Schlagwort: E

  • Perspektive im Tabakanbau

    POSIEUX // Swiss Tabak sucht für die Ernte 2016 neue Pflanzer.

    Der Dachverband der Schweizer Tabakpflanzer kann eigenen Angaben zufolge knapp 20 Hektar an neue Pflanzer verteilen. Das entspricht einem Produktionsvolumen von 50 Tonnen Tabak.

    In diesem Zusammenhang werden Produzenten gesucht, die bestehende Einrichtungen mieten könnten. Die Zuteilung der neuen Kontingente ist ab 2016 und nur in den traditionellen Anbaugebieten möglich. Interessenten können sich schriftlich unter [link|mailto:swisstabac@bluewin.ch]swisstabac@bluewin.ch [/link] anmelden.
    red

    (DTZ 49/14)

  • Das ideale Weihnachtsgeschenk: die Pfeife

    MAINZ // Denn mit ihr bekommt man weit mehr als nur ein Stück Holz: Natur, Stil, Kunst, Handwerk.

    Und die Möglichkeit, sich für den Tabakgenuss einfach die nötige Zeit zu nehmen. Statt schnell mal zwischendurch zu rauchen, kann man mit Pfeife wunderbar entspannen. Bekommt man also eine Pfeife geschenkt, gibt es die Auszeit, um die Seele baumeln zu lassen, gleich mit dazu. Und die Pfeife ist auch ein Statement, Ausdruck der Exklusivität. Somit ist dieses Rauchwerkzeug das ideale Weihnachtsgeschenk.
    jgw

    (DTZ 49/14)

  • Sportlotterie kommt erst Ende Januar

    KREFELD // Die Deutsche Sportlotterie will nun Ende Januar an den Start gehen. Ursprünglich sollte es bereits im September losgehen, doch nach dem Erhalt der deutschen Spiellizenz hatte das Unternehmen noch auf die Befreiung vom Werbeverbot gewartet.

    Diese liegt nun vor. Somit kann der Spielbetrieb zum Beginn der Rückrunde der Fußball-Bundesliga aufgenommen werden.
    Die neue Lotterie will Spitzensportler unterstützen, damit diese sich ohne Geldnot auf Olympische und Paralympische Spiele vorbereiten können. Der Vertrieb soll via Internet, aber auch über stationäre Verkaufsstellen laufen. Da Lotto Hessen einer der Gesellschafter ist, sind die Lose in den hessischen Lottoannahmestellen erhältlich. „Die Mehrheit der Landeslotterie-Gesellschaften außerhalb Hessens verhält sich derzeit abwartend“, berichtet Ulrike Spitz von der Deutschen Sportlotterie.

    Die Pressesprecherin erklärt weiter: „Wir werden aber als Test im Saarland und in Nordrhein-Westfalen mit Promotoren arbeiten, die in der Nähe von Lottoannahmestellen auf die Sportlotterie hinweisen mit der Möglichkeit, gleich auf dem Tablet zu spielen.“ Außerdem seien Printlose geplant, die über verschiedene Wege vertrieben würden.
    red

    (DTZ 48/14)

  • Industrie nicht verantwortlich

    KOPENHAGEN // Der Oberste Gerichtshof Dänemarks gibt zwei Zigarettenherstellern recht und lehnt die Schadenersatzforderung eines Rauchers ab.

    In der Begründung der Richter heißt es, dass die Zigaretten nicht fehlerhaft und die Gefahren des Rauchens bereits zum Zeitpunkt als der 67-Jährige anfing „allgemein bekannt“ gewesen seien.

    Der Kläger hatte nach knapp 50 Jahren Tabakkonsum wegen gesundheitlicher Probleme einen Schadenersatz in Höhe von umgerechnet rund 7100 Euro von House of Prince, einer Tochter von British American Tobacco und der Skandinvisk Holding, dem Mutterkonzern der Scandinavian Tobacco Group (STG), verlangt.
    red

    (DTZ 48/14)

  • E-Verbot empört britisches Unterhaus

    LONDON // Die Pläne, den Konsum von E-Zigaretten im britischen Unterhaus zu verbieten, stoßen auf massive parteiübergreifende Kritik bei den Parlamentariern.

    Unterhaus-Sprecher John Bercow ist Medienberichten zufolge angewiesen, die Geräte zu verbieten, um auf diese Weise eine einheitliche Linie mit dem strikten Rauchverbot im Parlament, dem Palace of Westminster, zu schaffen. Die aufgebrachten Abgeordneten wiederum sehen sich dadurch in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt.

    Verantwortlich für den umstrittenen Vorstoß ist ein Unterhaus-Ausschuss. Seine Vertreter wollten in erster Linie das sogenannte Vapen, den E-Konsum, während der Beratungen innerhalb der Unterhaussitzungen verhindern, heißt es. Tatsächlich erklärte ein Parlamentarier gegenüber den Medien, dass das Verbot ganz Westminster betreffen werde, inklusive der Abgeordneten-Büros.
    red

    (DTZ 48/14)

  • Schössler wegen Betrugs verurteilt

    KOBLENZ // Das Koblenzer Amtsgericht hat Hans-Peter Schössler, den früheren Geschäftsführer der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, wegen Betrugs zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

    Der Ex-Lotto-Chef muss außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 72 000 Euro zahlen. Er hatte in zwei Fällen nicht abgeholte Gewinne widerrechtlich für die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft verbucht und dem Deutschen Lotto- und Toto-Block vorenthalten. Die in Rheinland-Pfalz erspielten Gewinne sollten nach seiner Vorstellung ausschließlich in diesem Bundesland und nicht, wie es korrekt gewesen wäre, bundesweit ausgespielt werden.

    Konkret ging es bei den rund sechs beziehungsweise fünf Jahre zurückliegenden Fällen um einen Gewinn beim Spiel 77 in Höhe von 470 000 Euro und um einen Gewinn von einer Million Euro bei einer Sonderauslosung. Die Million hatte ein anonymer Spieler aus Rheinland-Pfalz nicht abgeholt, dem Deutschen Lotto- und Toto-Block wurde sie jedoch als zugestellt gemeldet. Anschließend floss das Geld in eine landesweite und nicht, wie es richtig gewesen wäre, in eine bundesweite Sonderauslosung. Schössler, der mehr als 16 Jahre an der Spitze von Lotto Rheinland-Pfalz stand, hatte sich selbst angezeigt und bereits im März dieses Jahres um die vorzeitige Auflösung seines Dienstvertrags gebeten. Sein Anwalt hatte für den 66-Jährigen, der sich bei der Sache nicht persönlich bereicherte, Freispruch gefordert.
    da

    (DTZ 48/14)

  • Neuer Teilnahmerekord am Habanos-Point-Konzept

    WALDSHUT-TIENGEN // Bereits 80 Fachhändler in Deutschland werden vom Habanos-Importeur 5th Avenue Products als „Habanos Point“ geführt. Am 21. November endete ein Workshop in Waldshut-Tiengen, dem Sitz der 5th Avenue Products Trading GmbH als offiziellem Alleinimporteur von Habanos in Deutschland, mit der Übergabe der Urkunden an die neuen Teilnehmer.

    Habanos Point ist ein Konzept für Tabakwarenfachgeschäfte in Deutschland, das im Jahr 2011 gestartet wurde und seitdem von Habano s.a., Havanna, weltweit umgesetzt wird. Neben den „La Casa del Habano“ und den „Habano Specialists“ werden mit dem Titel „Habanos Point“ bestimmte Geschäfte ausgezeichnet, die durch ihr Sortiment, ihre Kompetenz und ihr Engagement für die Havanna überzeugen.

    Alle „Habanos Points“ halten ein sorgfältig ausgewähltes Habanos-Sortiment dauerhaft bereit und präsentieren es in ansprechender Form. Fachgerechte Lagerung in einem Klimaschrank oder einem begehbaren Humidor bei optimaler Befeuchtung ist dabei selbstverständlich. Diese Geschäfte werden außerdem vorrangig mit neuen Produkten und Spezialitäten beliefert.

    Bei „Habanos Points“ werden ausschließlich von Habanos autorisierte Importe angeboten. 5th Avenue Products veranstaltet außerdem spezielle Schulungen, an denen Inhaber und Angestellte der Geschäfte teilnehmen und vertieftes Produktwissen erwerben. Erkennbar sind die „Habanos Points“ am entsprechenden Logo und an der von 5th Avenue ausgestellten Urkunde.
    Pnf

    (DTZ 48/14)

  • E-Liquids sind keine Medizin

    LEIPZIG // Klare Worte aus Leipzig: Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nikotinhaltige Liquids für E-Zigaretten keine Arzneimittel sind. Damit dürfen die Produkte frei verkauft werden.

    Die Stadt Wuppertal hatte im Februar 2012 einer Fachhändlerin den Vertrieb von Liquids verboten. Die Frau, die ihr Geschäft daraufhin hatte schließen müssen, hatte gegen diese Entscheidung geklagt und in zweiter Instanz gewonnen. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht bestätigte jetzt dieses Urteil. Begründung: „Liquids werden nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten vermarktet.“ Daher unterlägen sie nicht dem Arzneimittelgesetz.

    Und eine zweite Entscheidung trafen die Leipziger Juristen: Dabei ging es um eine Pressemitteilung des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums, in der vor dem Handel mit E-Zigaretten und Liquids gewarnt wurde – ebenfalls mit der Begründung, es handele sich um Arzneimittel. Wie in der Vorinstanz verbot das Bundesverwaltungsgericht entsprechende Äußerungen, da „die öffentlichen Äußerungen die Wettbewerbsposition der Klägerin am Markt faktisch ähnlich wie eine Verkaufsbeschränkung beeinträchtigten“.

    Die Urteile vom 20. November des laufenden Jahres können unter den Aktenzeichen 3 C 25.13, 3 C 26.13 und 3 C 27.13 über die Homepage des Gerichts (www.bverwg.de) oder über den unten stehenden QR-Code abgerufen werden.
    In der Branche sorgen die Entscheidungen aus Leipzig für kollektives Aufatmen. Denn damit ist sowohl der Verkauf von E-Zigaretten-Liquids im stationären Fachhandel als auch via Internet problemlos möglich. Das freut nicht nur die Geschäftsinhaber, sondern auch die vielen „Dampfer“, deren Zahl laut „Verband des eZigarettenhandels“ (VdeH) deutschlandweit bis zum Jahresende auf etwa drei Millionen klettern dürfte.

    Doch das juristische Gezerre hat mit den Leipziger Urteilen noch kein Ende. Insbesondere in der Pressemitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums vom Dezember 2011 sieht der VdeH die Ursache für starke Umsatzeinbußen der Unternehmen, die ihre Produkte in NRW verkaufen. Dazu zählten auch alle Händler, die nicht in NRW ansässig sind, jedoch einen gewichtigen Teil ihres Umsatzes in dem bevölkerungsreichsten Bundesland erwirtschaften. Folge: Der Verband will auf Schadensersatz klagen und ruft alle betroffenen Händler und Hersteller in der Bundesrepublik auf, sich einer entsprechenden Klage anzuschließen. Die Rede ist von einem Gesamtvolumen von schätzungsweise 90 Millionen Euro.

    VdeH-Vorsitzender Dac Sprengel: „Gesundheitsministerin Steffens hat einen persönlichen Feldzug gegen die E-Zigarette auf Kosten der Steuerzahler geführt und ist nun endgültig damit gescheitert. Der Handel ist 2012 massiv eingebrochen und konnte sich in den letzten zwei Jahren nur allmählich wieder von dieser unsäglichen Kampagne erholen.“

    Noch relativ offen ist, welche Auflagen auf den Vertrieb von E-Zigaretten im Rahmen der neuen Tabakproduktrichtlinie zukommen, die die Produkte als „tabakverwandt“ einstuft.
    max

    (DTZ 48/14)

  • Frankenberger verliert ÖDP-Bundesvorsitz

    ERLANGEN // Sebastian Frankenberg ist auf dem Bundesparteitag der ÖDP in Erlangen als Bundesvorsitzender abgewählt worden. Bundesweit bekannt wurde der 33-Jährige als Initiator des Volksentscheids für das Rauchverbot in bayerischen Wirtshäusern.

    Die ÖDP hat die schwäbische Politikerin Gabriela Schimmer-Göresz zur neuen Bundesvorsitzenden gewählt. Die 62-Jährige setzte sich mit 50,6 Prozent gegen den bisherigen Parteichef Frankenberger durch. Diesem hatten nur 39,5 Prozent der Anwesenden in Erlangen ihr Vertrauen ausgesprochen.
    red

    (DTZ 47/14)

  • Blick zurück und nach vorne

    NEUMÜNSTER // Der Tabak Shop Schmahl ist in Neumünster mit seinen über 80 000 Einwohnern fest verankert und genießt in dieser Form in der Stadt und in ihrer Umgebung eine Alleinstellung. Ein Rückblick auf die 50-jährige Geschichte des Fachhandelsunternehmens Schmahl in Neumünster zeigt eine Chronik, die drei Generationen in Beruf und Familie miteinander verbindet. Der heute 76-jährige Jürgen Schmahl und seine Ehefrau Astrid starteten ihren Berufsweg mit einer Ausbildung zum Bankkaufmann.

    Es folgte die Leitung einer Großkantine und dann der Schritt in die Selbständigkeit mit eigenen Tabakläden. Mit sechs Geschäften war die Firma in den 60er und 70er Jahren erfolgreicher Filialist. Tabak, Lotto und Presse gaben den Ton an.

    Damals stand Oliver Schmahl als Lehrling im elterlichen Geschäft in den Startlöchern. Mit dem heute 47-Jährigen kam die nächste Generation ins Unternehmen. Gemeinsam mit seiner Ehefrau Margot hat er 1995 das Hauptgeschäft übernommen.

    Mit dem Ausbau ihres Fachgeschäfts in zentraler Lage von Neumünster und einer Filiale im SB-Warenhaus von Famila stellte das Paar die Weichen für die Zukunft.

    Der Standort im Zentrum, unmittelbar gegenüber dem Rathaus und neben der Fußgängerzone, sorgt heute für eine tägliche Frequenz von über 700 Kunden. Dank Umzug und Umbau der Räumlichkeiten unmittelbar neben dem alten Geschäft erhöhte sich die Verkaufsfläche auf mehr als 100 Quadratmeter.

    Das Warensortiment entspricht dem Anspruch der Tabakgenießer und wurde mit Spirituosen ideal ergänzt. Die beiden Produktgruppen ließen sich unter dem Dach Genuss als Leitmotiv gut und kundenorientiert miteinander verbinden. Den Anspruch, ein gehobenes Tabakwarengeschäft zu sein untermauert der Tabak Shop Schmahl nicht zuletzt durch ein umfangreiches Angebot für Zigarren und Pfeifenraucher. So lagern etwa im rund zehn Quadratmeter großen Klimaraum eine Reihe bekannter Marken. Dem Pfeifenraucher wiederum bietet sich eine Auswahl von mehr als 300 Pfeifen und von über 160 Artikel beim Tabak.

    Seit dem Umbau im Jahr 2010 sind Spirituosen erfolgreich integriert. Ihre Bedeutung hat seitdem ständig zugenommen. Die begehbare Lounge für Spirituosen in der Mitte des Geschäftes zieht spontan die Blicke der Besucher auf sich. Über 200 Whisky-Sorten mit dem Schwerpunkt auf Single Malt werden geführt. Hinzukommen weitere namhafte Spirituosen-, Wein- und Champagner-Marken.

    Auch den Schnelldrehern kommt angesichts der hohen Kundenfrequenz des Fachgeschäfts eine große Bedeutung zu. Speziell Zigaretten, Feinschnitt und Zigarillos erfordern für die Abwicklung eine große Verkaufstheke. Lotto und breite Regalflächen für Presseprodukte sind ebenfalls im Laden integriert.

    Mittlerweile meldet sich mit Sohn Jan-Mika bereits die dritte Generation der Familie Schmahl zu Wort. Er schlug zum Beispiel vor, einen Online-Shop aufzubauen. Dieser steht seit dem 1. April unter [link|http://www.whiskystore24.com]www.whiskystore24.com [/link] zur Verfügung.
    red

    (DTZ 47/14)