Schlagwort: Einheitspackung

  • Schottland und Irland wollen Einheitspackung

    EDINBURGH/DUBLIN (DTZ/red). Eine endgültige Entscheidung steht noch aus, aber die Weichen sind gestellt: Schottland und Irland planen die Einführung der Einheitspackung für Zigaretten, das sogenannte Plain packaging.

    Die schottische Regierung will ihre Entscheidung davon abhängig machen, wie London beziehungsweise Großbritannien über die Einheitspackung letztlich berät. Irlands Gesundheitsminister James Reilly hat seiner Regierung in Dublin zunächst nur einen Vorschlag seiner Anti-Tabak-Pläne vorgelegt.

    (DTZ 14/13)

  • Plain packs für Neuseeland

    WELLINGTON (DTZ/red). Neuseeland will die Einheitspackung für Tabakprodukte einführen und nach Australien als zweites Land weltweit unattraktive Einheitsschachteln für alle Zigaretten vorschreiben.

    Die Verpackungen sollen künftig mit großflächigen Warnhinweisen bedruckt werden, sagte Gesundheitsministerin Tariana Turia am Dienstag in Wellington. Diese Maßnahme nehme „diesen tödlichen Produkten den letzten Rest an Glamour“.

    Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll den Angaben nach noch in diesem Jahr vorgelegt werden. Umgesetzt werden soll die Regelung aber erst, wenn die Klagen der Zigarettenindustrie gegen das Gesetz in Australien entschieden worden seien.

    Der Schritt kommt nicht überraschend. Der Inselstaat hat in der Vergangenheit keinen Zweifel an seiner Anti-Tabak-Politik gelassen, die bis 2025 das Ziel hat, Rauchen in Neuseeland komplett zu beseitigen.

    Dabei hat die Ministerin wiederholt die Anti-Tabak-Politik Australiens zitiert, um die eigenen Pläne für eine standardisierte Einheitspackung bei Tabakprodukten zu untermauern.

    Entsprechend aufmerksam beobachtet die Regierung in Wellington zurzeit die juristische Auseinandersetzung des westlichen Nachbarn mit der Welthandelsorganisation (WTO). Die WTO-Mitglieder Ukraine, Simbabwe, Honduras, die Dominikanische Republik, Nicaragua und Indonesien verklagen Australien, weil dessen Gesundheitspolitik nicht den internationalen Handel beschränken und das Recht am geistigen Eigentum verletzen sollte.

    Erst wenn es eine rechtsverbindliche Entscheidung für Plain packaging im internationalen Handelsverkehr gibt, will sich Gesundheitsministerin Turia Medieninformationen zufolge bei diesem Thema festlegen und das Gesetz für Neuseeland auf den Weg bringen.

    3, 8 Millionen Euro Rücklagen für Klagen
    Immerhin will das Land für künftige juristische Auseinandersetzungen mit der Tabakindustrie umgerechnet 3,8 Millionen Euro bereitstellen.

    Die Tabakindustrie werde ihre gesetzlichen Möglichkeiten untersuchen, bestätigte Steve Rush, Geschäftsführer von British American Tobacco New Zealand. Als Folge rechnet das Unternehmen mit zahlreichen Beeinträchtigungen, da dieser Schritt internationale Handelsabkommen ignoriere und dazu einen gefährlichen Präzedenzfall für andere Industrien darstelle, heißt es.

    Aktuell sind Raucher in Neuseeland bereits stark eingeschränkt: Die Anhebung der Tabaksteuer und der Display ban, das Präsentationsverbot für Tabakwaren im Handel, belasten Konsum und Handel.

    (DTZ 8/13)

  • Öffentlicher Protest an EU-Plänen

    BRÜSSEL/HAMBURG/BERLIN/MÜNCHEN (DTZ/red). Die geplante Tabakproduktrichtlinie (TPD) lässt den Blätterwald in den bundesdeutschen Medien rauschen. Der aktuelle EU-Entwurf sorgt für einhellige Proteste in Politik und Tabakindustrie.

    Gesundheitskommissar Tonio Borg hat Medieninformationen zufolge das Dokument am Mittwoch der Kommission vorgestellt. Und Kommissionspräsident José Manuel Barroso wünscht sich keine großen Diskussionen, sondern das dieser „letztgültige Entwurf der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher“ möglichst einstimmig von den Kommissaren abgesegnet wird, schreibt die „Welt“.

    Sein Inhalt entspricht im Wesentlichen dem ursprünglichen Dalli-Dokument, doch wurde in einigen Punkten nachgebessert, heißt es. Beispielsweise bei den Zusatzstoffen. Künftig sollen Zusatzstoffe mit „charakteristischen Geschmack verboten werden. Allerdings sollen unabhängige Gremien bei der Entscheidungsfindung helfen, zitiert die Tageszeitung.
    Keine Änderungen gibt es offensichtlich bei der Aussage, dass die Warnhinweise aus Bild und Text bestehen und 75 Prozent der Vorder- und Rückseite einer Zigarettenpackung bedecken sollen.

    TPD: überzogen und überflüssig
    Das geht nicht nur der Tabakindustrie zu weit. „Das ist die Einführung der Einheitspackung durch die Hintertür. Die bisher bekannten Vorschläge verstoßen ganz klar gegen deutsches und europäisches Recht“, sagt Marcus Schmidt, Deutschlandchef von Reemtsma der „Welt“. „Was die EU-Kommission vorhat, ist unglaubliche Willkür und unglaublicher Unsinn“, kommentiert Ad Schenk, Deutschlandchef von Britisch American Tobacco (BAT) das EU-Vorhaben. Auch in der Politik finden die Inhalte des TPD-Entwurfs keinen Anklang.

    Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) kommentiert kritisch die geplanten Anti-Tabak-Maßnahmen der EU. „Ich will die Bürger von gesundheitsbewusstem Verhalten überzeugen und nicht gängeln oder bevormunden“, sagte Bahr der „Bild am Sonntag“.

    Auch Tabakgegner Karl-Heinz Florenz hält die geplanten Warnhinweise für völlig überzogen und ist erleichtert, dass die Einheitspackung vom Tisch ist, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Ähnlich ablehnend kommentiert der CDU-Europaabgeordnete das EU-Vorhaben künftig die Größe der Schachteln vorzuschreiben und zu normieren. Keine Rede ist im letzten Entwurf dagegen von einem Präsentationsverbot für Tabakwaren (Display ban). Tabakwaren und Werbung sind auch künftig im Geschäft erlaubt. „Die EU hat diesen Teil nur deshalb zurückgezogen, weil sie gar nicht die Befugnis hat, so etwas anzuordnen“, sagt Ad Schenk der „Welt“.

    (DTZ 51/52/12)

  • Dominikaner wehren sich

    GENF (DTZ/red). Ab 1. Dezember dürfen Tabakprodukte in Australien nur noch in Einheitspackung verkauft werden – das gilt auch für Zigarren. Das Gesetz sorgt in der Dominikanische Republik für massiven Widerstand.

    Anfang November hatte der karibische Staat die Welthandelsorganisation (WTO) aufgefordert ein Forum einzurichten, das die australische Gesetzgebung erörtert und dieses Thema am 17. Dezember auf der Tagesordnung des WTO Schlichtungsgremiums zu stellen, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

    Die Einführung der graubraunen Einheitspackung mit verbindlicher Standardschrift für Markennamen sei eine beispiellose Maßnahme. Dadurch werde die dominikanische Zigarrenindustrie gefährdet, insbesondere der Premiumsektor, formuliert der Staat, der seit 17 Jahren WTO-Mitglied ist, in seiner Begründung.

    Fortan werde der Markt nur noch über den Preis gestaltet, was fallende Preise und steigenden statt rückläufigen Konsum sowie florierenden Schmuggel zur Folge habe.

    Darüber hinaus verletzte Australien damit die WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (TRIPS) und über technische Handelshemmnisse (TBT).

    „Tabak ist ein wesentlicher Bestandteil der dominikanischen Kultur“, zitiert die Nachrichtenagentur Botschafter Luis Manuel Piantini. Tabak sei ein entscheidender Faktor der dominikanischen Wirtschaft. Mit großen finanziellen und persönlichen Investitionen sei das Land vom reinen Rohtabaklieferanten zu einem weltweit anerkannten Premiumzigarren-Produzenten aufgestiegen, so Piantini. Plain Packaging mache dies zunichte. Die einzigartigen Longfiller würden in eine billige Discount-Optik gepresst.

    (DTZ 47/12)

  • Die Plain packs kommen

    SYDNEY/MELBOURNE (DTZ/red). Dass sie keine Schönheiten erwarten dürfen, war dem Handel lange vor der ersten Auslieferung klar. Dennoch schockierte der Anblick der „Plain packs“ viele australische Einzelhändler.

    Seit Anfang Oktober liegen neben den herkömmlichen Zigarettenpackungen auch die gesetzlich vorgeschriebenen einheitlichen Varianten in den Regalen des Landes. Ein „Albtraum“, kritisieren Einzelhändler im australischen Bundesstaat Victoria.

    Der 1. Dezember ist nah. Ab diesem Stichtag dürfen Tabakprodukte nur noch im gesetzlich verankerten Einheitskleid, dem so genannten Plain packaging (dt. Einheitspackung), verkauft werden. Mit ein Kuriosum für viele Kunden, dass in der Übergangszeit beide Optionen ausliegen.

    Bis Anfang Dezember darf der Handel die herkömmlichen Zigarettenpackungen noch verkaufen, dann ist Schluss. Wer dann erwischt wird muss bis zu 220.000 Dollar Bußgeld zahlen.

    Die ersten Reaktionen der Kunden auf die Einheitspackung mit Schockbild seien verherrend, heißt es. „Sie könnten die Regierung wegen Traumatisierung verklagen“, scherzt ein Händler im Gespräch mit der Tageszeitung „The mercury“.

    Bereits jetzt konsumieren rund 30 bis 40 Prozent der Kunden die neuen olivfarbenen Zigarettenpackungen melden Verkaufsstellen. Mit ein Grund, dass der Handel starke Zweifel hegt, inwieweit die staatliche verordnete Schocktherapie ihr Ziel erreicht und Raucher vom Konsum abhält.

    „Ich war verärgert, aber nicht abgeschreckt“, antwortet eine junge australische Raucherin dem „Sydney Morning Herald“ auf die Frage wie sie das neue Packungsdesign einschätze.

    (DTZ 44/12)

  • Grenzenlose Begierde

    SEOUL (DTZ/red/kes). Ist Wein in Einheitsflaschen bald das nächste Thema auf der Agenda der Gesundheitswächter? Eine Frage, die auf dem Kongress der Internationalen Vereinigung für den Schutz des Geistigen Eigentums (AIPPI) in Seoul im Zusammenhang mit der Plain packaging-Politik Australiens gestellt wird.

    Carla Michelotti, Justiziarin bei der Chicagoer Werbeagentur Leo Burnett, lässt in ihrem Vortrag keinen Zweifel daran, dass die Sorgen der Markeninhaber begründet sind.

    Tatsache sei, dass Hersteller so genannter ungesunder Lebensmittel bereits mit Einschränkungen ihrer Marken konfrontiert wurden und teilweise juristische Auseinandersetzungen hatten, heißt es in der Online-Ausgabe des „Managing Trade Marks“-Magazins.

    Bespiele wie sie Michelotti vor allem aus den USA kennt. Es sei auffällig, dass die gleichen Anwälte, die Sammelklagen gegen die US-Tabakindustrie forcierten und durchführten jetzt Verfahren gegen Lebensmittelunternehmen in den USA vorbereiten.

    Hinzukomme, dass berechtigte Zweifel am Nutzen der Einheitspackung für Tabakprodukte bestehe. Sie fürchtet, dass das Gesetz unbeabsichtigte Folgen generiere, die nichts mit dem eigentlichen Ziel gemein hätten. Fakt sei, dass die Einheitspackung ein Zugewinn für das internationale Verbrechen und hier speziell den internationalen Zigarettenschmuggel, darstelle.

    Plain packaging ist „ein nicht hinnehmbarer Angriff auf die Rechte der Markeninhaber und ihre Marken“, sagt Michelotti.

    Vor diesem Hintergrund bezweifelt die Juristin die Argumente der australischen Regierung. Diese behauptet, dass die Unternehmen auch nach dem 1. Dezember immer noch im Besitz ihre Markenrechte und ihres Markendesigns sind, selbst wenn sie diese nicht mehr verwenden können. Wenn ein Unternehmen eine Marke nicht mehr nutzen kann, widerspricht dies dem ursprünglichen Sinn und Zweck, den der Markenbesitz voraussetzt, sagt sie.

    Auf dem Kongress der AIPPI (International Association for the Protection of Intellectual Property) werden noch bis 24. Oktober alle Varianten des geistigem Eigentums, wie Patente, Marken und Copyright in der südkoreanischen Hauptstadt erörtert.

    (DTZ 43/12)

  • Hersteller schlagen Alarm

    LONDON (DTZ/red). Die Tabakkonzerne schlagen Alarm. Die geplante Einführung der Einheitspackung sei ein Anschlag auf die britische Wirtschaft, sagt Jaine Chisholm Caunt, die Generalsekretärin der Tobacco Manufacturers Association (TMA).

    Die Entscheidung gegen die Tabakindustrie vor dem Obersten Gerichtshof in Australien ist eine Woche nach dem Urteil allgegenwärtig. Gerade in Großbritannien, wo das Thema seit Monaten für Gesprächsstoff in den Medien sorgt.

    Für die TMA steht Medienberichten zufolge außer Frage, dass einheitliche Verpackungen leicht zu kopieren bzw. fälschen und quasi ein Geschenk für das organisierte Verbrechen sind.

    Dem englischen Staat gingen durch illegalen Tabakhandel rund vier Milliarden Euro im Jahr verloren, was einem täglich Verlust von etwa zehn Millionen Euro entspräche – mit steigender Tendenz, rechnet Chisholm Caunt im Gespräch mit der englischen Fachzeitschrift „Packaging News“ vor.

    Wo dabei der Effekt für den Jugendschutz bleibe, immerhin das oberste Ziel der Maßnahme, sehe die TMA nicht. Im Gegenteil. Wie andere kritische Stimmen auch fürchtet der Verband eine Zunahme des Schmuggels und eine Verbreitung der illegalen Ware in England.

    Eine halbe Million Menschen habe sich in Großbritannien via Online-Abstimmung, Postkartenaktionen und E-Mails gegen das geplante Gesetz ausgesprochen, betont die TMA-Sprecherin (DTZ berichtete).

    (DTZ 34/12)

  • Anzeigen-Kampagne gegen Einheitspackung

    LONDON (DTZ/red). Japan Tobacco International (JTI) will mit einer außergewöhnlichen Presse-Kampagne die Öffentlichkeit über die Folgen der Einheitspackung (engl. Plain Packaging) für Tabakprodukte aufklären.

    Die Anzeigenmotive werden seit Anfang Juli in britischen Magazinen und anderen Presseerzeugnissen geschaltet und werfen die grundsätzliche Frage nach dem Sinn von Plain Packaging auf. Der drittgrößte Tabakkonzern weltweit investiert dafür rund 2,6 Millionen Euro.

    In Großbritannien läuft noch bis 10. August eine öffentliche Online-Abstimmung des Gesundheitsministeriums (DoH) zum Thema.

    Industrie, Handel und Nichtregierungsorganisationen kritisieren, dass die geplante Maßnahme am Ziel vorbei reguliere. Statt Jugendschutz und Einschränkung des Tabakkonsums zu unterstützen, werde dadurch die legale Wirtschaft geschwächt und im Gegenzug das organisierte Verbrechen wie der Schmuggel gestärkt.

    Die Einführung von Plain Packaging für Tabakprodukte wäre nach dem Inkrafttreten des Display Ban (dt. Präsentationsverbot von Tabakprodukten im Handel) im April bereits die zweite politische Regelung mit drastischen Folgen für die Tabakbranche in England.

    (DTZ 29/12)

  • Imperial Tobacco will Klage einreichen

    BRISTOL (DTZ/red). Imperial Tobacco PLC plant rechtliche Schritte gegen die britische Regierung einzuleiten, sollte die Einheitspackung (engl. Plain Packaging) für Tabakprodukte gesetzlich geregelt werden.

    „Der Rechtsweg ist nicht unser bevorzugtes Vorgehen, aber wir sind uns sehr deutlich bewusst, dass wir es nicht ausschließen“, sagt Geschäftsführerin Alison Cooper im Gespräch mit dem Online-Finanzmagazin „This ist Money“.

    Die Online-Befragung des britischen Gesundheitsministeriums (Department of Health/Doh) läuft noch bis August und das Ergebnis könnte eine Gruppenklage auslösen, heißt es.

    Vergangene Woche hatte bereits Japan Tobacco International (JTI) angekündigt gegen die Cameron-Regierung zu klagen, sollte Plain Packaging für Zigaretten im Vereinigten Königreich verbindlich vorgeschrieben werden.

    (DTZ 29/12)

  • JTI kündigt Klage gegen England an

    LONDON (DTZ/red). Japan Tobacco International (JTI) will rechtliche Schritte gegen die britische Regierung einleiten, sollte ein Gesetz zur Einführung der Einheitspackung für Tabakprodukte verabschiedet werden.

    Der weltweit drittgrößte Zigarettenproduzent begründet das Vorgehen mit dem Schutz seiner Marken, schreibt die „Financial Times Online“ (FTD). Die Entscheidung werde im September getroffen.

    Einen Monat zuvor, im August, sei die öffentliche Online-Abstimmung zum Plain packaging (engl. Einheitspackung) des britischen Gesundheitsministeriums (Department of Health/DoH) offiziell abgeschlossen.

    Der Vorstoß ist Medienberichten zufolge der aktuelle Höhepunkt in der Auseinandersetzung zwischen der Tabakindustrie und der britischen Regierung zum Thema Plain packaging. Hintergrund ist die Sorge der Hersteller, dass England dem Beispiel Australiens folgen könnte. Dort tritt ab ab Dezember ein Gesetz in Kraft, das für alle Tabakprodukte eine normierte Verpackung gesetzlich vorschreibt.

    Martin Southgate, Geschäftsführer von JTI in Großbritannien, zweifelt in diesem Zusammenhang an der Unabhängigkeit des Gesundheitsministeriums (DoH) und glaubt Medienberichten zufolge, dass die Entscheidung für die einheitliche Verpackung von Tabakprodukten schon jetzt längst gefallen sei.

    Für die Kritiker steht fest, dass die Nutznießer des Gesetzes das organisierte Verbrechen und der illegale Handel sind und damit am eigentlichen Ziel, dem Jugendschutz, völlig vorbei reguliert werde.

    (DTZ 28/12)