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  • Tabaksteuer stabil

    WIESBADEN // Für die Staatskasse in Deutschland war der Februar in Sachen Tabaksteuer ein starker Monat. Die aktuelle Statistik weist ein Plus von fast 70 Prozent aus. Das ist allerdings ein ähnlicher Zuwachs wie 2021, als die Einnahmen des Bundes sogar um gut 78 Prozent stiegen. Das liegt insbesondere an Nachholeffekten.

    Im Februar 2022 beliefen sich die Erlöse aus der Tabaksteuer bei Zigaretten auf knapp 734,0 Millionen Euro (gegenüber Januar 2022 plus 68,2 Prozent, gegenüber Februar 2021 minus 17 Prozent). Auch der Feinschnitttabak ging vermehrt über die Ladentische (plus 82,9 Prozent / plus 5,3 Prozent). Beim Pfeifentabak kassierte der Fiskus gut 1,4 Millionen Euro, nachdem diese Warengruppe im Januar ein buchhalterisches Minus von 350 000 Euro eingefahren hatte; das lag daran, dass Wasserpfeifentabak und Sticks für Tabakerhitzer in eigene Kategorien ausgegliedert worden waren.

    Gute Aussichten im März
    Für Wasserpfeifentabak wies die Steuerstatistik im Februar einen Netto-Steuerwert an bezogenen Steuerzeichen von etwas mehr als sechs Millionen Euro aus. Andere Daten sind nicht verfügbar (DTZ berichtete).

    Die Absatzmenge für März dürfte dann – trotz des recht guten Wetters – wieder etwas schwächer ausfallen. Darauf weist das geringere Nettovolumen bezogener Steuerzeichen hin. Insgesamt sank der Betrag um 5,1 Prozent auf knapp 883 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahresmonat war das ein Zuwachs um knapp 3,3 Prozent.


    red

  • Ukraine-Krieg bremst den Aufschwung

    NÜRNBERG // „Während die wirtschaftlichen Aussichten zu Jahresbeginn optimistisch waren, wird der globale Konjunkturaufschwung infolge des Ukraine-Kriegs ausgebremst“, berichtet IAB-Forschungsbereichsleiter Enzo Weber in der neuen Prognose des Nürnberger Wissenschaftsinstituts für das Jahr 2022.

    Die Forscher rechnen mit einem Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts von 1,5 Prozent. Die Zahl der Arbeitslosen dürfte demnach um 350 000 Personen sinken. Die IAB-Schätzung basiert auf der Annahme, dass der Ukraine-Krieg zu keiner noch umfassenderen Eskalation führt, aber auch nicht schnell beendet sein wird.

    Zahl der Erwerbstätigen
    Die Zahl der Erwerbstätigen wird nach Angaben der Nürnberger im Jahresdurchschnitt 2022 um etwa 510 000 höher liegen als im Vorjahr. Das Vorkrisenniveau sollte sie im zweiten Quartal 2022 erreichen. Bei der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten rechnet man beim Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung mit einem Zuwachs von zirka 520 000 auf 34,4 Millionen. „Damit würde ein neuer Rekordstand erreicht. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten dürfte im Jahresschnitt 2022 zum ersten Mal die Zehn-Millionen-Marke überspringen“, ergänzt Weber.

    Das Erwerbspersonen-Potenzial dürfte 2022 um rund 150 000 auf 47,6 Millionen Personen wachsen. „Dieser Anstieg ist auf die Erholung der Zuzüge und auf die Wiedereintritte in den Arbeitsmarkt nach Abflauen der Corona-Pandemie zurückzuführen. Im Falle einer längeren Bleibedauer der Geflüchteten aus der Ukraine ergäben sich zusätzlich erhöhende Effekte auf Erwerbspersonen-Potenzial, Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit“, erklärt Weber.

    In fast allen Wirtschaftszweigen prognostiziert das IAB für das Jahr 2022 einen Beschäftigungsaufbau. Auf den von der Pandemie besonders betroffenen Sektoren Handel, Verkehr, Gastgewerbe könnten 190 000 neue Stellen entstehen.

    pi

  • Kunststoff: Noch mehr Bürokratie

    BERLIN // Das Gesetz über den Einwegkunststofffonds wird immer konkreter. Jetzt hat das zuständige Bundesumweltministerium einen Entwurf vorgelegt. DTZ nennt Einzelheiten.

    In dem Entwurf heißt es: „Das Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen zur Verwaltung eines Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt. In diesen zahlen die betroffenen Hersteller abhängig von der jeweils erstmals auf dem Markt bereitgestellten oder verkauften Menge an Einwegkunststoffprodukten ein. Die Einzahlung erfolgt im Wege einer Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion.“ Ziel der neuen Vorschriften ist es, die Umwelt – insbesondere die Weltmeere – vor Plastikmüll zu schützen. Dafür sollen alle Hersteller entsprechender Erzeugnisse in die Pflicht genommen werden, also Abgaben zahlen.


    „Einwegkunststoffabgabe“

    Diese „Einwegkunststoffabgabe“ wird jährlich erhoben und muss nach Festlegung durch das Umweltbundesamt entrichtet werden. Die eingesammelten Beträge sollen dann an Anspruchsberechtigte verteilt werden, also an Kommunen und Entsorgungsunternehmen.

    Die betroffenen Hersteller fürchten einerseits einen zusätzlichen gigantischen Bürokratieaufwand. Außerdem hatten sie sich gegen die Ansiedelung des Fonds beim Umweltbundesamt gewehrt.

    Das neue Gesetz wird in erster Linie die Zigarettenproduzenten beschäftigen, deren Filter unter die Regelungen fallen. Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), erklärt auf DTZ-Anfrage: „Wir sehen den Gesetzentwurf sehr kritisch und halten die darin vorgesehene Sonderabgabe für verfassungswidrig. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Abgaben nur zugunsten der Zahlungspflichtigen und nicht zugunsten Dritter erhoben werden. Zudem ist fraglich, ob der Bund Mittel aus dem Einwegkunststofffonds direkt den Kommunen zur Verfügung stellen kann.“ Der Gesetzentwurf sei insofern eine Blackbox, soMücke weiter, weil die Erhebung der tatsächlich angefallenen Kosten nicht geregelt werde und stattdessen ein intransparentes Punktesystem installiert, werden solle. Die Details der Kostenermittlung sollten laut dem vorliegenden Papier einer Rechtsverordnung vorbehalten sein, deren Entwurf nicht zusammen mit dem Gesetzentwurf vorgelegt worden sei. Mücke: „Wir können deshalb nichts zu den auf alle Branchen zukommenden Kosten sagen. Kritikwürdig ist auch die Besetzung der Einwegkunststoffkommission, der auch unbeteiligte Umweltverbände angehören sollen. Dieser Kreis sollte streng auf Kostenverursacher und Leistungserbringer konzentriert bleiben.“

    max

  • Zigarren-Talk

    DORTMUND // Die Liefersituation bei kubanischen Zigarren ist auch im dritten Jahr der Pandemie weiterhin angespannt.

    In der neusten Ausgabe von „InterTabac Meets …“, erklärt Christoph A. Puszkar, Marketing und PR-Leiter von 5th Avenue, mit welchen Herausforderungen Hersteller, Importeure und Händler der Premium-Zigarren aktuell zu kämpfen haben. 5th Avenue ist offizieller Alleinimporteur von Havanna Zigarren in den Märkten Deutschland, Österreich und Polen.

    Nachfrage ungebrochen
    „Die Nachfrage nach kubanischen Zigarren ist beim Konsumenten ungebrochen groß“, sagt Puszkar im Interview, allerdings sei die Produktionssituation im Land noch immer nicht so, wie vor der Pandemie: „Kuba ist wie die gesamte Welt von Corona betroffen. Wichtige Manufakturen konnten aus Hygieneschutz nur mit halber Belegschaft arbeiten. Dazu hatten viele der Tabak-Rollerinnen auch persönlich mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen, etwa wenn die Kinderbetreuung ausgefallen ist. Allerdings wurde uns in Aussicht gestellt, dass sich die Situation vor Ort in der zweiten Jahreshälfte verbessert“, so Puszkar.

    Das Interview auf der Online-Plattform „Business Insights" der InterTabac befasst sich mit der momentanen Situation auf Kuba sowie mit einem Ausblick auf Live Events wie den „Habanos Days“, dem „Festival de Habanos“ sowie der „InterTabac“.

    Zum Interview geht es [link|https://business-insights.intertabac.de/media-center#InterTabacmeets1]hier[/link].

    pi

  • China: Neue Regeln für E-Zigaretten

    MAINZ // In China treten zum 1. Mai 2022 neue Regeln betreffend E-Zigaretten in Kraft. Die Änderungen wirken sich auch auf den deutschen Markt aus. Die Maßnahmen betreffen alle Unternehmen, die in China E-Zigaretten herstellen und beziehen sich auf sämtliche Produktformen. Tabakerhitzer sind von diesen ausgenommen.

    Im Wesentlichen geht es darum, dass alle Unternehmen der Branche sich registrieren lassen, eingetragene Marken verwenden, die Vorschriften für Etiketten und Warnhinweise verwenden und sich regelmäßig als auch unangekündigt kontrollieren lassen müssen.

    Lizenz für E-Produkte
    Auch Großhändler benötigen eine Lizenz, wenn sie E-Produkte exportieren möchten. Dabei gilt die Regel, dass die für den Export hergestellten Produkte den Normen und Vorschriften des Importunternehmens und damit des Importlandes entsprechen müssen. Verfügten Importeur und Zielland nicht über einschlägige Normen und Vorschriften, so gälten für die Produkte stattdessen die chinesischen Vorgaben, heißt es in dem Gesetz.

    Insgesamt sind im neuen Maßnahmenkatalog die Anforderungen für Exportware etwas gelockert worden. So müssen sich Firmen, die ausschließlich für den Export bestimmte Produkte herstellen, nicht mehr registrieren lassen. Für die Einhaltung aller Maßnahmen ist Chinas staatliche Tabakmonopolverwaltung (STMA) zuständig.

    Beobachter gehen davon aus, dass die chinesische E-Zigarettenbranche durch den rechtlichen Rahmen eine gesicherte Existenzberechtigung erhält. Befürchtungen, die Industrie könnte wie in anderen asiatischen Staaten verboten werden, sind damit vom Tisch.

    red

  • „Vielfältiges Programm“

    MAINZ / DORTMUND // Im September soll erstmals seit drei Jahren wieder die InterTabac stattfinden. DTZ fragte dazu Sabine Loos, Hauptgeschäftsführerin der Messe Westfalenhallen.

    Frau Loos, gibt es positive Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie?
    Sabine Loos: Innovative Kommunikationskanäle und digitale Meetings sind durch Corona eine Selbstverständlichkeit geworden. Wir haben uns intensiv Gedanken darüber gemacht, wie wir „Messe“ in dieser Zeit neu denken können. Ein Ergebnis ist „Business Insights“, eine digitale Plattform für alle Akteure der Tabakbranche.

    DTZ ist auch dabei …
    Loos: Stimmt. Jedenfalls können über diese Plattform können Hersteller, Groß- und Einzelhandel das ganze Jahr über ihre Geschäftsbeziehungen ausbauen. Darüber hinaus präsentieren wir hier regelmäßig neue, wichtige Insights aus der Branche: Dabei handelt es sich um News, aber auch um Hintergrundgespräche mit Top-Akteuren – in Text-, Video- oder Podcast-Form. Wir sind stolz darauf diese neue Informations- und Austauschplattform geschaffen zu haben und mit ihr eine interaktive Brücke zur eigentlichen Messe im September zu schlagen.

    Wie sieht diese Brücke aus?
    Loos: Was wir auf „Business Insights“ präsentieren, wird auf dem Messeduo InterTabac und InterSupply im Herbst aufgegriffen und im Rahmenprogramm vertieft. Ein Ausblick: Nach zwei Jahren Pause haben wir noch mehr informative Seminare, Impulsvorträge und Konferenzen zu den wichtigsten Themen geplant. Wir liefern ein vielfältiges Programm, das von vielen renommierten Branchenakteuren und -experten mitgestaltet und dadurch viele Mehrwerte liefern wird.

    Was erwarten oder wünschen Sie sich für 2022?
    Loos: Der Wunsch nach einem physischen Treffen ist nach über zwei Jahren Coronapandemie bei allen Akteuren der Branche groß: Hersteller, Zulieferer und Händler wollen wieder auf der InterTabac und der InterSupply dabei sein, sie schätzen das Messeduo als unverzichtbare Dialog-, Informations- und Orderplattform. Das sehen wir auch an der aktuellen Buchungslage – sie ist in allen Segmenten wirklich gut. Zudem wollen viele Branchenexperten wieder nach Dortmund kommen und sind gespannt, was die Messen in diesem Jahr zu bieten haben. Allein das sind zwei starke Signale, die mein Team und mich voller Tatendrang und Vorfreude ans Werk gehen lassen. Und wir wünschen uns natürlich, dass wieder zwei tolle Messen stattfinden.

    Worauf freuen Sie sich zum Comeback der InterTabac besonders?
    Loos: Zwei Jahre lang fehlte der Branche der weltgrößte Treffpunkt, um sich vor Ort auszutauschen und Geschäftsabschlüsse umzusetzen. Kontakte zwischen Herstellern, Groß- und Einzelhandel waren extrem erschwert. Natürlich kann das alles bis zu einem gewissen Maße im digitalen Raum stattfinden. Aber auf Dauer brauchen tragfähige Geschäftsbeziehungen den direkten, „echten“ Kontakt. Einen neuen Businesspartner möchte man beispielsweise in der Regel persönlich und nicht über ein Zoom-Meeting kennenlernen.

    Was liegt Ihnen diesbezüglich am Herzen?
    Loos: Als Hauptgeschäftsführerin einer Messegesellschaft möchte ich den Wunsch der Tabakfamilie nach einem physischen Treffen erfüllen und erfolgreiche und pulsierende Messen am Standort Dortmund stattfinden lassen. Ich freue mich darauf, dass wir der Branche wieder eine informative, lebendige und vor allem internationale Fachmesse anbieten können.

    max

  • Kein Stress beim Verkauf von E-Liquids

    MAINZ // Aufregung im Handel: Bei einigen Geschäftsinhabern, die Liquids für E-Zigaretten verkaufen, herrscht aktuell Unsicherheit, welche Ware bis wann verkauft werden darf. DTZ nennt die Fakten.

    Als Mitte August des vergangenen Jahres die neuen Steuerregeln für alle Flüssigkeiten verkündet wurden, die in E-Zigaretten verdampft werden, kritisierten das sowohl Hersteller als auch Händler und Konsumenten. Denn: Die zu erwartenden Preissteigerungen sind enorm – allerdings vor allem im letzten Steuerschritt, der 2024 in Kraft tritt. Doch schon ab 1. Juli dieses Jahres wird Dampfen teurer, sowohl bei nikotinhaltigen als auch bei nikotinfreien Flüssigkeiten (DTZ berichtete).

    Dabei regelt das Gesetz klar, welche Fristen gelten. Bis zum 30. Juni 2022 dürfen die Produzenten sämtliche Liquids noch steuerfrei herstellen. Diese steuerfreien Altbestände dürfen aktuell noch unbefristet weiterverkauft werden.

    Ab Juni neue Liquids mit Steuerbanderole
    Bislang gibt es kein gesetzliches Ende dieser Übergangsfrist. Doch das Bundesfinanzministerium will den Handel mit unversteuerten Flüssigkeiten bis einschließlich 13. Februar 2023 begrenzen. Fest steht: Alle Hersteller sind verpflichtet, ab 1. Juli 2022 neue Liquids nur mit aufgebrachter Steuerbanderole herzustellen.

    Aber: Alle Basen und Liquids, die im ersten Halbjahr des Jahres produziert wurden, können auch nach dem 1. Juli 2022 weiter legal ohne Steuerbanderole verkauft werden. Das gilt sowohl für die Hersteller als auch für den Handel.

    Falls das Finanzministerium sich mit der Frist durchsetzen kann, dürfen ab 13. Februar 2023 nur noch versteuerte Produkte in die Geschäfte kommen und dort verkauft werden. Steffen Kahnt, Geschäftsführer beim Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE), weist darauf hin: „Wenn ab 13. Februar 2023 bei Liquids nur noch Ware mit Steuerzeichen verkaufbar ist, muss jeder Unternehmer seine Bestände rechtzeitig überprüfen und entsprechend abverkaufen. „Noch ist unklar, wie mögliche Verstöße geahndet werden könnten, da die meisten Verkäufe unter der Bagatellgrenze liegen dürften.

    Steuerfreier Ware
    Zurzeit wichtiger ist jedoch die Frage, wie sich Einzelhändler verhalten sollten. Branchenkenner meinen, es sei sinnvoll, sich jetzt mit steuerfreier Ware einzudecken und in der Zeit bis 13. Februar 2023 abzuverkaufen. Das bringe all den Händlern einen Wettbewerbsvorteil, die dann günstiger verkaufen können als ihre Konkurrenten, die nur noch auf versteuerte Produkte zugreifen können. Kein Wunder, dass viele Hersteller bereits auf Hochtouren produzieren. So sagt zum Beispiel Stephan Endler von Nikoliquids: „Wir möchten dem Handel unsere breite Palette an Liquids und Basen zu günstigen, steuerfreien Preisen anbieten. Daher füllen wir seit Monaten unsere Lager mit steuerfreier Ware.“

    Denn die Differenz zwischen unversteuerter und versteuerter Neuware beim Einkauf wird nach dem ersten Steuerschritt erheblich sein: Auf ein Liquid im Zehn-Milliliter-Fläschchen werden ab 1. Juli 2022 jeweils 1,60 Euro Tabaksteuer fällig, das macht einschließlich der dann höheren Mehrwertsteuer einen Aufschlag von rund 1,90 Euro.


    max

  • Tabakhandel ohne Wachstum

    WIESBADEN // Der Einzelhandelsumsatz in Deutschland ist im Januar gegenüber dem Vormonat real um 2,0 Prozent gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat lag das Plus bei 10,3 Prozent.

    Allerdings stammen diese Zahlen aus der Zeit vor dem russisch-ukrainischen Krieg. Zudem weist das erhebende Statistische Bundesamt darauf hin, dass der starke Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahresmonat mit dem Teil-Lockdown im Januar 2021 sowie mit dem Auslaufen der befristeten Mehrwertsteuersenkung im Dezember 2020 zusammenhängt.

    Bei „Lebensmitteln, Getränken, Tabakwaren“ gab es gegenüber dem Vormonat einen Rückgang um 5,6 Prozent.

    pi

  • Streit um „Smokytheken“

    KÖLN/LUXEMBURG // Der (Rechts-)Streit um die Verdeckung von Bildwarnhinweisen durch Warenautomaten (sogenannte Smokytheken) geht in die nächste Runde. Darauf weist der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) hin.

    In dem von der Nichtraucher-Initiative Pro Rauchfrei geführten Prozess gegen zwei Münchner Supermärkte sind nach Einschätzung des Verbandes die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantworteten Vorlagefragen bisher nicht der Schlüssel zur Klärung des Falles.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor kurzem verkündet, dem EuGH noch einmal die zwei der insgesamt vier Fragen vorlegen zu wollen, die der EuGH in der Rechtssache C-370/20 am 9. Dezember 2021 nicht beantwortet hatte.

    Hintergrund des Falles war die Anschuldigung, die vorgeschriebenen Warnhinweise für Tabakwaren seien auf den Warenautomaten nicht erkennbar (DTZ berichtete).

    Warnhinweise nicht erkennbar?
    Bisher hat der BGH unter Berücksichtigung der Auslegungskriterien des EuGH unter anderem noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob es sich bei den Abbildungen auf dem streitgegenständlichen Warenautomaten aufgrund ihrer Gestaltung hinsichtlich Umrissen, Proportionen und Markenlogo um „Abbilder von Packungen“ handelt.

    Mit diesem Schritt widerspricht der BGH der Auffassung des EuGH, dass die Vorlage-fragen zur Lösung des Sachverhalts hinreichend beantwortet seien.

    Ob und inwiefern sich der EuGH zu den beiden unbeantworteten Vorlagefragen äußern wird, ist laut BDTA aktuell nicht einzuschätzen.

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  • Konsumenten bleiben zurückhaltend

    BERLIN // Die Verbraucherstimmung hat sich im März weiter eingetrübt. Das HDE-Konsumbarometer sank –geringfügig – den vierten Monat in Folge. Daher bleibt ein Aufschwung beim privaten Konsum in den kommenden drei Monaten voraussichtlich aus. Mit Blick auf die wegen der Pandemie und des Krieges in der Ukraine dynamische Situation kann sich jedoch die weitere Entwicklung des Stimmungsbildes schnell verändern.

    Immerhin: Die Anschaffungsneigung der Verbraucher steigt wieder. Erstmals seit drei Monaten wächst die Bereitschaft, Geld auszugeben, etwas. Trotzdem befindet sich die Anschaffungsneigung nach ihrem starken Einbruch im Vormonat weiter auf niedrigem Niveau. Selbst beim Aufheben pandemiebedingter Einschränkungen im Handel sind daher nur mäßige Impulse bei der Planung von Anschaffungen zu erwarten.

    Obwohl Lockerungen der Corona-Maßnahmen bevorstehen und sich der Arbeitsmarkt als stabil erweist, verschlechtern sich die Konjunkturerwartungen der Verbraucher. Auch ihre Einkommenserwartungen gehen leicht zurück. Gleichzeitig rechnen die Befragten unter dem Eindruck der hohen Inflationsrate mit Preissteigerungen. Diese Faktoren drücken auf die Verbraucherstimmung und tragen zu einer wohl verhaltenen Entwicklung des privaten Konsums in den nächsten Monaten bei.

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