Schlagwort: Tabakerzeugnisse

  • EU-Befragung zu Verbrauchssteuern

    BRÜSSEL // Seit Mitte November läuft eine öffentliche Anhörung der EU-Kommission zur Richtlinie 2011/64/EU. Damit regelt die EU Verbrauchssteuern auf Tabakerzeugnisse.

    Hintergrund der noch bis zum 16. Februar laufenden öffentlichen Befragung sind unter anderem die Einführung von Verbrauchssteuern auf neue Warengruppen, etwa E-Zigaretten, aber auch eventuelle Veränderungen, unter anderem der Steuerstrukturen, zum Beispiel bei Rauchtabak und Zigarillos (siehe auch Seite 1 der Print-Ausgabe 47/2016 der Tabak Zeitung vom 25. November unter der Überschrift „Brüssel berät wieder“).

    „Alle unmittelbar Betroffenen sollten sich mit ihrem Fachwissen an dieser für die gesamte Branche wichtigen öffentlichen Anhörung beteiligen“, empfiehlt Horst Goetschel, Vorsitzender und Geschäftsführer von MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft). Und er erläutert: „Die Ergebnisse dieser Befragung werden zu einer Weichenstellung für die zukünftige Besteuerung traditioneller und, neuer Tabakerzeugnisse´ in der EU führen.“

    Wie Goetschel weiter erklärt, wird auch MUT in Absprache mit anderen Verbänden der Tabakwirtschaft an der Befragung teilnehmen.

    [link|https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/Tobacco_excise ]Hier[/link] geht es zur Befragung. da
    (DTZ 50/16)

  • Landgericht: E-Zigaretten sind keine Medikamente

    FRANKFURT (DTZ/fok). In einem viel beachtete Urteil hat das Landgericht Frankfurt eine Entscheidung in Sachen E-Zigaretten getroffen, die schon fast ein bisschen kurios erscheint. Denn der angeklagte Geschäftsmann, der versucht hatte, nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten aus China einzuführen, wurde zwar zu einer Geldstrafe von 8100 Euro verurteilt. Doch dies erfolgte nicht wegen des von der Staatsanwaltschaft vermuteten „illegalen Handels mit einem nicht zugelassenen Arzneimittel“, sondern weil das Gericht einen Verstoß gegen das Tabakgesetz sah. [p][/p]Grundsätzlich seien nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten Tabakerzeugnisse, weil ihre Wirkstoffe einem Gutachten zufolge aus der Tabakpflanze stammten und nicht synthetisch hergestellt worden waren. Der Handel mit diesen Produkten sei aber deshalb nicht erlaubt, weil sie unzulässige Zusatzstoffe enthielten. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatanwaltschaft als auch der beklagte Händler erwägen, ob sie gegen das Urteil in Revision vor den Bundesgerichtshof gehen.[p][/p]
    DTZ 26/13

  • Australiens Gruselkabinett

    SYDNEY (DTZ/red). Seit 1. Dezember ist das weltweit härteste Rauchverbot in Australien in Kraft. Olivfarbene Einheitsverpackungen und schockierende Bilder sollen Raucher abschrecken. Hinzukommt der Preis von umgerechnet 14 Euro pro Zigarettenpackung.

    Für Beobachter scheint klar, dass die Bilder ihre Wirkung tun. Die neuen Schachteln sind alles andere als attraktive Blickfänge. Bei der Befragung von Fachhändlern stellt sich heraus, dass die Konsumenten verärgert bis verstört auf die neuen „Designs“ ihrer Marken reagieren, berichten australische Zeitungen. Hinzukommt, dass die Markennamen nur noch in einer einheitlichen Schrift auf der Packung gedruckt werden dürfen, was wiederum die Arbeitsabläufe im Lager und Verkauf erschwert. Das neue Gesetz gilt für alle Tabakerzeugnisse.

    Australien will mit der visuellen Abschreckung vor allem Kinder und Jugendliche schützen, heißt es. Doch ob die Verpackung tatsächlich allein für ein rückläufiges Konsumverhalten verantwortlich ist, bezweifeln Kritiker.

    Neben der Tatsache, dass vor allem das Verbotene seinen besonderen Reiz für Heranwachsende habe, sei auch der der Preis ein Aspekt, der vielen Konsumenten unangenehm aufstößt, heißt es. Für eine Schachtel Zigaretten muss der Kunde in Australien umgerechnet 14 Euro bezahlen.

    (DTZ 49/12)

  • Gesundheitsexperten im Kampf gegen internationalen Zigarettenschmuggel

    SEOUL (DTZ/red). Gestern haben Gesundheitsexperten aus 176 Ländern zur fünften Vertragsstaatenkonferenz zur Eindämmung des Tabakkonsums in Seoul ein völkerrechtlich verbindliches Protokoll des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen verabschiedet. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckman begrüßt dieses Abkommen sehr. Es sei ein „gesundheitlicher Erfolg und ein wichtiges Etappenziel im Kampf gegen den Schmuggel“.[p][/p]
    Das Protokoll tritt in Kraft, wenn es von 40 Staaten ratifiziert ist. So soll innerhalb von fünf Jahren ein weltweites Kontrollsystem entwickelt werden, dass die Tabakerzeugnisse zurückverfolgen kann. Somit soll Schmuggel eingedämmt werden können. Den Regierungen entgehen durch Tabakschmuggel schätzungsweise 31,5 Milliarden Steuern jedes Jahr.[p][/p]
    Auch Philip Morris´ Vice President of Communications Peter Nixon begrüßt die Entscheidung der WHO. Jede zehnte gerauchte Zigarette sei schließlich ein Schwarzmarktprodukt, jedes Jahr gerieten 600 Milliarden illegale Zigaretten in Umlauf.
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    DTZ 46/12