die jeweiligen Regelungen der Reederei beachten.

    red

    Den vollständigen Artikel inklusive Tabelle lesen Sie in der Printausgabe DTZ 44/17.