Schlagwort: Zigarettenhandel

  • THC war schuld

    ATLANTA // Fachleute wie der Grazer Toxikologe Bernd Mayer haben es erwartet, jetzt hat die US-Gesundheitsbehörde CDC (Centers for Disease Control and Prevention) es bestätigt: Die Krankheitsfälle von Dampfern in den USA stehen offenbar in engem Zusammenhang mit gepanschten THC-Liquids.

    Die CDC rät denn auch, „keine E-Zigaretten oder Vaping-Produkte zu verwenden, die THC enthalten“. Insbesondere solle man Liquids nur von offiziellen Herstellern erwerben.


    Ergebnis von Labortests

    Anlass für die Warnung war das Ergebnis von Labortests mit Lungenflüssigkeiten von 29 Patienten, die unter „Evali“ (E-Cigarette or Vaping Product Use-Associated Lung Injury, mit dem Konsum von E-Zigaretten oder Dampf-Produkten zusammenhängende Lungenverletzung) litten. Dabei wurde festgestellt: In allen Proben fand sich Vitamin-E-Acetat. Dieser Stoff ist geruchs- und geschmacksneutral und weist eine THC-Öl-ähnliche Viskosität aus.

    Daher wird es häufig als Streckmittel genutzt. So erzielen Pantscher mit vergleichsweise niedrigem Kapitaleinsatz (ein Liter Vitamin-E-Acetat kostet im Großhandel ab etwa 50 Euro) üppige Wiederverkaufsbeträge (THC-Öl pro Liter Schwarzmarktpreis ab etwa 3000 US-Dollar / 2720 Euro, Verkaufspreis für legale Produkte ab etwa 6000 Dollar).

    Verband erleichtert
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des Verbandes des E-Zigarettenhandels (VdeH), zeigte sich erleichtert über die Erkenntnisse: „Damit dürfte nun endgültig geklärt sein, dass reguläre E-Zigaretten nicht für die aktuelle Erkrankungswelle verantwortlich sind. Vitamin-E-Acetat kam und kommt in regulären Liquids nämlich überhaupt nicht vor. Der Stoff ist ein bekanntes Streckmittel für THC-haltige E-Joints, dessen Einsatz in normalen E-Liquids weder wirtschaftlich noch praktisch Sinn macht.“ Dobrajc wies darauf hin, dass es in Deutschland bislang keine Evali-Fälle gab.

    Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG) forderte eine Rückkehr zu den Fakten: „Seit Monaten wird die handelsübliche E-Zigarette zu Unrecht mit den Vorfällen in den USA in Verbindung gebracht. Genauso lange weisen wir darauf hin, dass es keinen Zusammenhang gibt und dass es sich um illegalen Drogenkonsum mit E-Joints handelt“, betonte Dahlmann. Nach der Klarstellung durch die CDC sollte es nun endlich wieder um das unbestrittene Potenzial der elektrischen Zigarette für den Tabakstopp und damit für die öffentliche Gesundheit gehen.

    Strengere Vorschriften in Deutschland
    In der Bundesrepublik gelten deutlich strengere Vorschriften als in den USA. So regelt das Tabakerzeugnisgesetz die Zusammensetzung nikotinhaltiger Liquids. Vitamine und andere Stoffe, die „einen gesundheitlichen Nutzen suggerieren“ sind demnach ebenso verboten wie bestimmte Aromastoffe oder Koffein. Eine Übersicht über die verbotenen Stoffe findet sich in Anlage 2 der Tabakerzeugnisverordnung.

    Erlaubt sind dagegen Inhaltsstoffe, die weder erhitzt noch nicht-erhitzt ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen. Kleiner Haken aus Konsumentensicht: Nikotinfreie Liquids unterliegen nicht den Vorgaben der TPD 2. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung dürften sie auch Vitamine enthalten und an Minderjährige verkauft werden.

    Offene Fragen
    Nach dem Aufatmen wegen der offenbar erfolgreichen Ursachenforschung müssen sich die amerikanischen Behörden nun jedoch unangenehme Fragen stellen lassen. Bereits am 5. September hatte die Food and Drug Administration (FDA) auf einen deutlichen Zusammenhang zwischen Vitamin-E-Acetat und schweren Lungenschäden hingewiesen. Zu diesem Zeitpunkt wies die Statistik fünf Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von THC-Liquids auf.

    red

    (DTZ 47/19)

  • Verband warnt erneut vor Pansch-Liquids

    BERLIN // Nachdem es in Bremerhaven in mehreren Fällen zu gesundheitlichen Problemen nach dem Konsum von „E-Joints“ gekommen ist, warnt der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) erneut vor dem Konsum von Liquids, die nicht aus dem Fachhandel stammen. Gleichzeitig fordert die Organisation eine gezielte Aufklärung der Bevölkerung, statt mit unkonkreten Warnungen die Gesundheit der Verbraucher weiter aufs Spiel zu setzen.

    Folgen der Desinformation
    Michal Dobrajc, Vorsitzender des VdeH: „Es ist erschreckend, was den Jugendlichen in Bremerhaven nach dem Konsum von E-Joints zugestoßen ist. Leider haben sich damit die Befürchtungen bewahrheitet, welche fatalen Folgen Desinformation haben kann. Konsumenten von E-Joints haben sich von den diffusen Warnungen vor E-Zigaretten in jüngster Zeit überhaupt nicht angesprochen gefühlt, sind aber genau die Zielgruppe, die hätte konkret aufgeklärt werden müssen.“

    Gepantschte E-Joints
    In den USA sind mittlerweile 34 Todesfälle und mehr als 1600 Erkrankungen im Zusammenhang mit dem Konsum gepanschter E-Joints aufgetreten. Sowohl die Food and Drug Administration (FDA) als auch die Centers for Disease Control (CDC), die mit der Untersuchung der Fälle betraut sind, bestätigen einen klaren Zusammenhang mit THC-haltigen Produkten. THC ist die psychoaktive Substanz von Cannabis. In untersuchten Proben wurden hohe Mengen Vitamin-E-Acetat und teilweise auch Fungizide wie Myclobutanil gefunden, das durch Erhitzen zum lebensgefährlichen Cyanid werden kann. In den ebenfalls untersuchten, regulären Liquids aus dem Fachhandel wurden hingegen keinerlei problematische Substanzen gefunden.

    Regulierte Produkte nicht betroffen
    „Es ist ganz eindeutig, dass nicht das regulierte Produkt E-Zigarette für diese Erkrankungen verantwortlich ist, sondern der Konsum von, schlicht gesagt, Straßendrogen, die gepanscht und verunreinigt sind. Im Fachhandel angebotene E-Zigaretten unterliegen behördlichen Kontrollen und einer gesetzlichen Regulierung. Es ist kein einziger Fall bekannt geworden, bei dem die Ursache eine reguläre E-Zigarette gewesen wäre“, sagt Dobrajc. Das wird auch vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) und von öffentlichen Stellen wie dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ausdrücklich klargestellt: „Konsumenten von E-Zigaretten in Deutschland drohen nach aktuellem Kenntnisstand keine erhöhten Risiken, sofern sie Produkte verwenden, die europäischen und deutschen Regelungen entsprechen“, so BfR-Präsident Andreas Hensel.

    Unterdessen freut sich das Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) über Erfolge in der Lobbyarbeit: „Die harte Arbeit hat sich ausgezahlt. Mittlerweile haben Deutschlands bekannteste Verlage gute Artikel veröffentlicht, aus denen deutlich wird, dass E-Zigaretten nichts mit den Erkrankungen in den USA zu tun haben. Dabei waren Frankfurter Allgemeine, Welt, Die Zeit, Sat.1, Focus, Stern, Süddeutsche Zeitung und viele mehr. Insgesamt wurde die Message von mehr als 100 Redaktionen aufgenommen.“

    vi

    (DTZ 45/19)

  • Vorgaben ohne Sicherheit

    HANNOVER // Eine stolze Zahl für eine noch junge Branche: 118 Mitglieder verzeichnet der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) aktuell. Das gab der Vorsitzende der Interessensgemeinschaft, Dac Sprengel, auf der jüngsten Verbandstagung in Hannover bekannt.

    Dabei zählt der VdeH auf 30 Vollmitglieder, der Rest ist fördernd dabei. Und immerhin rund 50 Mitglieder waren an die Leine gereist, um sich über aktuelle Trends in der Branche und über die Tätigkeiten des Verbandes informieren zu lassen. Schwerpunktthema war natürlich die neue Tabakproduktrichtlinie (TPD 2), die zum 20. Mai des kommenden Jahres in Kraft treten soll und die auch die E-Zigarette einschließt.

    Verkauf an Endverbraucher
    Der VdeH hatte als Referenten den Hamburger Rechtsprofessor Holger Schwemer nach Hannover gebeten, der den aktuellen Stand der Vorgaben – also vor dem Umsetzen in nationales Recht – beleuchtete. Für die E-Zigaretten-Branche geht es dabei einerseits um Regeln, die den Verkauf an Endverbraucher betreffen. Daneben gibt es Vorgaben für die Aufmachung von E-Zigaretten und Liquids sowie diverse Pflichtangaben, die die Hersteller und Importeure machen müssen.

    Tabakproduktrichtlinie
    Während den E-Zigaretten-Praktikern bei dieser Aufzählung bange wurde, sah Schwemer auch positive Aspekte: „Die TPD räumt mit der Unsicherheit auf, die es derzeit beim Handel mit E-Zigaretten und Liquids gibt.“ Und er machte der Branche Hoffnung: In Deutschland könne gegen einzelne Punkte der Umsetzung geklagt werden. Zwar sei es nicht möglich, auf diesem Weg gegen die TPD oder die nationale Umsetzung in Form des Tabakgesetzes vorzugehen. Falls aber einzelne Bestimmungen unverhältnismäßig seien, sei es möglich, das Bundesverfassungsgericht oder – auf TPD-Ebene – den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

    Schwemer machte außerdem deutlich, dass es eine Übergangsfrist für Produkte, die den Vorgaben nicht entsprächen, geben könne. Die gelte dann für E-Zigaretten, die bis November 2016 hergestellt werden, voraussichtlich bis Mai 2017. Aber: Bevor nicht klar ist, wie die europäischen Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt werden, sind dies weitgehend Annahmen.


    Jugendschutz

    Weitgehend geklärt ist dagegen eine Novelle des Jugendschutzes mit Blick auf E-Zigaretten. Der Referentenentwurf liegt dem VdeH vor. Dieser sei, so Sprengel, „bemerkenswert sauber“. Der Verbandschef begrüßte die Vorlage, da sie nach langem Hin und Her Rechtssicherheit bringe. Zudem sei etwa die Vorgabe, E-Zigaretten nicht an Minderjährige zu verkaufen, ohnehin längst eine Forderung des Verbandes gewesen. Als „zu schwammig“ kritisierte Sprengel allerdings das Verbot, Jugendlichen E-Zigaretten „zu präsentieren“. Hier müsse nachgebessert werden.

    In der anschließenden Diskussion äußersten einige Teilnehmer die Befürchtung, es werde eine zweistufige Alterskontrolle – beim Bestellen und beim Ausliefern – geben. Die Kontrolle des Alters beim Versand sei kaum möglich, da dann ein Logistik-Mitarbeiter von Post oder Paketdienst sich den Ausweis zeigen lassen müsse. Das koste, und diese Kosten müssten auf den Kunden umgelegt werden. Dann aber würde dieser garantiert bei anderen Anbietern bestellen, die günstiger seien, so Sprengel.
    max

    (DTZ 27/15)