Schlagwort: Tabakwerbung

  • Viele Deutsche gegen Tabakwerbung

    BERLIN // Die meisten Bundesbürger sind für ein vollständiges Verbot von Tabakwerbung. Das hat eine Umfrage ergeben, die Forsa im Auftrag des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft durchgeführt hat.

    Demnach sprachen sich 69 Prozent der Befragten dafür aus, Plakat- und Kinowerbung komplett zu untersagen. 27 Prozent waren gegen ein solches Verbot. Höhere Steuern auf Tabakwaren befürworteten drei Viertel der Befragten, 23 Prozent waren dagegen.

    Auch zum Thema Alkoholwerbung befragte Forsa Anfang Februar insgesamt 1000 Volljährige. Hier fiel das Votum für ein Verbot mit 58 Prozent etwas geringer aus als beim Tabak, die Quote der Verbotsgegner betrug rund 36 Prozent. Bei den Steuern lagen die Anteile bei 59 Prozent für höhere Abgaben und 37 Prozent dagegen.
    In jüngster Zeit diskutieren Politiker in Berlin wieder intensiver über ein noch umfassenderes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse (und E-Zigaretten). Schon jetzt sind Spots und Anzeigen im Radio und im Fernsehen sowie in Zeitungen und Zeitschriften untersagt. red

    (DTZ 10/19)

  • „Werbeverbote sind verfassungswidrig“

    BERLIN // Weitere Tabakwerbeverbote sind verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs im Auftrag von neun Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft.

    Die Gutachter rügten die Verletzung der Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf Berufsfreiheit durch das von der CDU/CSU erwogene Totalverbot der Tabakwerbung. Schon seit Jahrzehnten ist Tabakwerbung im Fernsehen, Radio, Zeitungen und Zeitschriften und seit 2006 in Internetmedien untersagt. Ein Verbot der Außen- und Kinowerbung und der kostenlosen Abgabe von Produktproben würde die Grundrechte der betroffenen Unternehmen ins Leere laufen lassen und wäre damit verfassungswidrig.

    Besonders drastisch wäre der Eingriff in die grundgesetzlich geschützte kommunale Selbstverwaltung, denn die Kommunen haben langfristige Werbeverträge mit Außenwerbern abgeschlossen, deren Laufzeiten weit über die von der CDU/CSU geplante Übergangsfrist bis zum Jahr 2024 hinausgehen. Diese Verträge laufen beispielsweise in Leipzig bis 2034, in Berlin bis 2033 oder in Düsseldorf bis 2032.

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plädiert aus Jugendschutzgründen für ein Totalverbot. Dazu sagt Jan Mücke, Geschäftsführer beim Deutschen Zigarettenverband (DZV): „Tabakwerbung, die sich an Minderjährige richtet, ist aus guten Gründen längst gesetzlich verboten. Bei den für die Überwachung dieses Werbeverbots zuständigen Behörden in den Bundesländern ist seit Inkrafttreten des § 21 des neuen Tabakerzeugnisgesetzes im Mai 2016 kein einziges Verfahren gegen Tabakhersteller oder Werbetreibende geführt worden. Die Forderung nach einem Totalwerbeverbot aus Gründen des Kinder- und Jugendschutzes ist für mich deshalb nicht nachvollziehbar.“ Außerdem ist die Raucherprävalenz bei Jugendlichen unter 18 Jahre nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) von 27,5 Prozent im Jahr 2001 kontinuierlich auf nunmehr nur noch 7,4 Prozent im Jahr 2017 gesunken.

    vi

    Lesen Sie dazu auch den ausführlichen Beitrag auf Seite 2 der Printausgabe DTZ 08/19.

    (DTZ 08/19)

  • Verbände für Werbeverbot

    BERLIN // Ein Bündnis von 13 Verbänden und Organisationen fordert ein umfassendes Werbeverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten.

    In einem gemeinsamen Appell an die Bundestagsabgeordneten der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD sprechen sich die Gesundheits-, Verbraucherschutz- und Kinderrechtsorganisationen dafür aus, über die bereits bestehenden Tabakwerbeverbote hinaus ein Tabakaußenwerbeverbot, ein Werbeverbot im Kino sowie ein Promotion- und Sponsoringverbot für Tabakprodukte und E-Zigaretten gesetzlich abzusichern.

    Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk, der Deutschen Krebshilfe, dem Deutschen Krebsforschungszentrum, dem IFT Nord und der Deutschen Allianz Nichtübertragbarer Krankheiten haben unter anderem das Netzwerk Rauchfrei Plus, die Fachstelle für Suchtprävention Berlin, der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit, die Verbraucherorganisation Sum-OfUs und das Projekt Unfairtobacco den Appell unterzeichnet.

    Tabakwerbung und die Werbung für E-Zigaretten seien insbesondere für Jugendliche und Kinder attraktiv und machten ein umfassendes Verbot unumgänglich. Zur Unterstützung des Appells überreichte die Organisation SumOfUs mehr als 50 000 Unterschriften an die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler.

    vi

    (DTZ 06/19)

  • Reguliert nach Risiko

    GRÄFELFING // Philip Morris Deutschland begrüßt den Vorschlag, Tabakwerbung entsprechend der gesundheitlichen Risiken der Produkte zu regulieren.

    Diesen Kompromissvorschlag zum Tabakaußenwerbeverbot haben der Suchtforscher Heino Stöver und der Journalist Dietmar Jazbinsek im Alternativen Drogen- und Suchtbericht 2018 formuliert, der am 27. Juni vorgestellt wurde. Demnach solle Außenwerbung und Sponsoring für E-Zigaretten, die wohl deutlich weniger riskant sind als Zigaretten, erlaubt bleiben. Außenwerbung und Sponsoring für Zigaretten solle dagegen verboten werden.

    „Die Regulierung von Tabakwerbung muss auf die verschiedenen Produkte zugeschnitten sein und sich an den mit ihnen verbundenen Risiken orientieren. Werbung sollte Raucher, die sonst weiterrauchen würden, ermutigen, auf bessere Alternativen wie E-Zigaretten oder Tabakerhitzer umzusteigen“, kommentiert Markus Essing, Chef von Philip Morris Germany.

    pi

    (DTZ 27/18)

  • Gesetzentwurf wird diskutiert

    BERLIN // Die Grünen wollen die Werbung für Tabak einschränken. In einem Gesetzentwurf (19/1878), der am Donnerstag, 7. Juni, in die erste Lesung geht, fordert die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen ein Verbot von Außen- und Kinowerbung für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten sowie deren Nachfüllbehälter.

    Zudem soll die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden, heißt es in der Vorlage, die 45 Minuten lang im Plenum beraten werden soll. Danach wird der Entwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Ob die Federführung beim Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft oder beim Ausschuss für Gesundheit liegen wird, ist noch strittig.

    Deutschland sei das einzige Land in der EU, in dem großflächige Außenwerbung auf Plakaten oder Tabakwerbung im Kino noch immer erlaubt seien, heißt es in der Vorlage. Damit verstoße Deutschland gegen internationale Abkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs.

    Mit dem Gesetz sollen „vermeidbare Risiken für die menschliche Gesundheit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen reduziert werden“, schreiben die Abgeordneten weiter. Die Initiative diene dazu, den Gesundheitszustand der Bevölkerung zu verbessern.

    red
    (DTZ 22/18)

  • Werbeverbot für Tabak gefordert

    BERLIN // Findet das Verbot für Tabakwerbung in der laufenden Legislaturperiode eine Mehrheit? DTZ hat den Entwurf von Bündnis 90 / Die Grünen vorliegen und nennt die wichtigsten Eckpunkte.

    Die Fraktion hat den Entwurf am 24. April eingereicht, einen Tag später erfolgte die Veröffentlichung als Drucksache 19/1878. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes“ schildert zunächst das aus Sicht der Verfasser bestehende Problem, dass Deutschland das einzige Land der Europäischen Union sei, „in dem großflächige Außenwerbung auf Plakaten oder Tabakwerbung im Kino immer noch erlaubt“ seien. Damit verstoße Deutschland gegen internationale Rahmenabkommen. Außerdem erschwere die Werbung eine wirksame Suchtprävention.

    Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf soll demnach ein „Verbot der Außenwerbung und der Kinowerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter geschaffen“ werden. Außerdem soll die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden. Die Maßnahmen dieses Gesetzes dienten dazu, „den Gesundheitszustand in der Bevölkerung zu verbessern“.

    Außerdem führen die Verfasser des Entwurfes ein Kapitel zu den erwarteten Kosten aus. Darin heißt es, Städte und Gemeinden vermieteten Werbeflächen und erzielten auf diese Weise Einnahmen für die kommunalen Kassen. Da jedoch auch private Unternehmen solche Flächen anböten, sei nicht festzustellen, welche Beträge den Kämmerern als Folge des geplanten Werbeverbotes entgingen.

    Genauer gehen die Autoren auf die volkswirtschaftlichen Kosten durch „Krankheiten und Gesundheitsprobleme im Zusammenhang mit dem Rauchen“ ein, die sie – in Anlehnung an eine Untersuchung des Deutschen Krebsforschungszentrums von 2015 – mit 79,1 Milliarden Euro beziffern.

    Im eigentlichen Gesetzentwurf fällt auf, dass einerseits im Bereich E-Zigarette nicht zwischen nikotinhaltigen und nikotinfreien Liquids unterschieden wird. Bestehen bleibt die Möglichkeit des Fachhandels, an seinen Außenwänden zu werben.

    Im Allgemeinen Teil halten die Verfasser fest, dass der Entwurf als Ergänzung der bestehenden Werbeverbote im Hörfunk, in der Presse und anderen gedruckten Erzeugnissen sowie im Fernsehen und in digitalen Medien gedacht sei. Das neue Verbot solle – nach einer Übergangsfrist – am 1. Juli 2020 in Kraft treten. „Die mit diesen Maßnahmen einhergehenden Eingriffe in die Freiheitsrechte der betroffenen Unternehmen der Tabakwirtschaft und der Werbewirtschaft, insbesondere in die Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit und der Berufsfreiheit, sind aus Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt“, schreibt die Fraktion. Zudem seien die Werbeverbote verhältnismäßig, heißt es: „Angesichts einer nur leicht rückläufigen Raucherquote sind Warnhinweise und sonstige bisher getroffene Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums trotz des hohen Schutzgutes der Pressefreiheit gegenüber der überragenden Bedeutung des Gesundheits- und Jugendschutzes keine geeignete Handlungsalternative.“

    red

    (DTZ 19/18)

  • Facebook ertappt

    LONDON // Das „British Medical Journal“ hat sich Facebook-Seiten aus Ländern rund um den Globus angesehen. Ziel war es, Tabakwerbung zu identifizieren. Dafür hat die Redaktion mit Hilfe von Nielsen- und Ranker-Listen insgesamt 388 führende Tabakmarken zusammengestellt. 108 dieser Marken betrieben Facebook-Seiten.

    Klassische Zigaretten waren nicht darunter. Allerdings wurden sie auf vier von fünf Seiten des Fachhandels herausgehoben. Eine Altersabfrage, um Minderjährige fernzuhalten, fehlte bei 90 Prozent der Händler, 78 Prozent bei Shisha-Tabak, 62 Prozent bei E-Zigaretten und 21 Prozent der Zigarren-Seiten. „Jetzt kaufen“-Links gab es bei Wasserpfeifentabak (41), E-Zigaretten (74), rauchlosen Produkten (50) und Zigarren (31 Prozent). Gezielte Verkaufswerbung, etwa in Form von Rabatt-Coupons, fanden sich bei Shisha-Tabak (48), E-Zigaretten (76) und Zigarren (69 Prozent), jeweils bezogen auf Seiten, die von den jeweiligen Herstellern gesponsert waren. Facebook verbietet solche Aktivitäten – eigentlich.

    red

    (DTZ 16/18)

  • Werbeverbot kommt nicht

    BERLIN // Ein gesetzliches Verbot der Tabakwerbung an Außenflächen wird es unter einer neuen Großen Koalition offenbar nicht geben. Darauf haben sich nach Informationen des „Spiegel“ die Abgesandten von CDU/CSU und SPD geeinigt.

    Die Unterhändler hatten zwar bereits den Passus „Wir werden das Tabakaußenwerbeverbot umsetzen“ vorgesehen. In der Schlussfassung des Koalitionsvertrags taucht der Satz nicht mehr auf. Laut „Spiegel“ wurde er auf Druck der Unionsfraktionsspitze gestrichen.

    Deutschland ist das einzige EU-Mitglied, in dem die Tabakindustrie auf Plakaten werben darf. In der abgelaufenen Legislaturperiode hatte sich das Kabinett auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der Tabakwerbung ab 2020 verbieten sollte. Das Gesetz wurde aber nicht beschlossen.

    red

    (DTZ 07/18)

  • Urteil: Niederlage für Pöschl

    KARLSRUHE // Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 5. Oktober sein Urteil in Sachen Pöschl Tabak verkündet. Das Unternehmen hatte im Herbst 2014 auf der Startseite seiner Website (www.poeschltobacco.com) ein Foto abgebildet, welches vier Personen während oder vor dem Konsum von Tabakprodukten zeigte. Dagegen hatten Verbraucherschützer geklagt.

    Zwar hatte Pöschl das Foto nach einer informellen Beanstandung durch das Landratsamt Landshut entfernt. Trotzdem hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände im Nachgang Klage wegen unzulässiger Werbung erhoben.

    Gemäß herrschender Gesetzgebung (Paragraph 19 Absatz 3 des Tabakerzeugnisgesetzes) ist es verboten, für Tabakerzeugnisse in „Diensten der Informationsgesellschaft“ zu werben. In dem Verfahren haben die Parteien darüber gestritten, ob hierunter auch die Website eines Tabakherstellers fällt. Dies war bislang höchstrichterlich nicht geklärt.

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage nach der mündlichen Verhandlung vom 29. Juni geklärt und nun sein Urteil (Aktenzeichen I ZR 117/16) verkündet. Nach Auffassung des BGH ist die Website eines Unternehmens, auf der für dessen Produkte geworben wird, ein „Dienst der Informationsgesellschaft“. Die weltweit unbeschränkt aufrufbare Startseite eines Unternehmens wende sich an die breite Öffentlichkeit und werde deshalb von dem Verbot der Tabakwerbung in Diensten der Informationsgesellschaft erfasst.

    Der BGH bestätigte allerdings gleichzeitig die Zulässigkeit von Tabakwerbung in Magazinen und Zeitschriften, welche sich nicht an die breite Öffentlichkeit wenden.

    Pöschl Tabak bedauerte diesen Ausgang des Verfahrens, da es nach Auffassung des Unternehmens diverse Gründe gab und gibt, welche einen anderen Spruch zugelassen hätten. Maßgeblich steht in diesem Zusammenhang die Frage im Raum, ob eine Unternehmens-Website nicht ein (virtuelles) Geschäftslokal ist, welches von einem Interessenten bewusst und freiwillig aufgesucht werden muss, und in dem Werbung für Tabakprodukte seit jeher und aus guten Gründen gestattet ist.


    „Notorische Bevormunder"

    Patrick Engels, geschäftsführender Gesellschafter der Pöschl Tobacco Group in der vierten Generation: „Als Verfechter des Rechtsstaates nehmen wir das Urteil des BGH mit dem diesem gegenüber gebotenen Respekt zur Kenntnis. Gleichzeitig ist allerdings festzuhalten: Tabakprodukte sind legale Konsumprodukte für erwachsene Bürger und müssen daher auch weiterhin wie alle anderen legalen Produkte in verantwortungsvoller und gesetzeskonformer Art und Weise beworben werden dürfen.“

    Engels führte weiter aus: „Speziell die nun auch höchstrichterlich als zulässig erklärte Möglichkeit von Ausnahmeregelungen ist sehr zu begrüßen, belegt sie doch, dass das Recht noch immer über dem wie auch immer motivierten Willen notorischer Verbotsanhänger und Bevormunder steht. Dass dies auch von großen Teilen der Bevölkerung so gesehen wird, zeigt die überwältigende Zahl an positiven Rückmeldungen von Mitbürgern während aller Instanzen.“

    Pöschl Tabak will sich nach eigenem Bekunden auch in Zukunft schon aus Gründen der Prinzipien des Rechtsstaates, der freien Marktwirtschaft sowie des Informationsrechtes und des Mündigkeitsrechtes der Bürger für eine offene und zugleich verantwortungsvolle Kommunikation zum Thema „Tabak“ innerhalb des herrschenden Rechtsrahmens einsetzen.

    red

    (DTZ 41/17)

  • Tabakreklame auf Homepage verboten

    KARLSRUHE // Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass werbende Abbildungen auf der Startseite des Internetauftritts eines Tabakherstellers als unzulässige Tabakwerbung anzusehen sind.

    Für die Web-Seiten von Firmen gelten die gleichen Regularien des Tabakwerbeverbots wie für gedruckte Medien und News-Portale im Internet. Der BGH gab damit Verbraucherzentralen Recht, die sich an einem Foto auf der Homepage eines Unternehmens störten, auf denen Menschen mit Zigaretten, Schnupftabak und einer Pfeife zu sehen waren. Das Landgericht Landshut und das Oberlandesgericht München hatten darin ebenfalls eine unzulässige Tabakwerbung gesehen. Die dagegen gerichtete Revision des Unternehmens wies der BGH zurück. red

    (DTZ 40/17)