Schlagwort: Zigaretten

  • EU-Kommissar teilt aus

    BRÜSSEL // Die nächste EU-Kommission wird eine härtere Gangart gegenüber den Herstellern von Tabakprodukten und E-Zigaretten einlegen.

    Das kündigte EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis in einem Gespräch mit „Euractiv“ an. Hintergrund seiner Ankündigung ist zum einen die Bilanz der TPD 2 und zum anderen die anstehende Wahl zum Europaparlament, mit der gleichzeitig die Zusammenstellung einer neuen EU-Kommission einhergeht.

    Der Litauer teilte im Interview mit dem Nachrichtenportal kräftig gegen die Hersteller und insbesondere gegen die von E-Zigaretten als Alternative zur Tabakzigarette aus. Von dieser hält Andriukaitis wenig, was er auch wiederholt betonte. Stattdessen favorisiert er Produkte wie „Nicorette“, die ausschließlich in Apotheken verkauft werden. Wenn sich jemand dennoch für die E-Zigarette als Alternativ-Produkt entscheide, dann solle die Verteilung durch Ärzte erfolgen.

    red

    (DTZ 14/19)

  • Schwacher Monat

    BERLIN // Die ersten beiden Monate des Jahres haben bei Zigarren (+17,5 Prozent im Januar und +3,3 Prozent im Februar) sowie Pfeifentabak (98,7 Prozent / 57,9 Prozent) für höhere Tabaksteuereinnahmen gesorgt. Weniger erfreulich fiel die Zwischenbilanz bei Zigaretten (-37,6 / -2,8 Prozent) und Feinschnitt (-15,1 / -0,9 Prozent) aus. Unterm Strich sanken die Tabaksteuererträge des Fiskus im Februar um 2,2 Prozent.

    Hoffen lässt der Blick auf den Netto-Bezug von Steuerzeichen. Er legte im Februar bei Zigaretten um 17,9 Prozent zu. Bei Feinschnitt allerdings resultierte ein Rückgang um 7,4 Prozent (Januar: +6,9 Prozent).

    red

    (DTZ 13/19)

  • Lekkerland baut Sortiment aus

    FRECHEN // Der Tabakmarkt verändert sich – daher passt auch Lekkerland sein Angebot kontinuierlich an. Nun hat das Unternehmen nach eigenen Angaben die Produktauswahl für seine Kunden sowohl im klassischen Bereich als auch bei den sogenannten Next Generation Products (NGPs) ausgeweitet – konkret bei Tabak-Zubehör und bei E-Zigaretten.

    Bei Tabakzubehör bietet Lekkerland Feuerzeuge, Aschenbecher und Grinder. Sie ergänzen das bestehende Sortiment der sogenannten Raucherbedarfsartikel, dessen Schwerpunkt bisher Zigarettenhülsen, -blättchen und Feinschnitt-Stopfer bildeten. Mehr als 300 zusätzliche Produkte stehen den Kunden zur Verfügung. Ermöglicht wird das durch eine Kooperation mit dem Fachhändler Tröber, der unter anderem auf Raucherbedarfsartikel spezialisiert ist. Tröber übernimmt die Lagerung und den schnellen Paketversand der Artikel, die Abrechnung erfolgt über Lekkerland.

    „Raucherbedarfsartikel sind für unsere Kunden eine wichtige Produktkategorie, denn die Nachfrage ist hoch – und das trifft in vielen Fällen auch auf die Margen zu“, sagt Peter Pütz, Director Category Tobacco bei Lekkerland in Deutschland.

    Besonders praktisch ist die Bestellung der erweiterten Auswahl an Raucherbedarfsartikeln über „Lekkerland24“: Auf der Web-Plattform ist jederzeit das aktuelle Angebot einsehbar, mit Bildern und kurzen Beschreibungen zu allen Artikeln. Eine Bestellung ist auch auf den üblichen weiteren Kanälen möglich.

    Stark gefragt sind aktuell E-Zigaretten und Heat-not-burn-Produkte. Lekkerland überprüft und erweitert daher regelmäßig sein Sortiment in diesem Bereich. Nun hat das Unternehmen Produkte der Anbieter Innocigs und Juul aufgenommen. Lekkerland-Kunden steht damit eine größere Auswahl an E-Zigaretten, Liquids und Zubehör-Artikeln zur Verfügung.

    pi

    (DTZ 12/19)

  • BZgA: Umstrittene Warnung

    BERLIN // Vor dem Hintergrund der Einführung neuer nikotin-haltiger E-Produkte in den deutschen Markt warnt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vor den Risiken des Konsums dieser Produkte, insbesondere für Jugendliche.

    Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, erklärt: „Die Inhalation des Dampfs nikotinhaltiger E-Produkte birgt einerseits das Risiko der Entwicklung einer Abhängigkeit von Nikotin, andererseits belastet Nikotin als Zellgift den Körper nachhaltig und schafft erhebliche gesundheitliche Risiken, vor allem für das Herz-Kreislauf-System. Darüber hinaus steht Nikotin im Verdacht, die Entstehung und das Wachstum von Krebszellen zu fördern. Vom Konsum nikotinhaltiger E-Produkte ist daher unbedingt abzuraten. Diese gehören aufgrund des hohen Abhängigkeitspotenzials von Nikotin vor allem nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.“

    „Deutschland noch am Anfang“

    Die süßen Aromen der nikotinhaltigen Liquids der E-Zigaretten in Geschmacksrichtungen wie Mango, Bubble Gum oder Cola könnten den Eindruck vermitteln, es handle sich um harmlose Lifestyle-Produkte. In Deutschland ist Minderjährigen der Konsum von E-Zigaretten gemäß Jugendschutzgesetz grundsätzlich verboten. Studienergebnisse der BZgA aus dem Jahr 2016 zeigten aber, dass rund 13 Prozent der 12– bis 17-Jährigen in ihrem Leben bereits E-Zigaretten ausprobiert hätten.

    „Eine von der BZgA initiierte Studie konnte belegen, dass Jugendliche, die E-Zigaretten konsumieren, eher dazu neigen, mit dem Rauchen von Tabakzigaretten zu beginnen. Aktuell liegt die Raucherquote bei Jugendlichen bundesweit auf dem historischen Tiefstand von 7,4 Prozent. Diesen Präventionserfolg gilt es vor dem Hintergrund und den Versuchungen der stets neuen Nikotin-Produkte im Markt nicht zu gefährden“, betont Thaiss in einer aktuellen Pressemitteilung.

    Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) macht in diesem Zusammenhang auf die Chancen von E-Zigaretten aufmerksam. E-Zigaretten seien bis zu 95 Prozent weniger schädlich als Tabakzigaretten. Zahlreiche aktuelle Studien stützten diese Argumentation und bescheinigten die hohe Erfolgsquote beim Umstieg von Tabak- auf E-Zigaretten, die rund doppelt so hoch liege wie bei der Verwendung anderer Nikotinersatzpräparate wie Kaugummi oder Pflaster. So sei eine italienische Studie Anfang des Jahres zu dem Ergebnis gekommen, dass E-Zigaretten ein probates Mittel zur Tabakentwöhnung seien. Eine gemeinsame Untersuchung englischer, amerikanischer, kanadischer und australischer Wissenschaftler komme zum gleichen Ergebnis. Auch der Drogen- und Suchtbericht 2018 der Bundesregierung weise darauf hin, dass die E-Zigarette das bevorzugte Mittel von Rauchern bei der Tabakentwöhnung und im Vergleich zu Rauchtabak weniger schädlich sei.

    E-Zigaretten seien ein Produkt für erwachsene Raucher, die eine weniger gesundheitsschädliche Alternative zur Tabakzigarette suchen, so der VdeH. In Großbritannien ist die E-Zigarette als Mittel zur Tabakentwöhnung bereits soweit akzeptiert, dass es demnächst einen Modellversuch geben soll, in dem Apotheken kostenlose „Vape-Kits“ an erwachsene Raucher ausgeben, die mit dem Rauchen aufhören möchten.

    „Im Vergleich dazu befinden wir uns in Deutschland noch am Anfang. Auch hier sollten E-Zigaretten als effektive Alternative zur Unterstützung des Rauchausstiegs eingesetzt werden“, sagt Michal Dobrajc, Erster Vorsitzender des VdeH, „eine beständige Kommunikation der aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse durch alle relevanten Akteure sollte dabei das Potenzial der E-Zigarette aufzeigen. Es ist höchst bedauerlich, dass die BZgA dort abwegige Risiken sieht, wo die Chancen überwiegen, die zu einer Verbesserung der Gesundheit erwachsener Raucher führen."

    max

    (DTZ 12/19)

  • Handel nur mit eindeutiger ID

    HAMBURG // Der Konsum gefälschter und geschmuggelter Zigaretten dürfte im vergangenen Jahr 8,7 Prozent des Gesamtkonsums in der EU ausgemacht haben. Das entspricht 44,7 Milliarden Zigaretten. Die Dunkelziffer des weltweiten illegalen Zigarettenhandels wird auf 6,0 bis 8,5 Prozent geschätzt.

    Track & Trace soll am 20. Mai in Kraft treten. Das System betrifft Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen. Spätestens 2024 sollen weitere Tabakprodukte unter die Richtlinie fallen. Ziel ist ein hoher Gesundheitsschutz für die europäische Bevölkerung. Zusätzlich soll die Gesetzgebung es ermöglichen, Schmuggel effektiver zu bekämpfen.

    Das schreibt die Richtlinie vor:
    [bul]Alle Wirtschaftsbeteiligten müssen die TPD  2 einhalten: Hersteller, Importeure, Großhandel, Vertriebsunternehmen, Merchandiser, mobile Fahrverkaufsunternehmen und Einzelhandel.

    [bul]Alle Produktbewegungen müssen aufgezeichnet werden, damit jede Packung einzeln in der gesamten Lieferkette zurückverfolgt und die Einhaltung der Richtlinie überwacht und durchgesetzt werden kann.

    [bul]Um die Unabhängigkeit und Transparenz der Rückverfolgung zu gewährleisten, müssen Hersteller Datenspeicherungsverträge mit unabhängigen Dritten schließen.

    [bul]Jeder Hersteller oder Importeur von Tabakprodukten muss außerdem eine Datenbank („primäres Repository“) einrichten, in der alle Daten in Bezug auf jede einzelne Packung gespeichert werden. Außerdem müssen alle Daten in einer EU-weiten Datenbank („sekundäres Repository“) gespeichert werden.

    [bul]Durch die Möglichkeit, sämtliche Bewegungen zu verfolgen, können alle Wirtschaftsbeteiligten in der Lieferkette einen Prüfpfad der exakten Bewegungen jedes einzelnen Produkts erfassen, vom Hersteller bis in den Handel.

    [bul]Jede Tabakproduktpackung muss mit einer eindeutigen ID versehen sein, Sicherheitsmerkmale als Fälschungsschutz vorhanden sein.

    Einige Unternehmen verwenden bereits Systeme zur Lagerverwaltung und womöglich auch für Lagerprozesse. Ihnen fehlt jedoch die Möglichkeit, einzelne Artikel-IDs zu scannen und zu erfassen, die Daten abzurufen und sie außerhalb des Unternehmens zu teilen. Die Anwender müssen dafür sorgen, dass die Bewegungen aller Tabakprodukte durch die gesamte Lieferkette gescannt und aufgezeichnet werden – von der Herstellung bis zur Verteilung an die Verkaufsstellen. Ganz gleich, ob mobiler Fahrverkauf, Verkaufsautomat oder Logistikdienstleister für den Einzelhandel – bei jedem Schritt muss die Compliance sichergestellt sein.

    Vorteile der Rückverfolgbarkeit nutzen
    Damit sich Wirtschaftsbeteiligte effektiv auf die Richtlinie einstellen können, müssen sie mit externen Partnern zusammenarbeiten, die ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen haben und Hardware und Software integrieren können und in der Erfassung und Aggregation von Daten versiert sind.

    Transparente Produktbewegungen sind bald Pflicht. Daher sollten Unternehmen diese Chance ergreifen, um die Vorteile der Rückverfolgbarkeit zu nutzen.

    Ab dem 20. Mai dürfen Hersteller Zigaretten beziehungsweise Tabakprodukte nur noch auf den Markt bringen, wenn diese serialisiert sind. Ohne eindeutigen Identifikator darf kein Handel stattfinden. Das wird sich auf die gesamte Lieferkette auswirken. Der Termin für das Inkrafttreten der Richtlinie rückt rasant näher. Daher ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Compliance-Projekte anzustoßen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Weitere Informationen finden Interessenten unter [linkn|https://www.zetes.com/de]www.zetes.com/de[/link]. Olivier Frère, Zetes

    (DTZ 11/2019)

  • Juul auf Erfolgskurs

    SAN FRANCISCO // Juul, amerikanischer Spezialist für E-Zigaretten, rechnet für das laufende Geschäftsjahr mit einem rasanten Umsatzwachstum. Die Kalifornier gehen von einem Gesamtgeschäft von 3,4 Milliarden US-Dollar (rund 3,0 Milliarden Euro) aus.

    Im vergangenen Jahr lag der weltweite Umsatz bei 1,3 Milliarden, im Jahr 2017 bei 200 Millionen Dollar. Nach Angaben eines von Bloomberg zitierten anonymen Juul-Managers lag der Gewinn im vergangenen Jahr bei 12,4 Millionen Dollar.
    Die Umsätze könnten im laufenden Jahr zu gut einem Viertel mit internationalen Kunden erwirtschaftet werden, hieß es. Das Wachstum wurde mit 160 Prozent beziffert.

    Juul hat in den vergangenen Monaten eine enorme Entwicklung hingelegt. Positiv auf das Geschäft haben sich dabei die zunehmende Akzeptanz von E-Zigaretten als Alternative zu klassischen Tabakwaren, der milliardenschwere Einstieg von Altria sowie der Eintritt in den europäischen Markt ausgewirkt. Belastend war vor allem das Thema Jugendschutz; als Folge verkauft Juul in den USA verschiedene Liquid-Kapseln mit bestimmten Geschmacksrichtungen nicht mehr. Das hatte im vierten Quartal 2018 zu einem Rückgang der Verkäufe um 2,5 Prozent auf 424 Millionen Dollar geführt. max

    (DTZ 10/19)

  • „E-Zigaretten sind Tabak“

    BRÜSSEL // Ein etwas unausgereiftes Wissen um die E-Zigarette hat jetzt Arunas Vinciunas, Chefberater des EU-Gesundheitskommissars Vytenis Andriukaitis, offenbart. „Natürlich gibt es wissenschaftliche Untersuchungen, die besagen, dass E-Zigaretten weniger schädlich sind als Zigaretten – aber es ist trotzdem Tabak“, erklärte Vinciunas gemäß der Recherche-Plattform „Euractiv“. „Auch wenn Sie weniger Gift trinken, bleibt es doch Gift“, fügte er hinzu.

    Vinciunas machte damit erneut die Position des Gesundheitskommissars deutlich, der sich dagegen sträubt, die geringere Gesundheitsschädlichkeit von E-Zigaretten und neuen Tabakprodukten anzuerkennen.

    Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH), zeigte sich in einer Stellungnahme irritiert: „Es ist sehr beunruhigend, dass der Kabinettschef des zuständigen EU-Kommissars ein solch mangelndes Fachwissen beweist.“ Und er führte weiter aus: „Der Vergleich, den Herr Vinciunas zwischen dem Genuss einer E-Zigarette und der Einnahme eines Giftes anstellt, ist völlig an den Haaren herbeigezogen und entbehrt jeder sachlichen Grundlage.“

    Schon wenige Tage zuvor hatte EU-Kommissar Andriukaitis für Unverständnis beim VdeH gesorgt. In einer Rede begründete er seine skeptische Haltung gegenüber E-Zigaretten damit, dass sie europaweit viele junge Menschen zu Dampfern machten. Dobrajc empfindet solche Aussagen als Panikmache: „Gerade zwei Prozent aller EU-Bürger benutzen regelmäßig E-Zigaretten. Für Deutschland zeigen aktuelle Zahlen, dass nur 2,9 Prozent aller Jugendlichen regelmäßig E-Zigaretten konsumieren. Kommissar Andriukaitis skizziert hier ein Problem, welches überhaupt nicht existiert.“

    red

    (DTZ 09/19)

  • „Die EU dreht ein großes Rad für ein relativ kleines Problem“

    NÜRNBERG // Ein drohendes komplettes Tabakwerbeverbot und das Nachverfolgungssystem für Tabakwaren (Track & Trace) sind die herausragenden Themen, mit denen sich Horst Goetschel im vergangenen und im laufenden Jahr auseinandersetzt. Er ist Vorsitzender und Geschäftsführer der Organisation MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft).

    Bekanntlich haben sowohl die Bundestags-Fraktion der Partei Die Linke als auch Die Grünen einen neuen Anlauf für Restriktionen bei der Werbung für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten unternommen. Beide Parteien streben weitere Einschränkungen an, etwa ein Verbot der Plakat- und Kinowerbung. Auch Tabaksponsoring und die kostenlose Abgabe (Sampling) von Warenproben sollen untersagt werden. „Dann dürften Fachhändler ihren Kunden nicht einmal mehr Pfeifentabak- oder Zigarillo-Pröbchen schenken“, macht Goetschel die Auswirkungen deutlich.

    Die Linke hält jede Form der kommerziellen Kommunikation, Empfehlung oder Handlung mit dem Ziel, ein Tabakerzeugnis oder den Tabakgebrauch zu fördern für Werbung. Die Partei sieht sich dabei auf Linie mit dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Der MUT-Vorsitzende fragt sich, ob dann Fachhändler überhaupt noch Zigarren-Abende veranstalten dürfen. „Auch solche Events könnten eventuell als verbotene Werbung für den Tabakgenuss angesehen werden“, gibt er zu bedenken.

    Vertriebsweg Zigarettenautomat
    Der Vertriebsweg Zigarettenautomat könnte bei einem umfassenden Werbeverbot ebenfalls in die Bredouille geraten. Goetschel ist nun gespannt, ob die aus CDU/CSU und SPD bestehende Regierungskoalition einen neuen Gesetzentwurf für ein Tabakwerbeverbot im Bundestag einbringt. Wie DTZ in Ausgabe 7/2019 berichtete, haben die zuständigen Fachpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits einen Kompromissvorschlag zum Thema Einschränkung der Tabakwerbung vorgelegt. Basis dafür ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung aus dem Jahr 2016, der jedoch nicht vom Bundestag verabschiedet wurde. Dieser Entwurf sah unter anderem ein Verbot der Außenwerbung mit Ausnahme der Ladenlokale und eine Beschränkung der Kinowerbung auf Filme ab 18 Jahren vor.

    da

    (DTZ 08/19)

  • Dominik Hamacher wechselt zu Juul

    FRECHEN / HAMBURG // Dominik Hamacher (43), bisher Leiter Vertrieb Independent bei der Lekkerland Deutschland GmbH & Co. KG, ‧Frechen, wechselt zum 1. März zum E-Zigaretten-Hersteller Juul Labs nach Hamburg. Dort wird er die Position des Director Sales & Operations übernehmen.

    Markus Kramer, Geschäftsführer von Juul Labs Deutschland: „Wir freuen uns, mit Dominik Hamacher einen herausragenden und branchenweit geschätzten Vertriebsexperten zu gewinnen. Er wird uns helfen, das große Wachstumspotenzial von Juul im Bereich der Tabakfachgeschäfte, Tankstellen, Convenience-Geschäfte und Lebensmittelhandel in Deutschland zu erschließen.“

    Bei Lekkerland hatte Hamacher zuletzt die Kategorie E-Zigarette maßgeblich mit aufgebaut und war dort für die Independent Kunden von Lekkerland in Deutschland verantwortlich.

    Seit Ende letzten Jahres ist die amerikanische Marke Juul auch auf dem deutschen Markt vertreten. Im Zuge von kürzlich abgeschlossenen Vertriebskooperationen mit namhaften Tabakgroßhandels-Organisationen wird das Unternehmen zeitnah in mehr als 30 000 Einzelhandelsgeschäften und Shops bundesweit erhältlich sein.

    Juul Labs ist laut eigenen Angaben mit einem Marktanteil von 73 Prozent der führende Anbieter von E-Zigaretten in den USA. Die deutsche Vertriebsgesellschaft in Hamburg hat derzeit 35 Mitarbeiter.

    pnf

    (DTZ 08/19)

  • „Werbeverbote sind verfassungswidrig“

    BERLIN // Weitere Tabakwerbeverbote sind verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs im Auftrag von neun Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft.

    Die Gutachter rügten die Verletzung der Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf Berufsfreiheit durch das von der CDU/CSU erwogene Totalverbot der Tabakwerbung. Schon seit Jahrzehnten ist Tabakwerbung im Fernsehen, Radio, Zeitungen und Zeitschriften und seit 2006 in Internetmedien untersagt. Ein Verbot der Außen- und Kinowerbung und der kostenlosen Abgabe von Produktproben würde die Grundrechte der betroffenen Unternehmen ins Leere laufen lassen und wäre damit verfassungswidrig.

    Besonders drastisch wäre der Eingriff in die grundgesetzlich geschützte kommunale Selbstverwaltung, denn die Kommunen haben langfristige Werbeverträge mit Außenwerbern abgeschlossen, deren Laufzeiten weit über die von der CDU/CSU geplante Übergangsfrist bis zum Jahr 2024 hinausgehen. Diese Verträge laufen beispielsweise in Leipzig bis 2034, in Berlin bis 2033 oder in Düsseldorf bis 2032.

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plädiert aus Jugendschutzgründen für ein Totalverbot. Dazu sagt Jan Mücke, Geschäftsführer beim Deutschen Zigarettenverband (DZV): „Tabakwerbung, die sich an Minderjährige richtet, ist aus guten Gründen längst gesetzlich verboten. Bei den für die Überwachung dieses Werbeverbots zuständigen Behörden in den Bundesländern ist seit Inkrafttreten des § 21 des neuen Tabakerzeugnisgesetzes im Mai 2016 kein einziges Verfahren gegen Tabakhersteller oder Werbetreibende geführt worden. Die Forderung nach einem Totalwerbeverbot aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes ist für mich deshalb nicht nachvollziehbar.“ Außerdem ist die Raucherprävalenz bei Jugendlichen unter 18 Jahre nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) von 27,5 Prozent im Jahr 2001 kontinuierlich auf nunmehr nur noch 7,4 Prozent im Jahr 2017 gesunken.

    vi

    Lesen Sie dazu auch den ausführlichen Beitrag auf Seite 2 der Printausgabe DTZ 08/19.

    (DTZ 08/19)