Schlagwort: Zigaretten

  • „Entwurf ist verfassungswidrig“

    BERLIN // Der Entwurf für das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) wird erhebliche Konsequenzen haben. Jedoch nicht für die Tabakindustrie. Das von Minister Olaf Scholz geführte Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant eine minimale Anhebung der Steuern auf Tabakprodukte. Die wesentlich weniger schädliche Alternative, die E-Zigarette, soll hingegen massiv besteuert werden. Sollte das Gesetz so wie vorgeschlagen verabschiedet werden, plant das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) eine Verfassungsbeschwerde.

    Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
    Das BfTG bewertet den Entwurf zur E-Zigarettensteuer als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. In einer Stellungnahme berechnet das BfTG, dass eine geplante Besteuerung von 0,02 Euro/mg Nikotin und ab 2024 von 0,04 Euro/mg Nikotin Liquids bis zu 160 Prozent teurer machen würden. Der Preisnachteil von E-Zigaretten gegenüber Rauchtabak würde erheblich verstärkt, denn nach der geplanten Steuereinführung wäre Tabak-Feinschnitt um bis zu 85 Prozent – derzeit bis zu 60 Prozent – günstiger als E-Zigarettenliquids.

    Die Höhe des Steuertarifs müsste, um mit Blick auf die angestrebte Lenkungswirkung nicht gegen das Grundgesetz zu verstoßen, so gewählt sein, dass sie keine Lenkungswirkung zu Lasten von Liquids und zu Gunsten von Rauchtabak erzeugt. Diesen Grundsatz beachtet der vorliegende Gesetzesentwurf jedoch nicht. Er verstärkt den Preisnachteil von E-Zigaretten gegenüber Rauchtabak erheblich und ist daher verfassungswidrig.


    E-Zigaretten sind Alternativen zum Tabakkonsum

    Der Referentenentwurf begründet eine Besteuerung von Liquids unter anderem mit einem bestehenden Gefährdungspotenzial durch E-Zigaretten. Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG: „E-Zigaretten sind Alternativen zum Tabakkonsum für erwachsene Raucher. Daher muss das Schadenspotenzial von E-Zigaretten in Relation zur Schädlichkeit von Tabakzigaretten bewertet werden. Es wäre absurd, wenn die deutlich weniger schädliche Alternative teurer wäre als die Tabakzigarette.”

    Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) stellt klar, dass der Umstieg von der Tabakzigarette auf die E-Zigarette das Erkrankungsrisiko für Raucher senke. Das DKFZ, auf das sich der Gesetzesentwurf direkt bezieht, fordert eine Regulierung, die „Raucher nicht davon abhält, vollständig von Tabak- auf E-Zigaretten umzusteigen“.


    E-Zigaretten-Fachhandel

    Eine zu hohe Steuerbelastung und in Folge deutlich steigende Liquidpreise würden zu mehr Rauchtabakkonsum führen. Dies zeigten die Erfahrungen in anderen europäischen Mitgliedsstaaten, die eine Steuer auf Liquid eingeführt und teilweise bereits wieder deutlich reduziert haben. Dem E-Zigaretten-Fachhandel würden die Umsätze wegbrechen, weil die E-Zigarette stark an Attraktivität verlieren würde, denn für viele Dampfer ist der finanzielle Aspekt entscheidend. Diese erdrosselnde Wirkung wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

    Dahlmann: „Wir fordern, diesen Plan fallen zu lassen und stattdessen die E-Zigarette zu fördern und für eine Senkung der noch immer hohen Raucherquote in Deutschland zu nutzen.”

    Auch der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) wettert gegen die Steuerpläne. Die Regierungskoalition plane, maßgeblich getrieben durch Hardliner in der SPD, die Einführung einer E-Zigarettensteuer unter Verkennung wissenschaftlicher Fakten. Die realitätsfremden Pläne führten in ein finanz- und gesundheitspolitisches Fiasko: Diese Erfahrung hätten auch andere EU Länder bereits gemacht, die ihre Besteuerung revidieren mussten.

    Verdreifachung des Verkaufspreises
    Die neue Steuer bedeute eine Verdreifachung des Verkaufspreises. „Diese Steuerpläne machen fassungslos und man vermutet zunächst einen Rechenfehler. Eine derartige Verteuerung kann nur mit der Absicht erfolgen, den Konsum eines Produktes vollständig abzuwürgen“, kommentiert Michal Dobrajc, geschäftsführender Vorsitzender des VdeH, das Gesetzesvorhaben. Der VdeH versperre sich nicht grundsätzlich einer Besteuerung von E-Zigaretten; sie müsse sich aber am zum Tabakrauch relativen Risikopotenzial orientieren. Entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnisse sollte sie daher nicht mehr als fünf Prozent der Steuerlast bei Tabak betragen. Geplant ist jedoch eine Steuerlast von 75 Prozent der Tabaksteuer.

    Es sei in der Wissenschaft mittlerweile herrschende Meinung, dass E-Zigaretten – wenn auch nicht harmlos – im Vergleich zu Tabakrauch erheblich weniger schädlich sind. Die geplante Nikotinsteuer würde aber faktisch zu einer Luxussteuer und resultiere darin, dass Tabakwaren günstiger werden als E-Liquids.

    Steuereinnahmen
    Gleichwohl rechne das Finanzministerium mit Steuereinnahmen von hunderten Millionen Euro pro Jahr, bei einer Steuerlast, die dem Fünffachen des EU-Durchschnitts entspreche. „Die Erwartungen der Einnahmen entbehren jeder Realität, zumal durch die massive Verteuerung und die hohe Kreuzpreiselastizität das Steuersubstrat vernichtet wird, bevor es überhaupt zu Steuereinnahmen kommt. Es ist unverständlich, weshalb wertvolle Erfahrungen aus anderen Ländern ignoriert werden und Deutschland einen Alleingang bei der Besteuerung anstrebt, während auf EU-Ebene zeitgleich Gespräche für eine harmonisierte Besteuerung stattfinden“, gibt Dobrajc zu bedenken.

    Während Fraktionsmitglieder der CDU sich vereinzelt kritisch zu den Plänen äußern, begrüßt die SPD die Pläne ausdrücklich und hält „eine noch deutlichere Erhöhung für vernünftig“ (Lothar Binding). Verlierer sind unter anderem die aktuellen Raucher, die angesichts der massiven Verteuerung den Umstieg nicht mehr wagen werden. Vor einem zwangsweise entstehenden Schwarzmarkt warnt zudem die Gewerkschaft der Polizei in ihrer eigenen Stellungnahme und bezeichnet die Steuerpläne als „Startup für Schmuggler“.

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  • Widerstand formiert sich

    BERLIN // Über die Pläne der Bundesregierung zur Anpassung der Tabaksteuer hat DTZ berichtet. Neben den betroffenen Verbänden fordert jetzt auch eine Interessengemeinschaft E-Zigarette, die Steuersätze noch einmal zu überdenken.

    E-Liquids geringer besteuern
    Die Interessengemeinschaft weist darauf hin, dass die Tabaksteuer den Spagat zwischen Gesundheitsschutz einerseits und Einnahmeerzielung andererseits auszutarieren habe. Daher solle sie „weder das gesundheitspolitisch sinnvollere Produkt aus dem Markt drängen, noch Anreize für eine Produktion im Ausland, für Schmuggel oder gar für gepanschte Produkte setzen“. Zudem führen die Initiatoren aus, es gelte das steuerrechtliche Folgerichtigkeitsgebot, wonach eine einmal getroffene Belastungsentscheidung – hier das Ausrichten der Steuerbelastung an der Gesundheitsgefährdung – aufrechterhalten werden solle; daher müssten E-Liquids deutlich geringer als Tabakerhitzer oder als Pfeifentabak und natürlich als Tabakzigaretten besteuert werden.

    Markt beleuchten
    Im Folgenden wird der Markt auf die Anteile offener und geschlossener E-Zigarettensysteme beleuchtet. Die Verfasser der jetzt vorgelegten Stellungnahme beziffert die Marktanteile mit 98 Prozent für nachfüllbare Systeme und mit gerade zwei Prozent für Kapsel-Systeme wie Myblu (Reemtsma) oder Vype (BAT). In einem Preisvergleich rechnet die Interessengemeinschaft vor, dass bei offenen Systemen derzeit etwa 60 Euro pro 100 Millilitern Liquid mit einem Nikotingehalt von 20 Milligramm je Milliliter fällig würden. Bei geschlossenen Systemen seien es dagegen mehr als 535 Euro.

    Geschätzte Steuereinnahmen
    Anschließend widmen sich die Autoren der Stellungnahme den geschätzten Steuermehreinnahmen, die das Bundesfinanzministerium durch die Erhöhung der Tabaksteuer erzielen will. Die Rede ist von gut 2,8 Milliarden Euro. Angesichts der aktuellen Branchenumsätze – die Interessengemeinschaft geht von einem Umsatz bei nikotinhaltigen Liquids von 120 bis 180 Millionen Euro pro Jahr aus – seien diese jedoch kaum zu erzielen. Im Gegenteil stehe zu erwarten, dass die Verkäufe deutlich zurückgehen würden, falls die geplante Reform wie bislang vorgeschlagen umgesetzt wird. Die Interessengemeinschaft rechnet vor: Während ein Raucher bei einem Konsum von 20 Zigaretten etwa 210 Euro im Monat ausgibt, würde die finanzielle Belastung für ausstiegs‧willige Dampfer von aktuell nicht einmal 180 Euro auf dann bis zu 930 Euro monatlich explodieren. Schlussfolgerung: Gerade Menschen mit geringem Haushaltseinkommen hätten praktisch keine Möglichkeit mehr, mit der E-Zigarette weg von der Tabakzigarette zu kommen.

    Bürokratischer Mehraufwand
    Schließlich geht es in der Stellungnahme noch um den erwarteten bürokratischen Mehraufwand durch das vorgeschlagene Steuermodell. Angesichts von schätzungsweise 500 meist kleineren Herstellern und Importeuren nikotinhaltiger Liquids mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Packungsgrößen und Nikotinstärken müsste „eine enorme Anzahl von Steuerzeichen verwendet werden“. Hinzu komme, dass Deutschland mit dem avisierten Weg eine absolute Insellösung in Europa betreiben würde. In keinem EU-Land gebe es eine Besteuerung nikotinhaltiger Liquids auf Basis des Gewichts, sondern vielmehr würden die Abgaben anhand der Flüssigkeitsmenge berechnet.

    Vorschlag der Interessengemeinschaft
    Der Vorschlag der Interessengemeinschaft E-Zigarette sieht denn auch vor, dass eine Besteuerung von bis zu 0,10 Euro pro Milliliter Liquid ab 1. Juli 2022 umgesetzt werden solle. Dabei könne eine Überprüfungsklausel nach zwei Jahren hinsichtlich der Marktentwicklung der Produkte integriert werden. Diese Lösung wäre „einerseits wettbewerbsfähig in der EU und anderseits nicht prohibitiv hinsichtlich dieser deutlich schadstoffminierten Erzeugnisse“.

    Der Interessengemeinschaft E-Zigarette haben sich nach eigenen Angaben bereits mehr als 25 Unternehmen angeschlossen, darunter Riccardo Retail, Niko Liquids, Ultrabio, Meisterfids und Naam.

    Dennoch, so Stephan Endler von Niko Liquids, seien weitere Branchenmitglieder willkommen. Interessenten melden sich unter: [link|mailto:st.endler@nikoliquids.de]st.endler@nikoliquids.de[/link].

    max

  • „Wir werden keine E-Zigarren auf die Märkte bringen“

    WALDSHUT-TIENGEN //E-Zigaretten erfreuen sich in Deutschland seit mehreren Jahren einer steigenden Beliebtheit. Elektronische Zigarren hingegen führen ein Schattendasein. Beim Zigarrenhersteller Villiger Söhne stößt die elektronische Variante zum Rauchgenuss auf wenig Gegenliebe. Zum Thema E-Zigarren hat man in dem Familienunternehmen einen klaren Standpunkt.

    Zigarre ist ein Naturprodukt
    „Zigarren, einmal unabhängig vom Ursprungsland des verarbeiteten Tabaks, sind seit Jahrhunderten Naturprodukte. Und das wollen wir auch so belassen“, heißt es bei Villiger. Eine gute Zigarre zu rauchen sei für Kenner und Liebhaber ein Genuss. Es gebe das Aroma und den Geschmack – holzige, herzhafte Aromen, Leder, Kaffee. Jede Zigarre verwöhne den Gaumen des Rauchers mit einer faszinierenden Auswahl an Geschmacksrichtungen, die auf völlig neue Weise erlebt würden. Das Vergnügen beginne bereits bei den Ritualen rund um den Zigarrengenuss: Zwischen dem Schneiden, dem Toasten, dem Anzünden und dem Auspusten des Rauchs kann das Genießen einer Zigarre eine symbolische, individuelle Bedeutung annehmen. Egal, ob die Zigarre ein ruhiges Nachdenken, ein Fest oder eine schöne Zeit mit Freunden darstelle – der Prozess des Rauchens werde zu einem Ritual, das so individuell sei wie der jeweilige Zigarrenraucher.

    Keine Zusatzstoffe
    Handgerollte Premiumzigarren enthalten keine Zusatzstoffe, keine künstlichen Aromen, sie entfalten, nach dem entsprechend sorgfältig durchgeführten Reifeprozess des Tabaks, der sachgemäßen Rollung sowie der artgerechten und zeitlich notwendigen Lagerung das, was der Aficionado sowie der Einsteiger sucht: „Entspannung, reinen Tabakgenuss sowie Lebensfreude pur“, betont man in Waldshut-Tiengen. Lese man hingegen die Beschreibung einer E-Zigarre, könnte es sich dabei auch um ein technisches Gerät mit Geruch handeln. Die Technik, das Künstliche überwiege, der Konsum werde erzeugt durch künstliche Aromen, der Rauch werde dem Nutzer technisch vorgegaukelt und am Ende müsse dieses technische Konstrukt auch noch wieder aufgeladen werden.

    Positive Perspektive
    „Wir als ein Zigarrenhersteller seit nunmehr 133 Jahren halten von dieser ,Innovation’ überhaupt nichts und werden auch keine E-Zigarren auf die Märkte bringen“, unterstreicht man bei Villiger. Und abschließend heißt es: „Im Gegenteil, wir denken, wenn es vielleicht in 30 Jahren keine Zigaretten mehr geben sollte, werden Zigarren als Naturprodukte alle Krisen, auch alle Bestrebungen der WHO überleben und weiter genauso wie ein guter Rum, ein alter Cognac oder Single Malt Whisky die Liebhaber dieses Genusses weltweit begleiten können.“

    E-Zigarren
    Über E-Zigarren: Elektronische Zigaretten und Elektro-Zigarren funktionieren auf gleiche Weise. Unterschiedlich ist das Aussehen, denn die Elektro-Zigarre ähnelt in Größe und Gewicht der Tabak-Zigarre. Wie bei der E-Zigarette wird auch bei der E-Zigarre eine Flüssigkeit (Liquid) verdampft, die Nikotin enthält oder auch ohne auskommt. Den Dampf erzeugt eine Kartusche mit Propylenglykol, das mit Aromen, zum Beispiel Vanille, angereichert wird. Die Verdampfung des Liquids im Gerät übernimmt eine Heizspirale, die durch einen Akku mit Strom versorgt wird. Bei hochwertigen Geräten kann der Luftströmungskanal verstellt und so der Zugwiderstand verändert werden.

    mb

  • Tabaksteuer soll deutlich steigen

    BERLIN // Nachdem DTZ in der vergangenen Ausgabe einen ersten – teilweise durch Fachabteilungen redigierten – Entwurf eines neuen Tabaksteuermodells vorgestellt hatte, liegt nun ein überarbeiteter Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) vor. Das „Tabaksteuermodernisierungsgesetz“ soll bereits zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

    Vor der Sommerpause
    Dabei ist es das Ziel der Bundesregierung, die neuen Vorschriften noch vor der Sommerpause auf den Weg zu bringen. Laut Zeitplan soll es am 24. März einen Kabinettsbeschluss zu der Gesetzesänderung geben. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 22. April vorgesehen.

    Eines der Ziele, die mit der Reform verfolgt werden sollen: „Erreichen eines Gleichgewichts zwischen dem Ziel konstanter Steuereinnahmen und den Zielen der öffentlichen Gesundheit.“ Ob diese konkurrierenden Größen tatsächlich erreicht werden können, ist jedoch fraglich. Zudem geht das BMF davon aus, dass einerseits zum Beispiel bereits im ersten Jahr des neuen Steuermodells 2022 Mehreinnahmen von 8,8 Prozent auf insgesamt knapp 15,4 Milliarden Euro erzielt werden können. In der Endstufe 2026 könnte der Fiskus dann gut 17,3 Milliarden Euro erzielen – gegenüber der noch gültigen Schätzung ohne Gesetzesänderung ein Plus von 25,7 Prozent.

    E-Zigaretten im Fokus
    Abschöpfen will der Bund dabei vor allem bei E-Zigaretten. In zwei Stufen soll das in den Liquids enthaltene Nikotin künftig besteuert werden: ab 1. Juli 2022 mit zwei Cent je Milligramm, ab 2024 mit vier Cent je Milligramm. Der Fiskus kalkuliert dabei mit einem Steueraufkommen von 135 Millionen Euro im Rumpfjahr 2022, 2023 mit 311 Millionen, 2024 mit 708 Millionen und schließlich 2026 mit 896 Millionen Euro. Diese Beträge werden die Hersteller und Händler auf die Konsumenten umlegen.

    Zehn-Milliliter-Fläschchen
    Das bedeutet, dass etwa ein Liquid im Zehn-Milliliter-Fläschchen mit einem durchschnittlichen Nikotingehalt von zwölf Milligramm im ersten Schritt bereits 2,40 Euro teurer wird, ab 2024 dann sogar 4,80 Euro. Unterm Strich bedeutet das innerhalb von eineinhalb Jahren nahezu eine Verdoppelung des Preises von – beispielhaft – 5,00 Euro auf dann 9,80 Euro. Und bei 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter stiege der Preis sogar von 5,00 auf dann 13,00 Euro. Angesichts der Tatsache, dass zahlreiche Wissenschaftler immer wieder die Bedeutung der E-Zigarette als Ausstiegshilfe aus dem Tabakrauchen hervorheben, dürfte das weniger ein gesundheitspolitischer als vielmehr ein rein fiskalischer Schritt sein.

    Kein Wunder, dass etwa das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) warnt: „Die Mehrkosten für Nutzer der E-Zigarette sind enorm hoch, wenn man die Liquids mit den Preisen für Feinschnitttabak vergleicht.“ Zudem bestehe „kein Handlungszwang, jetzt eine E-Zigarettensteuer einzuführen“. Denn die EU arbeite derzeit an einer Novelle der Tabaksteuerrichtlinie – inklusive E-Zigarettensteuer. Es spreche nichts dagegen, die Ergebnisse abzuwarten.

    Tabakerhitzer neu besteuert
    Teurer wird es auch für die ebenfalls deutlich risikoreduzierten Tabakerhitzer. Hier soll nach den Vorstellungen des BMF die Steuer an die von Zigaretten angeglichen werden. Bislang werden Heat-not-burn-Produkte wie Pfeifentabak besteuert. Bei einem Preis von 6,00 Euro pro 20 Stück werden zusätzlich zu der bisherigen Steuer von 88 Cent ab 2022 251 Cent, insgesamt also 339 Cent erhoben. Im Jahr 2026 werden es nach dem Entwurf insgesamt 376 Cent pro Packung sein. Nach Berechnungen des BMF führt das zu Mehreinnahmen von letztlich 525 Millionen Euro.

    Maßvoll mit Zigaretten und Feinschnitt
    Etwas maßvoller will der Fiskus bei Zigaretten und Feinschnitt kassieren: Bei Zigaretten liegt die durchschnittliche Steuererhöhung zwischen 2022 und 2026 bei 2,32 Prozent, das sind pro Jahr zwischen acht und neun Cent, bezogen auf eine Kleinverkaufspackung mit einem Inhalt von 20 Stück. Bei Feinschnitt soll die Steuer demzufolge in jährlichen Schritten um jeweils durchschnittlich knapp 14,5 Cent pro 40-Gramm-Pouch klettern.

    DZV warnt vor Steuerschock
    Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) bezog klar Stellung und warnte vor einer Verschiebung zu nicht in Deutschland versteuerten Tabakwaren: „Deutschland hat mit Steuerschocks bei der Tabaksteuer sehr schlechte Erfahrungen machen müssen. Für die Jahre 2002 bis 2005 beschloss die damalige Bundesregierung mehrere drastische Steuererhöhungen. Damit sollten deutliche Mehreinnahmen durch die Tabaksteuer zur Terrorbekämpfung generiert werden. Damals lagen die Prognosen der Bundesregierung bei zehn Milliarden Euro Mehreinnahmen bis 2007. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht, stattdessen gingen die Einnahmen aus der Tabaksteuer sogar zurück. Der Absatz von Zigaretten fiel.“

    Umstieg gefährdet
    Der DZV kritisierte die Pläne, denen zufolge E-Zigaretten und Tabakerhitzer, deren Konsum mit deutlich geringeren gesundheitlichen Gefahren verbunden sei, deutlich höher als bisher besteuert werden sollen. DZV-Geschäftsführer Jan Mücke mahnte zu einer maßvollen und bürokratiearmen Besteuerung unter Einbeziehung gesundheitspolitischer Erwägungen. Mücke: „Eine Gleichsetzung von Tabakerhitzern und E-Zigaretten mit Tabakzigaretten würde den Umstieg auf diese Produkte mit potenziell geringerem Gesundheitsrisiko verhindern und gleichzeitig dem illegalen Handel eine Sonderkonjunktur bescheren. Dieser Schritt wäre finanzpolitisch riskant und gesundheitspolitisch widersinnig.“

    max

  • Höhere Tabaksteuer

    BERLIN // Nicht schlecht: Vor wenigen Tagen erklärte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, es lägen derzeit keine Pläne zur Erhöhung der Tabaksteuer vor (DTZ berichtete in Ausgabe 5 / 2021). Das war – zurückhaltend formuliert – nicht ganz die Wahrheit.

    Tatsächlich wurde bereits im Oktober 2020 im Bundesfinanzministerium ein Referentenentwurf erarbeitet, der genau das vorsieht. In dem Papier, das DTZ vorliegt, ist übrigens auch nicht mehr die Rede vom vorrangigen Gesundheitsschutz der Konsumenten. Vielmehr geht es in erster Linie darum, „die Tabaksteuereinnahmen auch zukünftig zu verstetigen“. Vorgesehen ist in dem Papier der Zeitraum ab 1. April 2021. Das ist nicht mehr realisierbar; nun haben sich offenbar Unionsparteien und SPD am Rande des Koalitionsausschusses geeinigt, die Reform der Tabaksteuer zumindest noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.

    Die Eckpunkte des Entwurfs:
    [bul]Die Tabaksteuereinnahmen sollen von voraussichtlich 14,3 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 17,6 Milliarden Euro im Jahr 2025 steigen. Für Zigaretten resultiert demnach ein Plus für den Fiskus von gut 600 Millionen Euro.
    [bul]Die Steigerung ergibt sich aus einer Erhöhung der Tabaksteuer für Zigaretten und Feinschnitt in fünf relativ moderaten Stufen.
    [bul]E-Zigaretten sollen erstmals mit 0,02 Euro pro Milligramm Nikotin besteuert werden, ab 2023 doppelt so hoch mit 0,04 Euro je Milligramm.
    [bul]Daraus folgen zusätzliche Steuereinnahmen von mehr als 2,9 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025.
    [bul]Das Steuerprivileg für Tabakerhitzer soll entfallen. Heat-not-burn-Produkte sollen künftig dem gleichen Steuersatz unterliegen wie Tabakzigaretten.
    [bul]Beim Feinschnitt beträgt die Steuermehrbelastung bis zum Jahr 2025 rund 300 Millionen Euro.

    Tabakindustrie
    Wie das Magazin „Der Spiegel“ berichtete, ist angeblich auch die Tabakindustrie bei der Erhöhung mit an Bord: „Von der Stufenlösung erhofft sie sich, dass sich ihre Kunden an die moderat steigenden Preise gewöhnen und nicht sofort mit dem Rauchen aufhören. Die Erfahrung lehrt zudem, dass die Tabakunternehmen im Windschatten einer Steuererhöhung die Preise gern zusätzlich anheben, um ihr Betriebsergebnis zu verbessern.“

    Aus Berlin werden dagegen hehre Ziele als Begründung für die geplante Steuererhöhung genannt: So soll damit unter anderem der Verkauf illegaler Tabakprodukte verhindert, mehr Steuergerechtigkeit geschaffen und eine höhere Planungssicherheit mit Blick auf die Tabaksteuereinnahmen erzielt werden.

    max

  • „Historische Chance vertan“

    BERLIN / BRÜSSEL // Die Kommission der Europäischen Union hat kürzlich einen Plan zur Krebsbekämpfung in Europa vorgelegt (DTZ berichtete). Er umfasst in 42 Punkten den gesamten Krankheitspfad von der Vorsorge über die Diagnostik und Behandlung bis hin zur Förderung der Lebensqualität von Krebskranken und -genesenen.


    Vier Hauptaktionen

    Der Plan gliedert sich in vier Hauptaktionen mit zehn Leitinitiativen und zahlreichen Fördermaßnahmen.
    Die offenbar wichtigste und erste Hauptaktion ist die Prävention. So soll bis zum Jahr 2040 erreicht werden, dass weniger als fünf Prozent der Bevölkerung Tabak konsumieren. Tabak ist nach Angaben der EU-Kommission für 15 bis 20 Prozent aller Krebserkrankungen in der EU verantwortlich. Ziel des neuen Maßnahmenbündels sei eine „tabakfreie Generation“. Konkret will die Kommission im Kampf gegen das Rauchen bei Tabak Produktstandards verschärfen, die Mindestbesteuerung anpassen und gegen Tabakwerbung in sozialen Medien und beim Sponsoring vorgehen.

    Raucherprävalenz
    Dazu teilt der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) mit, der „Plan zur Bekämpfung von Krebs“ der EU-Kommission sei nicht dazu geeignet, die Raucherprävalenz nachhaltig zu senken. Die Gleichstellung der E-Zigarette mit der Tabakzigarette sowie überzogene Forderungen gäben hingegen großen Anlass zur Sorge und könnten sogar einen kontraproduktiven Effekt haben.


    Tabakkonsum

    Ziel des „Europe’s Beating Cancer Plan“ ist es demnach, durch eine Eliminierung des Tabakkonsums bis zu 90 Prozent der Lungenkrebserkrankungen zu vermeiden. Dazu soll zunächst der Tabakkonsum bis 2025 um 30 Prozent im Vergleich zu 2010 reduziert und bis 2040 die bereits erwähnte „tabakfreie Generation“ geschaffen werden.

    E-Zigaretten
    Michal Dobrajc, Vorsitzender VdeH kritisiert: „E-Zigaretten sind wesentlich weniger schädlich als herkömmliche Tabakzigaretten, das ist inzwischen wissenschaftlicher Konsens. Sie sind außerdem hervorragend dazu geeignet, um erfolgreich mit dem Rauchen aufzuhören. E-Zigaretten könnten daher bei der Reduzierung der Raucherzahlen einen sinnvollen Beitrag leisten. Stattdessen aber werden diese wissenschaftlichen Erkenntnisse vollständig von der EU-Kommission ignoriert.“

    Plan der EU-Kommission
    Der Plan der EU-Kommission sieht eine nahezu vollständige Gleichstellung der E-Zigarette mit der Tabak-Zigarette vor. Dazu zählen unter anderem Verbote von Aromen sowie eine zusätzliche Besteuerung. Somit wird nicht nur eine historische Chance vertan, der Plan ist hinsichtlich der Schadensminimierung durch E-Zigaretten sogar kontraproduktiv.
    Der VdeH kritisiert, dass das Potenzial der E-Zigarette als Mittel zur Schadensminimierung (Harm Reduction) beim Europe’s Beating Cancer Plan nicht berücksichtigt und somit ein falsches Signal an die Konsumenten gesendet wird.

    Wissenschaftliche Fakten
    Der Plan versäume es, E-Zigaretten in ihrer Attraktivität gegenüber den Tabakzigaretten deutlich aufzuwerten und Raucher zu einem Umstieg zu motivieren. Eine öffentliche Informationspolitik, die auf wissenschaftlichen Fakten statt auf Ideologien basiere, der Verzicht auf eine zusätzliche Besteuerung sowie die Möglichkeit weiter für ein legales und wesentlich weniger schädliches Produkt werben zu können, wären laut VdeH der richtige Ansatz gewesen.

    IEVA begrüßt EU-PLan
    Das sieht die Independent European Vape Alliance (IEVA) ähnlich. Sie begrüßt den von der Europäischen Kommission vorgelegten Plan, der von großer Bedeutung sei, um die Zahl krebsbedingter Todesfälle erheblich zu verringern. Auch die IEVA verweist allerdings darauf, dass die neue EU-Strategie ein wichtiges Instrument für die öffentliche Gesundheit vernachlässige: die auch vom VdeH angesprochene Schadensminderung.

    Harm Reduction
    Fast ein Drittel der Krebsfälle in Europa wird laut offiziellen Angaben durch Rauchen verursacht: „Der Tabakkonsum ist nach wie vor die häufigste vermeidbare Krebsursache. Etwa 27 Prozent aller Erkrankungen sind auf den Tabakkonsum zurückzuführen.“ Es sei daher notwendig, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um die Raucherquote zu minimieren. Harm Reduction wird wissenschaftlich als ein sehr wichtiges Instrument angesehen, um die Anzahl der Raucher signifikant zu reduzieren.


    Suchtpolitik

    Aus diesem Grund müsse das Konzept als Teil eines wirksamen EU-Plans zur Bekämpfung von Krebs aufgenommen werden: „Erneut konzentriert sich die EU-Kommission beim Thema Tabakentwöhnung auf den ‚Quit or die‘-Ansatz, statt eine realitätsnahe Suchtpolitik zu gestalten“, sagt etwa Heino Stöver vom Frankfurter Institut für Suchtforschung. Und weiter: „Großbritannien, Neuseeland und Kanada setzen die E-Zigarette als ein Hauptinstrument im Kampf gegen den Tabakkonsum ein und sind damit nachweislich sehr erfolgreich.“

    Großbritannien
    In Bezug auf die Schadensminderung zeigt Großbritannien laut IEVA eine bessere und effektivere Strategie zur Verringerung der Raucherquote. Mit einer umfassenden Aufklärung über schadensminimierende Alternativen habe die britische Gesundheitspolitik die Raucherquote innerhalb weniger Jahre deutlich gesenkt. Im Jahr 2011 rauchten noch 20 Prozent der Briten, 2019 waren es rund 14 Prozent.

    Im Jahr 2018 veröffentlichte die Regierungsbehörde Public Health England (PHE) einen Bericht mit Daten zur E-Zigarette. Laut PHE haben E-Zigarettennutzer ein um 99,5 Prozent geringeres Krebsrisiko als Raucher. Insgesamt schätzt PHE, dass Dampfen mindestens 95 Prozent weniger schädlich sei als Rauchen.

    Präventive Maßnahmen
    Dustin Dahlmann, Vorsitzender der IEVA: „Eine Strategie zur Krebsbekämpfung muss alle verfügbaren Mittel berücksichtigen, um die Belastung durch krebsbedingte Risiken zu verringern: Die E-Zigarette als schadensminimierendes Produkt könnte Millionen von Rauchern beim Ausstieg helfen. Der EU-Plan sollte dies dringend anerkennen. Es ist von größter Bedeutung, dass präventive Maßnahmen das Harm-Reduction-Konzept berücksichtigen. Der Entwurf der EU setzt allerdings E-Zigaretten und Tabakprodukte gleich und stellt zum Beispiel die wichtige Bedeutung der Aromen für erwachsene Raucher und Dampfer in Frage. Dies ist ein folgenschwerer Fehler.“

    Wirksames Instrument
    Der EU-Plan, der DTZ vorliegt, sieht unter anderem vor, Regulierungsinstrumente auf EU-Ebene nachzuschärfen. Eines der wirksamsten Instrumente zur Bekämpfung des Tabakkonsums sei die Tabaksteuer, weil sie vor allem junge Menschen davon abhalte, mit dem Rauchen zu beginnen. Neben höheren Steuern stehen konkret eine neutrale Einheitsverpackung und ein Komplettverbot von Aromen auf der Agenda. Die bestehenden EU-Agenturen sollen für eine bessere Bewertung von Inhaltsstoffen eingesetzt werden, die Besteuerung soll künftig zudem auch neuartige Tabakerzeugnisse erfassen. Schließlich soll verstärkt gegen Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring für Tabak im Internet und in den sozialen Medien vorgegangen werden.

    max

  • EU baut mehr Druck auf Dampfer auf

    BRÜSSEL // Die Europäische Kommission will den EU-Ländern ein Dampfverbot (Konsumverbot für E-Zigaretten) an öffentlichen Orten empfehlen. Das berichtet „The Telegraph“. Ziel sei es, die Raucher-/Dampferquote in allen Mitgliedsstaaten bis 2040 auf fünf Prozent zu senken. Dies geht aus einem Dokument hervor, das der britischen Tageszeitung eigenen Angabe zufolge vorliegt.

    Rauchfreie Umgebung
    Darin erwägt die Kommission, die EU-Empfehlungen für eine rauchfreie Umgebung bis 2023 zu aktualisieren, um „neue Produkte wie E-Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse“ einzubeziehen.


    Arbeitsplatz und öffentlicher Verkehr

    In dem Schreiben werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, das Rauchen und Dampfen an öffentlichen Orten, am Arbeitsplatz und im öffentlichen Verkehr zu verbieten. Die Kommission kann die Maßnahme nur empfehlen. Die jeweilige Umsetzung ist Aufgabe der 27 Mitglieder.

    Ein weiterer Vorschlag aus dem Papier: Die EU-Staaten sollen die Steuer auf neue Produkte wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer an die Tabaksteuer für bestehende Erzeugnisse angleichen.

    red

  • Branche über Gebühr belastet

    MAINZ // DTZ hat Branchenvertreter gefragt, wie sie das Jahr 2021 sehen und wie ihre Erwartungen sind. In dieser Ausgabe drucken wir das letzte Statement, diesmal von Michael von Foerster, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Rauchtabakindustrie (VdR).

    Entwicklungen der vergangenen Jahre
    Wir vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie sehen mit Interesse, dass sich viele Entwicklungen der vergangenen Jahre fortsetzen werden. Dazu muss man kein Prophet sein. Die meisten muss man leider im Bereich des Negativen einordnen. Umso mehr könnte die Bundestagswahl eine Möglichkeit sein, allzu Schlimmes zu verhindern.

    Regularien, Auflagen, Verbote, …
    Keine Branche ist derart von Regularien, Auflagen, Verboten und Zeitgeist-Aktionen bedroht wie der Tabak-Markt. Wir haben zum Beispiel Track & Trace, welches alteingesessene Unternehmen auslöschte und weitere auslöschen wird, wir haben das Werbeverbot, das massiv in die Grundsätze freien Unternehmertums eingreift, und wir stehen vor der Umsetzung der sogenannten SUP-Richtlinie, von der alle Mitglieder unseres Verbandes betroffen sind, die Filter oder Produkte mit Filtern herstellen oder vertreiben.

    Hersteller gefordert
    Die Richtlinie 2019/904/EU (SUP) sieht für eine Reihe von Kunststoffprodukten – unter anderen zellulose-acetat-haltige Zigarettenfilter – die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung vor. Insbesondere sollen Hersteller dieser Einwegkunststoffprodukte zukünftig an den Kosten der Sammlung und Entsorgung in den Entsorgungssystemen der Kommunen beteiligt werden. Auch sollen weitere Warnsymbole auf Zigarettenverpackungen angebracht werden.

    Sechsstellige Summen
    Das Aufbringen der Symbole kostet unsere mittelständischen Unternehmen teilweise mittlere sechsstellige Summen. Eine weitere Problematik besteht darin, dass diese in und für alle EU-Mitgliedsstaaten sprachlich individuell erfolgen muss. Es droht ein ähnliches Chaos wie bereits bei der vollkommen überhasteten Einführung von Track & Trace in Deutschland und Europa.

    Mittelstandsfeindliche Regulierung
    Der VdR sieht diese Regulierung sehr kritisch, zumal sie erneut mittelstandsfeindlich ist. Dies soll zu einer Zeit implementiert werden, in der vieles in der Wirtschaftspolitik schlecht oder gar nicht funktioniert. Eines jedoch funktioniert sowohl EU- und vor allem deutschlandweit: die Belastung des Mittelstandes und der mittelständischen deutschen Tabakindustrie. Wir lehnen diese Richtlinie kategorisch ab.

    Der Staat als fürsorgliche Mutter
    Es ist eine Tatsache, dass seit Jahren die Wirtschaft und der Wettbewerb zunehmend reguliert werden. Dieser Mainstream hat das Ziel einer sozialistisch-ökologischen Wirtschaftsstruktur. Nicht Leistung lohnt sich, sondern das planwirtschaftliche Verteilen wird zum Prinzip erhoben. Der Staat gibt, wir empfangen: Geld durch Subventionen und Ersatzleistungen und Befehle. Hierdurch wird erreicht, dass in einer komplexer werdenden Welt Einzelne vermehrt dazu neigen, den Staat als fürsorgliche Mutter zu identifizieren, die sich um alles kümmert. Nicht umsonst sprechen die Medien von „Mutti Merkel“. Der Glaube an den mündigen Bürger wird abgelehnt. Tabak, Alkohol, Zucker, Diesel, Arzneimittel – die Liste der Gefahren, vor dem der Bürger vermeintlich geschützt werden muss, wird immer länger.

    Gesellschaftliche Auseinandersetzung
    Seit 100 Jahren führt unser Verband eine gesellschaftliche Auseinandersetzung, die weit über die Frage des Tabakkonsums hinausgeht. Das gesellschaftliche Selbstverständnis der letzten 100 Jahre hat auch eine Mündigkeitskultur hervorgerufen, die es zu verteidigen gilt. In der so oft beschriebenen freien Gesellschaft kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese aus unmündigen und hilflosen Verbrauchern besteht, die der Staat vor einer angeblich verantwortungslosen Industrie und eigenem fahrlässigen Handel beschützen muss. Diese Diskussion wird uns 2021 und darüber hinaus begleiten.


    Positive Entwicklungen

    Aber es gibt auch positive Entwicklungen: Hochwertiger Feinschnitt, Pfeifentabak, Schnupf- und Kautabak sowie Zigarren und Zigarillos werden im Wesentlichen von reinen Genussrauchern konsumiert. Die Pandemie hat dem individuellen Genuss eine neue Dimension gegeben. Die neue Lust am Zuhause geht damit einher. Und siehe da: Der Umsatz der Tabakwirtschaft ist in der Pandemie gestiegen. Die Menschen freuen sich, dass sie den Vorschriften und Gängeleien zumindest etwas entkommen können.

    Die Produkte, die von den mittelständischen Mitgliedsunternehmen des VdR hergestellt werden, passen perfekt zu diesem Trend. E-Zigaretten, Verdampfer und die Industrie-Zigarette finden sich eher in anderen Segmenten des Alltags.

    Multinationale Zigarettenkonzerne
    Multinationale Zigarettenkonzerne versuchen, die Unterschiede zwischen verschiedenen Tabakkategorien zu verwischen, und gefährden damit oft sinnvoll ausdifferenzierte Regulierungen. Ein Familienunternehmen, das ausschließlich in Deutschland produziert, hat andere Schwerpunkte als ein multinationaler, börsennotierter Großkonzern, und Schnupftabak hat nichts mit E-Zigaretten zu tun. Das hat der Gesetzgeber auch immer wieder berücksichtigt. Diese Tatsache wird in Zukunft bei der immer wieder geführten Diskussion um die Tabaksteuer an Gewicht gewinnen. Produkte, die kein Problem mit dem Jugendschutz haben, nicht zum „Kettenrauchen“ benutzt werden und auch nicht geschmuggelt werden, sollten steuerlich anders behandelt werden. Auf der anderen Seite macht es keinen Sinn, neuartige Elektro-Artikel, deren gesundheitlichen Auswirkungen im Dunkeln liegen, zu subventionieren.

    So gehen wir mit 100-jähriger Erfahrung und Routine und mit frischem Elan an die Herausforderungen und versuchen, für unsere Mitglieder, für deren Arbeitnehmer und für die Genießerinnen und Genießer in Deutschland das Beste zu erreichen.


    Michael von Foerster

  • Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    Ende Februar, März, Ostern, Juni, Sommer… Was glauben Sie, bis wann wir unter Lockdown-Bedingungen leben müssen? Ich vermute, dass die Bundesregierung erst im September – zur Wahl – ein Ende der Pandemie ausrufen wird. Denn damit fallen die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes weg.

    Zahl der Insolvenzen
    Und dann wird auch die Zahl der Insolvenzen deutlich ansteigen. Aber bis dahin ist die neue Regierung im Amt (vermutlich unter Führung der CDU, die sich bis dahin weiter als Heilsbringer-Partei gerieren kann). Und bis zur nächsten Wahl 2025 könnte ein Großteil des Corona-Chaos schon wieder aus den Köpfen der Menschen verschwunden sein.

    Gruselige Zeiten
    Was übrigens Angst mit Menschen anstellen kann, haben wir am Beispiel Portugal gesehen (wo unbestritten gerade üble Zustände herrschen). Sie erinnern sich an die Bilder wartender Krankenwagen vor dem Krankenhaus Santa Maria in Lissabon? An Zelte mit dem Hinweis „Triagem“? Gruselig, nicht wahr? Nun heißt „Triagem“ zunächst einmal nichts weiter als „Screening“, und genau das musste dort gemacht werden. Wie das Krankenhaus nämlich mitteilte, ließen sich in diesen Tagen rund 50 Prozent der Patienten mit der Ambulanz in die Notaufnahme bringen. Allerdings, so die Klinikleitung, hätten von diesen Patienten 85 Prozent keine oder nur leichte Erkältungssymptome gehabt. Aus Furcht vor dem Virus haben diese „Patienten“ die Kapazitäten für echte Notfälle blockiert. Mir fällt dazu vor allem eines ein: Wie nannte man vor Corona Menschen ohne Symptome? Gesund…

    Marktbereinigung im E-Sektor
    Über allem Corona-Leid soll nicht vergessen werden, dass sich in unserer Branche gerade zumindest nicht sehr viel, aber immerhin ein bisschen tut. Die Marktbereinigung im E-Zigaretten-Sektor hat längst begonnen. Derzeit laufen einige Due-Diligence-Prüfungen, also Checks von Herstellern und Händler auf wirtschaftliche Gesundheit. Ich bin sicher, dass wir im laufenden Jahr noch einige Übernahmen sehen werden. Für eine ganze Reihe kleinerer Unternehmen bietet sich angesichts der Ladenschließungen aktuell die Chance, sich stärker im Online-Handel zu positionieren und sich so für finanzkräftige Investoren aufzuhübschen.

    Vorboten des Frühlings
    Spüren Sie es auch schon manchmal? Obwohl Deutschland eine Kältewelle ins Haus steht, zeigen sich hier und da die ersten Vorboten des Frühlings. Die Amseln singen anders, die Spatzen zwitschern frecher. Und mit dem Frühling kehrt wieder mehr Lebensfreude ein. Genießen wir also jetzt erst einmal das Wochenende und dann den Lenz.

    Herzlich,

    Marc Reisner,
    Chefredakteur DTZ

  • „Eine vertane Chance“

    BERLIN // Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) gibt regelmäßig Leitlinien zum Umgang mit den unterschiedlichsten medizinischen Fragestellungen heraus. Jetzt stand das Thema Rauchen wieder einmal auf der Agenda.

    Alternativen
    Dazu stellt Alexander Nussbaum, Head of Scientific & Medical Affairs der Philip Morris GmbH, fest, die neue Leitlinie „Rauchen und Tabakabhängigkeit: Screening, Diagnostik und Behandlung“ sehe zwar in der vollständigen Substitution des Zigarettenkonsums durch verbrennungsfreie Nikotinprodukte wie E-Zigaretten und Tabakerhitzer „eine weniger gesundheitsgefährdende Alternative“ zum Weiterrauchen. Trotzdem empfehle sie weder E-Zigaretten noch Tabakerhitzer formal als Strategie für den Rauchstopp. Da die Leitlinie für diese widersprüchliche Bewertung bedeutende unabhängige Studien aus dem vergangenen Jahr nicht berücksichtigt habe, sei sie schon mit dem Erscheinen veraltet.

    Erfolgsquote
    Dabei versuchten mittlerweile weniger als 20 Prozent der rund 17 Millionen Raucher in Deutschland ernsthaft, mit dem Rauchen aufzuhören – und die Erfolgsquote bewege sich je nach Methode bei lediglich fünf bis 30 Prozent. E-Zigaretten seien dabei das häufigste Hilfsmittel, um den Konsum von Verbrennungszigaretten hinter sich zu lassen.


    Tabakerhitzer

    Allerdings, so beanstandet Nussbaum, würden mittlerweile zwar auch Tabakerhitzer von unabhängigen Behörden als signifikant schadstoffreduzierte Alternative zu Verbrennungszigaretten bewertet. Auch in der neuen Leitlinie finden diese Produkte erstmalig Erwähnung. Aber: Daraus wird keine Empfehlung zum Einsatz von Tabak-erhitzern zur Schadensminderung abgeleitet. Begründet wird dies mit dem Fehlen geeigneter Modelle für die Risikobewertung. Die Bewertung eines Tabakerhitzers durch die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) bleibt in der Leitlinie ebenso unerwähnt wie ein von einer niederländischen Behörde entwickeltes Modell zur Schätzung des Krebsrisikos durch Nikotinprodukte. Letzteres berechnete ein im Vergleich zu Verbrennungszigaretten zehn– bis 25-fach niedrigeres Krebspotenzial von Tabakerhitzern. „Damit“, so Nussbaum, „ist die neue Rauchstopp-Leitlinie auch hinsichtlich der Fachliteratur zu Tabakerhitzern nicht auf dem neuesten Stand und lückenhaft.“

    Zentrales Gesundheitsthema
    Auch Suchtexperte Heino Stöver von der Frankfurt University of Applied Sciences kritisiert die neue Leitlinie: „Es ist mir vollkommen schleierhaft, wie es passieren konnte, dass ausgerechnet bei einem der zentralen Gesundheitsthemen der Republik, der Rauchentwöhnung, die jüngsten Erkenntnisse zur Schadensminimierung ignoriert wurden.“

    Appell
    Stöver bedauert, dass sich die Arbeitsgemeinschaft nicht dem Appell der mitherausgebenden „Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin“ (DGS) angeschlossen hat, die gefordert hatte, die E-Zigarette zur Unterstützung der Tabakabstinenz zu berücksichtigen. „Diese Empfehlung der DGS zu ignorieren, ist für mich einer der zentralen Schwachpunkte in der Leitlinie“, so Stöver.

    Fazit
    Sein Fazit: „Den Schaden haben die Raucher, die von der Zigarette loskommen wollen. Die Leitlinie fährt weiter den Kurs einer rückwärtsgewandten Antiraucherpolitik. Raucher scheitern regelmäßig daran, von jetzt auf gleich aufzuhören. Die Abhängigkeit ist zu stark. Ihnen wäre aber sehr geholfen, wenn Ärzte ihnen zum Umstieg auf weniger schädliche Produkte wie E-Zigaretten, Tabakerhitzer oder tabakfreie Nikotinprodukte raten würden. Aber alles, was Ärzte in der Leitlinie finden, sind gutgemeinte, aber in der Praxis unwirksame, im Lebensalltag der Raucher oft ungenutzte Hilfestellungen zur Rauchentwöhnung. Da die Leitlinien eine Gültigkeit für die nächsten fünf Jahre besitzen, wird deutlich, welche Chance vertan wurde.“

    Es sei wahrscheinlicher, dass Menschen viele kleine Schritte unternähmen, als ein oder zwei große, besonders wenn es um süchtig machende Substanzen gehe.

    red