Schlagwort: Gastronomie

  • Experte: E-Zigaretten unterliegen nicht NRW-Gastrorauchverboten

    DÜSSELDORF (DTZ/fok). Rund zwei Wochen nach dem Beschluss des NRW-Landtags mit Mehrheit von Grün-Rot, das bestehende Nichtraucherschutzgesetz deutlich zu verschärfen und auch für Gastronomie, Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen ein totales Rauchverbot ohne Ausnahmen ab 1. Mai 2013 auszusprechen, ist im größten deutschen Bundesland die Empörungswelle noch nicht abgeklungen.

    In der Presselandschaft überwiegen derzeit die kritischen Stimmen, die die Aussperrung der Raucher und die Existenznöte der Wirte beklagen. Unvergessen auch die 18 abstimmungsentscheidenden SPD-Abgeordneten, die nach dem Wahlgang bekannten, sie hätten zwar für die Gesetzesverschärfung gestimmt, dies decke sich aber nicht mit ihrer persönlichen Meinung, ihre Abstimmung ist also nicht kraft individueller Überzeugung sondern nur kraft parteipolitischem Herdentrieb, sprich Fraktionszwang erfolgt.

    Auch die Interpretation des neuen Gesetzes birgt überraschende Momente. So ließ die in dieser Sache federführende Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) nach der Verabschiedung des Gesetzes verkünden, das Gastrorauchverbot beinhalte auch den Gebrauch von E-Zigaretten. Doch aufmerksame Beobachter aus diesem Geschäftsfeld stellten kurz darauf fest, dass das neue Nichtraucherschutzgesetz diese Aussage nicht abdeckt. Dort sind E-Zigaretten nicht genannt, und ob der Gebrauch von E-Zigaretten als Rauchen zu bezeichnen ist, dafür existiert kein juristisches Indiz. Lediglich in der Begründung des Gesetzentwurfs hatte das Gesundheitsministerium den Gebrauch von E-Zigaretten neben dem von Tabakprodukten und Shishas aufgeführt, für die das Gesetz gelte.

    Die Begründung ist jedoch nicht Teil des beschlossenen Gesetzes. Steffens hatte schon in der Vergangenheit wiederholt den Konfrontationskurs in Sachen E-Zigarette gesucht, zuletzt, indem sie ein von ihr in Auftrag gegebenes und aus Steuermitteln finanziertes Gutachten über die Zulässigkeit des freien Verkaufs von E-Zigaretten ein Jahr lang in den Schubladen schmoren ließ, weil es zu einem anderen Ergebnis als sie selbst und ihr Ministerium gekommen war. Erst die Anfrage eines Piraten-Abgeordneten hatte dies zu Tag gebracht.

    „Das Nichtraucherschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen, das am 1. Mai 2013 in Kraft tritt, erweitert den örtlichen Anwendungsbereich des Rauchverbots, definiert aber den Vorgang des Rauchens nicht neu,“ stellt jedenfalls ein juristischer Fachexperte auf Anfrage des Verbandes des e-Zigarettenhandels fest.
    Was Rauchen ist, sei weder in der bisherigen noch in der neuen Gesetzesfassung definiert. Nach der einzigen dazu vorliegenden Stimme in den Kommentaren (Rathke/Zipfel Lebensmittelrecht 2012, VTabakG § 3 Rn. 8) verstehe man unter Rauchen die Erzeugung von Rauch durch eine Pyrolyse. Elektrisch erzeugter Nikotindampf entstehe nicht durch einen Verbrennungsprozess und sei deshalb kein Rauchen im Wortsinne. Folge man dem, sei die E-Zigarette von der Neuregelung nicht erfasst.

    (DTZ 50/12)

  • FDP sammelt 10.000 Unterschriften gegen NRW-Rauchverbot

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Die Zeit wird knapp, doch die FDP lässt nicht locker. Mit 10.000 Unterschriften protestieren die Liberalen kurz vor der Abstimmung im Landtag gegen eine Verschärfung des aktuellen Nichtraucherschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen.

    Wenn die Abgeordneten in Düsseldorf am Donnerstag, den 29. November zu Punkt 4 der Tagesordnung kommen, beschäftigen sie sich in zweiter Lesung mit der Gesetzesänderung zum Rauchverbot. Trotz zahlreicher Proteste scheint eine Beschlussfassung im Sinne der rot-grünen Landesregierung unausweichlich, die ein striktes Rauchverbot ohne Ausnahme für die Gastronomie wünscht.

    Die FDP bleibt bei ihrem Nein zur Gesetzesänderung. Die gesammelten Unterschriften und Protestmails gegen das Vorhaben der Landesregierung seien ein „klares Signal“ gegen das „Bevormundungsgesetz“, zitiert der „Kölner Stadt-Anzeiger“ FDP-Generalsekretär Marco Buschmann. Bereits jetzt seien 80 Prozent der Gastronomie in NRW rauchfrei und in öffentlichen Gebäuden gelte ein Rauchverbot, heißt es. Wo Wohlfreiheit möglich sei, soll es sie auch geben, sagt Buschmann.

    (DTZ 48/12)

  • Wenig Verständnis für raucherfreundliche Basis

    MÜNSTER (DTZ/fok). Die Chancen für eine moderate Lösung bei der Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen stehen schlecht.

    Auf dem SPD-Parteitag in Münster am vergangenen Wochenende gab es zwar etliche Anträge von einzelnen Ortsvereinen z.B. aus Dortmund, Essen und Köln, den vom Koalitionspartner Die Grünen initiierten und vom Kabinett beschlossenen rigiden Gesetzentwurf wieder etwas zu entschärfen.

    Doch die Parteitagsmehrheit hörte nicht auf die murrende Basis, sondern schloss sich dem Votum von Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin und auf dem Parteitag mit 99 Prozent der Stimmen wiedergewählte SPD-Landsvorsitzende, an, die frühzeitig auf den von der grünen Gesundheitsministerin Barbara Steffens vorgegebenen Kurs eines generellen Rauchverbots in der Gastronomie eingebogen war.

    All die Argumente, dass hier eine gewachsene Kneipenkultur ohne Not zerstört wird und viele Eckkneipen durch Rauchverbote zur Schließung gezwungen sein werden, verhallten. Künftig wird es voraussichtlich weder Wahlfreiheit für die Betreiber kleinflächiger Eckkneipen noch getrennte Raucherräume mehr geben.

    Auch von Übergangsfristen für Gastronomen, die für die Raumtrennung investiert hatten, war nicht mehr die Rede. Ob „private geschlossene Gesellschaften“ vom Rauchverbot in Kneipen ausgeschlossen werden, soll die Fraktion nochmals rechtlich prüfen lassen, doch dürfte sicher sein, dass es sich dabei nicht um die bereits gerichtlich untersagten Raucherclubs handeln wird.

    Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen in Festzelten, die von Schützen und Karnevalsvereinen gefordert worden waren, werden lediglich dann eine Chance eingeräumt, wenn nicht gegen baurechtliche oder jugendschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wird. Nach der jetzt von der SPD mitgetragenen „grünen Linie“ kann als ausgeschlossen gelten, dass von dieser Seite der Vorschlag eines Volksentscheids in der strittigen Frage des Gastrorauchverbots unterstützt wird.

    (DTZ 40/12)

  • Hamburg raucht wieder

    HAMBURG (DTZ/red). Seit 1. September darf in der Hamburger Gastronomie wieder geraucht werden.

    Die neue Verordnung gestattet den Gaststätten und Restaurants der Hansestadt Raucherräume einzurichten, wenn sie bestimmte Auflagen erfüllen, berichtet das „Hamburger Abendblatt“.

    Dem Hotel- und Gaststättenverband des Stadtstaates geht dies nicht weit genug. „Der Gastronom sollte selbst entscheiden können, ob er Raucher zulässt oder nicht“, zitiert die Tageszeitung den Verbandsvorsitzenden Gregor Maihöfer. Zurzeit sei die Bereitschaft in entsprechende Räumlichkeiten zu investieren nicht vorhanden, weiß er.

    Wie genau die Raucherzimmer auszusehen haben, ist offen. Maihöfer rechnet mit einer genauen Definition der Auflagen erst Mitte September.

    (DTZ 36/12)

  • Casa del Habano in Nürnberg

    NÜRNBERG (DTZ/fh). Christine Klever hat viel Herzblut in ihre 2006 eröffnete Casa del Habano gesteckt. Doch dann kam vor zwei Jahren nach der Volksabstimmung das totale Rauchverbot für die Gastronomie in Bayern und Christine Klever musste die Bar schließen. „Ich musste nicht nur Mitarbeiter entlassen, sondern hatte auch immense Umsatzverluste, die wiederum einer großen Investitionssumme gegenüberstanden. Wirtschaftlich ließ sich das nicht mehr rechnen, so dass ich den schweren Entschluss gefasst habe, das Geschäft zu verkaufen.“ [p][/p]
    Der Käufer des Geschäfts ist der bekannte Nürnberger Fachhändler Friedmar Müller, der mit seinem Unternehmen Michel-Zigarren im Nürnberger Hauptbahnhof sechs Geschäfte betreibt. Er ist sowohl Habanos-Specialist als auch Davidoff-Depositär. „Ich freue mich sehr, dass Frau Klever mir das Vertrauen schenkt, ihr Geschäft in ihrem Sinn fortzuführen“, kommentierte Friedmar Müller den Kauf. Die Übergabe des Geschäfts findet am 1. Oktober statt. [p][/p]
    DTZ 32/12

  • Erste Lesung des NRSG im NRW-Landtag

    DÜSSELDORF (DTZ/pnf). Am Mittwoch dieser Woche findet im nordrhein-westfälischen Landtag die erste Lesung des geänderten Nichtraucherschutzgesetzes statt.

    Der Gesetzentwurf sieht ein ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie sowie in öffentlichen Einrichtungen (hier mit wenigen Ausnahmen z.B. in stationären Einrichtungen) vor. CDU und FDP hatten bereits im Vorfeld teils heftige Kritik an dem neuen Gesetzentwurf geäußert. Inzwischen hat sich auch die Piratenpartei dem Protest angeschlossen.

    „Wir lehnen es ab, dass SPD und Grüne derart tief in die Privatsphäre der Bürger und in die wirtschaftliche Entfaltungsfreiheit von Gastronomen eingreifen können, zitiert die „Rheinische Post“ den Sprecher des Arbeitskreises Drogenpolitik NRW der Piraten, Andreas Rhode. Die Partei wendet sich auch dagegen, dass E-Zigaretten unter die Nichtraucherschutzbestimmungen fallen sollen.

    (DTZ 27/12)

  • Ukraine soll rauchfrei spielen

    KIEW (DTZ/red). Das ukrainische Parlament hat das Rauchverbot kurz vor der Fußball-EM ausgedehnt.

    Der Tabakkonsum ist künftig in Restaurant, Cafés, Sportstätten, öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bushaltestellen und in öffentlichen Gebäuden komplett verboten.

    Bisher war das Rauchen Medienberichten zufolge in Krankenhäusern und Schulen untersagt. Demgegenüber konnte die Gastronomie abgetrennte Raucherzimmer ihren Gästen anbieten. Bei Zuwiderhandlung müssen zwischen 99 und 989 Euro gezahlt werden.

    Ausnahmen gelten für Unternehmen, Hotels, Flughäfen und Bahnhöfen. Dabei darf der jeweilige Raucherbereich nur zehn Prozent der Gesamtfläche betragen und muss speziell Lüftungsanlage vorweisen.

    (DTZ 22/12)

  • Raucher willkommen

    HAMBURG (DTZ/red). In Hamburg stimmt die Bürgerschaft am 23. Mai über ein raucherfreundliches Gastronomie-Konzept. Ein generelles Rauchverbot für Kneipen und Restaurants ist vom Tisch.

    Seit Anfang dieser Woche liegt Medieninformationen zufolge das novellierte „Passivraucherschutzgesetz“ auf dem Tisch, das die Einrichtung von Raucherräumen in Restaurants wieder vorsieht.

    Bei Schank- und Speisegaststätten, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, soll es eine differenzierte Regelung geben: Werden Speisen serviert, darf nicht geraucht werden; in sogenannten klassischen Eckkneipen kann der Wirt selbst entscheiden, ob er rauchende Gäste begrüßen will, oder nicht.

    Ausnahmen soll es für Krankenhäuser und Gefängnisse geben, in denen die Menschen keine Alternative zum Rauchen im Innenraum haben.

    Damit reagiert die alleinregierende SPD auf ein von der Betreiberin einer Autobahn-Gaststätte erstrittenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Ungleichbehandlung von Restaurants und Schankwirtschaften als verfassungswidrig eingestuft hatte. Sie stellt sich gleichzeitig gegen die eigene Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, die sich Ende Februar für ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten ausgesprochen hatte.

    Ähnlich wie Prüfer-Storcks plädieren auch die Grünen und die Linke in der Bürgerschaft für ein absolutes Rauchverbot.

    (DTZ 20/12)

  • Wahlkampfthema: Gegen totales Rauchverbot in der Gastronomie

    ESSEN (DTZ/red). In Essen fordert nun nach CDU und FDP auch der SPD-Ortsverein Margarethenhöhe die Beibehaltung von Raucherkneipen und spricht sich somit gegen ein Totalverbot aus. Am 21. April wird der Unterbezirksparteitag entscheiden, wie die SPD in Essen weiter mit dem „Schutz der Raucher“ verfahren will. [p][/p]Nach einer Forsa-Umfrage finden drei Viertel der Befragten, die Entscheidungshoheit solle auch weiterhin bei den Wirten selbst bleiben und nicht durch den Staat reguliert werden.[p][/p]
    (DTZ 15/12)

  • Gastroregelungen: Was passiert in NRW und im Saarland?

    DÜSSELDORF/SAARBRÜCKEN (DTZ/pnf). In zwei Bundesländern stehen demnächst vorgezogene Landtagswahlen an: Am 25. März im Saarland und am 13. Mai in Nordrhein-Westfalen.

    War es im Saarland die tiefe Zerstrittenheit der beteiligten Parteien und Personen, die die Regierungskoalition platzen ließ, verursachte die Ablehnung eines Teiletats durch das Landesparlament das Ende der rot-grünen Minderheitsregierung in NRW. In beiden Ländern wurde und wird das Thema Rauchverbot in der Gastronomie heiß diskutiert, allerdings mit unterschiedlicher Stoßrichtung.

    Im Saarland geht es um eine mögliche Lockerung des derzeit rigorosen Gastrorauchverbots ohne Ausnahmen, das die Grünen nach der Wahl 2009 durchgedrückt hatten, wobei ihr Koalitionspartner CDU und FDP nicht gerade einen souveränen Eindruck gemacht hatten. Nach derzeitigem Stand wollen die FDP und die Linke, die unter Oskar Lafontaine im Saarland durchaus eine Macht ist, die Regelung auf jeden Fall liberalisieren. Die CDU und die Piraten wollen sich in dieser Thematik nicht festlegen und die SPD setzt sich für einen Bürgerentscheid ein, der klären soll, ob künftig in Nebenräumen und Eckkneipen das Rauchen wieder erlaubt wird.

    Aktuelle Prognosen rechne mit einem Kopf-an-Kopf-Rennen von CDU und SPD und einer großen Koalition.
    Auch in Nordrhein-Westfalen waren es die Grünen, die einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Gastronomieregelung mit ausnahmslosem Rauchverbot bis zum Kabinettsbeschluss durchpaukten; die jetzige Neuwahl des Parlaments stoppte das Vorhaben. Doch gilt als sicher, dass in Falle einer künftigen Regierungsbeteiligung der Grünen das Thema sofort wieder aufgegriffen wird. CDU und FDP haben sich klar gegen eine Änderung des derzeitigen Gesetzes mit seinen Ausnahmen ausgesprochen. Bei der SPD gibt es an der Basis etlicher Ortsvereine Protest gegen das von der SPD-Spitze favorisierte totale Gastrorauchverbot.

    Aktuelle Wahlprognosen sehen in NRW eine absolute Mehrheit für Rot-Grün, die Hoffnung würde in diesem Fall also vor allem auf der verbotskritischen SPD-Basis liegen.

    (DTZ 12/12)