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  • „Keine Konkurrenz zum BVTE“

    BONN / BERLIN// Der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) will als neuer Dachverband für die Branche im Allgemeinen sprechen. Warum der Bundesverband der Zigarrenindustrie (BdZ) eine Mitgliedschaft ausschließt, darüber sprechen Bodo Mehrlein und Peter Wörmann in DTZ.

    Angesichts der Anti-Tabakpolitik wollen die Initiatoren des neuen Bundesverbandes der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) die Kräfte bündeln und mit einer Stimme gegenüber Politik und Medien auftreten. Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen?
    Bodo Mehrlein: Grundsätzlich müssen wir doch feststellen, dass es sich bei den Initiatoren fast ausschließlich um die Mitglieder des bisherigen Zigarettenverbandes DZV handelt. Die Thematik eines Dachverbandes wurde über längere Zeit mit den Verbänden der Tabakwirtschaft besprochen, und es war schnell erkennbar, dass es für den neuen Dachverband keine breite Rückendeckung gibt. Vor diesem Hintergrund kann von einem Dachverband kaum die Rede sein, sondern eher um eine Mandatserweiterung für den bisherigen Zigarettenverband.

    Erklären Sie uns das …
    Mehrlein: Betrachtet man das Interview der Initiatoren in der DTZ, sieht man sofort das Argument für ein Fernbleiben unseres Verbandes vom Dachverband. Es wird mehrfach postuliert, dass es zwischen den Tabakprodukten aktuell und auch in Zukunft keinerlei Regulierungsunterschiede mehr gibt und die Politik alle Produkte gleichbehandelt. Wir als BdZ haben uns über Jahrzehnte für branchenspezifische Regelungen eingesetzt, und diese Ergebnisse sieht man deutlich: fünf Jahre Übergangsfrist und längere Abverkaufsfristen bei Track & Trace, keine Bildwarnhinweise auf den Packungen, Ausnahmen beim Aromenverbot, in den meisten EU-Staaten kein Plain Packaing, et cetera. Mir fällt kein Grund ein von der Politik des BdZ Abstand zu nehmen.
    Peter Wörmann: Die bisherige Konstellation der Verbändelandschaft war und ist immer noch ideal, denn genau so wird der Öffentlichkeit deutlich, dass besonders in Deutschland ein sehr vielfältiger Tabakmarkt mit sehr unterschiedlichen Interessen in allen Bereichen existiert. Eine Aufteilung bei den Herstellern in Zigaretten-, Rauchtabak- und Zigarrenverband ist ideal, denn so konnten die verschiedenen Aspekte der Produkte am glaubwürdigsten vertreten werden. Mein Eindruck ist auch, dass wir in Deutschland sehr erfolgreich mit diesem Modell waren. Dies hat eine Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Verbänden nie ausgeschlossen.


    Der BdZ fordert, das Kulturgut Zigarre von weiteren Regulierungsmaßnahmen auszunehmen. Werden Sie sich in einem immer stärker regulierten Umfeld auch weiterhin damit Gehör verschaffen können?

    Mehrlein: Auch uns ist klar, dass sich das Umfeld immer negativer entwickelt, aber als BdZ sind wir trotzdem überzeugt, dass wir die Argumente, die in den Eigenschaften unseres Produktes liegen, weiter betonen müssen. Wir reden hier ganz klar von einem Genuss- und Kulturgut, welches in keiner Weise mit einer Jugendschutzproblematik behaftet ist …
    Wörmann: … und schauen Sie sich einfach die Unterschiede zwischen den Unternehmen an – hier symbolisch mein eigenes Unternehmen. Zigarren und Zigarillos werden von mittelständischen, meist familiengeführten Unternehmen hergestellt. Die Anforderungen und Möglichkeiten der Zigarrenhersteller sind hier ganz anders gelagert als bei internationalen, börsennotierten Konzernen.

    Die Initiatoren des Bundesverbandes wollen nicht die bestehenden Verbände ausschalten, sondern die Rolle eines Dachverbandes übernehmen. Warum lehnen Sie dennoch eine Mitgliedschaft ab?
    Mehrlein: Seien wir doch ehrlich: Als kleinster Marktteilnehmer hätte der BdZ in einem solchen Konstrukt keine Rolle gespielt. Es gab keinerlei Notwendigkeit, von der bisherigen – eher lockeren – Zusammenarbeit Abstand zu nehmen. An dieser Zusammenarbeit hatten und haben wir immer Interesse gezeigt, auch wenn wir bei vielen Dingen eigene Wege gegangen sind. Die zukünftige Ausrichtung des BVTE wird eindeutig von den großen Konzernen dominiert werden, dies hat man schon gesehen, als die neue Geschäftsführung und der Vorstand vorgestellt wurden.


    Wo sehen Sie die Vorteile für Ihre Mitglieder, wenn der Bundesverband der Zigarrenindustrie sich nicht dem BVTE anschließt?

    Wörmann: Der Öffentlichkeit wird sehr schnell klarwerden, dass der neue Dachverband BVTE gar kein Dachverband ist. Im Endeffekt handelt es sich um einen Zigarettenverband der jetzt auch die Interessen neuartiger Erzeugnisse vertritt. Mir ist nicht bekannt, dass irgendein Hersteller von traditionellen Zigarren beziehungsweise Zigarillos in dem Verband vertreten ist. In dieser Konstellation kann der BdZ sehr gut verdeutlichen, dass er der einzige legitime Ansprechpartner für das Kulturgut Zigarre ist.


    Das heißt?

    Wörmann: Vielleicht ist es sogar eine Chance für uns, dass wir uns jetzt noch besser differenzieren können von den internationalen Großkonzernen und der Fabrikzigarette. Hierbei möchte ich aber betonen, dass wir uns nicht als Konkurrent zum Dachverband sehen, so wie es die Initiatoren des Dachverbandes umgekehrt in ihrem Interview in der DTZ geäußert haben.

    Auch Unternehmen aus anderen Bereichen haben sich dem neuen Verband angeschlossen. Was empfehlen Sie Ihren Mitgliedern, wenn sie Sie nach einer Einzelmitgliedschaft im BVTE fragen?
    Mehrlein: Auch wenn nach meinem Verständnis der deutschen Sprache in einem Dachverband nur Verbände Mitglied werden sollten, wurden die Mitgliedsfirmen des BdZ schon immer direkt angeschrieben und zu den Verhandlungen eingeladen. Dies hat uns als BdZ von Anfang an sehr verärgert. Bei unseren Mitgliedern ist man aber einstimmig der Meinung, dass weder der BdZ noch einzelne Zigarrenhersteller Mitglied im BVTE werden sollten. Die Entscheidung einer Einzelmitgliedschaft fällt natürlich jedes Unternehmen für sich selbst. Die Mitgliedschaft anderer Firmen und Verbände ist aktuell sehr überschaubar, kann aber erst nach einer Gründung abschließend bewertet werden. Nach unserem Kenntnisstand strebt etwa die Messe Dortmund keine Mitgliedschaft im BVTE an, sondern eine Art Kooperationsvereinbarung – so wie sie auch mit anderen Verbänden wie zum Beispiel dem BdZ besteht.
    Wörmann: Lassen Sie mich nochmals abschließend unser Bedauern über diese Entwicklung betonen, die wir als BdZ allerdings zu keinem Zeitpunkt zu verantworten haben. Diese Entwicklungen werden in der Öffentlichkeit kein gutes Licht auf unsere Branche werfen.

    vi

    (DTZ 37/19)

  • Rauchfrei bis zum Jahr 2030

    LONDON // In Großbritannien geht es Rauchern jetzt an den Kragen – endgültig, glaubt man einem Bericht der „Daily Mail“. Der Tageszeitung liegt nach eigenen Angaben ein Papier vor, das Gesundheitsminister Matt Hancock in diesen Tagen vorstellen will. Demnach soll das Königreich bis zum Jahr 2030 komplett rauchfrei sein. Aktuell hat der Inselstaat mit 14,9 Prozent die zweitniedrigste Raucherquote Europas (nach Schweden).

    Wird das „extrem herausfordernde“ Vorhaben umgesetzt, dann kommen auch auf die Tabakkonzerne erhebliche Ausgaben zu. Sie sollen sich an den Kosten für Anti-Rauch-Programme beteiligen. Außerdem könnten sie verpflichtet werden, jeder Packung Kurzanleitungen zum Rauchstopp beizulegen. Ziel ist es, Krankenkassen und Gesundheitsämter finanziell zu entlasten.

    Wer auf Nikotin nicht verzichten will, dem wird der Konsum von E-Zigaretten nahegelegt – wie ihn der National Health Service als Tabakalternative seit Jahren ohnehin propagiert. Über die Haltung gegenüber Tabakerhitzern wie Iqos (Philip Morris) oder Glo (BAT) ist dem Papier zufolge noch nicht entschieden.

    Bislang hatte die Regierung sich zur Aufgabe gemacht, die Raucherquote bis zum Jahr 2022 auf zwölf Prozent zu senken. Laut Hancock gibt es soziale Unterschiede im Rauchverhalten. So würde in Westminster eine von 50 Schwangeren rauchen, im strukturschwachen Blackpool sei es dagegen jede vierte.

    red

    (DTZ 29/19)

  • Ist Dampf-Werbung wirklich schädlich?

    MAINZ // Das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung hat – gefördert durch die DAK – vor wenigen Wochen eine Untersuchung vorgelegt. Darin geht es um „Werbung für E-Zigaretten und Rauchverhalten im Kindes- und Jugendalter“. Die Krankenversicherung fasst die Ergebnisse plakativ so zusammen: „Werbung für E-Zigaretten verführt Kinder zum Rauchen.“

    In den Ergebnissen der Studie stellen die Verfasser „signifikante Zusammenhänge“ zwischen dem Konsum Jugendlicher von Zigaretten, Shisha und E-Zigaretten her. Besonders spannend allerdings ist die Schlussfolgerung der Autoren: „Eine kausale Interpretation der Studienergebnisse ist aufgrund der Anlage der Studie nicht möglich.“ Im Klartext: Es ist nicht feststellbar, ob die Jugendlichen rauchten und dampften, weil sie Werbung für E-Zigaretten gesehen hatten, oder ob ihnen die Motive auffielen, weil sie ohnehin schon Konsumenten waren. Dazu meint der Grazer E-Zigaretten-Befürworter und Hochschulprofessor Bernd Mayer: „Die Daten sagen uns nichts, was einem nicht auch der Hausverstand sagt.“ Die Ergebnisse seien vielmehr „nichtssagend“.

    Tatsächlich machen es solche Auswertungen schwieriger für die Branche. Der Wissenschaftler Konstantinos Farsalinos stellte dazu kürzlich fest: „Es gibt Organisationen, die Forschung nur unter dem Aspekt finanzieren, dass negative Ergebnisse gefunden werden.“ Diesen Vorwurf wird sich nun auch die DAK Gesundheit vorhalten lassen müssen.

    max

    (DTZ 49/18)

  • „Verhältnismäßigkeit wahren“

    MAINZ // Obwohl die Koalition in Berlin derzeit vor allem mit sich selbst zu tun hat, gibt es laufende Gesetzesinitiativen, etwa das Rauchverbot im Auto. DTZ sprach darüber mit Rechtsanwalt Markus Mingers.

    Herr Mingers, wie ist der aktuelle Stand in Sachen „Rauchverbot im Auto“ und worum geht es genau?

    Markus Mingers: Nichtraucher sind in Autos häufig dem Passivrauchen ausgesetzt, was besonders für Kinder und Schwangere sehr schädlich sein kann. Dennoch existiert zurzeit in Deutschland kein Rauchverbot im Auto. Ein solches Gesetz steht jedoch nun zur Debatte und wird aktuell diskutiert.

    Prescht die Bundesrepublik da vor?
    Mingers: Nein, andere Länder sind uns voraus, und es gilt in vielen Staaten dieser Erde bereits ein Rauchverbot am Steuer, wenn Kinder und Schwangere mitfahren, zum Beispiel in Österreich und Frankreich.

    Soll das bundesweit gelten? Eigentlich sind doch für Rauchverbote die Bundesländer zuständig …
    Mingers: Die Gesundheitsministerkonferenz hat in einem Beschluss dazu aufgefordert, dass die Bundesregierung sich mit einem bundesweiten Rauchverbot in Autos auseinandersetzt, sofern schutzbedürftige Personen sich darin befinden. Inwiefern dies auf bundesweiter Ebene umgesetzt werden kann und zulässig ist, soll nun diskutiert werden.

    Darf denn der Gesetzgeber in einen solch privaten Raum wie das eigene Auto eingreifen?
    Mingers: Grundsätzlich ist es so, dass das Rauchen auch grundgesetzlich geschützt ist, nämlich nach Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz, allgemeine Handlungsfreiheit, freie Entfaltung der Persönlichkeit. Allerdings ist ebenfalls in diesem Absatz festgelegt, dass jeder sich nur soweit entfalten darf, wie Rechte anderer nicht verletzt werden, keine Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz vorliegen. Das Grundgesetz garantiert dabei jedem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

    Warum dann eine Regelung ausgerechnet im Auto?
    Mingers: Im Auto stoßen diese Rechte bei Rauchern und Nichtrauchern, Schwangeren sowie Kindern aufeinander. Schwangere und Kinder haben dabei ein Recht darauf, nicht durch Passivrauchen gesundheitlich geschädigt zu werden. Hier wird zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit zugunsten von Schwangeren und Kindern entschieden, was wiederum ein Eingreifen in die Privatsphäre legitimiert. Ein allgemeines Rauchverbot im Auto auszusprechen ist allerdings problematisch, da hier der Eingriff in die Privatsphäre zu weitgreifend wäre.

    Müssten nicht mit der gleichen Begründung auch Rauchverbote für Haushalte mit Kindern ausgesprochen werden?
    Mingers: Beim Rauchen in den eigenen vier Wänden gilt es nicht nur, die allgemeine Handlungsfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu beachten, sondern auch Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Wohnung für unverletzlich erklärt. Allerdings …


    Könnte ein Rauchverbot kommen?

    Mingers: Auch in einer Wohnung dürften zur Abwehr schwerer Nachteile Einschränkungen erfolgen. Es ist also nicht direkt ausgeschlossen, dass im Zuge des Schutzes der Gesundheit auch innerhalb von Wohnungen das Rauchen unter bestimmten Voraussetzungen verboten wird beziehungsweise verboten werden kann. Die wichtigste Schranke ist hier aber die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit des einschränkenden Gesetzes und der einschränkenden Maßnahme, also eines Rauchverbotes.


    Es geht also um das Kindeswohl.

    Mingers: Genau, denn die Erziehung beziehungsweise Pflege der Kinder stellt ein Grundrecht der Eltern dar. Demnach müsste auch hier immer eine Einzelfallabwägung erfolgen und die konkrete Gefährdung des Kindeswohls nachgewiesen werden, um überhaupt über solch ein Verbot nachdenken zu können. Der Aufenthalt einer Schwangeren in einer „Raucherwohnung“ spiegelt wiederum die allgemeine Handlungsfreiheit der Schwangeren selbst wider.

    Inwiefern hat das Thema Jugendschutz grundsätzlich Vorrang vor anderen Rechten?
    Mingers: Grundsätzlich ist der Jugend- und Kinderschutz auch in der Verfassung verankert, einen eindeutigen Vorrang gibt es nicht. So besagt etwa Artikel 5 Absatz 2: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend …“ und in Artikel 6 Absatz 2, heißt es: „Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

    Im Klartext: Eltern müssen ihrem Auftrag, für ihre Kinder zu sorgen, nachkommen?
    Mingers: Oder positiver formuliert: Das Grundgesetz gewährleistet das Recht, Entwicklung und Lebensverhältnisse des Kindes zu bestimmen – sowohl was das körperliche Wohl als auch die geistige und seelische Entwicklung des Kindes betrifft.

    Die Folge für Rauchverbote?
    Mingers: Dies bedeutet, dass eine staatliche Einmischung in die Erziehung erst erfolgen kann, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Das Wohnen in einer „Raucherwohnung“ dürfte nicht ausreichen, da im Einzelfall betrachtet werden müsste, ob das Kindeswohl betroffen ist.


    max

    (DTZ 44718)

  • Norwegen auf Anti-Tabak-Kurs

    BERGEN // In Norwegen dürfen Zigaretten und Snus nur noch in neutralen Verpackungen verkauft werden. Damit verschärft die Regierung den eingeschlagenen Anti-Raucher-Kurs.

    Der Blick auf Markenlogos von Zigaretten und Snus blieb den meisten Norwegern schon länger verwehrt: In den meisten Verkaufsstellen in skandinavischen Ländern müssen Tabakwaren aller Art in speziellen Schränken aufbewahrt werden und sind damit für Kunden nicht sichtbar. Erst auf Anfrage werden sie von den Verkäufern hervorgeholt. Ausnahmen gibt es lediglich für spezialisierte Tabakwarengeschäfte.

    Einheitsfarbe und einheitlicher Marken-Schriftzug
    Nun hat die norwegische Regierung mit einem neuen Gesetz neutrale Verpackungen für Zigaretten und Snus angeordnet: Alle Packungen haben zukünftig eine Einheitsfarbe, auf denen die Markennamen nur noch in einer einheitlichen Schrift stehen. Logos werden somit gänzlich von der Packungsoberfläche verbannt.

    Der Tabakwarenhersteller Swedish Match hatte im November 2017 mit einer Klage gegen den norwegischen Staat noch versucht, die „Plain-Packaging“-Regelung abzuwenden. Dieser Versuch blieb jedoch erfolglos, der Start der neuen Regulierung am 1. Juli 2018 wurde damals bestätigt.

    Schärfste Anti-Raucher-Gesetze
    „Die Verpackung war eine der letzten Werbemöglichkeiten für Tabakwarenhersteller“, sagt Bjørn Guldvog vom norwegischen Gesundheitsministerium und spricht von einem wichtigen Schritt für das langfristige Ziel einer tabakfreien Gesellschaft. Was die Maßnahme für die Tabakindustrie bedeutet und inwiefern sie sich auf den Absatz auswirkt, bleibt abzuwarten. Norwegen hat jetzt schon eine der härtesten und stringentesten Anti-Raucher-Gesetzgebungen der Welt und verbot das Rauchen auf öffentlichen Plätzen bereits 2004.

    Durch die Rauchverbote steigt indes der Verbrauch von Snus, der traditionellen Tabakvariante, die nicht geraucht, sondern unter die Lippe geschoben wird. Zwar wurde das Produkt in der EU verboten, Norwegen ist aber lediglich ein assoziiertes Mitglied der EU. Laut dem norwegischen Statistikamt SSB ist Snus hier mittlerweile populärer als Zigaretten. Demnach konsumieren zwölf Prozent der Norweger Snus, während lediglich elf Prozent zur Zigarette greifen. Durch die hohe Besteuerung sind Tabakwaren in Norwegen extrem teuer: Eine Zigarettenpackung kostet im Schnitt elf Euro. mar

    (DTZ 29/18)

  • Vertrag gegen Illegale

    GENF // Der illegale Handel mit Zigaretten und anderen Tabakprodukten soll künftig konsequenter bekämpft werden. Nun haben 40 Länder einen Vertrag ratifiziert, der dadurch am 25. September in Kraft treten kann, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) berichtet.

    Zehn Prozent des Tabakhandels weltweit seien illegal, schätzt die Chefin des WHO-Sekretariats der Anti-Tabak-Konvention, Vera Luiza da Costa e Silva. 30 Milliarden Dollar (rund 26 Milliarden Euro) gingen den Ländern dadurch an Steuereinnahmen verloren.

    Das Dokument war bereits im Jahr 2012 ausgehandelt worden, tritt aber erst nach der 40. Ratifizierung in Kraft. Diese hat Großbritannien vor wenigen Tagen vollzogen. Die Unterzeichner verpflichten sich unter anderem, Internetverkäufe zu regulieren, Schmuggelrouten zu beseitigen, Schmuggler strafrechtlich zu verfolgen und konfiszierte Ware zu vernichten.

    Der Handel aller Tabakprodukte muss demnächst lückenlos dokumentiert werden. Die EU und Deutschland sind dabei, nicht unterzeichnet haben Länder wie China, Indonesien und die USA. pnf

    (DTZ 28/18)

  • „Die NGOs verfolgen in erster Linie Interessen ihrer Mitglieder“

    OFFENBACH // Die Branchenorganisation MUT (Mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft) tagte am 24. April. Wie DTZ bereits kurz berichtete, fand die Mitgliederversammlung in Offenbach statt. Dabei stand das Thema Tabakregulierung im Blickpunkt.

    Zur Jahrestagung waren Teilnehmer aus allen Regionen Deutschlands in die Stadt am Main gereist. Veranstaltungsort war das in der Nähe des Deutschen Ledermuseums gelegene Vier-Sterne-Novum-Hotel Offenbacher Hof im Stadtzentrum. Dort bestätigten die MUT-Mitglieder Horst Goetschel für weitere zwei Jahre als Vorsitzenden. Als sein Stellvertreter wurde Cay Uwe Vinke, Vorstandsvorsitzender der Ermuri Genuss Company, wiedergewählt, ebenso wie Marco Schum, Inhaber der einzigen Münchner Casa del Habano, als Vorstandsmitglied.

    Weiteres MUT-Gremium neben dem dreiköpfigen Vorstand ist der Beirat. Ihm gehören Peter Dersche von der John-Aylesbury-Gruppe, München, Alexander Eckert (Firma Vauen, Nürnberg), Oliver Kopp (Firma Kopp, Offenbach) und Ulrich Kotschenreuther (Akra, Langenzenn) an. Hinzu kommen die neu gewählten Mitglieder Martina Kleinlagel (Firma Kleinlagel, Bruchsal) und Clemens Gütermann (Villiger, Waldshut-Tiengen). Nicht wieder zur Wahl stellte sich Steffen Rinn (Don Stefano, Wettenberg), der eine Reihe von Jahren im Beirat saß. Rinn hat sich trotzdem bereit erklärt, bei der Organisation der MUT-Jahrestagung 2019 mitzuwirken. Wie Goetschel mitteilte, findet die Mitgliederversammlung im nächsten Jahr wieder in Hessen statt. Als Termin nannte er den 9. April.

    Erhebliche Rolle bei der Anti-Tabak-Politik
    Den Einfluss von Nichtregierungsorganisationen bei der Anti-Tabak-Politik beleuchtete Franz Peter Marx. Der MUT-Berater erklärte, dass die NGOs (Non governmental Organizations) eine erhebliche Rolle bei der Anti-Tabakpolitik spielen. Er nannte in diesem Zusammenhang unter anderem Organisationen wie das Deutsche Krebsforschungszentrum, die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, das Aktionsbündnis Nichtrauchen und den Ärztlichen Arbeitskreis für Gesundheit.

    „Die NGOs gelten in der Öffentlichkeit als die Guten, die im Sinne aller handeln. Und das nicht nur beim Tabak“, so Marx. Allerdings hätten die NGOs keinerlei demokratische Legitimation, seien für die Öffentlichkeit nicht transparent und nur gegenüber ihren Mitgliedern verantwortlich. Dass die nichtstaatlichen Organisationen von Sponsoren beeinflusst würden, zum Beispiel von der Pharmaindustrie, sei ebenfalls nicht auszuschließen.

    MUT-Vorsitzender Horst Goetschel konstatierte: „Im Gegensatz zu den NGOs, die erfolgreich Einfluss auf die Anti-Tabak-Gesetzgebung nehmen, finden wir zu wenig Gehör bei den Entscheidungsträgern in der Politik.“ Und er appellierte an die Branche: „Wir müssen gegensteuern und deutlich machen, dass diese NGOs nicht die Guten sind, sondern in erster Linie die Interessen ihrer Mitglieder und Unterstützer verfolgen.“

    da

    Lesen Sie den vollständigen Artikel in der Printausgabe DTZ 18/18.

    (DTZ 18/18)

  • Die Ermuri stellt sich den Herausforderungen

    DETMOLD // Die Ermuri Genuss Company bleibt auf Kurs. Das machten Vorstand und Aufsichtsrat der größten Einkaufsgenossenschaft des Tabakwaren-Einzelhandels auf der Generalversammlung deutlich, die vom 20. bis 22. April in Detmold stattfand.

    Die Ermurianer ließen sich in der ostwestfälisch-lippischen Stadt von Vorstandsvorsitzenden Cay Uwe Vinke und Aufsichtsratschef Dirk Quade über die Geschäftsentwicklung der Ermuri und darüber, was die Genuss Company für ihre derzeit knapp 800 Mitglieder tut und in Zukunft vorhat, informieren.

    Am Markt konnte sich die Ermuri trotz einer um sich greifenden Anti-Tabakpolitik und einschneidender TPD-2-Vorgaben gut behaupten. Das galt sowohl für die Geschäfts- als auch für die Mitglieder-Entwicklung. So konnte der Mitgliederschwund früherer Jahre zwar nicht gänzlich gestoppt, aber verlangsamt werden. Ende 2017 hatte die Ermuri 791 Mitglieder. Vor allem gelang es, so Vinke, in den vergangenen drei bis vier Jahren die Zahl der Ermuri-Fachgeschäfte stabil zu halten. Als erfolgreich erwies sich dabei die Strategie, Mitglieder davon zu überzeugen, von Kollegen aufgegebene Ermuri-Standorte als Filialen weiter zu führen.

    Im Vergleich zum vorherigen Wirtschaftsjahr sank der Gesamtumsatz im Geschäftsjahr 2016/17 (1. Oktober bis 30. September) um 2,9 Prozent auf 124,1 Millionen Euro. Dieses Minus ging im Wesentlichen auf das Konto des rückläufigen Lagerumsatzes, der mit einem Volumen von 111,7 Millionen Euro einen hohen Anteil am Gesamtumsatz hat. Der durchschnittlich pro Mitglied mit der Ermuri getätigte Umsatz lag bei 150 000 Euro nach 150 900 Euro im vorherigen Geschäftsjahr.

    Beim Lagerumsatz machte sich insbesondere das marktkonforme Minus beim Feinschnitt bemerkbar, das bei 3,7 Prozent lag. Hier bleibt die spannende Frage, ob die Talfahrt anhält oder ob sich der Markt für selbst gedrehte und selbst gestopfte Zigaretten erholt. Das hätte dann Vinke zufolge wiederum Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung im laufenden Wirtschaftsjahr, das am 1. Oktober begonnen hat.

    Gleichzeitig veranschaulichte der Vorstandsvorsitzende, dass die Umsatzentwicklung der Ermuri in einer längerfristigen Betrachtung deutlich nach oben zeigt. Betrug der Umsatz vor zehn Jahren 61 Millionen, so hat er sich seitdem auf über 124 Millionen Euro mehr als verdoppelt.

    Als guten Wert bezeichneten Vinke und Quade die Eigenkapitalquote der Ermuri, die im abgelaufenen Wirtschaftsjahr bei 55,3 Prozent der Bilanzsumme in Höhe von 13,3 Millionen Euro lag.

    da

    (DTZ 18/18)

  • FDA überprüft Longfiller

    SILVER SPRING // Die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) prüft zurzeit die Zulassungskriterien, die sie für Premiumzigarren festgelegt hat. Ein Schritt, hinter dem Anti-Tabak-Gruppen bereits eine Lockerung der strengen Regulierungen für Longfiller vermuten, berichten US-Medien.

    Demnach fehlt der Behörde ein Leitfaden wie Zigarren reguliert werden sollen. Sie fordert mehr Information zu Definition und Konsum des Produkts an, heißt es. Vor knapp zwei Jahren erweiterte die FDA den Regulierungsrahmen für Tabakprodukte, was dazu führte, das auch Zigarren in das Raster beziehungsweise unter die Aufsicht der FDA fielen. Das wurde vor kurzem von der Behörde jetzt selbst hinterfragt, heißt es. Man wolle verstehen, ob Premiumzigarren ähnlich wie andere Tabakprodukte bewertet werden müssen, erläuterte FDA-Chef Scott Gottlieb.

    Es ist US-Medien zufolge der jüngste Schritt, die Gottlieb in der Sparte Tabak- und Nikotin-Regulierung vorsieht. red

    (DTZ 14/2018)

  • Sportlotterie nimmt allmählich Fahrt auf

    FRANKFURT // Sie wächst nur langsam, aber sie wächst: die Deutsche Sportlotterie. Diese Soziallotterie erzielt derzeit einen wöchentlichen Umsatz von rund 30 000 Euro und damit ein gutes Stück mehr als noch vor zwei Jahren.

    Trotzdem gibt es noch viel Potenzial nach oben. Das gab Heinz-Georg Sundermann auf einer Pressekonferenz am 21. August in Frankfurt am Main bekannt. Sundermann ist Geschäftsführer dieser Sportlotterie und gleichzeitig Chef von Lotto Hessen, dem Hauptgesellschafter der Deutsche Sportlotterie gemeinnützige GmbH mit einer Beteiligung von 77,3 Prozent.

    Teile der Einnahmen kommen Athleten im Top-Team der Deutschen Sporthilfe zu Gute. Im vergangenen Jahr wurden zehn Sportler mit einer Summe von insgesamt 55 000 Euro gefördert. Jetzt stellt die Deutsche Sportlotterie 96 000 Euro bereit, womit 320 Athleten mit jeweils 300 Euro in den nächsten zwölf Monaten unterstützt werden. Mittelfristig soll der monatliche Grundbetrag des Top-Teams dauerhaft von 300 auf 600 Euro verdoppelt werden.

    Anders als etwa bei der ebenfalls den Spitzensport unterstützenden „Sieger-Chance“ der Glücksspirale sind laut Sundermann jüngere Menschen (zwischen 30 und 40 Jahren) die Hauptzielgruppe der Sportlotterie.

    Deren Lose werden zurzeit nur in den rund 2100 hessischen Lottoverkaufsstellen und bundesweit im Internet angeboten. Ab Oktober beteiligt sich eine weitere Lotteriegesellschaft mit ihren Annahmestellen am Verkauf, wird jedoch kein Gesellschafter. Um welches Bundesland es sich dabei handelt, wollte Sundermann nicht verraten, um dieser Lotteriegesellschaft nicht in die Parade zu fahren. Außerdem ist man mit Lotto Bayern im Gespräch, die Verhandlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Inwieweit der Appell pro Sportlotterie von Bundesinnenminister Thomas de Maizière an die Innenminister der Länder hier bereits Wirkung zeigt, bleibt dahingestellt.

    Fakt ist jedenfalls, dass die Förderung des Nachwuchs- und Spitzensports dringend Not tut. Das unterstrichen Michael Ilgner, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Sporthilfe und früherer Wasserball-Nationalspieler, ebenso wie Reck-Olympiasieger Fabian Hambüchen, Ex-Box-Champion Henry Maske und Carolin Schäfer, die gerade in London Vize-Weltmeisterin im Siebenkampf geworden ist.

    Sowohl Hambüchen als auch Maske, die beide genauso wie Fußball-Weltmeister Philipp Lahm Gesellschafter und Botschafter der Sportlotterie sind, machten deutlich, dass es zwar keine Erfolgsgarantie bei einer besseren Förderung der Sportler gebe, dass aber ohne eine nennenswerte Unterstützung der Erfolg nahezu ausgeschlossen sei. „Ich war lange genug unmittelbarer Teil der Sportlergemeinde und weiß, dass wir langfristig nur eine Chance haben, wenn wir mit neuen Fördermöglichkeiten wie der Sportlotterie mehr Gelder für den olympischen Spitzensport generieren und neue Wege beschreiten können“, so Turner-Legende Hambüchen.

    Mit durchschnittlich nur 626 Euro würden Spitzensportler hierzulande gefördert. In Großbritannien sei es dagegen ein Vielfaches, wie Ilgner erklärte. Mehr Förderung wirkt sich offenbar auf den Medaillen-Spiegel aus. Nachdem es für das United Kingdom bei den Olympischen Spielen 1996 in Atlanta nur eine Goldmedaille gab, entschieden sich die Briten im Jahr darauf für ein von der National Lottery unterstütztes Fördersystem. Seitdem flossen rund sechs Milliarden Euro in die Förderung der Spitzensportler. Der Erfolg blieb nicht aus: Im vergangenen Jahr holte Großbritannien bei den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro 27 mal Gold und landete im Medaillen-Ranking hinter den USA auf Platz 2.

    da

    (DTZ 34/17)