Schlagwort: Jugendschutz

  • Zigarre nichts für jeden Tag

    BERLIN // Die EU-Kommission hat das „Eurobarometer 2017“ über das Rauchverhalten innerhalb der Europäischen Union veröffentlicht. Darin werden auf über 205 Seiten Präferenzen und Gewohnheiten der EU-Bürger im Tabakmarkt und somit auch der Markt für Zigarren und Zigarillos analysiert. Hierbei zeigt sich eindeutig: Zigarren und Zigarillos sind reine Nischenprodukte.

    Das Eurobarometer stellt erstens fest, dass höchstens ein Prozent Konsumenten täglich Zigarren oder Zigarillos raucht. Vielmehr würden „diese Tabakprodukte eher gelegentlich geraucht“, wobei der Anteil gegenüber dem letzten Eurobarometer von 2014 weiter rückläufig ist. Die Mehrheit der Konsumenten von Zigarren und Zigarillos raucht weniger als einmal im Monat. Zweitens würden Zigarren und Zigarillos nur von einer Minderheit geraucht. In diesem Zusammenhang wird auch in den Statistiken festgestellt, dass Zigarren und Zigarillos kein Einstiegsprodukt für Erstkonsumenten von Tabakprodukten ist – hier liegt der Anteil auch nur bei einem Prozent.

    Auch wenn man beim Genuss einer Zigarre nicht an Statistiken und deren Zahlenwerk denken möchte, bewertet der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) die Aussagen dieser offiziellen Statistik als vollumfänglich zutreffend.

    Laut BdZ-Geschäftsführer Bodo Mehrlein ist man von diesen Bewertungen des Eurobarometers nicht überrascht: „Das Eurobarometer bestätigt unsere seit langem vertretenen Aussagen gegenüber Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung. Dem Zigarrenkonsum kommt in punkto Altersstruktur und Konsumverhalten eine Sonderrolle zu.“ Neben der Tatsache, dass Zigarren und Zigarillos von mittelständischen Familienunternehmen in einem lohnintensiven Herstellungsprozess gefertigt werden, sollte auch der Aspekt des Konsumverhaltens ein zentrales Argument dafür sein, Zigarren und Zigarillos im Rahmen von Regulierungsmaßnahmen eine Sonderrolle einzuräumen.

    „Das Problem des Jugendschutzes wird bei allen Gesetzesvorhaben zur Regulierung von Tabakprodukten immer betont“, so Peter Wörmann, Vorsitzender des BdZ und selbst Zigarrenhersteller. „In dem Punkt zeigen diese und andere Statistiken eindeutig, dass bei Zigarren und Zigarillos kein Jugendschutzproblem vorliegt. Unsere Produkte werden meist von Männern gehobenen Alters und auch nur gelegentlich geraucht. Dies sollte bitte bei weiteren Gesetzesvorhaben dringend berücksichtigt werden.“

    vi

    (DTZ 23/17)

  • Tobias Fraas als BLD-Vorsitzender bestätigt

    DORTMUND // Tobias Fraas (49) bleibt vier Jahre erster Vorsitzender des Bundesverbands der Lotto-Toto-Verkaufsstellen (BLD).

    Die Wahl erfolgte am vergangenen Wochenende einstimmig anlässlich der Mitgliederversammlung in Dortmund. Als Schatzmeister wurde Alexander Kleiber vom Verband der Toto- und Lotto-Verkaufsstellen Baden-Württemberg wiedergewählt.

    Tobias Fraas vom Hessischen Lotto-Toto-Verband ist seit einem Jahr Vorstandsvorsitzender des BLD. Dieser Verband ist die Interessensvertretung für mehr als 24 .000 Lotto-Toto-Verkaufsstellen bundesweit mit mehr als 100 .000 Arbeitnehmern.

    Fraas sieht das Ergebnis als Anerkennung für die Arbeit in den vergangenen zwölf Monaten. Auch in Zukunft werde der Verband den Fokus auf die Stärkung der Mitglieder setzen. „Dabei werde ich mich vor allem weiter dafür engagieren, dass die in den Landesverbänden organisierten Mitglieder rechenbare Vorteile durch den Ausbau unseres Netzes an Kooperationspartnern erzielen“, so Fraas.

    Letztlich gehe es dem Verband darum, die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit für mehr als 24 000 Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland zu erhöhen. „Als Basis dafür sehen wir eine konstruktive Zusammenarbeit mit Unternehmen wie der Ilo-profit Services GmbH und den Landeslotteriegesellschaften, den Pressegrossisten sowie der Tabakindustrie“, sagt Fraas. Dabei gehe es nicht nur um die Zukunft der meist als Familienbetriebe geführten Unternehmen, sondern auch um einen gesellschaftlichen Auftrag.

    Die Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland mit über 100 000 Beschäftigen übernehmen seinen Worten zufolge heute eine wichtige Rolle der Nahversorgung in den Städten und Gemeinden und als Wahrer des Jugendschutzes. „Dies werden wir verstärkt gegenüber Politik und Behörden vertreten und bei Themen wie Zigarettenschwarzmarkt und illegales Glücksspiel deutlich Position beziehen“, betont Fraas.
    vi

    (DTZ 13/17)

  • Das Gros der Händler hält sich an Jugendschutz

    TUTTLINGEN // Kurz vor dem Höhepunkt der diesjährigen Fastnachts- beziehungsweise Karnevals-Kampagne waren jugendliche Testkäufer unter anderem im Landkreis Tuttlingen und im nordrhein-westfälischen Ennepetal unterwegs. Sie sollten feststellen, ob das Verkaufsverbot für hochprozentigen Alkohol und Tabakwaren an unter 18-Jährige eingehalten wird.

    Jugendamt und Polizei nahmen bei ihrer Aktion im Landkreis Tuttlingen 18 Lebensmittelgeschäfte und Tankstellenshops unter die Lupe. Schwerpunkte der Überwachungsmaßnahmen bildeten das Stadtgebiet Tuttlingen sowie der Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Spaichingen.

    Das Ergebnis: In fünf Läden wurde den Jugendlichen Wodka verkauft. Besonders erwähnenswert ist den Behörden ein Fall, bei dem die Kassiererin sich den Personalausweis der zu jungen Kundin ansah, ein Warnhinweis auf dem Display ihrer Scanner-Kasse zu lesen war und dennoch den Wodka verkaufte. Gegen sie, wie auch gegen die vier anderen, wird die Polizei Anzeige bei der zuständigen Bußgeldbehörde des Landratsamtes Tuttlingen erstatten.

    „Beanstandungsquote erfreulich niedrig“
    Trotz dieser fünf schwarzen Schafe ziehen Polizeipräsidium und Landratsamt von Tuttlingen eine positive Bilanz: „Die Beanstandungsquote von knapp über einem Viertel liegt damit erfreulich niedrig und unter den Quoten der zuletzt durchgeführten Testkäufen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

    Auch im nordrhein-westfälischen Ennepetal zeigten sich die Verantwortlichen des Ordnungsamtes der Stadt mit dem Ergebnis ihrer Testkäufe zufrieden. Mit einer 15-Jährigen hatten sie in neun Geschäften kontrolliert, ob der Jugendlichen Zigaretten verkauft werden. Dies war nur in einem Laden der Fall. In allen anderen Geschäften fragte das Verkaufspersonal konsequent nach dem Personalausweis.

    Nicht ganz so gut, aber auch nicht wirklich schlecht lief es in Ulm. Dort gab es im vergangenen Jahr insgesamt 23 Testkäufe von 16- und 17-jährigen Jugendlichen in Supermärkten, Kiosken, Getränkemärkten und Tankstellen sowie in einem E-Zigaretten-Shop und in einer Shisha-Bar. Gut ein Drittel wurde bei der gemeinsamen Aktion von Bürgerdiensten und Polizei beanstandet. „Das ist ein besseres Ergebnis als in den Vorjahren, als die Anzahl der Beanstandungen rund doppelt so hoch war“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Gegen Händler beziehungsweise deren Angestellte, die gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen haben, wurden Bußgeldverfahren zwischen 150 und 750 Euro eingeleitet. pnf

    (DTZ 9/2017)

  • Düsseldorf: Kein Herz für Tabak

    DÜSSELDORF // Die Stadt will rauchfrei werden und sich den Titel als WHO-Gesundheitsstadt dadurch bewahren: Düsseldorf plant einen Anti-Tabak-Feldzug.

    Gleichzeitig liegen Pläne im Rathaus für die lizensierte Freigabe von Cannabis. Skurril, aber über beide Vorhaben diskutiert die Stadtverwaltung in zwei gesonderten Sitzungen im Dezember: Am 14. Dezember wird auf einer Gesundheitskonferenz über die „Healthy City“ (deutsch: Gesundheitsstadt); also eine komplette rauchfreie Stadt gesprochen.

    Eine Woche vorher, am 7. Dezember steht die „Fachtagung Cannabis“ im Terminkalender der Verwaltung und mit ihr die Freigabe der Droge. Für beide Termine ist Medieninformationen zufolge der Düsseldorfer Gesundheitsdezernent Andreas Meyer-Falcke federführend verantwortlich.

    Auf der Anti-Tabak-Konferenz soll ein komplettes Rauchverbot für öffentliche Plätze erarbeitet werden. Wichtig dabei der Jugendschutz: „Es geht doch eigentlich darum, dass junge Menschen erst gar nicht mehr mit dem Rauchen anfangen“, sagte Meyer-Falcke dem „Express“.
    Kritiker wie der ehemaliger Neusser Bürgermeister Herbert Napp sehen darin allerdings eine „Hexenjagd“ auf Raucher.

    In Bezug auf Cannabis wolle die Stadt eine offene Diskussion über die Chancen und Risiken diskutieren, so der Gesundheitsdezernent gegenüber den Medien. Ähnliche Pläne werden zurzeit auch vom Senat in Berlin diskutiert. In diesem Zusammenhang wollen die Düsseldorfer mit Berliner Experten auch den kontrollierten Verkauf von Cannabis erörtern.

    Schmerzpatienten sollen Cannabis bereits 2017 auf Rezept erhalten. Ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums wird Medieninformationen zufolge in den zuständigen Instanzen diskutiert.
    red

    (DTZ 47/16)

  • E-Zigarette kein Raucheinstieg

    BERLIN // Immer seltener greifen Kinder und Jugendliche in Deutschland zur Zigarette: 2015 konsumierten nur noch 7,8 Prozent der Zwölf- bis 17-Jährigen Nikotin. Das ist das Ergebnis des Drogen- und Suchtberichts 2016, den die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) jüngst in Berlin vorgestellt hat.

    Dabei sprach sich Mortler unter anderem für ein rasches Verschärfen des Werbeverbots aus: „Die Tabakindustrie hat zuletzt fast 200 Millionen Euro für Werbung ausgegeben. Für ein Produkt, dass vom ersten Zug an gesundheitsschädigend ist. Seit 2006 haben sich die Werbeausgaben sogar mehr als verdreifacht. Damit muss Schluss sein. Das Außenwerbeverbot für Tabakprodukte muss zügig umgesetzt werden.“

    Außerdem warnte die Drogenbeauftragte vor E-Zigaretten und E-Shishas mit und ohne Nikotin. „Gerade die bunten und peppigen Geräte könnten den vielversprechenden Trend zum Rauchverzicht umkehren“, mahnte Mortler.

    Empört reagierte auf diese Aussagen der Deutsche Zigarettenverband (DZV). DZV-Geschäftsführer Jan Mücke machte deutlich: „Kinder und Jugendliche können die gesundheitlichen Gefahren des Rauchens wie auch des Dampfens nicht einschätzen, deshalb dürfen diese Produkte ausschließlich für Erwachsene zugänglich sein. Die Behauptung Mortlers, hier würden Kinder und Jugendliche für Tabak oder Zigaretten angefüttert, ist inhaltlich wie auch sprachlich völlig abwegig.“ Vielmehr hätten sich die deutschen Tabakhersteller stets für einen konsequenten Jugendschutz – auch in Sachen E-Produkte – eingesetzt.

    Der DZV verwies auf die nachgewiesene Risikoreduzierung elektronischer Zigaretten, die deutlich weniger schädlich als klassische Tabakerzeugnisse seien. Mücke forderte: „Frau Mortler sollte zunächst die vorhandenen wissenschaftlichen Studien zur Kenntnis nehmen und vor allem die Chancen der E-Zigarette erkennen.“
    red

    (DTZ 24/16)

  • Werbeverbot rechtswidrig?

    BERLIN // Der Verfassungsrechtler Christof Degenhart von der Universität Leipzig hält die von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) geplanten neuen Tabakwerbeverbote für verfassungswidrig.

    Vor dem Hintergrund der ohnehin bestehenden intensiven Regulierung für Tabakprodukte wären weitere Beschränkungen nach Ansicht des angesehenen Leipziger Juristen verfassungswidrig. Dies gelte insbesondere für die Außenwerbung, die Kinowerbung, die Werbung an und in der Verkaufsstelle und für die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen zu Werbezwecken, das sogenannte Sampling. Zudem wäre ein Verbot der Außenwerbung durch Bundesgesetz kompetenzwidrig.

    Degenhart betont in seinem Gutachten, dass die Wirtschaftswerbung den Schutz der Meinungsfreiheit des Artikels 5 des Grundgesetzes genießt. Zudem falle die Werbung in den Schutzbereich des Artikels 12 des Grundgesetzes, der Berufsfreiheit.

    Das vorgesehene Verbot der Außenwerbung sei unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Weder könne der Jugendschutz einen generellen Vorrang vor anderen Rechtsgütern beanspruchen, noch erforderten völkerrechtliche Verpflichtungen im Rahmen des Tabakkontrollprotokolls der Weltgesundheitsorganisation WHO ein Verbot der Außenwerbung.

    Zudem fehle es dem Gesetzentwurf wegen nicht erwiesener Wirkungszusammenhänge zwischen der Außenwerbung und der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen an der Geeignetheit. Unverhältnismäßig sei auch ein generelles Verbot der Kinowerbung, weil die bestehenden zeitlichen Beschränkungen genügen. Für ein Verbot des Samplings, der Abgabe von Zigarettenkostproben, gebe es keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung.

    Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) forderte Schmidt auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. DZV-Geschäftsführer Jan Mücke erklärte, die Bundesregierung könne nicht einen offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzentwurf beschließen. Dies wäre eine eklatante Verletzung des Rechtsstaatsprinzips des Grundgesetzes. Mücke: „Der Neopuritanismus dieser Bundesregierung findet seine Grenzen in den Grundrechten unserer Verfassung.“
    pi

    (DTZ 16/16)

  • Schwarzmarkt gefährdet Jugendliche

    FRANKFURT Ab Mai müssen großformatige Schockfotos auf Zigarettenschachteln gedruckt werden. Sie sollen vor allem Jugendliche vor den Gefahren des Rauchens warnen. Doch Jugendschutz funktioniert anders und nur im autorisierten Handel, betont der Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen (BLD).

    Der Verband nimmt Stellung zur Entscheidung des Bundesrats, der vergangene Woche dem Gesetz zur Umsetzung der entsprechenden Tabakproduktrichtlinie zugestimmt hat.
    Darin fordert BLD die Politik auf, die organisierte Kriminalität und den illegalen Handel stärker als bisher zu bekämpfen.

    „Viel wichtiger als Schockfotos ist das persönliche Gespräch, um Jugendliche vom Rauchen abzuhalten“, sagt Günther Kraus, Geschäftsführer des BLD. „Für diese Art der Aufklärung sind alle Mitarbeiter unserer mehr als 24 000 Lotto-Toto-Verkaufsstellen unersetzlich. Unsere Händler nehmen das Thema Jugendschutz sehr ernst und achten darauf, dass Tabak und Zigaretten nicht an Minderjährige verkauft werden.

    Der Zigaretten-Schwarzmarkt mit seinen illegalen Straßenhändlern macht unsere Arbeit jedoch schnell zunichte. Da helfen auch keine Schockfotos, zumal diese bei illegal gehandelten Marken vermutlich keine Rolle spielen werden“, warnt Kraus.

    Viele gefälschte Zigaretten werden unter unhygienischen Bedingungen mit zum Teil giftigen Inhaltsstoffen hergestellt. Die kriminellen Organisationen legen keinen Wert auf Qualitätskontrollen.

    Der BLD fordert die Politiker aller Parteien auf, die organisierte Kriminalität und den illegalen Handel stärker als bisher zu bekämpfen und die Verbraucher intensiver über die Risiken des illegalen Zigarettenhandels aufzuklären.
    pi

    (DTZ 12/16)

  • Keine E-Zigaretten an Unter-18-Jährige

    BERLIN // E-Zigaretten und E-Shishas dürfen künftig nicht mehr an Unter-18-Jährige verkauft werden. Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf erhalten der stationäre und der Online-Handel die seit längerem geforderte Rechtssicherheit in puncto Jugendschutz.

    Mit dem Gesetzentwurf wird das bereits bestehende Abgabe- und Konsumverbot für Tabakwaren an Jugendliche auf die elektronischen Alternativen ausgedehnt. Bislang waren E-Geräte vom Verkaufsverbot ausgenommen, da sie keine Tabakbestandteile enthalten.

    Neben CDU und SPD stimmten auch die Grünen für den Gesetzentwurf der Koalition. Die Linke beklagte hingegen fehlende Präventionsansätze und eine unsachliche Gleichsetzung von Tabak- und E-Zigaretten und enthielt sich deshalb der Stimme. red

    (DTZ 05/16)

  • Vorgaben ohne Sicherheit

    HANNOVER // Eine stolze Zahl für eine noch junge Branche: 118 Mitglieder verzeichnet der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) aktuell. Das gab der Vorsitzende der Interessensgemeinschaft, Dac Sprengel, auf der jüngsten Verbandstagung in Hannover bekannt.

    Dabei zählt der VdeH auf 30 Vollmitglieder, der Rest ist fördernd dabei. Und immerhin rund 50 Mitglieder waren an die Leine gereist, um sich über aktuelle Trends in der Branche und über die Tätigkeiten des Verbandes informieren zu lassen. Schwerpunktthema war natürlich die neue Tabakproduktrichtlinie (TPD 2), die zum 20. Mai des kommenden Jahres in Kraft treten soll und die auch die E-Zigarette einschließt.

    Verkauf an Endverbraucher
    Der VdeH hatte als Referenten den Hamburger Rechtsprofessor Holger Schwemer nach Hannover gebeten, der den aktuellen Stand der Vorgaben – also vor dem Umsetzen in nationales Recht – beleuchtete. Für die E-Zigaretten-Branche geht es dabei einerseits um Regeln, die den Verkauf an Endverbraucher betreffen. Daneben gibt es Vorgaben für die Aufmachung von E-Zigaretten und Liquids sowie diverse Pflichtangaben, die die Hersteller und Importeure machen müssen.

    Tabakproduktrichtlinie
    Während den E-Zigaretten-Praktikern bei dieser Aufzählung bange wurde, sah Schwemer auch positive Aspekte: „Die TPD räumt mit der Unsicherheit auf, die es derzeit beim Handel mit E-Zigaretten und Liquids gibt.“ Und er machte der Branche Hoffnung: In Deutschland könne gegen einzelne Punkte der Umsetzung geklagt werden. Zwar sei es nicht möglich, auf diesem Weg gegen die TPD oder die nationale Umsetzung in Form des Tabakgesetzes vorzugehen. Falls aber einzelne Bestimmungen unverhältnismäßig seien, sei es möglich, das Bundesverfassungsgericht oder – auf TPD-Ebene – den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

    Schwemer machte außerdem deutlich, dass es eine Übergangsfrist für Produkte, die den Vorgaben nicht entsprächen, geben könne. Die gelte dann für E-Zigaretten, die bis November 2016 hergestellt werden, voraussichtlich bis Mai 2017. Aber: Bevor nicht klar ist, wie die europäischen Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden, sind dies weitgehend Annahmen.


    Jugendschutz

    Weitgehend geklärt ist dagegen eine Novelle des Jugendschutzes mit Blick auf E-Zigaretten. Der Referentenentwurf liegt dem VdeH vor. Dieser sei, so Sprengel, „bemerkenswert sauber“. Der Verbandschef begrüßte die Vorlage, da sie nach langem Hin und Her Rechtssicherheit bringe. Zudem sei etwa die Vorgabe, E-Zigaretten nicht an Minderjährige zu verkaufen, ohnehin längst eine Forderung des Verbandes gewesen. Als „zu schwammig“ kritisierte Sprengel allerdings das Verbot, Jugendlichen E-Zigaretten „zu präsentieren“. Hier müsse nachgebessert werden.

    In der anschließenden Diskussion äußersten einige Teilnehmer die Befürchtung, es werde eine zweistufige Alterskontrolle – beim Bestellen und beim Ausliefern – geben. Die Kontrolle des Alters beim Versand sei kaum möglich, da dann ein Logistik-Mitarbeiter von Post oder Paketdienst sich den Ausweis zeigen lassen müsse. Das koste, und diese Kosten müssten auf den Kunden umgelegt werden. Dann aber würde dieser garantiert bei anderen Anbietern bestellen, die günstiger seien, so Sprengel.
    max

    (DTZ 27/15)

  • E-Zigaretten-Verbot für Jugendliche

    MAINZ // Die Debatte über einen ausreichenden Jugendschutz bei E-Zigaretten ist wieder entflammt.

    Die Bundesregierung plant ein Verkaufs-Verbot von elektronischen Zigaretten und Shishas an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Das erklärte Agrarminister Christian Schmidt (CSU) in der „Bild“-Zeitung. Gemeinsam mit der Familienministerin und der Drogenbeauftragten werde ein entsprechendes Vorgehen abgestimmt.
    red

    (DTZ 15/15)