Schlagwort: Zigarettenpackungen

  • Ekelbilder schrecken nicht ab

    HAMBURG (DTZ/pnf). Die überwältigende Mehrheit der Bürger in Deutschland glaubt nicht, dass Ekelbilder auf den Zigarettenpackungen helfen, Menschen vom Rauchen abzuschrecken. Dies ergab eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag der „Bild am Sonntag“.

    79 Prozent der Befragten erwarten keine Wirkung, nur 19 Prozent sind vom Gegenteil überzeugt. Vor allem in Ostdeutschland sind die Bürger mit einem Anteil von 87 Prozent besonders skeptisch gegenüber den überzogenen Bildwarnhinweisen, im Westen zweifeln 77 Prozent an deren Wirkung. Frauen sind mit einem Anteil von 85 Prozent stärker von der Wirkungslosigkeit überzeugt als Männer (72 Prozent).

    Die größte Skepsis bei den Altersklassen zeigen die 50- bis 59-Jährigen mit einem Anteil von 86 Prozent. Und unter Berücksichtigung des Haushaltsnettoeinkommens der Befragten sehen 90 Prozent der Niedrigeinkommensbezieher (unter 1.000 Euro monatlich) keine abschreckende Wirkung der Ekelbilder, gefolgt von der obersten Einkommensklasse (mehr als 2.500 Euro) mit einem Skepsisanteil von 78 Prozent.

    (DTZ 34/2011)

  • Schocksymbole auf Packungen bringen nichts

    BERLIN (DTZ/pi). Auch wenn Bilder oft mehrt als Worter sagen, gilt dies laut Prof. Howard Leventhal als Aufsichtsrat der Gesundheitspsychologen der amerikanischen Universität Rutgers, nicht unbedingt für Schockbilder auf Zigarettenpackungen.

    Der „Berliner Kurier“ zitiert den Wissenschaftler, wonach sich die Menschen schnell an solche Piktogramme gewöhnen und ihr Verhalten davon nicht beeinflussen lassen würden. Bilder auf Zigarettenschachteln könnten höchstens dem „Nimbus des Rauchens“ bei jungen Leuten in ein anderes Licht rücken. So könnten Abbildungen von schwazen Lungen oder verrotteten Zähnen dazu führen, dass junge Menschen vielleicht gar nicht erst mit dem Rauchen anfangen würden.

    Ansonsten herrscht über die Wirkung von derartigen Schockbildern in Wissenschaftskreisen die Meinung: Tabakgenießer, die schon seit langem ihrem Hobby fröhnen würden, ließen sich von Schockbildern kaum beeinflussen, wie auch Prof. Paul Slovic von der Universität in Oregon erklärt.


    (DTZ 26/2011)

  • Schockbilder auf Zigarettenschachteln

    ROCKVILLE (DTZ/red). Die Arznei- und Lebensmittelbehörde der USA (FDA) stellt 36 Bilder und Schriftzüge bis 9. Januar 2011 öffentlich zur Abstimmung.

    Aus Abbildungen über Raucherlungen, Krebspatienten, schreienden Kindern und Toten im Sarg (Bild), will die US-Gesundheitsbehörde nach Ablauf der Frist insgesamt neun Abbildungen auswählen, die ab Oktober 2012 auf allen Zigarettenpackungen in den USA zu sehen sein werden.

    Dazu nimmt die Behörde laut Medienberichten Hinweise aus der Öffentlichkeit entgegen, die als Entscheidungshilfe dienen sollen. Die Warnungen sollen die obere Hälfte der Schachtel bedecken, damit sie auch in den Regalen der Geschäfte sichtbar sind.

    Weiterhin favorisiert die FDA Schriftzüge wie „Rauchen kann tödlich sein“ oder „Rauchen kann Ihre Kinder schädigen“, die ebenfalls gut sichtbar auf der oberen Packungshälfte stehen sollen, während die Markenbezeichnung in der unteren Hälfte steht.

    Drastische Veränderungen
    Die Verantwortlichen versprechen sich davon eine drastische Veränderung im optischen Auftreten der Packungen. Der Eingriff werde alle US-Tabakunternehmen treffen, so die Medienberichte, einschließlich die Altria Group, Reynolds American und Lorillard.

    Die FDA folgt damit den Vorhaben eines Gesetzes aus dem Jahr 2009, sichtbare Hinweise auf den Schachteln zu platzieren. Bisher gibt es in den USA dort nur einen verglichen mit Deutschland kleinen Warnhinweis. Ein FDA Bild-Vorschlag: „Rauchen kann tödlich sein“.

    (DTZ 46/10)

  • Tabaksteuergesetz: Kabinettsbeschluss für Änderungsentwurf erst ab 18. Februar

    BERLIN (DTZ/fok). Der Beschluss des Bundeskabinetts über den (noch nicht veröffentlichten) Entwurf einer Änderung des Tabaksteuergesetzes wird erst am 18. Februar, eine Woche später als geplant, entschieden.

    Inhalt ist die aufgrund einer EU-Richtlinie notwendig gewordene Änderung des Elektronischen Zollverfahrens sowie eine die Anhebung der Mindestinhalte für Zigarettenpackungen von 17 auf 19 Stück und die Einführung eines Mindestinhalts für Feinschnittpackungen von 30 Gramm.

    Bedenken des Handels gibt es vor allem mit Blick auf eine kurze Aufbrauchfrist. Trotz Verschiebung des Kabinettsbeschlusses wird nach Auffassung von Experten noch ausreichend zeitlicher Spielraum bleiben, um das parlamentarische Verfahren vor der Sommerpause des Parlamentes abschließen zu können.

    (DTZ 07/09)