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  • Facebook nimmt Zensur gegen E-Zigaretten zurück

    MAINZ // Facebook nimmt Zensur für den E-Zigaretten-Dokumentation „A Billion Lives“ zurück.

    Das soziale Netzwerk hatte Medieninformationen zufolge die Werbung für den Film zensiert und erst nach heftigen öffentlichen Protesten wieder zurückgenommen.
    Zur Begründung für die Ablehnung der Anzeige gab das Unternehmen das Verbot der Förderung von Tabak oder tabakbezogenen Produkten, einschließlich der E-Zigaretten, an.
    Jetzt hätten die Verantwortlichen ihre Meinung geändert und das Verbot zurückgenommen, heißt es.

    Weniger kritisch geht das US-amerikanische Unternehmen mit rassistischen und volksverhetzenden Kommentaren auf seinen Seiten um.
    Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Facebook. Ein Würzburger Anwalt hat Anzeige erstattet. Seiner Ansicht nach machen sich die Facebook-Manager „wegen der Verbreitung und Zugänglichmachung volksverhetzender Inhalte strafbar“, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ). Für den Anwalt ist es nicht hinnehmbar, dass in Deutschland die „Community Standards“ (deutsch: Gemeinschaftsstandards) eines Unternehmens mehr gälten als das Grundgesetz.

    Die Firma halte rassistischen Postings (deutsch: Beiträge, z.B. in sozialen Netzwerken) für vereinbar mit ihren Standards, schreibt die SZ. Eine Entfernung verstoße laut Facebook gegen die Meinungsfreiheit.
    red

    (DTZ 43/15)

  • Erholung auf dem Zigarettenmarkt

    WIESBADEN // Ein minimales Plus in der versteuerten Menge und eine deutlichere Steigerung beim Verkaufswert meldet das Statistische Bundesamt (Destatis) bei Zigaretten für das dritte Quartal 2015.

    Gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum stieg die Menge der versteuerten Zigaretten um 0,3 Prozent auf 21592 Millionen Stück an, während der versteuerte Verkaufswert um 4,4 Prozent auf 5823,2 Millionen Euro wuchs.

    Wie Destatis in Wiesbaden weiter mitteilt, verzeichnete Pfeifentabak inklusive Wasserpfeifentabak einen massiven Anstieg von 50,6 Prozent auf 515 Tonnen in der Menge und einen Zuwachs von 42,6 Prozent auf 47,5 Millionen Euro beim Wert. Dagegen sanken im Vergleich zum Vorjahresquartal die Menge des versteuerten Feinschnitts um 3,1 Prozent auf 6693 Tonnen sowie der Absatz von Zigarren und Zigarillos um 8,6 Prozent auf 932 Millionen Stück. Beim versteuerten Verkaufswert legte Feinschnitt aber um 2,2 Prozent auf 973,4 Millionen Euro zu. Bei Zigarren und Zigarillos betrug das wertmäßige Minus 1,1 Prozent auf 210,4 Millionen Euro.

    Insgesamt wurden im dritten Quartal 2015 Tabakwaren im Kleinverkaufswert von 7,1 Milliarden Euro versteuert. Das waren 281 Millionen Euro beziehungsweise 4,1 Prozent mehr als im dritten Quartal des Vorjahres. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Steuerzeichenbezug von Herstellern und Händlern nach Abzug von Steuererstattungen für zurückgegebene Steuerzeichen (Nettobezug).

    Auch der Fiskus kann sich freuen: Der Steuerwert ging um 2,4 Prozent auf 3971,7 Millionen Euro nach oben.
    red

    (DTZ 43/15)

  • VGH kippt Verfahren für Sportwetten-Konzessionen

    KASSEL // Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat mit Entscheidung vom 16. Oktober das im Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) festgeschriebene Konzessionsverfahren zur Vergabe von Sportwetten-Lizenzen gestoppt.

    Die Richter in Kassel haben die Beschwerde des Landes Hessen gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 5. Mai 2015 zurückgewiesen und die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt. Nach dem Erfolg seiner Einstweiligen in Wiesbaden hat der österreichische Wettanbieter Betkick nun auch vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel Recht bekommen.

    Das Konzessionsverfahren bezeichnete das Gericht als fehlerhaft und intransparent. Darüber hinaus sei die der Auswahlentscheidung zugrunde gelegte Bewertungsmatrix fehlerhaft.

    Der VGH stellte außerdem fest, dass die im Staatsvertrag für das Glücksspielkollegium als zentrale Instanz der Glücksspielregulierung definierten weitreichenden Befugnisse der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes widersprechen und weder verfassungskonform noch demokratisch legitimiert sind. Zudem verletze die Ausübung von Hoheitsgewalt durch das Kollegium das Demokratieprinzip. Darüber hinaus würde dieses Gremium in einem aufsichtsfreien Raum agieren; es sei nicht gewährleistet, dass das Vergabe-Verfahren transparent, objektiv und diskriminierungsfrei geführt werde.

    Nach der Entscheidung des Hessischen VGH steht die Glücksspielregulierung nun faktisch wieder zur Disposition beziehungsweise vor einem Neuanfang.
    red

    (DTZ 43/15)

  • US-Handelsverband protestiert gegen Anhebung des Mindestalters

    HEALDSBURG // Die Stadt Healdsburg in Kalifornien hat das Mindestalter für den Tabakkonsum von 18 auf 21 Jahren angehoben, und dass obwohl im US-Bundesstaat das Mindestalter bei 18 Jahren liegt.

    Die US-Handelsvereinigung, die National Association of Tobacco Outlets (Nato), protestiert in einem offenen Brief gegen diese Maßnahme. Thomas Briant, Präsident des Verbandes, verweist darauf, dass 18-Jährige in Kalifornien wählen und heiraten dürfen, folglich als Erwachsene gelten und entsprechende Produkte kaufen können, berichtet der „Greenfieldreporter“.
    red

    (DTZ 42/15)

  • EU legt sich bei Bildwarnhinweisen fest

    BRÜSSEL // Die EU-Kommission hat die Bildwarnhinweise für Tabakprodukte verabschiedet, die im Zusammenhang mit der TPD 2 ab Mai 2016 vorgeschrieben werden.

    Die neuen Motive enthalten neben einer Fotografie einen Textwarnhinweis, schreibt der „Sofia Globe“. Sie sollen insgesamt 65 Prozent der Vorder- und Rückseite bedecken. Darüber hinaus haben die Kommissare auch die technischen Voraussetzungen für Layout, Design und Verpackung der kombinierten Bild- und Text-Warnhinweise unter Berücksichtigung der verschiedenen Verpackungen festgelegt.
    red

    (DTZ 42/15)

  • Informationen jederzeit abrufbereit

    MAINZ // Möchten Sie ihre DTZ-Nachrichten modern aufbereitet und jederzeit abrufbar auf Ihrem Smartphone und Tablet lesen?

    Das Angebot von digitalen Inhalten von Zeitschriften und Zeitungen nimmt zu. Darunter auch die Möglichkeit mit sogenannten Hybrid-Versionen, die herkömmliche Print- und die Digital-Ausgabe parallel zu lesen.

    Die DTZ-Newsletter-Redaktion möchte von ihren Lesern wissen, welche Option sie lieber nutzen würden:

    Würden Sie die DTZ (a) lieber als Digital-Abonnement erhalten? Das heißt, Sie lesen die Inhalte der „Tabak Zeitung“ als Pdf-Ausgabe auf ihrem mobilen Endgerät.
    Oder könnten Sie sich (b) das Hybrid-Abonnement als Alternative vorstellen? Das heißt, Sie erhalten die DTZ sowohl als digitale Pdf-Version, als auch als gedruckte Print-Ausgabe.
    Beziehungsweise (c) Sie möchten nur die gedruckte Ausgabe lesen.

    Schreiben Sie uns Ihre Meinung unter [link|mailto: redaktion.dtz@konradin.de]redaktion.dtz@konradin.de [/link] eine E-Mail.
    red

    (DTZ 42/15)

  • Italien schränkt Online-Handel mit e-Zigaretten ein

    ROM // In Italien soll der Tabakkonsum im Auto künftig verboten werden, wenn Minderjährige und Schwangere anwesend sind. Doch das ist nur ein Teil des umfassenden Maßnahmen-Katalogs.

    Anfang der Woche hat die Regierung von Ministerpräsident Matteo Renzi einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Darin heißt es auch, dass das Rauchen im Freien vor Krankenhäusern untersagt wird, berichtet die österreichische Tageszeitung „Der Standard“ in ihrer Online-Ausgabe.
    Die Zigarettenindustrie wird verpflichtet, Bildwarnhinweise auf Packungen zu drucken. Die Geldbuße für den Verkauf von Tabakprodukten an Minderjährige soll von 1000 auf 4000 Euro angehoben werden.
    Die Regierung will, dass die automatische Alterskontrolle bei Zigarettenautomaten intensiver als bisher durchgeführt wird.
    Weiterhin soll der grenzüberschreitende Online-Handel mit Tabakwaren und elektronischen Zigaretten verboten und die Qualitätsstandards für E-Produkte strikter kontrolliert werden.
    red

    (DTZ 42/15)

  • Davidoff geht nach China

    BASEL // Oettinger Davidoff wird Zigarren und Zigarren-Accessoires künftig mit der Sparkle Roll Group in China vertreiben.

    Der Schweizer Zigarrenspezialist und das in Hongkong börsennotierte Unternehmen, das primär in Vertrieb und Verkaufsvertretung hochwertiger Konsumgüter tätig ist, gaben jetzt den Abschluss eines Aktionärsbindungsvertrags (englisch: „Sharholders Agreement“) für ein Joint Venture bezüglich Davidoff Zigarren und Zigarren-Accessoires in China bekannt.

    Die Oettinger Davidoff AG hält 49,9 Prozent und die Sparkle Roll Group Limited 50,1 Prozent am Gemeinschaftsunternehmen. Anfang dieses Jahres hatten beide Partner bereits den Abschluss für eine Rahmenvereinbarung angekündigt.
    red

    (DTZ 41/15)

  • Erste „E-Pleite“: Snoke ist insolvent

    BONN // Erste Schritte der Marktbereinigung sind derzeit bei den Anbietern von E-Zigaretten und den zugehörigen Liquids festzustellen. Getroffen hat es nun das Unternehmen Snoke aus Bonn, das den Geschäftsbetrieb mittlerweile eingestellt hat.

    In einer Mitteilung der Kanzlei, die den Insolvenzverwalter gestellt hat, heißt es dazu: Trotz intensiver Bemühungen haben sich die Hoffnungen nach einem Erhalt des insolventen Bonner E-Zigarettenherstellers Snoke GmbH & Co. KG endgültig zerschlagen. Der vom Amtsgericht Bonn bestellte Insolvenzverwalter André Dobiey aus der Kanzlei Niering Stock Tömp musste diesen Schritt im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung in der Bonner Zentrale des Unternehmens am Mittwoch, den 30. September, mitteilen.

    „Leider haben die gravierenden Gesellschafter-Auseinandersetzungen aus dem Vorfeld der Insolvenz auch negative Auswirkungen auf die Fortführungsfähigkeit im Insolvenzverfahren gehabt. Insbesondere war es uns aufgrund ungeklärter markenrechtlicher Fragen nicht möglich, einen geordneten Unternehmensverkauf zu ermöglichen“, so der Insolvenzverwalter.

    Wie sich herausgestellt habe, seien die Markenrechte bereits im Vorfeld der Insolvenz zunächst auf ein Unternehmen in Luxemburg und sodann auf ein Unternehmen aus Hongkong übertragen worden.

    Eine geordnete Vermarktung des schuldnerischen Unternehmens auf gesicherter Rechtsgrundlage sei damit faktisch nicht mehr möglich gewesen. Überdies sei – verständlicherweise ohne eine langfristige Fortführungslösung – die Zurückhaltung auf Seiten der Handelspartner zur Abgabe neuer Bestellungen groß gewesen.

    Für eine breitere Vermarktung, der erst seit wenigen Jahren eingeführten Produkte der Schuldnerin, seien keine finanziellen Mittel vorhanden gewesen.
    Geplant sind nun, die vorhandenen Restposten, die sich weitgehend bei einem Zulieferer in der Nähe von Hannover befinden, im Rahmen eines geordneten Abverkaufs zu verwerten.
    Marktbeobachter gehen davon aus, dass in den kommenden Monaten – insbesondere nach Umsetzen der TPD2 – weitere Insolvenzen erfolgen könnten.
    red

  • Philip Morris darf weiter mit Maybe-Kampagne werben

    MÜNCHEN // Die Philip Morris GmbH (PMG) darf weiter mit der Maybe-Kampagne für ihre Zigarettenmarke Marlboro werben.

    Das Verwaltungsgericht München hat den Verbotsbescheid des Landratsamtes München aufgehoben. In der Begründung des Gerichts heißt es unter anderem, dass die Kammer allein in der Wortkombination aus „Be“ (deutsch: „sei“) und „Maybe“ (deutsch: „vielleicht“) keine „besondere Ansprache der Jugend erkennen“ könne (Az.: M 18 K 13.4844).

    „Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sehr“, so Dorothea Misch, PMG-Sprecherin. „Wir waren immer der Überzeugung, dass sich unsere Kampagne ausschließlich an erwachsene Raucher gerichtet und sich inhaltlich an die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gehalten hat“, so Misch weiter.

    Der Zigarettenhersteller hatte Marlboro seit Ende 2011 mit der Maybe-Kampagne auf Plakaten, Flyern, Videos und Kino beworben. Dabei waren erwachsene Raucher parallel zu Texten wie „Don’t be a Maybe“ (frei übersetzt: „Sei nicht unentschieden“) oder einfach „Maybe“ mit durchgestrichenem „May“ – was im Englischen die Aufforderung „Sei“ stehenlässt, abgebildet.

    Das Landratsamt München hatte im Oktober 2013 die Werbe-Kampagne mit der Begründung verboten, sie sei geeignet Jugendliche zum Rauchen zu veranlassen.
    red

    (DTZ 41/15)