KÖLN // In knapp anderthalb Jahren wird sich durch die Einführung übergroßer Schockbilder auf den Verpackungen die Optik der Tabakwarengeschäfte massiv negativ verändern.
Die Schockbilder in der jetzt vorgesehenen Größe werden nicht nur die legalen Produkte, sondern auch die Kunden egal ob Raucher oder Nichtraucher sowie die Mitarbeiter diskriminieren, weil sie sich dann statt in einem breit sortierten, genussorientierten Tabakwaren-Geschäft in einem Grusel-Kabinett befinden werden. Das ist umso tragischer, weil Schockbilder in anderen Ländern die Ziele der Politik nicht erreicht haben.
Praxistauglichkeit muss sich noch erweisen
Ob die auf der vergangenen Inter-tabac vorgestellten ersten neuen Präsentationsregale richtlinienkonform, praxistauglich und finanzierbar sind und somit weite Teile der negativen Optik auf Dauer verhindern helfen, wird sich herausstellen. Wir sind zuversichtlich bei unserer Jahrestagung 2015 in Rösrath weitere Informationen zum Thema Warenpräsentation nach Inkrafttreten der Tabakproduktrichtlinie präsentieren zu können.
Der BTWE ist grundsätzlich der Auffassung, dass diese neue Laden-Optik keinen wesentlichen Einfluss auf die Kauf- und Rauchentscheidungen der erwachsenen Genussraucher haben wird. Auch in Ländern mit vergleichbaren Regelungen wie beispielsweise Australien und Kanada existiert kein überzeugend belegter Wirkungszusammenhang zwischen Packungsdesign und der Entscheidung von Nichtrauchern, mit dem Rauchen zu beginnen oder von Konsumenten, das Rauchen aufzugeben.
Der BTWE befürchtet aber, dass diese Einführung übergroßer Schockbilder, weil sie der Einführung von Einheitsverpackungen durch die Hintertür gleichkommt, ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt mit gefälschten Zigaretten eröffnet wird. Schon jetzt wird mehr als jede fünfte in Deutschland konsumierte Zigarette nicht mehr hierzulande versteuert. Jetzt muss davon ausgegangen werden, dass das Ende der Fahnenstange für nicht in Deutschland versteuerte Zigaretten noch nicht erreicht ist. Umsatzverluste im Fachhandel sind programmiert.
Verlierer Jugendschutz
Ein weiterer Verlierer wird der Jugendschutz sein. Nur durch den legalen Verkauf von Zigaretten kann der Jugendschutz in Deutschland effizient und flächendeckend gewährleistet werden. Auf dem Schwarzmarkt fragt niemand nach dem Ausweis.
Für alle Konsumenten gilt zudem: Während die in Deutschland versteuerten Zigaretten einer strengen Regulierung mit gesetzlich festgelegten Höchstwerten an Teer, Nikotin, Kohlenmonoxid und anderer Inhaltsstoffe unterliegen, entziehen sich gefälschte und geschmuggelte Zigaretten jeglicher Kontrolle.
Beratungskompetenz noch wichtiger
Durch die Umsetzungen und Auswirkungen der EU-Tabakprodukt-Richtlinie wird es künftig noch mehr als bisher auf die Beratungskompetenz des Tabakwaren-Facheinzelhandel ankommen. Durch die großflächigen Schockbilder werden der Informationsgehalt der Verpackungen sowie der Wiedererkennungseffekt von Marken beträchtlich sinken. Diese Informationslücken wird dann der Fachhandel noch umfassender als bisher schließen.
Hinzu kommen Merkwürdigkeiten in der Richtlinie, die ebenfalls eine noch intensivere fachkompetente Unterstützung und Beratung in den Fachgeschäften insbesondere für Pfeifenraucher und Schnupftabakliebhaber erforderlich machen. Beide Produktgruppen sind zwar vom sogenannten Aromenverbot ausgenommen, dürfen in Zukunft aber die Geschmacksrichtung nicht mehr auf der Packung nennen. Und genau hier ist die Beratungskompetenz des Fachhandels dann ebenfalls umfassender gefragt als bisher.
BTWE-Brancheninitiative fällt Schlüsselrolle zu
Im Zuge der Umsetzung der Brüsseler Richtlinie wird die BTWE-Brancheninitiative „Tabak Spezialist“ bereits in diesem Jahr nochmals einen Schwung bekommen. Mit dem Logo „Tabak Spezialist“ gibt der BTWE den Tabakwaren-Fachgeschäften die Möglichkeit, den Kunden die Vielfalt und die Qualität ihrer Angebote rund um das Kulturgut Tabak sowie ihre Kompetenz als qualifizierter Spezialist an ihren Standorten augenfällig zu präsentieren.
Rund 600 Tabakfachgeschäfte haben dieses Logo bereits installiert. Nach BTWE-Schätzungen können rund 5000 Fachgeschäfte dieses Signet erhalten, weil sie die Vergabekriterien erfüllen. Da sich die Signet-Inhaber schriftlich auch zur Einhaltung aller branchenspezifischen Gesetze und Verordnungen verpflichten und vom BTWE aktuell über neue Bestimmungen informiert werden, steht das Logo „Tabak Spezialist“ für ein Gütesiegel der besonderen Art für den legalen Qualitätsvertrieb von Tabakwaren an erwachsene Genussraucher.
Wir werden unserer Initiative „Tabak Spezialist“ in diesem Jahr einen zusätzlichen eigenständigen digitalen Auftritt geben. Unter www.tabak-spezialist.de werden wir ein neues Tabak-Genuss-Portal für Endkunden starten mit vielen Informationen, Tipps und Terminen rund um das Kulturgut Tabak. Ein klarer Themenschwerpunkt wird das genussorientierte Rauchen bilden, beim dem die Tabak-Spezialisten einen besonderen Kompetenzvorsprung haben.
Kunden motivieren
Kern dieses neuen Internet-Portals werden die Anschriften und Kontaktdaten aller Tabakwarengeschäfte sein, die bereits das Signet Tabak Spezialist erworben haben. Natürlich ist es auch unser Ziel, alle Besucher – also erwachsene Genussraucher – zum Einkaufsbesuch bei einem der Tabak Spezialisten zu motivieren.
Händler, die dabei sein und das Signet Tabak Spezialist für Ihr Unternehmen beantragen wollen, surfen bei [linkn|http://www.tabakwelt.de/ ]www.tabakwelt.de [/link]vorbei, der offiziellen BTWE-Homepage. Dort finden Sie alle Informationen, Verträge und Angebote zur BTWE-Initiative „Tabak Spezialist“.
Umso mehr Fachgeschäfte sich entschließen, mit diesem Signet in der Öffentlichkeit ein Zeichen zu setzen, desto eher wird es gelingen, das Kulturgut Tabak aus der sogenannten Schmuddelecke herauszuholen. vi
(DTZ 02/15)