Schlagwort: Rauchverbot

  • MUT will Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen unterstützen

    WETTENBERG (DTZ/da). „MUT war und ist die Speerspitze der Tabakbranche, um gegen Bevormundung, Überregulierung und die Verbotspolitik zu agieren.“ Das erklärte Horst Goetschel, der neue Vorsitzende der Organisation MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft).

    Goetschel, der Gesellschafter der Tabacon Holding ist, tritt die Nachfolge von Marc Benden (Firma Tabac Benden, Düsseldorf) an. Er wurde nach der einstimmigen Entlastung des alten Vorstands und der Geschäftsführung, die in den Händen von Frank Hidien, Ulm, liegt, auf der MUT-Mitgliederversammlung am 17. März in Wettenberg bei Gießen in den dreiköpfigen Vorstand gewählt. Die Entscheidung fiel einstimmig aus, ebenso wie für seine beiden Vorstandskollegen Marco Schum (Dallmayr, München) und Cay Uwe Vinke (Ermuri, Detmold). Bei den ebenfalls anstehenden Neuwahlen des Beirats fiel das Votum einstimmig auf Peter Dersche (John Aylesbury, München), Alexander Eckert (Vauen, Nürnberg), Oliver Kopp (Kopp, Offenbach), Ulrich Kotschenreuther (Akra, Nürnberg) und Steffen Rinn (Don Stefano, Wettenberg). Bei den Kassenprüfern wurde Peter Hauser bestätigt und Marc Benden wurde neu gewählt.

    Inhaltlich standen auf der MUT-Tagung die Tabakprodukt-Richtlinie (TPD 2) und das geplante Volksbegehren in Nordrhein Westfalen gegen das dortige totale Rauchverbot in der Gastronomie im Mittelpunkt. MUT macht sich stark für die Wiedereinführung des bis Ende April 2013 in NRW geltenden Nichtraucher-Schutzgesetzes, erklärten Geschäftsführer Hidien und Rechtsanwalt Axel Heim, der als Berater von MUT agiert. Deshalb unterstütze MUT jede sinnvolle Aktion gegen das heutige völlige Rauchverbot in der nordrhein-westfälischen Gastronomie.

    Das Aktionsbündnis „NRW genießt“ hat eine Initiative für ein Volksbegehren gestartet. Dafür wurden 4.000 qualifizierte Stimmen gesammelt und damit die in NRW gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl von 3.000 mehr als erreicht. Für einen Volksentscheid wird die Zustimmung von zehn Prozent der Wahlberechtigten in NRW benötigt, also 1.080.000 Stimmen. Das Volksbegehren soll voraussichtlich nach den Sommerferien auf den Weg gebracht werden. Auf der MUT-Tagung, an der knapp zwei Dutzend der mehr als hundert Mitgliedsfirmen teilnahmen, wurde einstimmig beschlossen, die Initiative für ein Volksbegehren ideell und finanziell zu unterstützen.

    Zu TPD erklärte Heim, dass nach dem Votum des Ministerrats am 14. März das Thema auf EU-Ebene entschieden sei. Nun gehe es darum, bei der Umsetzung in deutsches Recht die noch verbleibenden Spielräume zu nutzen, um wirtschafts- und verbraucherfreundliche Lösungen zu erreichen.

    Eine direkte Klage gegen die Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg könnten nur Staaten anstreben, Unternehmen, Verbände oder Privatpersonen könnten den juristischen Weg nur über die nationalen gerichtlichen Instanzen beschreiten, ehe möglicherweise eine Klage in Luxemburg lande. Heim rechnet nicht damit, dass Deutschland vor den EUGH ziehen wird.

    Auch Österreich werde dies nicht tun, ist Klaus W. Fischer, Präsident des 1999 gegründeten Verbandes der Cigarren- und Pfeifenfachhändler Österreichs (VCPÖ), überzeugt.

    (DTZ 12/14)

  • Jugendliche rauchen weniger

    HEIDELBERG (DTZ/da). Deutsche Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren rauchen heute deutlich weniger als noch im Jahr 2001.

    Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg sank der Anteil rauchender Jugendlicher von 28 Prozent im Jahr 2001 auf zwölf Prozent im Jahr 2012. Als Gründe dafür nennt das Krebsforschungszentrum vor allem die deutlichen Tabaksteuererhöhungen in den Jahren 2002 bis 2005 und mehrere gesetzliche Maßnahmen, wie etwa Rauchverbote und die Anhebung des Bezugsalters.

    In den Augen der Tabakbranche haben vor allem Aufklärung und die Gesundheitserziehung bei Jugendlichen bewirkt, dass Minderjährige weniger zu Tabakprodukten greifen. Seitens der Zigaretten- und Feinschnittindustrie wird betont, dass sie den Jugendschutz sehr ernst nehmen und sich mit ihren Produkten wie auch mit ihren Marketingmaßnahmen ausschließlich an Erwachsene wenden. Die Hersteller von Zigarren und Pfeifentabak weisen darüber hinaus darauf hin, dass ihre Erzeugnisse fast ausschließlich von Personen im Alter von über 35 Jahren konsumiert werden.

    (DTZ 08/14)

  • Volksbegehren gegen NRW-Rauchverbot verschoben

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Das Volksbegehren „Nichtrauchen – Rauchen –Wahlfreiheit (NRW)“ wird verschoben. Bis zum Monatsende konnte das Aktionsbündnis „NRW genießt“ die Basisfinanzierung nicht sicherstellen.

    Der nächste Termin könnte im Sommer liegen. Bis dahin will die Initiative die „erforderlichen Geldmittel“ sammeln. „Dann wäre auch ein günstiger Zeitraum für die amtliche Listenauslegung und die freie Sammlung der Unterschriften“, sagt Christoph Lövenich, Vertrauensperson des Volksbegehrens.

    Für eine Verlegung spreche auch, so Lövenich, dass andernfalls die Unterschriftensammlung in die Sommerferien falle.

    Das Bündnis ruft weiter zur finanziellen Unterstützung für das erste Volksbegehren in NRW seit 35 Jahren auf. Inhalt der angestrebten Gesetzesänderung ist es, die von der rot-grünen Landesregierung zum 1. Mai 2013 eingeführte Verschärfung rückgängig zu machen und das alte Gesetz wieder in Kraft zu setzen.

    (DTZ 06/14)

  • Parlament präzisiert Tabakgesetz

    WIEN (DTZ/kes). Der österreichische Nationalrat schafft Klarheit: Am 29. Januar beschloss das Parlament die Gesetzesänderung des Tabakgesetzes. Damit sind die Forderungen der Nichtraucher-Lobby und die Unsicherheiten der Gastronomie vom Tisch.

    Künftig gilt, was bereits 2008 in der Novelle des Tabakgesetzes beschlossen wurde. „Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass es dem Gast zumutbar ist zum Betreten des Nichtraucherraumes durch den Raucherbereich zu gehen. Ähnlich sieht er es für den Gang zur Toilette aus“, erläutert Klaus W. Fischer, VCPÖ-Präsident und Fachhändler in Wien, auf Anfrage von DTZ. Der VCPÖ begrüßt, dass das österreichische Parlament die Wünsche von Rauchern und Nichtrauchern respektiere und jetzt Rechtssicherheit für die in Umbauten investierten 100 Millionen Euro schafft.

    In der Vergangenheit hatte es Kritik an dem Tabakgesetz gegeben. Immer wieder hatten Kritiker die Forderungen nach einem strikten Verbot ohne Wahlmöglichkeiten geäußert. Die öffentliche Debatte sowie der bereits „schwammig formulierte Gesetzestext“ (Fischer) von 2008 hat die Gastronomie verunsichert. Betroffene Wirte und Inhaber reichten Klage gegen das Gesetz ein.

    „Mit ihrem Beschluss haben die Parlamentarier jetzt festgelegt, dass der Status quo zulässig ist“, sagt Fischer, „und gleichzeitig eine langwierige juristische Auseinandersetzung verhindert.“

    Seit sechs Jahren existiert ein Rauchverbot, das „klar definierte Ausnahmeregelungen“ enthält, sagt Fischer. Bis 50 Quadratmetern kann der Wirt entscheiden, zwischen 50 und 80 Quadratmeter, sofern eine Teilung möglich ist, kann jeweils ein abgetrennter Nichtraucher- und Raucherbereich eingerichtet werden. „Die österreichische Gastronomie bietet eine ausreichende Anzahl an Nichtraucherlokalen, sowie auch Lokale für Raucher und gemischte Varianten. Dies schafft eine Wahlfreiheit für alle Gäste, die nicht wieder abgeschafft werden darf“, betont der VCPÖ-Präsident.

    (DTZ 06/14)

  • Prozess um elektrische Zigarette

    OELDE/MINDEN (DTZ/red/kes). Fallen elektrische Zigaretten unter das NRW-Nichtraucherschutzgesetz? Diese Frage wird das Verwaltungsgericht in Minden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2014 klären. Damit steht der Konsum von e-Zigaretten in Gaststätten, in Spielhallen und anderen öffentlichen Gebäuden in Nordrhein-Westfalen auf dem Prüfstand.

    Bisher gibt es keine rechtskräftige Aussage zu diesem Thema. Aktuell wird ein vergleichbarer Fall vor dem Verwaltungsgericht in Köln verhandelt. Hier klagen Gastwirte gegen ein Verbot von e-Zigaretten. Man beobachte den Kölner Prozess, sagt ein Sprecher des Gerichts in Minden auf Anfrage der Tabak Zeitung.

    In Minden stehen die Stadt Rheda-Wiedenbrück als Kläger und die Gebrüder Gauselmann Oelde GmbH als Beklagte vor Gericht. Die Kommune hatte den Automatenaufsteller zur Durchsetzung des NRW-Rauchverbots von e-Zigaretten in seinen Spielhallen aufgefordert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette bei der Tabak verbrannt wird, sieht man bei Gauselmann für die elektrische Zigarette keinen Handlungsbedarf, da hier eine Flüssigkeit verdampfe. „Bei einer e-Zigarette entsteht kein richtiger Qualm“, sagt Mario Hoffmeister, Sprecher der Gauselmann AG gegenüber den Medien.

    Die rot-grüne Landesregierung hatte das Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen zum 1. Mai 2013 verschärft und damit beispielsweise abgetrennt Raucherräume ausgeschlossen. Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) vertritt Medieninformationen zufolge den Standpunkt, dass das gesetzlich Rauchverbot auch für e-Zigaretten gilt.

    (DTZ 04/14)

  • Rauchverbot: hohe Verluste

    ESSEN (DTZ/red). Das seit 1. Mai 2013 geltende totale Rauchverbot in der nordrhein-westfälischen Gastronomie stößt den Wirten bitter auf. Sie klagen über kräftige Umsatzeinbußen.

    Laut Angaben des nordrhein-westfälischen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga verzeichneten 81 Prozent der Schankbetriebe Umsatzeinbußen. Bei über der Hälfte davon gingen die Einnahmen sogar um mehr als 30 Prozent zurück, berichtet die „Neue Ruhr Zeitung“. „Der angekündigte Ansturm neuer Nichtrauchergruppen ist weitestgehend ausgeblieben“, stellt NRW-Dehoga-Hauptgeschäftsführer Klaus Hübenthal fest.

    (DTZ 04/14)

  • New York verbietet e-Zigaretten

    NEW YORK CITY (DTZ/red). Die Stadtverwaltung von New York City verbietet den Konsum von elektronischen Zigaretten in Restaurants, Bürogebäuden und öffentlichen Orten.

    Damit wird das bisherige Rauchverbot künftig auch auf die e-Zigarette ausgeweitet. Die Verordnung für die elektronische Variante tritt Medienberichten zufolge in vier Monaten in Kraft.

    (DTZ 02/14)

  • TPD hat 2014 noch keine Auswirkungen auf den Markt

    BONN (DTZ/red). „Auch wenn das Jahr 2013 von eher negativen Absatzentwicklungen und unerfreulichen Ereignissen rund um die EU-Tabakproduktrichtlinie geprägt waren, schauen der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) und seine Mitglieder vorsichtig optimistisch in das Jahr 2014“, sagt Bodo Mehrlein.

    Der BdZ-Geschäftsführer wagt einen Ausblick auf das, was auf die Branche im neuen Jahr zukommen kann.

    Die Tätigkeiten des BdZ waren in zurückliegenden Jahren und besonders im Jahr 2013 durch das Gesetzgebungsverfahren rund um die EU-Tabakproduktrichtlinie geprägt. Welche Auswirkungen dieser Gesetzestext auf die Branche der Zigarrenindustrie und auch auf das zukünftige Angebot für die Konsumenten haben wird, kann erst bewertet werden, wenn der endgültige Text der Richtlinie und auch deren nationale Umsetzung in deutsches Recht vorliegen. „Aufgrund der Umsetzungs- und Übergangsfristen wird die Tabakproduktrichtlinie im Jahr 2014 noch keinen Einfluss auf den Tabakmarkt haben“, ist Mehrlein überzeugt. Für die weitere Zukunft sei allerdings sicher, dass diese Richtlinie einen großen Einfluss auf die mittelständischen Unternehmen der Zigarrenindustrie haben werde, da diese durch die hohen finanziellen Belastungen aus den Regelungen rund um die Rückverfolgbarkeit der Produkte und für die Analyse der Inhaltsstoffe und Emissionen überproportional belastet würden.

    Im Hinblick auf die Nachfrage nach Zigarren und Zigarillos erklärt Mehrlein: „Nachdem das Jahr 2013 für Großteile der Tabakbranche, aber auch für die Zigarrenindustrie ein eher schlechtes Absatzjahr war, gehen wir für das Jahr 2014 von einer stabilen Entwicklung aus. Das Jahr 2013 war durch eine längere Grippewelle, schlechtes Wetter im Frühling und das neue, absolute Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen geprägt. Es ist unsere Erfahrung, dass Rauchverbote in der Gastronomie meist zu negativen Absatzentwicklungen bei Zigarren führen, da der Genießer von Zigarren diese nicht, mal eben vor der Türe’ raucht.“

    Wie der BdZ-Geschäftsführer weiter ausführt, müssen die Ziele des Bundesverbandes der Zigarrenindustrie für das Kalenderjahr 2014 nicht neu formuliert werden. Mehrlein: „Wir sehen unsere Aufgabe darin, die besondere Position des Nischen- und Genussproduktes Zigarre im Dialog mit der Öffentlichkeit zu erklären. Bei Zigarren und Zigarillos handelt es sich um Produkte die von älteren meist männlichen Konsumenten gelegentlich oder nur zu besonderen Anlässen genossen werden. Dieses Argument, welches sich auch statistisch belegen lässt, wurde auch zuletzt von der EU-Kommission bei der Erstellung der Tabakproduktrichtlinie so gesehen.“

    Abschließend erklärt der BdZ-Geschäftsführer: „Natürlich ist es uns nicht möglich, die exakte Entwicklung für das Kalenderjahr 2014 vorherzusagen, aber wir sind davon überzeugt, dass es immer einen Kreis von Konsumenten geben wird, für den der Moment der Ruhe und des Genusses auch von einer Zigarre oder von einem Zigarillo begleitet wird.“

    (DTZ 02/14)

  • Geldstrafen für Raucher

    MOSKAU (DTZ/red). Sechs Monate nach Einführung des Rauchverbots, werden Bußgelder für das Rauchen an öffentlichen Orten und den Verkauf an Minderjährige in Russland eingeführt.

    Zwischen umgerechnet 35 und 119 Euro sind seit Freitag fällig, wenn im Umkreis von 15 Meter an Bushaltestellen, Bahnhöfen und Spielplätzen geraucht wird oder Tabakprodukte an Minderjährige verkauft werden.

    (DTZ 47/13)

  • Österreich: Steiermark fordert allgemeines Rauchverbot

    WIEN (DTZ/red). In Österreich steht erneut das Rauchverbot auf dem Prüfstand. Politiker aus der Steiermark fordern ein Ende der Wahlfreiheit für die Gastronomie.

    Die steirischen Politiker Hermann Schützenhöfer (ÖVP) und Markus Zelisko (SPÖ) wollen das „generelle Rauchverbot“ für Österreich ohne Ausnahmen. Ein Streitpunkt dabei ist insbesondere die Gastronomie. Dagegen lehnt die Wirtschaftskammer Österreichs (WKÖ) weitere Nachbesserungen am Tabakgesetz strikt ab.

    Bisher bestimmen die Größe des Lokals und die Anzahl der Räume, wie der Wirt sich entscheidet. Unter 50 Quadratmetern kann er wählen. Bei mehreren Räumen ist der größere für Nichtraucher bestimmt.

    In diesem Zusammenhang hat die Gastronomie mittlerweile 96 Millionen Euro in Umbaumaßnahmen für den gesetzlichen Nichtraucherschutz investiert, betont Helmut Hinterleitner, Obmann Gastronomie in der WKÖ in der Online-Ausgabe der österreichischen „Kronen Zeitung“. Der Gesetzgeber habe bereits eine klare Regelung getroffen, zu der er sich bekennen muss.

    (DTZ 47/13)