Schlagwort: Tabakwerbung

  • Noch kein Werbeverbot

    BERLIN // Das Verbot von Tabakwerbung im Außenbereich ist vom Tisch – zumindest vorerst. Das haben Unionspolitiker auf der Jahrestagung des Markenverbandes bestätigt.

    Demnach wird das Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet. Das schreibt die „Lebensmittel Zeitung“. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte bislang darauf gedrungen, den Entwurf möglichst rasch durchs Gesetzgebungsverfahren zu bringen. Damit sollte die Situation in Deutschland an die in anderen Ländern der Europäischen Union angeglichen werden. Dem Entwurf zufolge soll von 2020 an die Werbung auf Plakaten und Litfaßsäulen verboten werden – auch für E-Zigaretten.

    CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer betonte, es sei „gut, dass das Verbot nicht kommt“. Auch sein CDU-Amtskollege Peter Tauber machte deutlich, dass es keine neuen Werbeverbote geben solle. Dies habe seine Partei beschlossen.

    Ganz ähnlich äußerte sich Christian Flisek, der für die SPD im Bundestag sitzt. Er sagte, seiner Meinung nach dürfe es keine weiteren Verbote geben. Aber: Am 25. Juni kommen die SPD-Mitglieder in Dortmund zu ihrem Wahl-Parteitag zusammen; dort könne die Position sich im Rahmen des kommenden Regierungsprogramms ändern.

    Michael Kellner von den Grünen sieht dagegen Handlungsbedarf: „Ich bin für ein Verbot von Tabakwerbung im öffentlichen Raum“, führte er aus. Der Politische Geschäftsführer der Partei kritisierte, dass Deutschland in diesem Punkt nun zusammen mit Bulgarien Schlusslicht in der EU sei.

    Pragmatisch zeigte sich dagegen Nicola Beer, Generalsekretärin der FDP: „Was konsumiert werden darf, sollte auch beworben werden dürfen.“

    red

    (DTZ 23/17)

  • Schweizer Debatte um neutrale „Päckli“

    BERN // Australien wird gern zitiert, wenn das Thema standardisierte Zigarettenpackungen ansteht: So in Irland und in Frankreich. Jetzt trommeln auch Gesundheitspolitiker quer durch alle Parteien in der Schweiz für das Plain Packaging (deutsch: Einheitspackung).

    Auf dem fünften Kontinent werden seit knapp zwei Jahren Zigaretten nur noch in einheitlicher olivfarbener Verpackung, ohne Markenlogo und mit großen Bild- und Textwarnhinweisen verkauft. Ein Szenario, das sich Tabakgegner auch in der Eidgenossenschaft wünschen, berichtet das Schweizer Online-Magazin „20 Minuten“.

    „Die Schweiz ist in Sachen Tabakwerbung noch viel zu liberal“, findet etwa Nationalrätin Maja Ingold. Die Politikerin ist Mitglied der Evangelische Volkspartei (EVP) und sitzt in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Sie glaubt, dass nur neutrale „Päckli“ junge Konsumenten vom Rauchen abhalte. Ihre Kollegin Bea Heim unterstützt diese Idee. Allerdings will die sozialdemokratische Nationalrätin dies nur unterstützen, falls die Erfahrungen in Australien und Frankreich zeigen, dass die Raucherzahlen dort tatsächlich zurückgehen.

    Ein Gegner der neutralen „Zigarettenpäckli“ ist Sebastian Frehner. Er sitzt für die Schweizer Volkspartei in der Bundesversammlung. Frehner geht das Vorhaben zu weit; stattdessen betont er die Eigenverantwortung der Konsumenten und die „unternehmerische Freiheit der Tabakproduzenten“. Auch für die grüne Nationalrätin und Ärztin Yvonne Gilli ist Plain Packaging keine Option für die Schweiz. „Eine derart starke Regulierung macht keinen Sinn“, wird sie in „20 Minuten“ zitiert.
    red

    (DTZ 40/14)

  • Striktes Anti-Tabak-Gesetz tritt in Russland in Kraft

    MOSKAU (DTZ/red). In Russland ist Anfang Juni ein striktes Anti-Tabak-Gesetz in Kraft getreten, das das Rauchen auf öffentlichen Plätzen, in der Gastronomie, am Arbeitsplatz verbietet.

    Darüber hinaus ist die Darstellung des Rauchens auch in Filmen und Theaterstücken verboten, sofern es nicht „untrennbarer Bestandteil der künstlerischen Handlung“ ist, berichtet „Der Westen“. Weiterhin ist Tabakwerbung aus der Öffentlichkeit künftig verbannt. Bei Verstößen werden Geldbußen für Privatpersonen von umgerechnet rund 105 Euro und für Unternehmen etwa 3.150 Euro fällig.

    Das Gesetz wurde bereits 2013 im Parlament verabschiedet, allerdings mit verschiedenen Übergangsfristen, die nun abliefen, sodass die Regelung erst jetzt vollständig in Kraft tritt.

    Experten bezweifeln Medienberichten zufolge die Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen.

    (DTZ 23/14)

  • Piraten wollen Tabakwerbung entern

    ULM (DTZ/fh). Wie auch bei anderen bundespolitischen Themen zeigen sich die Piraten nicht einheitlich. Sie verweisen zum Beispiel auf ihr Engagement in NRW gegen das Nichtraucherschutzgesetz: „Das neue Nichtraucherschutzgesetz ist ein Paradebeispiel, wie die rot-grüne Landesregierung die Menschen in NRW bevormundet.“ [p][/p]Und führen aber weiter aus: „Zum Nichtrauchergesetz gibt es bei den Piraten eine lebhafte Diskussion und sehr unterschiedliche Meinungen. Die bisher beschlossenen Positionen drücken jedoch klar den Wunsch nach einem gesellschaftlichen Konsens aus.“ Erfreulich ist die Piraten-Meinung zu Bildwarnhinweisen: „Es gibt keine Forderung der Piraten nach Bildwarnhinweisen auf Verpackungen von Tabakprodukten.“ Allerdings fordern die Piraten „ein allgemeines Werbeverbot für alle Drogen“ und beziehen hier auch „Tabak und Nikotin“ mit ein.[p][/p]
    DTZ 33/13

  • „Kampf gegen geplante Überregulierung“

    Display ban: TMCC Germany forciert Klageverfahren in Großbritannien

    BADEN BADEN (DTZ/pi). Das Thema Display ban ist europaweit ein heißes Eisen. In Großbritannien hat die inzwischen abgelöste Labour-Regierung ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, dass mittlerweile von der neuen Regierungskoalition aus Tories und Liberalen jedoch wieder in Frage gestellt wird. Tabakwarenhersteller haben Klagen gegen das Gesetz eingebracht. Hierzu erreichte die DTZ ein Beitrag von Lutz Weidensdörfer, Geschäftsführer TMCC GmbH Germany, den wir im Folgenden veröffentlichen:

    „Neben British American Tobacco UK Ltd, klagt auch TMCC Germany gegen das quasi totale Verbot des Displays von Tabakprodukten am Point of Sale von dem die Mehrheit der Verkaufsgeschäfte in England betroffen sein wird. Das Verbot ergibt sich aus Sektion 21 des Health Act 2009, den Regelungen zur Tabakwerbung und Promotion (Display regulations) und anderen spezialgesetzlichen Regelungen, die zusammengefasst als „Display ban“, also Display-Verbot bezeichnet werden.

    Das Display ban verbietet die Zurschaustellung, bzw. Präsentation von Tabakprodukten in England, Wales und Nordirland. Ab dem 1. Oktober 2011 gilt dies für Geschäfte mit mehr als 280 Quadratmetern Fläche und ab dem 1. Oktober 2013 auch in den übrigen Geschäften. Nur geringfügige Ausnahmen in der Präsentation sind möglich. Die Ausnahmen können jedoch nur als homöopathisch bezeichnet werden.

    Winzige Präsentationsfläche
    Eine Präsentation von Tabakprodukten soll beispielsweise nur dann möglich sein, wenn ein volljähriger Kunde explizit danach fragt, bzw. weitergehende Informationen haben möchte. Nur eine kleine Präsentationsfläche von bis zu 0,75 Quadratmetern ist erlaubt. Die Informationen, die auf dieser Präsentationsfläche erscheinen dürfen, sind auch beschränkt. Lediglich in einer höchsten vier Millimeter hohen schwarzen Schrifttype und auf einer weißen Fläche von maximal neun Quadratzentimetern dürfen ausschließlich Markenname und Packungsinhalt angegeben werden. Markenlogos, Slogans, Farben, Symbole in jedweder Form sind verboten.

    Die Folgen dieser prohibitiven Regulierung sind offensichtlich. Insbesondere kleine Geschäfte, die auf die schnell kaufende Laufkundschaft ausgerichtet sind, werden Einbußen bis zur Geschäftseinstellung erleiden, da der Kunde nicht weiß, ob seine Marke vorrätig ist.

    Auch für die Hersteller ist diese Verbotspolitik katastrophal, da Einführungen neuer Marken praktisch nahezu unmöglich werden. Dies gilt natürlich erst Recht für Hersteller, die gerade beginnen ihre Exportaktivitäten zu entfalten.

    Regelung macht Markteintritt zwecklos
    Dies war auch der Grund, dass sich die TMCC dazu entschlossen hat, das Klageverfahren zu forcieren. Die geplante Einführung der Zigaretten Skavenbeck in England, deren Marketingkonzept auch die sichtbare Kommunikation über die Farben ist, diese Sichtbarkeit dem Verbraucher zu vermitteln, würde bei der Umsetzung einer solchen Regelung zwecklos sein. Besonders der Slogan von Skavenbeck „colours of communication“ steht damit als Sinnbild für den Kampf gegen die geplante Überregulierung.

    Es ist nicht nachvollziehbar, wie das Gesetzesvorhaben mit den Grundsätzen des freien Wettbewerbs, insbesondere den europarechtlichen Grundsatz des freien Warenverkehrs zu vereinbaren ist. Ist es nicht die EU, die sich die Erhöhung des Wettbewerbs auf die Fahne geschrieben hat? Durch die in England vorgesehene Regelung wird dies ins Gegenteil verkehrt. Markenvielfalt, die damit verbundenen Eigentumsrechte der Hersteller und das Recht des Verbrauchers auf Produktvielfalt werden konterkariert.

    „Na dann … Prost Mahlzeit!“
    Wie grotesk diese Regelungen sind, zeigt folgender Vergleich: Stellen Sie sich vor, es wird ein neuer Whiskey oder ein neues Bier auf dem deutschen Markt eingeführt, nur: Der Hersteller und der Handel dürfen das Produkt gar nicht zeigen oder in jedweder Form bewerben. Na dann … Prost Mahlzeit!

    So ruhen die Hoffnungen darauf, dass nicht nur das Klageverfahren Erfolg hat, sondern auch die deutsche Regierung im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ihre Bedenken hinsichtlich der Wettbewerbsbeschränkungen zum Ausdruck bringt.“

    (DTZ 29/10)