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  • Hall Tabakwaren übernimmt 700 Automaten

    MÖNCHENGLADBACH (DTZ/fnf). Die Mönchengladbacher Tabakwarengroßhandlung Hall Tabakwaren übernimmt zur Jahresmitte von Kollegenfirmen mehr als 700 Zigarettenautomaten mit einem Nettoumsatz von rund 3,5 Mio. Euro zur Stärkung des Automatengeschäftes in den bestehenden Niederlassungen.

    Zum 1. Juli 2011 wurde das Automatengeschäft der Fa. Karl-Eugen Zembrod in Ostrach/Ravensburg übernommen. Mitte Juli 2011 folgte das Automatengeschäft der Fa. Alparslan Cengel in Dortmund und zum 1. August 2011 wird das Automatengeschäft der Fa. Kahge GmbH in Ilvesheim/Mannheim integriert. Die Automaten werden entsprechend in die Hall Niederlassungen Baienfurt/Ravensburg, Hilden und Worms integriert.

    Hall Tabakwaren mit seinen Geschäftsfeldern Tabakwarengroßhandel und Automatenaufstellung erwartet für das Jahr 2011 einen Umsatz von 690 Mio. Euro (netto) nach 675 Mio. Euro in 2010.

    (DTZ 29/11)

  • Fiskus erzielte im ersten Halbjahr 2011 eine Steigerung der Tabaksteuereinnah

    WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Der Bund hat sein Ziel, durch die Tabaksteuererhöhung Anfang Mai fiskalische Einnahmeverbesserungen zu erzielen, bisher erreicht. Im ersten Halbjahr 2011 beliefen sich die Tabaksteuereinnahmen (netto) auf insgesamt 6,195 Mrd. Euro. Das waren 7,1 Prozent bzw. 411 Mio. Euro mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

    Allerdings muss man realistischerweise einkalkulieren, dass ein Teil der Steigerung aus technischen Effekten zum Jahreswechsel und ein weiteres Teil aus Herstelleraktivitäten im Zuge der Umstellung auf die neuen Preise resultieren dürfte. Das kräftige Einnahmepolster schmolz zum Ende des Halbjahres wieder ab. So sackten im Juni 2011 die Tabaksteuereinnahmen auf 1,027 Mrd. Euro ab, 7,5 Prozent weniger als im Vergleichsmonat des Vorjahres.

    Die Fabrikzigarette erbrachte übrigens im 1. Halbjahr 2011 ein Tabaksteuer-Einnahmenplus von 6,5 Prozent, die Steuereinnahmen auf Feinschnitt stiegen um 10,9 Prozent. Beim Bezug von Tabaksteuerzeichen ergibt sich für das 1. Halbjahr 2011 folgendes Bild: Für Zigaretten wurden netto Banderolen für 42,007 Mrd. Stück (plus 2,7 Prozent), bezogen; deren Kleinverkaufswert bezifferte sich auf 9,777 Mrd. Euro (plus 4,2 Prozent). Der Steuerzeichenbezug für Feinschnitt erfolgte für ein Volumen von 13 721,1 Tonnen (plus 6,9 Prozent), dessen Kleinverkaufswert 1,473 Mrd. Euro (plus 14,2 Prozent) betrug. Hier zeigt sich ganz deutlich der durch die höhere Tabaksteuer bedingte stärkere Preisanstieg. Bei Zigarren und Zigarillos wurden im 1. Halbjahr Banderolen für 2,094 Mrd. Stück bezogen (plus 7,9 Prozent); deren Kleinverkaufswert lag bei 352,7 Mio. Euro (plus 8,3 Prozent).

    Auch beim Pfeifentabak gab es kräftige Steigerungsraten, offensichtlich vor allem durch das Wachstum niedrigpreisiger Angebote: Hier stieg der Banderolenbezug auf ein Volumen von 398,0 Tonnen (plus 16,5 Prozent); der Kleinverkaufswert erhöhte sich um 13,9 Prozent auf 45,0 Mio. Euro. Über alle versteuerten Tabakprodukte gerechnet ergibt sich für das erste Halbjahr 2011 ein Kleinverkaufswert von 11,648 Mrd. Euro (plus 5,5 Prozent). Der Juni 2011 als letzter Berichtsmonat der aktuellen Steuerstatistik zeigt bei den Banderolenbezügen klare Bremssignale: Bei der Zigarette reduzierte sich die Menge im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat um 22,4 Prozent auf 5,995 Mrd. Stück, der Wert ging um 19,6 Prozent auf 1,428 Mrd. Euro zurück.

    Beim Feinschnitt schrumpfte die Menge um 7,9 Prozent auf 2 219,3 Tonnen, der Wert ging durch den Preisschritt allerdings um 6,2 Prozent auf 258,5 Mio. Euro nach oben. Für Zigarren/Zigarillos wurden im Juni Banderolen für 333,7 Mio. Stück (minus 23,7 Prozent) im Wert von 62,5 Mio. Euro (minus 14,3 Prozent) bezogen. Und beim Pfeifentabak stieg die Menge um 13,6 Prozent auf 63,9 Tonnen, der Wert erhöhte sich um 11,1 Prozent auf 7,0 Mio. Euro. Der durchschnittliche Kleinverkaufswert einer versteuerten Zigarette lag im Juni 2011 bei 23,8 Cent gegenüber 23,0 Cent im Vergleichsmonat des Vorjahres. Beim Feinschnitt lag der KVW bei 116,5 Euro pro Kilogramm gegenüber 101,0 Euro ein Jahr zuvor.

    (DTZ 29/11)

  • Bundestag: Jugendschutz bei Zigarettenautomaten gewährleistet

    BERLIN (DTZ/vi/fok). Der Deutsche Bundestag hat auf Empfehlung seines Petitionsausschusses im Juni entschieden, der Forderung von 1 356 Petenten, wonach die Aufstellung von Zigarettenautomaten im öffentlichen Straßenland zu untersagen sei, nicht nachzukommen.

    Die Petition war mit der Aussage begründet worden, Zigarettenautomaten würden „entscheidende Mitverantwortung dafür tragen, dass sich Kinder und Jugendliche schon lange vor dem gesetzlich zulässigen Mindestalter ungehindert mit Tabakwaren versorgen können.“ Nach Meinung der Petenten werde dies auch nicht durch die Alterszugangskontrolle per GeldKarte verhindert, weil sich Kinder die GeldKarte ihrer Eltern oder Verwandten ausleihen könnten.

    Sogar der Vandalismus von Jugendlichen gegen Zigarettenautomaten wird als Grund genannt, um ein solches Aufstellverbot zu fordern. Im Rahmen seiner Prüfung der Petition stellt der Ausschuss unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums heraus, dass er Maßnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums, vor allem bei Kindern und Jugendlichen, ausdrücklich begrüße.

    Er führt dabei die Vielzahl der bereits ergriffenen Maßnahmen auf, mit besonderem Fokus auf der 2003 in Kraft getretenen Neuregelung des Jugendschutzgesetzes, wonach die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche untersagt ist. Um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, haben die Zigarettenautomatenbetreiber ihre Geräte komplett mit einer technischen Sicherung versehen, die via chipbasierten Bankkarten sowie EU-Führerschein eine wirkungsvolle Altersverifikation vornimmt.

    Der Petitionsausschuss kam bei seiner jetzigen Prüfung zum Ergebnis, dass die bereits existierenden gesetzlichen Vorschriften und die im Vollzug dieser Vorschriften erfolgte Umsetzung der technischen Sicherung von Zigarettenautomaten derzeit ausreichen, um das Abgabeverbot von Tabakwaren durch Automaten an Jugendliche wirksam zu regeln.

    In Bezug auf die Vermutung der Petenten, Erwachsene würden ihre GeldKarten an Kinder und Jugendliche ausleihen, damit diese Zigaretten am Automaten ziehen könnten, erläutert der Ausschuss in seiner Begründung auch die entsprechenden Passagen des Jugendschutzgesetzes: „Ordnungswidrig handelt nach dem Jugendschutzgesetz auch, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch das Jugendschutzgesetz gerade verhindert werden soll.

    Hierzu gehören auch die Abgabe von Tabakwaren und das Gestatten des Rauchens. Unter die Begriffe des „Förderns“ und des „Herbeiführens“ fallen alle Handlungen, die für ein Verhalten eines Kindes oder eines Jugendlichen, das den Vorschriften nicht entspricht, kausal geworden sind. … Das kann z.B. auch das unberechtigte Zurverfügungstellen einer Bankkarte sein.“ Als Fazit kam der Ausschuss zur Überzeugung, dass die bereits eingeleiteten Maßnahmen ausreichend sind und das Petitionsverfahren abzuschließen sei; der Deutsche Bundestag schloss sich dem Votum seines Ausschusses an.

    (DTZ 29/11)

  • Hersteller bei Umsetzung der CEN-Norm schon weit fortgeschritten

    MAINZ (DTZ/fok). Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat, wie DTZ bereits in Ausgabe 49/10 berichtete, auf Betreiben der EU-Kommission am 17. November 2010 ein neues Normprüfverfahren zur Beurteilung der Zündneigung von Zigaretten (EN ISO 12863) verabschiedet, die ein Jahr später, also ab dem 17.November 2011 mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt und im Bundesanzeiger in Kraft treten wird.

    Diese Norm bedingt die Verwendung von Zigarettenpapieren für Fabrikzigaretten, die das selbständige Weiterglimmen der Zigaretten an bestimmten Stellen unterbrechen können. Als Begründung wird der Schutz der Konsumenten vor unbeabsichtigten Bränden genannt. Die vorhandenen Technologien, sogenannte LIP-Zigaretten (LIP = Low Ignition Propensity = geringe Zündeigenschaften), sind z.B. mit einem speziellen Zigarettenpapier ausgestattet, bei dem auf der Innenseite schmale Papierstreifen mit geringer Luftdurchlässigkeit dafür sorgen, dass die Zigarette an dieser Stelle von selbst erlöschen kann, wenn nicht an ihr gezogen wird.

    Allerdings ist bei fahrlässigem Verhalten des Rauchers auch durch die neue Technik keine 100-prozentige Brandverhinderung möglich; deshalb spricht man auch von Zigaretten mit verringerter Zündneigung und nicht von brandsicheren Zigaretten. Seitens der Hersteller hat man die Umstellung auf die neuen LIP-Zigaretten schon früh in Angriff genommen, denn die Europäische Kommission geht davon aus, dass ab dem 17. November 2011 nur noch normkonforme Zigaretten im Umlauf sind.

    So meldet aktuell die Firma Reemtsma, dass das Unternehmen bereits ab Mitte Juli 2011 sein gesamtes Zigaretten-Produktportfolio auf die neue Norm umgestellt hat. Auch JTI, Philip Morris und BAT teilten auf Anfrage mit, dass sie im Umstellungsprozess weit fortgeschritten sind und damit die Voraussetzungen schaffen, dass auch im Handel nach dem 17. November 2011 nur noch normkonforme Produkte ihrer Zigarettenmarken angeboten werden. Für Zigaretten, die der neuen Norm entsprechen, gibt es keine Kennzeichnungspflicht. In Einzelfällen, z.B. bei den Philip Morris-Marken, werden aber auch Packungen, Gebinde und Umkartons entsprechend markiert.

    Handel sollte „first in first out“-
    Prinzip und Reichweiten beachten

    Als grundsätzliche Vorgehensweise empfehlen die Hersteller dem Handel, bereits vorhandene Bestände stets vor neu gelieferter Ware zu verkaufen (first in first out-Prinzip). Eine Beachtung der Reichweiten der jeweiligen Marken/Versionen ist ebenfalls zu empfehlen. Der BTWE forderte in diesem Zusammenhang eine praxisnahe Regelung seitens der Industrie für eventuell noch vorhandene Altbestände.

    In einigen anderen Ländern, z.B. in Kanada, Australien, Südafrika und in Teilen der USA gibt es bereits seit geraumer Zeit Vorschriften für Zigaretten mit geringerer Zündneigung. Die Erfahrungen aus diesen Ländern zeigen, dass die Konsumenten diese Zigaretten gut akzeptieren, im Regelfall die neue Technologie auch gar nicht bemerken. Denn der Geschmack und die Qualität der Zigaretten wird durch die neue Papiertechnologie nicht beeinflusst, heben die Hersteller hervor. Die neue Norm gilt übrigens nur für Fabrikzigaretten.

    Zigarettenblättchen und -hülsen sowie Ecocigarillos sind von der Norm nicht erfasst. Modell einer der verwendeten Technologien für LIP-Zigaretten, bei der die Zündneigung durch die spezielle Gestaltung des Zigarettenpapiers reduziert wird.

    (DTZ 29/11)

  • Schmuggel in der EU boomt

    MAINZ (DTZ/pi). Der zunehmende Schmuggel schwächt nicht nur die deutsche Tabakwirtschaft, sondern hat in ganz Europa Hochkonjunktur.

    Laut einer Veröffentlichung des Deutschen Zigarettenverbandes ist der Anteil der unversteuerten Zigaretten um 0,7 Prozentpunkte auf 21,8 Prozent angestiegen; das bedeutet ein „Plus“ von 3,1 Mrd. Stück allein im Jahr 2010. Timothy Lindon, Chief Compliance Officer und Vice President Brand Integrity bei Philip Morris International Inc. warnt: „Der illegale Zigarettenmarkt in der EU ist inzwischen größer als die legalen Zigarettenmärkte in Frankreich, Irland und Finnland zusammen.“

    (DTZ 28/2011)

  • Rauchverbot II: NRW will Schlupflöcher stopfen

    DÜSSELDORF (DTZ/red). Nach der Sommerpause plant die Landesregierung von Nordrhein-Westphalen offenbar, das bundesweit toleranteste Nichtraucherschutzgesetz drastisch zu verschärfen.

    Während die SPD darüber nachdenkt, den Tabakgenuss in Eckkneipen weiterhin zu dulden, fordert der grüne Koalitionspartner ein totales Rauchverbot in Kneipen.

    (DTZ 28/2011)

  • Rauchverbot I: Kein Geld für Gastwirte

    KARLSRUHE (DTZ/pi). Laut dpa müssen Gastwirte die wirtschaftlichen Folgen eines gesetzlichen Rauchverbots allein tragen.

    Dies ist das Resultat einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes, vor dem ein Pächter einer Gaststätte auf Schadensersatz gegen den Vermieter geklagt hatte, da er in Folge des Rauchverbots Umsatzeinbußen zu beklagen hatte; der Pächter wollte seinen Vermieter dazu zwingen, durch Umbauten einen Raucherraum einzurichten. Hierzu ist dieser aber laut Gerichtsurteil (Az. XII ZR 189/09) nicht verpflichtet.

    (DTZ 28/2011)

  • Höhere Auslieferungszahlen im 1. Halbjahr 2011

    MAINZ (DTZ/fok). Der Fabrikzigaretten- und Feinschnittmarkt konnte sich im ersten Halbjahr 2011 gut behaupten.

    Wie vom Handel zu erfahren war, wuchs der Absatz von Fabrikzigaretten auf Basis Auslieferungszahlen der Hersteller im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 1,9 Prozent auf 41,749 Mrd. Stück. Davon waren 36,552 Mrd. Stück Markenzigaretten (plus 2,0 Prozent) und schätzungsweise 5,197 Mrd. Stück Handelsmarken (plus 1,8 Prozent). Zu berücksichtigen ist allerdings, dass es im Januar durch verändertes Bestellverhalten im Handel technisch bedingte Zuwächse gab, so dass das tatsächliche Marktwachstum etwas geringer einzuschätzen ist.

    Positiv wirkten sich die langen Sonnenperioden mit ausgeprägtem Outdoor-Konsum sowie der späte Ostertermin aus. Die bremsenden Effekte der Preiserhöhung vom Mai werden sich nach Auffassung von Experten erst im Juli deutlicher auswirken. Aber bereits im Juni 2011 beeinflussten sie die Zigarettenauslieferungen, die in diesem Monat mit 7,348 Mrd. Stück um 2,2 Prozent unter Vorjahresmonat lagen. Dabei sackte die Markenzigarette um 2,6 Prozent auf 6,435 Mrd. Stück nach unten, während die Handelsmarken mit ca. 912 Mio. Stück um 1,2 Prozent wuchsen. Der Handelsmarkenanteil am Fabrikzigarettenmarkt lag im Durchschnitt des 1. Halbjahrs 2011 bei 12,4 Prozent (1. Hj. 2010: 12,5 Prozent), im Juni 2011 betrug er 12,4 (12,0) Prozent.

    Trotz Auslaufen der Produktion von Tabaksträngen zum Jahresbeginn bezifferte sich deren Auslieferungen im Juni immer noch auf 59 Mio. versteuerte Zigaretten, im ersten Halbjahr 2001 waren es 421 Mio. Stück (minus 8,9 Prozent). Wachstum verzeichneten die Auslieferungen von Feinschnitt: Im ersten Halbjahr lag der Absatz insgesamt bei 13 056 Tonnen (plus 4,7 Prozent), im Juni 2011 bei 2 284 Tonnen (plus 6,4 Prozent). Auch hier können technische Effekte einen Teil der Steigerung verursacht haben.

    Innerhalb der Feinschnittsegmente zeigte sich beim klassischen Feinschnitt im 1. Halbjahr ein Plus von 2,4 Prozent auf 7 332 Tonnen, im Juni ein Plus von 5,1 Prozent auf 1 263 Tonnen. Bei schnittoptimierten Tabaken reduzierten sich die Auslieferungen im 1. Halbjahr 2011 um 4,7 Prozent auf 3 664 Tonnen und im Juni um 8,6 Prozent auf 608 Tonnen. Ursache war vor allem der Wechsel von Markenvarianten in den Volumentabak. Bei letzterem zeigt sich kräftiges Wachstum: Der Absatz wird im 1. Halbjahr auf 2 060 Tonnen (plus 40,7 Prozent) beziffert, im Juni waren es 413 Tonnen (plus 47,0 Prozent).

    Die Auslieferungen von Ecocigarillos beliefen sich im 1. Halbjahr auf 1,436 Mrd. Stück (plus 6,4 Prozent), im Juni waren es 248 Mio.Stück (plus 0,8 Prozent).

    (DTZ 28/2011)

  • Tabakkonzern vor der Privatisierung

    SOFIA (DTZ/pi). Laut einer Meldung des „Wirtschaftsblattes“ will der bulgarische Staat erneut versuchen, den mehrheitlich staatlichen Tabakkonzern Bulgartabak zu veräußern.

    Bisher hätten sich drei Interessenten für den Bieterprozess angemeldet, zitiert das Blatt die Nachrichtenagentur BTA. Zwei davon haben ihren Sitz in Österreich: die BT Investment GmbH und die CB Family Office Service GmbH.

    (DTZ 27/2011)

  • Zigarettenschmuggel boomt in der EU

    NEW YORK (DTZ/fnf). Der illegale Handel mit geschmuggelten und gefälschten Zigaretten innerhalb der EU ist im Jahr 2010 auf ein Volumen von rund 64 Mrd. Zigaretten angewachsen.

    Das waren 5,1 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Dies ist das höchste Schmuggelniveau, das eine seit 2006 laufende KPMG-Studie bisher ermittelt hat. Damit entfallen europaweit rund zehn Prozent des Gesamt-Zigarettenkonsums auf den Schwarzmarkt. Die hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle auf nationaler und EU-Ebene werden auf ca. 10 Mrd. Euro jährlich veranschlagt.

    (DTZ 27/2011)