Schlagwort: Glücksspielstaatsvertrag

  • Studie: Illegale Wettfirmen mit hohen Umsätzen

    BERLIN (DTZ/vi). Einer Studie des Beratungsunternehmens Goldmedia zufolge werden im deutschen Sportwettenmarkt auch in vier Jahren noch immer rund 70 Prozent der Umsätze in Höhe von 4,5 Mrd. Euro von Anbietern generiert, die nicht nach den Vorgaben des seit 1. Juli 2012 geltenden Glücksspielstaatsvertrags agieren.

    Damit entgehen dem Fiskus im Zeitraum von 2014 bis 2017 rund 1,5 Mrd. Euro Steuereinnahmen. Die Regulierungsziele, die Spieleinsätze hin zu staatlich zugelassenen Angeboten zu kanalisieren, den Schwarzmarkt zu bekämpfen sowie einen bestmöglichen Spielerschutz zu gewährleisten, würden mit der neuen Glücksspielverordnung nicht erreicht.

    Laut Studie wurden auf dem deutschen Sportwettenmarkt 2012 insgesamt 6,8 Mrd. Euro Umsatz erzielt. Der Großteil entfiel mit 3,7 Mrd. Euro auf den Online-Markt. In Wettshops wurden Sportwetten in Höhe von 2,9 Mrd. Euro platziert. Da seit Inkrafttreten der neuen Glücksspielregulierung noch keine Konzessionen an private Anbieter vergeben wurden, gab es im Markt 2012 nur unregulierte Angebote. Die staatlichen Angebote (Oddset, Fußballtoto) und die regulierte Pferdewette kommen insgesamt auf einen Umsatz von nur 245 Mio. Euro.
    Im stationären Sportwettenmarkt, den Wettshops, wird sich der neue Glücksspielstaatsvertrag laut Studie nachteilig auf regulierte Anbieter auswirken. Goldmedia erwartet einen Rückgang der Umsätze bis 2017 auf nur noch 1,6 Mrd. Euro. Die verlorenen Umsätze im Wettshop-Markt dürften zum Großteil in den Schwarzmarkt abwandern.

    Im Online-Markt für Sportwetten geht die Studie davon aus, dass im regulierten Online-Markt im Jahr 2017 nur noch 400 Mio. Euro Jahresumsatz erzielt werden. Dem gegenüber stünden zirka 4,5 Mrd. Euro Umsatz im unregulierten Online-Markt.

    (DTZ 27/13)

  • „Keine Resignation, aber schreckliche Probleme“

    WUPPERTAL (DTZ/ws). „Keine Resignation, aber schreckliche Probleme“, so das Fazit von Tobias Buller, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Lotto und Totoverbandes NRW auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des Verbandes in Wuppertal.

    Mit über 100 Teilnehmern fand die Tagung nicht zuletzt sicher auch durch die Zusage von Theo Goßner, Chef von WestLotto, und wie in jedem Jahr auch von Hans-Jürgen Gärtner, WestLotto-Vertriebschef, eine über Erwarten positive Resonanz.

    Kein Wunder: Bedrängen doch eine Vielzahl von massiven Problemen die rund 3 600 Annahmestellen in NRW, wie Buller – den Nerv der Mitglieder treffend – in seinem Geschäftsbericht erläuterte. Nicht nur das Auslaufen der Provisionsregelung im November vergangenen Jahres, sondern auch den mit 0,25 Prozent aus Sicht der Annahmestellen mageren Ersatz mit der Verprovisionierung der Gewinn-Auszahlungen bis zu 5000,00 Euro sorgte für beträchtlichen Unmut.

    Eine vom Verband bereits geforderte Verprovisionierung der Internetumsätze sei gleichfalls nicht geplant. Auch mit der Neuordnung der Provisionsmodelle sei man trotz eines ersten Workshops Anfang 2011 unter Beteiligung des LTV-NRW keinen Schritt weiter gekommen. Statt dessen müsse man sich damit auseinandersetzten, dass zunehmend in den Großvertriebsformen des Lebensmitteleinzelhandels Lotto vermarktet werde.

    Es gäbe – so Buller – allerdings auch positive Nachrichten. Der Verband begrüße sehr, dass es nach sechs langen Jahren vielfältiger Bemühungen und auch Widerstandes gelungen sei, mit Eurojackpot endlich den Durchbruch für ein neues und auch attraktives Spielangebot zu schaffen. Man müsse abwarten, ob sich das neue Spielangebot auch in den Kassen der Annahmestellen positiv auswirke.

    Buller verwies im folgenden auf die Vielzahl der Aktivitäten des Verbandes in Richtung auf Verbesserung der wirtschaftlichen Ertragskraft. Wie auch die Reaktion der Teilnehmer zeigte, stößt das von WestLotto begrüßte Angebot von ilo-proFit auf positive Resonanz, auch die geschlossenen Rahmenverträge könnten im Einzelfall hilfreich sein.

    Ein Dorn im Auge sei nach wie vor das aus Sicht des Verbandes illegale Gebaren privater Wettanbieter, insbesondere bei den Sportwetten. Alle Bemühungen hiergegen auch auf dem Rechtswege Front zu machen, seien daran gescheitert, dass es noch nicht einmal gelinge, entsprechende Urteile bei den Betroffenen zuzustellen. „In Gibraltar gehen die Uhren offensichtlich anders“, so Buller.

    Nach dem internen Teil nahm der Geschäftsführer von WestLotto, Theo Goßner, ungeschminkt zu aktuellen Problemen des Spielgeschäftes Stellung. Ihn stimme zunächst optimistisch, dass es unter Federführung von WestLotto trotz vielfältiger, bis zur letzten Sekunde andauernden Widrigkeiten gelungen sei, problemlos die erste Ziehung von Eurojackpot erfolgreich zu absolvieren. Mit einem NRW-Umsatz von 2,1 Mill Euro sei man bei WestLotto im ersten Anlauf sehr zufrieden. Auf mittlere Sicht plane man mit Wochenumsätzen von im Schnitt 2,4 bis 2,5 Mill. Euro.

    Sorge bereite WestLotto nach wie vor, wie es mit dem Glücksspielstaatsvertrag weitergehe. Gerade in Nordrhein-Westfalen sei durch die unerwartet anstehende Neuwahl des Landtages die Unterschrift blockiert, so dass in NRW der Staatsvertrag nicht zum 1. Juli in Kraft treten könne. Ungeklärt sei, wie die Ministerpräsidenten der anderen Bundesländer reagieren und ob der neue Staatsvertrag deshalb vielleicht auch erst im Herbst oder erst in 2013 in Kraft trete.

    Die rechtliche Würdigung des Vertragsentwurfes durch die EU habe im übrigen je nach Interessenlage unterschiedliche Bewertung erfahren. Man könne aber wohl davon ausgehen, dass die Ministerpräsidenten der Bundesländer nach der Stellungnahme durch die EU mehrheitlich keinen Grund sehen, den Staatsvertrag jetzt nicht zu ratifizieren. Mit welcher Mehrheit sei dahin gestellt. WestLotto jedenfalls bereite sich intensiv auf die die geplanten Neuregelungen vor.

    Zu beklagen sei, dass es im Jahr 2011 wegen einer Vielzahl von meist betriebsbedingten Schließungen von Annahmestellen trotz 132 Neueröffnungen nicht gelungen sei, die Zahl der Annahmestellen plangemäß deutlich zu erhöhen.

    In der sich anschließenden ausführlichen Diskussion stellten sich Theo Goßner und Hans-Jürgen Gärtner den teilweise kritischen Fragen der Annahmestelleninhaber. Im Mittelpunkt standen dabei u. a. Themen wie Lotto in Supermärkten, Provisionsanpassung und Beteiligung an den Internetumsätzen.
    Goßner und Gärtner machten deutlich, dass ihnen trotz guten Willens, die Annahmestellen zu unterstützen, finanziell die Hände gebunden sind.

    Insbesondere machten sie den Annahmestellen kaum Hoffnungen auf Provisionserhöhungen. Nachweislich bewege sich die Höhe der NRW-Provision im nationalen und auch im internationalen Vergleich im „oberen Drittel“. Gemeinsames Ziel müsse es vielmehr sein, die Erträge durch vermehrte Umsätze und durch Sortimentserweiterung zu steigern.

    (DTZ 13/12)

  • Länder einig bei neuem Glücksspielstaatsvertrag

    MAINZ (DTZ/red). 15 der 16 Bundesländer haben sich im Rahmen einer Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag vergangener Woche darauf geeinigt, den Glücksspielmarkt stärker zu liberalisieren als ursprünglich geplant. Nach dem jetzigen Entwurf sollen insgesamt 20 Lizenzen an private Sportwettenanbieter vergeben werden.

    Die zentrale Lizenzvergabe soll das Land Niedersachsen übernehmen. Statt der zuvor geplanten Abgabe von 16 Prozent für die Lizenznehmer haben die Länder sich nun auf den deutlich niedrigeren Satz von 5 Prozent geeinigt. Allerdings hat sich Schleswig-Holstein bei der Abstimmung des Entwurfs enthalten. Das Land hatte im September ein deutlich liberaleres Glücksspielgesetz verabschiedet. Laut dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck enthalte der neue Vertrag auch eine Beitrittsklausel für Schleswig-Holstein.

    Online-Casino-Spiele und Online-Poker sollen nach dem neuen- Entwurf weiterhin nicht erlaubt sein. Bei Pferdewetten sollen die Regelungen vereinfacht werden. Deutlich verschärft werden sollen nach einer Übergangszeit die Regelungen für Spielhallen, wobei Verbände der Betroffenen aber klar stellen, dass hier die Regelungskompetenz beim Bund liegt.

    Die Verabschiedung des neuen Glücksspiel-Änderungsvertrags ist für den 1. Dezember 2011 geplant. Gespannt blickt die Branche nach Brüssel. Denn der alte Glücksspielstaatsvertrag war dort auf Kritik gestoßen. „Wir sind ganz klar der Meinung, dass der neue Entwurf EU-rechtskonform ist“, so der Ministerpräsident von Sachsen Anhalt, Reiner Haseloff.

    (DTZ 44/11)

  • Legalisierung des Glücksspiels im Internet bedroht Annahmestellen

    ERFURT (DTZ/fok). Der Bundesverband der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland e.V. (BLD) fürchtet drastische Folgen, falls im Zuge der Neuformulierung des Glücksspielstaatsvertrags der Markt für Internet-Glücksspiele geöffnet wird, ohne den terrestrischen Lotto-Verkaufsstellen eine Kompensation zu bieten.

    Geschäftsführer Günther Kraus: „Die Konkurrenz der Spiele übers Netz würde 50 Prozent der Annahmestellen in eine kritische Lage bringen, 30 Prozent müssten nach unseren Berechnungen schließen.“ Auf seiner Mitgliederversammlung, die im thüringischen Erfurt stattfand, forderte der BLD deshalb, im Falle einer Marktöffnung im Internet Lösungen zu finden, die den Annahmestellen eine Beteiligung an den dort erzielten Erlösen ermöglicht, so etwa bei der Abholung der Gewinne oder der Alterskontrolle über den Verkauf entsprechender Voucher.

    Falls dies nicht geschieht, prognostiziert der BLD ein breites Sterben der Annahmestellen, was für die Bürger auch einen katastrophalen Wegfall von Nahversorgungsfunktionen bedeute, z.B. bei der Versorgung mit Presseprodukten und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs. Diese Position werde der BLD nicht nur gegenüber der Politik und den Lottogesellschaften vertreten, sondern auch den Schulterschluss mit anderen Verbänden suchen. Dies wurde z.B. so auf der Jahreshauptversammlung der Toto-Lotto-Bezirksleiter am vergangenen Wochenende in Bamberg durch Tobias Fraas, dem Schatzmeister des BLD, an die Delegierten des BVO kommuniziert.

    Gleichzeitig unterstrich der BLD seine Bereitschaft, die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden zu intensivieren. Dies gelte vor allem für die Kooperation mit dem BTWE und dessen Tabakwaren-Kompetenz.

    Allgemeine Zustimmung fanden die Ausführungen des Geschäftsführers von Hessen-Lotto, Heinz-Georg Sundermann, der in einem Schreiben an die hessischen Verkaufsstellen deutlich machte, dass im Zuge des kommenden neuen Glücksspielstaatsvertrages durchaus mit der Wiederöffnung des Internetvertriebes zu rechnen sei, und dass auf hessische Initiative der DLTB eine Integration des Internets in den gesamten Vertriebswegemix beschlossen hat, so dass beispielsweise auch per Internet erzielte Gewinne in der Verkaufsstelle verprovisioniert einlösbar sein werden. Damit sollten auch die Verkaufsstellen in Deutschland von der Ergänzung des Vertriebsnetzes profitieren können.

    (DTZ 41/11)

  • Illegale graben Lotto-Block das Wasser ab

    MÜNCHEN (DTZ/vi). Die Spieleinsätze im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) gehen zurück. Mit einer Summe von rund 6,5 Milliarden Euro setzten die Spielteilnehmer um etwa 7,2 Prozent weniger ein als im Vorjahr.

    Dieses Minus begründet Erwin Horak, Präsident von Lotto Bayern, dem derzeit federführenden Unternehmen im DLTB, einerseits mit dem Mangel an großen Lotto-Jackpots, wie es sie im Vergleichszeitraum 2009 mit obendrein 53 Kalenderwochen gleich zweimal in einer Höhe von deutlich über 30 Millionen Euro gegeben hatte. Andererseits verweist Horak aber auf die Abwanderung von Kunden zu illegalen Glücksspiel-Angeboten im Internet.

    „Bei der Bekämpfung der illegalen Internet-Angebote bestehen große Defizite! Rund 963 Millionen teilnehmende Spielaufträge mit einem Gesamteinsatz von rund 6,5 Milliarden Euro registrierten die 16 staatlichen Lotteriegesellschaften im vergangenen Jahr.

    Den Löwenanteil von 62 Prozent steuerte Lotto 6aus49 bei, für das die Bundesbürger rund vier Milliarden Euro (2009: 4,5 Mrd.) einsetzten. In den Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6 mit einem Anteil von rund 23,5 Prozent am gesamten staatlichen Spielgeschäft lagen die Einsätze konstant bei etwa 1,53 Milliarden Euro (2009: 1,53 Mrd.).

    Auf dem hohen Niveau des Vorjahres halten konnte sich – trotz des Anstiegs um 24 Prozent in 2009 gegenüber 2008 – die Glücksspirale mit Spieleinsätzen von rund 246 Millionen Euro (2009: 248 Mio.). Einbußen verzeichneten trotz der Fußball-Weltmeisterschaft in Südafrika die staatlichen Sportwetten.

    So sanken die Einsätze im Fußballtoto (13er-Wette, Auswahlwette 6 aus 45) auf rund 48,4 Millionen Euro (2009: 52,3 Millionen). Bei Oddset setzten die Teilnehmer im vergangenen Jahr rund 174,1 Millionen Euro (2009: 184,5 Mio.) ein. Einen Rückgang gab es auch bei der täglichen Zahlenlotterie Keno mit Spieleinsätzen von rund 152,5 Millionen Euro (2009: 157,9 Mio. Euro).

    Heftiges Tauziehen um Glücksspielstaatsvertrag

    Die politischen Rahmenbedingungen für das staatliche Glücksspiel sind trotz des immer heftiger werdenden Tauziehens um dessen Fortbestand 2010 weitgehend unverändert geblieben. So bestätigten die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 8. September 2010 die Zulässigkeit eines ausschließlich staatlichen Glücksspielangebotes. Anbieter aus anderen Ländern dürfen gemäß dem EuGH weiterhin nicht ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden. Auch die Untersagung und Reglementierung von Sportwetten und anderen Glücksspielen im Internet ist in den Urteilen zu Vorlageverfahren bundesdeutscher Verwaltungsgerichte ausdrücklich zugelassen worden.

    (Ausführlicher Bericht in DTZ 02/11)

  • EuGH-Urteil: BLD sieht deutschen Gesetzgeber gefordert

    FRANKFURT (DTZ/fok). Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die derzeit geltende Regelung des Glücksspiels in Deutschland sei nicht konform mit dem EU-Recht, sorgt bundesweit für großes Aufsehen. Während Befürworter einer Liberalisierung darin das Ende des Staatsmonopols für Glücksspiele sehen, erkennen die Gegner einer Liberalisierung lediglich Änderungsbedarf für die entsprechende deutsche Gesetzgebung und sehen durch das EuGH-Urteil das staatliche Monopol nicht in Frage gestellt.

    Lottoannahmestellen beschäftigen sich mit UrteilSpeziell die Lottoannahmestellen als Garanten eines geregelten und sicheren Spielvertriebs beschäftigen sich intensiv mit den möglichen Folgen des Urteils.

    In einem Interview mit der Tabak Zeitung erläutern Hermann Teckenburg, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lotto-Toto-Verkaufsstellen in Deutschland (BLD), und Günther Kraus, Geschäftsführer dieses Verbandes, ihre Sicht der Gerichtsentscheidung und die daraus notwendigen Konsequenzen für die künftige Ordnung des deutschen Glücksspielwesens.

    Zunächst stellt der BLD fest, dass auch weiterhin ausländische Glücksspielanbieter eine staatliche Erlaubnis für den Vertrieb benötigen. Dies habe der EuGH ebenso bestätigt, wie er ein staatliches Glücksspielmonopol unter Einhaltung bestimmter Richtlinien erlaubt.

    Deutsche Gerichte müssen EU-Urteilsauslegung berücksichtigenDer Vorstand des BLD weist darauf hin, dass das Urteil nicht über den Ausgang der vor deutschen Gerichten anhängigen Verfahren entscheidet, die allerdings bei den von ihnen zu treffenden Entscheidungen an die Auslegung des europäischen Rechts durch den EuGH gebunden sind.

    Zwar hätte der EuGH die Berechtigung des staatlichen Sportwettenmonopols in Zweifel gezogen, nicht jedoch die Gültigkeit der Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags im Allgemeinen. So sei ein Verbot der Glücksspiele per Internet ebenso vereinbar mit dem EU-Recht wie die nationalen Erlaubnisvorbehalte. Eine Pflicht zur Anerkennung ausländischer Erlaubnisse bestehe somit nach Auffassung des EuGH nicht.

    BLD mahnt: „Der Bund muss unverzüglich handeln“Der BLD mahnte an, dass vor allem der Bund unverzüglich handeln müsse, insbesondere im Bereich der Geldspielautomaten, um die Monopole europarechtskonform zu gestalten. Dazu sei eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern absolut erforderlich, damit eine Einheit für die Regelung aller Glücksspielarten entstehe.

    Nach Auffassung des BLD sollen dabei auch der Bereich der Geldspielautomaten einem Monopol und damit dem Glücksspielstaatsvertrag zugeführt werden. Die Sonderregelungen für Pferdewetten könnten aufgehoben werden. Der BLD-Vorstand stellt sich in seinen Ausführungen klar hinter das bestehende staatliche Glücksspielsystem.

    (DTZ 37/10)

  • Gegen private Konzessionen fürs Glücksspiel

    BREMEN (DTZ/tk). Für den Erhalt eines Glücksspielstaatsvertrages und gegen private Konzessionslösungen setzt sich Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen ein. Der Regierungschef des kleinsten Bundeslandes meint: „Nur mit einem öffentlich kontrollierten Angebot ist es möglich, die Förderung der Spielsucht einzugrenzen. Wir wollen niemandem den Spaß am Lotto verwehren, aber wir müssen Menschen davor schützen, sich um Kopf und Kragen, um Haus und Hof zu spielen.“ Deshalb müssten Grenzen gezogen werden.

    Im Zusammenhang mit der Zukunft des Glücksspielstaatsvertrages geht es auch um die Sportwetten und deren weitere Entwicklung. Auch hier ist die Position Böhrnsens klar. Er sieht beträchtliche finanzielle Risiken für die Aufgaben im kulturellen, im sozialen, aber auch im sportlichen Bereich, die mit Hilfe der Abgaben aus den Sportwetten bewältigt werden. Jens Böhrnsen wörtlich: „Wir wollen die verlässlichen finanziellen Rahmenbedingungen, die sich etwa aus den Sportwetterlösen ergeben, nicht gefährden. Deshalb werde ich mich für die uneingeschränkte Beibehaltung des Glücksspielmonopols einsetzen.“

    Bürgermeister Böhrnsen kündigte zugleich an, dass noch in diesem Jahr ein Evaluationsbericht zu diesem Thema vorgelegt werde. Er soll die Auswirkungen des derzeit gültigen Glücksspielstaatsvertrags darstellen und auch eine international rechtsvergleichende Studie enthalten.

    (DTZ 32/10)