Schlagwort: Regulierung

  • Strengere Regeln für Shisha-Bars in NRW

    DÜSSELDORF // In Nordrhein-Westfalen sind neue strenge Regeln für Shisha-Bars in Kraft getreten. Das berichtet die „Rheinische Post“. Demnach müssen die Betreiber „sichtbar und gut lesbar“ Schilder am Eingang aufhängen, die anzeigen, dass es sich bei dem Gastronomiebetrieb um eine Shisha-Bar handelt.

    Batterien wöchentlich kontrollieren
    Um die Kohlenmonoxid-Konzentration zu reduzieren, sind effiziente Lüftungsanlagen vorgeschrieben. Außerdem ist es Auflage, in den Gasträumen, auf den Fluren und in den Toiletten Kohlenmonoxid-Warngeräte zu installieren. Gäste müssen einen eventuellen Alarm hören und sehen können. Die Batterien müssen wöchentlich kontrolliert werden. Darüber hinaus muss jedes Gerät einen Speicher haben, der sich jeden Alarm merkt.

    pnf

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    wir haben es befürchtet, jetzt ist es offiziell: Auch der ITSHub, die Alternativveranstaltung zur InterTabac 2020, wird nicht stattfinden. Offenbar waren die Bedenken unter den potenziellen Teilnehmern zu groß. Schade, denn damit entfällt für unsere Branche einerseits die Chance, gemeinsam ein innovatives Konzept zu realisieren und so deutlich zu machen, dass die Digitalisierung auch am Tabakmarkt nicht vorbei geht.

    Die letzte Gelegenheit
    Und andererseits verpassen wir nun die letzte Gelegenheit des Jahres, uns auch physisch zusammenzufinden und miteinander zu kommunizieren. Das halte ich für besonders bedenklich, denn der unmittelbare Austausch ist in diesen Zeiten wichtiger denn je. Nur so können Ressentiments abgebaut, neue Geschäfte ausgelotet werden. Und nur im direkten Kontakt ist es möglich, Probleme zu diskutieren, die nicht jedes Unternehmen für sich, sondern uns als Branche bewegen sollten. Das Besteuern von E-Zigaretten und Liquids, Werbeverbot, neue Studien, zusätzliche Regulierungen… Die Liste ist lang.

    Ein neues Konzept
    Ein ganz anderes Thema: Aus Action-Filmen kennen wir sogenannte Signaturwaffen. Dabei handelt es sich insbesondere um Pistolen, die nur dann abgefeuert werden können, wenn sich der Eigentümer etwa durch biometrische Daten autorisiert, zum Beispiel durch einen Fingerabdruck oder auch durch einen Rfid-Chip. Dieses Konzept will sich jetzt offenbar Philip Morris zu eigen machen und bis 2023 E-Zigaretten auf den Markt bringen, die ihre Besitzer erkennen. Damit soll der Konsum etwa durch Jugendliche verhindert werden. Das berichten Schweizer Zeitungen. Der Ansatz hat viel Gutes: So demonstriert der Konzern, dass er weiter mit Hochdruck an technologischen Neuerungen arbeitet, und nimmt zugleich möglichen weiteren Regulierungen den Wind aus den Segeln.

    Unter Druck
    Allerdings setzt er damit andere Unternehmen der Branche unter Druck. So nutzt Philip Morris den Vorsprung des „first mover“, ähnlich, wie er es erfolgreich bereits bei Iqos vorgeführt hat. Denn in vielen Ländern ist der wichtigste Wettbewerber BAT mit seinem durchdachten und sehr gut konzipierten Konkurrenzprodukt Glo deutlich später gestartet.

    Neue Produkte
    Auf jeden Fall dürfen wir gespannt sein, wie es mit den zahlreichen neuen Produkten – etwa im Bereich Kautabak – weitergeht. Auf der InterTabac, zu der die meisten von uns in wenigen Tagen aufgebrochen wären, werden wir uns nicht informieren können. Das ist sehr schade.

    Ich wünsche Ihnen ein wunderbares Spätsommer-Wochenende.

    Herzlich,
    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • Schärfere Regeln für E-Zigaretten?

    BERLIN // Der E-Branche droht neuer Ärger durch die Politik. Nach DTZ-Informationen wird der Bundesrat auf Antrag Thüringens am 18. September voraussichtlich beschließen, schärfere Regelungen für E-Zigaretten anzustoßen.

    Begründung
    Die Bundesregierung soll demnach gebeten werden, bei einer nächsten Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes „nikotinhaltige und nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter den Tabakerzeugnissen im Hinblick auf alle werblichen Einschränkungen gleichzustellen“. Das Bundesland begründet den Vorstoß damit, dass das Suchtpotenzial und die Toxizität von Nikotin denen herkömmlicher Tabakwaren entsprächen. Und aromatisierte Liquids könnten auch in nikotinfreien E-Zigaretten Giftstoffe freisetzen.

    Verbraucherschutz
    Der Antrag schließt: „Es ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Erzeugnisse, und hiervon speziell nikotinfreie und nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, in bestimmten werblichen und Marketingaspekten gegenüber anderen Tabakerzeugnissen bessergestellt sein sollen. Eine perspektivische Gleichstellung aller Erzeugnisgruppen in diesen Punkten ist aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dringend geboten.“

    Geringere Belastung
    Immerhin konstatiert der Antrag, dass beim Konsum von E-Zigaretten die Belastung mit bestimmten, für den Konsum von Tabakprodukten typischen Verbrennungsprodukten geringer sei. Nach Information von DTZ sind die entsprechenden Abstimmungen in den Bundesrats-Ausschüssen bereits erfolgt. So hat der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz vor wenigen Tagen mit 16 Stimmen und ohne Gegenvoten für den Antrag gestimmt. Wie zu hören war, könnten sich auch andere Ausschüsse wie der für Familie und Gesundheit sowie der für Wirtschaft für den Antrag aussprechen.

    max

  • „Bevormundende Symbolpolitik“

    BERLIN // Die CDU / CSU-Bundestagsfraktion hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember mehrheitlich für ein faktisch vollständiges Verbot der Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten gestimmt. Betroffene Verbände zeigten sich enttäuscht über das Votum.

    Verfassungsrechtliche Hürden
    Jan Mücke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), verwies auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden, die einem Verbot entgegenstehen: „Das geplante Nutzungsverbot aller medialen Werbeplattformen bedeutet für die betroffenen Unternehmen faktisch ein Kommunikationsverbot in der allgemeinen Öffentlichkeit. Für diese beispiellosen Einschränkungen der Grundrechte der Meinungs- und Berufsfreiheit des Grundgesetzes fehlt eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung.“

    Mücke kritisierte zudem, dass die Außenwerbung für potenziell risikoreduzierte Produkte wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer ebenfalls verboten werden solle: „Diese Verbote wären nicht nur ein verfassungsrechtlich fragwürdiger Eingriff in die Grundregeln freier Märkte. Das geplante Außenwerbeverbot für E-Zigaretten und Tabakerhitzer bedeutet zugleich einen gesundheitspolitischen Rückschritt. Die Verbraucher können zukünftig kaum noch über die geringere Schädlichkeit dieser Produkte informiert werden.“


    Verbotspolitik

    Angesichts der Tragweite der Entscheidung müsse nun die Werbe-, Tabak- und E-Zigarettenwirtschaft ihre Argumente gegen die geplanten Verbote vorbringen können. Die Abgeordneten hätten ein Recht darauf, sich vor einer Abstimmung ein umfassendes Bild zu machen. Es sei insbesondere zu befürchten, dass die neue Verbotspolitik nicht bei Tabak und E-Zigaretten halt machen werde und zu weiteren Werberestriktionen führen werde – etwa für alkoholische Getränke.

    Der Beschluss der CDU / CSU-Bundestagsfraktion sieht vor, die Außenwerbung für Tabakprodukte ab 2022 zu verbieten. Für Tabakerhitzer und E-Zigaretten soll das Außenwerbeverbot ein beziehungsweise zwei Jahre später in Kraft treten. Zudem ist ein faktisches Verbot der Kinowerbung und der kostenlosen Abgabe zu Werbezwecken von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen geplant.

    Symbolpolitik mit falschen Nebenwirkungen
    Kritik kam auch von der FDP. Die Werbeverbote für Tabak und E-Zigaretten in Deutschland seien Folge einer „bevormundenden Symbolpolitik mit falschen Nebenwirkungen“, sagte FDP-Fraktionsvize Frank Sitta. Die Zahl minderjähriger Raucher sei signifikant zurückgegangen. Ein komplettes Werbeverbot erschwere zudem „risikoärmeren Innovationen“ den Zugang zum Markt.

    Die E-Zigaretten-Branche meldete ebenfalls schwere Bedenken an. Bei der Diskussion rund um das Tabakwerbeverbot zeichne sich ab, dass bei der geplanten Ausweitung der Werbeverbote die E-Zigarette unter die Räder der Regulierung geraten solle. Dabei handele es sich um zwei Produktgruppen, die unterschiedlicher nicht sein könnten, hieß es beim Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH).

    Der Gesetzgeber beabsichtige, die Fehlvorstellung der Bevölkerung in Sachen Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten zu zementieren, indem er beim Werbeverbot Tabak und E-Zigaretten gleichbehandeln wolle, sagte Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH.


    Starke Verunsicherung der Verbraucher

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG), pflichtete bei: „Unsere jüngst durchgeführte Branchenumfrage ergab, dass 88 Prozent der E-Zigaretten-Händler in Deutschland über teils massive Umsatzeinbrüche aufgrund starker Verunsicherung der Verbraucher klagen. In der Folge kehren Nutzer wieder verstärkt zur Tabakzigarette zurück. Die sachgrundlose Gleichbehandlung der E-Zigarette mit der Tabakzigarette wird diese Verunsicherung und den fatalen Trend nur noch weiter anfachen.“

    „Werbung ermöglicht es, die Öffentlichkeit aufzuklären. Dass dies auf verantwortungsvolle Weise geschehen muss, versteht sich von selbst. Solange öffentliche Stellen nichts unternehmen, um erwachsene Raucher zum Um- und Ausstieg zu motivieren, muss es der Branche möglich bleiben, genau dies zu tun“, ergänzte Dobrajc.

    Trotz aller Kritik bekräftigen beide Verbände ihre Bereitschaft zu einem konstruktiven Dialog und so eine Regulierung mit Augenmaß zum Wohle der Verbrauchergesundheit zu erreichen.

    red

    (DTZ 52/19)

  • Keine Änderungen

    BERLIN // Die FDP-Fraktion im Bundestag hatte vor einigen Wochen eine Kleine Anfrage mit Blick auf „unterschiedliche Steuersätze für Tabakprodukte und nachhaltige Regulierung“ an die Bundesregierung gestellt. Nun liegen die Antworten vor.

    Von Interesse sind dabei unter anderem die Stellungnahme auf die Frage, ob die Bundesregierung „weitere Werbeverbote für brennbare Tabakprodukte“ plane. Darin wird auf den im April 2016 vorgelegten Gesetzentwurf verwiesen, der „aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in den Koalitionsfraktionen nicht behandelt wurde und der Diskontinuität unterfiel“. Eine Diskussion über eine Ausweitung dauere in der aktuellen Legislaturperiode noch an.

    Wie es mit der Besteuerung von E-Zigaretten weitergeht, richtet sich laut Bundesregierung nach den Ergebnissen einer Studie auf EU-Ebene, die frühestens Ende 2019 zur Verfügung stehen sollen. Vor 2021 ist mit konkreten Vorschlägen offenbar nicht zu rechnen. Im Übrigen plant die Bundesregierung keine Veränderungen bei der Tabaksteuer, auch nicht bei Tabakerhitzern, die wie Pfeifentabak besteuert werden.

    red

    (DTZ 50/19)

  • Werbeoptionen sollen im Fachhandel erhalten bleiben

    MAINZ // In Deutschland soll zum 1. Januar 2022 ein Tabakwerbeverbot umgesetzt werden. Darauf haben sich die Fraktionen der CDU/CSU und SPD geeinigt (DTZ berichtete). Auf die Inhalte wollen sich die Beteiligten noch verständigen. DTZ liegt nun ein Entwurf des Positionspapiers vor, woraus wir im Folgenden in Auszügen zitieren.

    Darin heißt es, dass „CDU und CSU … keine Verbotsparteien“ sind. „Es ist weder Recht noch Aufgabe der Politik, Bürgerinnen und Bürger zu bevormunden. Dies gilt für die Entscheidung, zu rauchen oder nicht zu rauchen. Und dies gilt auch für die Freiheit der Werbung.“
    Unter der Vorgabe, die Tabakrahmenkonvention eins-zu-eins umzusetzen, will die Fraktion …

    [bul]ab dem 1. Januar 2022 die Außenwerbung für Tabakprodukte, mit Ausnahme der Außenflächen des Fachhandels, beenden.
    [bul]ab dem 1. Januar 2021 die Kinowerbung für Tabakprodukte bei allen Filmen unterbinden, die für Jugendliche zugänglich sind.
    [bul]ab dem 1. Januar 2021 die gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak außerhalb der Geschäftsräume des Fachhandels und
    [bul]ab dem 1. Januar 2021 die gewerbsmäßige Ausspielung von Tabakprodukten untersagen.

    Demgegenüber stärkt das Papier die Rolle des Fachhandels. Folgende Werbeoptionen sollen erhalten bleiben:
    [bul]die Außenwerbung in und an den Geschäftsräumen des Fachhandels,
    [bul]die Kinowerbung bei Filmen mit Altersfreigabe ab 18 Jahren,
    [bul]die gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Tabakprodukten im Tabakhandel,
    [bul]die gewerbsmäßige kostenlose Abgabe von Zigarren, Zigarillos und Tabakerhitzern,
    [bul]die markenspezifischen Gestaltungsmöglichkeiten auf Verpackungen (kein Plain-Packaging),
    [bul]das Sponsoring nationaler Veranstaltungen und
    [bul]der Markentransfer, das heißt: die Übertragung der Marke auf andere Produkte.

    Daneben wollen CDU und CSU ein „Verbraucher-Jugendschutz- und Gesundheitspaket für E-Zigaretten schaffen“.
    Konkret heißt es dazu im Entwurf:
    „Deswegen wollen wir zum 1.  Januar 2021 die bestehende Inhaltsstoffregulierung zu nikotinhaltigen Nachfüllbehältern auf nikotinfreie Nachfüllbehälter ausweiten.“

    „Außerdem streben wir an, die für Tabakprodukte vorgesehenen Beschränkungen der Außen- und Kinowerbung sowie der kostenlosen Ausspielung eins-zu-eins auf E-Zigaretten zu übertragen, und Lücken bei der Beschränkung der audiovisuellen Werbung zu schließen.“

    Gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD – vorausgesetzt er stimmt zu – will die Fraktion auf dieser Grundlage einen Gesetzesvorschlag erarbeiten und in den Bundestag einbringen.

    red

    (DTZ 47/19)

  • „Offen für mehr Regulierung“

    GENF // Der Tabakkonzern Philip Morris zeigt sich offen für weitere Vorschriften und Regulierungen von klassischen Zigaretten, wenn sie den Wechsel zu E-Zigaretten beschleunigen. „Wenn sie ein gewisses Maß an Marktdurchdringung und Akzeptanz haben, müssen sie nicht warten, bis der letzte Raucher freiwillig aufgibt oder wechselt“, sagte Jacek Olczak, Vorstand und COO von Philip Morris International.

    Olzak führte weiter aus: „Es ist sinnvoll, diesen positiven Wandel durch fortschrittliche, regulatorische Maßnahmen zu beschleunigen.“ Das Gespräch mit dem Manager führte das Wirtschaftsmagazin „Capital“.

    Alternativen nutzen
    Olczak zog darin einen Vergleich zum Verbot von klassischen Glühbirnen und zur Einführung von Energiesparlampen. „Das zeigt doch: Ist die Technologie da und das neue Produkt kann das vorherige perfekt ersetzen, setzt der Wandel unweigerlich ein.“ Olczak, der seit 1993 bei Philip Morris arbeitet, warb nachdrücklich dafür, das Rauchen aufzugeben und auf Alternativen wie den Tabakerhitzer Iqos umzusteigen: „Unsere Botschaft lautet: Rauche nicht. Wenn du rauchst – hör auf zu rauchen. Aber wenn du nicht aufhören kannst, dann informiere dich über Alternativen und wechsle.“

    Tabakkonzerne haben in den vergangenen Jahren Milliarden in E-Zigaretten oder Tabakerhitzer investiert. Allein Philip Morris International erwirtschaftet nach eigenen Angaben inzwischen 19 Prozent seines Umsatzes mit Iqos und hat eine „Unsmoke“-Kampagne für eine rauchfreie Zukunft gestartet.

    Viel Panik im Markt
    Umso schmerzlicher sind für die Hersteller nun Debatten um die mysteriösen Todesfälle in den USA durch so genannte Vaporizer, in denen Flüssigkeiten verdampft werden. „Es ist nun viel Panik im Markt“, sagte Olczak. Es würden Informationen verbreitet, die Verbraucher verwirrten. „Da steht dann zum Beispiel ,Neue Todesfälle durch E-Zigarette‘ – die genannten Fälle betreffen aber eben nur Systeme der Vaporizer, nicht die Tabakerhitzer. Das wird alles in einen Topf geworfen.“

    Die gescheiterten Fusionsgespräche mit dem US-Konzern Altria kommentierte Olczak nüchtern: „Wir haben viel miteinander gesprochen– und letztlich haben wir uns nun doch darauf geeinigt, getrennte Unternehmen zu bleiben.“ Jetzt konzentriere Philipp Morris sich auf die Einführung von Iqos in den USA. Philip Morris war 2008 von der Altria Group abgespalten worden und betreibt das internationale Geschäft mit Marken wie Marlboro, L&M oder Chesterfield.

    red / pi

    (DTZ 45/19)

  • „Differenzierung nötig“

    GRÄFELFING // „Nächste Marke geknackt: 20.000 Unterschriften für #vapingisnottobacco gesammelt“, freut sich das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG). Nun meldet sich dazu Philip Morris zu Wort: Die europäische Initiative „Vaping is not Tobacco“ greife mit der Forderung, E-Zigaretten anders zu regulieren als Tabakprodukte zu kurz.

    Zwar müsse sich die Regulierung von Tabakerzeugnissen an den mit ihnen verbundenen Risiken orientieren. Allerdings sei das Unternehmen der Auffassung, dass es in diesem Zusammenhang nicht um die Frage „Tabak oder kein Tabak“ gehe.

    Rauchern müssten Wege weg von der Zigarette aufgezeigt werden, indem ihnen potenziell risikoreduzierte Alternativen angeboten würden. Daher solle etwa Werbung Raucher ermutigen, auf schadstoffreduzierte Alternativen umzusteigen. Dazu zählten auch Tabakerhitzer wie Iqos.

    Die Regulierung von Tabak- und nikotinhaltigen Produkten müsse sich an den mit ihnen verbundenen Risiken orientieren. Dafür sei eine Differenzierung zwischen erwiesenermaßen deutlich schadstoffreduzierten E-Zigaretten und Tabakerhitzern einerseits und brennbaren Tabakprodukten anderseits notwendig.

    pi

    (DTZ 24/19)

  • E-Zigaretten sind die Lösung

    BERLIN // Anlässlich des Weltnichtrauchertags am 31. Mai weist der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) auf die große Chance hin, die E-Zigaretten für unzählige Raucher beim Aufhören bietet.

    „E-Zigaretten, die im Vergleich zu Tabakrauch erwiesenermaßen 95 Prozent weniger schädlich sind, werden fast ausschließlich von ehemaligen Tabakrauchern genutzt", betont der Verband in einer Pressemitteilung. Und weiter: „Die doppelt so hohe Wirksamkeit als Ausstiegshilfe gegenüber klassischen Nikotinersatztherapien wurde erst im Februar 2019 bei einer groß angelegten randomisiert-kontrollierten Studie belegt." Eine weitere Ende Mai veröffentlichte Untersuchung mit 19.000 Rauchern komme zu ähnlichen Ergebnissen: „E-Zigaretten können die Erfolgsrate beim Rauchausstieg verdoppeln."

    Chancen nutzen
    Einige Länder nutzen diese Chance, um die Raucherquoten zu senken und empfehlen die E-Zigarette öffentlich als Mittel für den Rauchausstieg. In Europa gehe Großbritannien mit positivem Beispiel voran und belege laut VdeH Platz 1 in der EU bei der Tabakprävention. In Neuseeland, wo Regulierungen von E-Zigaretten anfänglich zu den striktesten weltweit gehörten, werde das Gesundheitsministerium im August eine Kampagne starten, die Raucher dazu anregen soll, auf das Dampfen umzusteigen. Deutschland hingegen liege mit einer Raucherquote von 28 Prozent auf dem vorletzten EU-Rang bei der Tabakprävention.

    Michal Dobrajc, erster Vorsitzender des VdeH, erklärt dazu: „Es ist beschämend, dass in Deutschland vor der E-Zigarette gewarnt wird, anstatt sie als die wohl größte gesundheitspolitische Chance bei der Rauchentwöhnung zu erkennen und zu fördern. Mögliche Gefahren des E-Zigarettenkonsum werden maßlos überzeichnet und ins Verhältnis zu frischer Bergluft gesetzt, anstatt sie richtigerweise mit der Gefährdung durch Tabakrauch zu vergleichen.“

    So nehme das Aktionsbündnis Nichtrauchen, das von der WHO vorgegebene Schwerpunktthema des Weltnichtrauchertages „Tabakkonsum und Lungengesundheit“ zum Anlass, nicht nur vor dem Tabakrauchen, sondern auch vor dem „Dampfen“, also dem Konsum von E-Zigaretten, zu warnen.

    Panikmache auf Kosten der Gesundheit
    „Das ist unverantwortliche Panikmache auf Kosten der Gesundheit von Rauchern,“ sagt Michal Dobrajc. „Kritiker der E-Zigarette führen gerne Feinstaub, Acrolein, Karzinogene wie Formaldehyd, Nickel und Chrom an, die angeblich im Dampf von E-Zigaretten nachgewiesen worden sein sollen. Dabei verschweigen sie nicht nur die umstrittene fachliche Qualität dieser Untersuchungen, sondern auch, dass gerade mal Spuren dieser Stoffe gemessen wurden, die um ein Vielfaches unter dem liegen, was im Tabakrauch enthalten ist." Harte wissenschaftliche Fakten würden hier zugunsten eigener Moralvorstellungen und einer fragwürdigen Agenda geopfert.

    Innerhalb der EU streng reguliert
    Zudem seien E-Zigaretten und Inhaltsstoffe in der EU und Deutschland streng reguliert. Jedes neue Produkt müsse sechs Monate vor Markteintritt inklusive Emissionstests registriert werden. In dieser Zeit haben die Staaten die Möglichkeit, Geräte und Flüssigkeiten genauer zu untersuchen und den Markteintritt sogar zu verhindern. Dies sei seit Inkrafttreten der Regulierung im April 2016 in keinem einzigen Fall geschehen, betont der VdeH.

    Der VdeH schließe sich daher der Meinung von Heino Stöver vom Institut für Suchtforschung in Frankfurt an, wonach es wichtig sei, alle verfügbaren RauchstoppMethoden eingehend zu prüfen, und nicht vorschnell aus dem ohnehin nicht prall gefüllten Köcher der Rauschstopp-Methoden zu werfen. Genau dies sei aber in Deutschland mit der E-Zigarette geschehen.

    „Glücklicherweise nehmen immer mehr Raucher unter den Konsumenten die E-Zigarette als Alternative war", sagt Dobrajc. „Es werde höchste Zeit, dass irrationale Ängste überwunden und die Chancen als solche endlich auch durch andere Diskussionsteilnehmer anerkannt werden, so Dobrajc abschließend.

    pi

    (DTZ 22/19)

  • Politiker lehnen Verbot ab

    BERLIN // Mit ihrem Antrag auf ein umfassendes Tabakwerbeverbot, greift Die Linke ein Thema auf, das seit 2016 die Berliner Politik wiederholt beschäftigt hat – bisher allerdings ohne entsprechende Beschlussfassung.

    Daran ändert auch der aktuelle Vorstoß nichts. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat vor kurzem mit den Stimmen von CDU / CSU, SPD, AfD und FDP und gegen die Stimmen von Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen den Antrag abgelehnt und eine entsprechende Beschlussempfehlung (19/9116) an den Bundestag ausgesprochen. In ihrem Antrag forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs der WHO, kurz FCTC, in Deutschland umzusetzen und jegliche Tabakwerbung in Kino- und Außenwerbung, Abgabe von Tabakprodukten, Sponsoring und Werbung, die auf Jugendliche zielt, zu verbieten.

    Entsprechend scheiterte auch der Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes in derselben Beschlussempfehlung im Ausschuss. In ihrer Begründung betonen CDU / CSU, dass man auf Freiwilligkeit setze, wenn es um Tabakkonsum gehe. Allerdings sehe man durchaus Handlungsbedarf, wenn es um den Jugendschutz gehe. Der Antrag der Linken und der Gesetzentwurf der Grünen gingen „durchaus in die richtige Richtung“.

    Die SPD wiederum verweist auf die Eigenverantwortung der Konsumenten. „Das ist die Frage der Liberalität in einer Demokratie.“ Die Politik habe jedoch Verantwortung gegenüber Minderjährigen. Die FDP führt an, dass es eine Vielzahl von Möglichkeiten gebe, Tabak zu konsumieren. „Deswegen werde eine passgenaue Regulierung gebraucht.“ Und: „Wenn über Tabakverbote gesprochen wird, muss konsequenterweise auch über Zucker- und Alkoholwerbeverbote gesprochen werden.“

    kes

    (DTZ 16/19)