Schlagwort: Zigaretten

  • Mehr Raum für finanzpolitische Argumente

    BERLIN // Nach der öffentlichen Anhörung zum geplanten Tabaksteuermodernisierungsgesetz im Bundestag, hat der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) erneut starke Bedenken gegenüber den Plänen der Bundesregierung zur Besteuerung von E-Zigaretten geäußert. Finanzpolitische Argumente fänden in der Debatte aktuell viel zu wenig Raum.

    Die gescheiterten Versuche einer hohen Besteuerung von E-Zigarettenliquids in zahlreichen europäischen Ländern haben laut VdeH bereits gezeigt, dass diese in der Regel zu einem boomenden Schwarzmarkt und einem Abwandern der Konsumenten in die Nachbarländer führt. Dadurch wurden nicht nur Existenzen im E-Zigarettenhandel vernichtet, auch die erhofften steuerlichen Mehreinnahmen wurden nicht generiert.

    Beispiele des Scheiterns
    Die folgenden Beispiele, die der VdeH zusammengetragen hat, zeigen, welche Staaten mit einer überdurchschnittlich hohen Steuer bisher gescheitert sind:

    [bul]Italien hat im Jahr 2014 eine Besteuerung von 4,00 Euro pro zehn Milliliter Liquid erhoben. Daraufhin sank die Konsumentenzahl um 70 Prozent. Im Ergebnis mussten 75 Prozent der Fachhändler schließen. Gleichzeitig stieg der Absatz von Tabakzigaretten wieder stark an. Auch der Schwarzmarkt für E-Zigarettenliquids wuchs rasant. Im Ergebnis war die Regierung im Jahr 2019 gezwungen, die eingeführte Steuer um 90 Prozent zu senken.

    [bul]Ungarn führte 2017 eine Steuer von 2,00 Euro pro zehn Milliliter Liquid ein. Mittlerweile wurde sie auf 0,60 Euro gesenkt, nachdem Studien ergaben, dass 85 Prozent der ungarischen Konsumenten ihre Liquids auf dem Schwarzmarkt erworben haben.

    Außerhalb der EU
    Durchschnittlich, so der VdeH, würden E-Zigarettenliquids EU-weit mit etwa 1,40 Euro pro zehn Milliliter besteuert. Auch außerhalb der EU orientiere sich die Besteuerung am geringeren Schadenspotenzial der Produkte. Norwegen etwa plane, E-Zigaretten um 70 Prozent geringer zu besteuern als Tabakzigaretten. Mit dem aktuellen Tabaksteuermodernisierungsgesetz würde in Deutschland eine zusätzliche Besteuerung von bis zu 8,00 Euro pro zehn Milliliter Liquid erhoben. Die entstehende Differenz von bis zu sieben Euro pro Liquid zwischen zum Beispiel Polen und Deutschland würde nicht nur Konsumenten, sondern auch Kriminelle motivieren, Liquids in Nachbarländern einzukaufen und über die Grenze zu bringen.

    Der VdeH fordert daher eine volumenbasierte Besteuerung von Liquids, welche über fünf Jahre pro Jahr um 0,02 Euro pro Milliliter erhöht wird. Dabei sollte die Besteuerung eine Grenze von 1,00 Euro pro zehn Milliliter nicht übersteigen.

    vi

  • Tabaksteuer auf der Ziellinie

    BERLIN // Die öffentliche Anhörung ist gelaufen. Jetzt müssen die Fraktionen in Sachen Modernisierung des Tabaksteuergesetzes einen Kompromiss finden. DTZ schaut auf die möglichen Szenarien.

    Anhörung in Berlin
    Bei der Anhörung in Berlin vor wenigen Tagen war – erwartungsgemäß – nicht viel Neues zu hören. So erklärte Katrin Schaller von der Stabsstelle Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ), der aktuelle Gesetzentwurf habe lediglich die Generierung von Steuereinnahmen zum Ziel und verschenke das große Potenzial, deut‧liche Steuererhöhungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung bei gleichzeitigem Anstieg der Steuereinnahmen einzusetzen.

    Und das Aktionsbündnis Nichtrauchen (ABNR) kritisierte die Stellungnahmen der Wissenschaftler scharf, die in ihren Ausführungen das Potenzial von E-Zigaretten und Tabakerhitzern zur Risikoreduzierung herausstellten.

    Experten unterstreichen Rolle der ENDS
    Die Experten – allen voran der Münchner Mediziner Tobias Rüther, der an einer Spezialambulanz für Tabakabhängigkeit arbeitet – unterstrichen die Rolle, die sogenannte Electronic Nicotine Delivery Devices (ENDS) bei der Rauchentwöhnung spielten. Rüther machte deutlich, dass Raucher abhängig vom Nikotin seien, das wirklich Schädliche am Tabakrauchen jedoch die Verbrennungsprodukte seien, die dabei entstünden.

    Die Frage, wie stichhaltig die „Gateway-Hypothese“ sei, derzufolge Jugendliche über das Dampfen von E-Zigaretten zum Rauchen verleitet würden, wiesen neben Rüther auch Martin Storck, Direktor der Klinik für Gefäß- und Thoraxchirurgie des Städtischen Klinikums Karlsruhe, sowie Bernd Werse vom Centre for Drug Research des Instituts für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung der Goethe-Uni Frankfurt zurück. Entgegen allen Behauptungen gebe es dafür keine Evidenz.

    Verbände nehmen Stellung
    Auch die Verbände kamen zu Wort. Angetreten waren insbesondere der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), der Verband der Rauchtabakindustrie (VdR) sowie das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG). Die Tabakbranche führte aus, dass eine zu starke Steuerbelastung klassischer Tabakerzeugnisse zu einem erheblichen Anstieg des Schmuggels führen dürfte. Dustin Dahlmann, Vorsitzender des BfTG, rechnete den Parlamentariern zudem vor, dass die Zahlen aus dem Entwurf zum Tabaksteuermodernisierungsgesetz nicht nachvollziehbar seien: „Es scheint so, als ob sich jemand im Finanzministerium bei der Erstellung des Gesetzentwurfs verrechnet hat.“ Dabei ging es um den Vergleich der Nikotinabgabe von Feinschnitt und E-Liquids. Zu den im Gesetzentwurf aufgeführten Steuersätzen auf Liquids für E-Zigaretten konstatierte Dahlmann: „Das ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und würde die E-Zigarette gegenüber Tabak wirtschaftlich völlig unattraktiv machen und hätte somit eine erdrosselnde Wirkung auf die E-Zigarettenbranche. Aus diesen Gründen ist der Gesetzentwurf unserer Meinung nach verfassungswidrig. Ein gesundheitspolitisches Lenkungsziel wird nicht erreicht.“

    Weiteres Vorgehen
    Nach dem öffentlichen Vortragen der Argumente müssen sich nun die Fraktionen über das weitere Vorgehen verständigen (Ergebnisse lagen bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe nicht vor). Dabei wurde deutlich, dass die CDU / CSU besonders die Steuersätze für die neuen Produkte senken will. Auch FDP, Linke und Grüne votieren für eine „deutlich geringere Besteuerung“ sowohl von Liquids als auch von Tabakerhitzern. Vorstellbar ist nach Meinung von Beobachtern ein Satz zwischen 1,00 und 1,50 Euro je Zehn-Milliliter-Fläschchen Liquid – also eine volumenabhängige Besteuerung.

    Die SPD hält nicht viel vom Aufweichen der geplanten Steuersätze. Dennoch sind die Eckdaten des Entwurfs nicht in Stein gemeißelt. So erklärte der Bundestagsabgeordnete Michael Schrodi, Mitglied im Finanzausschuss: „Wir müssen bei Zigaretten und Feinschnitt hinsichtlich des Steuersatzes noch einmal genauer hinsehen. Wir sind in guten Gesprächen, und wir werden ein gutes Ergebnis erzielen.“ Das Gesetz solle zeitnah umgesetzt werden.

    max

  • Tabaksteuer: Schwacher April

    BERLIN // Der April war in Sachen Tabaksteuer kein besonders guter Monat für den Staat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sanken die Einnahmen um 10,7 Prozent auf knapp 1,462 Milliarden Euro (2020: gut 1,637 Milliarden Euro).

    Minus bei Zigaretten
    Der Rückgang wurde vor allem durch ein massives Minus bei Zigaretten (Rückgang um 12,5 Prozent) verursacht. Demgegenüber stand ein Plus von 10,1 Prozent auf 7,4 Millionen Euro bei Zigarren und Zigarillos sowie ein Zuwachs von 30,0 Prozent auf 22,4 Millionen Euro bei Pfeifentabak, wobei Tabak für Tabakerhitzer und Wasserpfeifentabak enthalten sind.


    Steuerzeichen

    Der Bezug von Steuerzeichen lässt auch für den Mai nicht allzu viel erwarten. Die Hersteller orderten (netto) Marken für gut 1,246 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vormonat waren das 14,4 Prozent weniger, gegenüber dem Vorjahresmonat nahm der Betrag um 5,1 Prozent zu.

    Offenbar haben einige Unternehmen den April zu optimistisch eingeschätzt. Im März nämlich lag der Netto-Bezug von Steuerzeichen bei Zigaretten um 74,8 Prozent höher als im Februar, bei Feinschnitt waren es 61,2 Prozent. Diese zu positive Erwartung wurde jetzt korrigiert.

    pi

  • Verband kritisiert Report

    BRÜSSEL // Die Europäische Kommission hat eine Gelegenheit verpasst, ihren Plan gegen Krebserkrankungen zu stärken, indem sie die Bedeutung des Dampfens bei der Reduzierung rauchbedingter Krankheiten in Europa anerkennt. Das macht die Independent European Vape Alliance (IEVA) deutlich.

    Geringer Nutzen
    In einem aktuellen Bericht des Wissenschaftlichen EU-Ausschusses für Gesundheits- und Umweltrisiken (Scheer) wurden die Risiken des Gebrauchs elektronischer Zigaretten nicht mit den Risiken des Rauchens verglichen. Dadurch ist laut IEVA der Bericht für die politischen Entscheidungsträger von geringem Nutzen. Eine Bewertung der Auswirkungen von E-Zigaretten auf die öffentliche Gesundheit in Europa müsse anhand der Fakten erfolgen.

    Unabhängige und öffentlich finanzierte wissenschaftliche Untersuchungen hätten eindeutig gezeigt, dass der Gebrauch von E-Zigaretten weitaus weniger schädlich sei als Rauchen. Und ein Großteil der wissenschaftlichen Gemeinschaft hat den Bericht sehr kritisch bewertet. Trotzdem wurde der Bericht nicht geändert.

    Ungerechtfertigter Behauptungen
    Dustin Dahlmann, IEVA-Vorsitzender: „Das Scheer-Komitee hat es versäumt, wissenschaftliche Daten zum Dampfen umfassend und ausgewogen vorzulegen. Das Ergebnis ist ein Bericht, der kaum mehr als eine Reihe haltloser und ungerechtfertigter Behauptungen darstellt. Eine weitere Möglichkeit, Raucher über die Fakten aufzuklären, wurde verpasst. Das hat schwerwiegende Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit. Wir fordern die Entscheidungsträger in Brüssel dringend auf, die Schadensminderung in ihre Gesamtstrategie einzubeziehen.“

    Aus Sicht von Heino Stöver, Direktor des Instituts für Suchtforschung an der Frankfurt University of Applied Sciences, ist es „bedauerlich, dass auf den immerhin 122 Seiten des Reports die zahlreichen positiven Erkenntnisse und Studien in Bezug auf die E-Zigarette kaum gewürdigt werden“.

    red

  • Juul steht in den USA mehr Ärger ins Haus

    SAN FRANCISCO // Kein Ende der Negativ-Schlagzeilen um den kalifornischen E-Zigaretten-Hersteller Juul. Nachdem das Unternehmen sich aus verschiedenen Märkten zurückgezogen hat (DTZ berichtete), könnte jetzt die 35-prozentige Beteiligung der Altria Group an Juul Labs in Gefahr sein.

    Kartellklage
    Laut Berichten amerikanischer Medien hat ein Bezirksrichter erklärt, er werde wahrscheinlich den größten Teil einer Kartellklage zulassen. Die Federal Trade Commission (FTC) war die Beteiligung im Wert von 12,8 Milliarden US-Dollar (rund 10,6 Milliarden Euro) Teil eines Arrangements, das „den Wettbewerb unter Verletzung der Bundeskartellgesetze ausgeschaltet hat“.

    Wettbewerb
    Weiter hieß es, die „Reihe von Vereinbarungen beinhaltete, dass Altria sich aus dem Wettbewerb auf dem US-Markt für elektronische Zigaretten mit geschlossenem System zurückziehen werde (…) im Gegenzug für eine wesentliche Beteiligung an Juul, dem bei weitem dominierenden Akteur auf diesem Markt“. Die FTC hat mit dem Ziel geklagt, die Übernahme rückgängig zu machen. Die FTC steht auf dem Standpunkt, die Beteiligung müsse abgewickelt werden, da sie gegen verschiedene Regularien zur Sicherung des freien Handels verstoße. Die Kartellbehörde erklärte, Altria und Juul seien „von Konkurrenten zu Kollaborateuren“ geworden.

    Die FTC ist nicht die einzige Klägerin. Es gibt eine ganze Reihe von Unternehmen und Institutionen, die in dem Deal ebenfalls wettbewerbswidrige Praktiken sehen.

    red

  • Zarte Hoffnung keimt

    BERLIN // Voraussichtlich am 7.  Mai wird der Bundesrat in seiner Sitzung über das Tabaksteuermodernisierungsgesetz beraten. Der vom Parlament bereit abgesegnete Entwurf sieht drastische Steuererhöhungen vor allem für Tabakerhitzer und E-Zigaretten vor (DTZ berichtete). Nun hat der Wirtschaftsausschuss dem Ländergremium einige Empfehlungen mit auf den Weg gegeben.

    Empfehlungen
    Die Empfehlungen des Ausschusses lauten, folgende Formulierungen einzubringen:
    Der Bundesrat bittet, die Höhe des Steuersatzes für nikotinhaltige Liquids zu überdenken, denn durch die im Gesetz national vorgesehenen überdurchschnittlich hohen Steuersätze entstehen unüberwindbare Wettbewerbsnachteile im Zeitalter des Online-Handels gegenüber nicht der Steuerpflicht unterliegenden Wettbewerbern innerhalb der EU. Der dem Steuertarif zugrunde liegende Maßstab der Bundesregierung, nämlich der Vergleich des Zeitraumes, in dem das Verdampfen einer bestimmten Menge nikotinhaltigen Liquids erfolgt, mit dem in der gleichen Zeit möglichen Verbrauch von herkömmlichen Tabakzigaretten, hält einer objektiven Gegenüberstellung bezüglich der verbrauchten Nikotinmenge nicht stand.

    Nachteile
    Weiter verweist der Bundesrat auf schwerwiegende Nachteile für die einheimische Branche. Die Nachteile entstehen deshalb, weil die nationalstaatliche Regelung mit dem hohen Steuertarif einem abgestimmten einheitlichen EU-Verfahren vorgezogen wird. Dadurch treten nachteilige Preisunterschiede im EU-Preisgefälle ein, die aus marktwirtschaftlichen Erwägungen vom Gesetzgeber mit den Folgen für die junge einheimische Branche so nicht beabsichtigt sein dürften und den eingangs dargestellten Wettbewerbsnachteil ungewiss verlängern würden. Kurzum führt der gewählte, dem Gesetz zugrundliegende Steuertarif objektiv zu Verwerfungen auf dem Markt, die nach eigenem Bekunden vom Bundesfinanzministerium nicht gewollt sind.

    Vorfinanzierung
    Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass die Vorfinanzierung der neu eingeführten Steuer mit Fälligkeit bei Kauf der Steuerbanderolen dem einzig auf E-Zigaretten und Liquids aufgebauten Geschäftsmodell der jungen Branche erhebliche Finanzierungskosten auferlegt. Der einzig auf E-Zigaretten geschaffenen Branche wäre geholfen, wenn die Steuer erst fällig wird, wenn die zu versteuernden Liquids in den Handel gelangen.

    E-Zigarettenbranche
    Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass Rücksicht darauf zu nehmen ist, dass insbesondere die junge E-Zigarettenbranche durch die Schließung des Einzelhandels während des Lockdown erhebliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatte. Vor allem die KMU der Branche, die anders als die großen Konzerne der Tabakbranche allein mit den neuen E-Zigaretten handeln, haben kein zweites Standbein, um die Folgen der Lockdown bedingten Einbußen aufzufangen. Ein großzügiger gestaffelter Zeitraum bis zum Erheben des höchsten Steuersatzes auf die nikotinhaltigen Liquids wäre förderlich für die Branche.

    Der federführende Finanzausschuss und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat keine Einwendungen zu erheben.

    red

  • Lichtaktion für E-Zigarette

    BERLIN // Die Pläne der Bundesregierung, Liquids für E-Zigaretten nach Nikotingehalt hoch zu besteuern, stoßen zunehmend auf Widerstand bei Konsumenten und in der Branche. Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) hat jetzt mit einer überdimensionalen Projektion vor dem Reichstag auf die fatalen gesundheits- und wirtschaftspolitischen Konsequenzen einer radikalen Besteuerung von E-Zigaretten aufmerksam gemacht.

    Vor den Toren des Reichstags
    Der Verband stieß nach eigenen Angaben damit auf reges Interesse bei den Parlamentariern, die sich auch persönlich ein Bild vor den Toren des Reichstags machten. Nach dem geplanten Tabaksteuermodernisierungsgesetz würde sich der Preis für Liquids laut VdeH um bis zu zehn Euro erhöhen, was einer Verdreifachung entspräche. Damit werde die 95 Prozent weniger schädliche E-Zigarette bald teurer sein als konventionelle Zigaretten und sich vom Ausstiegs- zum Luxusprodukt entwickeln.

    Das sei gesundheitspolitisch ein Desaster. Es sei damit zu rechnen, dass keine nennenswerten Steuermehreinnahmen generiert, allerdings Arbeitsplätze vernichtet und ein lukrativer Schwarzmarkt geschaffen würden.

    120 Quadratmeter großen Leinwand
    Um darauf aufmerksam zu machen, wurden auf einer 120 Quadratmeter großen Leinwand Aufnahmen von Konsumenten und Wissenschaftlern gezeigt. Begleitet wurden diese von Schilderungen des Verbandsvorsitzenden Michal Dobrajc: „Bei immer noch elf Millionen Rauchern in Deutschland ist die E-Zigarette die größte gesundheitspolitische Chance, die wir haben. Wir müssen sie nutzen. Die geplante ausufernde Besteuerung würde genau das Gegenteil bewirken.“

    E-Zigarette unterstützt Menschen
    Die E-Zigarette helfe vielen Menschen dabei, mit dem Rauchen aufzuhören. Mehrfach wissenschaftlich belegt sei auch, dass sie anderen Rauchausstiegsprodukten deutlich überlegen sei. Wie eine aktuelle Umfrage zeige, sei nun zu erwarten, dass sich der Konsum durch die horrende Preiserhöhung wieder auf die deutlich schädlichere Tabakzigarette verlagere.

    Dobrajc weiter: „Jede Steuer hat eine Lenkungswirkung. Wenn diese aber den Konsum wieder in Richtung der deutlich gefährlicheren Tabakzigarette treibt, läuft etwas gänzlich schief. Ich kann mir nicht erklären, warum wissenschaftliche Erkenntnisse und die Stimmen der Verbraucher und der Selbstständigen derart ignoriert werden. E-Zigaretten durch eine Tabaksteuer unattraktiv zu machen, ist, als würden Sie Ökostrom auf einmal wie Benzin besteuern.”


    Entwurf in der Kritik

    Der CSU-Steuerexperte Sebastian Brehm hatte gegenüber der Zeitung „Rheinpfalz“ erklärt: „Der Entwurf aus dem Finanzministerium ist nicht zustimmungsfähig, da er weder die versprochene Lenkungswirkung noch die erhofften Steuermehreinnahmen bringen wird.“ Ob sich jedoch auch die CDU-Parlamentarier der Fraktion dieser Sichtweise anschließen, stand bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht fest.

    vi / red

  • Klares Plus für den Fiskus

    WIESBADEN // Um insgesamt 7,0 Prozent auf knapp 2,6 Milliarden Euro sind die Einnahmen des Bundes aus der Tabaksteuer im ersten Quartal des laufenden Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Zu Ende März 2020 hatten die Erlöse noch bei 2,4 Milliarden Euro gelegen. Das zeigt die aktuelle Tabaksteuerstatistik.


    Kategorie Pfeifentabak

    Besonders stark nahmen dabei die Einnahmen aus der Kategorie Pfeifentabak (inklusive Wasserpfeifentabak) zu: Hier stiegen die Beträge um 29,3 Prozent. In absoluten Zahlen fiel das Plus bei Zigaretten (7,1 Prozent) und bei Feinschnitt (3,9 Prozent) am höchsten aus, wobei der März gerade bei Zigaretten (-8,0 Prozent) schwächer ausfiel.

    Für den April gehen die Unternehmen offenbar ebenfalls von nicht allzu hohen Umsätzen aus: Der Nettobezug von Steuerzeichen schrumpfte bei Zigaretten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 12,4 Prozent auf 1,2 Milliarden Euro.

    red

  • BVTE engagiert „Top-Fachmann“

    BERLIN // Der Bundesverband der Ta‧bakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) freut sich zum 1. Mai über einen hochkarätigen neuen Mitarbeiter: Der promovierte Chemiker Frank Henkler-Stephani gibt nach 13 Jahren seinen Posten im Bundesinstitut für Risikobewertung auf, wo er unter anderem sieben Jahre lang für Tabakerzeugnisse, Tabakerhitzer, E-Zi‧garetten und andere Nikotin-Produkte zuständig war.

    Im Verband wird der 54-Jährige sich vor allem um das Themengebiet Risikoreduzierung kümmern. Henkler-Stephani sieht seine neue Ausgabe weniger als Seitenwechsel als vielmehr als „neue Perspektive“ und als Bereicherung.


    Umfangreiche Expertise

    Die wird er auch für den BVTE sein, denn Henkler-Stephani verfügt über umfangreiche Expertise. So bewertete er zahlreiche Produkte, wirkte an der Zulassung neuartiger Erzeugnisse ebenso mit wie an Normungsvorhaben und der Jugendschutzgesetzgebung.

    BVTE-Hauptgeschäftsführer Jan Mücke freut sich auf den neuen Kollegen: „Frank Henkler-Stephani ist ein absoluter Top-Fachmann und eine wertvolle Verstärkung im wichtigen Sektor Harm Reduction.“

    red

  • „Für einen fairen Wettbewerb“

    BERLIN // Die Bundesregierung will die Tabaksteuer erhöhen. Einen entsprechenden Kabinettsentwurf hat sie Ende März vorgelegt. Dazu hat sich jetzt auch der Verband der Rauchtabakindustrie (VdR) geäußert.

    Steuerpläne
    Positiv an den Steuerplänen ist laut VdR das Festhalten am ausgewogenen, differenzierten Tabaksteuermodell. Dieses habe sich in der Krise bewährt, denn angesichts geschlossener Grenzen und fehlender Ausweichmöglichkeiten auf das grenznahe Ausland habe es keinen signifikanten Zuwachs auf dem Schwarzmarkt gegeben. Der VdR: „Stattdessen griffen preisbewusste Verbraucher zum versteuerten Feinschnitt, der damit einmal mehr seiner fiskalischen Pufferfunktion gerecht wurde.“

    Steuererhöhungen
    2020 flossen 14,8 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt – diese Mittel können laut VdR mit dem Beschluss der Bundesregierung langfristig gesichert werden. Das sei angesichts der massiven Ausgaben in der Corona-Pandemie dringend geboten. Die geplanten, nach Tabakprodukten differenzierten Steuererhöhungen in den Jahren 2022 bis 2026 könnten für stetige Tabaksteuereinnahmen sorgen, auch wenn Feinschnitt im Vergleich zu Zigaretten überproportional hoch belastet wird. Ein weiterer Kritikpunkt: Während bei Zigaretten die Erhöhung in fünf Jahresschritten bis 2026 erfolgt, werden die Genussprodukte Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos bereits frühzeitig – nämlich 2024 – voll belastet. Hier sieht der VdR ebenso wie das Bundeswirtschaftsministerium Bedarf für Nachbesserungen.

    Steuerfreiheit
    Mehreinnahmen versprechen laut VdR die angestrebten Steuern auf Liquids für E-Zigaretten. Diese sind derzeit tabaksteuerfrei. Dies sei erstaunlich, da sie zum Teil Nikotin enthielten und aufgrund der sogenannten zytotoxischen Wirkung ein hohes Gesundheitsrisiko aufwiesen, schreibt der VdR. Die geltende Steuerfreiheit sei auch eine Folge fehlender Regelungen zu neuartigen Tabakprodukten in der EU-Tabaksteuerrichtlinie. Das führe zudem dazu, dass die Besteuerung von Tabakerhitzern EU-weit unterschiedlich gehandhabt werde. So werde sogenannter Heated Tobacco in Deutschland als Pfeifentabak klassifiziert und entsprechend gering besteuert.

    E-Zigarette
    EU-Kommission und Rat seien übereingekommen, für neuartige Produkte eine eindeutige Zuordnung zur Tabaksteuer anzustreben. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs fordert dies auch der VdR. Vor diesem Hintergrund sei es umso frappierender, dass einzelne Hersteller von E-Zigaretten-Systemen die Politik zu massiven Steuererhöhungen beim Tabak drängten. Das offensichtliche Kalkül: Solange die E-Zigarette in Deutschland nicht besteuert werde, verschaffe jede Tabaksteuererhöhung den Unternehmen einen weiteren Wettbewerbsvorteil.

    Gründe
    Ein für sämtliche Tabakprodukte geltender einheitlicher Steuersatz – wie von den Grünen gefordert – wäre für die größtenteils mittelständisch hergestellten Genussprodukte fatal. Denn für die seit Jahrzehnten erfolgreiche Differenzierung der Steuersätze zwischen Zigaretten, Feinschnitt, Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos spreche eine Vielzahl von Gründen:

    [bul]Produktunterschiede berücksichtigen: Nur Zigaretten sind Fertigprodukte. Im Gegensatz dazu sei das Herstellungsritual bei anderen Tabakprodukten Teil des Genusses. Ob Blättchen, Filter oder Pfeifen: Der Kunde sei beim Drehen und Stopfen gefordert.

    [bul]Tabaksteueraufkommen optimieren: Dank der fein austarierten Differenzierung habe die Tabaksteuer 2019 über 14,4 Milliarden Euro zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben im Bundeshaushalt beitragen können.

    [bul]Schmuggel bekämpfen: Die „fiskalische Pufferfunktion“ des Feinschnitts begrenze den illegalen Tabakhandel. Einkommensschwache Verbraucher fänden eine legale Alternative zu Fabrikzigaretten und würden nicht auf den Schwarzmarkt gedrängt – eine deutlich effektivere Maßnahme als Track & Trace.

    [bul]Zum Mittelstand bekennen: Die Tabakkultur werde in Deutschland primär von kleinen und mittleren Tabakunternehmen gelebt. Sie stünden für eine traditionelle Produktvielfalt von 300 Feinschnittmarken, 700 Pfeifentabaken und 100 Kau- und Schnupftabakprodukten.

    Moderate und planbare Anhebung
    Einzig eine moderate und planbare Anhebung der Tabaksteuersätze kann laut VdR das Steueraufkommen stabilisieren. Beim Zeitplan für die Erhöhungen sei eine zeitlich gestreckte Regelung auch für Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos erstrebenswert – insbesondere im Sinne der meist mittelständischen Hersteller. Mehreinnahmen könnten durch die Besteuerung von neuartigen Produkten generiert werden.

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