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  • Liebe Leserin, lieber Leser,

    an dieser Stelle wurde schon öfter über die Maske geschrieben. Wie kaum ein anderes Thema polarisiert sie die Republik, seit Covid-19 präsent ist. Gefühlt befindet sich Deutschland seit März in einer Dauer-Diskussion darüber, wann, wo und von wem der Mund-Nasen-Schutz getragen wird oder werden muss.

    Föderalismus
    Der Föderalismus lässt grüßen. Das oft kritisierte Bündnis bewährt sich jedoch genau hier wie in kaum einer anderen Krise. Die 16 Länderchefs können unabhängig voneinander auf das jeweilige Infektionsgeschehen vor Ort reagieren. So hat Bayern angesichts der steigenden Zahlen in München das Tragen von Masken im öffentlichen Raum durchgesetzt. Berlin, das auf die massiv gestiegenen Corona-Infektionen in der Hauptstadt reagiert, schreibt ab 3. Oktober die Gesichtsbedeckung auch im Büro vor. Demgegenüber setzt Rheinland-Pfalz mit vergleichsweise niedrigen Zahlen auf einen präventiven Stufenplan und appelliert an seine Bevölkerung die Munde-Nase-Bedeckung zu nutzen.

    Kein Problem
    Das sollte alles eigentlich kein Problem sein. Wenn Kinder die Maske in Schulen tragen, sollten Erwachsene in Unternehmen dies erst recht hinbekommen. Abgesehen von der Vorbild-Funktion geht es hier schließlich um das große Ganze: die Gesundheit der Bevölkerung und die Vermeidung eines zweiten Lockdowns.

    Ein Thema, das vor kurzem auch das gemeinsame Treffen der Länder mit der Kanzlerin beschäftigte. Herausgekommen sind neue Corona-Regeln, die vor allem die Infektions-Hotspots wie zum Beispiel private Feiern eindämmen sollen.

    Politik appelliert an Eigenverantwortung
    Unabhängig davon sind alle Beteiligten aufgefordert, die bekannten AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) einzuhalten, die für den Herbst und den kommenden Winter um ein L für „Lüften“ erweitert werden.

    Der Staat setzt hier zu recht auf die Eigenverantwortung seiner Bürgerinnen und Bürger. Freiheit heißt Verantwortung übernehmen, und damit auch die Gesundheit seiner Mitmenschen zu schützen.

    In diesem Sinne, bleiben Sie gesund und haben Sie ein schönes Wochenende!

    Ihre
    Kerstin Kopp
    Redaktion DTZ

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    tut mir leid: In dieser Ausgabe muss ich Sie wieder einmal mit Corona behelligen. Das Thema ist – trotz zunehmender Appelle, gelassener mit dem Virus umzugehen – ein wichtiges Diskussionsthema. Zum einen ist mir ein Beitrag über eine Studie aufgefallen. „Viele Covid-19-Genesene sind lange kraftlos“, war ein Medienbericht dazu überschrieben.

    Angst macht krank
    Nun wissen wir, dass das Virus vor allem vorgeschwächte Menschen befällt, Menschen, die unter oft mehreren Vorerkrankungen leiden. Und wir wissen, dass auch Angst krank und anfällig machen kann. Nach dieser Vorbemerkung der Blick auf die Studie: Ein Forscher-Team des Trinity College aus Dublin hat demnach 128 Patienten untersucht. Etwas mehr als die Hälfte fühlten sich nach der Genesung noch für Wochen abgeschlagen, hieß es. Und dann wird ausgeführt, häufig betroffen seien Menschen gewesen, bei denen früher Angstzustände oder Depressionen diagnostiziert worden waren.


    Neue Erkenntnis

    Von 61 Teilnehmern ohne andauernde Abgeschlagenheit hatte nur einer bereits eine solche psychische Störung. Von 67 Personen mit anhaltender Müdigkeit hatten neun zuvor Angstzustände oder Depressionen. Was ich bemerkenswert finde: Allgemeine Abgeschlagenheit gilt als eines der häufigsten Folgeerscheinungen jeder Grippe und der meisten grippalen Infekte. Um es klar zu sagen: Ich bezweifle nicht, dass einige Patienten schwer von Corona betroffen sind. Ich finde es nur problematisch, dass uns ständig Altbekanntes als neue Erkenntnis verkauft wird.

    Zweites Thema
    Kommen wir zu meinem zweiten Thema. Als ökonomisch denkende Menschen kennen Sie natürlich die Einkaufsmanagerindizes, die es für verschiedene Bereiche und Länder gibt. Diese Konjunktur-Barometer sind nahezu untrügliche Vorlaufindikatoren für die wie wirtschaftliche Situation von Branchen oder Nationen. Kein Wunder, denn die Einkaufsmanager müssen frühzeitig planen, den voraussichtlichen Absatz einkalkulieren und für eine entsprechende Vorratshaltung sorgen.

    Zweite Welle
    Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, dass wir einerseits rasant auf die zweite Welle zusteuern, andererseits die Planer in den Krankenhäusern die Zahl der Intensivbetten für Covid-Patienten immer weiter zurückschrauben. Müsste gerade jetzt mit dem Beginn des Herbstes nicht das Gegenteil der Fall sein?! Die bisherigen Quoten von meist 35 Prozent sind jedenfalls in den meisten Bundesländern auf zehn Prozent heruntergeschraubt oder gar ganz gekippt worden. Schon mahnt Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, ganz abschaffen solle man die Quoten nicht.


    Deutsche Unternehmenslandschaft

    Alles halb so wild – zumindest mit Blick auf die deutsche Unternehmenslandschaft –, könnte man meinen, wenn man auf die Herbstprognosen der wichtigen Wirtschaftsforschungsinstitute blickt. Denn die sehen für 2020 mittlerweile zu einem Gutteil weniger dramatische Rezessionen als sie im Finanz-Crash-Jahr 2009 (-5,7 Prozent) bittere Realität wurde. Ich wiederhole mich: Der Absturz hat zwei Komponenten – eine gesamtwirtschaftliche und eine für die einzelnen Unternehmen. Und während viele größere Gesellschaften mit einem blauen Auge durch die Krise kommen dürften, befürchte ich für das vierte Quartal des laufenden und noch mehr für das erste Quartal des kommenden eine Pleitewelle bei den kleinen Unternehmen bis hin zum Mittelstand. Ich freue mich, wenn ich falsch liege.

    Ihnen wünsche ich ein spätsommerliches Herbstwochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Einzelhandel digitalisiert sich zunehmend

    BERLIN / REGENSBURG // Bereits jeder zweite Einzelhändler in Deutschland nutzt Online-Vertriebskanäle. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Der deutsche Einzelhandel 2020„ des Forschungsinstituts Ibi Research an der Universität Regensburg, die zusammen mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und 46 Industrie- und Handelskammern durchgeführt wurde.

    Einzelhandel gefragt
    Deutschlandweit wurden Einzelhändler zum Einfluss der Digitalisierung befragt. Die Ergebnisse beleuchten den digitalen Status quo des deutschen Handels, Entwicklungen seit 2017 und die Bedeutung der Themen Produktdatenmanagement und IT-Sicherheit. An dem Forschungsprojekt beteiligten sich mehr als 1400 Einzelhändler.

    Bedeutung des Online-Handels
    Trotz der zunehmenden Bedeutung des Online-Handels ist das stationäre Ladengeschäft nach wie vor der wichtigste Vertriebskanal des deutschen Einzelhandels: 49 Prozent der befragten Händler verkaufen ihre Produkte stationär. 37 Prozent sind sowohl stationär als auch online unterwegs und 14 Prozent sind als reine Online-Händler aktiv. Vor allem mittlere und große Händler nutzen digitale Möglichkeiten. Dabei zeigen sich bei Anwendung und Know-how deutliche Unterschiede zwischen kleinen und großen Betrieben. So stufen beispielsweise kleine Handelsunternehmen ihr Wissen in Bezug auf die Digitalisierung schlechter ein als größere Firmen.

    Technologienutzung
    Das spiegelt sich auch in der Technologienutzung wider, weiß Georg Wittmann, Geschäftsführer bei Ibi Research und verantwortlich für die Studie: „Auffällig ist, dass es viele kleine Händler sind, die auf digitale Lösungen verzichten. Bei großen und mittleren Händlern sind digitale Helfer fester Bestandteil im Front- und Back-Office.“ Bei der Kundenkommunikation gehören die eigene Website, der Facebook-Auftritt oder der Google-My-Business-Eintrag für viele Einzelhändler zum Standard. Allerdings: Je größer der Betrieb, desto mehr digitale Programme werden genutzt. Das gilt auch für Anwendungen hinter den Kulissen, wie Warenwirtschaftssysteme oder Personalverwaltung.

    Wichtigster Treiber des Handels
    Die Digitalisierung bleibt – gerade in der Corona-Zeit – eine der wichtigsten Treiber im Einzelhandel. Für die befragten Händler zeigt sich das vor allem im Entstehen neuer Geschäftszweige. „Die Studie zeigt, dass der stationäre deutsche Einzelhandel sein klassisches Geschäftsmodell weiterentwickelt und die begonnene Digitalisierungsstrategie mit Hochdruck fortsetzen sollte. Die Corona-Krise hat den E-Commerce gestärkt“, sagt Ilja Nothnagel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK).

    Kleine Handelsfirmen
    Aber besonders für kleine Handelsfirmen ist das praktische Umsetzen nicht immer einfach. Häufig fehlen Zeit und Geld für den Wandel. Zudem sind rechtliche Unsicherheiten wie Datenschutz oder Informationspflichten ein großes Hindernis. Auch in weiteren anstehenden Regularien sowie der Marktposition globaler Marktplätze sehen zwei Drittel der befragten Händler einen negativen Einfluss auf ihr Unternehmen.

    Breitbandanbindung
    „Beim Start in den Online-Handel unterstützen die Industrie- und Handelskammern die Betriebe mit vielen Angeboten. Aber das allein reicht nicht. Es geht um Breitbandanbindung, aber auch um gesetzliche Regelungen. So sollte zum Beispiel das geplante pauschale Verbot von Retourenvernichtungen, vermieden werden“, erklärt Nothnagel.

    Gute Produktdaten
    Wichtiger Bestandteil einer erfolgreichen Digitalisierung sind gute Produktdaten. Das Management der Daten ist arbeitsaufwendig und zeitintensiv. Dennoch sind lediglich zwei Drittel der Firmen mit der Qualität ihrer Produktdaten zufrieden. Die Ibi-Studie belegt auch die hohe Bedeutung der IT-Sicherheit für deutsche Handelsunternehmen. Allerdings haben nur 28 Prozent der kleinen Betriebe bislang eine systematische IT-Sicherheitsanalyse durchgeführt. „In beiden Segmenten herrscht ein hoher Nachholbedarf. Die Anforderungen an die IT-Sicherheit und das Produktdaten-Management werden immer höher, je mehr sich unsere Gesellschaft digitalisiert“, informiert Wittmann.

    Fazit der Forscher
    Das Fazit der Forscher lautet: Der Handel sollte sich der Digitalisierung stellen und deren Chancen offensiv nutzen. „Die Firmen müssen jetzt handeln. Nie wieder wird die Digitalisierung so langsam sein wie heute. Das Aufzeigen von Handlungsoptionen und Hilfe beim konkreten Umsetzen sollten erste Ansatzpunkte sein. Besonders kleine Betriebe benötigen angesichts fehlender Ressourcen – bezahlbare – fachliche Unterstützung und externes Know-how“, sagt Georg Wittmann. Hier können die bestehenden Förderprogramme für den Mittelstand helfen. Die IHKs stehen bundesweit mit Beratung und Informationen als Ansprechpartner zur Verfügung.

    pi

  • Liebe Leserin, lieber Leser,

    Ein paar Wochen lang hat es sich fast angefühlt, als wäre die Republik eine Insel im Meer der Corona-Pandemie. Aber eben nur fast.

    Sommerpause
    Die Sommerpause ist vorüber. In knapp der Hälfte der Bundesländer kehren die Schüler in die Klassenräume zurück und nicht nur auf den Straßen entbrennen erneut Diskussionen über Sinn und Unsinn der Maskenpflicht und potenzielle Impfstoffe. Inklusive aller Begleiterscheinungen in Print- und Online-Medien.

    Diskussionen
    Doch während das Land über Masken, Abstandsregeln und andere Corona-Maßnahmen streitet, bahnt sich ein wirtschaftliches Desaster an. Die Prognosen verdichten sich, dass trotz staatlicher Hilfen das böse Erwachen noch bevorsteht.

    Erste Trends
    „Erste Trends zeigen: 2020 ist mit einem zweistelligen Rückgang des Bruttoinlandprodukts zu rechnen“, meint etwa Günther Jertz, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) für Rheinhessen. Momentan liege der Wert bei minus 10,1 Prozent.

    Aussichten
    Ähnlich düster prognostiziert auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Aussichten für den Herbst. Der Abwärtstrend auf dem Arbeitsmarkt scheint zwar erst einmal gestoppt und die Beschäftigungszahlen steigen wieder. Demgegenüber werde es jedoch verstärkt Insolvenzen nach dem Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht am 30. September geben, kündigt das Institut an.

    Corona hat bundesweit Handel und Industrie gleichermaßen hart getroffen. Unabhängig ob selbstständig oder angestellt, national oder international aufgestellt. Die Langzeitfolgen beginnen sich erst jetzt abzuzeichnen.

    Branche
    Umso positiver müssen daher die Signale aus der Branche gewertet werden. Im Fachhandel reagiert man mit angepassten Veranstaltungsformaten, setzt auf individuellen Service und herausragende Fachkompetenz. Auch die Hersteller zeigen Flagge mit neuen Produkten und Präsenz im Außendienst. Nicht zuletzt will die Messe Dortmund mit dem ITS Hub am 3. und 4. November ein Zeichen setzten.

    Alternative
    Fakt ist, ob mit oder ohne Impfstoff, dass das öffentliche Leben nicht erneut eingeschränkt werden darf. Wenn die Alternative Maske oder Lockdown heißt, dann lieber ein Stück Stoff im Gesicht und ein paar Zentimeter mehr zu seinem Gegenüber.

    Jetzt noch ein Hinweis in eigener Sache: Nächste Woche ist an dieser Stelle mein Kollege Marc Reisner wieder für Sie da.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

    Ihre
    Kerstin Kopp
    Redaktion DTZ

  • Liebe Leserin, lieber Leser,

    es könnte alles so einfach sein: In einer idealen Welt gibt es keine Diskussion über das Für und Wider einer Maskenpflicht. Die Menschen erkennen die Notwendigkeit, sich und andere damit zu schützen.

    Neue Gangart
    Aber das wäre wie gesagt zu einfach. Die Entscheidungsträger in Deutschland tun sich schwer. Statt vorausschauend zu handeln, wurde erst nachdem die Infektionszahlen wieder angestiegen sind mit einer verschärften Gangart reagiert. Nordrhein-Westfalen kündigte als erstes Bundesland an, Maskenmuffel im öffentlichen Nahverkehr mit 150 Euro zur Kasse zu bitten. Andere, darunter Niedersachsen und Schleswig-Holstein, zogen nach.

    Für Diskussionsstoff sorgt die Maske auch in den Klassenzimmern der Republik. Bei der Frage wer, wo und wie lang den Mund-Nasen-Schutz tragen soll, herrscht kein Konsens unter den 16 Ländern.

    Glaubensfrage
    Die Maske wird zur Glaubensfrage, schreibt Dirk Kurbjuweit im Spiegel-Newsletter „Die Lage am Morgen“: „Es spricht viel dafür, dass die Masken wirken. Der Rest ist dann Glaube, und so war es ja immer. Je weniger die Menschen wussten, desto mehr verließen sie sich auf ihren Glauben. Eine gewisse Einheitlichkeit der Verkündigung würde aber helfen.“

    Verantwortung
    Keine Frage des Glaubens sieht Maly Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, hingegen im Verhalten einzelner, die in Berlin gegen die Corona-Maßnahmen demonstrierten. Im Interview mit der „Allgemeinen Zeitung Mainz“ sagt sie: „Es geht nicht nur um die relativ egoistische Frage, ob ich mich selbst dem Risiko aussetze, sondern darum, dass das eigene Verhalten die ganze Gesellschaft betrifft.“

    Die Maske wird zur Selbstverständlichkeit im Kampf gegen Covid-19. Für die meisten gehört sie längst zum täglichen Leben dazu.

    Selbstverständlichkeit
    Wie ich kürzlich bei einem unserer Freunde beobachten konnte. Wir saßen auf unserer Terrasse. Die Zeit war fortgeschritten, und er wollte gehen. Noch im Gespräch erhebt er sich und setzt wie selbstverständlich seine Maske auf. Keiner der Anwesenden verlor ein Wort darüber. Wir leben schließlich in besonderen Zeiten. Plaudernd gehen wir durchs Wohnzimmer in Richtung Haustür. Plötzlich fällt ihm auf, dass er Maske trägt. Amüsiert nimmt er sie ab und verabschiedet sich.

    Wenn alles so einfach wäre.

    Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

    Ihre
    Kerstin Kopp
    Redaktion DTZ

  • Medienkonsum von Kindern

    HAMBURG / BERLIN // Junge Menschen lesen gerne Gedrucktes. Zu diesem Ergebnis kommt der „Kinder Medien Monitor 2020", der das Mediennutzungsverhalten vier- bis 13-jähriger Jungen und Mädchen untersucht.

    Laut der Studie lassen sich vier Mediennutzungstypen ausmachen:
    [bul]Die „Multis“ (19 Prozent): Sie sind ständig auf sämtlichen Medienplattformen und -kanälen unterwegs.
    [bul]Die „Klassischen“ (45 Prozent): Ihr Fokus beim Medienkonsum liegt auf dem laufenden Fernseh- und Radioprogramm, gelesen wird fast ausschließlich von Papier.
    [bul]Die „Zurückhaltenden“ (22 Prozent): Fernsehen und Zeitschriften sind in dieser Gruppe die Medien der Wahl, insgesamt ist die Nutzung allerdings weit unterdurchschnittlich.
    [bul]Die „Streamer“ (14 Prozent): Ihr Leben spielt sich vorwiegend in Internet-basierten Inhalten und Videos ab.

    Gelesen wird über alle Altersgruppen hinweg klassisch: 73 Prozent der Vier- bis 13-Jährigen lesen mindestens mehrmals pro Woche Bücher, Zeitschriften, Magazine oder Comics von Papier. Die in der Studie ausgewiesenen Magazine erreichen insgesamt 4,4 Millionen Kinder und mindestens auch 5,6 Millionen Elternteile.

    Der „Kinder Medien Monitor 2020" ist eine neue Studie, mit der die Verlage Egmont Ehapa, Gruner + Jahr, Panini, Spiegel und Zeit den Medienkonsum von Kindern – über alle Kanäle hinweg – erforschen. Die Untersuchung repräsentiert knapp 7,4 Millionen Kinder in Deutschland im Alter von vier bis 13 Jahren. Die Studie bietet zudem Einblicke in das Kommunikationsverhalten und das Markenbewusstsein der Kinder und beleuchtet die Medienakzeptanz der Eltern. red

  • Für mehr Sicherheit

    BREMEN // Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB genannt, kennt wohl jeder, hat man doch gerade heutzutage bei Online-Käufen vor Abschluss der Bestellung zu bestätigen, sie zur Kenntnis genommen zu haben. Sehr häufig wird dabei gemogelt. Dabei sind die AGB so wichtig.

    So manchem graust es vor dem „Kleingedruckten“, wie die AGB auch oft genannt werden, denn die drei Buchstaben stehen bei der Allgemeinheit für viel Text, juristischen Fachkram und endlos viele Paragrafen. Und mit Transparenz würden wohl die wenigsten die AGB in Verbindung bringen, dabei dienen die dort getroffenen Regelungen genau diesem Zweck. Sie sollen beiden Vertragspartnern Sicherheit darüber geben, zu welchen Bedingungen, für beide Seiten gleichermaßen bindend, sie einen Vertrag miteinander eingehen. „Es ist für mich unverständlich“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, „dass es immer noch Unternehmer gibt, die auf solch ein solides ‚Vertragsfundament‘ verzichten, zumal eigene, individuelle AGB in der Regel ja nur einmal formuliert werden müssen und dann immer wieder Anwendung finden.“

    Strenge Vorschriften
    Nicht jeder mag Regeln, Bedingungen oder Vorschriften, weil sie vielleicht einengen oder zu bevormunden scheinen. Im gesellschaftlichen Miteinander, im Straßenverkehr oder im Geschäftsleben geht es aber nicht ohne Vereinbarungen, an die sich alle zu halten haben, damit möglichst niemand zu Schaden kommt. Regelungen, die in den AGB getroffen werden, sind ebenfalls dazu da, die Geschäftspartner vor Schaden zu schützen und Geschäftsabschlüsse zu vereinfachen. Sind die Bedingungen eines Geschäftsabschlusses für beide Seiten klar und eindeutig definiert und gleichermaßen für beide Seiten bindend, weiß jeder, worauf er sich mit seiner Unterschrift einlässt. AGB vereinfachen und regeln darüber hinaus immer wiederkehrende Abläufe im unternehmerischen Alltag, damit diese nicht bei jedem Geschäftsabschluss aufs Neue verhandelt und schriftlich festgehalten werden müssen.

    Eigene Modalitäten
    Der Unternehmer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, wie er die Geschäftsabwicklung gerne hätte und was etwa für die Zahlungsmodalitäten, die Lieferzeit, die Versicherung oder den Leistungsumfang bei beispielsweise der Verpackung oder dem Transport gelten soll. Auf die Vorgabe solcher klaren „Ansagen“ sollte kein Unternehmer verzichten – nicht nur seinen Kunden, sondern auch sich selbst zuliebe. Klarheit schafft Sicherheit auf beiden Seiten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den Paragrafen 305 fortfolgende das Recht der AGB.

    Spezielle Formulierungen
    „Oder am besten noch formulieren lassen“, so Drumanns Apell. „Heutzutage wird für alle möglichen Fragen das Internet bemüht. Dort gibt es unzählige AGB, die man sich herunterladen könnte. Davon ist aber dringend abzuraten, denn kaum ein Geschäft gleicht dem anderen. Eine Schreinerei zum Beispiel hat mit Sicherheit andere Geschäftsabläufe als eine Brauerei oder gar ein Zahnlabor. Auch von freundlich gemeinten Angeboten der Unternehmerkollegen, doch deren AGB einfach zu übernehmen, sollte man – abgesehen von möglichen Urheberrechtsverletzungen – Abstand nehmen. Wohl jeder Unternehmer ist stolz auf ein Alleinstellungsmerkmal seines Unternehmens am Markt, und dem sollte durch eigene individuelle AGB Rechnung getragen werden.“

    Anwaltliche Beratung
    Das eigene Unternehmen sollte es einem wert sein, sich einmalig von einem Anwalt speziell auf das eigene Unternehmen zugeschnittene AGB formulieren zu lassen. Die Kosten dafür können im Vorfeld erfragt werden, bewegen sich aber in der Regel noch im dreistelligen Euro(netto)bereich. Für die von ihm erstellten Klauseln haftet ein Anwalt zudem in Bezug auf Wirksamkeit und Abmahnsicherheit. Hat man bereits eigene individuelle AGB, kann eine gelegentliche Überprüfung in Hinblick auf eine eventuell nötige Aktualisierung nicht schaden.

    red

  • Vorgaben für Ladenöffnungen bleiben

    LEIPZIG // Regelungen, mit denen eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen erlaubt wird, müssen das verfassungsrechtlich geforderte Mindestniveau des Sonntagsschutzes wahren.

    Voraussetzungen
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekräftigt und seine Rechtsprechung zu Vorschriften konkretisiert, die eine Sonntagsöffnung im öffentlichen Interesse zulassen und bestimmen, dass die Öffnung rechtfertigende Umstände unter bestimmten Voraussetzungen zu vermuten sind.

    Ausnahmen
    Die Antragstellerin wendet sich im Verfahren BVerwG 8 CN 1.19 gegen eine Satzung der Großen Kreisstadt Herrenberg, die eine sonntägliche Öffnung von Verkaufsstellen im gesamten Stadtgebiet aus Anlass des Historischen Handwerkermarkts und der Herrenberger Herbstschau im April und im Oktober 2017 und 2018 erlaubte. Der Verwaltungsgerichtshof hat den dagegen gerichteten Normenkontrollantrag abgewiesen und zur Begründung unter anderem ausgeführt, der verfassungsrechtliche Sonntagsschutz sei gewahrt. Dazu genüge, dass Sonntagsöffnungen seltene Ausnahmen blieben und die anlassgebenden Märkte und Ausstellungen keine bloßen Alibiveranstaltungen seien.

    pnf

  • Liebe Leserin, lieber Leser,

    es ist nicht leicht, dieser Tage den Überblick zu behalten. Folgt nach dem harten Lockdown und der neuen Normalität jetzt also die föderale Lässigkeit?

    Maskenpflicht
    Beim Besuch einer Straußwirtschaft fiel mir diese Woche buchstäblich die Maske aus dem Gesicht. Wir hatten einen Tisch für zwei Personen auf der Terrasse reserviert. Den Mund- Nase-Schutz aufgesetzt, waren wir schon auf dem Weg zu unseren Plätzen, als die freundliche Servicekraft uns augenzwinkernd stoppte: „Die Maske können Sie abnehmen. Seit heute gilt das nicht mehr.“

    Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, hat am 24. Juni die Maskenpflicht für die Außenbereiche der Gastronomie aufgehoben.

    Neue Lockerungen
    Die Chefs der Bundesländer beschließen gefühlt fast täglich neue Lockerungen. Natürlich in bewährter föderaler Tradition und in 16 unterschiedlichen Varianten. Wer da noch durchblicken und die Übersicht behalten möchte, hat es schwer.

    Sortieren wir uns neu. Genießen wir den Sommer und halten Abstand. Da herrscht ausnahmsweise mal Konsens. Doch unabhängig davon, ob im Freien 50 (Bremen) oder 150 Menschen (Mecklenburg-Vorpommern) zusammenkommen dürfen: Abstand muss sein. Daran ändert sich nichts!

    Relative Sicherheit
    Soweit zur gefühlten Lässigkeit. Sie ist relativ. Da genügt der Blick nach Göttingen oder Gütersloh, wo Menschen hinter Bauzäunen stehen oder in langen Schlangen auf einen Corona-Test warten. Die Lockerungen der einzelnen Bundesländer sind keine Sicherheitsgarantie. „Wir leben in einer Pandemie. Eine Normalität, wie wir sie kannten, ist bis auf weiteres nicht machbar“, sagte dazu Kanzleramtsminister Helge Braun im ZDF.

    In diesem Sinn wünsche ich uns, dass wir den Überblick in der neuen föderalen Wirklichkeit behalten.

    Nächste Woche wird Sie an dieser Stelle wieder mein Kollege Marc Reisner begrüßen.

    Herzliche Grüße und ein schönes Wochenende!

    Kerstin Kopp
    Redaktion DTZ

  • Kritik am öffentlichen Shisha-Konsum

    DORTMUND // Die CDU-Ratsfraktion in Dortmund will den öffentlichen Wasserpfeifen-Konsum generell verbieten.

    Die Fraktion hat einen entsprechenden Prüfungsantrag in den Ordnungsausschuss eingebracht. Hintergrund sind Beschwerden von Anwohnern, die sich gestört fühlen, berichtet die „Rheinische Post“ (RP) online.


    Kontrollen

    Verbote von Wasserpfeifen gibt es bisher nur in wenigen Städten in Nordrhein-Westfalen. Beispielsweise in Köln, dort aber nicht flächendeckend. In Düsseldorf gibt es mit Ausnahme von Spielplätzen ebenfalls kein grundsätzliches Verbot, Wasserpfeife zu rauchen.

    Im Düsseldorfer Stadtrat wird ein flächendeckendes Verbot kritisch betrachtet, weil es wegen fehlenden Personals nicht richtig kontrolliert werden könne, und weil das Shisha-Rauchen draußen längst nicht so gefährlich sei wie in geschlossenen Räumen, heißt es.

    Im Landtag sind Verbote vor diesem Hintergrund kein Thema, berichtet die RP.

    Dortmunder Stadtrat
    Im Dortmunder Stadtrat signalisieren die anderen Parteien, dass sie dem CDU-Antrag nicht zustimmen zu wollen. Man sehe keine Notwendigkeit, über die bestehenden Verbote hinaus weitere auszusprechen, heißt es bei den Grünen.

    Kritik kommt auch von der SPD: Der rege Betrieb in den Parks und auf anderen Flächen mache Dortmund lebens- und liebenswert. Die gültigen Regeln böten genügend Handlungsspielraum, um unnötige Störungen und Belästigungen im öffentlichen Raum zu verhindern. Ein generelles Verbot gehe zu weit.

    red