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  • Ärgernis ohne Gleichen

    LONDON (DTZ/red). Im Vereinigten Königreich kocht die Großhandelsseele. Grund ist der sogenannte Tobacco display ban, d.h. das Präsentationsverbot für Tabakprodukte im Handel.

    Seit über einem Monat ist das Gesetz in England in Kraft und sorgt immer noch für Missstimmung unter den betroffenen Unternehmen, schreibt die Fachhandelszeitschrift „The Grocer“ diese Woche.

    Demnach müssen auch Großhändler sicherstellen, dass alle Tabakprodukte, die sich in ihren Lagern befinden und die von den speziellen Tabak-Lagerräumen bis hin zum Kassenbereich die Warenkette durchlaufen, verhüllt bzw. verdeckt sind.

    Praktisch gilt, dass sie während ihres Durchlaufs im Großlager für Nicht-Tabak-Händler unsichtbar bleiben.

    Das heißt laut „The Grocer“, dass alle betroffenen Tabakprodukte in einer Schachtel oder Box verborgen werden müssen. Diese wiederum muss verschlossen sein, wenn der Kunde das Tabak-Lager verlässt und muss wiedergeöffnet werden, wenn die Produkte im Kassenbereich abgerechnet werden.

    Und anschließend, wenn sie das Lager verlassen, werden sie wieder verpackt und verschlossen. Entsprechend darf es auch durch die Fenster des Tabak-Lagers keine Sicht auf die Produkte geben.

    „Das Ganze ist ein kompletter Albtraum!“, beschreiben Betroffene die Arbeits- Abläufe gegenüber der englischen Fachzeitschrift. Ein Ärgernis ohne Gleichen.

    Als Folge protestiert der Großhandel gegen die Auflagen des Tabak-Präsentationsverbots. Da sich in ihren Lagern in der Regel nur Branchenmitglieder und keine Öffentlichkeit oder Kinder aufhalten, greife das Gesetz in ihrem Fall nicht. Es sei nicht durchdacht und nur belastend.

    (DTZ 21/12)

  • BDTA-Tagung bot guten Einblick in die Funktionsweise der EU

    DRESDEN (DTZ/fok). Vorbei die Zeiten, in denen Jahresversammlungen des Bundesverbandes Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) schwerpunktmäßig dazu dienten, kritische Diskussionen mit der herstellenden Industrie zu führen.

    Auch die Informationen über technische Weiterentwicklungen rund um den Zigarettenautomaten sind etwas in den Hintergrund getreten. Stattdessen setzt der Verband auf ein Tagungskonzept, das den Unternehmen des Tabakwaren-Großhandels Einblick gibt in die Veränderung der Rahmenbedingungen, in diesem Jahr speziell in die Mechanismen von Regulierungsvorhaben der EU. Dies aus der Erkenntnis heraus, dass ein langfristig erfolgreiches Wirtschaften nur möglich ist, wenn der regulative Rahmen in Deutschland, vor allem aber in Europa, dies zulässt.

    Eine hohe Teilnehmerzahl seitens der Mitglieder bewies, dass das Tagungskonzept von diesen gut angenommen wird. Der attraktive Tagungsort Dresden trug aber sicher ebenfalls dazu bei. Dr. Michael Reisen, 1. Vorsitzender des BDTA, erwähnte eingangs seiner Begrüßungsansprache, dass man die nächste Tagung aber auch gerne wieder in NRW stattfinden lassen werde, wobei man sich wünsche, dass auch künftig das derzeitige Nichtraucherschutzgesetz mit seinen Ausnahmeregelungen Bestand habe.

    Die entsprechende Online-Petition an die damalige und wohl auch künftige Ministerpräsidentin Hannelore Kraft habe immerhin 52 000 Unterschriften erbracht und war damit eine der erfolgreichsten Petitionen, die je in NRW durchgeführt wurden.

    Mit Blick auf den Markt stellte Dr. Reisen fest, dass das abgelaufene Jahr mit der klaren Stabilisierung ein positives Signal gesetzt habe. Er verdeutlichte, dass der Gesamtkonsum sich in den letzten 21 Jahren lediglich um 0,5 Prozent pro Jahr reduziert habe, wobei allerdings das Volumen des Markenzigarettenabsatzes insgesamt um fast 50 Prozent schrumpfte, während Grenzverkäufe/Schmuggel einerseits und der Verkauf von OTP, vor allem von Feinschnitt, stark zugenommen haben.

    Weiter stellte Dr. Reisen fest, dass ein großer Teil der heute aktuellen Branchenthemen auch schon vor zehn Jahren für Zündstoff sorgten. Was in der Zwischenzeit abgeschlossen wurde, war der technische Jugendschutz, den die Branche konsequent umgesetzt hat. Das sorgte einerseits für starke Umsatzverluste und entsprechenden Mitarbeiterabbau, sorgt aber für die aktuelle Sicherheit des Geschäftes und gute Argumente Richtung Europa, betonte Dr. Reisen.

    Für das Jahr 2012 hofft der BDTA-Vorsitzende auf eine Fortsetzung des Stabilitätstrends, getragen durch einen moderaten Umgang mit dem Faktor KVP bei der Zigarette. Beim Feinschnitt hingegen sieht er noch preisliche Gestaltungsspielräume, die seitens der Industrie sinnvoll genutzt werden sollten. Denn spannenschwache OTP nutzten weder dem Handel noch der Industrie.

    Der BDTA-Vorsitzende stellte heraus, dass das Thema Automatenverbot nach wie vor über der Branche schwebe. Die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes an den Automaten in Deutschland helfe in den Gesprächen und Diskussionen auf europäischer Ebene, leider sei aber noch keine Entwarnung in Sachen Automatenverbot in der EU angesagt. Dr. Reisen erklärte dies mit dem Widerstreit von Rationalität und Mainstream, der sich auch bei vielen anderen gesellschaftlich umstrittenen Themen äußere.

    Doch es bringe nichts, den Kopf in den Sand zu stecken. Man müsse seine Argumente immer wieder auch auf europäischer Ebene vorbringen und Überzeugungsarbeit leisten. Dazu trage der Europäische Tabakwarenverband ETV besonders bei, in den der BDTA personell viel Arbeit und Know-how einbringe. Dies betreffe die komplette Diskussion um die Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie. Ein Schwerpunkt für den ETV liege im Erhalt der Zigarettenautomaten, die vor allem in Deutschland unverändert ein großes Gewicht im Zigarettenvertrieb besitzen und außerdem noch in Spanien und Portugal verbreitet im Einsatz sind.

    In Gesprächen mit EU-Kommissar Dalli war festgestellt worden, dass der Jugendschutz offensichtlich die oberste Maxime bei den Regulierungszielen ist. So werde der Jugendschutz als Argument genannt, wenn Eingriffe hinsichtlich der „Attraktivität“ der Produkte z.B. bei den Geschmacksrichtungen, Packungsgestaltungen oder Verbote von Produktpräsentationen vorgeschlagen werden. Dieser vorgegebene Attraktivitätsaspekt ist subjektiv, also wissenschaftlich nicht seriös messbar, dient aus Sicht seiner Verfechter aber als Grund, dem Jugendschutz Vorfahrt vor Eigentums-und Markenrechten einzuräumen.

    Parallel dazu gibt es, so Dr. Reisen, die objektive Komponente, die den Jugendschutz am „Zugangs“-Aspekt misst. Hierzu sagte er: „Die konsequente Umsetzung des objektiven Zugangs-Jugendschutzes auf Einzelhandelsebene ist auch politisch hilfreich. Sie ist ein Faustpfand für unsere Branche: Wer fahrlässig oder sogar vorsätzlich dagegen verstößt, verspielt möglichen entscheidenden Kredit in der politischen Diskussion. Unser Verhalten hat uns aktuell in Europa bereits geholfen, weil die Umsetzung am Automaten als vorbildlich erwähnt wurde.“ Daher müsse die konsequente Umsetzung des Jugendschutzes auf Einzelhandelsebene inklusive Automatenaufstellern konsequent weiter umgesetzt werden.

    Der BDTA-Vorsitzende machte weiter deutlich, dass nur legale Vertriebswege ordnungspolitisch zu regulieren, zu kontrollieren und zu überwachen sind. Würden legale Verteiler verboten oder diesen die wirtschaftliche Geschäftsgrundlage entzogen, so verliere auch der Staat seinen Einfluss.

    Abschließend stellte Dr. Reisen heraus, dass der mittelständisch geprägte Tabakwaren-Großhandel unternehmerische Verantwortung und das Risiko für sein Tun übernimmt – ohne Subventionen oder Auffanggesellschaften. Andererseits möchten diese Unternehmen dafür aber auch einen legalen Handlungsspielraum definiert haben, auf dem sie planen können, für sich und für ihre Mitarbeiter.

    Wie Europa tickt und wie die europäischen Strukturen und Entscheidungswege sind, dass erläuterten in zwei Redebeiträgen der bekannte Gastreferent Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio sowie der dem BDTA als Berater verbundene Rechtswissenschaftler Dr. Reinhard Pauling. Hierzu und zu weiteren Schwerpunkten der BDTA-Tagung lesen Sie bitte weiter auf Seite 3 dieser Ausgabe.

    (DTZ 20/12)

  • Erfolgreicher Start ins Geschäftsjahr

    STOCKHOLM (DTZ/red). Der schwedische Tabakkonzern Swedish Match hat seinen Betriebsgewinn im ersten Geschäftsquartal um 23 Prozent auf 972 Millionen Kronen (rd. 109 Mio. Euro) steigern können.

    Noch vor einem Jahr lag der operative Gewinn im Zeitraum zwischen Januar und März den Angaben nach bei 793 Millionen Kronen (rd. 89 Mio. Euro).

    Analysten hatten mit 922 Mio. Kronen gerechnet (rd. 104 Mio. Euro). Zu dem Gewinnanstieg verhalf dem Unternehmen neben dem florierenden Geschäft mit Snus in Schweden und Norwegen auch die erhöhte Nachfrage nach preisgünstigen Zigarren in den USA.

    Insgesamt konnte das Unternehmen seinen Absatz um zehn Prozent auf 2,9 Mio. Kronen (rd. 3,3 Mio. Euro/2011: 2,6 Mio. Kronen, rd. 2,9 Mio. Euro) erhöhen.

    (DTZ 19/12)

  • Jacek Olczak wird Nachfolger von Hermann Waldemer

    LAUSANNE (DTZ/pnf). Hermann Waldemer (55), Chief Financial Officer von Philip Morris International, wird das Unternehmen am 31. Juli 2012 nach 25 Jahren in den verschiedensten Führungspositionen verlassen.

    U.a. war Waldemer von 2000 bis 2003 Chef der Philip Morris GmbH in München. Auch sein Nachfolger als Chief Financial Officer ist den deutschen Marktteilnehmern kein Unbekannter: Jacek Olczak (46) arbeitet seit 1993 für Philip Morris, war von 2006 bis 2009 Deutschlandchef und ist derzeit President EU Region von Philip Morris International.

    Neuer President EU Region wird Drago Azinovic, der zurzeit President der japanischen Philip Morris Tochter ist.

    (DTZ 19/12)

  • Tabak&co meldet für 2012 überdurchschnittliches Umsatzplus

    FRECHEN (DTZ/fnf). Mit einem Umsatzplus von 11,04 Prozent ist das Franchisesystem „Tabac&co“ von DTV Einzelhandelssysteme auch in 2011 deutlich stärker gewachsen als der Marktdurchschnitt.

    Heinz Huckebrink, Geschäftsführer DTV Einzelhandelssysteme beschreibt das Erfolgsgeheimnis seiner Gruppe mit den Begriffen „Starke Franchisepartner“ und „Wille gemeinsam zu wachsen“. Dabei schließe DTV Einzelhandelssysteme nahtlos an die erfolgreiche Entwicklung der Großhandelsgruppe DTV Tabak an, die den Umsatz 2011 sogar um 16 Prozent steigern konnte.

    „Tabac&co“ ist auf einem funktionierenden Geschäftsfeld Tabakwaren aufgebaut. Hier wurde mit 11,05 Prozent Steigerung zum Vorjahr auch der Grundstein für den Gesamterfolg gelegt. „Die Warengruppe Tabak sorgt für sichere Umsätze und für mehr als stabile Erträge“, so Huckebrink. Sehr erfreulich seien aber auch die Entwicklungen bei den anderen Sortimenten und Serviceangeboten von „Tabac&co“ gewesen. Die wohl stärkste positive Überraschung steuerte das Lottogeschäft bei.

    Hier stieg der Umsatz der Gruppe sogar um 11,82 Prozent. Daneben nahm sich vor dem Markthintergrund das wirklich gute Ergebnis bei Prepaid (plus 7,06 Prozent) schon fast bescheiden aus.

    Die Orientierung am lokalen Kunden ist ein weiteres Prinzip des Franchisekonzepts. In enger Zusammenarbeit mit den Partnern vor Ort wird um das Standardsortiment jedes „Tabac&co“-Geschäfts ein Genuss- oder Convenience-Angebot aufgebaut. Zusammen mit dem Frequenzbringer Tabakwaren und Lotto entwickelten sich diese standortbezogenen Sortimente, die die Systempartner individuell bestimmen, vorzüglich. Dieser Teil des Geschäfts konnte umsatzmäßig um über zehn Prozent ausgebaut werden.

    „Solche Entwicklungen lassen sich nur in einer durch Partnerschaft und Vertrauen geprägten Gruppe anstoßen“, betonte Heinz Huckebrink. Auf der Jahrestagung von „Tabac&co“ bestätigten die teilnehmenden Franchisepartner ausdrücklich den besonderen Zusammenhalt in der Gruppe und die intensive Unterstützung, die sie durch das Team von DTV Einzelhandelssysteme erfahren.

    Ziel ist der Ausbau der führenden Stellung im Markt, hebt Heinz Huckebrink hervor. Die Expansion habe Priorität. Mittelfristig soll ein flächendeckendes Netz an „Tabac&co“-Shops aufgebaut werden, wobei die Ansprüche an Service und Sortimentsangebot unverändert hoch blieben. Dies gelte speziell für neue Shops und neue Partner.

    „Das Potenzial für eine weitere Expansion ist“, so Heinz Huckebrink, „noch lange nicht ausgeschöpft. Da setzen wir konsequent an und erweitern energisch das Partnernetz. Auf Grund unserer soliden Kriterien für die Auswahl von Standorten und Partnern können wir ein nachhaltiges Wachstum vorweisen. Es ist eben eine sichere Basis, mit uns das Geschäft zu betreiben. Systemkunden und Einzelunternehmer der Gruppe haben diese Erfahrung gemacht. So sind wir fast immer erste Wahl als Mieter, wenn lukrative Standorte frei werden.“

    (DTZ 19/12)

  • Lekkerland stoppt negativen Umsatztrend.

    FRECHEN (DTZ/fnf). Die Lekkerland AG & Co. KG erzielte im Geschäftsjahr 2011 einen Umsatz von europaweit 12,319 Mio. Euro, ein Prozent mehr als im Vorjahr. Das Konzernjahresergebnis ging um 13 Mio. Euro auf 51 Mio. Euro zurück. In Deutschland, auf das rund 55 Prozent der Gesamtumsätze der Gruppe entfallen, wurde der Umsatz um 2,2 Prozent auf 6,809 Mrd. Euro gesteigert und damit die rückläufige Tendenz der Vorjahre gestoppt. [p][/p]Das Betriebsergebnis (EBIT) war hier mit 77,0 (Vorjahr 78,8) Mio Euro knapp stabil. Mit Abstand wichtigste Vertriebslinie bleiben für Lekkerland Deutschland die Tankstellen, auf die 2011 ein Umsatz von 4,346 Mrd. Euro entfiel (plus 3,1 Prozent). Um 3,7 Prozent auf 961 Mio. Euro wuchs das Geschäft mit Systemkunden, während das Regionalkundengeschäft um 0,9 Prozent auf 1,501 Mrd. Euro schrumpfte. [p][/p]
    Bei stabilem Marktverlauf stieg aufgrund der Tabaksteuererhöhung der Tabakwarenumsatz von Lekkerland in Deutschland um 2,5 Prozent auf 5,592 Mrd. Euro. Das Unternehmen beklagt in diesem Zusammenhang die relativ geringen Margen, die durch nach wie vor steigende Nachfrage nach preisgünstigen Marken und Großpackungen weiter belastet werde. Positiv bewertet das Unternehmen das leichte Umsatzwachstum des Sortimentsbereichs Food/Non-Food um 1,6 Prozent auf 1,154 Mrd. Euro. Hier sind es vor allem die Bereiche Frische und Foodservice, die im vergangenen Jahr gewachsen sind und dabei deutlich bessere Gewinnmargen als z.B. die klassischen Süßwaren erbrachten. Um 6 Prozent auf insgesamt 62,3 Mio. Euro rückläufig waren die Provisionen auf Electronic Value/Sonstiges. [p][/p]
    „Mit dieser Entwicklung sind wir zufrieden“, sagte Michael Hoffmann, Vorstandsvorsitzender der Lekkerland Gruppe. „Besonders erfreulich ist, dass wir wichtige Kundenverträge erfolgreich verlängern konnten.“ Hierzu zählt z.B. die Belieferung von Aral, die jetzt auch Backwaren, Tiefkühlprodukte und Impulseis umfasst.[p][/p]
    Um im bröckelnden Regionalkundengeschäft wieder zu punkten, hat Lekkerland Deutschland mit dem Programm „Lekkerland Flex“ neue flexible Bestell- und Lieferlösungen entwickelt und liefert beispielsweise per Paket. „So können unsere Kunden nun häufiger, in kleineren Mengen und mit kürzerer Vorlaufzeit bestellen. Das ist gerade für Kioskbetreiber, die kaum Lagermöglichkeiten haben, ein großer Vorteil“, erläutert Stefan Punke, Geschäftsführer der Lekkerland Deutschland GmbH &. Co. KG.[p][/p]

    DTZ 18/12

  • Millionengeschäft mit Schmuggelware

    MAINZ (DTZ/ergü). 43 Hauptzollämter (HZA) gibt es im Bundesgebiet. Von 14 liegen die Jahresbilanzen vor, wobei die Prioritäten unterschiedlich gesetzt sind. Während die Erfolge bei der Bekämpfung von Rauschgift- und Arzneimittelschmuggel sowie der Markenpiraterie überall benannt werden, spielt die Zigarettenkriminalität in einigen Amtsbereichen eine untergeordnete Rolle. So wird sie in Oldenburg, Augsburg und Schweinfurt nicht erwähnt. Andere HZA belassen es bei Feststellungen wie „Der Zigarettenschmuggel ist rückläufig“ oder „Nach wie vor blüht der Zigarettenschmuggel.“ [p][/p]
    Das HZA Frankfurt (Oder) betont in seiner Bilanz: „Ein Schwerpunkt der Überwachungs- und Kontrolltätigkeit ist die Bekämpfung des Zigarettenschmuggels. Die mobilen Kontrolleinheiten sind täglich rund um die Uhr in Ostbrandenburg präsent.“[p][/p]
    2011 kontrollierten die Zöllner 47 127 Fahrzeuge und 75 748 Personen. Bei
    2 576 Feststellungen wurden 30 509 269 unversteuerte/unverzollte Zigaretten beschlagnahmt. Das sind rund fünf Millionen mehr als 2010 bei 3 246 Aufgriffen. Der Steuerschaden beträgt rund 5,8 Millionen Euro. Hinzu kommen 1 636 Kilogramm Tabak.[p][/p]
    Bei den Einnahmen des HZA rangiert die Tabaksteuer mit 1,53 Millionen Euro an dritter Stelle (Platz 1: Energiesteuer). [p][/p]
    Beim HZA Dresden gibt es fünf mobile Kontrolleinheiten Verkehrswege sowie weitere an den Flughäfen Dresden und Leipzig. „Mit rund 4,2 Millionen unversteuerter Zigaretten, die im vergangenen Jahr festgestellt wurden, bewegt sich diese Zahl im Bereich des Vorjahres.“ Steuerschaden: über 750 000 Euro. Amtsleiter Franz Horak ergänzt: „Im Zuge abgeschlossener Strafverfahren konnten mehr als elf Millionen Schmuggelzigaretten vernichtet werden.“[p][/p]
    Das HZA Bremen meldet: „Der […] verhinderte Schmuggel von insgesamt 0,5 Millionen unversteuerter Zigaretten war ein kleiner Erfolg, wenn man diesen mit der Vorjahreszahl vergleicht. Hierbei darf aber nicht übersehen werden, dass im Dezember 2010 aus zwei Seecontainern allein rund 18 Millionen Zigaretten beschlagnahmt wurden.“[p][/p]
    HZA Stralsund: Mehr als 2,1 Millionen Schmuggelzigaretten wurden sichergestellt, eine Million weniger als 2010. Dies sei auf fehlende Grossaufgriffe und den „Ameisenschmuggel“ mit einem Volumen bis 10 000 Zigaretten zurückzuführen. Diese „Kleinfall-Aufgriffe“ im Grenzbereich zu Polen sowie Dieselkraftstoff in Zusatztanks von Lkw ließen die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren auf über 4 200 ansteigen.[p][/p]
    Im Bereich des HZA Erfurt beschlagnahmten die Kontrolleinheiten rund 740 000 Zigaretten (rund 50 Prozent weniger als im Vorjahr). Besonderheit: Im Rahmen der unter Leitung des Zollkriminalamtes Köln geführten Maßnahme „Speedway“ unterstützen die Erfurter die konzertierten Aktion entlang der deutsch-tschechischen Grenze: „Von Mitte Oktober bis Anfang Dezember kontrollierten sie rund 1 100 Personen, 570 Pkw und 29 Lkw. Dabei beschlagnahmten sie 200 Gramm Crystal, rund 20 000 Zigaretten, 1 400 Feuerwerkskörper sowie 13 Gegenstände, deren Einführung nach dem Waffengesetz verboten ist.“[p][/p]
    HZA München: Bei rund 7 700 Kontrollen wurden in 232 Fällen rund acht Millionen unversteuerte Zigaretten und 42 verbotenen Gegenstände sichergestellt.[p][/p]
    Das HZA Nürnberg überprüfte knapp 7 000 Personen in 4 000 Beförderungsmitteln. Ergebnis: fast zwei Millionen Schmuggelzigaretten. „Allein in einem Fall wurden 1,4 Millionen Stück beschlagnahmt, die aufwändig in Hohlräumen von Holzlatten versteckt worden waren.“ Steuerschaden dabei: 240 000 Euro.[p][/p]
    HZA Regensburg: Die vier Kontrolleinheiten Verkehrswege konnten 3,5 Millionen Schmuggelzigaretten aus dem Verkehr ziehen.[p][/p]
    Das HZA Landshut titelt seine Bilanz mit „Durchweg positiver Trend“ und meldet unter anderem 1,6 Millionen aufgegriffene Schmuggelzigaretten.[p][/p]
    Bilanz zog auch die Bundesfinanzdirektion Südost. Demnach stellte der Zoll in Bayern und Thüringen 2011 14 Millionen unverzollte Zigaretten sicher, was einem Anstieg um knapp 15 Prozent gegenüber 2010 entspricht.[p][/p]
    DTZ 18/12

  • Hiobsbotschaften für Titel der Bild-Gruppe

    MAINZ (DTZ/red). Das erste Quartal 2012 bot insgesamt kaum Grund zur Freude: 70 Prozent der Publikumszeitschriften blieben unter Vorjahresniveau.

    Zu den wenigen wachsenden Presserubriken zählen Wohn- und Gartentitel sowie die Esszeitschriften. Dafür ist das Wachstum von „LandLust“ & Co. Verantwortlich; bei den Leib- und Magen-Titeln macht sich vor allem ein Auflagenplus bei „Lust auf Genuss“ (plus 36 Prozent) und „Essen & Trinken“ (plus 10 Prozent) bemerkbar.

    „Landlust“ packte im ersten Quartal 2012 die Millionenmarke und verkaufte sich damit öfter als zum Beispiel der „Spiegel“ (933 400 Exemplare). Viele Objekte der „Bild“-Familie aus dem Springer-Verlag stehen gehörig unter Druck, teilweise stehen deutliche zweitstellige Minusraten zu Buche.

    Im ersten Quartal waren der IVW-Auflagenkontrolle insgesamt 389 Zeitungen (368 Tages- und 21 Wochenzeitungen), 883 Publikumszeitschriften und 1 142 Fachtitel, 23 Supplements, 80 Kundenzeitschriften, zwei Offertenblätter, 32 Handbücher und 266 Telekommunikationsverzeichnisse unterstellt.

    (DTZ 17/12)

  • 5th Avenue übernimmt Habanos-Vertrieb für Österreich

    WALDSHUT (DTZ/fnf). 5th Avenue, offizieller Alleinimporteur von Habanos für Deutschland, übernimmt ab sofort zusätzlich auch den Vertrieb der Habanos in Österreich.

    Mit dem bisherigen Importeur Tobaccoland, Wien, wird 5th Avenue dabei partnerschaftlich zusammenarbeiten. Nach sieben erfolgreichen Jahren ist dies ein weiterer Schritt, um die Marktposition der Habanos in Österreich auszubauen, so tobaccoland-Geschäftsführer Manfred Knapp: „Im Wettbewerb sind wir als Marktführer besonders gefordert – sowohl von Seiten der Trafikanten als auch seitens der Industrie. Darum ist diese Kooperation mit 5th Avenue ein wichtiger Meilenstein auf unserem weiteren Weg.“

    Ein auf Habanos spezialisierter Außendienst von 5th Avenue mit zunächst zwei Personen wird vor allem die Tabakwarenfachgeschäfte unter den so genannten Trafiken intensiv betreuen. Diese Verkaufsrepräsentanten führt Thomas Hammer als neuer Verkaufsleiter für Österreich. Er übernimmt diese Aufgabe zusätzlich neben seiner Funktion als Key Account Manager und Betreuer der Habanos Academy.
    Der Einkauf der Habanos für Österreich erfolgt zentral über Waldshut-Tiengen. Hier liegen auch die Zuständigkeiten für Vertrieb und Marketing.

    Das Absatzvolumen von Habanos in Österreich bietet nach Einschätzung von 5th Avenue noch ein erhebliches Potenzial für Steigerungen. Ino Mühlmann, Vertriebsleiter bei 5th Avenue, zu den Hintergründen der Kooperation: „Die Liefersituation der Originalprodukte aus Cuba ist heute besser denn je und wir können diese Produkte unter Idealbedingungen bei uns in Waldshut-Tiengen lagern und konfektionieren.

    Darum rechnen wir mit zweistelligem Wachstum in den nächsten Jahren. Mit unserem Außendienst werden wir die tobaccoland-Kunden optimal unterstützen.“

    Der Tabakwarenmarkt in Österreich unterliegt traditionell sehr starken Regulierungen, da das staatliche Tabakwarenmonopol ursprünglich die Versorgung von Kriegsversehrten sicherstellen sollte. Dieser Ansatz wirkt sich bis in die heutige Zeit aus. 5th Avenue geht aber davon aus, dass die in Deutschland entwickelten Konzepte, wie Habanos Specialist oder Habanos Academy, für den Fachhandel in Österreich besonders attraktiv sind und wird diese Erfahrungen speziell anpassen.

    (DTZ 17/12)

  • Juristische Schlappe für NRW-Gesundheitsministerin

    MÜNSTER (DTZ/pnf). Mit Beschluss vom 23. April 2012 hat der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster dem Land Nordrhein-Westfalen durch einstweilige Anordnung (Az 13 B 127/12) die in einer „Pressemeldung“ vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E-Zigaretten untersagt.

    In dieser „Pressemeldung“ hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese als Arzneimittel anzusehen, aber nicht zugelassen seien und der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E Zigaretten strafbar sei. Am selben Tag informierte das Ministerium die Bezirksregierungen über die nach seiner Meinung bestehende Rechtslage.

    Nikotin sei eine pharmakologisch wirkende Substanz und nikotinhaltige Liquids unterlägen als Funktionsarzneimittel dem Arzneimittelrecht. Die E-Zigarette als Applikator unterliege dem Medizinproduktegesetz. Der Erlass wurde auch allen Apotheken im Bereich der Apothekerkammer Nordrhein zur Kenntnis gegeben und zwar mit dem Zusatz „Bitte informieren Sie auch Ihre Mitarbeiter/innen“.

    Die Antragstellerin, die E Zigaretten produziert und vertreibt, beantragte beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Ministerium diese Äußerungen im Wege einer einstweiliger Anordnung zu untersagen. Diesen Antrag lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf zunächst ab.

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem eingangs erwähnten Beschluss die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert und dem Antragsbegehren im Wesentlichen stattgegeben.

    Zur Begründung hat es ausgeführt: Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten. Deshalb sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertretbarkeit zu überprüfen, vielmehr habe das Gericht eine eigene rechtliche Wertung am Maßstab des Arzneimittelgesetzes und des Medizinproduktegesetzes vorzunehmen.

    Danach seien die in der „Pressemeldung“ und in dem Erlass enthaltenen Äußerungen rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterlägen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Er ist in Kürze in der [link|http://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/nrwe2/index.php ]Rechtsprechungsdatenbank NRWE[/link] zu finden.

    (DTZ 17/12)