Schlagwort: Tabakwarenhandel

  • Bundesrat gegen Produktkarten

    BERLIN // Der Bundesrat hat entschieden: Die Länderkammer hat am 12. Mai die „Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung“ auf den Weg gebracht.

    Und die hat es für den Tabakwarenhandel in sich. Denn wo bislang Produktkarten steckten, müssen – nach Ansicht des Gremiums – künftig die Schockbilder und Warnhinweise der Verpackungen zu sehen sein. Dafür soll nun in den entsprechenden Paragraphen 11 nach dem Wort „Inverkehrbringen“ der Halbsatz „einschließlich des Anbietens zum Verkauf“ eingefügt werden (DTZ berichtete). Zur Begründung weist der Bundesrat darauf hin, dass es „Intention des europäischen Gesetzgebers“ sei, „dass Warnhinweise auf Tabakerzeugnissen schon im Vorfeld der Kaufentscheidung Wirkung entfalten“.

    Daher werde mit der Änderung der Verordnung klargestellt, dass „im Zeitpunkt des Anbietens eines Tabakerzeugnisses im Handel ein Verdecken unzulässig“ sei.

    Die Interessenvertreter der Branche – allen voran der Deutsche Zigarettenverband DZV und der Verband der Rauchtabakindustrie VdR – gehen derzeit jedoch nicht davon aus, dass der Vorstoß umgesetzt wird. Die Folgen für den Handel sind noch nicht absehbar. DTZ wird weiter berichten.

    max

    (DTZ 20/17)

  • Ärger aus den Ländern

    BERLIN / Köln // Die im Tabakwarenhandel verwendeten Produktkarten, die im Regal vor die Packungen mit den Schockfotos gesteckt werden, sind rechtskonform.

    Darauf haben der Deutsche Zigarettenverband (DZV) und der Bundesverband des Tabakwaren‐Einzelhandels (BTWE) hingewiesen. Vor dem Hintergrund von Presseberichten über eine Absprache der Verbraucherschutzministerien der Bundesländer, die bisherige Praxis im Handel als rechtswidrig zu bewerten, erklärte BTWE‐Geschäftsführer Willy Fischel, dass sich der Handel damit im Einklang mit europäischem und deutschem Recht befinde: „Für die Reglementierung der Warenpräsentation in den Tabakwarengeschäften fehlt der EU die Gesetzgebungskompetenz. Die EU-Tabakproduktrichtlinie macht hierzu, genauso wie die deutsche Umsetzungsverordnung, keine Vorgaben.“


    Handel setzt auf Übersichtlichkeit

    Um angesichts der großen Schockbilder den Überblick über das Sortiment im Warenregal zu behalten, setzen viele Händler auf Produktkarten, die die relevanten Informationen – Markenlogo und ‐name, Produktvariante und Preis – enthalten und vor den Warenschacht gesteckt werden. Diese Lösung der Tabakwarenhändler ist eindeutig rechtskonform.
    Grund: Die EU‐Tabakproduktrichtlinie ist keine Warenpräsentations‐, sondern eine Produktrichtlinie. „Die EU‐Richtlinie enthält produktbezogene Regelungen zur Verkehrsfähigkeit von Tabakprodukten und soll damit der Harmonisierung des EU‐Binnenmarktes dienen. Aufgrund des fehlenden grenzüberschreitenden Sachverhalts fällt der stationäre Handel nicht in den Regelungsbereich der EU‐Richtlinie“, stellte Jan Mücke, DZV‐Geschäftsführer fest. Auch das deutsche Recht, das die Richtlinie eins zu eins umsetzt, macht keine abweichenden Vorgaben zur Präsentation der Tabakprodukte im Handel.

    Zigarettenautomaten im Fokus
    Demnach dürfen die Warnhinweise auf der Packung zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht verdeckt werden. Tatsächlich erhält der Kunde im Geschäft eine rechtskonforme Packung der von ihm gewünschten Marke mit vollständig sicht‐ und lesbaren Warnhinweisen. Die Kennzeichnungs‐ und Verpackungsvorschriften werden somit eingehalten.
    Derweil sorgt eine Meldung für Unruhe, derzufolge die Fachministerien der Bundesländer ein Umrüsten der rund 380 000 Zigarettenautomaten in Deutschland fordern. Auch hier müssten Warnhinweise installiert werden. Das würde den Großhandel Millionen kosten.

    pi/red

    (DTZ 04/17)

  • Australiens Tabakwarenhandel wehrt sich gegen Plain Packaging

    Informationskampagne soll Bürger und Politik aufrütteln

    SYDNEY (DTZ/pnf). Australiens Tabakwarenbranche, allen voran der Tabakwareneinzelhandel, kämpfen verzweifelt gegen das von der derzeit regierenden Labor-Partei beabsichtigte „Plain Packaging“ für Zigarettenpackungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Zigarettenpackungen ab Juli 2012 nur noch schwarz-weiß gestaltet sein dürfen, auf Markenlogos verzichten müssen und neben den Warnhinweis nur noch klein auf den Markennamen hinweisen dürfen.

    Die „Alliance of Australian Retailers“, der sich der Verband der Convenience-Stores, der Tankstellenverband, der Verband der Pressehändler und der Verband unabhängiger Einzelhandelsgeschäfte angeschlossen haben, startete Anfang August eine Anzeigenkampagne in Tageszeitungen, um auf die Existenzgefährdung ihrer Geschäfte durch diese überzogene Maßnahme hinzuweisen. Unterstützt werden die Händler dabei von den Zigarettenherstellern BAT, Philip Morris und Imperial Tobacco.

    Plain Packaging: Fass läuft über
    In dem offenen Brief machen die Handelsverbände und ihre Mitglieder deutlich, dass die Pläne der Regierung, das Plain Packaging zu verordnen, das Fass nun endgültig zum Überlaufen bringt.

    Nirgends in der Welt sei bisher nachgewiesen worden, dass schwarz-weiße Einheitspackungen jemand davon abhalten, mit dem Rauchen zu beginnen oder ihn dazu bringen, mit dem Rauchen aufzuhören. Gleichzeitig werde durch diese Maßnahme aber das Geschäft der betroffenen Unternehmen unverhältnismäßig erschwert. Deshalb habe man die Allianz der Handelsfirmen gegründet, um der Regierung in Canberra zu sagen: „Genug ist genug!“

    Und die Händler machen dabei auch auf die Widersprüchlichkeit der Politik aufmerksam. So würden die kleinen Geschäfte als das Rückgrat der australischen Wirtschaft, vor allem im ländlichen Raum herausgestellt. Doch in der letzten Zeit habe man diese Unternehmen durch eine übertrieben starke Tabaksteueranhebung geschädigt, was zu einem blühenden Schwarzmarkt für Tabakprodukte geführt und die legalen Geschäfte zum Ziel von Diebstählen und Überfällen gemacht habe.

    Damokleschwert Display Ban
    Und obendrauf, so klagen die Händler jetzt öffentlich, wollen einige der australischen Bundesstaaten noch einen Display Ban für Tabakprodukt verhängen. Wenn die Kunden in den Laden kommen, können sie dort die Ware nicht sehen, wenn noch das Plain Packaging hinzukommt, wie können die Kunden dann die unterschiedlichen Angebote differenzieren, fragen die Händler. All dies führe dazu, dass die australischen Händler nun öffentlich protestieren. Es sei viel mehr an der Zeit, die hart arbeitenden Australier zu unterstützen als sie mit einer auf unbewiesenen Theorien aufgebauten Politik, die nur auf Schlagzeilen aus sei, zu verfolgen.

    Die Kampagne der Tabakwarenhändler kommt zu einem für die Regierung kritischen Zeitpunkt. Denn am 21. August 2010 finden Wahlen für das australische Bundesparlament statt und es wird mit einem Kopf-an-Kopf-Rennen von Labor Party und der als Koalition antretenden konservativen Opposition aus Liberal Party und National Party gerechnet.

    Sprecher der Oppositionsparteien haben bereits Kritik an den Plain Packaging-Plänen geäußert und wollen im Falle ihres Wahlsiegs das Gesetzesvorhaben stoppen.

    (DTZ 32/10)