Schlagwort: Nichtraucherschutzgesetze

  • Jetzt NRW im Blickfeld

    Rauchverbotsgegner brauchen Einigkeit

    MÜNCHEN/BERLIN (DTZ/pnf/fok). Der Schock sitzt tief nach dem verlorenen Votum in Bayern. Die Gegner eines totalen Gastrorauchverbot suchen nach Erklärungen, machen die Lethargie der Raucher und der Verfechter eines toleranten Miteinanders als Ursache für die Niederlage aus.

    Andere kritisieren die zu offene Kommunikation des Aktionsbündnisses oder den zu geringen Einsatzwillen von Aktionspartnern. Doch eines ist klar: Selbstzerfleischung ist das letzte, was die Gegner eines totalen Rauchverbots brauchen können. Denn nach dem Volksentscheid in Bayern, der letztlich von lediglich 23 Prozent der stimmberechtigten Bürger entschieden wurde, haben nun bundesweit die Aktivisten für ein totales Gastrorauchverbot wieder Aufwind.

    Emotional geführte öffentliche Debatte kontraproduktiv
    Das Grundproblem ist, dass die öffentliche Debatte absolut emotional geführt wird. MUT-Vorsitzender Oliver Kopp hat völlig Recht, wenn er feststellt, dass die Schlagworte Freiheit und Toleranz in einer auf vielen Feldern verunsicherten Gesellschaft ihre Zugkraft eingebüßt haben. Und dass es wichtiger ist, die erwiesene wissenschaftliche Fragwürdigkeit von Studien, die überzogene gesundheitlichen Risiken durch Passivrauch behaupten und damit die Basis für totale Gastrorauchverbote bilden, stärker herauszustellen.

    Es ist zu hoffen, dass die von Verboten besonders betroffene Gastronomie, Getränkewirtschaft und die Tabakbranche jetzt nicht resigniert das Handtuch wirft. In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, hat die neue Minderheitskoalition aus SPD und Grünen eine deutliche Verschärfung der bestehenden Regelungen angekündigt.

    SPD-Bundestagsparlamentarier planen erneuten Vorstoß
    Und in Berlin traf sich eine Parlamentariergruppe um die SPD-Bundestagsabgeordneten Lothar Binding und Angelika Graf, um erneut einen Vorstoß für ein bundesweites gesetzliches Gastrorauchverbot auf den Weg zu bringen. Die Politiker sprachen dabei auch eine fraktionsübergreifende Initiative im Bundestag an.

    Die Bundesdrogenbeauftragte Mechtild Dyckmans (FDP) hat die Verfassungsmäßigkeit eines einseitig vom Bund geregelten Nichtraucherschutzgesetzes bezweifelt. „Es ist richtig, dass das Bundesarbeitsministerium die Kompetenzen für Regelungen in der Arbeitsstättenverordnung hat, aber verfassungsrechtlich ist es natürlich etwas schwierig, ob jetzt eine Bundesregelung die Entscheidungen, die die Länder schon im Gaststättenrecht getroffen haben, aushebeln kann“, sagte sie im ARD-Morgenmagazin. Der Bund werde versuchen, gemeinsam mit den Ländern eine Regelung mit weniger Ausnahmen zu erzielen.

    (DTZ 28/10)

  • „Der Kampf geht weiter!“

    Meinungen in der Branche zum totalen Rauchverbot in Bayern

    MÜNCHEN (DTZ/fh). „Es ist uns nicht gelungen, die Aufklärungsarbeit, die eigentlich Aufgabe der bayerischen Staatsregierung, allen voran des bayerischen Ministerpräsidenten gewesen wäre, umzusetzen in eine ausreichende Mobilisierung der Wählerinnen und Wähler“, kommentiert Franz Bergmüller, Sprecher von Bayern sagt Nein! Aktionsbündnis für Freiheit und Toleranz, das Ergebnis des Volksentscheides vom 4. Juli.

    Gleichzeitig deute die erschreckend niedrige Wahlbeteiligung daraufhin, dass viele Leute nicht verstanden hätten, automatisch für den Volksentscheid zu stimmen, wenn sie nicht zur Wahl gehen: „Guten Morgen, damit sind wir nun im Verbotsstaat angekommen“, erklärt Bergmüller: „Zudem beklagen wir die massive Ungleichbehandlung, der wir durch das Volksentscheid-Gesetz ausgesetzt waren: Das Gesetz hat uns als außerparlamentarischem Bündnis diverse Werbemöglichkeiten im Rundfunk und im TV sowie im Bereich der Großflächenwerbung nicht eingeräumt. Die Tatsache, dass nur im bayerischen Landtag vertretene Parteien dieses Recht haben, führte zu einer klaren Unverhältnismäßigkeit“, stellt Bergmüller weiter klar.

    Nicht aufgeben
    Aber den Kampf aufzugeben, komme für ihn nicht in Frage. Man werde künftig jeden Anlass nützen, um eine geschlossene Gesellschaft mit Raucherlaubnis abzuhalten. Oder aber prüfen lassen, dass Wirte, die viel Geld für Lüftungsanlagen ausgegeben haben, entschädigt werden. Dieses Argument findet im einstweiligen Erlass des Verfassungsgerichts im Saarland eine Basis, das genau dies nun für saarländische Gastwirte, die ebenfalls vom kompletten Rauchverbot betroffen sind, prüfen will.

    Selbstkritisch geht Hermann Hauser Raucherbedarf aus Augsburg mit dem Engagement des Aktionsbündnisses ins Gericht. Das MUT-Mitglied Peter Hauser kommentiert: „Sofort nach Eintreffen wurden von unser Firma innerhalb von nur zwei Tagen 120.000 Feuerzeuge mit Flyern und Plakaten an unsere Kunden verschickt. Wir selber haben in Augsburg rund 1.400 Plakate aufgehängt. Bis einschließlich Samstag haben wir 10.000 Feuerzeuge mit Flyern und Plakaten in Biergärten, Kneipen, Spielhallen und bei vielen Veranstaltungen verteilt. Ich habe persönlich am Samstag mit einem Helfer den Rest von rund 1.800 Stück Feuerzeugen, immer wenn möglich mit einem Flyer, den Menschen auf der Straße in die Hand gedrückt. Nie ohne den entsprechenden Kommentar. Wir haben es ganz einfach nicht geschafft, dass diejenigen ihren Hintern heben, die es am meisten betrifft.“

    Kaum Mitstreiter unter den Augsburger Wirten
    Gemeint sind die Raucher, die kritiklos vor die Lokaltür gehen, dort rauchen und bei einer Wahl nicht ihr Stimmrecht ausüben: „Es gibt in Augsburg sicher mehr als 100 Raucherkneipen und trotzdem konnte eine sehr aktive Wirtin keine Mitstreiter für einen Infostand finden. Auch im Tabakwarenbereich waren es nur wenige, die massiv genug an das Thema herangegangen sind.“

    Ebenso deutliche Worte findet Oliver Kopp, 1. Vorsitzender von MUT: „In Zeiten, in denen wir unter den Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise zu kämpfen haben, stimmen wir ab über ein totales Rauchverbot, das 13 Mio. Euro Steuergelder verschlingt. Eine völlig unbedeutende Splitterpartei profiliert sich mit Unterstützung von SPD und Grünen, während die CSU keine Farbe bekennen will. Dem Aktionsbündnis werden Radiospots untersagt und in vielen Ortschaften sogar die Plakatierung ihrer Poster. Eine Splitterpartei zwingt einer Mehrheit ihren Lebensstil auf und begründet dies mit angeblichem Gesundheitsschutz, beruft sich immer und immer wieder auf die Passivrauchtoten und will in Wirklichkeit nur der CSU eins auswischen. 85 Prozent rauchfreie Lokale sind nicht genug, es müssen 100 Prozent sein“, merkt der Hesse an.

    „Wichtig dass wir uns Gehör verschafft haben“
    „Das Ergebnis wird die Antis beflügeln. Nichtsdestotrotz hat diese Wahl gezeigt, wie wichtig es ist, uns Gehör zu verschaffen, unsere Kunden zu sensibilisieren und auch in Zukunft politisch aktiv zu sein. Hierzu gehört auch eine viel stärkere und selbstbewusste Öffentlichkeitsarbeit unserer großen Verbände. Die Tabakindustrie betreibt seit Jahren eine völlig unzufriedenstellende Pressearbeit. Die Unterstellung der Antis, dass jede tabakfreundliche Studie von der Zigarettenindustrie finanziert sei, wird kleinlaut hingenommen. Die Grundlage für die Nichtraucherschutzgesetze bilden weiterhin die 3.301 angeblichen Passivrauchtoten der DKFZ-Studie. Ich sehe deshalb nach wie vor in der Aufdeckung der Passivrauchlüge unsere größte Aufgabe.“

    Für die getränkeorientierte Gastronomie werde es nun hart, da Verweildauer und Getränkekonsum unmittelbar zusammenhingen, befürchtet Kopp: „Für die Raucherlounges ist es ein schwerer Schlag. Diese Genusstempel dienen letztlich auch der positiven Werbung für unsere Produkte, die in diesen Refugien stilvoll genossen werden können. Durch den Entscheid wird das gesellschaftliche Klima weiter vergiftet werden, Raucher werden sich mit weiteren Anfeindungen konfrontiert sehen. Weitere Verschärfungen seitens der Politik sind zu befürchten. Plain Packaging, Werbeverbot am POS und vieles andere könnten schon bald Realität werden.“

    Ungeahnte Zahl an Mitstreitern
    Kopps ausdrücklicher Dank gilt Franz Bergmüller und Rudi Ostermeier vom Aktionsbündnis, den Wirten und den Händlern: „Das Aktionsbündnis hat den Rauchgegnern eine tolle Kampagne entgegengesetzt. Nie zuvor haben sich so viele Initiativen, Vereine, Firmen und Verbände an einen Tisch gesetzt, um den Genussgegnern Einhalt zu gebieten. Dies zeigt, wie wichtig die Zusammenarbeit aller Beteiligten ist. Wir müssen Flagge zeigen und politisch aktiv sein. Lobbyarbeit ist wichtig, doch wenn es um die eigene Existenz geht, ist politische Neutralität definitiv die falsche Antwort.“

    Auch die MUT-Gruppe sei sehr engagiert gewesen: „Ein herzlicher Dank für den hohen persönlichen Einsatz unserer Mitglieder, die sowohl die Finanzierung der MUT Feuerzeuge übernommen haben, als auch ihre hervorragende Logistik eingesetzt haben. Ein Dank auch an Onno Seyler, den Erfinder der Feuerzeugkampagne, Ulrich Kotschenreuther, der die Feuerzeuge organisiert hat und an die Firma Plattner, die uns nicht nur einen sehr guten Preis gemacht hat, sondern auch pünktlich lieferte. Die Mitglieder haben gezeigt, dass wir ein schlagkräftiges Netzwerk bilden. Mehr als 1,65 Millionen Feuerzeuge wurden durch unseren Zusammenschluss mit dem Aktionsbündnis verteilt. Der Mensch lebt eben nicht nur, um zu arbeiten und Steuern zu zahlen, sondern er hat ein Recht auf Feierabendbier, Haxen und Rauch, nette Gesellschaft und Teilnahme am öffentlichen Leben. Der Kampf geht weiter!“

    Enttäuschte Christine Klever
    In ihrer unternehmerischen Existenz bedroht und vom Wahlergebnis sowie der geringen Wahlbeteiligung zutiefst enttäuscht, äußert sich Christine Klever. Die Chefin der Nürnberger Casa del Habano ist durch die angeschlossene Gastronomie vom zukünftigen Gesetz voll erfasst – und auf den Getränkeumsatz angewiesen. Wie viele in der Tabakbranche sieht sie sich vorwiegend von den Zigarettenrauchern im Stich gelassen und beklagt die bis zuletzt festzustellende Uninformiertheit der Wähler.

    Besonders verbittert zeigt sie sich angesichts einiger Aussagen von Kunden, die eigentliche Wahl betreffend: „Ein Ehepaar sagte mir, dass der Wahlhelfer bei Aushändigung der Unterlagen gesagt habe: ‚Das müssen Sie nur bestätigen.‘ Das erinnert ja an DDR-Verhältnisse und müsste angezeigt werden.“ Über ihre Zukunft will und kann sich Klever noch nicht äußern: „Alles ist noch zu frisch und die Enttäuschung sitzt tief.“

    (DTZ 27/10)

  • Ausgang des Volksentscheids in Bayern ist offen: Fachhandel motiviert seine Kund

    MÜNCHEN (DTZ/pnf). Der Ausgang des Volksentscheides zur Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes in Bayern am kommenden Sonntag ist absolut offen. Das ergibt eine repräsentative Umfrage, die das Aktionsbündnis „Bayern sagt Nein! Für Freiheit und Toleranz!“ beim Institut TNS Infratest in Auftrag gegeben hat.

    Demnach liegen eine Woche vor der Abstimmung Befürworter und Gegner der Verschärfung des jetzigen Nichtraucherschutzgesetzes nahezu gleichauf. Zudem zeichnet sich eine hohe Beteiligung am Volksentscheid ab. Infratest-dimap befragte repräsentativ 973 Bayerinnen und Bayern im Zeitraum vom 8. bis 23. Juni 2010.

    Jeder zweite Bürger des Freistaats (52 Prozent) will demnach bestimmt an der Abstimmung teilnehmen. Weitere 24 Prozent gaben an, dass sie wahrscheinlich oder vielleicht abstimmen wollen. Nur knapp jeder vierte Bayer (22 Prozent) erklärte, nicht am Volksentscheid teilnehmen zu wollen. Unter den 76 Prozent teilnahmewilligen Bürgern liegen beide Lager momentan nahezu gleichauf. 48 Prozent wollen für den Volksentscheid und damit für eine weitere Verschärfung des geltenden Nichtraucherschutzes stimmen, von der insbesondere die bayerische Gastronomie betroffen wäre. 49 Prozent kündigten an, mit Nein zu stimmen und damit den Volksentscheid abzulehnen, wodurch das geltende Nichtraucherschutzgesetz in Kraft bliebe.

    Noch eindeutiger fällt das Stimmungsbild aus, wenn nach dem Inhalt des Volksentscheides gefragt wird. Nur 24 Prozent der Befragten befürworten eine Verschärfung des jetzigen Nichtraucherschutzgesetzes. 52 Prozent der Befragten sehen keine Notwendigkeit, an der jetzigen Gesetzeslage etwas zu ändern. 22 Prozent sprechen sich für eine Lockerung aus. 54 Prozent der repräsentativ Befragten halten zudem eine Verschärfung der jetzigen Gesetzeslage für einen übertriebenen Eingriff in die persönliche Freiheit.

    Franz Bergmüller, Sprecher des Aktionsbündnisses „Bayern sagt Nein!“ zeigt sich erfreut über die Umfrageergebnisse und fühlt sich zugleich bestätigt in der Strategie des Bündnisses: „Wir haben von Anfang an darauf gesetzt, die Bürgerinnen und Bürger aufzuklären, dass der Gesetzentwurf des Volksentscheides wirklich ein totales Rauchverbot in der Gastronomie bedeutet und selbst die kleinste und sinnvollste Ausnahme beispielsweise im Festzelt dann wegfällt. Mit dieser Aufklärungsarbeit haben wir inzwischen Millionen von Menschen in unseren Gaststätten, Biergärten, Diskotheken, Szene-Lokalen, auf den Marktplätzen oder beim Public Viewing erreicht. In den letzten Tagen bis zum Volksentscheid werden wir unsere Aufklärungsarbeit noch einmal intensivieren, damit es am 4. Juli eine Mehrheit für Freiheit und Toleranz in Bayern gibt.“

    (DTZ 26/2010)

  • Bundesländer reagieren auf Karlsruher Urteil

    Deutliche Mehrheit der Bundesbürger gegen Totalverbote und für Raucherkneipen

    [pic|65|l|||Ist die Gängelung der Raucher vorbei und kommen jetzt endlich Regelungen mit Augenmaß?|||]

    MAINZ (DTZ/pnf/da). Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Nichtraucherschutzgesetzen von Baden-Württemberg und Berlin zeigt auch in anderen Bundesländern bereits Wirkung. So wollen nach dem derzeitgen Stand der Dinge, die sich bei diesem brisanten Thema indes schnell ändern können, auch Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen bis zu Neufassungen der Gesetze die Rauchverbote in Einraum-Gaststätten gemäß den Vorgaben der Karlsruher Richter aussetzen. In Niedersachsen haben sich die Regierungsparteien CDU und FDP darauf geeinigt, in kleinen Kneipen das Rauchen wieder zu gestatten. In Rheinland-Pfalz hat der Verfassungsgerichtshof des Landes entschieden, die Ausnahmeregelung für inhabergeführte Lokale um drei Monate zu verlängern. Den Vorgaben dieses Gerichts zufolge ist Rauchen in kleinen Gaststätten (bis 75 Quadratmeter) nun auch dann erlaubt, wenn dort Bedienungspersonal beschäftigt ist und Speisen angeboten werden. Im Saarland, das bislang Wirte und Raucher am wenigsten gegängelt hat, will die Politik mit dem Gaststättenverband Gespräche führen und danach mögliche Ergänzungen vornehmen.

    Die Regierungen von Sachsen und Sachsen-Anhalt wollen ihre Nichtraucherschutzgesetze prüfen. Keinen Handlungsbedarf sieht Bayerns Ministerpräsident Beckstein, weil das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich auch ein totales Rauchverbot zulässt, wie es im Freistaat nominell besteht. Ob es in Sachen Nichtraucherschutz in der Gastronomie weiterhin beim bisherigen „Flickenteppich“ bleibt oder bundesweit einheitliche Regelungen getroffen werden, bleibt abzuwarten. Das Thema soll bei der nächsten Sitzung der Gesundheitsminister von Bund und Ländern nach der Sommerpause beraten werden. Der Bund verweist in dieser Sache auf das in der Verantwortung der Länder liegende Gaststättenrecht. Die Mehrheit der Bundesbürger ist gegen ein Rauchverbot in Einraumlokalen. So sind laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK) zwei Drittel der Bürger für Raucherkneipen, wenn die Wirte das wollen. Einer Erhebung von Emnid zufolge wünschen nur 23 Prozent ein komplettes Rauchverbot, während ein Fünftel ein Totalverbot ablehnt. 56 Prozent befürworten Verbote mit Ausnahmen.

    (DTZ 32/08)

  • Gastrorauchverbot: Urteil am 30. Juli

    Bundesverfassungsgericht entscheidet

    KARLSRUHE (DTZ/fok). Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird das Urteil zu den Verfassungsbeschwerden gegen gesetzliche Rauch‧verbote in der Gastronomie am 30. Juli 2008 verkünden. Aus insgesamt 27 Klagen kommen exemplarisch die Verfassungsbeschwerden von zwei Kneipenwirten aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreiber aus Heilbronn zur Entscheidung, die sich durch die bestehenden Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer in ihren Grundrechten behindert und durch die Ausgrenzung ihrer rauchenden Kunden wirtschaftlich existenziell bedroht sehen. Speziell die Einraumkneipen, die nicht die räumliche Möglichkeit eines abgetrennten Raucherbereichs haben, berichten bundes‧weit über massive Umsatzverluste.

    Bereits beim Eröffnen des Verfahrens in Form einer mündlichen Verhandlung am 1. Juli hatte es ein außerordentlich hohes Interesse der Medien gegeben.
    So kündigt das Gericht bereits jetzt eine Akkreditierungspflicht der Medienvertreter an, die 43 Sitzplätze auf der Presseempore dürften voll besetzt sein, ein „Pool“ von zwei Fernsehteams und sechs Fotografen darf die Urteilsverkündung direkt im Gerichtssaal aufnehmen.

    Weitere Interessenten, die an der auf 10.00 Uhr angesetzten Urteilsverkündung teilnehmen wollen, können sich telefonisch unter 0721-9101-400 sowie per Fax unter 0721-9101-461 (Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Tel- oder Faxnummer) anmelden.

    (DTZ 29/08)