Schlagwort: EU

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser

    ich oute mich heute: Anfang Februar hatte ich zwei kurze, heftige Fieberschübe, danach fast zwei Wochen lang einen trockenen Reizhusten? Ich weiß es nicht. Und wie mir wird es vielen gehen, auch einer ganzen Reihe von Menschen, die eine Covid-Infektion überstanden haben.

    Bekämpfung des Virus'
    Das Problem ist: Wir wissen so vieles nicht. Tatsächlich sind wir aktuell im Blindflug, was das Bekämpfen des Virus‘ angeht. Und in diesem Blindflug fahren wir unsere Wirtschaft gerade kollektiv gegen die Wand. Einen Rückgang des BIP um bis zu 5,4 Prozent, sagen die Wirtschaftsweisen voraus. Und Manager Wolfgang Reitzle befürchtet einen „immensen nachhaltigen Wohlstandsverlust“. Betrachtet man solche Folgen unter dem statistischen Aspekt – vergleichen Sie mal Zahlen aus früheren Influenza-Wellen und Corona -, dann wird die Frage nach der Berechtigung des Lock-down drängender.

    Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich bin weder spinnerter Regierungskritiker noch zähle ich sonst zu den Blechhutträgern. Aber wir versuchen gerade, ein komplexes Gerät zusammenzusetzen – in einem stockfinsteren Raum.

    Schauen Sie sich mal auf YouTube den Appell des emeritierten Wissenschaftlers Sucharit Bhakdi an, der keine Behauptungen aufstellt, sondern Fragen aufwirft, ruhig und sachlich.

    Genug geärgert! Die Banken werden zurzeit von einer Welle von Anträgen auf Notgelder und Hilfskredite überrannt. Ich hoffe nur, dass die Geldinstitute sich ihrer Verantwortung bewusst sind und nicht nur zeitnah, sondern auch dem Willen der Bundesregierung folgend großzügig auszahlt.

    Große Aufgaben
    Betroffen ist nicht zuletzt der kleine Einzelhandel. Steffen Kahnt hat da große Aufgaben vor sich. Denn der 49-Jährige übernimmt morgen die Alleingeschäftsführung des Handelsverband Tabak (BTWE), Dieter C. Rangol geht in den Ruhestand. Ich wünsche Kahnt viel Fortune in schwierigen Zeiten.

    Und Ihnen und uns wünsche ich einen angenehmen und gesunden Tag.

    Herzlich Ihr
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Mehr Arbeitslose

    NÜRNBERG // Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erwartet im laufenden Jahr einen drastischen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von zwei Prozent. Vorübergehend schrumpft das BIP sogar um mehr als sechs Prozent.

    Das geht aus der IAB-Vorausschau für 2020 hervor. Diese erfolgt unter der Annahme, dass ein Teil der Wirtschaftstätigkeit für sechs Wochen ausfällt und dann über einen ebenso langen Zeitraum zur Normalität zurückkehrt. Unterstellt wird dabei eine weltweite Rezession, die nicht zu einer systemischen Krise anwächst.

    „Deutschland steht vor einer schweren Rezession“
    „Deutschland steht vor einer schweren Rezession“, schreiben die Arbeitsmarktforscher. Sie betonen die große Unsicherheit, die mit dem Coronavirus verbunden sei. Im Fall gravierenderer zweieinhalbmonatiger Ausfälle, die sich erst bis zum Jahresende wieder normalisieren, ergäbe sich für 2020 sogar eine BIP-Schrumpfung um 4,7 Prozent. Nicht abgedeckt durch die IAB-Vorausschau wäre der Fall, dass es zu einer systemischen Weltwirtschaftskrise oder zu langanhaltenden flächendeckenden Arbeitsausfällen kommt.

    Arbeitsmarkt unter Druck
    Der Arbeitsmarkt gerate durch die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus massiv unter Druck, sagt Enzo Weber vom IAB: „Einerseits gehen wir davon aus, dass der Arbeitsmarkt, gemessen an den gravierenden Einschränkungen, insgesamt relativ robust bleiben kann, wenn die Corona-Ausbreitung einen vorübergehenden Effekt in der Wirtschaftstätigkeit zur Folge hat. Arbeitskräftehorten tritt typischerweise gerade bei vorübergehenden und externen Schocks auf. Unerlässlich sind dabei in der aktuellen Situation umfassende Stützungsmaßnahmen wie die deutlich erleichterte Kurzarbeit und die beschlossenen Liquiditätshilfen für Betriebe.

    Neuartige Herausforderungen
    Andererseits gibt es neuartige Herausforderungen vor allem durch die unmittelbaren Ausfälle von Wirtschaftstätigkeit gerade in Bereichen, die üblicherweise weniger von Konjunkturschwankungen betroffen sind. Angesichts der Schwere der Krise müssen gegebenenfalls weitere drastische Stützungsmaßnahmen ins Auge gefasst werden.“

    Die Zahl der Erwerbstätigen wird laut der IAB-Vorausschau im Jahresdurchschnitt im Vergleich zum Vorjahr mit knapp 45,3 Millionen stagnieren, zeitweise aber um 300 000 sinken. Die Arbeitslosigkeit wird demzufolge bei knapp 2,4 Millionen Personen liegen.

    red

  • Bundes-Soforthilfen stehen bereit

    BERLIN // Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Die Anträge [lpdf|102](Musterantrag/Pdf)[/lpdf] können ab sofort abgerufen werden.

    Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt [lpdf|104](Verwaltungsvereinbarung/Pdf)[/lpdf].

    Damit können in den nächsten Tagen die Anträge auf Sofort-Hilfe (Pdf 102)bei den unten genannten Ansprechpartnern in den Ländern gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen. Hier geht es zu den Anträgen.

    Das Bundeskabinett hatte vor kurzem Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro verabschiedet.

    Eine Übersicht über die zuständigen Stellen in den Ländern finden Sie in der nachfolgenden Übersicht.

    Ebenfalls finden Sie nachfolgend einen Kurzüberblick mit den wichtigsten Fragen, z.B. wer einen Antrag stellen kann und welche Angaben für die Antragstellung erforderlich sind.

    Kerninhalte Verwaltungsvereinbarung: Wer kann wo einen Antrag stellen?
    Die Verwaltungsvereinbarung einschließlich der Vollzugsregelungen stellt klar, wer wo seinen Antrag stellen kann und welche Nachweise erforderlich sind. Nachfolgend ein Überblick.

    Antragsberechtigte: sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.[lpdf|103](Soforthilfe/Leistungsempfänger/Pdf)[/lpdf].

    Umfang der Soforthilfe: Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

    Nachweis des Liquiditätsengpasses durch Corona-Krise: Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

    Auszahlung über die Länder: Länder haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie[link|https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-29-PM-Verwaltungsvereinbarung-Soforthilfe-Anlage.pdf;jsessionid=26BD2A68206EBA6BEAB298526D4AA1F6.delivery2-replication?__blob=publicationFile&v=7] hier[/link].

    Unbürokratisches Antragsverfahren. Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein – Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern in Kürze elektronisch gestellt werden.

    Antrags- und Auszahlungsfrist. Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde zu stellen.

    Kumulierung mit anderen Beihilfen und steuerliche Relevanz: Eine Kumulierung mit anderen Hilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen. Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss, also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn im Jahr 2020 ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde, wird dann auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

    pi

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die zweite Woche der verschärften Ausgangsbeschränkungen hat begonnen. Und, machen wir uns nichts vor, ein schnelles Ende ist nicht in Sicht. Und so bleibt uns vor allem die Hoffnung, dass wir ab 20. April zumindest langsam in ein halbwegs normales wirtschaftliches Leben zurückfinden.

    Herausforderungen für viele Firmen
    Für einige Unternehmen wird das zu spät sein. Es ist zwar erfreulich, dass der Bund sein Milliarden-Hilfspaket in kürzester Zeit durchgepeitscht hat. Aber wie weit kann ein Unternehmen mit fünf Mitarbeitern mit 9000 Euro kommen? Das Überleben wird da oft nur möglich sein, wenn auch Mieten nicht gezahlt, Steuern gestundet werden können. Doch Vorsicht: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Eine ganze Reihe von Firmen dürfte nach der Krise mit einem Schuldenberg dastehen.

    Übrigens: Ab heute können Sie die Liquiditätszuschüsse beantragen, in der Regel bei den staatlichen Landes- und Förderbanken. Ausgezahlt werden soll „schnell und unbürokratisch“.

    Glaube an die Nach-Covid-Zeit
    Apropos „weit kommen“: Der Luftverkehr weltweit ist ja aktuell praktisch zum Erliegen gekommen. Und manche Auguren gehen davon aus, dass wir uns künftig rückbesinnen und weniger (fern)reisen werden. Stimmt nicht, hat der Marketingdienstleister Sojern ermittelt. Vielmehr liege die Zahl der gebuchten Flüge für 2021 deutlich über den Werten von 2019. Die Menschen glauben also an die Nach-Covid-Zeit. Das ist gut.

    BTWE sagt Jahrestagung ab
    Auf eine Reise müssen wir 2020 jedoch definitiv verzichten: Der Handelsverband Tabak (BTWE) hat seine Jahrestagung im Mai in Rösrath abgesagt. Das ist schade, denn der Branchentreff zählt für uns alle zu den wichtigsten Veranstaltungen des Jahres. Aber natürlich ist die Absage richtig. Umso mehr können wir uns aufs kommende Jahr freuen.

    Kommen Sie gut in die neue Woche, bleiben Sie gesund und lassen Sie sich nicht unterkriegen.


    Herzlich Ihr

    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Frankfurter Messe sagt Tendence ab

    FRANKFURT // Bangen bis zuletzt, dann die Absage: Als Reaktion auf die sich weiter verschärfende Situation rund um die Coronavirus-Pandemie und vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen, denen sich der deutsche wie auch europäische Handel derzeit stellen muss, wird die Tendence 2020 abgesagt.

    Alternative im Juli
    Doch die Messe Frankfurt präsentiert gleichzeitig eine Alternative: „Wenn sich die Lage normalisiert, bietet die Nordstil in Hamburg vom 25. bis 27. Juli 2020 zum ersten Mal den Vororder-Anbietern für das Frühjahr und den Sommer 2021 eine Plattform, da für diese Sortimente sonst gar keine Order-Messe in diesem Jahr mehr zur Verfügung stehe.“

    jgw

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    In einem Newsletter las ich gestern diese Zeilen: „Die Menschen verlieren die Kontrolle und beginnen Ängste (…) zu entwickeln. Und weil sie es nie gelernt haben oder lernen mussten, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen, beginnen sie, sich absolut indifferent zu verhalten. Die Orientierungslosigkeit steigt von Tag zu Tag!“ Das klingt zunächst einleuchtend. Beim zweiten Lesen jedoch habe ich mich gefragt, ob der Verfasser nicht daneben liegt.

    Phase der Umorientierung
    Natürlich gibt es derzeit viele Ängste – und vor allem die ökonomisch begründeten sind real und meist gerechtfertigt. Aber sind wir wirklich nach einer Woche schon orientierungslos? Ich glaube, so weit ist es noch lange nicht. Vielmehr befinden wir uns in einer Phase der Umorientierung. Und ich glaube nicht, dass – ein einigermaßen rasches Ende der derzeitigen Maßnahmen vorausgesetzt – sich unser Leben nachhaltig verändern wird. Wir werden sehen.

    Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen
    Die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen in dieser Krise hat die Ökonomin Birgit Felden im Interview mit dem Berliner „Tagesspiegel“ sehr schön auf den Punkt gebracht: „Finanzielle Sicherheit!“ Und sie hat noch einmal die vier Instrumente aufgezählt, mit denen sich betroffene Firmen Liquidität verschaffen können: Zuschüsse vom Bund, Umsatzsteuerstundung bis Ende des Jahres, Kurzarbeitergeld und die Corona-Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bitte denken Sie daran: Unternehmen und Selbstständige, die in Schieflage geraten, sollten schnell handeln. Schon jetzt ist der Ansturm insbesondere bei der KfW enorm.


    Corona-Schnelltest

    Vielleicht haben Sie es auch gesehen? Der Konzern Bosch hat innerhalb weniger Wochen einen Corona-Schnelltest entwickelt, mit dem Menschen innerhalb von zweieinhalb Stunden auf den Befall mit diesen Viren geprüft werden können. Was zunächst wie eine typische Unternehmensmeldung klingt, ist tatsächlich ein Lichtblick. So könnten Einreisende – so viel Geduld ist jedem in diesen Zeiten zumutbar – noch an der Grenze oder am Flughafen gecheckt werden. Das wäre ein wichtiger Schritt hin zur Normalisierung: Außenhandel, Messetätigkeit etc. würden zügig wiederbelebt.

    Mit diesem erfreulichen Gedanken verabschieden wir uns bis Montag von Ihnen. Machen Sie das Beste aus dem Wochenende und bleiben Sie gesund.

    Herzlich Ihr
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Mietern wird geholfen

    MAINZ // Wegen der Corona-Schutzmaßnahmen bleiben in Deutschland viele Geschäfte teilweise oder komplett geschlossen. Selbstständige beklagen Verluste durch die Zwangsschließungen. Was passiert, wenn man aufgrund der ausbleibenden Einkünfte die Miete nicht mehr zahlen kann?

    Was ist mit meiner Miete?
    Mit diesem Thema haben sich in den vergangenen, durch das Coronavirus geprägten Wochen leider auch viele Tabakfachhändler auseinandersetzen müssen. Sie fragten sich etwa: Was ist mit meiner Miete? Schulde ich den Mietzins, auch wenn ich die Räumlichkeiten gar nicht benutzen kann? Habe ich zumindest Anrecht auf eine Mietzinsreduktion oder könnte ich allenfalls – wenn ich auch nach der Krise keine Perspektiven mehr für diesen Standort sehe – vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen? Und falls sich herausstellt, dass ich weiter zahlen muss: Kann ich beim Vermieter auf Kulanz hoffen? Oder gibt es sogar die Möglichkeit, dass der Staat für meine Miete aufkommt, wenn ich es vorübergehend selbst nicht kann?

    Schutz vor Kündigungen
    Dazu hat nun die Bundesregierung etwas erlassen. Der Deutsche Mieterbund begrüßt und unterstützt den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, mit dem Mieter vor Kündigungen in Folge der Covid-19-Pandemie geschützt werden sollen.

    Vorgesehen ist, dass Mietern, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise ihre Miete im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September 2020, also sechs Monate lang, ganz oder teilweise nicht zahlen können, nicht gekündigt werden darf. Der Mieter hat bis Ende September 2022 Zeit, die in diesem Zeitraum nicht gezahlte Miete nachzuzahlen. Der sechsmonatige Zahlungsrückstand kann also bis Oktober 2022 nicht zur Kündigung des Mieters führen. Dies bedeutet schnellen und unbürokratischen Schutz für die Mieter.

    Gespräch suchen
    Wichtig ist, darin sind sich alle Experten einig, das Gespräch mit seinem Vermieter zu suchen. Nicht ratsam ist es, die Miete ohne vorangegangenes Gespräch nicht zu zahlen. Das nicht nur, weil ein kooperativer Weg in jedem Fall die bessere Lösung ist: Der Mieter riskiert damit, eine Abmahnung. Aber: Der Konkurs eines Mieters bedeutet für den Vermieter nicht nur, dass keine Mietzinsen mehr fließen. Die Lokalität steht ihm auch für längere Zeit nicht zur Verfügung, denn die amtlichen Verfahren können Monate in Anspruch nehmen. Auch Nachmieter werden sich derzeit kaum schnell finden lassen.

    Gemeinsam Lösungen finden
    Mieter und Vermieter sitzen weitgehend im selben Boot. Dies macht die Frage nach der geltenden rechtlichen Situation zwar nicht überflüssig, aber es entschärft sie doch deutlich. Der Schaden für alle kann am ehesten in Grenzen gehalten werden, wenn Mieter und Vermieter die Situation gemeinsam regeln.

    kh

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    manchmal bin ich dieser Tage genervt. Genervt vom täglichen Blick auf die Zahlen, von dem auch ich mich nur schwer freimachen kann. Wo gab es die größten Fallzunahmen? Welches Land hat die mieseste Sterbestatistik wegen Corona? Dabei vergessen wir häufig, dass gerade hinter den Verstorbenen meist nicht nur berührende Einzelschicksale stehen, sondern auch Angehörige und Freunde, die trauern. Vielleicht sollten wir ab und zu innehalten und an diese Menschen denken.

    Schiefes Bild
    Was mich ebenfalls nervt: der derzeitige Hang, Begriffe (wieder) einzuführen. Wer hat sich bloß diesen Schwachsinn mit der „Bazooka“ ausgedacht?! Nicht nur, dass es sich um einen unangebrachten militärischen Begriff handelt – es wird auch noch ein schiefes Bild benutzt. Passender wäre wohl eher etwas wie die (finanzielle) „Streubombe“. Aber das scheint dann doch wieder zu negativ belastet… Und warum sprechen wir plötzlich vom „Social Distancing“? Wieso wird die verschleiernde „Triage“ wieder ausgegraben? Es gibt eine ganze Reihe weiterer Beispiele.

    Unbürokratische Hochform
    Die Politik ist kein Unternehmer. Auch wenn aktuell viele Menschen das gerne so hätten. Die Verantwortung für die eigene Firma bleibt jedoch beim Inhaber. Und diese – zumindest diejenigen, mit denen ich in den vergangenen Tagen gesprochen habe – finden das auch gut so. Die Aufgabe der Politik und insbesondere der Verwaltung ist es, den Unternehmern gerade in der Krise zur Seite zu stehen. Dass da auch Ämter zur unbürokratischen Hochform auflaufen können, ist mehr als erfreulich. So berichtet ein Unternehmer aus Berlin, er habe seine kleine Firma unkompliziert und schnell am Telefon beim Arbeitsamt registrieren lassen können. Und der Mitarbeiter sei obendrein noch sehr freundlich gewesen. Und det in Balin!

    Wechsel der Maxime
    Gestern hatte ich ein längeres Gespräch mit einem führenden Vertreter unserer Branche. Er mahnte, auch in Deutschland müssten wir uns Gedanken machen, wie lange der unbedingte Schutz des menschlichen Lebens Vorrang vor dem ökonomischen Überleben eines ganzen Landes bestehen bleiben könne. Ethiker, Politiker, Mediziner und viele andere diskutieren das bereits. Ein Wechsel der Maxime wäre ein gigantischer Schritt. Andere Nationen sind da viel weiter. In Frankreich etwa werden Corona-Kranke über 80 Jahre nicht mehr beatmet.

    Die Bundesregierung hat spät, aber womöglich nicht zu spät gehandelt. Deshalb könnte uns dieser absolute soziale Katastrophenfall erspart bleiben.

    Und um sie nicht mit so schwarzen Gedanken in den Tag zu entlassen: Öffnen Sie zwischendurch einfach mal ein Fenster und lauschen Sie ins Freie. Der Verkehrslärm hat deutlich abgenommen, das Zwitschern der Vögel untermalt das kalte, aber sonnige Frühlingswetter. Grundsätzlich ist das Leben schön!

    Lassen wir uns nicht unterkriegen.

    Herzlich
    Marc Reisner
    Chefredakteur DTZ

  • KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen

    FRANKFURT // Die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, und ihre Finanzierungspartner bündeln vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ihre Kräfte: Die Förderkredite, die die KfW im Auftrag der Bundesregierung den Unternehmen zur Verfügung stellt, leiten die deutschen Kreditinstitute an ihre Kunden weiter.

    Die KfW stellt ab sofort die bestehenden [link|https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-2.html]Programme [/link] zu verbesserten Bedingungen zur Verfügung. Hierzu zählt vor allem das Angebot einer deutlich ausgeweiteten Übernahme des Kreditrisikos für die durchleitenden Banken (bis 90 Prozent des Kreditvolumens).

    Unternehmen können bei ihren Hausbanken oder bei jeder anderen Bank, die KfW-Kredite durchleitet, Anträge auf Corona-Hilfe stellen.

    pi

    (DTZ 14/20)

  • Rheinland-Pfalz sagt Milliardenhilfe zu

    MAINZ // Rheinland-Pfalz bringt wegen der Corona-Krise finanzielle Unterstützung auf den Weg. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am Dienstag den Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Das Landeskabinett habe sich mit dem „Schutzschild für Rheinland-Pfalz“ auf einen sehr hohen Nachtragshaushalt geeinigt.

    Die Landesregierung werde für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen 3,3 Milliarden Euro in einer Kombination aus Bürgschaften, Barmitteln und Verpflichtungsermächtigungen bereitstellen und am Freitag in den Landtag einbringen. In den 3,3 Milliarden Euro sind 800 Millionen Euro enthalten für die aktuelle Krisenbewältigung, um die Menschen zu schützen und bestmöglich zu versorgen.

    Soforthilfeprogramm für Wirtschaft und Arbeit
    „Viele Menschen fürchten um ihre Existenz. Deswegen haben wir zuallererst eine Milliarde Euro für ein Soforthilfeprogramm für Wirtschaft und Arbeit vorgesehen. Die kleinen und mittleren Unternehmen spielen eine Schlüsselrolle in unserer Wirtschaft. Sie sind unser Rückgrat für Arbeit und Beschäftigung. Ihnen gilt unser Schutz“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der Nachtragshaushalt diene aber zuallererst dazu, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Strukturen in der Gesundheitsversorgung einsatz- und leistungsfähig zu halten und auszubauen. Die Barmittel, die im Nachtrag für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Bewältigung ihrer Folgen bereitgestellt werden, betragen rund eine Milliarde Euro.

    Konkret sehen die Soforthilfen von Bund und Land folgendes vor:

    Selbstständige und Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten:
    [bul]9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    [bul]10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf. Insgesamt beträgt die Soforthilfe 19.000 Euro.

    Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten:
    [bul]15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
    [bul]10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 25.000 Euro.

    Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten:
    [bul]Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
    Insgesamt beträgt die Soforthilfe 39.000 Euro.

    pi

    (DTZ 14/20)