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  • Gericht lehnt Eilantrag ab

    MÜNCHEN (DTZ/pi). Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, den Eilantrag von vier Shishabar-Betreibern aus München auf einstweilige Aussetzung des Totalrauchverbots in Bayern abzulehnen, bestätigen die Juristen den derzeitig eingeschlagenen Kurs. Die sehr detaillierte Klageschrift wurde in beinahe allen Teilen nur dürftig beantwortet. Vielmehr bezieht sich die oberste juristische Instanz immer wieder auf die bekannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 2008, ohne sich mit der Sach- und Rechts‧lage näher zu befassen.

    Weder hat man sich mit der Problematik auseinander gesetzt, dass es eben keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Gefährlichkeit des Passivrauchens gibt, und verweist pauschal auf die Homepage des Deutschen Krebsforschungszentrums und die dort zitierten Aufsätze.

    [pic|251|r|200||Die Klageschrift wurde nur dürftig beantwortet.|||]

    Unberücksichtigt
    Völlig unberücksichtigt gelassen wird auch die Aussage des Bundesinstituts für Risikobewertung, dass der Frage der Gesundheitsgefährdung für Passivraucher erst in Zukunft nachgegangen werden müsse. Auch die Tatsache, dass es sich bei der von der Regierung in ihrer Stellungnahme vom 6. September 2010 angesprochenen, umstrittenen Studie des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit lediglich um eine Pilotstudie gehandelt hat, erhielt keinerlei Beachtung.

    Völlig unzureichend ist auch die Auseinandersetzung des Gerichts mit der Frage der fehlenden Übergangsfristen und Entschädigungsregelungen. Genau diese wurden zum Beispiel vom Saarländischen Verfassungsgerichtshof moniert und führten dort zur Aussetzung des Gesetzes und Prüfung der Details. Eher seltsam klingt dann, „dass schon bei Einleitung eines Volksbegehrens damit gerechnet werden müsse, dass sich die Gesetzeslage ändere“.

    Von falschen Tatsachen ausgegangen
    Ist das eine Erklärung, die den Vertrauensschutz in geltendes Recht in Frage stellen soll? Insoweit ist das Gericht teilweise von falschen Tatsachen ausgegangen, weil vielfach erhebliche Investitionen auch und gerade vor Einleitung des Volksbegehrens getätigt wurden.

    Der gesamten Begründung der Ablehnung lässt sich im Ergebnis entnehmen, dass das Gericht an seiner einmal getroffenen Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes festhalten will, ohne sich tiefer mit der Materie zu befassen. Das bedauert BFT (Bündnis für Freiheit und Toleranz) sehr. Es ist abzuwarten, zu welchen Erkenntnissen und Entscheidungen die Gerichte hinsichtlich der weiteren eingereichten Klagen kommen werden.

    Im Rahmen einer Pressekonferenz wird BFT am 7. Oktober im Münchner Presseclub dazu Stellung nehmen. Parallel wird auch das Ergebnis einer Solidaritäts-Unterschriftensammlung im September verkündet und ein Katalog mit Nachbesserungsforderungen samt „Schadensbericht nach zwei Monaten Rauchverbot in Bayern“ vorgelegt. Diese Dokumente werden an die Landesregierung weiter geleitet.

    (DTZ 39/10)

  • Hall Tabakwaren stärkt Automatengeschäft

    MÖNCHENGLADBACH/WERDOHL (DTZ/fnf). Die Mönchengladbacher Tabakwarengroßhandlung Hall Tabakwaren übernimmt zum 1. Oktober 2010 das Automatengeschäft der Firma Ernst-Wilhelm Herdes in Werdohl/Sauerland.

    Die Firma Herdes betreibt rund 550 Automaten. Der Umsatz liegt bei 2,3 Mio. Euro p.a.

    Die Automaten werden in die Hall Niederlassung Hilden integriert. Jürgen Hall sieht durch diese Akquisition den Automatenstandort Hilden weiter gestärkt und insbesondere damit auch das Automatengeschäft der Verbundgruppe DTV in NRW. „Besonders freut mich, dass der Inhabersohn Kai Oliver Herdes sich mit seiner Branchenerfahrung zur Mitarbeit bei uns zur Verfügung gestellt hat,“ so Jürgen Hall.

    Hall Tabakwaren erwartet für das Jahr 2010 einen Umsatz von 670 Mio. Euro (netto) nach 644 Mio. Euro im Jahr 2009.

    (DTZ 39/10)

  • Dannemann GmbH mit neuem Geschäftsführer

    LÜBBECKE (DTZ/fnf). Markus Klein (44), Verkaufsdirektor und Geschäftsleitungsmitglied der Beam Global Deutschland GmbH, hat sich entschieden, das Unternehmen mit Wirkung zum 30. September 2010 zu verlassen, um ab 1. Oktober 2010 in die Dannemann El noble cigarro GmbH einzutreten. Dort wird er ab dem 1. Januar 2011 die Position des Geschäftsführers Deutschland übernehmen.

    [pic|250|r|150||Markus Klein|||]

    Markus Klein war vor seiner Tätigkeit bei Beam Global in nationalen und internationalen Management-Funktionen bei führenden Markenartikelfirmen wie Maxxium (Absolut Vodka, Jim Beam, Remy Martin), Allied Domecq (Ballantine's, Kuemmerling) und Seagram (Mumm Sekt, Red Bull), tätig.

    Dannemann Deutschland, eine 100prozentige-Tochter der Schweizer Burger Gruppe, ist Marktführer im Segment der Zigarillos.

    (DTZ 39/10)

  • Schweiz dreht erneut an der Steuerschraube

    BERN (DTZ/red). In der Schweiz steht eine Erhöhung des Steuersatzes für Zigaretten an, die am 1. Oktober in Kraft treten soll. Eine Anpassung des Zigarettenpreises erfolgt spätestens zum 1. Januar 2011. Pro Zigarettenpackung ist mit einem Anstieg von 15 Eurocent zu rechnen.

    Die Erhöhung der Tabaksteuer ist Teil des Konsolidierungsprogramms 2012/13 mit geplanten Mehreinnahmen von jährlich rund 50 Mio. Franken (37,7 Mio. Euro).
    Hersteller und Importeure erhalten eine dreimonatige Umstellungsfrist. Zuletzt wurde die Tabaksteuer 2008 angehoben, der Packungspreis stieg um 23 Eurocent.

    (DTZ 39/10)

  • Imperial Tobacco erwartet steigende Erlöse

    BRISTOL (DTZ/red). Der britische Tabakkonzern Imperial Tobacco erwartet für das Ende September ablaufende Geschäftsjahr 2009/10 einen um rund 3 Prozent steigenden Umsatz, meldet die „Börsen-Zeitung“. Im vergangenen Jahr habe das Unternehmen 6,8 Mrd. Dollar (5,0 Mrd. Euro) ausgewiesen, heißt es weiter.

    Die Geschäftsentwicklung und die Finanzdaten entsprächen den angestrebten Zielen, teilte Imperial Tobacco mit. Das abgesetzte Zigarettenvolumen wird allerdings nach Einschätzung des Konzerns im Gesamtjahr um 3 Prozent sinken, von 358,8 Mrd. Stück im Vorjahr. Imperial Tobacco verlautbarte, dass der Absatz der international wichtigsten Marken wie Davidoff und West im laufenden Geschäftsjahr zugelegt habe. In der zweiten Hälfte seien auch die Erlöse der französischen Marke Gauloises Blondes gestiegen.

    (DTZ 39/10)

  • Habanos meldet weltweites Wachstum

    DORTMUND (DTZ/fh). Umsatzsteigerungen kann Habanos S.A., der Vermarkter der kubanischen Zigarren, sowohl international als auch für den deutschen Markt vermelden. Weltweit waren diese Steigerungen vom Januar bis August 2010 mit einem Plus von 5,14 Prozent (gegenüber plus 5,86 Prozent im entsprechenden Vorjahreszeitraum) sehr stabil.

    In Deutschland lag das Plus in den ersten acht Monaten bei 1,81 Prozent, während es sich im Vergleichszeitraum des Vorjahres noch um 5,16 Prozent erhöht hatte. Weltweit hat Habanos mittlerweile 140 Lizenzen für eine Casa del Habano vergeben, wovon in Deutschland sechs dieser Geschäfte existieren.

    Die Casa in Frankfurt musste schließen, dahingegen sind die Verträge für Bremen unterschrieben und in Düsseldorf wartet der Betreiber noch die politischen Entwicklungen in Sachen Gastro-Rauchregelungen ab.

    Laut Christoph Puszkar, Marketingleiter von 5th Avenue, ist das Konzept „Habanos Specialists“ mit nunmehr 67 Geschäften ein voller Erfolg. „Das Konzept wird sehr gut von den Fachhändlern angenommen.“ In Zusammenarbeit mit ortsansässigen Gastro-Betrieben sind 17 Habanos Smoker Lounges entstanden; die beiden Betriebe in Bayern haben wegen des totalen Rauchverbots ihren Titel abgegeben.

    (DTZ 39/10)

  • Kooperation von EU und Imperial Tobacco

    LONDON (DTZ/fnf). Nach Philip Morris, JTI und BAT hat jetzt auch der weltweit viertgrößte Tabakwarenhersteller, die Reemtsma-Mutter Imperial Tobacco ein Kooperationsabkommen mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet, in dem der gemeinsame Kampf gegen Schmuggel von Tabakerzeugnissen beschlossen wurde.

    Das Abkommen fördert die enge Zusammenarbeit zwischen Imperial Tobacco und den Behörden auf zahlreichen Gebieten und umfasst darüber hinaus Zahlungen durch Imperial Tobacco von rund 207 Mio. Euro über 20 Jahre zur Finanzierung von Initiativen gegen illegalen Handel.

    „Initiativen gegen illegalen Handel mit Tabakprodukten stärken“
    Alison Cooper, Vorstandsvorsitzende der Imperial Tobacco Group: „Imperial Tobacco hat dieses Abkommen angeregt, um die gemeinsamen Initiativen gegen illegalen Handel mit Tabakprodukten zu stärken. Der Schmuggel und illegaler Handel von Tabakprodukten nutzt allein den Kriminellen, die ihn betreiben, schadet aber Regierungen und den Verbrauchern, dem Handel sowie den legalen Herstellern.

    Das Abkommen unterstützt Initiativen gegen den illegalen Handel in der gesamten Europäischen Union und betont unsere Bereitschaft, in Kooperation mit den zuständigen Behörden, weltweit gegen Schmuggel und Fälschung von Tabakprodukten vorzugehen.“

    Imperial Tobacco betont, dass das Unternehmen sein weltweites Vertriebsnetz umfassend und streng kontrolliere.

    Darüber hinaus arbeite ein Team engagierter Experten international mit Regierungen sowie Zoll- und Steuerbehörden zusammen, um die Herstellung und die Lieferung illegaler Tabakprodukte weltweit zu unterbinden.

    (DTZ 39/10)

  • EU startet Konsultationsverfahren zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie

    BRÜSSEL (DTZ/fok). Ende vergangener Woche hat die EU-Kommission – Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher – ein öffentliches Konsultationsverfahren für eine mögliche Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie 2001/37/EG eröffnet. Schon seit Monaten kocht in der Tabakbranche die Gerüchteküche, ob Radikalregulierungen, wie schwarz-weiße Einheitspackungen oder das Verbot, Tabakwaren am Verkaufsort auszustellen und zu bewerben, in diesen Vorschlägen enthalten sind und wie das Konsultationsverfahren insgesamt abläuft.

    Um es gleich vorweg zu sagen: Die genannten Radikalregulierungen sind als Optionen in dem Vorschlagkatalog enthalten, allerdings neben einer Vielzahl anderer, meist weniger gravierender Pläne bis hin zum Erhalt des heutigen Status quo.

    Zur Erinnerung: Die EU-Tabakproduktrichtlinie regelt seit 2001 den Höchstgehalt für Teer, Nikotin und Kohlenmonoxyd in Zigaretten, die Text-Gesundheitswarnhinweise und Etikettierungsanforderungen. Weiter die Pflicht zu Meldung von Inhaltsstoffen durch die Hersteller an die Behörden, das Verbot bestimmter Begriffe wie mild oder Light auf den Packungen und das Verbot von Snus in der EU außerhalb Schwedens.

    „Neue Entwicklungen auf internationaler Ebene“Die EU begründet die jetzt geplante Überarbeitung der Richtlinie damit, dass „neue Entwicklungen auf internationaler Ebene, in der Wissenschaft und im Markt ein Nachdenken darüber erfordern, ob die Richtlinie immer noch in vollem Umfang ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Binnenmarktes gewährleistet und dabei ein hohes Niveau an Gesundheitsschutz sichert.“ Als Hintergrund nennt die Kommission das Ziel, den Tabakkonsum in der gesamten EU zu verringern.

    Die jetzt von der Kommission vorgelegten Optionen sind die Basis für eine öffentliche Diskussion für eine Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie. An der Konsultation kann sich jeder Bürger der EU, jedes Unternehmen, natürlich auch Verbände und Nichtregierungsorganisationen beteiligen.

    Stellungnahme bis 19. NovemberAbgabeschluss für die jeweiligen Stellungnahmen ist der 19. November 2010. Die Informationen zu den optional vorgeschlagenen Maßnahmen und die Konsultationsbögen zur Beteiligung sind im Internet auf dieser [linkn|http://ec.europa.eu/health/consultations/index_en.htm ]Website der EU[/link] abrufbar. Leider sind diese bisher nur in englischer Sprache einsehbar (Übersetzung auf Die Tabak Zeitung online), die Stellungnahmen hierzu können jedoch auch in deutscher Sprache abgefasst werden.

    Nun zu den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Optionen zur Änderung der Richtlinie im Detail. Diese sind in insgesamt sechs Bereiche aufgeteilt.

    Anwendungsbereich der RichtlinieBereich 1 ist der Anwendungsbereich der Richtlinie. Hier wird zur Diskussion gestellt, ob nikotinhaltige Produkte wie elektronische Zigaretten, Nikotindrinks u.ä. sowie Kräuterzigaretten weiter unter die jeweilige nationalen Bestimmungen fallen sollen oder künftig die EU-Tabakrichtlinie auch für diese Produkt Geltung haben soll, bis hin zum Verbot neuartiger Formen von Tabak zum oralen Gebrauch.

    Rauchlose TabakprodukteDerzeit ist Snus in allen EU-Ländern, außer in Schweden verboten, andere rauchlose Tabakerzeugnisse, wie Kautabak, in vielen Ländern erlaubt. Die EU-Kommission stellt die Optionen, entweder diese Regelung beizubehalten oder das Snus-Verbot aufzuheben oder alle rauchlosen Tabakerzeugnisse zu verbieten.

    Verbraucherinformation: Von Bildwarnhinweisen bis zur EinheitspackungHier geht's ans Eingemachte: Denn neben der Option „keine Änderung“ stehen gleich zwei harte Regulierungsvorschläge. Zum ersten ein Paket von Maßnahmen, bei dem obligatorische Bildwarnhinweise für beide Seiten der Packung vorgeschrieben werden sollen; ergänzt um Optionen, die Angabe der Werte von Rauchinhaltsstoffen durch allgemeine Informationen zu schädlichen Stoffen in den Produkten zu ersetzen; Angaben zu schädlichen Stoffen, die keinen Platz auf der Packungsaußenseite haben, durch Packungsbeilagen zu ergänzen; und auch auf Wasserpfeifen Gesundheitswarnhinweise zu platzieren.

    Härteste Option auf diesem Feld ist der Vorschlag generischer Verpackungen, also schwarz-weiße Einheitspackungen, die die optische Unterscheidbarkeit der verschiedenen Marken auf ein Minimum begrenzen würde.

    Meldung und Registrierung von ZusatzstoffenAuch hier schlägt die Kommission drei Optionen vor: Erstens Beibehalt der derzeitigen Regelung, wonach Informationen über Zusatzstoffe seitens der Tabakindustrie unter Verwendung unterschiedlicher Format in den verschiedenen Mitgliedsländern vorgelegt werden. Zweite Option: Verwendung eines EU-weit einheitlichen Meldeformulars für Zusatzstoffe, gegebenenfalls mit elektronischer Einreichung. Und darüber hinaus schlägt Option 3 eine jährlich zu zahlende obligatorische Registrierungsgebühr für die Hersteller und harte Strafen bei Nichtbefolgung der Datenzulieferpflicht vor.

    Regulierung von Zusatzstoffen
    Option 1 ist hier, dass es den EU-Mitgliedstaaten weiterhin frei steht, die Zusatzstoffe für Tabakerzeugnisse national selbst zu regeln.
    Option 2 schlägt die Einführung von Grundkriterien auf EU-Ebene ohne gemeinsame Liste vor, bezogen auf Kriterien wie Toxizität, Attraktivität oder suchterzeugende Wirkung eines Tabakprodukts. Hiernach hätten die Mitgliedstaaten weiter das Recht, nationale Verbote je nach nationalen Gegebenheiten auszusprechen.

    Option 3 sieht die Festlegung einer gemeinsamen Liste mit Tabak-Inhaltsstoffen vor. Danach dürften EU-weit nur noch solche Zusatzstoffe verwendet werden, die sich auf einer Positivliste befinden. Oder alternativ eine Negativliste aufzustellen für Zusatzstoffe, die nicht für die Herstellung von Tabakerzeugnissen verwendet werden dürfen.

    Zugang zu Tabakerzeugnissen: Automaten-und Versandverbot sowie Display BanHier werden einige richtige Hämmer zur Diskussion gestellt. Neben der Option 1, alles beim alten zu lassen und den Mitgliedstaaten die Zuständigkeit für nationale Maßnahmen zur Begrenzung des Zugangs zu Tabakerzeugnissen zu belassen, sieht Option 2 eine Altersüberprüfung für Käufer sowie weitere rechtliche Bedingungen (z.B. Registrierung, Lizenzierung) für grenzüberschreitende Einzelhandelsverkäufe vor. Dazu der Vorschlag, den Zugang zu Verkaufsautomaten auf Erwachsene zu beschränken (wie in Deutschland bereits umgesetzt). Ein weiterer Vorschlag richtet sich gegen die Sichtbarkeit der Tabakprodukte am POS, denn danach soll die Ausstellung von Tabakerzeugnissen und die Verkaufsförderung an Verkaufsorten eingeschränkt werden, z.B. indem dort nur noch die Sichtbarkeit lediglich einer Packung pro Marke vorgeschrieben würde.

    Verbot grenzüberschreitenden EinzelhandelsDie härtesten Optionsvarianten sehen Verbote von grenzüberschreitenden Einzelhandelverkäufen von Tabakerzeugnissen über das Internet vor; dabei wird auch ein generelles Verbot des Versandhandels zur Diskussion gestellt. Weiter ein EU-weites Verbot von Zigarettenautomaten. Und schließlich ein Verbot von Verkaufsförderungen und Displays im Einzelhandel.

    DTZ wird in den nächsten Ausgaben detaillierter auf die Vorschläge eingehen und dabei Sinnhaftigkeit der Optionen, rechtliche Fragen sowie mögliche wirtschaftliche Folgen unter die Lupe nehmen und dem Handel damit Informationen für Stellungnahmen im Rahmen der Konsultation an die Hand geben.

    (DTZ 39/10)

  • Hartz IV ohne Zigarette?

    BERLIN (DTZ/pnf). Heiß tobt derzeit die Debatte um die Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze, sowohl was ihre absolute Höhe als auch was die Zusammensetzung der einzelnen Leistungen angeht. Da gehen die Frontlinien oft mitten durch die einzelnen Parteien. So provozierte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Otto Fricke, mit der Frage: „Muss der Hartz-IV-Regelsatz Geld für Tabak, Alkohol und Gaststättenbesuche vorsehen, wenn sich das gering verdienende Arbeitnehmer auch sparen müssen?“

    Die richtige Antwort hatte seine Parteikollegin, die Drogenbeauftragte Mechtild Dyckmans, schon vor zwei Wochen gegeben: „Ganz klar gehört in den Regelsatz für Langzeitarbeitslose eine Position für Genussmittel. Wer meint, wenn man Hartz-IV-Empfänger ist, dürfte man kein Bier mehr trinken und keine Zigarette mehr rauchen, ist nur populistisch.“

    (DTZ 38/10)

  • Gute Stimmung, neugierige Besucher

    DORTMUND (DTZ/jgw). Neuheiten im Bereich Pfeife, Pfeifentabak und RBA? Die Quadratur des Kreises erscheint einem fast leichter als das Rad immer wieder neu zu erfinden. Und doch zeigt gerade die Pfeifenbranche zur Dortmunder Messe immer wieder ihr Potenzial, den Fachhandel auf ihrem Gebiet mit Neuheiten zu überraschen und „alte Zöpfe“ sozusagen neu geflochten und ansprechend koloriert zu präsentieren.

    [pic|244|r|250||Das Pfeifensegment tat sich durch kreative Ideen hervor.|||]

    Ein erster Überblick – im wahrsten Wortsinn von der Plattform ein Stockwerk höher – zeigt bereits am ersten Messetag geschäftiges Treiben an allen Ständen. Auch der Geräuschpegel aus angeregten Gesprächen, Verkaufsverhandlungen und Klicken von Feuerzeugen zeigt rein akustisch und optisch, dass die Messe auch in puncto Pfeifen, -tabak und RBA erneut eine lebendige ist. Ein Grund für diese Vitalität sahen die Aussteller vor allem auch in der einhellig beobachteten guten Stimmung der Messebesucher.

    (DTZ 38/10)