Schlagwort: EU

  • VdR betont Eigenständigkeit

    BONN // Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) verwahrt sich eindeutig gegen jeden Vertretungsanspruch des Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) für sich und seine Produktkategorien. Der VdR spricht demnach dem BVTE jegliche Legitimation ab, für die mittelständischen Unternehmen der Tabakwirtschaft zu sprechen.

    Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des VdR, stellt dazu fest: „Multinationale Zigarettenkonzerne versuchen, mit einem Einheitsverband die Unterschiede zwischen verschiedenen Tabakkategorien zu verwischen und gefährden damit eine sinnvoll ausdifferenzierte Regulierung. Ein Familienunternehmen, das ausschließlich in Deutschland produziert, hat andere Schwerpunkte als ein multinationaler, börsennotierter Großkonzern, und Schnupftabak hat nichts mit E-Zigaretten zu tun. Das hat der Gesetzgeber auch immer wieder bei Regulierungen berücksichtigt.“

    „Tabak ist nicht gleich Tabak“
    Weiter führt von Foerster aus: „Hochwertiger Feinschnitt, Pfeifentabak, Schnupf- und Kautabak sowie Zigarren und Zigarillos sind keine Tabak-Einstiegsprodukte und werden im Wesentlichen von reinen Genussrauchern konsumiert. Tabak ist nicht gleich Tabak. Diese Besonderheiten auf der Seite der Konsumenten, aber auch auf der Seite der lohnintensiven, mittelständisch geprägten Herstellung machen eine eigenständige Beurteilung auch für den Gesetzgeber erforderlich“, so der Verbandsmanager, „daher ist eine starke Vertretung dieser mittelständischen Unternehmen durch einen eigenständigen und von den Konzernen unabhängigen Verband wie den VdR unerlässlich.“

    Auffällig sei, dass in aller Regelmäßigkeit die Zigarettenkonzerne versuchen, neue Verbandsstrukturen zu schaffen. Mit dem VdC, der 2007 aufgelöst wurde, dem DZV und nun dem BVTE werde immer wieder der Versuch unternommen, alten Wein in neue Schläuche zu verpacken. Dies spiegele die kurzfristige Sichtweise einiger Konzerne wider und widerspreche dem mittelständischen Gedanken der Nachhaltigkeit.


    vi

    (DTZ 37/19)

  • Juul will schneller wachsen

    SAN FRANCISCO // Das Unternehmen Juul Labs aus San Francisco hat in einer neuen Finanzierungsrunde 325 Millionen US-Dollar (rund 293 Millionen Euro) eingesammelt.

    Mit dem Geld will Juul sein internationales Wachstum vorantreiben und so dem steigenden Regulierungsdruck in den USA begegnen. Zuletzt war der Konzern in die asiatischen Märkte in Südkorea, Indonesien und auf den Philippinen eingetreten.

    Bereits im vergangenen Jahr hatte der Tabakkonzern Altria einen Anteil von 35 Prozent an Juul übernommen.

    red

    (DTZ 35/19)

  • Track & Trace: Riesiger Kraftakt

    MAINZ / BERLIN // Genau 100 Tage ist es her, dass das System „Track & Trace“ umgesetzt werden musste. Die meisten Unternehmen melden: Es hat alles geklappt. DTZ hat nachgefragt.

    Nennenswerte Lieferengpässe? Die gab es nach Auskunft mehrerer Einzelhändler weder bei Zigaretten noch bei Feinschnitt. Nur in Einzelfällen sei es vorgekommen, dass Großhändler wegen der Umsetzung des Rückverfolgbarkeitssystems nicht voll lieferfähig gewesen seien.

    „Wir sind voll lieferfähig“, freut man sich bei Pöschl, „allerdings fehlen uns aktuell noch immer zahlreiche Händler-IDs, was zur Folge hat, dass wir diese nicht direkt beliefern können.“

    Und der Tabakkonzern British American Tobacco (BAT) teilt mit: „Bei der Umstellung auf Track & Trace hat es sich um einen höchst komplexen Vorgang gehandelt. Mittels Professionalität und eines enormen Einsatzes an Kapazitäten ist uns dennoch eine fristgerechte Umstellung gelungen. Alle Kunden konnten stets beliefert werden.“


    Unterschiedliche Erfahrungen

    Andere Hersteller sind zurückhaltender. So heißt es von einem Unternehmen, das nicht namentlich genannt werden möchte, man sei beim Feinschnitt mittlerweile wieder bei einer Produktionsmenge von 80 Prozent im Vergleich zu Zeiten vor Track & Trace, bei Zigaretten seien es gerade 50 Prozent. Und Pöschl bestätigt, dass man in einigen Bereichen eine geringere Ausgangsleistung fahre, was darauf zurückzuführen sei, dass Maschinen jetzt langsamer laufen müssen, weil die zusätzlichen Codes aufgedruckt beziehungsweise gescannt werden müssten.

    Nach Einschätzung von Branchenbeobachtern dürfte sich bei der Industrie vom System als fehlerhaft erkannte, tatsächlich jedoch einwandfreie Ware stapeln, die oft mühsam wieder aus den Gebinden geschält und neu in den Ablauf eingespeist werden muss. Der Zeitaufwand, die Kosten für zusätzliche logistische Maßnahmen und nicht zuletzt Mengen an Verpackungsmüll sind dabei offenbar enorm. „Durch Fehldrucke oder ausgeweiteten Prüfaufwand liegt das Aufkommen an Verpackungsmüll je Produktsegment höher als sonst. Dabei handelt es sich aber um Übergangswerte während der Umstellungsphase“, so Pöschl.

    Anstieg der Komplexität
    Auch recht positiv beurteilt BAT die Veränderungen: „Für uns sind der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen und die Vermeidung von Abfällen seit Jahren gelebte Praxis“, sagt eine Sprecherin auf DTZ-Anfrage, „vor diesem Hintergrund freut es uns, dass wir unsere Prozesse so strukturieren konnten, dass wir bisher keine negativen Auswirkungen auf das Aufkommen des Verpackungsmülls verzeichnen mussten.“ Allerdings hätten im Bereich der Produktion und der Supply Chain viele Veränderungen vorgenommen werden müssen, um den stringenten rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Abläufe mussten geändert und IT Systeme ausgebaut werden, was insgesamt zu einem deutlichen Anstieg der Komplexität geführt habe.

    Von Japan Tobacco heißt es zu den Problemen während der Umstellung: „Herstellerseitig multiplizierte sich die Komplexität, da die individuellen Anforderungen von 28 EU-Märkten umzusetzen waren. Dies hat zu erheblichen organisatorischen Veränderungen im Produktionsablauf und der internen Logistikkette geführt. Nur durch die gut abgestimmte koordinierte Zusammenarbeit zwischen Industrie und Handel konnte auf die Herausforderungen reagiert werden.“

    Personelle Herausforderung
    Und ein Sprecher von Pöschl ergänzt: „Abgesehen von den hohen Kosten für die technische Umsetzung lagen die Herausforderungen klar bei den personellen Ressourcen. Insbesondere die zusätzliche Belastung für die Kollegen war immens, da wir eine komplette und komplexe Projektstruktur parallel zum Tagesgeschäft aufbauen mussten.“

    Insgesamt zeigen sich die befragten Unternehmen genervt von umfangreicheren und umständlicheren Prozessen und vor allem von der späten Umsetzung der EU-Vorgaben: „Die Einführung der für das neue Track & Trace-System erforderlichen Maßnahmen war gekennzeichnet durch massive Anforderungen, insbesondere durch die späte Inbetriebnahme der EU-Datenbank und Veröffentlichung der finalen Code-Strukturen. Dadurch war es nicht möglich wichtige Tests mit entsprechendem Vorlauf aufzusetzen“, beklagt sich etwa JTI.

    Dennoch: Die Unternehmen halten sich mit Beschwerden – oder sogar Aussagen zum Thema Track & Trace sehr zurück. Ein Grund dürfte sein, dass die Umstellung offenbar immer noch nicht abgeschlossen ist, ein zweiter, dass die Branche die Gründung des neuen Bundesverbandes für die Tabakwirtschaft und neuartige Erzeugnisse BVTE (DTZ berichtete) abwartet, damit dieser den Unmut dann mit einer Stimme vortragen kann.


    max

    (DTZ 35/19)

  • Gute Vorbereitung spart Zeit

    KAMEN // Schneit ein Brief mit einer solchen Ansprache ins Haus, kündigt sich der Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung an: „Sehr geehrte Damen und Herren, die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, mindestens alle vier Jahre bei den Arbeitgebern zu prüfen, ob diese ihre Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.“ Der Besuch und somit der Blick in die Bücher kann allerdings keinesfalls früher als 14 Tage nach Empfang der Ankündigung erfolgen. Eine gute Vorbereitung spart Nerven und Zeit.

    Die Rentenversicherungsträger prüfen, ob die Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung korrekt berechnet und abgeführt haben. Auch wird geschaut, ob die gesetzlichen Meldepflichten eingehalten wurden. Alle Beschäftigungs- und Ausbildungsverhältnisse, die innerhalb des Prüfzeitraums – im Regelfall sind das vier Jahre – bestanden haben oder noch bestehen, werden betrachtet. Schwerpunktmäßig wird dabei auf drei Dinge geachtet: auf die versicherungsrechtliche Beurteilung, auf die Berechnung und Zahlung der Beiträge und auf die Abgabe von Meldungen.

    Deswegen muss der Chef beziehungsweise der von ihm mit der Lohnbuchhaltung betraute Mitarbeiter alle Entgeltunterlagen und Beitragsabrechnungen vollständig und geordnet parat haben. Meistens wird die Prüfung in den (Geschäfts-)Räumen des Unternehmens oder beim Steuerberater durchgeführt.

    Unterlagen bereithalten
    Dabei sollten auch Entgeltunterlagen von Personen vorgelegt werden können, die nicht sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden. Insbesondere die Beurteilung von mitarbeitenden Gesellschaftern oder Familienangehörigen sowie von Personen, die als Selbstständige tätig sind, sind für die Prüfer interessant. Auch Werkstudenten, Praktikanten oder geringfügig Beschäftigte sind ein Thema bei den Prüfungen, denn die Regeln zur Versicherungspflicht dieser Gruppe sind teilweise sehr komplex. Deswegen ist es wichtig, dass alle Entscheidungen nachvollziehbar dokumentiert sind.

    Zusätzlich können die Bescheide und Prüfberichte der Finanzbehörden in Augenschein genommen und auf sozialversicherungsrechtlich Relevantes hin geprüft werden. Der Prüfer schaut sich auch die Umlagen und Erstattungen im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung an sowie die Meldungen zur Sozialversicherung, zum Beispiel die Jahresmeldungen.

    Ist der Betriebsprüfer durch, führt er ein Abschlussgespräch mit dem Arbeitgeber. Dabei wird der darüber informiert, in welcher Höhe er gegebenenfalls Beiträge nachzahlen muss oder ob Beiträge erstattet werden können. Natürlich nennt er auch die Gründe dafür. Der Arbeitgeber sollte an dieser Stelle bereits die Chance nutzen, seine Argumente zu strittigen Punkten vorzutragen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass an diesem Gespräch auch der verantwortliche Mitarbeiter teilnimmt.

    Innerhalb von zwei Monaten nach der Prüfung teilt die Rentenversicherung dem Unternehmen das Ergebnis der Betriebsprüfung mit. Eine entsprechende Information erhalten auch die Unfallversicherungsträger und die beteiligten Einzugsstellen. Ist der Arbeitgeber mit dem Ergebnis (oder mit Teilen in der Auflistung) nicht einverstanden, so kann er gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe – schriftlich – Widerspruch erheben.

    Elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (EuBP): Mit der EuBP kann der Aufwand einer Betriebsprüfung reduziert werden. Aus dem Entgeltabrechnungsprogramm werden die Daten maschinell an den Rentenversicherungsträger übermittelt. Dort werden die Daten geprüft und anschließend das Ergebnis mit dem Arbeitgeber besprochen. Im Idealfall entfällt dadurch die Prüfung von Unterlagen beim Arbeitgeber. Die EuBP kann optional genutzt werden, wenn das Entgeltabrechnungsprogramm dieses Verfahren unterstützt.


    Kritisch hinterfragen

    Das folgende Urteil zeigt, dass Arbeitgeber sich nicht blind auf ihren Steuerberater verlassen sollten. Vor dem Bayerischen Landessozialgericht ging es um einen Zahnarzt, der die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht seiner Beschäftigten seinem Steuerberater übertragen und auch nicht mal stichprobenartig geprüft hatte, ob alle Entscheidungen nachvollziehbar waren. Aus einer Betriebsprüfung der Rentenversicherung resultierte eine saftige Nachzahlung. 73.000 Euro sollte der Zahnarzt bezahlen, weil der Steuerberater das an einen Mitarbeiter gezahlte Arbeitsentgelt als beitragsfrei angesehen, es für die Feststellung seiner Versicherungspflicht aber angesetzt hatte.

    Diesen groben Fehler musste sich der Zahnarzt zurechnen lassen – und auf seine Kosten korrigieren (Az. L 5 KR 392/12). Auch der Versuch, das Urteil vom Bundessozialgericht noch einmal prüfen zu lassen, scheiterte. (Az: B 12 KR 88/16 B)

    (DTZ 34/19)

  • „Eine Bündelung der Kräfte“

    MAINZ / BERLIN // Nach gut eineinhalb Jahren Vorbereitungszeit, in der viel Überzeugungsarbeit geleistet wurde, findet am 2. September die Gründungsversammlung des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) statt. DTZ sprach in Mainz mit Lande-wyck-Geschäftsführer Hans-Josef Fischer und Reemtsma-Chef Michael Kaib, den beiden Initiatoren, sowie mit Jan Mücke, dem Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV), darüber, warum der neue Dachverband gegründet wird und welche Ziele er hat.

    Herr Fischer, Herr Kaib, warum wird es einen neuen Bundesverband geben, der nicht nur Unternehmen der Tabakwirtschaft zu seinen Mitgliedern zählt, sondern auch solche aus „benachbarten” Branchen.
    Hajo Fischer: Es geht letztlich um das Bündeln von Kräften. Sehen Sie: Wir sind lange davon ausgegangen, dass die Politik Unterschiede im Bewerten des Segments macht – nach Feinschnitt, Industriezigarette und so fort. Aber diese Unterscheidung existiert nur in unseren Köpfen. In der Politik gilt eher die Einschätzung: Tabak ist Tabak – und das ist alles eins.

    Und diese Erkenntnis war der Anlass für die Gründung des neuen Verbandes?
    Fischer: Genau. Wir haben uns gefragt, ob es nicht möglich ist, unsere Kräfte zu bündeln.

    Klingt doch logisch. Warum hatte niemand vor Ihnen diesen Ansatz?
    Fischer: Den gab es ja, der ist gar nicht neu. Schon vor 20, 25 Jahren ist diese Idee immer wieder diskutiert worden, vielleicht nicht in den offiziellen Vorstandssitzungen der Verbände, aber zum Beispiel abends beim Rotwein oder beim Bier im Biergarten. Haus des Tabaks hätte das heißen können, wo alle unter ein Dach hätten gehen und gegenüber der Politik gemeinsam hätten auftreten können.

    Das war also die Basisidee des neuen Verbandes?
    Fischer: Mit dem Ziel einer Bündelung der Kräfte und ohne diese „althergebrachte Segmentierung“, die wir als Brancheninsider im Kopf haben, die aber bei unseren politischen Stakeholdern sicher nicht vorhanden ist.

    Herr Kaib, Sie wollen etwas ergänzen.
    Michael Kaib: Es geht uns darum, eine geeignete Stelle für die gesamte Branche zu haben und nicht Mono-Verbände, die für vereinzelte Interessen sprechen. Und die Idee hinter dem BVTE ist es, diese geeignete Stelle für die gesamte Branche zu haben und damit auch für die Zukunft besser aufgestellt zu sein.


    Wobei die Branche schwer zu fassen ist.

    Kaib: Allein, wenn wir das letzte Jahr mit all den neuen Kategorien, die gerade entstehen, betrachten, gibt es zwei Lösungen. Entweder es gibt immer neue Mono-Verbände, die sich ausschließlich um die Interessen dieser Kategorien kümmern. Oder wir sagen: Diese Kakophonie brauchen wir nicht. Was wir brauchen ist die Meinung der unterschiedlichen Interessenvertreter. Und wir brauchen dafür eine Stimme.

    Ein Verband, der für alle spricht?
    Kaib: Nicht für alle. Wir sind als BTVE vielmehr in der Position, kategorieübergreifend und damit integrierend zu sprechen.

    Sehen Sie den BTVE als politischen Verband oder soll er auch auf gesellschaftlicher Ebene tätig werden?
    Fischer: Im Kern ist der Bundesverband politisch. Schauen wir nur mal auf die Regulierung, die auf uns zukommt und die wir jetzt schon in großen Teilen haben – das ist eine Katastrophe für die Branche. Das gilt nicht nur für die industriell hergestellte Zigarette, sondern auch für Feinschnitt. Es wird eine Katastrophe werden für Pfeifentabak, Zigarren, Zigarillos. Und von den neuen Produkten haben wir da noch gar nicht gesprochen.

    Weil der Regulierer alle Produkte in einen Topf wirft?
    Fischer: Natürlich, für die Politik ist das alles ein Abwasch. Die Politik macht keine Unterschiede. Warum also sollen wir weitermachen wie bisher? Weil es aus der Historie heraus immer so war? Da ist es doch sinnvoller zu sagen: Lasst uns mal überlegen, ob es nicht an der Zeit ist, die bestehenden Strukturen anzupacken. Wir brauchen einen stärkeren Bundesverband, der gegenüber der Politik zentral auftreten kann.

    Wer kann, wer wird denn Mitglied im BVTE werden?
    Jan Mücke: Mitglieder werden voraussichtlich Reemtsma, BAT, Landewyck, JTI, Von Eicken, TMCC. Aus der Verbandslandschaft werden die Tabakpflanzer sowie der VZI …

    … also die Hersteller von Zigarettenpapier …
    Mücke: … beitreten. Und es werden eine ganze Reihe von E-Zigarettenfirmen und E-Liquidherstellern dabei sein, zum Beispiel Niko Liquids und Riccardo.


    Und die sind vom Start weg dabei?

    Mücke: Die Einladungen an alle Interessenten sind jedenfalls verschickt. Das Entscheidende ist, dass wir jetzt den Startschuss machen, dass die Tür nach dem Startschuss aber nicht ins Schloss fällt, sondern offen bleibt für alle, die sich später entscheiden mitzumachen.
    Fischer: Wir hätten natürlich auch gerne Verbände aus dem Groß- und Einzelhandel dabei gehabt, aber im ersten Schritt wollten die nicht. Manchmal dauert so etwas eben.


    Es gibt aber eine Reihe von Unternehmen, die sich bereits in den Arbeitsgruppen engagiert haben.

    Mücke: Genau, aber es gibt auch Firmen, die vielleicht zum ersten Mal etwas vom neuen Bundesverband hören oder sich am Erarbeiten von Satzung, Verhaltenskodex und ähnlichen Dingen nicht unmittelbar beteiligen wollten, aber trotzdem ein Interesse daran haben, dass die Branche stärker zusammenrückt.
    Kaib: Das ist wichtig: Es kann beides nebeneinander existieren. Der Bundesverband kann Kategorie übergreifend sprechen. Aber natürlich können daneben Einzelverbände bestehen. Und wenn die sich dann doch entschließen, dabei zu sein, freuen wir uns. Das ist eine Reise, und die Gründung unser erster Erfolg.

    Lesen Sie das vollständige Interview in der Printausgabe DTZ 34/19.

    (DTZ 34/19)

  • Elektronisches Bezahlen flächendeckend?

    BERLIN // Forderungen des Verbandes Bitkom, die Händler dazu zu verpflichten, mindestens eine elektronische Zahlungsart anzubieten, bewertet der Handelsverband Deutschland (HDE) als überflüssig.

    „An die 90 Prozent der rund eine Million Kassen in Deutschland akzeptieren bereits in irgendeiner Form elektronische Zahlungen. Für die wenigen Händler, die elektronische Zahlungen bisher nicht anbieten, sind die Angebote der Zahlungsdienstleister schlicht unattraktiv. Das kann auch ein Gesetz nicht ändern, es würde die derzeitigen Angebote eher zementieren und wie ein Konjunkturprogramm für Anbieter wirken“, sagt HDE-Zahlungsexperte Ulrich Binnebößel.

    Die Zahlungsdienstleister sind nach seiner Ansicht folglich in der Pflicht, wettbewerbsfähige Angebote zu machen. „Wer die Digitalisierung bei der Bezahlung im Einzelhandel weiter voranbringen will, muss dafür sorgen, dass die Infrastruktur dafür vorhanden und bezahlbar ist“, so Binnebößel weiter. Dazu gehöre auch eine Überarbeitung der Verordnung zu Interbanken-Entgelten oder die Umsetzung neuer Instant-Payment-Verfahren. pdh

    (DTZ 33/19)

  • Gericht urteilt gegen Pro Rauchfrei

    MÜNCHEN // Die Initiative „Pro Rauchfrei“ wollte zwei Edeka-Märkten verbieten lassen, Schockbilder auf Zigarettenpackungen in Automaten zu verdecken. Doch das Oberlandesgericht (OLG) München entschied anders.

    Supermärkte müssen die Ekelbilder nicht sämtlichen Kunden präsentieren. Es war die zweite Niederlage des Nichtrauchervereins in dieser Angelegenheit: Bereits vor einem Jahr hatte das Landgericht München die Klage in erster Instanz abgewiesen.

    Bis zum EuGh
    Nächste Etappe soll nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sein: „Pro Rauchfrei“ will den Streit durch alle Instanzen durchfechten, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof, wie der Pro-Rauchfrei-Vorsitzende Siegfried Ermer nach der Entscheidung sagte.

    Die Richter am OLG argumentierten ähnlich wie das Landgericht vor einem Jahr: Die Schockbilder müssten im Moment des Kaufs auf der Zigarettenschachtel zu sehen sein – doch der Automat an der Supermarktkasse sei nicht Teil der Verpackung, sondern eine „Verkaufsmodalität“, also das Bereitstellen der Zigaretten für den Verkauf.

    Nach Einschätzung des Gerichts werden den Käufern auch keine wesentlichen Informationen vorenthalten, wenn sie die Gruselfotos erst vor dem Bezahlen zu sehen bekommen, auch wenn es sich nur um einen sehr kurzen Moment handelt. Ermer warf der deutschen Politik nach dem Urteil Kungelei mit der Tabakindustrie vor. red

    (DTZ 33/19)

  • Studie totaler Quatsch?

    LOUISVILLE // Für Aufsehen sorgte jetzt die Aufforderung des Wissenschaftlers Brad Rodu von der University of Louisville, einen Beitrag von Professor Stanton Glantz zurückzuziehen. Glantz hatte behauptet, die Studie belege, dass E-Zigaretten Herzattacken verursachten.

    Tatsächlich, so Rodu, habe er beim Sichten der Daten der insgesamt 38 Patienten feststellen können, dass ihr Infarkt durchschnittlich zehn Jahre bevor sie mit dem Dampfen begannen eingetreten war. Damit widerspreche die Studie, die auch in Deutschland häufig zitiert wurde, allen wissenschaftlichen Standards, so Rodu. Rodu gilt als „Freund“ der Tabakindustrie.

    red

    (DTZ 32/19)

  • Wechsel in der Bereichsführung

    BERLIN/STUTTGART // Frank Barth ist der neue Leiter des Geschäftsbereichs „Verkauf Eigenbetrieb“ und damit für alle Filialen der Unternehmensgruppe Dr. Eckert GmbH zuständig. Barth ist seit 13 Jahren beim Unternehmen. Er begann ursprünglich als Vertriebsleiter der damaligen PSG, die 2010 zusammen mit anderen Firmen zur Unternehmensgruppe Dr. Eckert GmbH verschmolzen wurde.

    Das Aufgabengebiet namens „Verkauf und Expansion“ von Thomas Hierholz hat sich in den vergangenen fünf Jahren – nomen est omen – durch das Wachstum bei den fremdgeführten BOX- und PWV-Filialen stark erweitert. Hierholz bleibt weiterhin für den neuen Bereich „Verkauf Fremdbetrieb“ mit den Aufgaben Expansion sowie Mietverträge für eigen- und fremdgeführte Filialen zuständig.

    Beide berichten direkt an Torsten Löffler und sind Mitglied der Geschäftsleitung. Das bisherige Regionalgebiet von Frank Barth wird nach dessen Einarbeitung am 1. Juli von Frank Döbel übernommen.

    Frank Barth wurde 1968 in Berlin geboren. Im elterlichen Edeka-Markt hat er schon als Kind mitgewirkt. Nach einer Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann bei Edeka, wo er anschließend 14 Jahre als Filialleiter gearbeitet hat, folgten Stationen bei Plus als Bezirksverkaufsleiter und Kaufland als Hausleiter.

    2003 stieg er dann bei der Plakat und Außenwerbung GmbH als Verkaufsleiter ein und übernahm die Führung von 15 Reisemärkten, die dann 2006 von der PSG erworben wurden.
    Das Gesamtfilialnetz der Unternehmensgruppe Dr. Eckert umfasst rund 350 Standorte, darunter rund 250 als eigengeführte Geschäfte in den Bereichen Presse, Buch, Tabak und Convenience, Bahnhofsbuchhandlungen der Marke Ludwig, Pressefachgeschäfte der Marke Eckert, Tabakwarenfachgeschäfte der Marke Barbarino und T. H. Kleen sowie Convenience Stores unter den Labels Adam’s und Service Store DB. Die Unternehmensgruppe beschäftigt derzeit rund 1500 Mitarbeiter.

    pi

    (DTZ 32/19)

  • Enorm hohe Dunkelziffer

    KÖLN // Eine neue EHI-Studie hat durchschnittliche Inventurdifferenzen in Höhe von 0,6 Prozent im deutschen Einzelhandel ermittelt. Insgesamt investiert der Handel jährlich 1,5 Milliarden Euro in Präventiv- und Sicherungsmaßnahmen.

    Die Feuerzeuge verschwinden in der Jackentasche … „Im Handel wird nach wie vor gestohlen, was nicht niet- und nagelfest ist“, erklärt Frank Horst, Sicherheitsexperte des EHI, „trotz aufwendiger Präventivmaßnahmen summieren sich die Verluste für 2018 auf 4,3 Milliarden Euro.“ Laut Studie „Inventurdifferenzen 2019“ ist das gegenüber 2017 ein Zuwachs um fast fünf Prozent.

    3,8 Milliarden Euro durch Diebstahl
    Von den 4,3 Milliarden Euro – branchengewichtete Hochrechnung für den gesamten deutschen Einzelhandel – entfallen knapp 3,8 Milliarden Euro auf Diebstahl, davon rund 2,4 Milliarden Euro auf Diebstähle durch Kunden, den eigenen Mitarbeitern werden gut eine Milliarde, Lieferanten sowie Servicekräften 350 Millionen Euro an Warenverlusten im Jahr zugerechnet. Statistisch gesehen bezahlt jeder Haushalt in Deutschland jährlich Waren im Wert von fast 60 Euro nicht. 560 Millionen Euro entstehen durch organisatorische Mängel wie falsche Preisauszeichnung oder nicht erfassten Bruch und Verderb.

    Dabei haben sich die Inventurergebnisse im Vergleich zu 2017 verschlechtert. Eine durchschnittliche Differenz von 0,6 Prozent – bewertet zu Einkaufspreisen in Prozent vom Nettoumsatz – schmälert die Renditen im Einzelhandel erheblich. Hinzu kommen jährliche Ausgaben des Handels von rund 1,5 Milliarden Euro für Sicherungsmaßnahmen, um Waren vor Diebstählen zu schützen. Insgesamt gehen dem Handel damit rund 1,3 Prozent seines Umsatzes verloren.

    Statistik nur eingeschränkt aussagekräftig
    2018 gingen die angezeigten Ladendiebstähle um 4,1 Prozent auf insgesamt 339 021 Fälle (Vorjahr: 353 384) zurück. Durch die hohe Dunkelziffer von über 98 Prozent besitzt die Statistik nur eingeschränk‧te Aussagefähigkeit. Aus dem durchschnittlichen Scha‧den aller angezeigten Diebstähle und dem tatsächlichen Schaden im Handel ergibt sich, dass jährlich rechnerisch über 23 Millionen Ladendiebstähle mit einem Warenwert von je 100 Euro unentdeckt bleiben.

    pi

    (DTZ 29/19)