Schlagwort: Steuerzeichen

  • Fiskalisch beginnt das Jahr 2013 mit „gebremstem Schaum“

    WIESBADEN (DTZ/fok). Die Tabaksteuerzahlen des Monats Januar sind traditionell nur von beschränkter Aussagekraft. Denn zum einen wirken sich fast stets jahresübergreifende Aktivitäten, wie Bildung oder Abbau von Stocks, aus, zum anderen haben natürlich auch Änderungen der Tabaksteuer, wie die aktuelle Anhebung der Tabaksteuersätze zum 1. Januar 2013, ganz erheblichen Einfluss.

    So bezifferte sich die Tabaksteuereinnahmen laut Statistischem Bundesamt im Januar 2013 auf 477,4 Mio. Euro (netto), was zwar einer Zunahme gegenüber dem (grottenschwachen) Vergleichsmonat des Vorjahres von 24,2 Prozent entspricht, andererseits aber dennoch nicht einmal die Hälfte einer normalen Monatseinnahme ausmacht.Grund ist vor allem die Besonderheit des Tabaksteuergesetzes, durch eine verkürzte Zahlungsfrist im Dezember noch möglichst hohe Beträge diesem Monat zuordnen zu können.

    Doch auch die Entscheidung großer Hersteller, trotz Steuererhöhung ihre Sortimente teilweise oder zur Gänze in den Kleinverkaufspreisen stehen zu lassen, hatte auch kräftigen Einfluss auf den Bezug von Steuerzeichen sowohl im Vorfeld als auch aktuell. Dies spiegelt sich deutlich in den Steuerzeichenbezügen im Januar wider. Bei der Zigarette beliefen sich diese auf ein Volumen von nur 4,697 Mrd. Stück. Das waren 17,8 Prozent weniger als im (ebenfalls recht schwachen) Vergleichsmonat des Vorjahres. Der Kleinverkaufswert dieser Zigaretten bezifferte sich auf 1,145 Mrd. Euro. Der parallele Wert-Rückgang von 16,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat signalisiert, dass hier kurzfristig noch keine Preisanpassung auf breiter Ebene aktuell ins Auge gefasst wurde.

    Auch beim Feinschnitt war im Januar 2013 der Steuerzeichenbezug relativ niedrig. Hier wurden Banderolen für 1 546,8 Tonnen bezogen, 15,8 Prozent weniger als im Januar 2012. Der Kleinverkaufswert lag mit 193,5 Mio. Euro um 12,5 Prozent niedriger, wobei hier in Relation zur Menge doch auch die Steuerüberwälzung auf die Preise sichtbar wird.

    Bei Zigarren wurden Banderolen für 319,9 Mio. Stück (minus 25,9 Prozent) im Kleinverkaufswert von 67,2 Mio. Euro (minus 21,7 Prozent) bezogen. Hier hatte es allerdings keine Tabaksteuererhöhung gegeben, die zwei kräftigen Mindeststeueranhebungen hatten in den Vorjahren stattgefunden.

    Beim Pfeifentabak waren im Januar 2013 insgesamt Banderolen für 129,3 Tonnen (plus 8,0 Prozent) im Kleinverkaufswert von 13,1 Mio. Euro (plus 1,4 Prozent) bezogen worden.

    (DTZ 08/13)

  • Bei Tabaksteuereinnahmen bisher eine Punktlandung

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Den bisher besten Einnahmemonat bei der Tabaksteuer registrierte der Fiskus im November 2012. Insgesamt wurden in diesem Monat 1,407 Mrd. Euro Tabaksteuern vereinnahmt, 11,9 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahresmonat. Vor allem aus der Zigarette und aus dem Feinschnitt kam das Plus.

    In den ersten elf Monaten 2012 kumuliert bezifferten sich die Tabaksteuereinnahmen (netto) auf 12,294 Mrd. Euro; das waren 0,2 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, also eine Punktlandung. Den prozentual stärksten Zuwachs hatte die Einnahmen aus den Steuerobjekten Zigarre/Zigarillo mit plus 38,4 Prozent, Folge vor allem der Anhebung der Mindeststeuer, sowie die Einnahmen aus dem Feinschnitt mit plus 12,5 Prozent.

    Der Bezug von Steuerzeichen erreichte im November allerdings nicht das sehr hohe Niveau des Vorjahres. Deshalb ist im Dezember auch mit etwas geringeren Steuereinnahmen zu rechnen.

    (DTZ 51/52/12)

  • Steuerzeichenstelle informiert über Terminierung für Banderolenbezug

    BÜNDE(DTZ/fnf/fok). Die Steuerzeichenstelle in Bünde hat in einem Schreiben an die Verbände der Tabakwirtschaft Informationen zur Kennzeichnung der Warengattungen und zur Terminierung des Steuerzeichenbezugs im Zusammenhang mit dem dritten Schritt der fünfstufigen Tabaksteuererhöhung vermittelt.

    Zum 1. Januar 2013 wird der Steuertarif bei Zigaretten dahingehend geändert, dass der Steuersatz auf 9,44 Cent je Stück (derzeit 9,26 Cent) steigt und der darüber hinaus erhobene spezifische Steuersatz bei 21,80 Prozent des Kleinverkaufspreises (derzeit 21,87 Prozent) liegen wird.

    Die Mindeststeuer steigt dann auf 18,881 Cent je Stück (bisher 18,518 Cent) abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises der zu versteuernden Zigarette. Beim Feinschnitt lautet der neue Steuertarif ab 1. Januar 2013:
    45,00 Euro je Kilogramm (bisher 43,31 Euro) und 14,51 Prozent des Kleinverkaufspreises (bisher 14,41 Prozent), mindestens 88,20 Euro je Kilogramm (bisher 84,89 Euro) abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises des zu versteuernden Feinschnitts. Zigarren und Zigarillos sowie Pfeifentabak unterliegen zum Jahreswechsel keiner Steueränderung.

    Die Steuerzeichenstelle weist darauf hin, dass die neuen Steuerwerte voraussichtlich ab dem 12. September 2012 mit ihr abgeglichen werden können.

    Für die einzelnen Tabakwarengattungen gibt es folgende Kennzeichnungen:

    [bul]Zigarren/Zigarillos seit dem 1. Januar 2012 (derzeit unbefristet) den Buchstaben I für die Regelsteuer und die Buchstaben B+I für die Mindeststeuer;
    [bul]Zigaretten vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 den Buchstaben O für die Regelsteuer und die Buchstaben N+O für die Mindeststeuer;
    [bul]Feinschnitt vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 den Buchstaben L für die Regelsteuer und die Buchstaben C+L für die Mindeststeuer;
    [bul]Pfeifentabak, der keiner Änderung unterliegt, hat seit dem 1. Januar 2011 die Kennzeichnung G für die Regelsteuer und A+G für die Mindeststeuer.

    Der Restbedarf an Steuerzeichen für den Bezugszeitraum bis einschließlich 31.12.2012 sollte laut Steuerzeichenstelle rechtzeitig, spätestens jedoch bis zum 16. November 2012 und nur im erforderlichen Maß angemeldet bzw. mit Steueranmeldung bestellt werden (§32 Abs. 4 TabStV).

    Ebenso soll der Bedarf an neuen Steuerzeichen für die Zeit ab dem 1. Januar 2013 rechtzeitig angemeldet bzw. mit Steueranmeldung bestellt werden. Die neuen Steuerzeichen können frühestens ab dem 1. November 2012 bezogen werden, wobei die Bestellfristen des § 32 TabStV zu beachten sind.

    Die Steuerzeichenstelle bittet, alle Steueranmeldungen bzw. Bedarfsanmeldungen für neue Steuerzeichen (Zigaretten; Feinschnitt) gültig ab 1. Januar 2013 bis zum 31. 12. 2012 deutlich mit „NEU“ zu kennzeichnen. Alle übrigen Steueranmeldungen/Bedarfsanmeldungen sollen deutlich mit „ALT“ gekennzeichnet werden. Damit soll die Wahrscheinlichkeit von Verwechslungen nahezu ausgeschlossen werden.

    Im Rahmen der Umsetzung der dritten Stufe des Steuermodells wird bei Zigarettensteuerzeichen noch eine optische Änderung am Preis-/Inhaltsfeld vorgenommen.

    (DTZ 37/12)

  • Kein Sommerloch im Beutel des Bundesfinanzministeriums

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Im Juli 2012 nahm der Fiskus insgesamt 1,227 Mrd. Euro (netto) an Tabaksteuern ein. Das waren 18,0 Prozent mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres.

    Der Zuwachs stammte vor allem aus der Zigarette (plus 18,4 Prozent) und aus dem Feinschnitt (plus 17,1 Prozent), gemessen an einem allerdings relativ schwachen Juli 2011.

    Im Zeitraum Januar bis Juli 2012 kumuliert bezifferten sich die Tabaksteuereinnahmen auf 7,076 Mrd. Euro (netto); das waren 2,2 Prozent weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum, verursacht vor allem durch die Vorverlagerung von Produktionsvolumina ins Ende des letzten Jahres, also vor die Steuererhöhung zum 1. Januar 2012. Das wirkte sich vor allem bei der Fabrikzigarette aus, auf die in den ersten sieben Monaten Tabaksteuereinnahmen von 6,038 Mrd. Euro entfielen, 4,2 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum 2011. Beim Feinschnitt hingegen gab es ein Einnahmeplus von 8,2 Prozent auf 948,2 Mio. Euro.

    Beim Bezug von Steuerzeichen für Zigaretten weist der Juli ein leichtes Minus von 1,3 Prozent auf 7,381 Mrd. Stück auf; der Kleinverkaufswert erhöhte sich dagegen um 1,5 Prozent auf 1,803 Mrd. Euro. Kumuliert für die ersten sieben Monate 2012 wurden für 46,126 Mrd. Zigaretten Banderolen bezogen (minus 6,8 Prozent). Aufgrund der steuerbedingten Preiserhöhungen reduzierte sich der Kleinverkaufswert hier nur um 2,7 Prozent auf 11,236 Mrd. Euro.

    Beim Feinschnitt wurden im Juli für 2 511,1 Tonnen Tabak Steuerzeichen bezogen (plus 6,9 Prozent); deren Wert lag bei 308,9 Mio. Euro (plus 12,5 Prozent). Im Zeitraum Januar bis Juli 2012 lag die Menge des versteuerten Feinschnitts bei 15 056,5 Tonnen (minus 6,3 Prozent), denen beim Wert aber ein Zuwachs von 5,6 Prozent auf 1,845 Mrd. Euro gegenüberstand.

    Bei Zigarren/Zigarillos bezifferte sich der Steuerzeichenbezug im Juli in der Menge auf 318,1 Mio. Stück (plus 10,2 Prozent) und im Wert auf 65,0 Mio. Euro (plus 20,1 Prozent). Im Sieben-Monats-Zeitraum reduzierte sich hier der Steuerzeichenbezug in der Menge um 7,9 Prozent auf 2,194 Mrd. Stück, der Wert stieg dagegen um 8,8 Prozent auf 442,7 Mio. Euro. Hierin spiegelt sich vor allem die weitere Erhöhung der Mindeststeuer zu Jahresbeginn wider.

    Beim kleinsten Tabaksteuerobjekt, dem Pfeifentabak wurden im Juli Banderolen für 71,1 Tonnen (minus 8,8 Prozent) im Wert von 7,8 Mio. Euro (minus 5,8 Prozent) bezogen. In den ersten sieben Monaten 2012 kumuliert waren es 557,3 Tonnen (plus 17,1 Prozent) im Wert von 59,5 Mio. Euro (plus 11,5 Prozent).

    (DTZ 35/12)

  • Bünde informiert zum nächsten Steuerschritt

    BÜNDE (DTZ/pnf/fok). Die Steuerzeichenstelle Bünde hat in einem Schreiben an Verbände und Unternehmen der Tabakbranche Termindetails im Zusammenhang mit dem nächsten Schritt der fünfstufigen Tabaksteuererhöhung mitgeteilt.

    Diese nächste Tabaksteuererhöhung wird am 1. Januar 2012 wirksam werden. Die Steuerzeichenstelle informiert, dass der Restbedarf an (alten) Steuerzeichen für den Bezugszeitraum bis einschließlich 31. Dezember 2011 rechtzeitig, spätestens jedoch bis zum 18. November 2011 und nur im erforderlichen Maße anzumelden bzw. mit Steueranmeldung zu bestellen ist (§ 32 Abs. 4 TabStV).

    Weiterhin macht die Steuerzeichenstelle darauf aufmerksam, dass der Bedarf an neuen Steuerzeichen für die Zeit ab 1. Januar 2012 rechtzeitig anzumelden bzw. mit Steueranmeldung zu bestellen ist. Die neuen Steuerzeichen für Zigaretten, Feinschnitt und Zigarren/Zigarillos können frühestens ab dem 1. November 2011 bezogen werden, sofern die Bestellfristen des § 32 TabStV zu beachten sind. Beim Pfeifentabak, der nicht von der Steuererhöhung betroffen sein wird, sind die neu gekennzeichneten Steuerzeichen sofort erhältlich.

    Alle Steueranmeldungen bzw. Bedarfsmeldungen für neue Steuerzeichen, gültig ab 1. Januar 2012, sollen bis 31. Dezember 2011 deutlich mit der Anmerkung „Neu“ gekennzeichnet werden. Alle übrigen Steueranmeldungen/Bedarfsmeldungen sind deutlich mit dem Hinweis „Alt“ zu kennzeichnen. Damit sollen Verwechslungen ausgeschlossen werden.

    (DTZ 37/11)

  • Nach Preisumstellung Anpassung der Steuerzeichenbezüge

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Nach der Versorgung des Marktes mit neupreisiger Ware, die die höhere Tabaksteuerbelastung seit 1. Mai 2011 berücksichtigt, haben die Hersteller ihre Banderolenbezüge im Mai bei den betroffenen Steuerobjekten Zigarette und Feinschnitt erwartungsgemäß heruntergeschraubt.

    So wurden in diesem Monat Steuerzeichen für nur 5,824 Mrd. Stück Zigaretten bezogen, was im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat ein Minus von 16,1 Prozent bedeutet. Auch beim Feinschnitt brachte der Mai einen Einbruch bei den Bezugszahlen: Mit 1 745,0 Tonnen gingen diese im Vergleich zum Vorjahresmonat um 17,3 Prozent zurück.

    Bei Zigarren und Zigarillos war im Mai 2011 eine Erhöhung der Banderolenbezüge zu konstatieren. Diese Entwicklung ist um so bemerkenswerter, weil zum 1. Mai auch für diese Produkte eine neue Mindeststeuer eingeführt wurde, die die untersten Preislagen steuerlich höher belastet.

    Beim Pfeifentabak brachte der Mai mit Banderolenbezügen für 75,7 Tonnen ein kräftiges Plus von 28,9 Prozent. Der Kleinverkaufswert für alle versteuerten Tabakwaren in den ersten fünf Monaten 2011 belief sich auf 9,917 Mrd. Euro (plus 10,9 Prozent).

    Die Tabaksteuereinnahmen (netto) des Fiskus bezifferten sich im Mai 2011 auf 1,105 Mrd. Euro (plus 3,1 Prozent). Im Zeitraum Januar bis Mai 2011 kumuliert waren es 5,168 Mrd. Euro (plus 10,6 Prozent). Dabei stammten 4,521 Mrd. Euro (plus 10,5 Prozent) aus der Zigarette und 550,6 Mio. Euro (plus 10,9 Prozent) aus dem Feinschnitt.

    (DTZ 26/2011)

  • Fiskus profitiert schon im Vorfeld

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Die Tabaksteuererhöhung zum 1. Mai 2011 hat schon im Vorfeld für höhere Fiskaleinnahmen und deutlich gestiegene Steuerzeichenbezüge gesorgt. Hintergrund ist einerseits der Kauf von Steuerzeichen für die neuen Preisstellungen, andererseits aber auch die Bevorratung mit alten Steuerzeichen in dem vom Finanzministerium vorgegebenen Rahmen.

    Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden meldet, stiegen im 1. Quartal 2011 die Tabaksteuereinnahmen netto um 17,5 Prozent auf 2,895 Mrd. Euro. Dabei brachte die Zigarette mit 2,498 Mrd. Euro (plus 16,6 Prozent) den Löwenanteil der Mehreinnahmen ein. Aber auch aus dem Feinschnitt erzielte der Fiskus mit Einnahmen von 377,3 Mio. Euro ein sattes Plus von 24,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal.

    Sowohl bei der Zigarette als auch beim Feinschnitt resultieren die Zuwächse jedoch nahezu ausschließlich aus den technischen Effekten im Vorfeld der Tabaksteuererhöhung: Die Absatzzahlen im Markt waren im betrachteten Zeitraum bei der Zigarette leicht rückläufig, beim Feinschnitt minimal steigend.

    (DTZ 16/11)

  • Bezüge von Tabaksteuerzeichen schon von Steuererhöhung geprägt

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Bereits zwei Monate vor der Tabaksteuer‧erhöhung zum 1. Mai 2011 zeigen sich Auswirkungen dieser fiskalischen Änderung auf die Tabaksteuerstatistik. Im Februar 2011 wurden Banderolen für 9,078 Mrd. Zigaretten bezogen, 53,8 Prozent mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres.

    Der Kleinverkaufswert dieser Zigaretten stieg um 52,9 Prozent auf 2,079 Mrd. Euro. Die leicht unterdurchschnittliche Wertentwicklung signalisiert, dass es sich noch um altversteuerte Zigaretten handelt, wobei der Fokus im Durchschnitt stärker auf den Angeboten für preissensible Kunden gelegen haben dürfte. Dass die Entwicklung fiskalisch nicht aus dem Ruder laufen darf, verdeutlichte die Steuerzeichenstelle Bünde in einer Mitteilung, wonach die Bezugsanmeldung für „alte“ Steuerzeichen nur noch bis zum 20. März entgegengenommen wurden, und auch nur noch mit Volumina „in erforderlichem Maße“.

    Neue Steuerzeichen unter Berücksichtigung der ab 1. Mai 2011 geltenden Steuersätze sind seit dem 1. März erhältlich. Auch beim Feinschnitt stieg der Banderolenbezug im Februar kräftig an: Die Menge lag bei 2 963,5 Tonnen (plus 61,7 Prozent), deren Kleinverkaufswert bezifferte sich auf 313,3 Mio. Euro (plus 71,4 Prozent). Angesichts des um 10 Prozentpunkte höheren Wertanstiegs ist zu vermuten, dass hier entweder bereits Banderolen für neupreisige Ware bezogen wurden oder die Bezüge sich auf Feinschnitt mit hohen Kilopreisen konzentrierte, wozu auch die Volumentabake zählen.

    Bei Zigarren/Zigarillos waren die Ausschläge nicht ganz so stark: Hier lag der Banderolenbezug im Februar bei 337,0 Mio. Stück (plus 20,5 Prozent); der Kleinverkaufswert bezifferte sich auf 54,5 Mio. Euro (plus 13,8 Prozent). Pfeifentabak, der von der Tabaksteuererhöhung nicht betroffen ist, verzeichnete im Februar keinen Sprung bei den Banderolenbezügen. Hier wurden Steuerzeichen für 144,5 Tonnen (plus 9,7 Prozent) im Kleinverkaufswert von 15,5 Mio. Euro (plus 5,3 Prozent) bezogen. Die Tabaksteuereinnahmen des Bundes entwickelten sich im Februar 2011 ebenfalls kräftig nach oben.

    Mit 1,129 Mrd. Euro (netto) wurden vom Bund 36,8 Prozent mehr als im Vergleichsmonat des Vorjahres vereinnahmt. Der Löwenanteil stammte aus der Zigarette (994,7 Mio. Euro = plus 36,7 Prozent) und aus dem Feinschnitt (129,3 Mio. Euro = plus 40,8 Prozent). Für die Monate Januar/Februar 2011 kumuliert bezifferten sich die Einnahmen aus der Tabaksteuer auf 1,469 Mrd. Euro (plus 22,6 Prozent).

    (DTZ 12/11)