Schlagwort: Mentholverbot

  • Verbot ist „typisch deutsch“

    BERLIN // Noch knapp zwei Monate, dann tritt laut Tabakproduktrichtlinie (TPD 2) am 20. Mai das Mentholverbot für Tabakprodukte in der EU in Kraft. Ab dem Stichtag ist der Verkauf verboten. Davon ist auch Shisha-Tabak betroffen. Das will Sven Plaeschke, Geschäftsführer vom [link|http://www.wpt-verband.de/]Verband Deutscher Wasserpfeifentabak-Manufakturen und -Händler[/link], kurz: Shisha-Verband, so nicht stehen lassen.

    Grundlage
    Grundlage für die Verbote ist das deutsche Tabakerzeugnisgesetz. „Die EU-Tabakproduktrichtlinie II schreibt jedoch keineswegs vor, dass Minze und Menthol nicht mehr in Shisha-Tabak verwendet werden dürfen“, erklärt Plaeschke im DTZ-Gespräch. „Wenn Sie sich in Europa umschauen, stellen Sie fest, dass die Gesetze zum Verbot von Minze und Menthol beispielsweise in Spanien, Italien oder Frankreich nur Feinschnitt-Tabak und Zigaretten, nicht etwa Shisha-Tabak betreffen“, betont Plaeschke.

    „Das Menthol-Minz-Verbot für Shisha-Tabak ist eine typisch deutsche Erfindung.“ Es stärke den Schwarzmarkt und behindere alle, die saubere legale Geschäfte mit Shisha-Tabak machen und den Menschen Genuss und Freude bereiten wollen.

    Abstimmung
    Vor diesem Hintergrund nutze der Shisha-Verband die Internet-Plattform [link|https://t1p.de/bkpi]„Openpetition“[/link] für eine Abstimmung. Parallel dazu sei der Fachhandel aufgerufen, entsprechende [link|https://t1p.de/6fuk]Unterschriftenlisten[/link], auszulegen. Dort will er die Konsumenten direkt ansprechen.

    Öffentliche Anhörung

    „Ziel des Quorums ist eine öffentliche Anhörung im Bundestag“, sagt Plaeschke. Er ist zuversichtlich, dass die erforderlichen 50 000 Unterschriften auch erreicht werden. „Nach nur drei Tagen hatte die Petition bereits 10 000 Unterstützer. Die rege Beteiligung zeigt, wie wichtig unser Anliegen vor allem den Konsumenten unserer Produkte ist“, berichtet Plaeschke. Vom Verbot seien in Deutschland schätzungsweise rund 40 bis 60 Prozent der Wasserpfeifentabaksorten und zirka 50 bis 70 Prozent der Absatzmenge betroffen.

    Europäischen Grundgedanken
    „Viele dieser traditionsreichen Sorten wird es nicht mehr oder – soweit überhaupt möglich – nur noch in stark abgeänderter Rezeptur geben“, informiert er. „Hintergrund ist das seit 2016 geltende Minzverbot und das ab dem 20. Mai 2020 vorgeschriebene Mentholverbot als Zusatzstoff für Wasserpfeifentabak“, erklärt er. Vom europäischen Grundgedanken der Harmonisierung des Binnenmarkts sei hier nichts übriggeblieben. Ganz im Gegenteil: „Wir deutschen Hersteller sehen uns massiv benachteiligt gegenüber unseren europäischen Marktbegleitern. Deshalb fordern wir: eine Ausnahme von Shisha-Tabak vom Verbot von Menthol und Minze und eine Gleichberechtigung deutscher Konsumenten gegenüber ihren europäischen Nachbarn“, so Plaeschke.

    kes

    DTZ (12/20)

  • E-Zigarette: Menthol darf bleiben

    MÜNCHEN // Dustin Dahlmann, Vorsitzender des Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) in München, hat in einem aktuellen Schreiben an die Mitglieder darauf hingewiesen, dass das geplante Mentholverbot für E-Zigaretten offenbar vom Tisch ist. Dahlmann: „Das Bundesministerium für Landwirtschaft hat fast lautlos die Tabakerzeugnisverordnung umgeschrieben.“

    Ende Oktober 2016 hatte das BfTG mit anderen Fachverbänden auf Einladung des Bundesministeriums für Landwirtschaft (BMEL) an einem Fachgespräch zum Thema „Menthol“ teilgenommen. Dabei hatten die Organisationen fachlich und wissenschaftlich gegen das Verbot von Menthol in Liquids argumentiert. Unterstützt wurden sie von Professor Bernhard Mayer, Universität Graz.

    In den Folgemonaten hatte das BMEL laut Dahlmann am Entwurf der neuen Verordnung gefeilt: „Er enthielt ein komplettes Verbot von Menthol in E-Zigaretten und Liquids – eine erhebliche Herausforderung für unsere Branche und unsere Produkte.“ Im März 2017 überwies die Bundesregierung dann den Entwurf zur weiteren Beratung an den Bundesrat. Das BfTG hatte daraufhin Kontakt zu den Fachreferenten der Bundesländer im Bundesrat aufgenommen und sie nochmals für die Belange der E-Zigarette sensibilisiert. Das Ergebnis: Die Länderkammer traf im Mai eine für die junge Branche wichtige Entscheidung. Sie forderte in ihrem Beschluss die Einführung einer Höchstmenge für Menthol anstelle eines Verbotes. Die Bundesländer stellten sich damit klar gegen die Bundesregierung. Das BMEL war zu einer Überarbeitung gezwungen.

    In den vergangenen Monaten hat das Ministerium mit Hochdruck an der Neuformulierung gearbeitet. Nach Dahlmanns Einschätzung wollte man das Thema noch vor den Bundestagswahlen endlich vom Tisch haben. Schneller als erwartet wurde so per Stellungnahme dem Bundesrat ein Kurswechsel in Sachen Mentholverbot erläutert. In der aktuellen Fassung der Tabakerzverordnung ist demnach nachzulesen: Das BMEL verzichtet auf ein Verbot von Menthol in E-Zigaretten und Liquids.

    Zum Thema Höchstmengenregelung sei, so Dahlmann, dort ebenfalls nichts mehr zu lesen.

    In dem DTZ vorliegenden Schreiben des BfTG macht Dahlmann zudem deutlich, dass E-Zigaretten und die neuen Tabakerhitzer grundlegend verschiedene Produkte seien, die auch in ihrem Risikopotenzial sehr differenziert betrachtet werden müssten.

    red

    (DTZ 37/17)

  • Verbände im Zwiegespräch

    BERLIN // Gipfeltreffen in Berlin: Auf Bitten von DTZ trafen sich die Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes und des Verbandes der Rauchtabakindustrie, Jan Mücke und Michael von Foerster, zum Gespräch. Während draußen, nur wenige Meter vom Gendarmenmarkt, der Mairegen fiel, diskutierten die beiden Verbandsmanager über die Tabakproduktdirektive (TPD 2) und ihre nationale Umsetzung in Deutschland, das Tabakerzeugnisgesetz.

    Dabei fielen Begriffe wie „Katastrophe“ und „Desaster“. Sowohl Mücke als auch von Foerster bewerten die Situation als zumindest angespannt für die gesamte Branche und vor allem für den Mittelstand als existenziell bedrohlich. Und mit Track & Trace, Mentholverbot und anderen Wirtschaftsbarrieren bleibt die Lage alarmierend.

    Dennoch: Zwischen den Zeilen war zu spüren, dass die Verbandsgeschäftsführer mit einer Art realistischem Optimismus nach vorn blicken.

    Lesen Sie das gesamte Interview in der Printausgabe DTZ 20/17 auf den Seiten 5 und 6. Außerdem in dieser Ausgabe: Jede Menge Infos, Ausblicke und Stellungnahmen zu „Ein Jahr TPD 2“.

    max

    (DTZ 20/17)

  • Mentholverbot auch für E-Zigarette

    BERLIN // Viele Dampfer schätzen – gerade in den Sommermonaten – eine kühle, frische Mentholnote in ihren Liquids. Die Tabakerzeugnisverordnung, also die deutsche Umsetzung der Tabakproduktdirektive (TPD 2), sah jedoch vor, dass der aus Pfefferminz gewonnene Stoff nicht mehr zur Produktion von Liquids genutzt werden dürfe. Grund: Das zuständige Landwirtschaftsministerium in Berlin bewertet Menthol als Stoff, der das Inhalieren von Tabakrauch erleichtert. Damit wird er als Zusatzstoff für Zigaretten verboten.

    Die „Zweite Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung“ räumt der Industrie nun jedoch „für Menthol als Inhalationserleichterer in elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern“ eine Übergangsfrist bis zum 20. Mai 2020 ein.

    Der Bundestag wird über den vorliegenden Entwurf Mitte Mai entscheiden. Beobachter rechnen nicht mit gravierenden Veränderungen. max

    (DTZ 16/17)